Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 89-242 KI-generiert

Parliamentary Group Funding Increase

Geschäftsnummer VPB 89-242
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The parliamentary initiative proposed to increase contributions to political parties' parliamentary groups to enable them to better compensate for foundational work and improve parliamentary efficiency. The National Council initially approved higher contributions, but the committee recommended a more modest increase, citing public perception and parliamentary austerity measures. Ultimately, the proposal was adopted with a compromise increase, nearly doubling the current contributions to approximately 2 million Swiss francs annually.

Legislator-Regeste

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Parliamentary Group Funding Increase: Uhlmann: Ich stelle den Antrag, die Motion in ein Postulat um- Beiträge an die Fraktionen den Bund rund 1 Million Franken.

Schlagwörter

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parlamentarische Initiative Politische Partei Beitrag Rentenerhöhung Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen Wahlkampffinanzierung
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Volltext

Initiative parlementaire (commission du Conseil national) 342 11 juin 1990

Proposition de la commission #ST# 89.242 Majorité Transmettre la motion Minorité Parlamentarische Initiative (Cavadini, Masoni) (Kommission des Nationalrates) Rejeter la motion Beiträge an die Fraktionen der Bundesversammlung Lauber, Berichterstatter: Doch noch ein paar Anmerkungen Initiative parlementaire zu dieser Motion. Ich habe die Argumente, die für ihre Ueberweisung sprechen, bereits dargelegt. Ich möchte aber trotz- (commission du Conseil national) dem kurz rekapitulieren. Contributions aux groupes politiques Aus dem gesamten Massnahmenpaket, das uns der Bundesde l'Assemblée fédérale rat in einem umfassenden Bericht unterbreitet hat, liegen nur Bericht und Beschlussentwurf der Kommission des Nationalrates gerade zwei Massnahmen vor, die prioritär und imperativ umvom 6. November 1989 (BBIIII, 1582)

gesetzt werden sollen: eben diese Motion und die Abände- Rapport et projet d'arrêté de la commission du Conseil national

rung des Entschädigungsgesetzes. Das sind eigentlich sehr du 6 novembre 1989 (FF III, 1496) klare Optionen der Grossen Kammer, die diese Motion auch Beschluss des Nationalrates vom 8. Februar 1990 sehr deutlich mit 76 zu 19Stimmen verabschiedet hat.Wirwol- Décision du Conseil national du 8 février 1990 len uns innerhalb der Verfassung bewegen. Die Verfassungsmässigkeit ist eigentlich belegt. Das EJPD hat sich diesbezüglich klar geäussert. Dem Begehren der Motion kann man mit einer Gesetzesabänderung begegnen. Die Abänderung des Antrag der Kommission Gesetzes über die politischen Rechte steht bevor. Es gibt dies- Eintreten bezüglich eine Absichtserklärung des Bundesrates. Die Mo- Proposition de la commission tion ist kein Korsett. Der Bundesrat hat durchaus die Möglich- Entrer en matière keit, sie in einen weiteren Zusammenhang zu stellen und uns dann die definitive Ausgestaltung vorzuschlagen. Lauber, Berichterstatter: Die nationalrätliche Kommission und Ich glaube, es geht hier auch etwas um das Selbstbewusstanschliessend der Nationalrat haben aus dem Bericht des

sein des Parlamentes. Wir sollten hier eigentlich dem Bundes- Bundesrates als wesentlich und prioritär eine Erhöhung der

rat klar und verbindlich signalisieren, dass wir in dieser Bezie- Entschädigungen an die Fraktionen der Bundesversammlung

hung eine Aenderung wollen, und das geht nur mit einer Moherausgegriffen. Sie haben hierzu das Instrument der parla-

tion und nicht mit einem Postulat. mentarischen Initiative benützt. Als Grundlage dazu diente Dem Argument der Zersplitterung möchte ich entgegenhaleine gemeinsame Eingabe der Generalsekretariate der Bun-

ten, dass ich hier diese Gefahr nicht sehe. Die nationalrätliche desratsparteien. Dadurch sollen die Fraktionen in die Lage

Kommission hat sich mit diesem Argument auseinandergeversetzt werden, die von den Parteien für sie geleistete Grund-

setzt, und der Bericht aus den Verhandlungen des Nationallagenarbeit besser zu entschädigen. Zugleich sollen durch

rates hält fest, dass die Parteien jeweils nach den Wahlen mit eine Verbesserung der Infrastruktur der Fraktionssekretariate

Beiträgen unterstützt werden sollten, also nicht vorher. Damit die Qualität und wenn möglich die Effizienz der parlamentari-

ist auch gesagt, dass diese Zersplitterung eigentlich keine Geschen Arbeit gesteigert werden. Das bedingt eine Abände-

fahr darstellt. rung von Artikel 10 des geltenden Bundesbeschlusses zum

Ich empfehle Ihnen also, die Motion als solche zu überweisen. Entschädigungsgesetz vom 18. März 1988, Zeitpunkt der letz-

ten Anpassung dieser Entschädigungen. Heute kosten die

Uhlmann: Ich stelle den Antrag, die Motion in ein Postulat um- Beiträge an die Fraktionen den Bund rund 1 Million Franken.

