Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 89-205 KI-generiert

Cantonal Initiative on Unemployment Benefits Rejected

Geschäftsnummer VPB 89-205
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The parliamentary debate concerns a cantonal initiative to increase the maximum number of unemployment benefits, arguing that certain seasonal workers and those in economically vulnerable regions face immediate and significant hardship. Opponents contend that existing laws, particularly the short-time work compensation, already address these issues, and that a cantonal initiative cannot mandate changes to federal ordinances. The majority ultimately rejected the initiative, opting to maintain the current legislative framework while acknowledging some concessions regarding flexibility in benefit application.

Legislator-Regeste

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Art. 23 Absatz, Art. 27 Absatz, Art. 27 LACI, Art. 27 outre, Art. 27 lagen, Artikel 27 Absatz 5 AVIG; Cantonal Initiative on Unemployment Benefits Rejected: Opponents contend that existing laws, particularly the short-time work compensation, already address these issues, and that a cantonal initiative cannot mandate changes to federal ordinances. The majority ultimately rejected the initiative, opting to maintain the current legislative framework while acknowledging some concessions regarding flexibility in benefit application.

Schlagwörter

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Arbeitslosenentschädigung parlamentarische Initiative Kurzarbeitsentschädigung örtliche Arbeitsplatzinitiative Konzession sozialversicherungsrechtliche Streitigkeit

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Art. 23 Absatz
Art. 27 Absatz
fédérale de modifier le cinquième alinéa de l'article 27 LACI écrit suivant:
Art. 27 LACI
fédérale de modifier le cinquième alinéa de l'article 27 LACI écrit suivant:
Art. 27 outre
fédérale de modifier le cinquième alinéa de l'article 27 LACI écrit suivant:
Art. 27 lagen
fédérale de modifier le cinquième alinéa de l'article 27 LACI écrit suivant:
Artikel 27 Absatz 5 AVIG
This provision is cited as the basis for the proposed amendment to increase the maximum number of daily allowances in cases of prolonged significant unemployment.
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Artikel 27 Absatz 5 AVIG

This provision is cited as the basis for the proposed amendment to increase the maximum number of daily allowances in cases of prolonged significant unemployment.

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Volltext

Initiative du canton de Neuchâtel 80 7 mars 1990

cette assurance sociale répondra ainsi aune obligation qui va Antrag des Bundesrates

de soi dans l'assurance privée. Abschreiben der parlamentarischen Vorstösse Postulat

84.945 und Postulat 87.331 gemäss Seite 1 der Botschaft.

Danioth: Ich bitte Sie eindringlich, auch im Interesse einer ge-

rechten, sinnvollen Berggebietsförderung, hier für diese Un- Angenommen - Adopté

ternehmungen gleiches Recht walten zu lassen wie für das

Baugewerbe. Jagmetti: Ich möchte am Schluss noch ein bisschen schimp-

Ich muss zu einem Votum des Herrn Kommissionspräsiden- fen, und was ich sage, sage ich nicht zum ersten Mal, nötigen-

ten Stellung nehmen, in dem er darauf hingewiesen hat, dass falls sage ich es auch nicht zum letzten Mal.

es ja nur um die Abdeckung von unmittelbaren Ausfällen ge- Sie haben beschlossen, Artikel 23 Absatz 4 dieses Gesetzes

hen kann. Er hat dann die Seilbahnen genannt. aufzuheben. Der Bundesrat hat uns vorgeschlagen, in Artikel

Ich bin Mitglied des Verwaltungsrates einer Seilbahn; das sei 52 Absatz 1 einen dritten Satz beizufügen. Was in den voran-

festgestellt, um meine Interessenbindungen offenzulegen. gehenden Sätzen steht, wissen wir nicht. Wir haben wieder

Diese Seilbahn befindet sich glücklicherweise in einer sehr ho- eine Partialrevision, bei der uns nur die Abänderungen vorge-

hen Lage und wird - so hoffe ich - nicht in die Situation kom- legt werden, aber nicht der geltende Text.

men, Arbeitslosengelder zu beziehen. Aber ich kenne die Si- Selbstverständlich können wir den geltenden Text in der Sy-

tuation bei anderen Seilbahnen. stematischen Sammlung des Bundesrechts nachlesen. Wir

Natürlich kann eine Seilbahn auch fahren, wenn es keinen erhalten sie ja gratis. Aber wäre es nicht wirklich viel einfacher,

Schnee hat. Aber es gibt Bahnen und vor allem Skilifte, die wir hätten eine synoptische Darstellung des geltenden und

nicht fahren können, wenn es keinen Schnee hat. Hier haben des abzuändernden Textes vor uns? Man wird uns sagen, das

wir eine Unmittelbarkeit, die mindestens so gross ist wie die würde viel zu weit führen, es wäre auch viel zu teuer und würde

