Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 89-263 KI-generiert

Parliamentary Committee Decisions on AIPLF, Fur Ban, and Speed Limits

Geschäftsnummer VPB 89-263
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The parliamentary committee considered three petitions: one supporting the federal parliament becoming a national section of the Assembly of French-speaking Parliamentarians (AIPLF), another requesting a ban on the import and sale of dog and cat leather, and a third advocating for a general speed limit of 30 km/h within urban areas. For the AIPLF petition, the committee recommended approval, highlighting increased diplomatic weight and broader parliamentary engagement. Regarding the dog and cat leather ban, the committee recommended against it, noting that existing international conventions did not cover such products and that the use of hides for other purposes, like orthopedic aids, was not deemed objectionable. On the speed limit petition, the committee also recommended against implementation, concluding that current regulations allowed for speed reductions in specific zones based on safety and environmental assessments, and that a universal 30 km/h limit was not supported by comprehensive evidence for its effectiveness and feasibility across diverse Swiss road conditions.

Legislator-Regeste

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Art. 13 EMRK, Art. 3 Abs. 4 und 32 Abs. 3 und 4 SVG, Art. 108 Abs. 2 SSV; Parliamentary Committee Decisions on AIPLF, Fur Ban, and Speed Limits: For the AIPLF petition, the committee recommended approval, highlighting increased diplomatic weight and broader parliamentary engagement. Regarding the dog and cat leather ban, the committee recommended against it, noting that existing international conventions did not cover such products and that the use of hides for other purposes, like orthopedic aids, was not deemed objectionable. On the speed limit petition, the committee also recommended against implementation, concluding that current regulations allowed for speed reductions in specific zones based on safety and environmental assessments, and that a universal 30 km/h limit was not supported by comprehensive evidence for its effectiveness and feasibility across diverse Swiss road conditions.

Schlagwörter

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Sicherheitszone Sicherheit im Straßenverkehr internationale Abkommen parlamentarische Aufsicht Fahrverbot als Massnahme Beweiswürdigung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zitierte Rechtsprechung

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BGE 111 Ib 72
ganisation (ILO), noch die Europäische Konvention über die gründung des Entscheides» (BGE 111 Ib 72).
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 3 Abs. 4 und 32 Abs. 3 und 4 SVG

Cited in the context of the possibility to lower speed limits under specific conditions for traffic safety, noise reduction, or pollution control.

Art. 108 Abs. 2 SSV

Cited as a legal basis for lowering speed limits on certain roads through signage.

Art. 13 EMRK

Cited as the basis for ensuring minimum procedural guarantees in administrative decisions.

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Volltext

Pétitions 1110 N 23 juin 1989

En acceptant l'initiative, le Parlement fédéral en tant que tel for- #ST# Petitionen-Pétitions

merait une section nationale de l'AIPLF. La délégation suisse

au sein des conférences jouirait d'un poids supplémentaire

que lui donnerait un statut officiel. Les délégués qui y intervien-

draient n'engageraient pas la Confédération ni même le Parle-

ment. Dans les domaines culturel ou relevant de la coopéra-

tion au développement, la commission ne voit pas de limite à

leur activité. En revanche, en matière politique proprement 89.263

dite, ils devraient maintenir l'attitude réservée qu'ils ont ob- Schweizer Liga gegen Vivisektion. Import- und Handels-

servée jusqu'ici, comme d'ailleurs à l'Union interparlemen- verbot für Hunde- und Katzenleder und -feile

taire. Ligue Suisse contre la vivisection. Interdiction d'importa-

La commission observe qu'il ne serait pas souhaitable que, tion et de commercialisation de peaux de chiens et de

faute de moyens, le Parlement fédéral ne soit pas représenté à chats

l'AIPLF et que les seuls législateurs suisses présents et actifs

soient des membres de Parlements cantonaux.

Le Conseil fédéral vient de décider de participer, en tant que

membre de plein droit, aux sommets francophones. Il est dès Herr Hess Peter unterbreitet im Namen der Petitions- und Ge-

lors aussi justifié que notre pays soit représenté à l'organe währleistungskommission den folgenden schriftlichen Be-

parlementaire de la francophonie qu'est l'AIPLF. richt:

Texte de l'arrêté

Le texte du contre-projet de la commission ne diffère que peu 1. Mit Eingabe Vom 8. Dezember 1988 reichte die Schweizer

de celui de l'initiative. Liga gegen Vivisektion eine Petition ein (ca. 13 000 Unterzeich-

L'article 2 a été précisé en ce qui concerne le nombre des ner). Die Petenten fordern Parlament und Bundesrat auf, die

membres qui est fixé à cinq. Trois d'entre eux sont désignés Einfuhr und den Vertrieb von Hunde-und Katzenleder und-fei-

par le Bureau du Conseil national et deux sont élus par le Con- len auf dem gesamten schweizerischen Territorium zu verbie-

seil des Etats. ten.

Il est désigné cinq suppléants appelés à remplacer les titulai- Diese Petition wurde gemäss Angaben der Petenten durch die

res en cas d'empêchement. Dans l'esprit de la commission, il Einfuhr von 360 kg Hundehäuten aus Frankreich in die

sera ainsi possible d'intéresser davantage de parlementaires Schweiz ausgelöst (Empfänger: CUIRO SA, Lausanne; Ver-

et tous les groupes aux activités de l'AIPLF. En priorité, l'on sender: Gerberei Tannerie Deloup, Levroux, Frankreich).

s'efforcera de trouver un remplaçant du même conseil. 2. Die Petitions- und Gewährleistungskommission befasste

Les parlementaires désignés comme suppléants pourraient sich am 22. Mai 1989 mit dieser Eingabe. Sie hält dazu folgen-

devenir titulaires à l'expiration d'un mandat de quatre ans. desfest:

Conséquences financières et effets sur l'état du personnel 21. Das Uebereinkommen vom 3. März 1973 über den interna-

L'indemnisation des délégués, la prise en charge des frais de tionalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und

transports et le versement d'une contribution au siège central Pflanzen (SR 0.453) findet keine Anwendung für Hunde und

(35 000 FF) seront à la charge de la caisse fédérale. Le budget Hauskatzen. Der Handel mit Hunde- und Katzenleder und -fei-

annuel sera d'environ 40 000 francs. L'adoption de l'arrêté len ist somit keiner Einschränkung unterworfen und ist auch

n'aura pas d'effet sur l'état du personnel. statistisch nicht erfasst.

In der Schweiz werden Hundehäute z. B. für die Herstellung

Antrag der Kommission von orthopädischen Hilfsmitteln, im besonderen Prothesen,

Die Kommission beantragt, dem Beschlussentwurf zuzustim- verwendet. Hingegen ist der Handel mit Hunde- und Katzen-

men. fleisch gesetzlich verboten (Artikel 73 der Eidgenössischen

Fleischschauverordnung vom 11. Oktober 1957, SR 817.191).

Proposition de la commission 22. Stellt man die hohen Aufzuchtkosten von Hunden dem ak-

La commission propose d'approuver son projet d'arrêté. tuellen Verkaufswert der Haut gegenüber, so ist ein Handel mit

Zuchthunden kaum anzunehmen. Allenfalls werden Hunde-

und Katzenleder und -feile von solchen Tieren importiert, die

Präsident: Die Kommission hat Ihnen einen schriftlichen Be- nach einer gewissen Zeit in einem Tierheim, und ohne einen

richt ausgeteilt und beantragt Ihnen, auf die Vorlage einzutre- neuen Besitzer gefunden zu haben, eingeschläfert werden -

ten und dem Bundesbeschluss zuzustimmen. wie dies auch in der Schweiz der Fall ist. Die Verwertung dieser

Häute erscheint jedoch nicht verwerflich.

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen

Le conseil décide sans oppositions d'entrer en matière Antrag der Kommission

Aus diesen Gründen beantragt die Kommission, von der Peti-

Gesamtberatung - Traitement global du projet tion Kenntnis zu nehmen, ihr aber keine Folge zu geben.

Titel und Ingress, Art. 1 bis 5 Proposition de la commission

Antrag der Kommission Vu ce qui précède, la commission propose de prendre acte de

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates la pétition sans lui donner suite.

Titre et préambule, art. 1 à 5 Hess Peter, Berichterstatter: Aus dem Rat bin ich gebeten wor-

Proposition de la commission den, Ihnen ergänzend zum schriftlichen Bericht mitzuteilen:

Adhérer au projet du Conseil fédéral «Einen Monat, nachdem dieser Handel vor den Augen der

Oeffentlichkeit enthüllt wurde, haben die Bundesbehörden be-

Angenommen -Adopté schlossen, dass alle Felle und Leder ab Januar 1989 mit ge-

nauen Angaben darüber versehen sein müssen, woher sie

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble stammen.» Offensichtlich ist das auch auf die Bemühungen

der Petenten zurückzuführen.

Für Annnahme des Beschlussentwurfes , 89 Stimmen

Dagegegen 1 Stimme Präsident: Die Kommission beantragt Ihnen, von der Petition

Kenntnis zu nehmen, ihr aber keine Folge zu geben. Ein ande-

An den Ständerat-Au Conseil des Etats rer Antrag ist nicht gestellt.

