Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 89-247 KI-generiert

Federal Council to Review Major Risks in Product Liability Insurance

Geschäftsnummer VPB 89-247
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang struck_off

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The Federal Council was asked to address the issue of "major risks" in product liability law, beyond existing nuclear liability regulations, as these risks were not adequately insured. The Council agreed to take on the motion, acknowledging the need to review product liability and major damages within the broader revision of liability law, despite not yet having formally processed the motion due to time constraints.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Art. 68 GRN, Art. 68 RCN, Art. 21 quinquies al. 2 GVG; Federal Council to Review Major Risks in Product Liability Insurance: The Council agreed to take on the motion, acknowledging the need to review product liability and major damages within the broader revision of liability law, despite not yet having formally processed the motion due to time constraints.

Schlagwörter

KI-generiert
Produktehaftung Versicherungsreglement Gemeindehaftung Sachlicher Geltungsbereich Sicherheitsbedenken Haftung der Militärversicherung
KI-generiert

Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Art. 21 quinquies al. 2 GVG

This provision dictates that the council decides on the closure of a parliamentary initiative when it has already given its consent to it.

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Volltext

3. Juni 1993 N 973 Parlamentarische Initiative. Produktehaftpflicht

Texte de la motion du 24 mai 1993 die Diskriminierung der Exporteure nur wirklich abschaffen,

Dans le cadre des travaux de révision du droit suisse de la res- wenn diese gegenseitige Anerkennung der Produktehaft-

ponsabilité civile, le Conseil fédéral est invité à régler, de ma- pflicht in bilateralen Verhandlungen geregelt wird.

nière générale, la question des «grands sinistres» qui ne fait Ich bin Ihnen dankbar, wenn auch die EWR-Gegner hier all-

aujourd'hui l'objet d'une disposition que dans la loi sur la res- mählich merken, dass der EWR doch gewisse Vorteile für die

ponsabilité civile en matière nucléaire (art. 29 et 30). Schweiz beinhalten könnte.

Ich bitte Sie im Namen der Kommission, das Postulat zu über-

Ledergerber, Berichterstatter: Die Kommission empfiehlt Ih- weisen.

nen einstimmig, diese Motion zu überweisen. Die Beratungen

über die Produktehaftpflicht haben einmal mehr deutlich ge- Bundesrat Koller: Wie ich gegenüber Herrn Loeb ausgeführt

macht, dass wir in der Schweiz einen gewissen Lösungsbe- habe, haben wir dieses Anliegen der EG gegenüber bereits

darf bezüglich Grossrisiken haben. Wir kennen zwar in der geltend gemacht Deshalb sind wir bereit, das Postulat entge-

Schweiz das Kernenergiehaftpflichtgesetz, weil auf diesem genzunehmen.

Gebiet Risiken bestehen, für die keine Versicherungspolicen

abgeschlossen werden können. Wir haben aber Risiken ähnli- Ueberwiesen - Transmis

cher Grössenordnung - im Energiebereich, aber auch in an-

deren Bereichen -, die heute nicht befriedigend versichert

sind. Wir möchten Sie einladen, diese Motion zu unterstützen,

die vom Bundesrat im Rahmen der Arbeiten zur Revision des

Haftungsrechts verlangt, die Frage der Grossschäden allge-

mein zu regeln. #ST# 89.247

Bundesrat Koller: Ich bin in einer etwas unbequemen Lage. Parlamentarische Initiative

Zwar wird dieses Problem in meinem Departement tatsächlich (Neukomm)

im Rahmen der Revision des allgemeinen Haftpflichtrechtes

geprüft, und wahrscheinlich werden auch entsprechende Ge-

Produktehaftpflicht

setzgebungsvorschläge nachher ausgearbeitet Initiative parlementaire

Der Bundesrat hat die Motion aus zeitlichen Gründen aber (Neukomm)

noch nicht behandeln können. Ich nehme dieses Risiko aber Responsabilité du fait du produit

auf mich und bin bereit, die Motion entgegenzunehmen.

