Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 89-267 KI-generiert

Petition for Third World Solidarity and Rainforest Protection

Geschäftsnummer VPB 89-267
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang struck_off

Legislator-Zusammenfassung

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A petition called for solidarity with the Third World, highlighting how growing debt leads governments to destroy rainforests, thereby destabilizing the Earth's ecosystem. The petitioners urged parliament to take action and provide Swiss political support. The commission, after consulting the Federal Department of Foreign Affairs, concluded that while governments are responsible for their natural resources, the international community shares responsibility when environmental degradation has cross-border consequences, as is the case with rainforest destruction. The commission proposed that the petition be formally dismissed but that a postulate be submitted to the Federal Council. This postulate would invite the Federal Council to explore all legal avenues and propose measures to effectively influence the preservation of tropical rainforests and their river systems, as well as to protect and recognize the rights of indigenous peoples.

Legislator-Regeste

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Art. 66 Abs. 1 ATSG, Art. 64 ATSG; Petition for Third World Solidarity and Rainforest Protection: The petitioners urged parliament to take action and provide Swiss political support. The commission, after consulting the Federal Department of Foreign Affairs, concluded that while governments are responsible for their natural resources, the international community shares responsibility when environmental degradation has cross-border consequences, as is the case with rainforest destruction. The commission proposed that the petition be formally dismissed but that a postulate be submitted to the Federal Council. This postulate would invite the Federal Council to explore all legal avenues and propose measures to effectively influence the preservation of tropical rainforests and their river systems, as well as to protect and recognize the rights of indigenous peoples.

Schlagwörter

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Umweltschutz Petitionsrecht völkerrechtliche Verantwortlichkeit Natürliche ressourcen Internationale Übereinkünfte im Umweltbereich Klimaveränderung
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 66 Abs. 1 ATSG

This provision is cited for the imposition of costs on the petitioner.

Art. 64 ATSG

This provision is cited for the potential award of legal aid.

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Volltext

6. Oktober 1989 N 1697 Petitionen

#ST# Petitionen - Pétitions Dollar zur Erhaltung von 1000 km2 tropischen Regenwaldes im

brasilianischen Bundesstaat Acre und das integrierte Pro-

gramm der Entwicklungszusammenarbeit mit Madagaskar.

Antrag der Kommission

Aus diesen Gründen beantragt die Kommission, die Petition

- aus formellen Gründen abzuschreiben,

89.267 - ihr Postulat zu überweisen.

Bohrer Elisabeth. Solidarität gegenüber der Dritten Welt

Solidarité avec le tiers monde Proposition de la commission

Pour ces motifs, la commission propose

Herr Hess Peter unterbreitet im Namen der Petitions- und Ge- - de classer la pétition pour des raisons de forme,

währleistungskommission den folgenden schriftlichen Be- - de présenter un postulat.

richt:

Postulat der Petitions- und Gewährleistungskommission

1. Mit Eingabe vom März 1989 reichte Frau Elisabeth Bohrer

Tropische Regenwälder

mit zahlreichen Mitunterzeichnern eine Petition ein. Die Peten-

ten rufen zur Solidarität gegenüber der Dritten Welt auf. Die

wachsende Verschuldung verleite die Regierungen zum Ab- Wortlaut des Postulates vom 30. August 1989

holzen und Abbrennen der Regenwälder, wodurch die Le- Der Bundesrat wird eingeladen, alle rechtlichen Möglichkeiten

bensgrundlage der ganzen Erde aus dem Gleichgewicht ge- zu prüfen und Vorschläge zu unterbreiten, mit denen wirksam

bracht werde. Die Petenten fordern das Parlament auf, die nö- Einfluss genommen werden kann auf die Erhaltung der tropi-

tigen Schritte zu unternehmen und die Hilfe, die der Schweiz schen Regenwälder und ihrer Flussysteme sowie zum Schutz

auf politischer Ebene möglich ist, zu veranlassen. und zur Anerkennung der Rechte ihrer Ureinwohner.

