Reimann's Motion on Genetic Data and Bond Market Investor Protection
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThis document details two motions. The first, by Reimann Maximilian, proposed a legislative ban on genetic analysis in employment and insurance contexts due to potential misuse of future health data, advocating for data protection. The Federal Council, however, favored a differentiated approach, suggesting genetic analysis could be useful in specific occupational health scenarios, and ultimately agreed to consider the motion as a postulate, emphasizing the need to prevent abuse and protect data. The second motion aimed to improve investor protection in the bond market, specifically by requiring that leveraged buyouts allow investors to redeem bonds at face value. The Federal Council decided to await recommendations from a study group on financial markets before making a decision on this matter.
Legislator-Regeste
KI-generiertReimann's Motion on Genetic Data and Bond Market Investor Protection: The first, by Reimann Maximilian, proposed a legislative ban on genetic analysis in employment and insurance contexts due to potential misuse of future health data, advocating for data protection. The Federal Council, however, favored a differentiated approach, suggesting genetic analysis could be useful in specific occupational health scenarios, and ultimately agreed to consider the motion as a postulate, emphasizing the need to prevent abuse and protect data. The second motion aimed to improve investor protection in the bond market, specifically by requiring that leveraged buyouts allow investors to redeem bonds at face value. The Federal Council decided to await recommendations from a study group on financial markets before making a decision on this matter.
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KI-generiertVolltext
Motion Reimann Maximillian 1136 N 23 juin 1989
Mitunterzeichner - Cosignataires: Aguet, Ammann, Bäumlin Schriftliche Erklärung des Bundesrates
Ursula, Borei, Bundi, Carobbio, Danuser, Fankhauser, Hafner Déclaration écrite du Conseil fédéral
Ursula, Haller, Hubacher, Jeanprêtre, Lanz, Leuenberger- Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan-
Solothurn, Leuenberger Moritz, Longet, Mauch Ursula, Neu- deln.
komm, Pitteloud, Ruffy, Uchtenhagen.Zbinden Hans, Züger
(23) Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
An der Entschlüsselung des menschlichen Genoms wird in- #ST# 89.301
tensiv gearbeitet, z. B. am Europäischen Molekularbiologi-
schen Labor in Heidelberg, wo auch die Schweiz mitarbeitet. Motion Reimann Maximilian
Es werden immer mehr Daten über die wahrscheinliche ge-
sundheitliche Zukunft des einzelnen Menschen erfahrbar. Al- Anlegerschutz
lerdings sind es meist nur wahrscheinliche und nicht definitive im Bereich der Anleihensobligationen
Aussagen, welche durch eine Genomanalyse gemacht wer- Protection des investisseurs
den können. dans le domaine des obligations
In den USA und in der BRD gibt es bereits Firmen, welche von
ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine Genom-
analyse verlangen, um sie je nach Resultat für einen Arbeits-
platz als geeignet oder nicht geeignet einzustufen. Es werden
also von diesen Menschen Zukunftsdaten verlangt, im Gegen- Wortlaut der Motion vom 31. Januar 1989
satz zu heute, wo nur die Daten der Vergangenheit und der Der Bundesrat wird eingeladen, geeignete Massnahmen zur
Gegenwart erhoben werden. Wie schon erwähnt, sind die Da- Verbesserung des Anlegerschutzes im Bereich der öffentlich
ten der Genomanalyse Aussagen über eine bestimmte Wahr- plazierten Anleihensobligationen zu treffen. Insbesondere soll
scheinlichkeit, an einem bestimmten Leiden zu erkranken. Es an die künftigen Emissionen in der Schweiz unabdingbar die
ist also nicht sicher, ob jemand tatsächlich erkranken wird. Bedingung geknüpft werden, dass bei Bonitäts- und Kursver-
Deshalb sollten solche Daten weder vom Arbeitgeber noch lusten infolge Uebernahmen oder Auskäufen (leveraged buy-
von Versicherungen erhoben werden dürfen. Es ist nötig, be- out) einem Anleger das Recht zur sofortigen Rückgabe der
reits jetzt ein gesetzliches Verbot der Anwendung von Genom- Obligation zum Nominalwert zusteht.
analysen im Arbeits- und Versicherungsbereich zu erlassen,
bevor die ersten Missbräuche bei uns Einzug halten. Im medi- Texte de la motion du 31 janvier 1989
zinischen Bereich kann das Feststellen einer entsprechenden Le Conseil fédéral est invité à prendre les mesures nécessai-
Erbanlage dann sinnvoll sein, wenn es für die eventuell eintref- res en vue de mieux protéger les investisseurs dans le do-
fende Krankheit Therapie-oder Prophylaxemöglichkeiten gibt. maine des obligations offertes en souscription publique. Il
Da bei einer Genomanalyse aber meist nicht nur einzelne Da- convient notamment, s'agissant d'émissions futures en
ten, sondern das gesamte mögliche Genom erhoben wird, Suisse, de fixer comme condition absolue qu'en cas de perte
stellt sich die Frage nach dem Schutz der Daten. Es muss ver- de valeur dues à la détérioration du crédit de la société ou aux
hindert werden, dass jemand mit Daten seiner möglichen Zu- variations du cours à la suite de reprises ou de rachats (levera-
kunft konfrontiert wird, welche er gar nicht wissen will. Ebenso ged buy-out), l'investisseur a le droit d'exiger la reprise immé-
muss der Zugriff durch Aussenstehende auf diese erhobenen diate de son obligation à la valeur nominale.
