Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 89-235 KI-generiert

Switzerland-Germany Double Taxation Treaty Amendment on Dividends

Geschäftsnummer VPB 89-235
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

This parliamentary debate concerns a revision to the double taxation treaty between Switzerland and Germany. The key amendment reduces the German withholding tax on dividends paid by German subsidiaries to Swiss parent companies from 15% to 10% starting in 1990, and further to 5% by 1992 for direct shareholdings. Additionally, the agreement allows a maximum 30% withholding tax on certain compensation payments for profit-sharing certificates, provided these are deductible for the paying company. The Swiss side also secured a most-favored-nation clause ensuring equal treatment if Germany offers better terms to other OECD countries in the future. Although not fully meeting initial Swiss demands, the revision is seen as a significant improvement for Swiss investors, despite Switzerland having to refund an estimated 30 to 40 million Swiss francs annually in withholding taxes.

Legislator-Regeste

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Art. 3 BW3, Art. 21ter Geschäftsverkehrsgesetz; Switzerland-Germany Double Taxation Treaty Amendment on Dividends: The key amendment reduces the German withholding tax on dividends paid by German subsidiaries to Swiss parent companies from 15% to 10% starting in 1990, and further to 5% by 1992 for direct shareholdings. Additionally, the agreement allows a maximum 30% withholding tax on certain compensation payments for profit-sharing certificates, provided these are deductible for the paying company. The Swiss side also secured a most-favored-nation clause ensuring equal treatment if Germany offers better terms to other OECD countries in the future. Although not fully meeting initial Swiss demands, the revision is seen as a significant improvement for Swiss investors, despite Switzerland having to refund an estimated 30 to 40 million Swiss francs annually in withholding taxes.

Schlagwörter

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Doppelbesteuerungsabkommen Vertragsänderung Quellensteuer direkte Steuer Betriebsvereinbarung Gewinnbeteiligung der Belegschaft
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 21ter Geschäftsverkehrsgesetz

This article governs the procedure for submitting reports from preparatory commissions, which was done for the parliamentary initiative.

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Volltext

12. März 1990 113 Parlamentarische Initiative (Kündig)

#ST# Fünfte Sitzung - Cinquième séance Entlastung von 5 Prozent vom Bruttobetrag der Dividenden zu

gewähren. Für Streubesitzer beträgt die deutsche Quellen-

Montag, 12. März 1990, Nachmittag steuer daher ab 1990 statt 15 Prozent nur noch 10 Prozent. Die

Lundi 12 mars 1990, après-midi Bundesrepublik Deutschland versuchte im Rahmen der Ab-

kommensrevision auch eigene Forderungen durchzusetzen.

18.15h Die Schweiz erklärte indessen lediglich ihre Bereitschaft, in ei-

nem späteren Zeitpunkt darüber zu verhandeln. Einzig bei der

Vorsitz - Présidence: Herr Cavelty Besteuerung von Genussscheinvergütungen stimmte die

Schweiz dem Revisionswunsch zu. Solche Vergütungen kön-

nen künftig nur noch mit einer Quellensteuer von maximal 30

Prozent belegt werden, sofern diese Beträge bei der Gewinn-

ermittlung der ausschüttenden Gesellschaft abzugsfähig sind.

Mit einer Meistbegünstigungsklausel konnte die Schweiz die

Bundesrepublik einseitig verpflichten, ihr bei einer künftigen

Besserstellung von OECD-Staaten die gleiche Behandlung

89.070 zuteil werden zu lassen.

Das vorliegende Protokoll entspricht zwar nicht den ursprüng-

lichen schweizerischen Vorstellungen, doch bringt es den

Doppelbesteuerung. Abkommen schweizerischen Investoren eine deutliche Besserstellung ge-

mit der Bundesrepublik Deutschland genüber dem heutigen Zustand. Die Vereinigung schweizeri-

Double imposition. Convention scher Unternehmer in Deutschland begrüsst denn auch den

avec la République fédérale Abschluss und das Ergebnis des Abkommens. Finanziell führt

d'Allemagne das Abkommen dazu, dass die Schweiz im Vergleich zum heu-

tigen Zustand schätzungsweise 30 bis 40 Millionen an Ver-

Botschaft und Beschlussentwurf vom 8. November 1989 (BEI III, 1509) rechnungssteuern pro Jahr zusätzlich erstatten muss. In der

Message et projet d'arrêté du 8 novembre 1989 (FF III, 1433) Bundesrepublik Deutschland wird die zusätzliche Einbusse

an Kapitalertragssteuern wesentlich mehr betragen.

Namens der einstimmigen Aussenwirtschaftskommission be-

antrage ich Ihnen Eintreten auf den Bundesbeschluss und Zu-

stimmung zu demselben.

Antrag der Kommission

Eintreten und Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen

Proposition de la commission Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière

Entrer en matière et adhérer au projet du Conseil fédéral

Detailberatung - Discussion par articles

Schönenberger, Berichterstatter: Das Protokoll vom 17. Ok-

tober 1989 zur Aenderung des Doppelbesteuerungsabkom- Titel und Ingress, Art. 1,2

mens vom 11. August 1971 zwischen der Schweiz und der Titre et préambule, art. 1,2

Bundesrepublik Deutschland schliesst einen mehr als zehn-

jährigen Streit ab, der im Anschluss an die deutsche Körper- Angenommen -Adopté

schaftssteuerreform von 1977 zwischen den beiden Staaten

entbrannt war. Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Die genannte Steuerreform führte einerseits zur Erhöhung der

Steuer auf ausgeschütteten Gewinnen von Kapitalgesellschaf- Für Annahme des Beschlussentwurfes 35 Stimmen

ten von rund 50 Prozent - nämlich von 24,56 Prozent auf 36 (Einstimmigkeit)

Prozent -; andererseits wurde nur in der BRD Ansässigen,

nicht aber den ausländischen Anteilseignern die volle Steuer- An den Nationalrat-Au Conseil national

gutschrift der auf den ausgeschütteten Gewinnen lasten-

den Körperschaftssteuern zugestanden. Beides führte nach

schweizerischer Auffassung zu einer Ungleichbehandlung,

welche die unveränderte Anwendung der bisherigen Ab-

kommensbestimmungen über die Dividenden als unbillig er- 89.235

scheinen liess.

#ST#

1978 war die deutsche Seite bereit, den Satz der deutschen

Kapitalertragssteuer für Dividendenausschüttungen deut- Parlamentarische Initiative (Kündig)

scher Tochtergesellschaften an ihre schweizerischen Mutter- Neukonzeption der Wohneigentumsförderung

gesellschaften von bisher 25 Prozent auf 15 Prozent zu sen- mit Mitteln der beruflichen Vorsorge

ken, was von der Schweiz aber von Anfang an nur als Zwi- Initiative parlementaire (Kündig)

schenlösung angesehen wurde. Trotz zäher Verhandlungen Accès à la propriété locative et

wurde es nie möglich, die deutsche Seite zur Gewährung der

vollen oder mindestens teilweisen Körperschaftssteuergut- fonds de la prévoyance professionnelle

schrift über die Grenze bei gleichzeitiger Senkung der Kapi-

talertragssteuer zu belegen. Die Bundesrepublik Deutschland

lehnte dieses Ansinnen stets ab, nicht nur gegenüber der

Schweiz, sondern auch gegenüber anderen Vertragspartnern.

Schliesslich akzeptierte die Schweiz den Vorschlag der Bun- Wortlaut der Initiative vom 21. Juni 1989

desrepublik Deutschland, die Quellensteuer auf Dividenden 1. Zur Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums sind

beim Direktbesitz - Beteiligung juristischer Personen von 20 die in der obligatorischen und ausserobligatorischen berufli-

Prozent und mehr - schrittweise und beidseitig auf 5 Prozent chen Vorsorge sowie die in der gebundenen Selbstvorsorge

zu senken. Das bedeutet, dass die deutsche Kapitalertrags- angesparten Vermögen für die Altersvorsorge im Rahmen der

steuer und die schweizerische Verrechnungssteuer ab 1990 Freizügigkeitsleistung (Säule 2a + b) bzw. im Rahmen des

von 15 Prozent auf 10 Prozent und ab 1992 auf 5 Prozent her- vorhandenen Sparkapitals (Säule 3a) ganz oder teilweise zur

abgesetzt werden. Beim Streubesitz - Beteiligung juristischer Verfügung zu stellen.