Zustimmung - Adhésion

23. Juni 1989 N 1111 Petitionen

89.264 kann nach geltendem Recht (Art. 3 Abs. 4 und 32 Abs. 3 und 4

Zwahlen Robert. Einwanderungspolitik des Strassenverkehrsgesetzes (SVG); Art. 108 Abs. 2 der Si-

Politique en matière d'immigration gnalisationsverordnung (SSV)), auf bestimmten Strassen

durch Signale herabgesetzt werden, wenn eine Gefahr nur

Herr Hess Peter unterbreitet im Namen der Petitions- und Ge- schwer oder nicht rechtzeitig erkennbar und anders nicht zu

währleistungskommission den folgenden schriftlichen Be- beheben ist, oder wenn eine übermässig durch andere Mass-

richt: nahmen nicht vermeidbare Lärmbelastung oder Luftver-

schmutzung nachweisbar erheblich vermindert werden kann.

I.Mit Eingabe vom 28. Februar 1989 reichte Herr Robert Wenn sich aufgrund der erwähnten Kriterien ergibt, dass für

Zwahlen eine Petition ein. Der Petent fordert von den eidge- eine bestimmte Strasse eine Herabsetzung der Höchstge-

nössischen Räten, «dem Souverän - dem Schweizervolk - in schwindigkeit gerechtfertigt ist, wird dies durch Wahl einer der

einer Volksabstimmung die Frage vorzulegen, ob die Ein- konkreten Situation angepassten, signalisierten Höchstge-

wanderungspolitik gutgeheissen oder abgelehnt wird». schwindigkeit (z. B. Tempo 30 oder Tempo 40) angeordnet.

2. Die Petitions- und Gewährleistungskommission befasste Dieses Vorgehen erweist sich als flexibel und den jeweiligen

sich am 22. Mai 1989 mit dieser Eingabe. Sie hielt dabei fest, Bedürfnissen der Verkehrssicherheit, des Lärmschutzes und

dass das Schweizervolk in regelmässigen Abständen Gele- der Luftverschmutzung angepasst.

genheit hatte, zur Einwanderungspolitik Stellung zu nehmen. 22. Wie bereits in der Antwort des Bundesrates auf die Motion

Die letzte diesbezügliche Abstimmung war diejenige zur der LdU/EVP-Fraktion vom 18. Juni 1986 betreffend Höchst-

«Volksinitiative für die Begrenzung der Einwanderung» vom geschwindigkeit in Wohnquartieren ausgeführt, wäre die Ein-

4. Dezember 1988, welche vom Volk mit 1 506392 Nein ge- führung einer (nicht signalisierten) allgemeinen Höchstge-

gen 732 029 Ja und von allen Ständen verworfen wurde. schwindigkeit von 30 km/h in Wohnquartieren durch Aende-

rung der VRV höchst problematisch. Dies ergab bereits der

Antrag der Kommission Versuch mit Tempo 50, dessen Schlussbericht vom März 1983

Aus diesen Gründen beantragt die Kommission einstimmig, auf Seite 245 folgendes festhält: «Der Versuch zeigte die Gren-

von der Petition Kenntnis zu nehmen, ihr aber keine Folge zu zen der Senkung der generellen Höchstgeschwindigkeiten.

geben. Mit Tempo 50 generell innerorts dürfte die untere Grenze er-

reicht sein. Dies geht einerseits aus den verkehrspsychologi-

Proposition de la commission schen Untersuchungen und anderseits aus dem Einhaltungs-

La Commission propose donc, à l'unanimité, de prendre acte grad hervor. Hinzu kommt, dass mit einer tieferen Limite die

de la pétition sans lui donner suite. Bereitschaft sinkt, die Geschwindigkeit den örtlichen Verhält-

nissen anzupassen.» Diese Feststellungen im Expertenbe-

Zustimmung-Adhésion richt gelten heute nach wie vor.

Die Erfahrungen - vor allem in der BRD - zeigen, dass Tem-

po 30 zu einer Abnahme der Unfallhäufigkeit und Unfall-

schwere führen, sowie in flachen Zonen zu einer Lärmreduk-

89.265 tion beitragen kann. Hingegen ist die Auswirkung auf die Ab-

Grünes Bündnis. Generell Tempo 30 ermöglichen gasemissionen umstritten. Die Messungen im (flachen) Buxte-

Alliance verte. Introduction de la limite générale de vitesse hude (BRD) ergaben wohl eine Reduktion. Diese Ergebnisse

à 30 km/h lassen sich aber nicht unbesehen auf die Schweiz übertragen.

Insbesondere die völlig ändern topographischen Verhältnisse

Herr Hess Peter unterbreitet im Namen der Petitions- und Ge- machen eine Reduktion fraglich.

währleistungskommission den folgenden schriftlichen Be- Erfahrungen zeigen ausserdem, dass Tempo 30 nur für in sich

richt: geschlossene Wohngebiete ohne Durchgangsstrasse sinn-

voll sein dürfte.

1. Mit Eingabe vom 21. April 1988 reichte das «Grüne Bünd- 23. Im übrigen soll die Signalisation für Vorschriftssignale ver-

nis» eine Petition ein. Die Petenten fordern den Bundesrat und einfachtwerden, d. h. wenn z. B. ein Fahrverbot mit Zubringer-

die eidgenössischen Räte auf: dienst, ein Parkverbot oder eine von 50 km/h abweichende

- Den Städten und Gemeinden ab sofort die Einführung von Tempobeschränkung für mehrere gleichartige, ein abge-

flächendeckend Tempo 30 innerorts zu bewilligen; schlossenes Wohnquartier bildende Strassen gerechtfertigt

- Die Einführung eines Zonensignals Tempo 30 in die Stras- ist, kann das betreffende Quartier als Zone signalisiert werden.

sensignalverordnung sofort und wenn nötig mit Notstands- Die revidierte Signalisationsverordnung, welche am I.Mai

recht zu verfügen; 1989 in Kraft trat, enthält die Rechtsgrundlagen für die Zonen-

- Die Revision des Strassenverkehrsgesetzes zu beschleuni- signalisation zur Anzeige von Verkehrsbeschränkungen. Dazu

gen und darin Massnahmen zur Verringerung der Luft-Schad- bestehen ferner ergänzende Weisungen des Eidgenössi-

stoffbelastung, zur Förderung der Verkehrssicherheit für Kin- schen Justiz- und Polizeidepartementes.

der, Fussgänger(innen) und Velofahrer(innen) und zur Förde-

rung des öffentlichen Verkehrs vor anderen Interessen Priori- Antrag der Kommission

tät zu geben. Aus diesen Gründen beantragt die Kommission mit 8 zu 8

2. Die Petitions- und Gewährleistungskommission des Natio- Stimmen bei Stichentscheid des Präsidenten, von der Petition

nalrates befasste sich am 13. Januar und am 22. Mai 1989 mit Kenntnis zu nehmen, ihr aber keine Folge zu geben.

dieser Eingabe. Sie stellte dabei folgendes fest:

21. Am 19. Oktober 1983 hat der Bundesrat durch Aenderung Proposition de la commission

von Artikel 4a der Verordnung vom 13. November 1962 über Pour ces motifs, la commission propose, par 8 voix contre 8,

die Strassenverkehrsregeln (VRV) die allgemeine Höchstge- avec la voix prépondérante du président, de prendre acte de la

schwindigkeit für Motorfahrzeuge in Ortschaften von 60 auf pétition sans lui donner suite.

50 km/h gesenkt, mit der Möglichkeit, unter gewissen Bedin-

gungen 60 km/h auf bestimmten Strassen zu belassen. Ertrug Präsident: Die Petitions- und Gewährleistungskommission

damit den Ergebnissen des zweijährigen Versuchs mit Tem- beantragt, von der Petition Kenntnis zu nehmen, ihr aber keine

po 50 Rechnung, der eine spürbare Verbesserung der Ver- Folge zu geben. Herr Schmid beantragt, von der Petition

kehrssicherheit bewirkt hatte, ohne die Verkehrsleistung nega- Kenntnis zu nehmen und sie an den Bundesrat zu überweisen.

tiv zu beeinflussen. Frau Leutenegger Oberholzer beantragt, die Petition als Po-

Die allgemeine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerorts, stulat dem Bundesrat zu überweisen.

die (wie die übrigen allgemeinen Höchstgeschwindigkeiten

ausserorts und auf Autobahnen) nur bei günstigen Strassen-, Schmid: Wie aus dem Bericht der Kommission hervorgeht,

Verkehrs- und Sichtverhältnissen ausgenützt werden darf, sehen die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der Petition

Pétitions 1112 N 23 juin 1989

in der Einführung von generell Tempo 30 einen wichtigen Bei- deutig positiv, wie dies auch zahlreiche Untersuchungen

trag zurVerringerung der Luftschadstoffbelastung, zur Verbes- belegen. Ich möchte dazu einmal auf den Forschungsauftrag

serung der Verkehrssicherheit und der Förderung des öffent- der Vereinigung der Schweizerischen Verkehrsingenieure zur

lichen Verkehrs. Das sind Zielsetzungen, die heutzutage zur Verminderung der Umweltbelastung durch verkehrsorganisa-

verkehrspolitischen Selbstverständlichkeit gehören. Auch der torische und technische Massnahmen aus dem Jahre 1987

Bundesrat hat mit der am 1. Januar 1989 in Kraft gesetzten re- hinweisen. Aus diesen Untersuchungen wird auch ganz klar,

vidierten Signalisationsverordnung einen Schritt in dieselbe dass unter dem Gesichtspunkt der Lärm- und Luftbelastung

Richtung getan. Diese ermöglicht die Einführung von Zonen die Ergebnisse tiefer Tempolimiten um so besser sind, je

mit Höchstgeschwindigkeiten von 40 oder 30 km/h. Zwischen grösser die erfassten Streckenabschnitte angelegt werden.

den Vorstellungen der Petitionäre und den Weisungen des Und dies spricht ganz eindeutig für grossflächige Tempo-

Bundesrates bestehen allerdings noch einige Unterschiede: 30-Versuche.