2. Die Petitions- und Gewährleistungskommission befasste Insbesondere sind zu erwägen:

sich am 30. August 1989 mit dieser Eingabe. Sie holte dazu - eine konsequente ökologisch orientierte Mitarbeit der

eine Stellungnahme des Eidgenössischen Departementesfür Schweiz in der Internationalen Tropenholz-Organisation

auswärtige Angelegenheiten ein und kommt mit diesem zu fol- (ITTO),

genden Schlüssen: - die verstärkte Beteiligung an einer schrittweisen Entschul-

21. Für die Verwaltung der Naturschätze innerhalb ihrer natio- dung von Drittweltländern als Gegenleistung für Bemühun-

nalen Grenzen sind die jeweiligen Regierungen verantwort- gen, entsprechende Gebiete tropischer Regenwälder dauer-

lich. Wenn Fehlentwicklungen durch äussere Gegebenheiten haft unter Schutz zu stellen,

mitverursacht werden oder grenzüberschreitende Folgen ha- -die Einwirkung auf internationale Entwicklungsbanken, um

ben, und beides trifft für die Zerstörung der tropischen Regen- Kraftwerkgrossprojekte und Bergbauvorhaben, welche ökolo-

wälder zu, dann ist auch die Verantwortung der Nachbarstaa- gische Grundsätze missachten und gegen den Willen der Ur-

ten und der internationalen Gemeinschaft angesprochen. einwohner durchgesetzt werden sollen, die finanziellen Mittel

Der Aktionsplan zum Schutz tropischer Regenwälder, in dem entziehen zu können,

eine Reihe von staatlichen und nicht-staatlichen internationa- - Einflussmöglichkeiten, namentlich über die Exportrisikoga-

len Organisationen unter der Leitung der FAO zusammenar- rantie, auf Schweizer Firmen, die Mitwirkung an ebensolchen

beiten, schlägt als konkrete Rettungsmassnahmen beispiels- Projekten und Eingriffen oder die Lieferung von Bestandteilen

weise vor, den Raubbau an den tropischen Hölzern durch die und Infrastruktur zu unterlassen,

Preispolitik einzudämmen oder den Nachlass von Schulden - Beschränkung des Tropenholzimports auf Herkunftsge-

durch die Schaffung von Naturschutzgebieten abzugelten. biete, die den Tropenwald nachhaltig nutzen, ohne ihn zu zer-

Zur Förderung einer dauerhaften, umweltgerechten Nutzung stören,

der tropischen Regenwälder wurden das Internationale Tro- - Förderung der Handelsbeziehungen und Begünstigung der

penholzabkommen abgeschlossen und die Internationale Importbedingungen für Produkte aus Ländern, welche den

Tropenholzorganisation mit Sitz in Yokahama geschaffen. Das Schutz des Regenwaldes zu ihrer Aufgabe machen und die

Abkommen, das 1985 in Kraft trat und dem auch die Schweiz Rechte ihrer Bewohner respektieren.

angehört, will laut Artikel 1 die «Erarbeitung von nationalen Po-

litiken mit dem Ziel ermutigen, die Nutzung und Erhaltung der Postulat de la commission des pétitions et de l'examen

Tropenwälder und ihrer genetischen Ressourcen nachhaltig des constitutions cantonales

sicherzustellen und das ökologische Gleichgewicht der be- Forêts tropicales humides

troffenen Regionen zu bewahren».