zuwandeln. Die derzeitigen Ansätze sind: Grundbeitrag 20000 Franken, Beitrag pro Mitglied 3600 Franken. Heute werden die Dienst- Abstimmung - Vote leistungen der Parteien für ihre Fraktionen zu 30 bis 40 Prozent durch die Bundesbeiträge gedeckt. Eventuell - A titre préliminaire Der Nationalrat legte einem Minderheitsantrag folgend den Für Ueberweisung als Motion 20 Stimmen Grundbeitrag mit 80 000 Franken fest, bei einem Stimmen- Für Ueberweisung als Postulat 16 Stimmen verhältnis von 65 zu 58. Die Kommissionsmehrheit des Nationalrates hatte 50 000 Franken als Grundbeitrag beantragt. Sie Definitiv - Définitivement unterlag also relativ knapp. Beim Einzelbeitrag folgte der Na- Für den Antrag der Mehrheit 26 Stimmen tionalrat einem Antrag von Nationalrat Rychen auf Festlegung Für den Antrag der Minderheit 10 Stimmen des Beitrages auf 9000 Franken (statt bisher 3600 Franken), und zwar mit einem Stimmenverhältnis von 62 zu 42 Stimmen.

Die Kommissionsmehrheit des Nationalrates hatte einen Einzelbeitrag von 7000 Franken vorgeschlagen. Einzelbeiträge auch an Fraktionslose auszuzahlen, wurde in der Grossen Kammer abgelehnt. In unserer Kommission wurde dieser Antrag nicht aufgenommen.

Ihre Kommission war sich darin einig, dass eine substantielle Beitragserhöhung für die Anerkennung und vor allem für die Abdeckung und Abgeltung der Fraktionsarbeit wichtig und vordringlich ist. Bei der Frage nach dem Ausmass der Erhöhung wurde in der Kommission deutlich für Zurückhaltung plädiert. Auch ohne Referendumsdrohung ist eine Signalwirkung an die Oeffentlichkeit nicht zu übersehen. Angesichts der Sparanstrengungen des Parlamentes würde eine zu massive Steigerung dieser Beiträge an die Fraktionen stossend wirken und Unverständnis auslösen, obwohl in Anbetracht des heutigen Deckungsgrades und damit natürlich auch der Unkosten der Fraktionssekretariate zweifelsohne auch die Höhe des vom Nationalrat beschlossenen Betrages - es würde sich um Kosten von rund 2,7 Millionen Franken handeln -zu vertreten wäre.

11. Juni 1990 343 Asylverfahren. Aenderung

Ihre Kommission ging vor allem aus psychologischen Ueber- 90.025 legungen auf die Anträge der Kommissionsmehrheit des Na- #ST#

tionalrates zurück. Damit erfahren die Beiträge gegenüber heute ungefähr eine Verdoppelung, das heisst, die jährlichen Asylverfahren. Aenderung Kosten für den Bund würden ungefähr 2 Millionen Franken be- Procédure d'asile. Modification tragen. Die Abstimmung in der Kommission ergab folgendes Bild: Botschaft, Beschlussund Gesetzentwürfe vom 25. April 1990 Beim Grundbeitrag pro Fraktion sprach sich eine Stimme für (BBIII, 573)

Message, projets de loi et d'arrêté du 25 avril 1990 den Beschluss des Nationalrates (80 000 Franken) aus, wie (FF 11,537) sie ihn auf der Fahne finden. Für den Entwurf der Kommission Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 1990 des Nationalrates, also 50 000 Franken, sprachen sich neun Décision du Conseil national du 6 juin 1990 Stimmen aus. Ihre Kommission schlägt Ihnen also einen Grundbeitrag von 50 000 Franken vor. Beim Beitrag pro Fraktionsmitglied sprachen sich für den Beschluss des Nationalrates, also 9000 Franken, zwei Stimmen aus, für den Entwurf Antrag der Kommission der Kommission des Nationalrates, also 7000 Franken, spra- Eintreten chen sich sieben Stimmen aus, ein Mitglied hat sich der Proposition de la commission Stimme enthalten. In der Gesamtabstimmung wurde der Ih- Entrer en matière nen vorgelegte Beschlussentwurf, also Grundbeitrag 50 000

Franken und Einzelbeitrag 7000 Franken, mit 9 Stimmen zu Jagmetti, Berichterstatter: Innert sechseinhalb Jahren revidie-