Ausfälle beim Baugewerbe, das sogar gewisse Winterarbeiten einen viel zu grossen Aufwand verursachen. Der Text, den

leisten kann. man uns vorlegt, füllt sechs Seiten. Ich nehme an, dass der

Ich möchte aber vor allem auf einen Berufsstand hinweisen: geltende Text ungefähr gleich lang ist. Es wären also sechs

das sind die Skilehrer. Sie wissen-vor allem diejenigen unter Druckseiten mehr gewesen, und unsere Arbeit wäre wesent-

Ihnen, die mit den Wintersportzentren Kontakt haben -, dass lich erleichtert worden.

es äusserst schwierig ist, die Skischulen richtig zu dotieren, Es hat doch keinen Sinn, über die Zukunft des Milizparlamen-

damit dann Skilehrer da sind, wenn es Schnee gibt und die tes zu philosophieren, wenn man uns nicht die einfachsten Ar-

Touristen kommen. Mit anderen Worten, man muss zu Beginn beitsgrundlagen zur Verfügung stellt. Was ich damit sage, be-

des Winters planen; man kann diese Skilehrer, die noch echte zieht sich nicht nur auf das Parlament, sondern gilt auch für

Tagelöhner sind, nicht einfach von einem Tag auf den ändern den Bürger. In diesen Tagen erhalten alle Stimmberechtigten

wieder wegschicken. Wie wollen Sie diesen Leuten verständ- das «Bundesbüchlein» mit den Erläuterungen zur Revision

lich machen, dass sie Arbeitslosenbeiträge bezahlen müssen, des Organisationsgesetzes, also der Bundesrechtspflege.

aber dann, wenn sie selber arbeitslos sind, nichts erhalten? Wenn Sie das anschauen, werden Sie sagen: Das ist sehr

Hier sollte doch die Unmittelbarkeit anerkannt werden. sorgfältig gemacht und dargestellt, alle Bestimmungen sind

Das Postulat ist kein Widerspruch zur vorhergehenden Ge- da. Aber was soll denn der Bürger mit dem machen, wenn er

setzgebung, sondern der Bundesrat hat es in der Hand, die nicht weiss, was heute im Gesetz steht? Sie werden mir sagen:

Ziele des Postulates in seine Verordnung einzugliedern und Er liest es ja vielleicht ohnehin nicht. Aber wir machen es ihm

die Abgrenzung vorzunehmen, damit Missbräuche vermieden auch unmöglich, es zu lesen. Ich bin der Meinung, dass wir

werden können. Ich glaube, es gibt hier nicht mehr Missbräu- diese Dinge nun einfach an die Hand nehmen müssen.

che als in anderen Sektoren, und ich bitte Sie eindringlich, das Es ist uns gelungen - dank der Intervention unserer Ratssekre-

Postulat zu überweisen. tärin -, bei einer Vorlage einmal die bessere Lösung zu bekom-

men. Es ist also durchaus möglich. Ich möchte bei dieser Ge-

Onken: Dieses Postulat steht im Widerspruch zum Gesetz, legenheit diesen Wunsch einmal mehr anbringen. Richten wir

das wir gerade verabschiedet haben. Es steht in klarem Wider- doch die amtlichen Drucksachen nicht nur nach dem Absen-

spruch dazu, das lässt sich einfach nicht wegdiskutieren. Ich der, sondern denken wir auch an die Adressaten, ans Parla-

nehme die Argumente ernst, die hier vorgebracht worden ment und an den Bürger.

sind, und ich anerkenne sie auch. Aber wir haben ihnen jetzt

Rechnung getragen mit der Lösung, die wir im Gesetz veran- An den Nationalrat-Au Conseil national

kert haben. Mit der Kurzarbeitsentschädigung kann all diesen

Kategorien - oder doch den meisten - gedient werden. Wir ha-

ben sogar einen Antrag von Herrn Delalay angenommen, der

das Konzept noch etwas ausweitet. Und wir haben zur Kennt-

nis genommen, dass die Karenzfrist flexibel und entgegen- 89.205 #ST#

kommend angewendet werden soll, also auch hier noch ein-

mal ein Zugeständnis. Das ist der durchaus praktikable Weg, Standesinitiative Neuenburg

den wir jetzt vorgezeichnet haben. Bundesgesetz über die obligatorische

Wir können im übrigen nicht - das ist jetzt noch das Formelle - Arbeitslosenversicherung und die

mit einem Postulat dem Bundesrat den Auftrag geben, eine Insolvenzentschädigung. Aenderung

Verordnung zu ändern. Auch rein vom Vorgehen her ist der

Antrag inkonsequent. Warum hat man diese Aenderungen Initiative du canton de Neuchâtel

nicht - wie in der Kommission - als Minderheitsantrag bei der Loi fédérale sur ('assurance-chômage

Gesetzesberatung vorgeschlagen? Das wäre der richtige Weg obligatoire et l'indemnité en cas d'insolvabilité.

gewesen. Aber jetzt mit dem Postulat den Auftrag erteilen zu Modification

wollen, die Verordnung anzupassen, das führt nicht zum Ziel.