Die Konferenz «Silva», die Anfang Februar 1986 in Paris statt- Texte du postulat du 30 août 1989

fand, trug insbesondere zu einer Intensivierung der Zusam- Le Conseil fédéral est prié d'étudier toutes les voies juridiques

menarbeit zwischen europäischen und afrikanischen Staaten et de proposer des moyens d'oeuvrer en faveur de la préserva-

zur Rettung der Tropenwälder bei. tion des forêts tropicales humides et de leur réseau hydrologi-

Es ist erklärte und zunehmend auch tatsächliche Politik der in que, anisi qu'en faveur de la protection et de la reconnais-

der Entwicklungszusammenarbeit tätigen internationalen Or- sance des droits des autochtones.

ganisationen, der regionalen Entwicklungsbanken, der Inter- Ces propositions devront viser notamment les objectifs sui-

nationalen Entwicklungsagentur (IDA), des Internationalen vants:

Währungsfonds (IMF) und, wie deren Präsident Barber Con- - Défense sytématique des principes écologiques dans la par-

able an seinem Besuch in der Schweiz Ende April ausdrück- ticipation à l'Organisation internationale des bois tropicaux

lich bestätigte, der Weltbank, die Anforderungen des Natur- (ITTO)

und Umweltschutzes konsequenter als bisher in ihre Aktivitä- - Engagement plus intensif en faveur d'un désendettement

ten einzubeziehen. Die gleiche Forderung richtet sich auch an graduel des pays du tiers monde, à condition qu'ils mettent

die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit. sous protection permanente des régions de forêts tropicales.

22. Die Schweiz leistet in ihrem eigenen Interesse einen akti- - Intervention auprès des banques internationales de déve-

ven und überzeugten Beitrag an die internationalen Bestre- loppement de manière à bloquer le financement des grands

bungen zur Erhaltung unserer natürlichen Umwelt, zur Verhin- projets de construction de centrales électriques ainsi que des

derung von Umweltschäden und zu ihrer Behebung. Was die plans d'exploitation minière qui ne respectent ni les principes

tropischen Regenwälder betrifft, sei diese allgemeine Feststel- écologiques ni la volonté des indigènes.

lung noch durch zwei konkrete Beispiele illustriert, nämlich die - Possibilités d'influer notamment par la voie de la garantie

Beteiligung der Schweiz an einem Projekt der Internationalen des risques à l'exportation, sur les entreprises suisses partici-

Tropenholzorganisation mit Gesamtkosten von 3 Millionen pant à des tels projets, pour qu'elles renoncent à cette partici-

Pétitions 1698 N 6 octobre 1989

pation ou le cas échéant pour qu'elles s'abstiennent de livrer und Pflegeanstalts-Versicherung nichts beizutragen haben.

des composants ou du matériel d'infrastructure. Damit würden die Renten der Betagten etwas entlastet, da

- Limitation des importations de bois tropicaux à celles en pro- diese nur noch für die Prämien im Rahmen der ärztlichen Ver-

venance de pays qui pratiquent systématiquement des modes sorgung aufzukommen haben würden. Unter humanistischen

d'exploitation ménageant les forêts tropicales. Gesichtspunkten wäre ein solch kleines Opfer vertretbar, auch

- Favoriser les échanges commerciaux avec les pays qui se volkswirtschaftlich.

font un devoir de protéger la forêt tropicale et qui respectent Auch die Frauen unserer Gesellschaft würden durch dieses

les droits de ses habitants. System etwas besser gestellt. Eine Hausfrau würde den Anteil

an Prämien für die Heil- und Pflegeanstalten-Versicherung ein-

Ueberwiesen - Transmis sparen können, was auch auf die ganze Familie positiv wirken

würde. Geburtsaufenthalte in Kliniken würden über die staat-

liche Heil- und Riegeanstalten-Versicherung finanziert, da je-

der Aufenthalt in einer Heil- und Pflegeanstalt über die staat-

89.268 liche Versicherung abgerechnet würde.