Personen von weniger als 20 Prozent und übrige Beteiligun- 2. Der Vorsorgezweck der Gelder muss sichergestellt werden.

gen - war die Bundesrepublik bereit, einseitig eine zusätzliche Dies erfolgt durch Anmerkung im Grundbuch. Diese hat beim

Initiative parlementaire (Kündig) 114 12 mars 1990

Verkauf der Liegenschaft den Rückfluss der vorbezogenen Punkt 1 der Motion Müller-Aargau wurde vom Nationalrat als

Mittel an eine Vorsorgeinstitution zur Folge. Motion überwiesen. Punkt 2 dieser Motion sowie alle ändern

3. Vorsorgegelder können gleichzeitig nur für ein Objekt gel- genannten Vorstösse wurden als Postulate überwiesen.

tend gemacht werden. Im Nationalrat wurde am 15. Juni 1989 von Frau Spoerry eine

4. Die vorzeitige Auszahlung soll sofort besteuert werden. Die mit der von Herrn Kündig identische parlamentarische Initia-

Besteuerung hat nach den gleichen Grundsätzen zu erfolgen tive eingereicht. Die Kommission für soziale Sicherheit des Na-

wie die Besteuerung der Altersleistungen. Geht der vorbezo- tionalrates beantragt mit elf zu vier Stimmen, bei zwei Enthal-

gene Betrag aus den Geldern der Altersvorsorge durch Ver- tungen, der Initiative Folge zu geben.

äusserung des selbstbewohnten Wohneigentums an eine Vor- 2. Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf die Motionen We-

sorgeinstitution zurück, ist es bei der Auszahlung des Alterska- ber-Schwyz und Küchler festgehalten, dass er der Wohnei-

pitals Sache des Steuerpflichtigen, zu beweisen, dass er be- gentumsförderung in der zweiten Säule eine hohe Bedeutung

reits einen Teil der Leistung versteuert hat. beimesse. Eine entsprechende Vorlage soll dem Parlament

5. Im Falle eines Stellenwechsels reduziert sich die Freizügig- zusammen mit der Neuordnung der Freizügigkeitsregelung

keitsleistung um den im selbstgenutzten Wohneigentum be- im OR noch vor der ersten BVG-Revision unterbreitet werden.

reits investierten Betrag. Beim Erbfall wird der ausbezahlte Be- Die Wohneigentumsförderung im Rahmen der dritten Säule,

trag dem Anspruch der Begünstigten angerechnet. der gebundenen Selbstvorsorge gemäss BW3, hat durch

den Bundesratsbeschluss vom 18. September 1989 zur Er-

Texte de l'initiative du 21 juin 1989 gänzung von Artikel 3 BW3 mit einem Absatz 3 eine substanti-

1. Afin d'encourager la propriété du logement à usage person- elle Verstärkung erfahren. Ab 1. Januar 1990 können die im

nel, il convient de libérer, dans les limites de la prestation de li- Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge bei einer Bankstif-

bre passage (piliers 2a et b) ou du capital épargné à titre per- tung oder einer Versicherungseinrichtung angesparten Ka-

sonnel (pilier 3a), tout ou partie des fonds économisés au titre pitalien von den Versicherten grundsätzlich einmal während

de la prévoyance professionnelle obligatoire et hors régime ihrer Erwerbstätigkeit für das von ihnen selbst genutzte Wohn-

obligatoire ainsi que de ceux affectés à la prévoyance indivi- eigentum investiert werden. Der vorzeitige Leistungsbezug

duelle liée. kann zum Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum oder

2. L'affectation de ces ressources à la prévoyance doit demeu- zur Amortisation darauf lastender Hypothekardarlehen die-

rer garantie au moyen d'une annotation au cadastre, de ma- nen. Dieser vorzeitige Bezug des individuell angesparten Ver-

nière qu'en cas de vente de la propriété le retour des sommes mögens wird steuerlich milde erfasst. Er kommt vor allem

prélevées à une institution de prévoyance soit assuré. Selbständigerwerbenden zugute. Für Unselbständigerwer-

3. Les fonds de prévoyance ne peuvent être utilisés simulta- bende bedeutet der vorzeitige Leistungsbezug aus der Säule

nément pour plus d'une propriété. 3a einen eher bescheidenen Beitrag zur Finanzierung von

4. Le versement anticipé doit être immédiatement soumis à Wohneigentum.

l'impôt. L'imposition se fera selon les mêmes principes que 3. Aufwand und Zeitplan der parlamentarischen Arbeit:

celle des rentes de vieillesse. Si le montant prélevé par antici- Die Initiative Kündig hat die Form einer allgemeinen Anre-

pation sur les fonds affectés à la prévoyance vieillesse est re- gung. Eine zur materiellen Behandlung eingesetzte Kommis-

tourné à une institution de prévoyance lors de l'aliénation du sion des Ständerates müsste verschiedene Gesetzesände-

logement à usage propre, il incombe à l'assuré de prouver, au rungen im BVG und OR vorschlagen. Die zu behandelnde Pro-

moment du versement du capital vieillesse, qu'il a déjà payé blematik ist heikel, kompliziert und komplex. Sie bedarf einge-

l'impôt sur une part de ce capital. hender Abklärungen. Einen Zeitplan aufzustellen ist schwie-

5. En cas de changement d'emploi, la prestation de libre pas- rig. Die Arbeiten müssten mit laufenden Revisionen im OR und

sage est réduite du montant déjà investi dans l'acquisition du BVG sowie mit der gleichlautenden Initiative Spoerry im Natio-

logement à usage personnel. En cas de succession par héri- nalrat koordiniert werden.

tage, le montant versé est imputé sur le droit aux prestations 4. Möglichkeit, das angestrebte Ziel mit einer Motion oder ei-

du légataire. nem Postulat zu erreichen:

Die überwiesenen Vorstösse decken sich teilweise mit den An-

Herr Schönenberger unterbreitet im Namen der Kommission liegen der Initiative Kündig. Grundsätzlich besteht die Mög-

den folgenden schriftlichen Bericht: lichkeit, die Initiative als Postulat oder Motion zu überweisen.

5. Beratungen der Kommission:

Wir unterbreiten hiermit gemäss Artikel 21ter des Geschäfts- Die Kommission unterstützt die in der Begründung zur Initia-

verkehrsgesetzes den Bericht der vorprüfenden Kommission tive genannten Argumente. So befürwortet sie die Zurverfü-

über die von Ständerat Kündig am 21. Juni 1989 eingereichte gungstellung von Bargeld an jene, die selbstgenutztes Wohn-

parlamentarische Initiative. Die Initiative hat die Form einer all- eigentum erwerben möchten. Sie sieht darin eine sozialpoliti-

gemeinen Anregung. Sie verlangt die Förderung des selbstge- sche Massnahme für breite Kreise. In der Kommission wurden

nutzten Wohneigentums mit Mitteln der beruflichen Vorsorge. Bedenken geäussert, ob das selbstgenutzte Wohneigentum

Am 25. Januar 1990 hat die Kommission den Initianten ange- in allen Fällen einen genügenden Ersatz für eine kleinere

hört. Die Kommission hat einstimmig beschlossen, der Initia- Rente bieten könne. Es wurde betont, dass die vorrangige Be-

tive sei Folge zu geben. deutung der zweiten Säule die berufliche Vorsorge sei. Der

Stand der Arbeiten in der Bundesversammlung und in der Ver- Leistungsvorbezug dürfte nicht zu Lasten anderer Versicherter

waltung zum gleichen Thema gehen. Beim Verkauf müsse der Rückfluss der Mittel gewähr-

1. Von der Bundesversammlung wurden in den letzten Jahren leistet werden und der Missbrauch ausgeschlossen sein. Die

folgende Vorstösse an den Bundesrat überwiesen: Autonomie der Kassen müsse weiterbestehen.