Ich möchte Sie einladen, bei der gesetzlich verabschiedeten

Regelung zu bleiben und diesem Postulat von Herrn Lauber

keine Folge zu geben.

Wortlaut der Standesinitiative vom 20. Oktober 1989

Abstimmung - Vote Der Neuenburger Grosse Rat ersucht die Bundesversamm-

lung, Artikel 27 Absatz 5 AVIG folgendermassen abzuändern:

Für Ueberweisung des Postulates 15 Stimmen Bei andauernder erheblicher regionaler oder allgemeiner Ar-

Dagegen 14 Stimmen beitslosigkeit kann der Bundesrat allgemein oder für beson-

ders hart betroffene Versicherungsgruppen eine höhere An-

Abschreibung - Classement zahl Taggelder festsetzen, als ihnen aufgrund ihrer Beitrags-

7. März 1990 81 Standesinitiative Neuenburg

zeit zustände. Er darf jedoch die Zahl von 250 zusätzlichen weist auf ihren Antrag auf Erhöhung der Höchstzahl der Tag-

Taggeldern nicht überschreiten. gelder bei andauernder erheblicher regionaler oder allgemei-

ner Arbeitslosigkeit von 250 auf 300 hin.

Texte de l'initiative du canton du 20 octobre 1989

Le Grand Conseil neuchâtelois demande à l'Assemblée M. Hunziker présente au nom de la commission le rapport

fédérale de modifier le cinquième alinéa de l'article 27 LACI écrit suivant:

comme suit:

En cas de chômage prononcé et persistant, régional ou La commission qui avait été chargée de procéder à l'examen

général, le Conseil fédéral peut, de façon générale ou pour préliminaire de l'objet 89.062 (révision de la LACI), a égale-

certaines catégories d'assurés particulièrement touchées, ment traité l'initiative du canton de Neuchâtel dans le cadre de

prévoir un nombre d'indemnités journalières supérieur à celui ses travaux.

auquel ces personnes auraient droit, compte tenu de la La commission avait à étudier plusieurs propositions de révi-

période pendant laquelle elles ont cotisé. Ce nombre n'excé- sion de l'article 27 outre l'initiative du canton de Neuchâtel.

dera toutefois pas 250 indemnités supplémentaires. Alors que certaines propositions visaient à renoncer à l'éche-

lonnement du nombre des indemnités journalières basé sur la

Schriftliche Begründung période pendant laquelle des cotisations ont été payées, de

Im Bericht der vorberatenden Kommission des Grossen Rates nombreuses autres prévoyaient d'augmenter le nombre maxi-

des Kantons Neuenburg zu dieser Initiative wird unter ande- mum de ces indemnités dans les trois catégories.

rem darauf hingewiesen, dass der Kanton Neuenburg - wie A la suite d'un assez long débat, la commission a décidé de

übrigens auch andere Kantone - ausgesteuerte Arbeitslose maintenir, pour l'essentiel, la réglementation actuelle. Selon

mit einer Krisenhilfe unterstützt. Bei andauernder erheblicher celle-ci, l'assuré a droit à:

Arbeitslosigkeit werden Kanton und Gemeinden, welche diese a. 85 indemnités journalières au plus lorsqu'il peut prouver

Hilfe zu tragen haben, stark belastet. Durch eine Erhöhung der qu'il a cotisé durant six mois au moins;

Höchstzahl der Taggelder könnte die Belastung wirtschaftlich b. 170 indemnités journalières au plus lorsqu'il peut prouver

bedrohter Regionen reduziert werden. Eine solche Lösung sei qu'il a cotisé pendant 12 mois au moins;

um so eher zu rechtfertigen, als die Arbeitslosenversicherung c. 250 indemnités journalières au plus lorsqu'il a cotisé pen-

über beträchtliche finanzielle Reserven verfüge. dant 18 mois au moins.