Daten verhindert werden.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bonny, Cotti, Neuen-
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates schwander, Oester, Schule (5)
vom 24. Mai 1989
Rapport écrit du Conseil fédéral du 24 mai 1989 Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Der von der Motionärin aufgeworfene Fragenkomplex wurde Die jüngsten Auskäufe von amerikanischen Unternehmen
von der Expertenkommission «Humangenetik und Reproduk- (RJR Nabisco Inc., Safeway Stores Ins. usw.) wirkten sich sehr
tionsmedizin» eingehend behandelt. Die Kommission hat sich nachteilig auch auf die Kurse ihrer in der Schweiz plazierten
sowohl zum Problem im allgemeinen als auch zu speziellen und kotierten Obligationen aus. Anleger, die sich im Besitz bo-
Fragen, wie zur Genomanalyse im Arbeitsrecht oder im Versi- nitätsmässig hochstehender Titel wähnten, erlitten unerwartet
cherungsbereich, kritisch vernehmen lassen. Sie hat sich da- grosse Verluste. Betroffen wurden auch Pensionskassen mit
bei nicht für ein generelles Verbot der Genomanalyse, son- Vorsorgegeldern, die in solchen Obligationen angelegt wor-
dern für eine differenzierte Betrachtungsweise ausgespro- den sind. Mit der Aufnahme einer Klausel in die Anleihensbe-
chen. In der Arbeitsmedizin beispielsweise kann die Genom- dingungen, wonach bei derartigen unvorhergesehenen Ereig-
analyse nach Auffassung der Kommission in Fällen als wün- nissen die Titel unmittelbar zum Nominalwert zur Rückzahlung
schenswert erscheinen, in denen die industrielle Fabrikation fällig werden, könnte präventiv eine deutliche Verbesserung
mit gewissen gesundheitlichen Risiken (Allergien usw.) ver- des Anlegerschutzes erzielt werden.
bunden ist und solche Risiken durch den Arbeitgeber mit ver-
tretbarem Aufwand nicht reduziert werden können. Eine Unter- Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
suchung, die auf eine besondere Anfälligkeit bezüglich beson- vom 3. Mai 1989
derer arbeitsplatztechnischer Risiken beschränkt ist, könne Rapport écrit du Conseil fédéral du 3 mai 1989
hier auch im Interesse des Arbeitnehmers liegen. Auch für das Mit Verfügung vom 30. August 1988 hat das EFD eine Studien-
Versicherungsrecht ist die Kommission der Meinung, dass für gruppe für das Börsenwesen eingesetzt, die auch die Frage
gewisse Versicherungssparten Genomanalysen nicht zum von Massnahmen zur Verbesserung des Anlegerschutzes im
vornherein abzulehnen seien. Bereich der öffentlich plazierten Anleihensobligationen prüfen
Der Bundesrat möchte sich deshalb beim heutigen Stand der wird. Der Bundesrat will die Empfehlungen dieser Studien-
Diskussion nicht zu einem generellen Verbot von Genomana- gruppe abwarten, bevor er sich in dieser Angelegenheit ent-
lysen verpflichten lassen. Er ist der Meinung, dass das Pro- scheidet.
blem in einem weiteren Rahmen und differenziert behandelt
werden muss. Mit der Motionärin ist der Bundesrat der Auffas- Schriftliche Erklärung des Bundesrates
sung, dass es in erster Linie darum gehen muss, rechtzeitig Déclaration écrite du Conseil fédéral
Missbräuche zu vermeiden. Ein weiteres Hauptaugenmerk Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan-
wäre auf die von der Motionärin zu Recht aufgeworfene Frage deln.
des Datenschutzes zu legen. Der Bundesrat ist deshalb bereit,
die Motion als Postulat entgegenzunehmen. Ueberwiesen als Postulat- Transmis comme postulat
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Reimann Maximilian Anlegerschutz im Bereich der Anleihensobligationen
Motion Reimann Maximilian Protection des investisseurs dans le domaine des obligations
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1989
Année
Anno
Band III
Volume
Volume
Session Sommersession
Session Session d'été
Sessione Sessione estiva
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 89.301
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 23.06.1989 - 08:00
Date
Data
Seite 1136-1136
Page
Pagina
Ref. No 20 017 479
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