-Motion Neukomm (86.915 Wohneigentumsförderung mit

Mitteln der beruflichen Vorsorge) vom 6. Oktober 1986; Schriftliche Begründung des Initianten (Zusammenfassung)

- Motion Aliesch (86.179 Berufliche Vorsorge. Förderung des Notwendigkeit eines neuen Konzeptes

Wohneigentums) vom 17. Dezember 1986; Das geltende Konzept zur Wohneigentumsförderung mit Mit-

-Motion der christlichdemokratischen Fraktion (88.367 teln der gebundenen Vorsorge ist falsch angelegt. Zum einen

Wohneigentumsförderung) vom 9. März 1988; kann man gemäss BVG nur die im Rahmen des Obligatoriums

- Motion Müller-Aargau (88.842 Pensionskassen. Anlagepoli- angesparten Gelder diesem Zwecke zugänglich machen. Die

tik) vom 12. Dezember 1988; Vorsorgegelder aus dem überobligatorischen Teil sind vom

- Motion Reimann (89.365 Bundesgesetz über die berufliche Gesetzgeber für diesen Zweck nicht vorgesehen. Schliesslich

Vorsorge. Anlagevorschriften) vom 8. März 1989; können auch die in der Säule 3a angesparten Mittel für den Er-

- Motion Küchler (89.528 Förderung Wohneigentum mit Mit- werb von Wohneigentum nicht vorzeitig freigegeben werden.

teln der zweiten Säule) vom 21. Juni 1989; Zum weiteren ist das Konzept der Verpfändung unzweckmäs-

- Motion Weber-Schwyz (89.542 Förderung Wohneigentum sig. Sie vermag im besten Fall die Beschaffung von zusätzli-

mit Mitteln der zweiten Säule) vom 22. Juni 1989. chem Fremdkapital zu erleichtern bzw. die Amortisation auf

12. März 1990 115 Parlamentarische Initiative (Kündig)

Hypotheken aufzuschieben. Sie kann aber nichts zurfinanziel- projet conçu en termes généraux. Elle vise à encourager l'ac-

len Entlastung des Wohneigentümers beitragen. Zudem kann cession à la propriété du logement à usage personnel grâce

der Randgläubiger erst im Pensionierungsalter des Pfand- aux fonds de la prévoyance professionnelle.

nehmers auf das Kapital zurückgreifen, und bei vorzeitigem Le 25 janvier 1990, la commission a entendu les initiateurs. La

Tod oder bei Vollinvalidität wird das Rand sogar völlig wertlos. commission a décidé à l'unanimité de donner suite à l'initia-

Wollen wir eine wirksame Förderung des Wohneigentums mit tive.

Mitteln der gebundenen Vorsorge erreichen, so muss das an- Etat des travaux de l'Assemblée fédérale et de l'administration

gesparte Kapital dem Versicherten in einem bestimmten Aus- concernant le même objet

mass vorzeitig zum Zwecke des Erwerbs (allenfalls zur Abzah- 1. Ces dernières années, les interventions suivantes ont été

lung von Hypotheken) zur Verfügung gestellt werden können. transmises par l'Assemblée fédérale au Conseil national:

Das Ausmass, in welchem die in den verschiedenen Reilern - Motion Neukomm (86.915 Prévoyance professionnelle et en-

der gebundenen Vorsorge angesparten Gelder dem Versi- couragement à l'accession à la propriété de logement du 6 oc-

cherten zum Zwecke des Erwerbs von selbstgenutztem Eigen- tobre 1986;

tum zur Verfügung gestellt werden dürfen, soll mit dieser Initia- - Motion Aliesch (86.179 Prévoyance professionnelle et accès

tive in der Form der allgemeinen Anregung nicht festgelegt à la propriété de logements) du 17 décembre 1986;

werden. Es sind verschiedene Lösungen denkbar. -Motion du groupe démocrate-chrétien (88.367 Accès à la

Notwendige Sicherungsmassnahmen propriété de logements) du 9 mars 1988;

Es ist bei diesem Konzept nötig, den Missbrauch zu verhin- - Motion Müller-Argovie (88.842 Caisses de retraite. Politique

dern. Vorzeitig ausbezahlte Vorsorgegelder dürfen nicht nach de placement) du 12 décembre 1988;

einem Verkauf des selbstgenutzten Wohneigentums ver- - Motion Reimann (89.365 Loi sur la prévoyance profession-

schleudert werden und nachher dem Versicherten im Alter feh- nelle. Prêts hypothécaires) du 8 mars 1989;

len. Es muss deshalb dafür gesorgt werden, dass die Gelder - Motion Küchler (89.528 Accès à la propriété locative et fonds

dem Vorsorgezweck erhalten bleiben. Dies kann mit einer ent- de la prévoyance professionnelle) du 21 juin 1989;

sprechenden Anmerkung im Grundbuch geschehen. Wird die - Motion Weber-Schwyz (89.542 Accès à la propriété locative

Liegenschaft verkauft, muss dieser Betrag an eine Vorsorge- et fonds de la prévoyance professionnelle) du 22 juin 1989.

einrichtung zurückfHessen. Eine Ausnahme ist dann zu ge- Le point 1 de la motion Müller-Argovie a été adopté par le Con-

währen, wenn der Betrag auf ein Ersatzobjekt übertragen wird, seil national sous forme de motion. Le point 2 de la même mo-

dass vom Versicherten wiederum selbst genutzt wird. Sollte tion et toutes les autres interventions ont été transmises sous

eine mit Geldern aus der Vorsorge mitfinanzierte Liegenschaft forme de postulats.

zweckentfremdet werden, indem sie der Versicherte nicht Au Conseil national, Mme Spoerry a déposé, le 15 juin 1989,

mehr selbst bewohnt, so kann das kein Grund für die Rück- une initiative parlamentaire identique à celle de M. Kündig. La

zahlung der Gelder an eine Vorsorgeinstitution sein. Solange Commission de la sécurité sociale du Conseil national pro-

der Versicherte Eigentümer der Liegenschaft bleibt, steht ihm pose de donner suite à l'initiative par 11 voix contre 4 avec

das darin investierte Kapital im Alter zur Verfügung. deux abstentions.

Es muss hingegen verhindert werden, dass ein Versicherter 2. Le Conseil fédéral a déclaré, dans ses réponses à la motion

sich aus verschiedenen Vorsorgeinstitutionen verschiedene Weber-Schwyz et à la motion Küchler, qu'il était très important

Objekte gleichzeitig mitfinanzieren lässt. Dieser Missbrauch d'encourager l'acquisition de logements dans le cadre du 2e

lässt sich ausschalten, wenn der Vorbezug aus der Vorsorge- pilier. Un projet y relatif sera soumis au Parlement avant la pre-

einrichtung sofort besteuert werden muss. mière révision de la LPP, en même temps que celui qui con-

Die vorzeitige Auszahlung eines Betrages zum Erwerb von cerne la révision de la réglementation du Code des obligations

selbstgenutztem Wohneigentum darf den Versicherten nicht sur le libre passage.

an eine bestimmte Pensionskasse binden. Das heisst, der vor- L'encouragement de l'accession à la propriété de logements

zeitig ausbezahlte und in Grundeigentum investierte Betrag dans le cadre du troisième pilier, de la prévoyance liée con-

muss bei der Freizügigkeitsleistung angerechnet werden. formément à l'OPP 3, a été considérablement renforcée par

Das neue Konzept soll auch für jene Fälle eine befriedigende l'arrêté du Conseil fédéral du 18 septembre 1989 qui a

