Federal Council to Review Major Risks in Product Liability Insurance
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe Federal Council was asked to address the issue of "major risks" in product liability law, beyond existing nuclear liability regulations, as these risks were not adequately insured. The Council agreed to take on the motion, acknowledging the need to review product liability and major damages within the broader revision of liability law, despite not yet having formally processed the motion due to time constraints.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 68 GRN, Art. 68 RCN, Art. 21 quinquies al. 2 GVG; Federal Council to Review Major Risks in Product Liability Insurance: The Council agreed to take on the motion, acknowledging the need to review product liability and major damages within the broader revision of liability law, despite not yet having formally processed the motion due to time constraints.
Schlagwörter
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis provision dictates that the council decides on the closure of a parliamentary initiative when it has already given its consent to it.
Volltext
3. Juni 1993 N 973 Parlamentarische Initiative. Produktehaftpflicht
Texte de la motion du 24 mai 1993 die Diskriminierung der Exporteure nur wirklich abschaffen,
Dans le cadre des travaux de révision du droit suisse de la res- wenn diese gegenseitige Anerkennung der Produktehaft-
ponsabilité civile, le Conseil fédéral est invité à régler, de ma- pflicht in bilateralen Verhandlungen geregelt wird.
nière générale, la question des «grands sinistres» qui ne fait Ich bin Ihnen dankbar, wenn auch die EWR-Gegner hier all-
aujourd'hui l'objet d'une disposition que dans la loi sur la res- mählich merken, dass der EWR doch gewisse Vorteile für die
ponsabilité civile en matière nucléaire (art. 29 et 30). Schweiz beinhalten könnte.
Ich bitte Sie im Namen der Kommission, das Postulat zu über-
Ledergerber, Berichterstatter: Die Kommission empfiehlt Ih- weisen.
nen einstimmig, diese Motion zu überweisen. Die Beratungen
über die Produktehaftpflicht haben einmal mehr deutlich ge- Bundesrat Koller: Wie ich gegenüber Herrn Loeb ausgeführt
macht, dass wir in der Schweiz einen gewissen Lösungsbe- habe, haben wir dieses Anliegen der EG gegenüber bereits
darf bezüglich Grossrisiken haben. Wir kennen zwar in der geltend gemacht Deshalb sind wir bereit, das Postulat entge-
Schweiz das Kernenergiehaftpflichtgesetz, weil auf diesem genzunehmen.
Gebiet Risiken bestehen, für die keine Versicherungspolicen
abgeschlossen werden können. Wir haben aber Risiken ähnli- Ueberwiesen - Transmis
cher Grössenordnung - im Energiebereich, aber auch in an-
deren Bereichen -, die heute nicht befriedigend versichert
sind. Wir möchten Sie einladen, diese Motion zu unterstützen,
die vom Bundesrat im Rahmen der Arbeiten zur Revision des
Haftungsrechts verlangt, die Frage der Grossschäden allge-
mein zu regeln. #ST# 89.247
Bundesrat Koller: Ich bin in einer etwas unbequemen Lage. Parlamentarische Initiative
Zwar wird dieses Problem in meinem Departement tatsächlich (Neukomm)
im Rahmen der Revision des allgemeinen Haftpflichtrechtes
geprüft, und wahrscheinlich werden auch entsprechende Ge-
Produktehaftpflicht
setzgebungsvorschläge nachher ausgearbeitet Initiative parlementaire
Der Bundesrat hat die Motion aus zeitlichen Gründen aber (Neukomm)
noch nicht behandeln können. Ich nehme dieses Risiko aber Responsabilité du fait du produit
auf mich und bin bereit, die Motion entgegenzunehmen.
