Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 89-317 KI-generiert

Federal Funding for Adult Education

Geschäftsnummer VPB 89-317
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court reviewed a motion to expand federal support for continuing education to include non-vocational adult education, alongside the existing focus on vocational training. The court acknowledged the importance of adult education for societal and citizen development, noting the blurry line between vocational and general continuing education. However, due to constitutional limitations on federal funding for non-vocational education, the court proposed converting the motion into a postulate, indicating a willingness to explore and address the motion's concerns within existing legal frameworks and to consider future constitutional amendments if necessary.

Legislator-Regeste

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Art. 38 Ab, Art. 27 Absatz, Art. 34ter Abs. 1 Bst. g BV, Art. 27 Abs. 2 BV; Federal Funding for Adult Education: The court acknowledged the importance of adult education for societal and citizen development, noting the blurry line between vocational and general continuing education. However, due to constitutional limitations on federal funding for non-vocational education, the court proposed converting the motion into a postulate, indicating a willingness to explore and address the motion's concerns within existing legal frameworks and to consider future constitutional amendments if necessary.

Schlagwörter

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Erwachsenenbildung ständige berufliche Weiterbildung Bildungsbedarf Finanzhilfe Finanzkompetenz Überprüfung einer früheren Entscheidung
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 34ter Abs. 1 Bst. g BV

The court cited this article to explain that the federal government has limited authority to promote non-vocational adult education.

Art. 27 Abs. 2 BV

The court cited this article to explain that the federal government's promotion of higher education is restricted to universities and other higher learning institutions.

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Volltext

23. Juni 1989 N 1137 Motion Zbinden Hans

#ST# 88.850 Bei Güter-, Alp- und Rebwegen wird die Erneuerung, d. h. die

Anpassung der Wege an die heutigen Anforderungen bezüg-

lich Breite, Tragfähigkeit usw., bereits heute gestützt auf Arti-

Motion Hari kel 25 Buchstabe d der Bodenverbesserungsverordnung

Güter-, Alp- und Rebwege. vom 14. Juli 1971 (BoV.SR 913.1) durch den Bund unterstützt.

Unterhalt und Erneuerung Dies trifft auch für die Wiederherstellung von Wegen zu, wel-

che durch Naturereignisse zerstört worden sind.

Chemins agricoles, viticoles et d'alpage. Laufende Unterhaltsarbeiten werden dagegen nicht unter-

Entretien et réfection stützt. Die Reinigung von Fahrbahn und Wegentwässerungs-

anlagen und die Behebung von kleineren Schäden an Bö-

schungen, Strassenkörper und Kunstbauten gehören zu den

Aufgaben der Unterhaltspflichtigen. Sie führen diese Arbeiten

Wortlaut der Motion vom 14. Dezember 1988 in der Regel von Hand mit einfachen Geräten aus. Eine Sub-

Der Bundesrat wird beauftragt, die einschlägige Landwirt- ventionierung ist unzweckmässig, da der administrative Auf-

schaftsgesetzgebung (SR 910.1/913.1) in dem Sinne zu än- wand für die Erfassung und eine minimale Kontrolle in keinem

dern, dass der Unterhalt und die Erneuerung von Güter-, Alp- Verhältnis zu den oft geringen Kosten im Einzelfall stehen

und Rebwegen (Belags- und Kieswege) vom Bund im glei- würde.

chen Ausmass unterstützt werden, wie dies in Artikel 38 Ab- Anders können die Verhältnisse beim sogenannten periodi-

satz 2 des Entwurfs zu einem Waldgesetz (WaG) für Erschlies- schen Unterhalt sein. Darunter werden jene Arbeiten verstan-

sungsanlagen, die für die Bewirtschaftung des Waldes erfor- den, welche in grösseren Zeitabständen -je nach den Verhält-

derlich sind, vorgesehen ist. nissen nach 7 bis 15 Jahren - notwendig werden zur Erhaltung

einer genügenden Befahrbarkeit, wie Erneuerung des Quer-

Texte de la motion du 14 décembre 1988 profils und der Verschleisschicht, Gesamtüberholungen von

Le Conseil fédéral est chargé de modifier la législation actuelle Kunstbauten und Wegentwässerungsanlagen. Sie müssen

sur l'agriculture (RS 910.1/913.1) de telle sorte que la Confé- längerfristig geplant werden und erfordern den Einsatz geeig-

dération participe à l'entretien et à la remise en état de che- neter Maschinen und Geräte mit entsprechend höheren Ko-

mins alpestres et vicinaux dans la même mesure que le prévoit sten. Sie können für die Unterhaltspflichtigen zu einer grossen

l'article 38, 2e alinéa, du projet de loi fédérale sur les forêts Belastung'führen.

pour les installations nécessaires à l'exploitation de la forêt. Der Bundesrat ist bereit, zusammen mit den Kantonen eine

Unterstützung des periodischen Unterhalts für Güter-, Alp-

Mitunterzeichner-Cosignataires: Aliesch, Baggi, Basler, Ber- und Rebwege zu prüfen.

ger, Blatter, Bühler, Bundi, Bürgi, Columberg, Daepp, Dietrich,

Engler, Fischer-Hägglingen, Frey Walter, Giger, Graf, Hild- Schriftliche Erklärung des Bundesrates

brand, Hösli, Jeanneret, Jung, Kühne, Mühlemann, Müller- Déclaration écrite du Conseil fédéral

Wiliberg, Nebiker, Neuenschwander, Oester, Reimann Maxi- Der Bundesrat ist bereit, die Motion in ein Postulat umzuwan-

milian, Rohrbasser, Ruckstuhl, Rutishauser, Rüttimann, Ry- deln.

chen, Sager, Savary-Fribourg, Schmidhalter, Schnider,

Schwab, Seiler Hanspeter, Tschuppert, Wanner, Wellauer, Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat

Wyss William, Zölch, Zwingli (44)

Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Bei vielen Güter-, Alp- und Rebwegen wird die nötige Sanie-

rung aus Finanzierungsgründen immer wieder hinausgescho-

ben. Dabei kann häufig die Feststellung gemacht werden, #ST# 89.317

dass die Bauherrschaft (Genossenschaften, Private, Koopera-

tionen, Gemeinwesen usw.) zwar sehr wohl die Notwendigkeit Motion Zbinden Hans

der erforderlichen Unterhalts- und Erneuerungsarbeiten ein- «Bildungsoffensive» statt

sieht, diese aber aufgrund der (zu tiefen) kantonalen und eid- «Ausbildungsoffensive»

genössischen Beiträge nicht aus eigener Kraft finanzieren

kann. Formation continue

Dieser Zustand birgt nicht nur sicherheits- und erschlies- et éducation des adultes

sungsmässige Risiken in sich, sondern es erwachsen daraus

auch unnötige und zusätzliche volkswirtschaftliche Kosten. Es

leuchtet in diesem Zusammenhang insbesondere nicht ein,

dass sich der Bund gestützt auf Artikel 26 Buchstabe h der Bo-

denverbesserungsverordnung (SR 913.1) erst dann an Sanie- Wortlaut der Motion vom 1. Februar 1989

rungsarbeiten beteiligt, wenn dies zur «Sicherung und Wieder- Der Bundesrat wird beauftragt, den von ihm zur Zeit vorberei-

herstellung von Kulturland und kulturtechnischen Bauten» teten Bundesbeschluss im Bereich der beruflichen Weiterbil-

unumgänglich ist. dung qualitativ umfassender zu gestalten als ursprünglich ge-

Nach dem Motto «Vorsorge ist besser, als nachher teure Ge- plant:

samterneuerungen zu bezahlen», ist es unabdingbar, dass Ein Teil der Vorlage soll zusätzlich zum Berufsbildungsbereich

sich der Bund aus regional-, siedlungs-, landwirtschafts-, um- auch die ausserberufliche Erwachsenenbildung abdecken.

weit-, finanz- und landschaftsschutzpolitischen Gründen im Mögliche förderungswürdige Erwachsenenbildungsbereiche

gleichen Ausmass an den Unterhalts- und Erneuerungsarbei- wären: Unterstützung von Kantonen und Gemeinden mit insti-

ten von Güter-, Alp- und Rebwegen beteiligt, wie dies für die tutionalisierter Erwachsenenbildung, Forschung und Untersu-

Erschliessungsanlagen, die für die Bewirtschaftung des Wal- chungen im Bereich der Erwachsenenbildung, Ausbildungs-

des erforderlich sind, vorgesehen ist. stätten für Erwachsenenbildner/-innen, Projekt- und Konzept-

arbeiten.

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

vom 5. Juni 1989 Texte de la motion du 1er février 1989

Rapport écrit du Conseil fédéral du S juin 1989 Le Conseil fédéral est chargé de revoir la conception de

Vorab ist festzustellen, dass entgegen dem Wortlaut der Mo- l'arrêté fédéral qu'il prépare dans le domaine de la formation

tion, eine Unterstützung des Unterhaltes von forstlichen Er- continue, de manière à élargir son champ d'application.

schliessungsanlagen im Entwurf zum neuen Waldgesetz nicht Son projet devrait en effet comprendre, outre des dispositions

vorgesehen ist. sur la formation professionnelle, une partie qui réglerait le do-

Motion Leutenegger Oberholzer 1138 N 23 juin 1989

maine de l'éducation extra-professionnelle des adultes. Parmi lichkeit beizumessen ist, ungebührlich verzögern. Der Bun-

les activités qui mériteraient d'être soutenues, on peut citer desrat anerkennt die Notwendigkeit der ausserberuflichen Er-

l'éducation des adultes sous une forme institutionnalisée telle wachsenenbildung. Durch die derzeitige Weiterbildungsoffen-

qu'elle existe dans certains cantons et certaines communes, la sive werden spätere Aktivitäten im Sinne des Motionärs denn

recherche et les études effectuées dans le domaine de l'édu- auch nicht ausgeschlossen. Die heutigen Verfassungsgrund-

cation des adultes, les centres de formation destinés aux en- lagen bieten dem Bund allerdings wenig Handhabe zur Förde-

seignants qui s'adressent à des adultes, les travaux qui per- rung der ausserberuflichen Erwachsenenbildung. Gemäss Ar-

mettent la mise sur pied de projets et de programmes. tikel 34ter Absatz 1 Buchstabe g der Bundesverfassung ist der

Bund nur zuständig für die Ausbildung in Industrie, Gewerbe,

Mitunterzeichner- Cosignataire: Keine - Aucun Handel, Landwirtschaft und Hausdienst, während Artikel 27

Absatz 2 die Förderungskompetenzauf Hochschulen und an-

Schriftliche Begründung - Développement par écrit dere höhere Unterrichtsanstalten beschränkt.

Durch diese Ergänzung kann der Bundesrat dokumentieren, Allerdings ist der Uebergang zwischen beruflicher und ausser-

dass der beschleunigte wirtschaftlich-technologische Wandel beruflicher, allgemeiner Weiterbildung, so z. B. in Fremdspra-

nicht nur neue Berufsqualifikationen bedingt. Dieser Wandel chen, Muttersprache, Oekonomie, Oekologie und Soziologie,

löst in der Folge auch sozio-kulturelle Entwicklungen aus, wel- oft fliessend. Im Interesse der beruflichen und gesellschaftli-

che im einzelnen auch in ausserberuflichen Lebensbereichen chen Mobilität soll der Begriff der berufsbezogenen Weiterbil-

Zusatzqualifikationen erfordern, und zwar in den Rollen als dung im Rahmen der Weiterbildungsoffensive nicht eng ge-

Staatsbürger, als Konsument, als Freizeitgestalter, als Me- fasst werden. Der Bundesrat ist deshalb bereit, den Anliegen

dienbenützer, als Kulturschaffender und als Mitglied der Um- des Motionärs innerhalb der gegebenen verfassungsmässi-

und Mitwelt. gen Befugnisse Rechnung zu tragen. Deren Erweiterung

Es scheint, dass der Bundesrat in nächster Zeit dem Parla- müsste Gegenstand eingehender Prüfung sein.

ment eine Vorlage unterbreiten wird, die unter dem generellen

Titel «Ausbildungsoffensive» läuft. Als zentrale Förderungs- Schriftliche Erklärung des Bundesrates

bereiche sollen dabei aller Voraussicht nach gelten: Computer Déclaration écrite du Conseil fédéral

Integrated Manufacturing CIM, kantonale Universitäten und Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan-

Eidgenössische Technische Hochschulen und Höhere Lehr- deln.

anstalten (Wirtschafts- und Verwaltungsschulen, Technische

Lehranstalten und Technische Schulen). In den meisten die- Ueberwiesen als Postulat- Transmis comme postulat

ser Bereiche geht es vor allem um die Weiterbildung bereits

qualifizierter Personen. Ausgelöst wurde diese Offensive in er-

ster Linie durch den Engpass in der Rekrutierung von Fach-

kräften und durch einen im Vergleich zu anderen Industrielän-

dern offensichtlichen Rückstand in computergesteuerten Pro-

duktionssystemen. 89.368

Dass in dem vom Bundesrat angepeilten Förderungsbereich

#ST#

ein Weiterbildungsschub notwendig ist, wird nicht grundsätz-

lich bestritten. Hingegen ist die dabei zum Ausdruck kom- Motion Leutenegger Oberholzer

mende Problematik verengt und kurzsichtig. Bpdenunabhängiger Gemüsebau.

Während im Berufsfeld das Prinzip der lebenslangen (rekur- Einschränkung

renten) Bildung immer selbstverständlicher wird, so dominiert

in der ausserberuflichen Erwachsenenbildung nach wie vor Cultures hors sol. Mesures restrictives

das Zufallsprinzip. Keine staatliche Ebene fühlt sich dafür zu-

ständig. Alle Weiterbildungsinteressierten sollen für sich sor-

gen, unabhängig davon, welche Bildungsangebote und indi-

viduellen Zugangsmöglichkeiten vorhanden sind. In der

Grundausbildung auf der Volksschulstufe ist ein umfassendes Wortlaut der Motion vom 8. März 1989

Bildungsprinzip, das auf den Beruf und das Leben insgesamt Der Bundesrat wird eingeladen, zum Schutz des auf betriebs-

vorbereitet, eine unabdingbare Forderung im öffentlichen In- eigener Bodennutzung beruhenden Gemüsebaus folgende

teresse. Sobald die Phase des Erwachsenseins sich daran an- Massnahmen zur Einschränkung der bodenunabhängigen

schliesst, hat dieses Prinzip ausgedient. Das öffentliche Inter- «hors sol-Kulturen» zu treffen:

esse an umfassend gebildeten, ein Leben lang lernenden 1. Klare Deklaration für die Konsumenten für sämtliche Pro-

Menschen gilt nur noch dem Berufsbereich. Das ist nicht nur dukte aus in- und ausländischen erdlosen Treibhauskulturen.

lebenslogisch falsch. Es ist dazu auch Staats- und gesell- 2. Erlass einer Bewilligungspflicht und strenger Umweltaufla-

schaftspolitisch kurzsichtig. Hochqualifizierte und permanent gen füralle bodenunabhängigen Produktionsverfahren sofort.

fortgebildete Arbeitskräfte, die zugleich in anderen Lebens- 3. Mittelfristig Erlass eines Verbots für erdlose Produktionsver-

bereichen auf einem bescheidenen Bildungsrucksack sitzen- fahren und der entsprechenden Importprodukte aus umweit-,

bleiben, entsprechen nicht dem bei uns immer wieder von al- energie- und strukturpolitischen Gründen.

len Seiten propagierten Bildungsideal einer aufgeklärten und

zukunftsträchtigen Gesellschaft mit breit und fundiert gebilde- Texte de la motion du 8 mars 1989

ten Bürgerinnen und Bürgern. Afin de sauvegarder une culture maraîchère fondée sur

l'exploitation du sol par le producteur, le Conseil fédéral est

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates chargé de prendre les mesures restrictives suivantes concer-

vom 17. Mail989 nant les cultures hors sol:

Rapport écrit du Conseil fédéral du 17 mai 1989 1. Tous les produits suisses et étrangers issus de cultures en

Mit der zurzeit vorbereiteten Weiterbildungsoffensive will der sol seront désignés en tant que tels à l'intention des consom-

Bund der Industrie, dem Gewerbe und dem Dienstleistungs- mateurs.

sektor helfen, den akuten Mangel an qualifizierten Arbeitskräf- 2. Des autorisations devront être obtenues et de strictes char-

ten aller Stufen so rasch wie möglich zu lindern. Die Vorarbei- ges seront imposées en matière de protection de l'environne-

ten für entsprechende Bundesbeschlüsse, die im Sinne eines ment pour la totalité des processus de production hors sol.

befristeten Impulsprogramms ein verstärktes Engagement 3. A moyen terme, une interdiction sera prononcée à rencon-

des Bundes auf dem Gebiet der beruflichen und akademi- tre des processus de culture hors sol et des produits importés

schen Fort- und Weiterbildung vorsehen, stehen vor dem Ab- de ce type, et ce pour des motifs liés à la protection de l'envi-

schluss. Eine wesentliche thematische Erweiterung, wie sie ronnement, aux économies d'énergie et aux structures de no-

der Motionär anregt, würde die Vorlage, der eine hohe Dring- tre économie.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Zbinden Hans «Bildungsoffensive» statt «Ausbildungsoffensive»

Motion Zbinden Hans Formation continue et éducation des adultes

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1989

Année

Anno

Band III

Volume

Volume

Session Sommersession

Session Session d'été

Sessione Sessione estiva

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 16

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 89.317

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 23.06.1989 - 08:00

Date

Data

Seite 1137-1138

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Ref. No 20 017 481

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