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89.331Road Safety Organization Denied Seat on Accident Prevention Fund Commission

VB CH 89.331 ·

Zusammenfassung KI-generiert

The court upheld the Federal Council's decision to deny a road safety organization representation on the administrative commission of the accident prevention fund. The commission's composition was based on a 1976 proposal that allocated specific seats to federal bodies, cantons, insurers, and road traffic associations, with the organization in question and similar groups already disproportionately represented. Adding another member from the requesting organization would exceed the legally permissible number of commission members.

ErgebnisAbgewiesen

Angewandte Bestimmungen (1)

  • Art. 6 des Unfallverhütungsbeitragsgesetzes vom 25. Juni 1976

    This article regulates the composition of the administrative commission and was used to justify the rejection of the VCS's request for representation.
23.
Juni 1989 N 1205 Interpellation Blocher

sem Sinne richtet sich dieser Appell auch an die in El Salvador Verwaltungskommission des Fonds für Unfallverhütung sind operierende Guerilla-Organisation FMLN. Der Bundesrat erin- aber folgende Verkehrsverbände vertreten: Astag, TCS, ACS nert an ähnliche Aufrufe seitens der Menschenrechtskommis- und zusätzlich der Dachverband der genannten Organisatio- sion der Vereinten Nationen. nen, der FRS. Damit sind die genannten Verbände gleichsam Der Bundesrat gibt weiter zu bedenken, dass diplomatische überproportional vertreten. und konsularische Vertretungen lokale Behörden nicht substi- Der VCS setzt sich besonders für die schwächeren Verkehrs- tuieren können, um an ihrer Stelle polizeilich und kriminali- teilnehmer (Fussgänger, Radfahrer) ein. Dazu im Gegensatz stisch zu ermitteln. Derartige Handlungen sind mit den Wiener haben die übrigen Verkehrsverbände zu Massnahmen im In- Uebereinkommen über die diplomatischen und konsulari- teresse von Verkehrssicherheit bzw. zugunsten der schwä- schen Beziehungen, denen die Schweiz beigetreten ist, nicht cheren Verkehrsteilnehmer wiederholt eine negative Haltung vereinbar. Gewisse Begrenzungen in bezug auf den eigenen eingenommen. Dies könnte wenn nötig in der Diskussion de- Handlungsspielraum und die Tätigkeiten unserer Vertretun- tailliert belegt werden an den Beispielen von Tempo 100 aus- gen im Rahmen ihrer Aufgaben im Bereich des konsulari- serorts, Tempo 130 auf Autobahnen, Tempo 50 innerorts, Al- schen Schutzes sind damit vorgegeben. koholpromillegrenze, Verkehrsberuhigung in Wohnquartieren Das EDA hat in einer Pressemitteilung am 15. Februar 1989 usw. Es ist deshalb schwierig einzusehen, wieso ausgerech- die Oeffentlichkeit über die neuesten Entwicklungen im Fall net nur diese Organisationen in Fragen der Unfallverhütung Weis orientiert. Der Bundesrat verweist auch auf die Beantwor- ein exklusives Mitspracherecht haben sollten. tung des Vorstosses von Frau Nationalrätin Fetz in der Frage- stunde des Nationalrates vom 6. März 1989 und seine frühe- Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates ren Verlautbarungen in der Angelegenheit Weis, mit denen der vom 12. Juni 1989 jeweilige Informationsstand vermittelt wurde. Der Bundesrat Rapport écrit du Conseil fédéral du 12 juin 1989 betont, dass das EDA bereits am 9. September 1988 in einer Gemäss Artikel 6 des Unfallverhütungsbeitragsgesetzes vom Note die salvadorianischen Behörden auf Unklarheiten in den 25. Juni 1976 setzt sich die Verwaltungskommission aus offiziellen Berichten über die Umstände des Todes von Herrn höchstens 15 Mitgliedern zusammen. Der Bundesrat ernennt Weis aufmerksam gemacht hatte und weitere Einzelheiten den Präsidenten und die übrigen Mitglieder. Bund, Kantone, über das Geschehen forderte. Es kann somit nicht die Rede Verbände und Organisationen des Strassenverkehrs sowie davon sein, dass die salvadorianische Darstellung von den die Versicherer sind angemessen vertreten. Bundesbehörden allzu leichtfertig und unkritisch übernom- Die Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung men worden sei, wie die Interpellantin in ihrem Vorstoss aus- vom 18. Februar 1976 enthält betreffend die Sitzverteilung fol- führt. genden Vorschlag: Der Bundesrat wird dieser Angelegenheit auch weiterhin seine - Präsident und zwei Mitglieder als Vertreter des Bundes; volle Aufmerksamkeit schenken. - drei Vertreter von Kantonen und Gemeinden; - zwei Vertreter der Versicherer Präsident: Die Interpellantin ist von der Antwort des Bundes- - vier Vertreter der Verkehrsverbände und rates nicht befriedigt. Sie beantragt Diskussion. - drei ungebundene Mitglieder. Die heutige Zusammensetzung entspricht praktisch dem Vor- Abstimmung-Vote schlag des Bundesrates. Einzige Abweichung: Der Bund ver- zichtet auf einen Vertreter zugunsten des öffentlichen Ver- Für den Antrag auf Diskussion 37 Stimmen kehrs. Dagegen 64 Stimmen Die Aufnahme eines zusätzlichen Mitglieds hätte zur Folge, dass der Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Mitgliederzahl von höchstens 15 gesprengt würde. Nachdem zurzeit kein Sitz 89.331 vakant ist, musste das Gesuch des VCS abgelehnt werden. Im übrigen hat sich der Bundesrat an seiner Sitzung vom #ST#