Siehe Jahrgang 1991, Seite 367 - Voir année 1991, page 367
Ueberwiesen - Transmis Kategorie V, Art. 68 GRN - Catégorie V, art. 68 RCN
#ST# 93.3250 Herr Wiederkehr unterbreitet im Namen der Kommission den
folgenden schriftlichen Bericht:
Postulat Kommission NR 93.125
Produktehaftpflicht. Gegenseitige 1. Behandlung im Parlament
Befreiung von der Importeurhaftung Am 12. September 1990 lag die Initiative der Kommission zur
Vorprüfung vor. Die Kommission beantragte dem Rat mit 13 zu
Postulat commission CN 93.125 1 Stimmen, der Initiative Folge zu geben. Der Rat beschloss
Responsabilité du fait du produit. am 11. März1991 einstimmig, der Initiative Folge zu geben.
Exonération réciproque 2. Vorlage des Bundesrates
de la responsabilité de l'importateur Mit der Botschaft l über die Anpassung des Bundesrechts
an das EWR-Recht (Zusatzbotschaft l zur EWR-Botschaft,
92.057) vom 27. Mai 1992 und der Botschaft über das Folge-
programm nach der Ablehnung des EWR-Abkommens
(93.100) vom 24. Februar 1993 hat der Bundesrat auch den
Wortlaut des Postulates vom 24. Mai 1993 Forderungen der parlamentarischen Initiative weitgehend
Im Interesse des Abbaus gegenseitiger Handelshemmnisse Rechnung getragen.
(die dem Ziel des Freihandelsabkommens von 1972 und dem 3. Gemäss Artikel 21 quinquies Absatz 2 GVG hat der Rat über
Efta-Vertrag zuwiderlaufen) wird der Bundesrat gebeten, mög- die Abschreibung einer parlamentarischen Initiative zu befin-
lichst rasch ein oder mehrere Abkommen mit den EWR-Staa- den, wenn er ihr bereits Folge gegeben hat
ten abzuschliessen, welche die gegenseitige Befreiung von Die Kommission beantragt, die Initiative abzuschreiben, da
der Importeurhaftung zum Ziele haben. ihre Anliegen in der bundesrätlichen Vorlage berücksichtigt
wurden. Der Initiant ist mit der Abschreibung der Initiative ein-
Texte du postulat du 24 mai 1993 verstanden.
En vue de l'élimination des obstacles mutuels au commerce
(qui vont à rencontre des objectifs poursuivis par l'Accord de M. Wiederkehr présente au nom de la commission le rapport
libre-échange de 1972 et par la Convention sur l'AELE), le écrit suivant:
Conseil fédéral est prié de conclure le plus vite possible, avec
les Etats membres de l'EEE, un ou plusieurs accords visant à 1. Traitement au Parlement
une exonération réciproque de la responsabilité de l'importa- L'initiative a été examinée le 12 septembre 1990 par la com-
teur. mission, qui a proposé à son conseil par 13 voix contre 1 de
donner suite à l'initiative. Le 11 mars 1991, le conseil a décidé,
Ledergerber, Berichterstatter: Die Kommission bittet Sie ein- à l'unanimité, de donner suite à l'initiative.
stimmig, das Postulat zu überweisen. 2. Projet du Conseil fédéral
Die Frage, die von Herrn Loeb François eingebracht wurde, Par son message I sur l'adaptation du droit fédéral au droit de
entspricht tatsächlich einem Bedürfnis. Weil die Schweiz dem l'EEE (message complémentaire I au message sur l'EEE,
EWR nicht beigetreten ist, besteht nun tatsächlich das Pro- 92.057) du 27 mai 1992, ainsi que par son message sur le pro-
blem, dass die Importeurhaftung - selbst wenn wir ein ähnli- gramme consécutif au rejet de l'Accord EEE (93.100) du
ches Produktehaftpflichtrecht haben -deshalb in den EG- und 24 février 1993, le Conseil fédéral a largement pris en considé-
EWR-Staaten nicht aufgehoben worden ist Wir können also ration les exigences formulées par l'initiative parlementaire.