1. Der Bundesrat sieht solche Geschwindigkeitsreduktionen All diese Gründe haben denn auch dazu geführt, dass be-

nur für Zonen vor, deren Strassen ungefähr dieselbe verkehrs- reits zahlreiche Gemeinden und Kantone die Forderung nach

mässige Bedeutung haben. Davon ausnehmen möchte er Tempo 30 erhoben haben. Ich möchte z. B. auf die Städte

Hauptstrassen innerorts u. a. mit dem Hinweis auf die feh- Zürich, Luzern und Basel hinweisen, aber auch auf den Kan-

lende Akzeptanz, was ich für keinen hinreichenden Grund ton Baselland, der seit langem Tempo-30-Versuche durch-

halte. führen will. Für die Durchführung mussten wir auf die Verord-

2. Die Behörde kann eine solche Zonensignalisation mit redu- nung zur Zonensignalisation des Bundes warten, die nun

zierten Tempi nur aufgrund von Gutachten erlassen, welche erlassen worden ist. Obschon diese Weisungen aufgrund

abzuklären haben, ob die Massnahme nötig, zweckmässig der Vernehmlassung etwas verbessert worden sind, muss ich

oder verhältnismässig sei. Ihnen doch sagen, dass wir davon enttäuscht sind - ich

3. Der Bundesrat hält an der Kompetenzregelung fest, wonach möchte dies vor allem auch als seinerzeitige Postulantin der

die Kantone und die von ihnen ermächtigten Gemeinden und Tempo-So-Versuche im Kanton Baselland betonen. Die Wei-

nicht diese selbst für den Erlass öffentlicher Verkehrsanord- sungen beschränken die Ausdehnung der Versuchsgebiete

nungen zuständig seien. auf 0,4 bis 0,7 Quadratkilometer in Wohnquartieren. Das ist

Die Zielrichtung der Petition, welche keine Strassen innerorts eine sehr kleine Fläche, und damit wird eine flächen-

von der Geschwindigkeitsbeschränkung ausnehmen und den deckende Anordnung von Tempo 30 in einer Gemeinde ver-

Gemeinden überlassen will, die Anordnungen in Kenntnis der unmöglicht. Derartige flächenmässige Begrenzungen sind

Verhältnisse zu treffen, scheint mir und wohl auch den übrigen auch international nirgends bekannt. Sie stehen meines

Mitgliedern einer Minderheit der Kommission unterstützungs- Erachtens auch in klarem Widerspruch zu den lufthygieni-

würdig. schen Empfehlungen der zitierten Untersuchung. Denn nur

Die Petition in unveränderter Form als Postulat zu überweisen, bei grossen Versuchsgebieten nimmt die Luftbelastung mit

macht mir persönlich etwas Mühe, weil die mit der bundesrät- Tempo 30 auch tatsächlich ab. Zudem sollten in Tempo-

lichen Kompetenzregelung erforderliche Zusammenarbeit 30-Gebieten möglichst auch Durchgangsstrassen erfasst

und Koordination zwischen Kantonen und Gemeinden auch werden, weil sich dort rund 80 Prozent des Verkehrs ab-

ihre guten Seiten hat. wickeln, weil dort die Luftbelastung - auch dies kann mit

Ich bitte Sie aber, nicht zuletzt in Anbetracht des knappen Messungen ganz eindeutig nachgewiesen werden -am höch-

Kommissionsentscheides, diese Petition dem Bundesrat we- sten ist und weil an den Durchgangsstrassen eben auch

nigstens zur Kenntnisnahme zu überweisen. sehr viele Leute wohnen. Wegen der grossen Umweltbela-

stung aus dem Verkehr hat z. B. die Regierung des Kantons

Frau Leutenegger Oberholzer: Ich ersuche Sie darum, die Basel-Landschaft in ihrem Entwurf zum neuen Umweltschutz-

Petition des grünen Bündnisses «Tempo 30 generell» als Po- gesetz Tempo 30 für die Wohngebiete der Gemeinden vorge-

stulat an den Bundesrat zu überweisen. sehen.

Die Petition beinhaltet meines Erachtens zwei Forderungen, Hinzu kommt, dass das Verfahren für die Einführung von

die nicht erfüllt sind, nämlich erstens das Begehren, den Städ- Tempo-30-Zonen - Herr Schmid hat darauf hingewiesen, es

ten und Gemeinden sofort die Einführung von Tempo 30 flä- ist jeweils ein Gutachten erforderlich - recht kompliziert ist,

chendeckend zu bewilligen, und zweitens die Forderung nach denn es braucht ja vorgängig für jedes einzelne Gebiet eine

einer Revision des Strassenverkehrsgesetzes, bei der die Ver- separate Abklärung. Es kann deshalb auch nicht verwun-

ringerung der Umweltbelastung und der Schutz der nicht mo- dern, dass die Reaktionen auf die bundesrätlichen Massnah-

torisierten Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmerinnen men sehr gemischt waren. «Zu wenig», «zu kompliziert», «ein

im Vordergrund stehen sollen. Gerade dies wurde ja bei der halber Schritt», so lauteten die Reaktionen. Ich möchte hier

letzten Teilrevision des Strassenverkehrsgesetzes vom Rat aus der «Sonntagszeitung» zitieren, wie in der Stadt Zürich

eindeutig abgelehnt. darauf reagiert worden ist: «Die Verordnung geht aus der

Auf diesen Punkt geht nun die Kommissionsminderheit im Sicht des Chefs der Abteilung Verkehr bei der Stadtpolizei

Kommissionsbericht gar nicht ein. Auch mit der Hauptforde- Zürich, H. P. Oertli, ganz klar an den Erwartungen der Stadt-

rung der Petition hat es sich die Kommission einfach gemacht. bevölkerung vorbei.» Ich möchte Sie bitten, tragen Sie diesen

Ich möchte deshalb auf die Forderung nach Tempo 30 für die Reaktionen Rechnung und überweisen Sie deshalb die Peti-

Gemeinden näher eingehen. Die Petition verlangt nicht gene- tion als Postulat an den Bundesrat. Damit möchten wir den

rell die Senkung der Innerortsgeschwindigkeit für Wohnquar- Bundesrat beauftragen, die Weisungen und die Verordnung

tiere auf Tempo 30. Aber sie möchte, dass den Gemeinden zu revidieren, sie im Lichte dieser Erkenntnisse zu überprüfen

und Städten, die Tempo 30 flächendeckend einführen möch- und eine grosszügige, flächendeckende Tempo-30-Regelung

ten, dies sofort und unkompliziert bewilligt wird. zu ermöglichen.

Es gibt zahlreiche Gründe, die dafür sprechen - Herr Schmid

hat zum Teil darauf hingewiesen. Sie kennen sicher all die Un- Fäh: Bei dieser Diskussion geht es nicht nur um Tempo 30,

tersuchungen zu Tempo 30, die vor allem aus der Bundes- sondern es geht um den Text der Petition, und ich bitte Sie,

republik Deutschland stammen. Zum einen wirkt sich Tem- diesen bei Ihrem Entscheid zu beachten.

po 30 auf das Unfallgeschehen sehr positiv aus. Die Häufigkeit 1. Im ersten Teil steht: «Den Städten und Gemeinden (ist)

der Unfälle ist zurückgegangen, vor allem aber auch die ab sofort die Einführung von flächendeckend Tempo 30 inner-

Schwere der Unfälle. Abgenommen hat die Lärmbelastung orts zu bewilligen.» Ich bin nicht dieser Meinung. Die bishe-

durch den Verkehr, denn der Verkehr wird bei tieferen Ge- rige Regelung «zonendeckend» genügt. Im übrigen erachte

schwindigkeiten gleichmässiger und ruhiger, da die Zahl der ich es als falsch, wenn eine Regelung des Bundes, kaum

Brems- und Beschleunigungsvorgänge zurückgeht. Entlastet hat er sie getroffen, bereits wieder abgeändert werden soll.

wird aber nachweislich auch, und da möchte ich vor allem den Ein Wort zur Stadt Luzern, von der Frau Leutenegger Oberhol-

Bericht der Kommission in Frage stellen, die Luft. Die Auswir- zer gesprochen hat: Luzern hat nicht die Absicht, flächen-

kungen auf die Abgasemissionen bei tiefern Tempis sind ein- deckend Tempo 30 einzuführen. Geprüft wird lediglich, ob im