Witschi Marcel. Beitragssplitting im Gesundheitswesen Das Beitragssplitting besteht also darin, dass innerhalb des

Fractionnement des cotisations dans le secteur de la Gesundheitswesens unterschieden wird zwischen einer ärzt-

santé lichen Versorgung, welche vom Versicherungsnehmer direkt

über Krankenkassenprämien finanziert wird, und andererseits

Herr Hess Peter unterbreitet im Namen der Petitions- und Ge- dem Aufenthalt in einer Heil- und Pflegeanstalt (Kliniken, Spitä-

währleistungskommission den folgenden schriftlichen Be- ler, Betagtenheime usw.), deren Kosten ausnahmslos über die

richt: staatliche Heil- und Pflegeanstalten-Versicherung finanziert

werden. Ausgenommen sind Zusatzversicherungen des Ver-

1. Mit Eingabe vom 14. April 1989 reichte Herr Marcel Witschi sicherungsnehmers über seine Privatversicherung (bessere

eine Petition ein. Der Petent ersucht die Bundesversammlung Leistungen bei Klinikaufenthalten im Sinne der Privatabtei-

um die Einführung eines Beitragssplittings in der Krankenver- lung, Privatspital usw.).

sicherung. Er schlägt folgendes Finanzierungs-System vor: Die Prämien der Finanzierung der staatlichen Heil- und Pflege-

A) Die ärztliche Versorgung sei weiterhin mittels persönlichen anstalten-Versicherung über die Löhne dürften schätzungs-

Beiträgen an die Krankenversicherungen zu finanzieren. weise 2 bis 3 Lohnprozente in Anspruch nehmen, welche zu

B) Sämtliche Kosten für den Aufenthalt in Heil- und Pflegean- gleichen Teilen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu entrich-

stalten seien über Lohnprozente zu finanzieren. ten sind. Der Arbeitnehmer würde dadurch etwas besser ge-

Wie die Alters- und Hinterlassenen-Versicherung (AHV), die In- stellt, da dieser bei seiner Privatkrankenkasse erhebliche Prä-

validen-Versicherung (IV), usw., soll eine Schweizerische Heil- miensenkungen verbuchen kann. Andererseits würden die Ar-

und Pflegeanstalten-Versicherung (HPV) eingeführt werden. beitgeber im Einführungsjahr bei den Reallohnerhöhungen et-

Der Petent begründet seine Eingabe im wesentlichen wie was kompensieren können.

folgt: Das System hat auch zur Folge, dass das Riegepersonal ent-

«Das Gesundheitswesen steht nach wie vor unter zunehmen- sprechend seinen tatsächlichen Leistungen entlöhnt werden

dem Kostendruck, und es ist damit zu rechnen, dass sich die- kann und damit die Konkurrenzfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt

ser wahnsinnige Kostenschub noch weiter entwickeln wird, in diesem Bereich etwas gefestigt wird.»

wenn nicht endlich richtungsweisende Weichen gestellt wer- 2. Die Petitions- und Gewährleistungskommission befasste

den. sich am 30. August 1989 mit dieser Eingabe und einer Stel-

Für viele Menschen in unserem Land sind die Prämienkosten lungnahme des Eidg. Departementes des Innern. Die Kom-

an eine Grenze gestossen, welche nicht mehr der wirtschaft- mission führte eine eingehende Diskussion über das aufge-

lichen Leistungsfähigkeit der betroffenen Menschen ent- worfene Thema und kam zu folgenden Schlüssen:

spricht. 21. Die Petition geht von den zunehmend ins öffentliche Be-

Bisher ist der Versicherte für seine Krankenkassen-Prämien wusstsein dringenden Konsequenzen der nach wie vor anstei-

vollumfänglich selber aufgekommen. gende Tendenz aufweisenden Kosten-/Prämienspirale im Ge-

Bei der Einführung des Beitragssplittings würden die Kranken- sundheitswesen und in der Krankenversicherung aus und will

kassenprämien zugunsten der Versicherten massiv, um 30 bis den am stärksten davon Betroffenen, nämlich den Bevölke-