1 Stimme angenommen. ren wir das Asylgesetz zum vierten Mal: 16. Dezember 1983,

Namens der Kommission bitte ich Sie, diesen Anträgen zu fol- 5. Oktober 1984, 20. Juni 1986 waren die Daten der letzten

gen. drei Revisionen; 22. Juni 1990 wird jenes der vierten sein. So genau festlegen können wir dieses zukünftige Datum, weil wir Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen heute als Zweitrat die Vorlage beraten, um in der dritten Sessi- Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière onswoche die Differenzen zu bereinigen und über die Dringlichkeitabzustimmen. Die Schlussabstimmung ist auf den letz- Detailberatung - Discussion par articles ten Sessionstag festgelegt, und damit soll diese Gesetzesrevision am 22. Juni in Kraft treten. Titel und Ingress, Ziff. I Ingress Trotz des Titels, der einen selbständigen Beschluss anzudeu- Antrag der Kommission ten scheint, handelt es sich um eine Gesetzesrevision: Artikel Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates sollen in den bestehenden Text eingefügt werden, geltende Bestimmungen werden geändert, andere werden umnume- Titre et préambule, eh. l préambule riert. Proposition de la commission Wenn dennoch nicht das Verfahren der ordentlichen Gesetz- Adhérer à la décision du Conseil national gebung gewählt worden ist, liegt der Grund darin, dass es eilt.

Da wir nur Bundesbeschlüsse im Dringlichkeitsverfahren er- Angenommen -Adopté lassen können, nicht aber Gesetze, musste dieser Weg gewähltwerden. Ziff. l Art. 10 Das ist nicht ganz befriedigend, weil niemand von uns glaubt, Antrag der Kommission nach Ablauf der Geltungsdauer dieses Bundesbeschlusses Wie Entwurf der Kommission des Nationalrates werde am 1. Januar 1996 das Asylgesetz in seiner heutigen Fassung wieder aufleben. Es ist völlig klar, dass wir bis dahin Ch. l art. 10 nochmals über die Bücher gehen müssen, die heute zu bera- Proposition de la commission tenden Aenderungen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und Selon le projet de la commission du Conseil national möglicherweise auf nochmals veränderte Herausforderungen Antworten zu finden haben werden. Wir schaffen also - seien Angenommen -Adopté wir ehrlich - keine Dauerordnung, sondern handeln rasch, im Hinblick auf die brennenden Probleme. Ziff. Il Das Motiv liegt auf der Hand: Die Zahl der Personen, die in der Antrag der Kommission Schweiz um Asyl nachgesucht haben, ist in den letzten Jahren Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates ohne irgendeinen Einbruch ständig gestiegen. Im Jahr der ersten Gesetzesrevision, nämlich 1983, belief sich die Zahl der Ch.ll Gesuche auf 7883, im letzten Jahr auf 24 425, also auf die drei- Proposition de la commission fache Zahl. Als wir 1983 das Gesetz revidierten, weil es den Adhérer à la décision du Conseil national neuen Anforderungen nicht mehr genügte, war das Problem ein Drittel des Problems von heute, wenn wir es quantitativ be- Angenommen -Adopté urteilen.

Die Pendenzen bilden trotz Personalaufstockung und trotz er- Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble freulicher Effizienzsteigerung Berge. Beim Delegierten für das Flüchtlingswesen waren Ende 1989 Gesuche von 27 197 Per- Für Annahme des Beschlussentwurfes 33 Stimmen sonen, beim BeschwerdedienstVerfahren betreffend 12927 Dagegen 1 Stimme Personen hängig. Die Pendenzen betrafen damit insgesamt

40 106 Personen. So kann es nicht weitergehen. An den Nationalrat - Au Conseil national Treten Probleme auf, so versuchen wir sie zu lösen. Diesmal müssen wiraber anerkennen, dass wir das Problem nicht lösen, sondern nur bewältigen können, und auch das nur im Idealfall.

Der Grund ist einfach: Der Zustrom ist Ausdruck der weltweiten Migration von Menschen auf der Flucht vor Hunger und Unterdrückung oder auch auf der Suche nach besseren Lebensbedingungen. Wir bekennen uns dazu: Die Verfolgten wollen und müssen wir aufnehmen; den Missbrauch aber sollen und müssen wir bekämpfen, weil sonst unsere Zuwanderungsbeschränkungen völlig unterlaufen werden. Bei allem Verständnis dafür, dass sich Menschen nach Lebensbedin- Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Parlamentarische Initiative (Kommission des Nationalrates) Beiträge an die Fraktionen der Bundesversammlung

Initiative parlementaire (commission du Conseil national) Contributions aux groupes politiques de l'Assemblée fédérale

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1990 Année Anno

Band III Volume Volume

Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva

Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati

Sitzung 05 Séance Seduta

Geschäftsnummer 89.242 Numéro d'objet Numero dell'oggetto

Datum 11.06.1990 - 17:00 Date Data

Seite 342-343 Page Pagina

Ref. No 20 018 889

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