23. Juni 1989 N 1113 Petitionen

Sinne des Bundesrats für gewisse Quartiere diese Tempoli- vorgeschlagenen Massnahme zerstört würde. Denn für die

mite eingeführt werden soll. Ich bin klar dagegen, dass auch Anordnung der gleichen Sache, das heisst der allgemeinen

Durchgangsstrassen Tempo 30 unterstellt werden. Höchstgeschwindigkeiten innerorts, wären dann zwei ver-

2. Die Einführung eines Zonensignals «Tempo 30» in die schiedene Behörden zuständig, was in der Praxis zu Proble-

Strassensignalisation sei sofort und wenn nötig mit Notstands- men führen würde. Konkret können die Kantone und die von

recht zu verfügen. Das ist obsolet, das Signal ist eingeführt. ihnen ermächtigten Gemeinden bereits heute tiefere Ge-

3. Es sei die Revision des Strassenverkehrsgesetzes zu be- schwindigkeitslimiten anordnen, «wenn eine Gefahr nur

schleunigen und mit weiteren Massnahmen zu ergänzen. Für schwer oder nicht rechtzeitig erkennbar und nicht anders zu

mich ist das der Hauptpunkt. Wir haben das Strassenverkehrs- beheben ist oder wenn eine übermässige, durch andere

gesetz im Nationalrat eben behandelt und verabschiedet. Wir Massnahmen nicht vermeidbare Lärmbelastung oder Luftver-

haben eine Mehrheitsmeinung gebildet, und diese Mehrheit schmutzung nachweisbar erheblich vermindert werden

will keine weiteren Massnahmen und will Tempo 30, so wie es kann». Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, kann für die ent-

jetzt beschlossen ist. Also wäre es inkonsequent, wenn Sie sprechenden Strassen durch die Anbringung von Höchstge-

jetzt wieder ein Postulat oder Ueberweisung zur Kenntnis- schwindigkeitssignalen die Geschwindigkeit herabgesetzt

nahme beschliessen würden. werden.

Ich bitte Sie daher im Sinne der Kommissionsmehrheit, von Der Bundesrat hat hingegen bereits verschiedentlich die bun-

der Petition Kenntnis zu nehmen, ihr aber keine weitere Folge desrechtliche Einführung von Tempo 30 innerorts als allge-

zu geben. meine Höchstgeschwindigkeit für alle Ortschaften der

Schweiz abgelehnt. Die Beweggründe für diese Haltung sind

Hess Peter, Berichterstatter: Der Bundesrat hat parallel zur im Bericht der Kommission unter Ziffer 22 dargelegt.

heute zur Diskussion stehenden Petition eine Petition aus Aber auch im Rahmen der laufenden SVG-Revision - Herr Fäh

kirchlichen Kreisen erhalten und dazu kürzlich folgende Ant- hat es erwähnt - wurden vergleichbare Anträge, die die Er-

wort abgegeben. Mit Bezug auf Punkt 2 der heute vorliegen- mächtigung von Kantonen und Gemeinden zur Einführung

den Petition zitiere ich aus dem Schreiben des Bundesrates: von flächendeckend Tempo 30 innerorts forderten, in den vor-

«Im Rahmen der Teilrevision derSignalisationsverordnung hat bereitenden Kommissionen klar abgelehnt.

der Bundesrat am 25. Januar 1989 die Einführung eines In Punkt 3 der Petition werden allgemein erneut Revisionen

neuen Artikels 2a über die Zonensignalisation beschlossen. des Strassenverkehrsgesetzes verlangt. Die Kommission ist in

Nach Absatz 2 dieser Bestimmung ist die Zonensignalisation der Mehrheit der Auffassung, dass nach erfolgter SVG-Revi-

nur zulässig für Verkehrsanordnungen innerorts, die Strassen sion nicht bereits wieder zu einer Revision geschritten werden

mit gleichartigen Merkmalen eines abgegrenzten Gebietes müsste.

betreffen. Ausgenommen sind signalisierte Hauptstrassen, Aus diesen Ueberlegungen empfiehlt Ihnen die die Kommis-

Autostrassen und Autobahnen. Aus der Entstehungsge- sion, von der Petition Kenntnis zu nehmen, ihr aber keine

schichte der Zonensignalisation im Schosse der Europäi- Folge zu geben.

schen Transportministerkonferenz und den zahlreichen Ver-

suchen mitTempo-30-Zonen in deutschen Städten und in Hol-

land geht hervor, dass die Zonensignalisation nur für soge-

nannte nutzungsorientierte Strassen mit gleichartigen Merk- Scherrer: Ich weiss, dass ich mich unbeliebt mache, wenn ich

malen, z. B. Erschliessungsstrassen, in Frage kommen kann, am Freitag morgen noch das Wort ergreife. Die Grünen möch-

nicht aber für sogenannte verkehrsorientierte Strassen wie si- ten gerne die Luftbelastung reduzieren - schön! Wer aber die

gnalisierte Hauptstrassen mit Vortritt, die eine andere Funktion Luftbelastung reduzieren will und Tempo 30 flächendeckend

haben und entsprechend ausgestaltet sind. Die Fahrzeugfüh- innerorts fordert, handelt erstens unglaubwürdig und zweitens

rer würden überfordert und die schwachen Verkehrsteilneh- kontraproduktiv.

mer wie Fussgänger in falscher Sicherheit gewiegt, wenn zum Zum ersten: Ich habe es bereits einmal gesagt, und ich wieder-

Beispiel Tempo 30 mit der Zonensignalisation grossflächig für hole es: Die Untersuchungen aus Deutschland, die in diesem

Haupt- und Nebenstrassen, d. h. für ganz unterschiedliche Rat so oft und gerne zitiert werden, werden falsch zitiert. Frau

Strassenkategorien, angeordnet würde. Leutenegger, Sie sagen nicht die Wahrheit, bzw. Sie ver-

Diese Beschränkung der Zonensignalisation auf Strassen, die schweigen einen Teil der Wahrheit.

nicht Durchgangsstrassen sind, fand denn auch im Vernehm- Die Untersuchungen, die u. a. in Buxtehude gemacht wurden,

lassungsverfahren zum Entwurffür Weisungen des EJPD über haben erstens in einem absolut flachen Gelände stattgefun-

die Zonensignalisation von Verkehrsanordnungen praktisch den. Die deutsche Topographie ist nicht mit der Schweizer To-

einhellig Zustimmung.» pographie vergleichbar. Zum zweiten: Es hat sich ergeben,

Mit dem Erlass der neuen Bestimmung über die Zonensignali- dass bei effektiver Fahrweise bei Tempo 30 gegenüber Tem-

sation kann das Anliegen des Petenten nach Meinung der po 50 Schadstoffausstoss, Treibstoffverbrauch um 40 bis 50

Mehrheit der Kommission und des Bundesrates in Punkt 2 als Prozent steigen, beim Lärm praktisch keine Reduktion erreicht

erfüllt betrachtet werden. Der Petition ist daher in diesem wird. Wer behauptet, dass Tempo 30 gegenüber Tempo 50

Punkt keine Folge zu geben. eine Reduktion von Schad- und Treibstoffverbrauch mit sich

Zum Punkt 1 : Unter flächenhafter Verkehrsberuhigung ver- bringt, verschweigt, dass im Bericht «bei entsprechender

steht man jene verkehrsrechtlichen und auch baulichen Mass- Fahrweise» steht. Das heisst bei Tempo 30 und Tempo 50 im

nahmen, die geeignet sind, den Verkehr auf mehreren Stras- gleichen Gang. So wird eben nicht gefahren. Man hat diesen

sen gleichzeitig in einem bestimmten Gebiet und nicht nur auf Nebenversuch gemacht, um festzustellen, was es bringen

einzelnen Strassenstücken zu verlangsamen und auf einem würde. Wenn Sie auf Durchgangsstrassen die Luftbelastung

tieferen Geschwindigkeitsniveau zu homogenisieren. Auch auf ein absolutes Minimum reduzieren wollen, müssten Sie,

hier geht es wiederum um eine Fülle von Einzelmassnahmen wenn man nur diesen Punkt betrachtet, Tempo 70 bis Tem-

oder Massnahmenkombinationen. po 80 verfügen, dann aber noch verlangen, dass diese

Die Forderung, dass Kantone und Gemeinden Tempo 30 in- Strecke und Geschwindigkeit jeweils im obersten Gang gefah-

nerorts flächendeckend sollen bewilligen können, zielt darauf ren wird.

ab, die Kompetenz zur Anordnung allgemeiner Innerorts- Ich biete Ihnen etwas an: Melden Sie sich bei mir. Wir schlies-

Höchstgeschwindigkeiten aus Umweltschutzgründen auch sen eine Wette um eine gute Flasche Wein ab, und wir fahren

den Kantonen zu übertragen. Sie könnte daher als eine Art flä- jede Strecke in jeder Schweizer Stadt, die Sie wollen, mit Tem-

chenhafte Verkehrsberuhigung angesehen werden. po 50, Tempo 30, und dann wollen wir sehen, wer in der Praxis

Nach geltendem Recht erlässt der Bundesrat die allgemeinen recht hat. Glauben Sie mir: Es ist so, wie ich es sage.