Lösung anbieten, wo der Versicherte, der von einem Vorbezug complété l'article 3 de ladite ordonnance par un 3e alinéa. A

Gebrauch gemacht hat, vor Erreichen der Altersgrenze stirbt partir du 1er janvier 1990, les capitaux économisés et placés

oder invalid wird. dans une fondation bancaire ou une institution d.'assurance

Sofortige Besteuerung der vorzeitigen Auszahlung dans le cadre de la prévoyance liée peuvent être en principe

Damit dem Gemeinwesen keine Steuereinnahmen entgehen, investis une fois par l'asssuré pendant qu'il exerce une activité

muss der zum Erwerb von Wohneigentum vorzeitig ausbe- lucrative pour pouvoir accéder à la propriété du logements à

zahlte Betrag sofort besteuert werden. Dabei soll die Besteue- usage personnel ou pour amortir des prêts hypotécaires gre-

rung der vorzeitigen Leistung nach den gleichen Grundsätzen vant de tels biens-fonds. Cette utilisation anticipée de capitaux

erfolgen wie die Besteuerung der Altersleistungen. économisés personnellement bénéficierait d'un régime fiscal

Musste das vorzeitig ausbezahlte Sparkapital durch den Ver- favorable. Elle profiterait surtout aux indépendants. Pour les

kauf der selbstbewohnten Liegenschaft an eine Vorsorgeinsti- salariés, l'utilisation anticipée des prestations du pilier 3a

tution zurückbezahlt werden, so obliegt es dem Versicherten, constituerait une contribution plutôt modeste au financement

bei der späteren Auszahlung der Altersleistung den Steuerbe- de la propriété de logements.

hörden zu beweisen, dass er einen Teil der Leistung bereits 3. Coût des travaux parlamentaires; calendrier de ces travaux

früher versteuert hat. L'initiative Kündig est conçue en termes généraux: Une com-

Das neue Konzept kann den Weg ebnen, um bei der Förde- mission du Conseil national chargée de traiter cet objet quant

rung des Wohneigentums einen grossen Schritt vorwärtszu- au fond devrait proposer plusieurs modifications de la LPP et

kommen, ohne die Altersvorsorge zu gefährden. Es dürfte all du CO.

jenen den Zugang zu Wohneigentum erleichtern, denen dies Les problèmes à traiter sont complexes et délicats. Des études

ohne Zugriff auf die in der Vorsorge angesparten Mittel nicht approfondies sont nécessaires à cet effet. Il est difficile d'éta-

möglich ist. blir un calendrier. Les travaux devraient être coordonnés avec

les revisions du CO et de la LPP en cours et avec ceux du Con-

M. Schönenberger soumet au nom de la commission le rap- seil national concernant l'initiative Spoerry.

port écrit suivant: 4. Possibilité d'atteindre l'objectif visé avec une motion ou un

postulat.

Par la présente, nous vous soumettons, conformément à l'arti- Les interventions transmises ont en partie les mêmes objectifs

cle 21 ter de la loi sur les rapports entre les conseils, le rapport que l'initiative Kündig. Il est en principe possible de transmet-

de la commission chargée de l'examen préliminaire de l'initia- tre l'initiative sous forme de postulat ou de motion.

tive parlementaire déposée le 21 juin 1989 par M. Kündig, 5. Délibérations de la commission

député au Conseil des Etats. Cette intervention a la forme d'un La commission se range aux arguments présentés dans le

Initiative parlementaire (Kündig) 116 12 mars 1990

développement de l'initiative. Ainsi, elle approuve la mise à montant prélevé pour l'acquisition d'un logement sera immé-

disposition d'argent liquide à ceux qui voudraient accéder à la diatement imposé. Les règles appliquées seront les mêmes

propriété de logements à usage personnel. Elle considère que pour le traitement fiscal des prestations de vieillesse.

qu'il s'agit en l'occurrence d'une mesure à caractère social Si, l'immeuble habité par l'assuré étant vendu, le capital

pouvant profiter à de larges couches de la population. On a in- épargné qui a fait l'objet d'un versement anticipé doit être

sisté sur le fait que la prévoyance professionnelle est d'une im- reversé à une institution de prévoyance, il incombe à l'as-

portance primordiale pour le deuxième pilier. L'utilisation anti- suré, lorsqu'il recevra plus tard la prestation de vieillesse,

cipée des prestations ne doit pas s'opérer au détriment d'au- de prouver aux autorités fiscales qu'une partie de la presta-

tres assurés. En cas de vente, le remboursement des fonds tion a déjà été imposée. La nouvelle conception permet d'ac-

doit être garanti et tout abus doit être exclu. L'autonomie des complir de grands progrès en vue d'encourager l'accession

caisses doit subsister. à la propriété du logement sans mettre en danger la prévoyan-

ce-vieillesse. Elle devrait faciliter l'acquisition de leur loge-

Exposé écrit des motifs, déposé par l'auteur (résumé) ment à tous ceux qui ne peuvent réaliser un tel achat sans

Nécessité d'une nouvelle conception puiser dans les fonds économisés pour la prévoyance-vieil-

La conception actuelle qui cherche à encourager l'accession lesse.

à la propriété d'un logement grâce aux fonds de la prévoyance

liée n'utilise pas les bons moyens. En particulier, selon la LPP, Antrag der Kommission

on ne peut utiliser à cet effet que les fonds épargnés dans le Die Kommission beantragt einstimmig, der Initiative sei Folge

cadre de la prévoyance obligatoire. Le législateur n'a pas zu geben.

prévu la possibilité de libérer les fonds de prévoyance excé-

dant la part obligatoire. Enfin les fonds placés dans le pilier 3a Proposition de la commission

ne peuvent pas faire l'objet d'un payement anticipé pour l'ac- La commission propose à l'unanimité de donner suite à l'initia-

quisition d'un logement. En second lieu, la conception de la tive.

mise en gage est inadéquate. Elle permet tout au plus de se

procurer des fonds supplémentaires auprès de tiers ou de re- Schönen berger, Berichterstatter: Grundsätzlich verweise ich

pousser l'amortissement d'hypothèques. auf den Ihnen abgegebenen schriftlichen Bericht, den ich

Elle ne peut en aucun cas constituer un allégement financier nicht zu kommentieren gedenke. Gestatten Sie mir jedoch ei-

pour le propriétaire. De plus, le créancier gagiste ne peut re- nige kurze Ergänzungen: Wenn auch die Akzente gelegentlich

couvrer le capital que lorsque le débiteur est arrivé à l'âge de la etwas anders gesetzt werden, sind doch alle Mitglieder der

retraite et, en cas de décès prématuré ou d'invalidité totale, le vorberatenden Kommission mit der Stossrichtung der Initia-

gage perd même toute valeur. tive einverstanden. Es darf einerseits der Hauptzweck der be-

Si on veut encourager l'accès à la propriété de logements ruflichen Vorsorge - darin ist man sich einig -, die Fortsetzung

grâce aux fonds de la prévoyance liée, il faut qu'une partie du der gewohnten Lebenshaltung im Alter, durch die Neukonzep-

capital d'épargne soit mise, avant l'âge de la retraite, à la dis- tion der Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen

position de l'assuré qui veut acquérir son logement (le cas Vorsorge nicht gefährdet werden. Anderseits dürfen wir uns

échéant, pour amortir des hypothèques). La proportion des aber nicht der Euphorie hingeben, die vom Initianten geforder-

capitaux épargnés dans les différents piliers de la prévoyance ten Massnahmen würden zu einem starken Ansteigen von

liée qui peut être mise à la disposition de l'assuré par l'achat selbstgenutztem Wohneigentum führen, weil die Versicherten

d'un logement destiné à son propre usage n'est pas fixée im Alter von 30 bis 35 Jahren, in welchem sie allenfalls auf ein

dans la présente initiative conçue en termes généraux. Plu- Eigenheim angewiesen sind, noch über relativ kleine Alters-

sieurs solutions sont envisageables. guthaben verfügen. Sodann ist zu beachten, dass die Frei-