23.
November 1988 mit den ausserparlamentarischen Kom- Interpellation Fierz missionen des EJPD befasst und eine Erweiterung der Mitglie- Verwaltungskommission des derzahlen generell abgelehnt. Fonds für Unfallverhütung. Vertretung des VCS Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates nicht befriedigt. Erbeantragt Diskussion. Fonds de prévention des accidents. Représentation du CSTau sein Abstimmung - Vote de la Commission administrative Für den Antrag auf Diskussion 39 Stimmen Dagegen 42 Stimmen

Wortlaut der Interpellation vom 27. Februar 1989 Wir bitten den Bundesrat um Beantwortung folgender Frage: Wie begründet der Bundesrat die Abweisung des Gesuchs #ST# 89.391 des VCS von Herbst 1988 um Vertretung in der Verwaltungs- kommission des Fonds für Unfallverhütung? Interpellation Blocher Texte de l'interpellation du 27 février 1989 Sofortmassnahmen im Asylwesen Nous prions le Conseil fédéral de répondre à la question sui- Mesures d'urgence en matière d'asile vante: Comment justifie-t-il le rejet de la requête présentée en au- tomne 1988 par le CST, par laquelle ce dernier demandait à être représenté au sein de la Commission administrative du Fonds de prévention des accidents? Wortlaut der Interpellation vom 15. März 1989 In der Botschaft vom 2. Dezember 1985 hat der Bundesrat auf Mitunterzeichner- Cosignataire: Keine-Aucun die «enorm steigende Zahl von Asylanten» hingewiesen, die zu einer neuen Revision des Asylgesetzes führen musste. Die Schriftliche Begründung - Développement par écrit Asylgesuche beliefen sich zurzeit der Gesetzesrevision auf Das Gesuch des VCS wurde vom Bundesrat abgelehnt. In der 8000-9000 pro Jahr. Für das laufende Jahr werden sie nun Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Fierz Verwaltungskommission des Fonds für Unfallverhütung. Vertretung des VCS

Interpellation Fierz Fonds de prévention des accidents. Représentation du CST au sein de la Commission administrative

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1989 Année Anno

Band III Volume Volume

Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva

Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 16 Séance Seduta

Geschäftsnummer 89.331 Numéro d'objet Numero dell'oggetto

Datum 23.06.1989 - 08:00 Date Data

Seite 1205-1205 Page Pagina

Ref. No 20 017 563

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