Siehe Jahrgang 1991, Seite 367 - Voir année 1991, page 367

Ueberwiesen - Transmis Kategorie V, Art. 68 GRN - Catégorie V, art. 68 RCN

#ST# 93.3250 Herr Wiederkehr unterbreitet im Namen der Kommission den

folgenden schriftlichen Bericht:

Postulat Kommission NR 93.125

Produktehaftpflicht. Gegenseitige 1. Behandlung im Parlament

Befreiung von der Importeurhaftung Am 12. September 1990 lag die Initiative der Kommission zur

Vorprüfung vor. Die Kommission beantragte dem Rat mit 13 zu

Postulat commission CN 93.125 1 Stimmen, der Initiative Folge zu geben. Der Rat beschloss

Responsabilité du fait du produit. am 11. März1991 einstimmig, der Initiative Folge zu geben.

Exonération réciproque 2. Vorlage des Bundesrates

de la responsabilité de l'importateur Mit der Botschaft l über die Anpassung des Bundesrechts

an das EWR-Recht (Zusatzbotschaft l zur EWR-Botschaft,

92.057) vom 27. Mai 1992 und der Botschaft über das Folge-

programm nach der Ablehnung des EWR-Abkommens

(93.100) vom 24. Februar 1993 hat der Bundesrat auch den

Wortlaut des Postulates vom 24. Mai 1993 Forderungen der parlamentarischen Initiative weitgehend

Im Interesse des Abbaus gegenseitiger Handelshemmnisse Rechnung getragen.

(die dem Ziel des Freihandelsabkommens von 1972 und dem 3. Gemäss Artikel 21 quinquies Absatz 2 GVG hat der Rat über

Efta-Vertrag zuwiderlaufen) wird der Bundesrat gebeten, mög- die Abschreibung einer parlamentarischen Initiative zu befin-

lichst rasch ein oder mehrere Abkommen mit den EWR-Staa- den, wenn er ihr bereits Folge gegeben hat

ten abzuschliessen, welche die gegenseitige Befreiung von Die Kommission beantragt, die Initiative abzuschreiben, da

der Importeurhaftung zum Ziele haben. ihre Anliegen in der bundesrätlichen Vorlage berücksichtigt

wurden. Der Initiant ist mit der Abschreibung der Initiative ein-

Texte du postulat du 24 mai 1993 verstanden.

En vue de l'élimination des obstacles mutuels au commerce

(qui vont à rencontre des objectifs poursuivis par l'Accord de M. Wiederkehr présente au nom de la commission le rapport

libre-échange de 1972 et par la Convention sur l'AELE), le écrit suivant:

Conseil fédéral est prié de conclure le plus vite possible, avec

les Etats membres de l'EEE, un ou plusieurs accords visant à 1. Traitement au Parlement

une exonération réciproque de la responsabilité de l'importa- L'initiative a été examinée le 12 septembre 1990 par la com-

teur. mission, qui a proposé à son conseil par 13 voix contre 1 de

donner suite à l'initiative. Le 11 mars 1991, le conseil a décidé,

Ledergerber, Berichterstatter: Die Kommission bittet Sie ein- à l'unanimité, de donner suite à l'initiative.

stimmig, das Postulat zu überweisen. 2. Projet du Conseil fédéral

Die Frage, die von Herrn Loeb François eingebracht wurde, Par son message I sur l'adaptation du droit fédéral au droit de

entspricht tatsächlich einem Bedürfnis. Weil die Schweiz dem l'EEE (message complémentaire I au message sur l'EEE,

EWR nicht beigetreten ist, besteht nun tatsächlich das Pro- 92.057) du 27 mai 1992, ainsi que par son message sur le pro-

blem, dass die Importeurhaftung - selbst wenn wir ein ähnli- gramme consécutif au rejet de l'Accord EEE (93.100) du

ches Produktehaftpflichtrecht haben -deshalb in den EG- und 24 février 1993, le Conseil fédéral a largement pris en considé-

EWR-Staaten nicht aufgehoben worden ist Wir können also ration les exigences formulées par l'initiative parlementaire.