Mesures de sécurité nécessaires gabe von Altersguthaben zur Investition in selbstgenutztes

Selon cette conception, il est nécessaire d'empêcher les abus. Wohneigentum nicht das einzige Mittel zur Wohneigentums-

L'argent de la prévoyance professionnelle avancé à l'assuré förderung darstellt. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an

pour qu'il puisse acheter son propre logement ne doit pas - en das fiskalisch privilegierte Bausparen, das eine vermehrte För-

cas de vente - être gaspillé et lui faire défaut à l'âge de la re- derung verdienen würde.

traite. C'est pourqui il faut veiller à ce que le but de prévoyance Wenn sich die vorberatende Kommission dazu entschlossen

des fonds avancés soit préservé. A cet effet, une mention hat, Ihnen zu empfehlen, der parlamentarischen Initiative

spéciale peut être inscrite dans le registre foncier. Si l'immeu- Folge zu geben - das gleiche Ziel hätte sich mit einer Motion

ble est vendu, ce montant doit retourner à une institution de erreichen lassen -, so tat sie es inbesondere, um dem Anlie-

prévoyance. Exception sera faites si le montant est réinvesti gen grössere Bedeutung zu geben und die Verwaltung auf

dans un nouvel immeuble réservé à l'usage personnel de l'as- dem von ihr bereits eingeschlagenen Weg zu bestärken.

suré. Si la condition selon laquelle l'assuré habite lui-même In diesem Sinne beantrage ich Ihnen namens der vorberaten-

l'immeuble qu'il a acheté en utilisant une partie des fonds de den Kommission Eintreten und Zustimmung zur Vorlage.

prévoyance n'est plus remplie, ce ne serait pas une raison

pour exiger que les fonds en question soient reversés à une Frau Bührer: Einmal mehr- oder schon wieder- beschäftigen

institution de prévoyance. En effet, tant que l'assuré reste pro- wir uns mit Fragen rund um die berufliche Vorsorge. Noch sel-

priétaire de l'immeuble, il pourra disposer dans sa vieillesse ten hat ein Gesetz in so kurzer Zeit soviel Prügel bezogen wie

du capital investi. das BVG. Ich wundere mich immer wieder über das Ausmass

En revanche, il convient d'empêcher qu'un assuré puisse ob- der Unzufriedenheit, denn so schlecht ist das Gesetz nun auch

tenir des fonds de plusieurs institutions de prévoyance pour wieder nicht. Vielleicht hängt die Unbeliebtheit damit zusam-

acquérir en même temps plusieurs objets. On peut éviter cet men, dass die berufliche Vorsorge etwas verlangt, was der

abus puisque le versement anticipé d'une partie d'un fonds de weitverbreiteten Mentalität «Geniesse heute, bezahle später»

prévoyance fait immédiatement l'objet d'une imposition. diametral entgegenläuft.

Le payement anticipé d'un montant destiné à l'acquisition Die Kritik am BVG ist in manchen Punkten durchaus begrün-

d'un logement pour son propre usasge ne doit pas lier l'assuré det. So ist die Förderung des Wohneigentums, wie sie die heu-

à une caisse de retraite déterminée. Cela signifie qu'un tel tige Regelung vorsieht, nie zum Tragen gekommen. Es ist des-

montant, investi dans l'immeublier, doit être pris en compte halb richtig, das Konzept zu ändern. Insofern ist die parlamen-

pour le calcul de la prestation du libre-passage. La nouvelle tarische Initiative folgerichtig und unterstützenswert. Trotzdem

conception doit également offrir une solution satisfaisante sind einige Fragezeichen zu setzen. Insbesondere muss vor

pour le cas où l'assuré qui a effectué un prélèvement anticipé Illusionen gewarnt werden, und der Zielkonflikt, der der The-

décède ou devient invalide avant d'avoir atteint l'âge de la re- matik innewohnt, muss klar aufgezeigt werden. Beides, die

traite. Illusionen und der Zielkonflikt, wird in der Begründung der In-

Imposition immédiate du montant prélevé itianten auf Seite 3 des schriftlichen Berichtes der Kommission

Afin que les versements anticipés n'échappent pas au fisc, le sichtbar: «Das neue Konzept kann den Weg ebnen, um bei der

12. März 1990 117 Parlamentarische Initiative (Kündig)

Förderung des Wohneigentums einen grossen Schritt vor- Die meisten dieser Fragen beschäftigen heute die BVG-

wärtszukommen, ohne die Altersvorsorge zu gefährden.» Kommission, die die Gesetzesrevision 1995 vorbereitet. Die

Hier wird Unmögliches in Aussicht gestellt. Ich bin überzeugt, Freizügigkeit wurde durch eine Volksinitiative bereits aufge-

dass ein neues Konzept keine Trendwende herbeiführen wird, griffen und wird das Parlament sehr bald beschäftigen.

schon gar nicht, wenn das prioritäre Ziel, die Sicherung des Al- Auch die Wohnbauförderung war schon Bestandteil einiger

ters, das heisst die Möglichkeit zur Fortführung des gewohn- parlamentarischer Vorstösse, die meistens in Form von Postu-

ten Lebensstils, nicht gefährdet werden soll. Mit anderen Wor- laten vom Bundesrat zur Bearbeitung entgegengenommen

ten: Der Traum vom Eigenheim wird sich trotz neuer Möglich- wurden. Meines Erachtens genügt heute diese Form nicht

keiten, die wir schaffen wollen, für verhältnismässig wenige er- mehr, da die Gefahr besteht, dass die sich mit der Gesetzes-

füllen. Warum? revision beschäftigenden Kreise an der vorgeschlagenen Re-

Einerseits sind die Boden- und Liegenschaftspreise zu hoch, vision keine Freude haben könnten und somit keine Lösungs-

und andererseits sind die bestenfalls verfügbaren Mittel aus vorschläge finden werden.

der zweiten Säule zu gering. Besonders jüngeren Leuten von Wohnbauförderung dezentralisiert die sehr grossen Sparvolu-

etwa 35 Jahren, bei denen der Erwerb von Wohneigentum be- men der Versicherungen und der Pensionskassen auf sehr

sonders sinnvoll wäre, stehen in diesem Alter erst beschei- viele kleine Positionen, so dass mit unerwünschtem Mehrauf-

dene Summen aus der zweiten Säule zur Verfügung. Nur rela- wand zu rechnen ist. Die Wohnbauförderung ist eine Aktion für

tiv wenige werden profitieren können. Den anderen fehlt we- jedermann, Frau Bührer. Mit dieser Gesetzesrevision sollen

sentlich mehr als die 200 Franken Zinsersparnis pro Monat, grosse Teile der für jeden einzelnen Versicherten individuell

die aus dem Beizug von Geldern aus der zweiten Säule resul- angepassten Altersgutschriften für den Ankauf von selbstge-

tieren könnte. Profitieren werden vermutlich vor allem solche, nutztem Wohnraum freigegeben werden können. Ich stelle mir

die den Zustupf zwar sehr gut gebrauchen können, aber nicht dabei auch vor, dass heute gemietete Wohnungen Eigentum

zwingend auf ihn angewiesen wären. des Bewohners werden können, also nicht nur Einfamilien-

Wenn es uns ernst ist mit der breiten Streuung von Wohnei- häuser oder luxuriöse Eigentumswohnungen.

gentum, müsste der Hebel an einem anderen Ort angesetzt Im BVG ist das Prinzip verankert, dass jedem Versicherten 50

werden. Das Grundproblem müsste angegangen werden. Prozent des Sparkapitals des obligatorischen Teils oder alle

Beispielsweise müsste mit einer rigorosen 'Gewinnabschöp- Altersgutschriften bis zum 50. Altersjahr für die Beschaffung

fung die Bodenspekulation verhindert werden. Oder es müss- von selbstgenutztem Wohnraum zur Verfügung gestellt wer-

ten -der Herr Kommissionspräsident hat das auch erwähnt - den müssen. Ausgenommen davon sind die nichtobligatori-