Höchstgeschwindigkeiten auf allen Strassen, und die Kantone Tempo 30 generell flächendeckend ist eine reine Zwängerei

sind befugt, die davon abweichenden Höchstgeschwindig- und schiesst am Ziel vorbei.

keiten auf bestimmten Strassen anzuordnen. Diese Regelung In diesem Sinne bitte ich Sie, die Anträge Schmid und Leuten-

garantiert eine saubere Kompetenzabgrenzung, die mit der egger Oberholzer abzulehnen.

Pétitions 1114 N 23 juin 1989

Frau Leutenegger Oberholzer: Herrn Scherrer kann ich si- tion zur Kenntnisnahme an den Bundesrat zu überweisen.

cher nicht von den positiven Auswirkungen von Tempo 30 Frau Leutenegger Oberholzer beantragt, die Petition als Po-

überzeugen, da er die entsprechenden Untersuchungen of- stulat an den Bundesrat zu überweisen.

fenbar gar nicht zur Kenntnis nehmen will. Ich habe bereits In einer ersten Eventualabstimmung stellen wir den Antrag

auf den Forschungsauftrag der Vereinigung der Schweizeri- Schmid dem Antrag Leutenegger Oberholzer, in der zweiten

schen Verkehrsingenieure hingewiesen, die eindeutig belegt Abstimmung das Resultat dem Antrag der Kommission ge-

haben, «dass aus dem Gesichtspunkt der Lärm- und Luft- genüber.

belastung Geschwindigkeitsbeschränkungen nur sinnvoll

sind, wenn sie über längere Streckenabschnitte oder grössere Abstimmung - Vote

Zonen wirksam sind». Das ist in der ganzen Frage sehr we-

sentlich. Eventuell-A titre préliminaire

Herr Fäh, ich habe nicht gesagt, dass der Kanton Luzern Für Ueberweisung als Postulat 26 Stimmen

grosse flächendeckende Tempo-30-Zonen einführen will. Ich Für Ueberweisung zur Kenntnisnahme 37 Stimmen

habe darauf hingewiesen, dass in zahlreichen Städten und

Kantonen derartige Forderungen erhoben worden sind. Ich Definitiv - Définitivement

möchte nochmals darauf hinweisen, dass wir z. B. im Entwurf Für Ueberweisung zur Kenntnisnahme 48 Stimmen

zum kantonalen Umweltschutzgesetz des Kantons Basel- Dagegen 90 Stimmen

Landschaft die Möglichkeit von Tempo-So-Zonen in den Ge-

meinden vorgesehen haben, und zwar aus lufthygienischen

Gründen.

Wir können die Kantone und Gemeinden doch nicht ständig 89.266

mit Vollzugsaufgaben im Umweltschutzbereich beauftragen - Demokratische Juristinnen und Juristen der Schweiz. Ver-

ich weise Sie auf die Lärmschutzverordnung oder auf die Luft- besserung des rechtlichen und sozialen Status der Aus-

reinhalteverordnung hin - und sie immer dann, wenn sie etwas länderinnen und Ausländer

machen möchten, mit dem Hinweis auf die Strassenverkehrs- Juristes démocratiques de Suisse. Amélioration du statut

gesetzgebung daran hindern. Hier weiss die eine Hand nicht, juridique et social des étrangers

was die andere tut.

Ich bitte Sie, das Postulat zu überweisen und darauf hinzuwir- Herr Hess Peter unterbreitet im Namen der Petitions- und Ge-

ken, dass die Verordnung zur Zonensignalisation und die währleistungskommission den folgenden schriftlichen Be-

Weisungen des EJPD entsprechend geändert und grosszügi- richt:

ger geregelt werden.

1. Mit Eingabe vom 12. Mai 1987 reichten die Demokratischen

M. Eggly, rapporteur: En tant que rapporteur de langue fran- Juristinnen und Juristen der Schweiz eine Petition «zur Ver-

çaise, je ne mettrai pas trop de passion dans ce débat, d'au- besserung des rechtlichen und sozialen Status der in unserem

tant plus que, vous l'avez constaté, les avis étaient assez par- Lande lebenden Ausländerinnen und Ausländer» ein. Die Pe-

tagés au sein de la commission. Mais, au nom de cette com- tenten ersuchen die eidgenössischen Räte, «durch gesetz-

mission, je dois vous rendre attentifs à deux ordres d'argu- geberische Massnahmen dafür zu sorgen, dass der rechtliche

ments: le premier étant que la limitation à 50 km/h dans les und soziale Status der in unserem Lande lebenden Auslände-

localités date de 1983; c'est donc une situation à laquelle les rinnen und Ausländer wenigstens auf den in Europa üblichen

automobilistes et la population se sont habitués. Du point de Mindeststandard angehoben wird. Dabei stehen die folgen-

vue du Conseil fédéral, ce n'est que dans des conditions den Schritte im Vordergrund:

spéciales et dans des zones déterminées, moyennant juste- 11. Die Unterzeichnung und Ratifizierung des Uebereinkom-

ment un examen de la demande, que les communes peuvent mens über Wanderarbeiter von 1949 der Internationalen Ar-

descendre au-dessous de 50 km/h. Il a été conclu que permet- beitsorganisation (ILO/OIT).

tre dans toute une localité la généralisation au-dessous de 12. Die Unterzeichnung und Ratifizierung der Europäischen

50 km/h pourrait créer des effets psychologiques négatifs, Konvention über die Rechtsstellung von Wanderarbeitern von

notamment une sorte d'allergie à l'interdiction et une propen- 1977.

sion à violer précisemment celle-ci. Avec ces 50 km/h on ar- 13. Die Schaffung einer verwaltungsunabhängigen Rekursin-

rive, semble-t-il, à un certain pourcentage d'obéissance ou stanz für Entscheide eidgenössischer fremdenpolizeilicher

d'acquiescement; au-dessous, d'après les conclusions du Behörden, um auch in diesem Bereich verfahrensmässige

gouvernement et de ses experts, on n'arriverait plus à ce con- Mindestgarantien im Sinne von Artikel 13 der Europäischen

sensus suffisant. Menschenrechtskonvention gewährleisten zu können».

Par ailleurs, en ce qui concerne la pollution - on l'a rappelé Die Petenten sind der Auffassung, dass die in den genannten

tout à l'heure - il ne semble pas qu'un abaissement dans nom- internationalen Abkommen enthaltenen rechts- und sozial-

bre de localités au-dessous de 50 km/h, c'est-à-dire à staatlichen Grundsätze ein absolutes Minimum dessen dar-

30 km/h, créerait une différence quant à la lutte contre la pollu- stellen, was von jedem zivilisierten Staat in bezug auf die Be-

tion, qui puisse être considérée comme déterminante. A pro- handlung der ausländischen Wohnbevölkerung verlangt wer-

pos de la signalisation, le Conseil fédéral vient encore de rap- den darf und muss.

peler qu'il fallait absolument qu'elle soit suffisamment différen- Deshalb müsste es auch für die Schweiz eine Selbstverständ-

ciée pour les routes principales et pour les routes secondai- lichkeit sein, die Voraussetzungen zur Unterzeichnung dieser

res. Cela se rapporte d'ailleurs à deux points: il ne faut pas Abkommen zu schaffen und diese Mindestanforderungen vor-

créer chez le piéton une sorte de confusion; il faut, en quelque behaltlos zu erfüllen.

sorte, que les courants de trafic soient bien déterminés, bien 2. Die Petitions- und Gewährleistungskommission des Natio-

clairs afin d'établir une sorte de sécurité psychologique, nalrates befasste sich am 13. November 1987,18. April 1988

c'est-à-dire une sécurité tout court. und am 22. Mai 1989 mit dieser Eingabe.

C'est la raison pour laquelle la majorité de la commission a Die Kommission hat zu den Fragen der Petenten Stellungnah-

estimé que la voie actuellement choisie dans ce domaine par men des Biga und des Bundesamtes für Justiz erhalten. An ih-

le Conseil fédéral était juste et qu'elle méritait d'être poursui- rer Sitzung vom 13. November 1987 hörte sie zudem einen

vie. Elle vous propose donc de ne pas aller ni dans le sens Vertreter des Biga sowie zwei Vertreter des EJPD zu verschie-

de M. Schmid ni dans celui de Mme Leutenegger Oberholzer, denen Fragen an.

mais de prendre acte de la pétition sans lui donner suite. Die Kommission kam aufgrund dieser Informationen zu fol-

genden Schlüssen:

Präsident: Die Petitions- und Gewährleistungskommission 21. Zu den Punkten 1 und 2:

beantragt Ihnen, von der Petition Kenntnis zu nehmen, ihr Es stimmt, dass die Schweiz weder das Uebereinkommen

aber keine Folge zu geben. Herr Schmid beantragt, die Peti- über Wanderarbeiter von 1949 der Internationalen Arbeitsor-

23. Juni 1989 N 1115 Petitionen

ganisation (ILO), noch die Europäische Konvention über die gründung des Entscheides» (BGE 111 Ib 72). Da die erwähn-

Rechtsstellung von Wanderarbeitern von 1977 unterzeichnet ten Verfahrensrechte im VwVG ausnahmslos garantiert sind

und ratifiziert hat. Nach Auffassung der Kommission sind es und das EJPD zudem über eine umfassende Kognition verfügt

primär politische Argumente, die dagegen sprechen. - der Beschwerdeführer kann die Verletzung von Bundes-

Betreffend die Rechtsstellung von Wanderarbeitern werden in recht, wozu auch die EMRK gehört, schlechthin rügen -, ge-

der Regel bilaterale Verträge abgeschlossen, da sich solche nügt die départementale Beschwerdeinstanz grundsätzlich

ohne grosse Probleme den Verhältnissen anpassen lassen. den Erfordernissen von Artikel 13 EMRK.