Postulat Haller 974 N 3 juin 1993

3. Conformément à l'article 21 quinquies alinéa 2 de la LREC, il und Schusswaffen oder als Tatbegehungsmittel Erwürgen

appartient au conseil de décider du classement d'une initiative oder Erdrosseln aufgeführt. Es finden sich hingegen keine An-

parlementaire lorsqu'il lui a déjà donné suite. gaben darüber, ob eine strafbare Handlung mit einer von der

La commission propose de classer l'initiative, étant donné que Armee einem Wehrmann überlassenen Waffe begangen wor-

ses buts ont déjà été pris en considération dans le projet gou- den ist. Aus Gründen der Möglichkeiten und Grenzen der poli-

vernemental. L'auteur de l'initiative est d'accord avec cette zeilichen Kriminalstatistik ist das Postulat daher abzulehnen.

proposition de classement Eine separate Erhebung bei sämtlichen kantonalen Polizei-

kommandos erscheint unverhältnismässig.

Antrag der Kommission

Abschreibung der Initiative Schriftliche Erklärung des Bundesrates

Proposition de la commission Déclaration écrite du Conseil fédéral

Classement de l'initiative Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.

Angenommen -Adopté Frau Haller: Es will mir nicht ganz einleuchten, warum der

Bundesrat dieses Postulat nicht annehmen will.

Was will das Postulat? Es gibt, wie in der Stellungnahme des

Bundesrates vermerkt ist, die polizeiliche Kriminalstatistik. Ich

kann mich noch gut daran erinnern: Als ich vor 25 Jahren am

#ST# 91.3153 Gericht gearbeitet habe, war es immer so, dass man nach je-

dem Straffall lange Formulare ausfüllen musste, eines zuhan-

Postulat Haller den des Kantons und eines zuhanden des Bundes; da musste

Familiendramen durch Einsatz man sehr viele Dinge ankreuzen oder nicht ankreuzen. Jetzt

sehen Sie in der Stellungnahme des Bundesrates, dass unter-

der persönlichen militärischen Waffe

schieden wird bei den Tatmitteln in Hieb-, Stich- und Schuss-

Crimes familiaux commis à l'aide waffen einerseits und in Erwürgen oder Erdrosseln anderer-

de l'arme militaire personnelle seits. Das ist keine lustige Angelegenheit, das ist eine tragi-

sche Angelegenheit, aber ich muss doch etwas näher darauf

eingehen.

Was möchte ich? Ich möchte, dass in dieser Statistik, auf die-

sen Formularen künftig unterschieden würde, ob diese

Wortlaut des Postulates vom 5. Juni 1991 Schusswaffen - ich könnte mir auch vorstellen, das bei den

Die Presse übermittelt immer wieder Berichte über Familien- Stich- und den Hiebwaffen einzuführen, wobei das seltener

dramen, im Verlaufe derer ein aktiver oder entlassener Wehr- sein wird - dem Täter- es werden mehrheitlich Täter sein und

mann die Waffe, die ihm von der Armee überlassen worden ist, nicht Täterinnen - vom Militär zur Verfügung gestellt worden

gegen Familienangehörige oder Personen richtet, mit denen sind oder nicht. Eine Abgrenzung besteht ja auch zwischen Er-

er eine persönliche Beziehung eingegangen ist würgen oder Erdrosseln: das eine geschieht von Hand und

Der Bundesrat wird um Berichterstattung in dieser Frage ge- das andere mittels eines Gegenstandes, der sich zusammen-

beten. Insbesondere soll ein entsprechender Bericht - wenn ziehen lässt Das ist eine Unterscheidung, die feiner ist als z. B.

möglich aufgeschlüsselt nach Straftatbeständen - Auskunft die Unterscheidung, ob ein Täter mit einer Pistole, die er privat

über die Fälle geben, in welchen für Straftaten eine militärische erstanden hat, eine Tat begeht - oder versucht zu begehen -

Waffe zum Einsatz kam, die dem Täter als Wehrmann überlas- oder ob er eben sein vom Militär zur Verfügung gestelltes

sen wurde und bei denen die Opfer Angehörige des Täters Sturmgewehr hervorholt und damit die Tat begeht.