Der Grosse Rat des Kantons Neuenburg stimmte dem Dekret Prenant en considération la demande formulée dans l'initiative

über diese Standesinitiative mit 68 zu 0 Stimmen zu. du canton et qui vise à obtenir une augmentation du nombre

maximum d'indemnités journalières en cas de chômage pro-

Développement par écrit noncé et persistant, la commission veut que ce nombre soit

Dans son rapport, la commission du Grand Conseil du canton porté de 250, selon l'actuelle teneur de l'article 27, alinéa 5, de

de Neuchâtel chargée de traiter la présente initiative relève la loi précitée, à 300. En revanche, nul, au sein de la commis-

entre autres que ce canton - à l'instar d'autres - accorde son sion, n'a soutenu le projet formulé dans l'initiative, qui aurait

soutien, en cas de crise, aux chômeurs n'ayant plus droit à des pour effet de doubler le nombre en question en le fixant à 500.

indemnités journalières. En cas de chômage prononcé et per- La commission se réfère à sa proposition de porter de 250 à

sistant, il en résulte une charge considérable pour le canton et 300 le nombre maximum d'indemnités journalières en cas de

les communes qui accordent une telle aide. Il serait possible chômage prononcé et persistant, régional ou général.

de réduire les obligations incombant aux régions dont l'éco-

nomie est menacée en augmentant le nombre maximal des in- Antrag der Kommission

demnités journalières. Une pareille solution est, à son avis, Die Kommission beantragt, der Standesinitiative des Kantons

d'autant plus acceptable que l'assurance-chômage dispose Neuenburg keine weitere Folge zu geben.

de réserves financières considérables.

Le Grand Conseil du canton de Neuchâtel a approuvé le Proposition de la commission

décret concernant cette initiative par 68 voix, sans opposition. La commission recommande de ne pas donner d'autre suite à

l'initiative du canton de Neuchâtel.

Herr Hunziker unterbreitet im Namen der Kommission den fol-

genden schriftlichen Bericht: Hunziker, Berichterstatter: Nachdem wir im Gesetz die Anzahl

der Tage nun festgelegt haben, und zwar von 250 auf 300,

Die Kommission, die das Geschäft 89.062 (Revision des AVIG) wäre die Konsequenz, dass dementsprechend die Initiative

vorzuberaten hatte, befasste sich im Rahmen des genannten abgelehnt werden muss, so wie es Ihnen die Kommissions-

Geschäftes mit der Standesinitiative des Kantons Neuenburg. mehrheit empfiehlt. Die Begründung dazu habe ich Ihnen

Zu Artikel 27 lagen der Kommission neben der Standesinitia- beim Gesetz gegeben.

tive noch weitere Anträge vor. Einerseits wurde beantragt, auf Ich bitte Sie, der Kommission zu folgen.

die Abstufung der Zahl der Taggelder gemäss Beitragsdauer

zu verzichten, andererseits wurde in verschiedenen Anträgen Angenommen -Adopté

eine Heraufsetzung der Höchstzahl der Taggelder in den drei

Abstufungen verlangt. An den Nationalrat-Au Conseil national

Nach längerer Diskussion beschloss die Kommission, an der

geltenden Regelung grundsätzlich festzuhalten. Demnach hat

der Versicherte Anspruch auf:

a. höchstens 85 Taggelder, wenn er Beitragszeiten von ins-

gesamt mindestens 6 Monaten nachweisen kann;

b. höchstens 170 Taggelder, wenn er Beitragszeiten von ins-

gesamt mindestens 12 Monaten nachweisen kann;

c. höchstens 250 Taggelder, wenn er Beitragszeiten von ins-

gesamt mindestens 18 Monaten nachweisen kann.

Dem Anliegen der Standesinitiative, bei andauernder erhebli-

cher Arbeitslosigkeit die Höchstzahl der Taggelder zu erhö-

hen, trug die Kommission insofern Rechnung, als sie die

Höchstzahl der Taggelder gemäss Artikel 27 Absatz 5 AVIG

von 250 auf 300 erhöhen will. Eine Kommissionsminderheit

beantragt eine Erhöhung auf 350 Taggelder. Die in der Initia-

tive geforderte Verdoppelung auf 500 Taggelder fand hinge-

gen in der Kommission keine Unterstützung. Die Kommission

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Standesinitiative Neuenburg Bundesgesetz über die obligatorische

Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung. Aenderung

Initiative du canton de Neuchâtel Loi fédérale sur l'assurance-chômage obligatoire et

l'indemnité en cas d'insolvabilité. Modification

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1990

Année

Anno

Band II

Volume

Volume

Session Frühjahrssession

Session Session de printemps

Sessione Sessione primaverile

Rat Ständerat

Conseil Conseil des Etats

Consiglio Consiglio degli Stati

Sitzung 03

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 89.205

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 07.03.1990 - 08:00

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Seite 80-81

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Ref. No 20 018 570

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