40 Prozent, sinken, dafür den Aufenthalt in Heil- und Pflegean- rungskreisen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen,

stalten nicht mehr die private Krankenkasse, sondern die durch folgende neue Aufteilung der sozialen Krankenversi-

staatliche Heil- und Pflegeanstalten-Versicherung (HPV) ko- cherung helfen: Die Kosten der ambulanten Krankenpflege

stenpflichtig sein würde. Durch die Ankoppelung der Prämien sind wie bisher im Rahmen einer freiwilligen Versicherung in

an die Löhne würden die grossen Kostenschübe, insbeson- erster Linie durch Kopfprämien zu finanzieren, die Kosten der

dere im Heil- und Pflegeanstaltenbereich, neutralisiert, da stationären Krankenpflege dagegen, analog der eidgenössi-

durch Teuerungsausgleich und Reallohnerhöhungen die Prä- schen AHV/IV, in erster Linie durch Lohnprozente. Die am

mienbeiträge an die staatliche Heil- und Pflegeanstalten-Versi- stärksten ins Gewicht fallenden stationären Kosten sollen auf

cherung (HPV) ebenfalls synchron steigen würden. diese Weise solidarischer finanziert werden als heute.

Die staatliche Heil- und Pflegeanstalten-Versicherung (HPV), 22. Wenn man an fundamentalen Reformen im Bereiche von

würde ausnahmslos nur die Standardleistungen entschädi- Struktur und Finanzierung der sozialen Krankenversicherung

gen. Das würde bedeuten, dass, wenn sich ein Versicherungs- denkt, und dies ist gemäss bundesrätlichem Auftrag (vgl. Ziff.

nehmer zusätzlich bessere Heil- und Rlegeanstalts-Leistun- 24 der Botschaft über die Volksinitiative «für eine finanziell trag-

gen versichern lassen will, z. B. Privatabteilung, Privatspital, bare Krankenversicherung (Krankenkasseninitiative)» vom

usw., dann würde er diese zusätzlichen Leistungen über seine 24. Februar 1988, BBI II 247ff.) im Eidgenössische Departe-

private Krankenkasse abdecken müssen. ment des Innern gegenwärtig der Fall, so kann man durchaus

Die staatliche Heil- und Pflegeanstalten-Versicherung würde, auch einen Finanzierungsmodus wie den in der Petition skiz-

wenn ein Mensch, der eigentlich in ein Spital gehört, jedoch zierten in die Ueberlegungen einbeziehen. Eine separate Be-

von den Angehörigen gepflegt wird, an diese Umtriebe Ent- handlung und Finanzierung des stationären Sektors wird übri-

schädigungen bezahlen, zumal es etwas sehr Wichtiges sein gens auch in einem der vier vom Departement im Hinblick auf

kann, dass ein Mensch in seiner vertrauten Umgebung mit sei- eine tiefgreifende Revision der Krankenpflegeversicherung

nen Angehörigen leben kann. Dadurch würden auch die Heil- eingeholten Expertenberichte ins Auge gefasst, allerdings auf

und Pflegeanstalten entlastet. einer völlig anderen Finanzierungsgrundlage (Deckung der

Würde dieses System eingeführt, dann würde für die Leistung vollen Riegekosten in der allgemeinen Abteilung durch die

an Heil- und Pflegeanstalten nur noch die arbeitende Bevölke- Kantone). Dieser Vorschlag geht bezüglich solidarischer Fi-

rung aufzukommen haben, und die Betagten, welche ihr gan- nanzierung sogar noch weiter als das vom Petenten ange-

zes Leben gearbeitet haben, würden an die staatliche Heil- strebte Modell.

