Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 89-203 KI-generiert

Swiss Federal Council Upholds Compulsory NCO Training

Geschäftsnummer VPB 89-203
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The Swiss Federal Council rejected a motion to amend military law to prevent conscripts from being forced into non-commissioned officer (NCO) training. The Council reasoned that while forced training isn't ideal, it's necessary to ensure the army has enough qualified NCOs, as only 59% volunteer, and the current system, despite its flaws, generally produces valuable leaders. The Council also noted that exemptions are available for hardship cases, and students are advised to coordinate training with their studies, concluding that eliminating the compulsory aspect would lead to a significant shortage of essential military personnel.

Legislator-Regeste

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Art. 10 MO, Art. 3 BW, Art. 93 de la Constitution fédérale; Swiss Federal Council Upholds Compulsory NCO Training: The Council reasoned that while forced training isn't ideal, it's necessary to ensure the army has enough qualified NCOs, as only 59% volunteer, and the current system, despite its flaws, generally produces valuable leaders. The Council also noted that exemptions are available for hardship cases, and students are advised to coordinate training with their studies, concluding that eliminating the compulsory aspect would lead to a significant shortage of essential military personnel.

Schlagwörter

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Militärpersonen Zwangsmitgliedschaft Ungehorsam gegen eine amtliche Verfügung erstmalige berufliche Ausbildung obligatorisches Referendum Einhaltung der Formvorschriften
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 93 de la Constitution fédérale

Cited as the legal basis for the cantonal initiative.

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Volltext

22. März 1990 621 Standesinitiative Freiburg

Texte de la motion du 5 octobre 1988 nahme des Vorschlages bewegen, und rund 11 Prozent muss-

Le Conseil fédéral est chargé de présenter à l'Assemblée ten zur Weiterausbildung gezwungen werden. Dabei ist die

fédérale un rapport et une proposition visant la modification de Bereitschaft zur freiwilligen Weiterausbildung regional unter-

l'article 10 de la loi sur l'organisation militaire, afin qu'à l'avenir, schiedlich. Ohne das Obligatorium von Artikel 10 der Militäror-

les membres de l'armée ne puissent plus être contraints à re- ganisation würden heute der Armee mindestens ein Zehntel

cevoir la formation de sous-officier. der benötigten Unteroffiziere fehlen.

3. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die geltende gesetz-

Mitunterzeichner - Cosignataires: Aguet, Ammann, Bäumlin liche Regelung nicht ideal ist. Eine unter Strafandrohung er-

Richard, Bäumlin Ursula, Béguelin, Bircher, Bodenmann, Bo- zwungene militärische Weiterausbildung ist auf den ersten

rei, Braunschweig, Brélaz, Brügger, Bundi, Carobbio, Danu- Blick keine optimale Voraussetzung zur Sicherstellung des ge-

ser, Diener, Eggenberg-Thun, Fankhauser, Fehr, Grendel- eigneten Kadernachwuchses. Es darf aber festgestellt wer-

meier, Hafner Ursula, Haller, Hubacher, Jeanprêtre, Lanz, Le- den, dass mit dem geltenden System im allgemeinen gute Er-

dergerber, Leuenberger Moritz, Leutenegger Oberholzer, fahrungen gemacht werden. In vielen Fällen wandelt sich die

Longet, Maeder, Matthey, Mauch Ursula, Meizoz, Neukomm, ablehnende Haltung einzelner Unteroffiziersanwärter mit zu-

Ott, Pitteloud, Rebeaud, Rechsteiner, