Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 89-301 KI-generiert

Reimann's Motion on Genetic Data and Bond Market Investor Protection

Geschäftsnummer VPB 89-301
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

This document details two motions. The first, by Reimann Maximilian, proposed a legislative ban on genetic analysis in employment and insurance contexts due to potential misuse of future health data, advocating for data protection. The Federal Council, however, favored a differentiated approach, suggesting genetic analysis could be useful in specific occupational health scenarios, and ultimately agreed to consider the motion as a postulate, emphasizing the need to prevent abuse and protect data. The second motion aimed to improve investor protection in the bond market, specifically by requiring that leveraged buyouts allow investors to redeem bonds at face value. The Federal Council decided to await recommendations from a study group on financial markets before making a decision on this matter.

Legislator-Regeste

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Reimann's Motion on Genetic Data and Bond Market Investor Protection: The first, by Reimann Maximilian, proposed a legislative ban on genetic analysis in employment and insurance contexts due to potential misuse of future health data, advocating for data protection. The Federal Council, however, favored a differentiated approach, suggesting genetic analysis could be useful in specific occupational health scenarios, and ultimately agreed to consider the motion as a postulate, emphasizing the need to prevent abuse and protect data. The second motion aimed to improve investor protection in the bond market, specifically by requiring that leveraged buyouts allow investors to redeem bonds at face value. The Federal Council decided to await recommendations from a study group on financial markets before making a decision on this matter.

Schlagwörter

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Obligation Finanzmarkt Datenschutzbelange Marktmissbrauch Kollektivversicherung Krankenversicherung
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Volltext

Motion Reimann Maximillian 1136 N 23 juin 1989

Mitunterzeichner - Cosignataires: Aguet, Ammann, Bäumlin Schriftliche Erklärung des Bundesrates

Ursula, Borei, Bundi, Carobbio, Danuser, Fankhauser, Hafner Déclaration écrite du Conseil fédéral

Ursula, Haller, Hubacher, Jeanprêtre, Lanz, Leuenberger- Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan-

Solothurn, Leuenberger Moritz, Longet, Mauch Ursula, Neu- deln.

komm, Pitteloud, Ruffy, Uchtenhagen.Zbinden Hans, Züger

(23) Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat

Schriftliche Begründung - Développement par écrit

An der Entschlüsselung des menschlichen Genoms wird in- #ST# 89.301

tensiv gearbeitet, z. B. am Europäischen Molekularbiologi-

schen Labor in Heidelberg, wo auch die Schweiz mitarbeitet. Motion Reimann Maximilian

Es werden immer mehr Daten über die wahrscheinliche ge-

sundheitliche Zukunft des einzelnen Menschen erfahrbar. Al- Anlegerschutz

lerdings sind es meist nur wahrscheinliche und nicht definitive im Bereich der Anleihensobligationen

Aussagen, welche durch eine Genomanalyse gemacht wer- Protection des investisseurs

den können. dans le domaine des obligations

In den USA und in der BRD gibt es bereits Firmen, welche von

ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine Genom-

analyse verlangen, um sie je nach Resultat für einen Arbeits-

platz als geeignet oder nicht geeignet einzustufen. Es werden

also von diesen Menschen Zukunftsdaten verlangt, im Gegen- Wortlaut der Motion vom 31. Januar 1989

satz zu heute, wo nur die Daten der Vergangenheit und der Der Bundesrat wird eingeladen, geeignete Massnahmen zur

Gegenwart erhoben werden. Wie schon erwähnt, sind die Da- Verbesserung des Anlegerschutzes im Bereich der öffentlich

ten der Genomanalyse Aussagen über eine bestimmte Wahr- plazierten Anleihensobligationen zu treffen. Insbesondere soll

scheinlichkeit, an einem bestimmten Leiden zu erkranken. Es an die künftigen Emissionen in der Schweiz unabdingbar die

ist also nicht sicher, ob jemand tatsächlich erkranken wird. Bedingung geknüpft werden, dass bei Bonitäts- und Kursver-

Deshalb sollten solche Daten weder vom Arbeitgeber noch lusten infolge Uebernahmen oder Auskäufen (leveraged buy-

von Versicherungen erhoben werden dürfen. Es ist nötig, be- out) einem Anleger das Recht zur sofortigen Rückgabe der

reits jetzt ein gesetzliches Verbot der Anwendung von Genom- Obligation zum Nominalwert zusteht.

analysen im Arbeits- und Versicherungsbereich zu erlassen,

bevor die ersten Missbräuche bei uns Einzug halten. Im medi- Texte de la motion du 31 janvier 1989

zinischen Bereich kann das Feststellen einer entsprechenden Le Conseil fédéral est invité à prendre les mesures nécessai-

Erbanlage dann sinnvoll sein, wenn es für die eventuell eintref- res en vue de mieux protéger les investisseurs dans le do-

fende Krankheit Therapie-oder Prophylaxemöglichkeiten gibt. maine des obligations offertes en souscription publique. Il

Da bei einer Genomanalyse aber meist nicht nur einzelne Da- convient notamment, s'agissant d'émissions futures en

ten, sondern das gesamte mögliche Genom erhoben wird, Suisse, de fixer comme condition absolue qu'en cas de perte

stellt sich die Frage nach dem Schutz der Daten. Es muss ver- de valeur dues à la détérioration du crédit de la société ou aux

hindert werden, dass jemand mit Daten seiner möglichen Zu- variations du cours à la suite de reprises ou de rachats (levera-

kunft konfrontiert wird, welche er gar nicht wissen will. Ebenso ged buy-out), l'investisseur a le droit d'exiger la reprise immé-

muss der Zugriff durch Aussenstehende auf diese erhobenen diate de son obligation à la valeur nominale.

Daten verhindert werden.

Mitunterzeichner - Cosignataires: Bonny, Cotti, Neuen-

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates schwander, Oester, Schule (5)

vom 24. Mai 1989

Rapport écrit du Conseil fédéral du 24 mai 1989 Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Der von der Motionärin aufgeworfene Fragenkomplex wurde Die jüngsten Auskäufe von amerikanischen Unternehmen

von der Expertenkommission «Humangenetik und Reproduk- (RJR Nabisco Inc., Safeway Stores Ins. usw.) wirkten sich sehr

tionsmedizin» eingehend behandelt. Die Kommission hat sich nachteilig auch auf die Kurse ihrer in der Schweiz plazierten

sowohl zum Problem im allgemeinen als auch zu speziellen und kotierten Obligationen aus. Anleger, die sich im Besitz bo-

Fragen, wie zur Genomanalyse im Arbeitsrecht oder im Versi- nitätsmässig hochstehender Titel wähnten, erlitten unerwartet

cherungsbereich, kritisch vernehmen lassen. Sie hat sich da- grosse Verluste. Betroffen wurden auch Pensionskassen mit

bei nicht für ein generelles Verbot der Genomanalyse, son- Vorsorgegeldern, die in solchen Obligationen angelegt wor-

dern für eine differenzierte Betrachtungsweise ausgespro- den sind. Mit der Aufnahme einer Klausel in die Anleihensbe-

chen. In der Arbeitsmedizin beispielsweise kann die Genom- dingungen, wonach bei derartigen unvorhergesehenen Ereig-

analyse nach Auffassung der Kommission in Fällen als wün- nissen die Titel unmittelbar zum Nominalwert zur Rückzahlung

schenswert erscheinen, in denen die industrielle Fabrikation fällig werden, könnte präventiv eine deutliche Verbesserung

mit gewissen gesundheitlichen Risiken (Allergien usw.) ver- des Anlegerschutzes erzielt werden.

bunden ist und solche Risiken durch den Arbeitgeber mit ver-

tretbarem Aufwand nicht reduziert werden können. Eine Unter- Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

suchung, die auf eine besondere Anfälligkeit bezüglich beson- vom 3. Mai 1989

derer arbeitsplatztechnischer Risiken beschränkt ist, könne Rapport écrit du Conseil fédéral du 3 mai 1989

hier auch im Interesse des Arbeitnehmers liegen. Auch für das Mit Verfügung vom 30. August 1988 hat das EFD eine Studien-

Versicherungsrecht ist die Kommission der Meinung, dass für gruppe für das Börsenwesen eingesetzt, die auch die Frage

gewisse Versicherungssparten Genomanalysen nicht zum von Massnahmen zur Verbesserung des Anlegerschutzes im

vornherein abzulehnen seien. Bereich der öffentlich plazierten Anleihensobligationen prüfen

Der Bundesrat möchte sich deshalb beim heutigen Stand der wird. Der Bundesrat will die Empfehlungen dieser Studien-

Diskussion nicht zu einem generellen Verbot von Genomana- gruppe abwarten, bevor er sich in dieser Angelegenheit ent-

lysen verpflichten lassen. Er ist der Meinung, dass das Pro- scheidet.

blem in einem weiteren Rahmen und differenziert behandelt

werden muss. Mit der Motionärin ist der Bundesrat der Auffas- Schriftliche Erklärung des Bundesrates

sung, dass es in erster Linie darum gehen muss, rechtzeitig Déclaration écrite du Conseil fédéral

Missbräuche zu vermeiden. Ein weiteres Hauptaugenmerk Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan-

wäre auf die von der Motionärin zu Recht aufgeworfene Frage deln.

des Datenschutzes zu legen. Der Bundesrat ist deshalb bereit,

die Motion als Postulat entgegenzunehmen. Ueberwiesen als Postulat- Transmis comme postulat

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Reimann Maximilian Anlegerschutz im Bereich der Anleihensobligationen

Motion Reimann Maximilian Protection des investisseurs dans le domaine des obligations

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1989

Année

Anno

Band III

Volume

Volume

Session Sommersession

Session Session d'été

Sessione Sessione estiva

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 16

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 89.301

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 23.06.1989 - 08:00

Date

Data

Seite 1136-1136

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Ref. No 20 017 479

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