6. Oktober 1989 N 1699 Motion der sozialdemokratischen Fraktion

23. Wie nun aber der notwendige Solidarausgleich innerhalb ben sich gleiche (gleichwertige) Pflichten», nicht zwingend. In

und zwischen den Kassen in einer zukünftigen revidierten der Botschaft über die Volksinitiative «Gleiche Rechte für Mann

Krankenpflegegrundversicherung ausgestaltet sein wird, lässt und Frau» (14. November 1979, Seite 58) hält der Bundesrat

sich gegenwärtig noch nicht voraussagen. Dieser Solidaraus- jedenfalls fest, dass den Frauen gleiche Rechte nicht vorent-

gleich wird indessen nicht nur die Solidarität zwischen wirt- halten werden dürften, nur weil sie keinen obligatorischen

schaftlich gut und weniger gut situierten Versicherten zu um- Dienst im Rahmen der Gesamtverteidigung leisten. «Richtiger-

fassen haben, sondern selbstverständlich auch jenen zwi- weise müsste man die Lasten, welche die Frauen zugunsten

schen kranken und gesunden, männlichen und weiblichen, der Gemeinschaft tatsächlich tragen, mit jenen der militär-

jüngeren und älteren Versicherten. Es ist Aufgabe einer vom dienstleistenden Männer vergleichen.»

Eidgenössische Departement des Innern eingesetzten Exper- 24. Die Festlegung der Frauen auf soziale Hilfsdienste (Wä-

tenkommission, hierzu einen konkreten Gesetzesentwurf zu scherei, Küche, Reinigung, usw.), wie sie der Petitionär ins

unterbreiten. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass der Gedanke Augefasst, ist zu einseitig auf Hilfsfunktionen ausgerichtet und

einer lohnprozentualen Finanzierung, wie die Petition ihn als nimmt zu wenig Rücksicht auf ein zeitgemässes Frauenbild.

eine hauptsächliche Neuerung vorschlägt, bei der Kranken- 25. Ein Bmonatiger, obligatorischer Hilfsdienst für Frauen in

und Mutterschaftsversicherung bislang stets auf ein ablehnen- Spitälern, wie ihn der Petitionär vorschlägt, erscheint uns in

des Echo in Volksabstimmungen gestossen ist. Letztmals mit Anbetracht der genannten Gründe weder durchsetzbar noch

Bezug auf die Finanzierung eines bescheidenen Mutter- vertretbar. Die Lösung des Personalproblems in den Spitälern

schaftsgeldes bei der Ablehnung des sogenannten Sofort- kann nicht in einem Obligatorium für Frauen und nicht im Rah-

programms KMVG in der Referendumsabstimmung vom men der Gesamtverteidigung gefunden werden. Auch kann

6. Dezember 1987. Man wird sich deshalb voraussichtlich das Personalproblem nicht einfach durch das quantitative Hin-

darum bemühen müssen, für die Herstellung der notwendi- stellen einer grossen Anzahl von Leuten - hier Frauen - ent-

gen Solidarität in erster Linie andere Wege zu finden als die schärft werden. Es sind qualifizierte Leute nötig, und das aus-

lohnprozentuale Finanzierung. Solche Wege gibt es durch- gebildete Personal kann sich in seiner knapp bemessenen

aus. So kann man z. B. daran denken, einen direkten Lasten- Zeit nicht noch um die unausgebildeten Leute kümmern.

ausgleich heranzuziehen, oder auch beide Vorgehensweisen

zu kombinieren, um die vorhin erwähnten sozialen Solidaritä- Antrag der Kommission

ten herzustellen und abzusichern. Mögliche Beispiele werden Aus diesen Gründen beantragt die Kommission, von der Peti-

auch in den bereits erwähnten vier Expertenberichten auf- tion Kenntnis zu nehmen, ihr aber keine Folge zu geben.

gezeigt.

Proposition de la commission

Antrag der Kommission Vu ce qui précède, la Commission propose aux Chambres de

Aus diesen Gründen beantragt die Kommission, die Petition prendre acte de la pétition sans lui donner suite.

dem Bundesrat zur Kenntnisnahme zu überweisen.