Die Konvention des Europarates hat wenig Zustimmung ge- Was insbesondere das Asylverfahren betrifft, so haben sich

funden und wurde nur von sechs Mitgliedern ratifiziert (F, NL, sowohl das Exekutivkomitee des Uno-Hochkommissariates

P, E, S und Türkei). Mit nur sechs Europaratsstaaten als Ver- als auch das Ministerkomitee des Europarates zu Fragen der

tragsparteien würde die Konvention für die Schweiz also auch Ausgestaltung des Asylverfahrens und des Beschwerdever-

wenig bewirken, denn durch die Konvention werden ja Gegen- fahrens geäussert. Das Exekutivkomitee des Uno-Hochkom-

rechtsbezüge hergestellt. Die Annäherung zwischen den Ver- missariates der Vereinten Nationen verabschiedete im Jahre

tragspartnern würde zudem gegenüber der Türkei auf Schwie- 1977 durch Konsens die Schlussfolgerung Nr. 8 (XXXVIII), die

rigkeiten stossen, da die Türkei gemäss anerkannter Praxis sich zu Fragen des Anerkennungsverfahrens äussert. In Ziffer

nicht zu den traditionellen Rekrutierungsgebieten für ausländi- E III wird den Staaten empfohlen, wenn immer möglich eine

sche Arbeitskräfte gehört. zentrale Entscheidungsbehörde im Asylverfahren vorzuse-

Andererseits würden sich für die Schweiz bei einer Ratifizie- hen. Ziffer VI empfiehlt den Staaten, dem Ausländer im Falle

rung der erwähnten Uebereinkommen auch rechtliche Pro- eines negativen Ausgangs des Asylverfahrens genügend Zeit

bleme stellen, dies vor allem bezüglich der Rechtsnatur der zur Beschwerdeerhebung einzuräumen. Die Staaten sollten

Europaratskonvention. Die Spezialisten für Völkerrecht konn- eine Einsprachemöglichkeit bei der verfügenden Behörde

ten bis anhin nicht klären, ob diese «self-executing» oder «non oder eine Rekursmöglichkeit an eine Verwaltungs- oder Ge-

self-executing» seien. richtsbehörde vorsehen. Welches System gewählt werde,

Das Anag kennt zudem verschiedene Bestimmungen, z. B. richte sich nach nationalem Recht. In der Empfehlung Nr. R

Wegweisungsgründe, Gleichheit der Geschlechter, welche (81) 16 des Ministerkomitees des Europarates, die einstimmig

mit dem «harten Kern» der Europaratskonvention, der keine angenommen wurde, wird den Mitgliedstaaten ebenfalls emp-

Vorbehalte erlaubt, nicht übereinstimmen. Die Praxis wendet fohlen, eine zentrale Entscheidungsbehörde vorzusehen wie

allerdings diese heiklen Punkte nicht mehr an. auch eine Rekursmöglichkeit vor einer administrativen oder

Im weiteren bestehen aber im «weichen Teil» der Konvention gerichtlichen Behörde. Ist keine Rekursinstanz vorgesehen,

zahlreiche Differenzen, die mit unserem Föderalismus zusam- so sollte zumindest die Möglichkeit der Einreichung eines Wie-

menhängen. Viele Bestimmungen legen dem Vertragspartner dererwägungsgesuches vorgesehen werden. Die Ausgestal-

Verpflichtungen auf, die in der Schweiz kantonale Materie tung des Asylverfahrens in der Schweiz entspricht somit

sind. grundsätzlich auch in diesem Bereich internationalen Anfor-

22. Zu Punkt 3: derungen.

221. In der vorliegenden Petition wird eine verwaltungsunab- 223. Die Kommission ist jedoch der Auffassung, dass die heu-

hängige Rekursinstanz auf Bundesebene vorgeschlagen. tige Regelung aus politischer Sicht zu den Legitimationspro-

Diese Frage wurde bereits anlässlich der Revision des Asylge- blemen in diesem Bereich der Ausländerpolitik beiträgt und

setzes geprüft (vgl. Botschaft des Bundesrates, BBI 1983 III, 'dass bei einem anderen Verfahrensablauf weniger Probleme

779 ff.) Dort ging es indessen um die Verkürzung der Dauer im Vollzug entstünden. Verbesserungen der heutigen Rege-

von Asylverfahren. Deshalb schlug der Bundesrat das Eid- lung sind möglich.

genössische Justiz- und Polizeidepartement als einzige Be- Die Kommission hält deshalb die Forderung nach Schaffung

schwerdeinstanz vor, obschon in der Vernehmlassung ver- einer unabhängigen Beschwerdeinstanzfür prüfenswert.

schiedentlich beantragt wurde, eine verwaltungsunabhängige

Rekurskommission als einzige Beschwerdeinstanz zu schaf- Antrag der Kommission

fen (a. a. O. S. 791). Das Parlament lehnte letzteres ebenfalls Aus diesen Gründen beantragt

ab. - die Kommissionsmehrheit, von den Punkten 1 und 2 der Pe-

222. Den Petenten geht es darum, die Erledigung von Be- . tition Kenntnis zu nehmen, ihnen aber keine Folge zu geben;

schwerden im Bereich des Ausländergesetzes vom üblichen - die Kommissionsminderheit (Rechsteiner, Bäumlin Richard,

Vollzug der Gesetzgebung durch die Verwaltung zu trennen. Béguelin, Braunschweig, Jeanprêtre, Maeder, Schmid), die

Die Frage stellt sich dort nicht, wo heute schon der Weg der Punkte 1 und 2 als Motion zu überweisen;

Verwaltungsgerichtsbeschwerde ans Bundesgericht offen- - die Kommission, den Punkts dem Bundesrat zur Kennt-

steht. In verschiedenen Bereichen des Bundesrechts ist indes- nisnahme zu überweisen.

sen vorgesehen, dass das Eidgenössische Justiz- und Polizei-

departement endgültig entscheidet. Die Petenten begründen Proposition de la commission

ihr Anliegen damit, dass verfahrensmässige Mindestgarantien Pour ces raisons:

im Sinne von Artikel 13 der Europäischen Menschenrechts- - la majorité de la commission propose de prendre acte des

konvention (EMRK) gewährleistet werden sollten. Die Verfah- points 1 et 2 de la pétition, mais de ne pas leur donner suite;

rensgarantie der erwähnten Bestimmung soll dem Einzelnen - la minorité de la commission (Rechsteiner, Bäumlin Richard,

vor nationalen Organen die Durchsetzung der Konventions- Béguelin, Braunschweig, Jeanprêtre, Maeder, Schmid) pro-

rechte ermöglichen. Wer eine Verletzung der Konvention gel- pose de transmettre les points 1 et 2 sous forme de motion;

tend machen will, muss nach Artikel 13 EMRK ein Rechtsmittel - la commission propose de transmettre le point 3 au Conseil

vor einer nationalen Instanz zur Verfügung haben (vgl. dazu fédéral en l'invitant à en prendre acte.

auch Frowein/Peukert, Kommentar zur EMRK, Strassburg/

Arlington 1985, S. 298ff.). Der Europäische Gerichtshof für Rechsteiner, Sprecher der Minderheit: Die Demokratischen

Menschenrechte hat im Entscheid Klass und Mitbeteiligte vom Juristinnen und Juristen haben 1987 eine Petition zur Verbes-

6. September 1978 festgehalten, dass die nationale Instanz im serung des rechtlichen und sozialen Status der in der Schweiz

Sinne von Artikel 13 EMRK nicht gezwungenermassen ein Ge- lebenden Ausländerinnen und Ausländer eingereicht.

richt sein müsse (§ 77). Damit die Beschwerde als «wirksam» Mit der Erledigung des dritten Punktes der Petition, nämlich

bezeichnet werden kann, ist, wie das BGer die ständige Praxis dem Vorschlag zur Schaffung einer verwaltungsunabhängi-

zusammenfasst, vielmehr erforderlich, «dass der Beschwerde- gen Beschwerdeinstanz in ausländerrechtlichen Angelegen-

führer Anspruch auf Prüfung seiner Vorbringen hat und dass heiten - der Vorschlag lautet auf Ueberweisung an den Bun-

die Beschwerdebehörde den angefochtenen Akt gegebenen- desrat -, sind wir einverstanden, insbesondere auch mit der

falls aufheben kann; ausserdem müssen die rechtsstaatlich Begründung im Bericht der Petitions- und Gewährleistungs-

notwendigen minimalen Verfahrensrechte gewährleistet sein, kommission.