oder Personen sind, mit denen er eine persönliche Beziehung Die Unterscheidung ist bei dem, was ich verlange, weniger

eingegangen ist gross als bei den Finessen, die heute schon existieren. Ich

glaube, es ist trotz allem von einem gewissen Interesse, dass

Texfe du postulat du 5 juin 1991 das gemacht wird. Wer sich mit Scheidungsfällen oder Tren-

La presse rend régulièrement compte de drames familiaux nungsfällen befasst oder auch in einer Eheberatung tätig ist,

lors desquels un membre de l'armée, en service actif ou non, erfährt nun einmal, wie häufig es vorkommt, dass mit militäri-

retourne son arme militaire personnelle contre des membres schen Waffen gedroht wird, auch wenn sie nicht verwendet

de sa famille ou des tiers avec lesquels il entretient des rela- werden. Das ist eine Realität in der Schweiz Deshalb, glaube

tions personnelles. ich, wäre es von einem gewissen Interesse, diese Unterschei-

Le Conseil fédéral est invité à établir un rapport à ce sujet qui dung zu machen, um sie längerfristig auswerten zu können.

renseignera, en distinguant si possible les éléments constitu- Ich bitte den Bundesrat, sich doch mit dieser Frage auseinan-

tifs de l'infraction, sur les délits pour lesquels l'arme militaire derzusetzen. Ich will keinen riesigen, rückwirkenden Bericht,

personnelle a été utilisée et dont les victimes sont des mem- es ist mir klar, dass das sehr viel Arbeit geben würde. Aber

bres de la famille de l'auteur ou des tiers avec lesquels il entre- wenn man das nächste Mal die Kriminalstatistik plant und die

tenait des relations personnelles. Formulare neu macht-wobei ich hoffe, dass es nicht Formu-

lare gibt, die auf zehn Jahre hinaus schon gedruckt sind -,

Mitunterzeichner - Cosignataires: Bäumlin Ursula, Boden- sollte man diese Unterscheidung in der Kriminalstatistik ein-

mann, Carobbio, Danuser, Fankhauser, Haering Binder, Haf- führen.

ner Ursula, Herczog, Jeanprêtre, Ledergerber, Leemann, Pit- Ich möchte den Rat deshalb bitten, das Postulat zu über-

teloud, Rechsteiner, Ruffy, Ulrich (15) weisen.

Schriftliche Begründung - Développement par écrit Bundesrat Koller: Ich kann einmal auf die schriftliche Stel-

Die Urheberin verzichtet auf eine Begründung und wünscht lungnahme verweisen. Aber neu muss ich Ihnen ganz andere

eine schriftliche Antwort Sorgen mitteilen: Im Rahmen der Sparrunden haben wir auf

dem Gebiet der Kriminalstatistik wirklich unendlich gewichti-

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates gere Probleme. Ich muss Ihnen sagen, dass zurzeit zusam-

vom 21. August 1991 men mit dem Bundesamt für Statistik geprüft wird, ob bei-

Rapport écrit du Conseil fédéral spielsweise die kriminalstatistischen Erhebungen, zu denen

du 21 août 1991 wir gegenüber der Uno und dem Europarat verpflichtet sind,

In der alljährlich erscheinenden polizeilichen Kriminalstatistik künftig überhaupt noch erfüllt werden können. Es steht zurzeit

ist lediglich die Art und Weise, wie vorsätzliche Tötungsdelikte, zur Diskussion, ob beispielsweise eine bereits bestehende,

Körperverletzungen, Diebstahls- oder Raubfälle begangen wichtige Statistik über den Rückfall nach dem Strafvollzug

worden sind, verzeichnet Als Tatmittel sind dabei Hieb-, Stich- überhaupt weitergeführt werden kann. Angesichts dieser mi-

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Parlamentarische Initiative (Neukomm) Produktehaftpflicht

Initiative parlementaire (Neukomm) Responsabilité du fait du produit

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1993

Année

Anno

Band III

Volume

Volume

Session Sommersession

Session Session d'été

Sessione Sessione estiva

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 04

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 89.247

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 03.06.1993 - 15:00

Date

Data

Seite 973-974

Page

Pagina

Ref. No 20 022 771

Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung.

Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale.

Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.