Postulat Haller 974 N 3 juin 1993
3. Conformément à l'article 21 quinquies alinéa 2 de la LREC, il und Schusswaffen oder als Tatbegehungsmittel Erwürgen
appartient au conseil de décider du classement d'une initiative oder Erdrosseln aufgeführt. Es finden sich hingegen keine An-
parlementaire lorsqu'il lui a déjà donné suite. gaben darüber, ob eine strafbare Handlung mit einer von der
La commission propose de classer l'initiative, étant donné que Armee einem Wehrmann überlassenen Waffe begangen wor-
ses buts ont déjà été pris en considération dans le projet gou- den ist. Aus Gründen der Möglichkeiten und Grenzen der poli-
vernemental. L'auteur de l'initiative est d'accord avec cette zeilichen Kriminalstatistik ist das Postulat daher abzulehnen.
proposition de classement Eine separate Erhebung bei sämtlichen kantonalen Polizei-
kommandos erscheint unverhältnismässig.
Antrag der Kommission
Abschreibung der Initiative Schriftliche Erklärung des Bundesrates
Proposition de la commission Déclaration écrite du Conseil fédéral
Classement de l'initiative Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
Angenommen -Adopté Frau Haller: Es will mir nicht ganz einleuchten, warum der
Bundesrat dieses Postulat nicht annehmen will.
Was will das Postulat? Es gibt, wie in der Stellungnahme des
Bundesrates vermerkt ist, die polizeiliche Kriminalstatistik. Ich
kann mich noch gut daran erinnern: Als ich vor 25 Jahren am
#ST# 91.3153 Gericht gearbeitet habe, war es immer so, dass man nach je-
dem Straffall lange Formulare ausfüllen musste, eines zuhan-
Postulat Haller den des Kantons und eines zuhanden des Bundes; da musste
Familiendramen durch Einsatz man sehr viele Dinge ankreuzen oder nicht ankreuzen. Jetzt
sehen Sie in der Stellungnahme des Bundesrates, dass unter-
der persönlichen militärischen Waffe
schieden wird bei den Tatmitteln in Hieb-, Stich- und Schuss-
Crimes familiaux commis à l'aide waffen einerseits und in Erwürgen oder Erdrosseln anderer-
de l'arme militaire personnelle seits. Das ist keine lustige Angelegenheit, das ist eine tragi-
sche Angelegenheit, aber ich muss doch etwas näher darauf
eingehen.
Was möchte ich? Ich möchte, dass in dieser Statistik, auf die-
sen Formularen künftig unterschieden würde, ob diese
Wortlaut des Postulates vom 5. Juni 1991 Schusswaffen - ich könnte mir auch vorstellen, das bei den
Die Presse übermittelt immer wieder Berichte über Familien- Stich- und den Hiebwaffen einzuführen, wobei das seltener
dramen, im Verlaufe derer ein aktiver oder entlassener Wehr- sein wird - dem Täter- es werden mehrheitlich Täter sein und
mann die Waffe, die ihm von der Armee überlassen worden ist, nicht Täterinnen - vom Militär zur Verfügung gestellt worden
gegen Familienangehörige oder Personen richtet, mit denen sind oder nicht. Eine Abgrenzung besteht ja auch zwischen Er-
er eine persönliche Beziehung eingegangen ist würgen oder Erdrosseln: das eine geschieht von Hand und
Der Bundesrat wird um Berichterstattung in dieser Frage ge- das andere mittels eines Gegenstandes, der sich zusammen-
beten. Insbesondere soll ein entsprechender Bericht - wenn ziehen lässt Das ist eine Unterscheidung, die feiner ist als z. B.
möglich aufgeschlüsselt nach Straftatbeständen - Auskunft die Unterscheidung, ob ein Täter mit einer Pistole, die er privat
über die Fälle geben, in welchen für Straftaten eine militärische erstanden hat, eine Tat begeht - oder versucht zu begehen -
Waffe zum Einsatz kam, die dem Täter als Wehrmann überlas- oder ob er eben sein vom Militär zur Verfügung gestelltes
sen wurde und bei denen die Opfer Angehörige des Täters Sturmgewehr hervorholt und damit die Tat begeht.