Zustimmung - Adhésion

Proposition de la commission

Compte tenu des considérations précédentes, la commission

recommande de transmettre la pétition au Conseil fédéral

pour qu'il en prenne connaissance.

#ST# 88.740

Zustimmung-Adhésion

Motion

der sozialdemokratischen Fraktion

Ozon-Immissionen. Aenderung

89.269 der Luftreinhalte-Verordnung

Zwahlen Robert. Obligatorischer Spitaldienst für Frauen

Obligation des femmes de servir dans les hôpitaux Motion du groupe socialiste

Immissions d'ozone. Révision

Herr Hess Peter unterbreitet im Namen der Petitions- und Ge- de l'ordonnance sur la protection de l'air

währleistungskommission den folgenden schriftlichen Be-

richt:

1. Mit Eingabe vom 15, April 1989 reichte Herr Robert Zwahlen

eine Petition ein. Der Petent bittet die eidgenössischen Räte, Wortlaut der Motion vom 4. Oktober 1988

zu prüfen, «ob die Frauen von 20 Jahren anstelle der Rekruten- Wir laden den Bundesrat ein, die Luftreinhalte-Verordnung

schule zu einem Bmonatigen Spitaldienst (Küche, Reinigung, vom 16. Dezember 1985 dahingehend zu ändern, dass die Zu-

Wäsche, Administration etc.) aufgeboten werden könnten». Er ständigkeit für einen Massnahmenplan zur Bekämpfung über-

begründet seine Eingabe mit der Forderung der Frauen nach mässiger Ozon-Immissionen nicht bei den Kantonen, sondern

Gleichberechtigung mit den Männern sowie dem chronischen beim Bund liegt. Zur Ozon-Bekämpfung soll ein gesamt-

Personalmangel in Krankenhäusern. schweizerischer Massnahmenplan erstellt werden.

2. Die Petitions- und Gewährleistungskommission befasste

sich am 30. August 1989 mit dieser Eingabe. Sie hält dazu fol- Texte de la motion du 4 octobre 1988

gendesfest: Le Conseil fédéral est chargé de préparer une révision de l'or-

21. Eine Dienstverpflichtung, wie sie der Petitionär verlangt, ist donnance sur la protection de l'air aux fins d'attribuer à la

aufgrund der geltenden Verfassungsbestimmungen nicht Confédération le soin de planifier la lutte contre les immissions

möglich. Wollte man die verlangte Dienstverpflichtung, so excessives d'ozone, qui relève actuellement des cantons. Un

müsste man auf Verfassungsebene die Grundlage für eine ent- plan national doit être établi pour combattre ces nuisances.

sprechende Dienstpflicht schaffen. Zudem müsste man die

verfassungsmässigen Kompetenzen zwischen Bund und Kan- Sprecherin-Porte-parole: Frau Mauch Ursula

tonen ändern.

22. Der derzeitige Personalmangel in den Spitälern könnte Schriftliche Begründung - Développement par écrit

nicht sofort behoben werden, müssten doch für einen solchen In den unteren Luftschichten ist Ozon ein Giftstoff, welcher als

Dienst zahlreiche organisatorische und rechtliche Einzelhei- Sekundärschadstoff durch photochemische Reaktionen u. a.

ten geregelt werden (z. B. Dispensation, Entschädigung, Art aus emittierten Stickoxiden und Kohlenwasserstoffen ent-

des Einsatzes, usw.). steht. Schönes Sommerwetter begünstigt die Ozonbildung.

23. Im übrigen ist die Auffassung, «aus gleichen Rechten erge- Tendenziell hat die Ozonbelastung in den letzten Jahren zuge-

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Petitionen

Pétitions

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1989

Année

Anno

Band IV

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 16

Séance

Seduta

Geschäftsnummer ---

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 06.10.1989 - 08:00

Date

Data

Seite 1697-1699

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Ref. No 20 017 763

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