Selbstnutzer mit fiskalisch privilegiertem Bausparen tatkräftig schen Versicherungsteile und die weitergehende private Al-

unterstützt werden. Eine weitere Möglichkeit: Die öffentliche tersvorsorge, nämlich die Säulen 2b und 3a. Dadurch bleiben

Hand müsste viel aktiver in den Bodenmarkt eingreifen und bis heute die verfügbaren Beträge noch eher bescheiden, und

Bauland im Baurecht abgeben. Kurz: Wir müssten alles daran das gewählte Verfahren der Verpfändung der Guthaben ist auf-

setzen, um die horrenden und ungerechtfertigten Gewinne auf wendig und gleichzeitig auch lückenhaft. Die Pensionskassen

dem Bodenmarkt, die schliesslich wir alle, und insbesondere versuchen auch wegen des grossen administrativen Aufwan-

auch die Mieter, bezahlen müssen, zu unterbinden. Gemes- des, solche Wünsche abzublocken. Es ist daher notwendig,

sen am grossen, grundsätzlichen Problem ist alles, was wir dass eine vorzeitige Auszahlung des angesparten Alterskapi-

über die zweite Säule zu tun gedenken, nicht viel mehr als eine tals oder von dessen Teilen auf einfache Art ermöglicht wird.

hilflose Geste. Es soll in Zukunft weiten Bevölkerungskreisen möglich sein,

Die Initiative verdient trotz dieser Skepsis Unterstützung, vor- durch diese Finanzierungsbasis eigene Wohnungen zu er-

ausgesetzt, das Konzept bewegt sich innerhalb der folgenden werben. Die Mittel sollen zur Tilgung von Hypotheken oder als

Leitplanken: Zahlungsmittel beim Erwerb eingesetzt werden können.

1. Priorität muss die Altersvorsorge haben. Wohneigentum ist Frau Bührer, Sie haben die Frage gestellt: Wird dadurch die Al-

Nebenzweck und hat sich unterzuordnen. tersvorsorge geschmälert? Unser sozialer Schutz für Invalide,

2. Innerhalb der Kasse darf keine Bevorzugung derjenigen Hinterlassene, aber auch im Alter basiert auf dem Dreisäulen-

Versicherten stattfinden, die vom Angebot, Wohneigentum mit prinzip. Die AHVund IV decken mitteuerungsindexierten Ren-

Mitteln der zweiten Säule zu erwerben, Gebrauch machen. ten den Mindestbedarf ab und wirken zugunsten aller Men-

3. Die Autonomie der Kassen muss gewahrt werden. schen in der Schweiz. Die zweite Säule und das BVG-Obligato-

In diesem Sinne und in diesem Rahmen unterstütze ich die rium, das ja ein Teil der zweiten Säule ist, sichern jedem Arbeit-

parlamentarische Initiative. nehmer die gewohnte Lebenshaltung in der zukünftigen Ent-

wicklung.

In der weitergehenden Vorsorge kann jeder einzelne seine Be-

Kündig: Eine gleichlautende Initiative wie die heute zur Dis- dürfnisse individuell, aber steuerlich begünstigt sicherstellen.

kussion stehende wurde im Nationalrat von Frau Spoerry ein- Aus diesem Grund basiert das BVG-Obligatorium auf einer le-

gereicht und soll auch noch in dieser Session behandelt wer- benslänglichen Altersrente. Wenn nun Teile des für die Rente

den. angesparten Kapitals der sogenannten Altersgutschriften für

Anlässlich der Beratungen der beruflichen Vorsorge durfte ich Wohnraum eingesetzt werden können - man denkt dabei an

die vorberatende Kommission des Ständerates präsidieren. höchstens 50 Prozent -, so verringert sich die zu erwartende

Wir standen damals vor dem Problem, entweder das Gesetz Rente ebenfalls auf zirka 50 Prozent. Dieser kleineren Rente

mit vielen offenen Fragen innerhalb kurzer Zeit zu verabschie- sind nun aber auch die geringeren Kosten für Miete gegen-

den oder die Lösung der Einzelprobleme anzugehen und da- überzustellen. Im Endeffekt dürfte derjenige besser fahren,

durch die Verabschiedung des Gesetzes um Jahre zu ver- der in jüngeren Jahren seinen eigenen Wohnraum beschafft

schieben. Zum Glück haben wir uns damals dafür entschie- hat; denn diejenigen Vermögensteile, die der Versicherte für

den, das Gesetz sofort in Kraft zu setzen, damit das Obligato- seine Wohnung eingesetzt hat, sind der Inflationsentwertung

rium einzuführen und verschiedene Details für spätere Geset- praktisch entzogen.

zesrevisionen vorzusehen. .Ich glaube, dass dieser Vorstoss deshalb sozialpolitisch sinn-

Die Hauptprobleme waren aus der damaligen Sicht die Insol- voll ist. Im Vordergrund steht die Förderung des privaten Besit-

venz der Kassen - zum Beispiel, wo die Abgrenzung stattfin- zes von Wohnungen. Gerade in den letzten Jahren wurde au-

den soll, ob bereits beim Konkurs eines Unternehmens Zah- genfällig, wie wichtig es ist, dass wir uns von einem Land der

lungen vorgenommen werden sollen oder erst, wenn die Mieter künftig in ein Land der Wohnungsbesitzer wandeln. Der

Kasse ihre Leistungen nicht erbringt -, die Versicherung von Besitz von selbstgenutztem Wohnraum schützt vor Kündi-

Sonderfällen - zum Beispiel die Beschäftigung bei mehreren gung, vor Fehlentwicklungen von Mietpreisen und vor speku-

Arbeitgebern -, die Wohneigentumsförderung, die Frage der lativen Liegenschaftskäufen. '

Organisation der Auffangeinrichtung, die Freizügigkeitsrege- Dem oft gehörten Vorwurf, die Wohnbauförderung begünstige

lung im Obligationenrecht und die administrative Belastung nur den Grossverdiener, muss ich widersprechen. Ich habe

durch dieses Gesetz. wahllos zwei Beispiele jüngerer Mitarbeiter aus meinem Be-

Initiative parlementaire (Kündig) 118 12 mars 1990

trieb genommen. Anhand dieser Zahlen lässt sich folgendes fende Belastung des Haushaltes eine entscheidende Erleich-

beweisen: Eine junge Frau im Alter von 26 Jahren hat einen terung und Hilfestellung.

versicherten Lohn von 37 000 Franken pro Jahr. Mit vier Pro- Die Initiative wirftauch einige wichtige, noch ungelöste Fragen

zent Zins hochgerechnet erreicht das Altersguthaben - bei und Probleme auf. Der beruflichen Vorsorge liegt nämlich der

gleichbleibendem Lohn, also ohne Karriere - 365 000 Fran- Gedanke zugrunde, dass die vom Einkommen abgezweigten

ken. Mittel auch durch Zins und Zinseszinsen anwachsen. Und die-

Ein 27jähriger Mann mit 44 000 Franken versichertem Jahres- ser Teil des Sparvorganges wird nach der Initiative im Um-

lohn darf unter den gleichen Voraussetzungen mit zirka fange der beanspruchten Vorsorgemittel durch eine mögliche

466 000 Franken Altersguthaben rechnen. Wenn wir davon Sachwertsteigerung des Wohneigentums abgelöst. Ein sol-

ausgehen, dass dieser oder jene heute eine Wohnung für rund cher Einbruch in das sogenannte Nominalwert-Denken wird

1300 Franken pro Monat mietet, ergibt sich folgende Hoch- zusammen mit den technischen Detailfragen und mit den legi-

rechnung: 1300 Franken Monatsmiete entsprechen bei einer timen Rücksichtnahmen auf die heutigen Anlagen der Vorsor-