namentlich der Anspruch auf rechtliches Gehör und auf Be- Inhaltlich ist allerdings das Begehren in derselben Form be-

Pétitions 1116 N 23 juin 1989

reits im Zusammenhang mit den Asylpetitionen in der März- digt, und die offizielle EG-Debatte wird so geführt, als ob es in

session überwiesen worden. Es ist zu hoffen, dass es der Bun- Europa nur die grossen Freiheiten für das Kapital, für Waren

desrat auch ernst nimmt. und Dienstleistungen gäbe, aber nicht diejenige für die Men-

Ausgesprochen dürftig ausgefallen sind demgegenüber der schen, die arbeitenden Menschen. Abkommen werden dort

Antrag und die Begründung der Kommissionsmehrheit in den geschlossen, die Rechtsvereinheitlichung und die Europafä-

ersten beiden Punkten der Petition, nämlich dem Begehren higkeit dort vorangetrieben, wo es um die Rechte des Kapitals

auf Unterzeichnung und Ratifizierung des ILO-Abkommens geht. Bei den Rechten der Menschen, insbesondere der hier

von 1949 über die Wanderarbeiter und der Europäischen Kon- arbeitenden Menschen mit ausländischer Staatsangehörig-

vention über die Rechtsstellung der Wanderarbeiter von 1977. keit, gilt der Grundsatz der Europafähigkeit bis heute nicht.

Worum geht es bei diesen beiden Abkommen? Es geht nicht Mit dieser Verweigerungshaltung bei den Sozialrechten sind

um die Frage der Zulassung. Es geht also nicht darum, wie wir nicht einverstanden.

viele Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz anwesend Der Bundesrat hatte im gleichen Zusammenhang, im Zusam-

sind bzw. hier leben dürfen. Es geht vielmehr um die Rechts- menhang mit den beiden zur Diskussion stehenden Ab-

stellung der hier anwesenden und hier lebenden ausländi- kommen über die Rechtsstellung der Wanderarbeiter vor rund

schen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Zum Beispiel re- einem Jahr, die Interpellation Spielmann zu beantworten. Dort

geln diese Abkommen Fragen der medizinischen Untersu- hält der Bundesrat immerhin fest, dass er die Vorschläge der

chung, der beruflichen Prüfung, der Familienzusammenfüh- EG-Kommission für Regelungen betreffend Wanderarbeiter

rung, der Arbeitsbedingungen, der Ueberweisung von Erspar- aufmerksam verfolge. Er schliesse daher nicht aus, dass er in

nissen und Anrechten in der Sozialversicherung, der medizini- der Lage sein werde, die Frage der Unterzeichnung des euro-

schen und sozialen Unterstützung usw. Geregelt wird - zu- päischen Abkommens wieder zu prüfen.

sammenfassend gesagt-ein Mindeststandard in sozialer und Die Kommissionsmehrheit fällt mit ihrem Bericht hinter diese

rechtlicher Hinsicht, der in jedem zivilisierten Land eingehal- beileibe vorsichtige Position des Bundesrats zurück. Sie zog

ten werden sollte. Es geht darum, die hier arbeitenden Auslän- nicht einmal die Ueberweisung der Petition an den Bundesrat

derinnen und Ausländer, die ja zum Wohlstand des Landes zur Kenntnisnahme in Betracht. Ich glaube nicht, dass mit die-

beitragen, nicht einfach als Arbeitskräfte, sondern als Men- ser Verweigerungshaltung auf die Dauer Politik gemacht wer-

schen mit einem sozialen und rechtlichen Minimalstatus zu den kann.

behandeln. Ich ersuche Sie deshalb namens der Kommissionsminder-

Der Kommissionsbericht nennt drei Argumente, die angeblich heit, dem Antrag der Kommissionsminderheit zuzustimmen,

gegen die Unterzeichnung der Abkommen sprechen. Alle drei die Petition in den Punkten 1 und 2 als Motion an den Bundes-

Argumente sind nicht überzeugend. Zunächst wird darauf ver- rat zu überweisen und diesem damit den Rücken zu stärken

wiesen, dass das europäische Abkommen bisher nur von und ihn zu bewegen, mit der Prüfung, der Unterzeichnung und

sechs Staaten ratifiziert worden sei. Abgesehen davon, dass der Ratifizierung dieser Abkommen ernsthaft anzufangen.

dieses Argument allenfalls gegen das europäische Abkom-

men, nicht aber gegen die ILO-Konvention eingewendet wer- Frau Fankhauser: Es ist Zeit, dass die Schweiz ihre Berüh-

den kann, muss festgehalten werden, dass die Angehörigen rungsängste bei Sozialabkommen überwindet. Besonders

der Staaten, die ratifiziert haben, für die Schweiz durchaus von sollte die Frage der Familienzusammenführung europäisch

Bedeutung sind, handelt es sich doch um Spanier, Franzosen, angeglichen werden. Dabei könnten unsere Behörden ruhig

Türken. Zudem muss gesagt werden, dass Italien, Griechen- noch einen Schritt weitergehen als bei den in der Petition er-

land, Belgien und die Bundesrepublik Deutschland das Ab- wähnten Abkommen.

kommen unterzeichnet, wenn auch noch nicht ratifiziert ha- Immer weniger Väter und Mütter sind nämlich als Saisonniers

ben. bereit, die Beziehungen und die Liebe zu ihren Kindern auf

Das zweite Argument der Kommissionsmehrheit ist noch un- dem Altar der Existenzsicherung zu opfern. Deshalb nehmen

tauglicher. Wenn es so ist, dass die Frage, ob das Abkommen sie ihre Kinder illegal mit, mit allen negativen Konsequenzen

self-executing oder nicht self-executing sei, bis jetzt rechtlich für diese Kinder. Vielleicht haben Sie bereits in der Presse

nicht geklärt worden ist, dann muss man sagen, dass sich die gelesen, wie Sozialberatungen sich um diese Kinder Sorgen

Verwaltungsjuristen oder allenfalls zugezogene Juristen machen, die zum Teil nicht einmal unsere Schulen besuchen

daran machen sollten, diese Frage endlich zu klären. Die dürfen. In Genf hat sich bereits eine «petite école» etabliert,

Frage ist jedenfalls lösbar. Sie muss nämlich bei allen anderen die sich dieser illegalen Kinder annimmt.

völkerrechtlichen Abkommen auch geklärt werden. Das ist Das ist kein Glanzstück der Sozialpolitik in diesem Land.

eine Selbstverständlichkeit. Die Verantwortung unseres Landes ist in diesem Bereich sehr

Wenn als dritter Einwand gegen die Petition geltend gemacht gross. Wir sollten es nicht vergessen, wenn wir Arbeitnehme-

wird, dass ein paar Bestimmungen des heutigen Anag mit rinnen und Arbeitnehmer rufen: Es kommen Menschen.

dem harten Kern der Konvention nicht übereinstimmen wür- Es ist auch Zeit - meine ich -, zumindest schrittweise den

den, muss festgestellt werden, dass die entsprechenden Be- Saisonnierstatus abzuschaffen. Deshalb sind alle Tendenzen,

stimmungen unseres veralteten Anag verfassungswidrig sind, die mithelfen, ein soziales Europa zu gestalten, herzhaft zu

also auch unserer eigenen, heute gültigen Verfassung wider- unterstützen, und deshalb bitte ich Sie, den Antrag der Minder-

sprechen. heit - jetzt dargestellt von meinem Kollegen Rechsteiner - zu

Der Bericht der Kommissionsmehrheit bemerkt denn auch unterstützen.

kleinlaut, dass diese verfassungswidrigen Bestimmungen des

Anag heute gar nicht mehr angewendet würden. Um so weni- Hess Peter, Berichterstatter: Wie Ihnen Kollege Rechsteiner

ger stehen sie aber den Abkommen über die Rechtsstellung soeben dargelegt hat, handelt es sich bei den beiden Ab-

der Wanderarbeiter entgegen. kommen um Konventionen, die die Rechtsstellung der Wan-

Die Argumente der Kommissionsmehrheit sind also so derarbeiter in der Schweiz regeln, also nicht die Zulassung

schwach, dass sie-schlechter als ein Feigenblatt-nur höchst von Ausländern zur Arbeit in der Schweiz. Auf Saisonniers und

notdürftig das verdecken, worum es der Kommissionsmehr- Grenzgänger finden diese Abkommen keine Anwendung.

heit im Grunde genommen geht: Sie will nämlich einfach aus Wie wir Ihnen im Bericht der Kommission unter Ziffer 21 darle-

politischen Gründen nicht. Sie weigert sich, den hier anwesen- gen, sind in der Rechtspraxis unseres Landes die Grundsätze

den ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der beiden Abkommen über Wanderarbeiter weitgehend ver-

den ihnen zustehenden, minimalen rechtlichen und sozialen wirklicht. Und wo wirklich noch eine bedeutende Differenz zu