oder Personen sind, mit denen er eine persönliche Beziehung Die Unterscheidung ist bei dem, was ich verlange, weniger
eingegangen ist gross als bei den Finessen, die heute schon existieren. Ich
glaube, es ist trotz allem von einem gewissen Interesse, dass
Texfe du postulat du 5 juin 1991 das gemacht wird. Wer sich mit Scheidungsfällen oder Tren-
La presse rend régulièrement compte de drames familiaux nungsfällen befasst oder auch in einer Eheberatung tätig ist,
lors desquels un membre de l'armée, en service actif ou non, erfährt nun einmal, wie häufig es vorkommt, dass mit militäri-
retourne son arme militaire personnelle contre des membres schen Waffen gedroht wird, auch wenn sie nicht verwendet
de sa famille ou des tiers avec lesquels il entretient des rela- werden. Das ist eine Realität in der Schweiz Deshalb, glaube
tions personnelles. ich, wäre es von einem gewissen Interesse, diese Unterschei-
Le Conseil fédéral est invité à établir un rapport à ce sujet qui dung zu machen, um sie längerfristig auswerten zu können.
renseignera, en distinguant si possible les éléments constitu- Ich bitte den Bundesrat, sich doch mit dieser Frage auseinan-
tifs de l'infraction, sur les délits pour lesquels l'arme militaire derzusetzen. Ich will keinen riesigen, rückwirkenden Bericht,
personnelle a été utilisée et dont les victimes sont des mem- es ist mir klar, dass das sehr viel Arbeit geben würde. Aber
bres de la famille de l'auteur ou des tiers avec lesquels il entre- wenn man das nächste Mal die Kriminalstatistik plant und die
tenait des relations personnelles. Formulare neu macht-wobei ich hoffe, dass es nicht Formu-
lare gibt, die auf zehn Jahre hinaus schon gedruckt sind -,
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bäumlin Ursula, Boden- sollte man diese Unterscheidung in der Kriminalstatistik ein-
mann, Carobbio, Danuser, Fankhauser, Haering Binder, Haf- führen.
ner Ursula, Herczog, Jeanprêtre, Ledergerber, Leemann, Pit- Ich möchte den Rat deshalb bitten, das Postulat zu über-
teloud, Rechsteiner, Ruffy, Ulrich (15) weisen.
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Bundesrat Koller: Ich kann einmal auf die schriftliche Stel-
Die Urheberin verzichtet auf eine Begründung und wünscht lungnahme verweisen. Aber neu muss ich Ihnen ganz andere
eine schriftliche Antwort Sorgen mitteilen: Im Rahmen der Sparrunden haben wir auf
dem Gebiet der Kriminalstatistik wirklich unendlich gewichti-
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates gere Probleme. Ich muss Ihnen sagen, dass zurzeit zusam-
vom 21. August 1991 men mit dem Bundesamt für Statistik geprüft wird, ob bei-
Rapport écrit du Conseil fédéral spielsweise die kriminalstatistischen Erhebungen, zu denen
du 21 août 1991 wir gegenüber der Uno und dem Europarat verpflichtet sind,
In der alljährlich erscheinenden polizeilichen Kriminalstatistik künftig überhaupt noch erfüllt werden können. Es steht zurzeit
ist lediglich die Art und Weise, wie vorsätzliche Tötungsdelikte, zur Diskussion, ob beispielsweise eine bereits bestehende,
Körperverletzungen, Diebstahls- oder Raubfälle begangen wichtige Statistik über den Rückfall nach dem Strafvollzug
worden sind, verzeichnet Als Tatmittel sind dabei Hieb-, Stich- überhaupt weitergeführt werden kann. Angesichts dieser mi-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Parlamentarische Initiative (Neukomm) Produktehaftpflicht
Initiative parlementaire (Neukomm) Responsabilité du fait du produit
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1993
Année
Anno
Band III
Volume
Volume
Session Sommersession
Session Session d'été
Sessione Sessione estiva
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 04
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 89.247
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 03.06.1993 - 15:00
Date
Data
Seite 973-974
Page
Pagina
Ref. No 20 022 771
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung.
Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale.
Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.