Bruttorendite von sechs Prozent einem investierten Kapital geeinrichtungen wohl dazu führen, dass bis zur effektiven

von 260 000 Franken. Wenn wir die durchschnittliche Verzin- Realisierung der Initiative noch einige Jahre, ich möchte sa-

sung der Pensionskassengelder nehmen, nämlich vier Pro- gen mindestens fünf bis sechs Jahre, verstreichen dürften.

zent, entspricht dies sogar einem Kapital von 390 000 Fran- Ich gestatte mir deshalb, für diese Zwischenzeit von fünf bis

ken. Addieren wir 50 Prozent der verfügbaren Altersgutschrif- sechs Jahren auf einen rascher zu verwirklichenden Weg zu

ten, so würde sich bei diesem Einkommen eine Investition von verweisen. Ich erinnere an meine Motion, die am 4. Oktober

gegen 500 000 Franken rechtfertigen. Anfänglich hohe Bela- des letzten Jahres in Postulatsform überwiesen wurde, mit

stungen können durch spätere Lohnanpassungen sehr bald welcher ich als Sofortmassnahme eine Lockerung des in Arti-

aufgefangen werden. Im Rentenalter wird durch die kaum kel 331 e OR verankerten Verpfändungsverbotes für Vorsorge-

mehr belastete Wohnung der Verlust durch die kleinere Rente mirtel verlangt habe. Bereits im Rahmen einer Neuordnung

mehr als wettgemacht. der Freizügigkeit liesse sich eine solche, auf den Erwerb von

Man stellt sich nun die Frage: Weshalb tritt niemand für diese selbstgenutztem Wohneigentum beschränkte Lockerung vor-

Anlageform ein? Pensionskassen, aber auch Versicherungen nehmen, verbunden mit dem Anspruch des Versicherten, die

sind nicht daran interessiert, dass ihr Kapital auf viele Einzel- Bestellung eines entsprechenden - und zwar vollwertigen -

positionen aufgeteilt wird. Die grossen Volumen erlauben eine Pfandes verlangen zu dürfen. Die sich bei einer solchen Zwi-

optimale Bewirtschaftung und dadurch auch eine sichere Ver- schenlösung stellenden versicherungstechnischen Fragen

zinsung. Das Aufsplittern der kleinen, individuellen Altersgut- sind sowohl im Vergleich zum Problem der Freizügigkeit als

schriften auf einzelne Versicherte führt zudem zu einem ad- auch im Vergleich zur vorliegenden Initiative geradezu un-

ministrativ grossen Aufwand. Auch der Staat sieht eine derart bedeutend und sollten daher keinerlei Verzögerungen bewir-

dezentralisierte Aufteilung nicht gern, weil er für diese immer ken.

mehr Kontrollaufwand erbringen muss, als wenn das Kapital Zwar kann via Verpfändung des Freizügigkeitsguthabens nur

an einem Ort liegt, da er ja den Nachweis zu erbringen hat, eine begrenzte Entlastung bewirkt werden, aber diese be-

dass die Besteuerung jederzeit gerecht durchgeführt wird. Es schränkte Entlastung wirkt sich immerhin als niedrige Zinsen

ist daher notwendig, dass neben einem einfachen Instrumen- und als Amortisationsaufschub bei nachrangigen Hypotheken

tarium auch funktionstüchtige Kontrollen eingebaut werden. aus. Und deshalb bedeutet auch eine so begrenzte Entlastung

Interessiert sein müssen aber jene versicherten Arbeitnehmer, für den Versicherungsnehmer eine echte Hilfe.

die durch die Wohnbauförderung die Chance erhalten, für sich Die Zustimmung unseres Rates zur vorliegenden parlamenta-

und ihre Familie eine Wohnung zu kaufen und damit das Woh- rischen Initiative sollte deshalb den Bundesrat nicht davon ab-

nungsproblem langfristig zu lösen. halten, den gemäss meinem seinerzeitigen Vorstoss rasch

Wir haben bewusst für diese an und für sich auch in der Form realisierbaren Zwischenschritt zu tun. Es ist mein Anliegen,

der Motion mögliche Intervention die parlamentarische Initia- dass trotz der heutigen Initiative sofort der Zwischenschritt für

tive gewählt, weil wir glauben, dass sich das Parlament das die fünf bis sechs Jahre getan wird. Unter dieser Bedingung

Recht vorbehalten sollte, jederzeit wieder aktiv zu werden. Bei bin ich für Zustimmung zur Initiative.

einer Motion können Bundesrat und Verwaltung das Problem

nach ihrem Gutdünken weiterverfolgen. Da der Bundesrat Frau Weber: Mich veranlassen die Voten doch zu ein paar Be-

aber in dieser Frage aktiv ist, kann die Arbeit unserer Kommis- merkungen. Ich begrüsse die parlamentarische Initiative an

sion so lange sistiert werden, bis in dieser komplexen Materie sich und werde sie auch unterstützen. Ich erachte es als sehr

Vorschläge vorliegen. Sollte jedoch innert nützlicher Frist wichtig, im Rahmen der Diskussion über die Einführung der

nichts geschehen, könnte das Parlament bei einer parlamen- Freizügigkeitsleistung im überobligatorischen Bereich auch

tarischen Initiative selbst wieder aktiv werden. den Aspekt des Wohneigentums aufzuwerfen. Nun hat Herr

Ich ersuche Sie deshalb, diesem einstimmigen Kommissions- Küchler von der Wohneigentumsförderung als einem staats-

antrag zuzustimmen. politischen Ziel gesprochen. Dieses staatspolitische Ziel ha-

ben wir zwar wirklich, aber ich möchte davor warnen, dass

Küchler: Da ich anlässlich der Herbstsession einen Vorstoss man sich - was andere bereits gemacht haben - Illusionen

betreffend Förderung von Wohneigentum mit Mitteln der be- über die breite Anwendung macht. Wohnungen sind heute

ruflichen Vorsorge eingereicht habe, möchte ich folgende Be- sehr teuer, die Wohnungspreise sind sehr angestiegen. Selbst

merkungen zur heutigen Initiative machen: wenn diese Initiative zum Tragen kommt, haben junge Leute

Das Anliegen der Initiative ist uneingeschränkt unterstüt- oder Kleinverdiener sicher auch in Zukunft keine Chance,

zungswürdig. Wird nämlich eine möglichst breite Streuung Wohneigentum zu erwerben. Darauf wollte ich noch hinwei-

des Wohneigentums als staatspolitisches Ziel allgemein aner- sen. Die parlamentarische Initiative entspricht aber absolut

kannt, wie die Diskussion über das bodenrechtliche Sofort- dem heutigen Verständnis des Zweite-Säule-Sparens, und ich

programm gezeigt hat, so gilt es heute, angesichts der massiv bitte Sie, ihr Folge zu leisten.

gestiegenen Bodenpreise und Hypothekarzinsen in verstärk-

tem Masse alle Anstrengungen zu unternehmen, um diesem M. Cotti, conseiller fédéral: Le rapporteur a énoncé une vérité

staatspolitischen Ziel näher zu kommen. Neben Vorkehren im de La Palice et en ce moment le Conseil fédéral n'est peut-être

Bereiche des Raumplanungs-, des Boden- und Baurechtes pas très bien considéré. Si le Parlement le veut bien, je dirai

bieten sich die Mittel der beruflichen Vorsorge als ideale Res- quelques mots concernant les intentions du Conseil fédéral

source an. Da ein Eigenheim eine nach allen Erfahrungen vor- afin que l'initiative soit replacée dans un bon contexte tempo-

zügliche Form der Altersvorsorge darstellt, ist der von der In- rel par le Conseil des Etats. M. Kündig précise que le Conseil

itiative angestrebte Mitteleinsatz durchaus sachgerecht. Kann fédéral est actif: «Merci!» Nous le sommes effectivement, mais

der Erwerbstätige die von ihm und für ihn angesparten Mittel peut-être aimeriez-vous en savoir plus.