Status zu gewähren bzw. eine Verbesserung in dieser Hinsicht unserer Gesetzgebung besteht, könnte bei der Ratifikation ein

vorzuschlagen. Nur zu gut kennen wir diese Haltung dort, wo Vorbehalt angebracht werden. Es sind daher nicht mehr in

es um soziale Rechte - insbesondere um die sozialen Rechte erster Linie rechtliche Ueberlegungen, die einer Unterzeich-

der Hunderttausenden von Menschen mit ausländischer nung und Ratifikation der Abkommen entgegenstehen wür-

Staatsangehörigkeit, die hier arbeiten - geht: Gleich zu Beginn den.

dieser Legislaturperiode hat dieser Rat die Sozialcharta beer- Der Bundesrat lehnt hingegen aus politischen Gründen einen

23. Juni 1989 N 1117 Petitionen

Beitritt zu den beiden Abkommen zumindest bis auf weiteres en Suisse et celui de la majorité politique en Suisse-devraient

ab. coïncider et ce n'est pas le cas. Là encore, nous ne sommes

Zum einen besitzen wir mit Spanien und Italien bereits heute pas prêts pourfaire le pas. D'ailleurs, plus que des raisons juri-

bilaterale Abkommen, die in regelmässigen Abständen den diques, il s'agit de raisons psychologiques et de raisons politi-

neuesten Erkenntnissen angepasst werden. Zum anderen ques.

wendet unsere Rechtspraxis die Grundsätze, die in den bilate- A plusieurs reprises, le peuple s'est prononcé sur des initiati-

ralen Abkommen niedergelegt sind, auch auf sämtliche Wan- ves concernant la politique des étrangers et nous savons à

derarbeiter aus anderen Ländern an. peu près quels sont les problèmes et le sentiment populaire et

Es grenzt meines Erachtens an eine Frechheit und Unterstel- il n'y a aucun doute que le peuple ne serait pas prêt à remplir

lung, wenn Herr Rechsteiner in seinen Ausführungen behaup- toutes les conditions qui nous permettraient de ratifier ces

tet, die Kommissionsmehrheit weigere sich, den ausländi- conventions.

schen Arbeitern den minimalen Schutz zuzugestehen. Ich wie- Jaimerais pourtant dire que nous n'avons pas pour autant en

derhole nochmals: Wir haben bilaterale Abkommen mit Spa- Suisse une politique indigne, une politique asociale, une politi-

nien und Italien und wenden diese Grundsätze auf alle Auslän- que répréhensible à l'égard des travailleurs migrants. Nous

der an. Diese Unterstellung muss ich ganz klar zurückweisen. avons des conventions en ce qui concerne les modalités d'en-

Auch die Floskel, es gehe wieder einmal darum, Kapital vor so- gagement avec divers pays et ce qui a été défini avec ces pays

ziale Sicherheit zu stellen, hat mit dieser Diskussion überhaupt est appliqué à tous les travailleurs migrants. Nous avons éga-

nichts zu tun. lement, de manière bilatérale, des conventions sur la sécurité

Entscheidendes Moment für die Zurückhaltung gegenüber sociale.

den beiden Konventionen sind folgende zwei Ueberlegungen: Je crois que nous pouvons dire que, sans doute, la question

1. Wie Herr Rechsteiner gesagt hat, ist die Europäische Kon- des travailleurs étrangers en Suisse - nous en avons une forte

vention über die Rechtsstellung der Wanderarbeiter von 1977 proportion - peut poser des problèmes à notre conscience,

bisher erst von sechs Staaten ratifiziert worden. Es handelt peut poser des problèmes politiques, peut être sujette à exa-

sich um Frankreich, Holland, Portugal, Schweden, Spanien men, à réflexion, pour voir s'il n'y a pas des modifications à en-

und die Türkei. Weitere fünf Länder haben die Konvention zwar visager, mais en tenant compte aussi des possibilités. Je crois

vor längerer Zeit unterzeichnet, aber bis heute nicht ratifiziert. que dire, comme M. Rechsteiner, que nous aurions deux atti-

Darunter befinden sich Italien und Griechenland als traditio- tude, une de libéralisation et de compréhension vis-à-vis du

nelle Rekrutierungsgebiete von Wanderarbeitern. capital et une autre totalement fermée, totalement inique

2. Die Türkei ist bis heute kein Rekrutierungsgebiet für auslän- vis-à-vis de la matière humaine, ne correspond pas à la réalité

dische Arbeitnehmer in der Schweiz. Bevor wir unsere Auslän- et c'est cela qui relève de l'idéologie.

derpolitik nicht dahingehend ändern können, dass wir unsere Pour des raisons juridiques et politiques, la majorité de la com-

Grenzen auch für die Türkei öffnen, zum Beispiel weil sich die mission, vous recommande de ne pas donner suite aux

Menschenrechtssituation in diesem Land generell verbessert points 1 et 2 de la pétition.

hat oder weil die Integrationsprobleme abgebaut werden

konnten, können wir konsequenterweise auch nicht die zur Präsident: Herr Rechsteiner hat das Wort für eine kurze Erklä-

Diskussion stehenden Konventionen unterzeichnen. rung.

Aus diesen Gründen - und nur aus diesen Gründen - bean-

tragt Ihnen die Kommissionsmehrheit, von den Punkten 1 Rechsteiner: Ich bin gezwungen, noch kurz zu entgegnen.

und 2 der Petition Kenntnis zu nehmen, ihnen aber keine Der Kommissionspräsident, Herr Peter Hess, hat mir vorge-

Folge zu geben. worfen, es sei eine Frechheit, der Kommissionsmehrheit vor-

Wenn Herr Rechsteiner der Kommissionsmehrheit vorwirft, sie zuwerfen, sie weigere sich, den ausländischen Arbeitnehme-

habe nicht einmal eine Ueberweisung zur Kenntnisnahme in rinnen und Arbeitnehmern den sozialen und rechtlichen Min-

Betracht gezogen, so ist das von ihm mitzuvertreten; er hätte deststandard zu gewähren und in diesem Bereich eine Ver-

es in der Hand gehabt, mit einem Vermittlungsantrag eine sol- besserung vorzuschlagen. Leider ist es halt trotzdem so. Denn

che Behandlung zu erreichen. Es war ihm aber am Maximum wenn bei der Kommissionsmehrheit die Absicht bestanden

gelegen, und das ist zurzeit aus den bekannten Gründen noch hätte, einen Konsens zu suchen, dann dürfte ihr Erledigungs-

nicht möglich. antrag nicht so lauten. Die Kommissionsmehrheit bleibt ja hin-

ter dem Bundesrat zurück, der immerhin in Erwägung gezo-

M. Eggly, rapporteur: La majorité de la commission vous pro- gen hat, die Unterzeichnung der Konvention wieder zu prüfen.

pose de prendre acte, sans y donner suite, des points 1 et 2 de Ich würde es gerne zur Kenntnis nehmen, wenn im Sinne der

la pétition. De quoi s'agit-il? Il s'agit de la signature et de la rati- Konsenssuche in Zukunft eine Unterzeichnung und Ratifika-

fication tant de la Convention sur les travailleurs migrants, de tion der Abkommen doch in Betracht gezogen werden kön-

1949, de l'Organisation internationale du travail, que de la nen. Das würde aber einen anderen Erledigungsantrag erfor-

Convention européenne relative au statut juridique du travail- dern.

leur migrant, de 1977, du Conseil de l'Europe. Cette conven-

tion n'a pas encore - et de loin - été ratifiée par une majorité Präsident: Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen, von

des pays membres du Conseil de l'Europe. den Punkten 1 und 2 der Petition Kenntnis zu nehmen, ihnen

En réalité, dans beaucoup de domaines, nous sommes tout à aber keine Folge zu geben. Die Kommissionsminderheit

fait compatibles avec ces deux conventions. Néanmoins, juri- Rechsteiner beantragt Ihnen, diese Punkte als Motion zu über-

diquement, nous avons des divergences sur quelques points, weisen.

en raison, par exemple, de notre politique de recrutement des

travailleurs étrangers dans certains pays considérés comme Punkte 1 und 2-Points 1 et 2

des zones de recrutement pour les travailleurs migrants.

La Turquie, membre du Conseil de l'Europe, qui a ratifié la con- Abstimmung - Vote

vention, est exclue de ces zones et, si nous ratifiions cette con-

vention, nous devrions totalement modifier notre attitude Für den Antrag der Mehrheit 89 Stimmen

vis-à-vis de ce pays et de la demande de ces travailleurs. Or, Für den Antrag der Minderheit 47 Stimmen

pour des raisons évidentes, nous n'y sommes pas prêts et

nous n'avons actuellement ni les possibilités ni la volonté poli- Punkt 3-Point 3

tique de le faire. Zustimmung - Adhésion

Il y a d'autres raisons, notamment le regroupement familial où

le délai d'attente a été ramené à douze mois et l'âge limite pour

les enfants à dix-huit ans, alors que l'âge de la majorité est de

vingt ans en Suisse. Or, d'après la Convention du Conseil de

l'Europe, les deux âges - celui permettant aux enfants de venir

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Petitionen

Pétitions

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1989

Année

Anno

Band III

Volume

Volume

Session Sommersession

Session Session d'été

Sessione Sessione estiva

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 16

Séance

Seduta

Geschäftsnummer ---

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 23.06.1989 - 08:00

Date

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Seite 1110-1117

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Ref. No 20 017 467

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