als Eigenkapital zum Erwerb von Wohneigentum einsetzen, so S'il est probablement vrai, comme le souligne Mme Weber,

erfährt er sowohl punkto Finanzierung als auch punkto lau- que l'encouragement à la propriété du logement, face au pro-

12. März 1990 119 Motion des Nationalrates (Müller-Aargau)

blême de l'évolution des prix des terrains et des immeubles, #ST# 88.842

ne peut être résolu pour tout le monde dans le cadre de la loi

sur la prévoyance professionnelle, il est tout aussi vrai que ce

but de politique générale, «dieses staatspolitische Ziel» Motion des Nationalrates

comme M. Küchler l'a appelé, n'est pas atteint par les solu- (Müller-Aargau)

tions actuelles. Je ne vous indique pas les possibilités offertes Pensionskassen. Anlagepolitik

par la loi en vigueur, mais nous pouvons affirmer que la situa- Motion du Conseil national

tion présente est insatisfaisante et c'est le pourquoi de l'initia- (Müller-Argovie)

tive qui vient d'être discutée. Il faut donc- comme nous l'avons Caisses de retraite.

dit à M. Weber-Schwyz au Conseil national - Monsieur Küch-

ler, une amélioration sensible. Des problèmes restent à exa- Politique de placement

miner. Mme Bührer en a indiqué quelques-uns, une individua-

lisation du système est à discuter; il y a certainement aussi des

problèmes concernant la sauvegarde du but même de la

prévoyance professionnelle, mais l'initiative en fait état et de-

mande qu'il soit respecté. Il n'en reste pas moins - et je con- Wortlaut der Motion vom 21. Juni 1989

clus cette première partie - que le Conseil fédéral désire ap- Der Bundesrat wird beauftragt, das Versicherungsaufsichts-

profondir la question et vous êtes d'accord avec moi, Madame gesetz (VAG) und das Bundesgesetz über die berufliche Al-

Weber, même si certaines couches de la population ne bénéfi- ters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) sowie die

cieront pas de ces facilités, il faudrait quand même étendre les darauf basierenden Verordnungen und Beschlüsse dergestalt

possibilités existantes. Si un certain pourcentage de nos con- zu revidieren, dass die Pensionskassen ihre Mittel vermehrt

citoyennes et de nos concitoyens bénéficiaient dans le futur zur Förderung des privaten Wohnungseigentums einsetzen,

de possibilités qui leur sont actuellement inaccessibles, ce se- um ihren eigenen Besitz an Boden und Liegenschaften zu ver-

rait déjà un progrès. ringern.

Le Conseil fédéral s'est posé le problème de savoir s'il faut in-

sérer cette révision dans le cadre de la révision totale, la pre- Texte de la motion du 21 juin 1989

mière, du deuxième pilier. Quelques années s'écouleront Le Conseil fédéral est chargé d'élaborer un projet de révision

jusqu'au message sur la révision du deuxième pilier. Dans de la loi sur la surveillance des assurances (LSA), de la loi

quelques jours, le Conseil fédéral présentera officiellement le fédérale sur la prévoyance vieillesse, survivants et invalidité

projet de dixième révision de l'AVS. Il saisira cette occasion (LPP) ainsi que des ordonnances et arrêtés qui se fondent sur

pour indiquer la prochaine étape importante, c'est-à-dire la ces deux lois, afin de permettre aux caisses de retraite d'ac-

première révision de la loi sur la prévoyance professionnelle, croître les fonds qu'elles consacrent à soutenir l'accession à la

M. Gadient a d'ailleurs présenté un postulat concernant cet propriété individuelle de logements, ce qui serait un moyen de

objet. Nous prévoyons la publication du message sur la révi- réduire le nombre d'immeubles dont elles sont elles-mêmes

sion de la LPP dans le courant de 1993. propriétaires.

Il faut donc résoudre rapidement deux problèmes: celui du li-

bre-passage et celui de l'encouragement à la propriété de lo- Antrag der Kommission

gement. Le Conseil fédéral s'est donné le calendrier suivant: Die Motion sei abzulehnen

au mois d'avril prochain, la Commission de la prévoyance pro- Proposition de la commission

fessionnelle prendra position; la procédure de consultation Rejeter la motion

sera lancée à la fin de cette année encore et le message sera

publié dans la deuxième moitié de 1991. Mais je vous prie de Schönenberger, Berichterstatter: Zur Diskussion steht hier le-

ne pas me prendre au mot si un retard de quelques jours ou de diglich der erste Punkt des vom Nationalrat mit 43 gegen 34

quelques mois, horribile dictu, survient. Ce sont les délais que Stimmen als Motion angenommenen Vorstosses von Herrn

nous espérons tenir. Je vous suis reconnaissant, Monsieur Müller-Aargau, der verlangt, dass die Pensionskassen ihre Mit-

Kündig, du fait que vous avez confirmé la mise en attente de tel vermehrt für die Förderung des privaten Wohneigentums

l'initiative une fois votée, afin d'éviter un double travail. En einsetzen und ihren eigenen Besitz an Boden und Liegen-

contrepartie, je m'engage ainsi à ce que l'office fédéral con- schaften verringern.

cerné reste en contact avec le Conseil des Etats et les auteurs Mit diesem Vorstoss wollte der Motionär der in der Diskussion

de l'initiative de manière à les tenir au courant de l'évolution du um die Bodenspekulation bei der Stadt-Land-Initiative vieler-

dossier. orts angebrachten Kritik die Spitze brechen. Es wurde be-

kanntlich beanstandet, dass sich immer mehr Bauland und

Präsident: Die Kommission beantragt Ihnen, der parlamenta- Wohneigentum bei den beruflichen Vorsorgeinstitutionen

rischen Initiative Kündig Folge zu geben. konzentriere.

Materiell ist in der Kommission zu Recht darauf hingewiesen

Abstimmung - Vote worden, dass die zur Diskussion stehende Motion zwei Punkte

umfasst: Erstens die Verpflichtung der Pensionskassen, ihre

Für den Antrag der Kommission 34 Stimmen Mittel vermehrt für die Förderung des privaten Wohneigen-

(Einstimmigkeit) tums einzusetzen; zweitens die Verringerung des eigenen Be-

sitzes der Pensionskassen an Boden und Liegenschaften.

Es ist unklar, wie sich diese beiden Punkte zueinander verhal-

ten. Herrscht die Meinung, der zweite Punkt diene lediglich der

Begründung des ersten, hat er keine Berechtigung: Das Ziel

des ersten Satzes («vermehrter Einsatz der Mittel für die Förde-

rung von Privateigentum») kann nicht durch die Reduktion des

Eigenbesitzes an Boden und Liegenschaften erreicht werden.

Stellt aber der zweite Punkt eine selbständige Forderung dar, °

ist automatisch nach der inneren Begründung und der Recht-

mässigkeit einer solchen Forderung zu fragen.

Zudem scheint die Motion die Tatsache zu übersehen, dass

die Pensionskassen paritätisch verwaltet sind, dass es nicht

einfach um privates Wohneigentum, sondern um selbstge-

nutztes privates Wohneigentum geht. Es ist auch sehr schwie-

rig, den Besitz von Wohnungen und Liegenschaften der Vor-

sorgeeinrichtungen zu verhindern. Ich erinnere in diesem Zu-

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Parlamentarische Initiative (Kündig) Neukonzeption der Wohneigentumsförderung mit

Mitteln der beruflichen Vorsorge

Initiative parlementaire (Kündig) Accès à la propriété locative et fonds de la prévoyance

professionnelle

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1990

Année

Anno

Band II

Volume

Volume

Session Frühjahrssession

Session Session de printemps

Sessione Sessione primaverile

Rat Ständerat

Conseil Conseil des Etats

Consiglio Consiglio degli Stati

Sitzung 05

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 89.235

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 12.03.1990 - 18:15

Date

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Seite 113-119

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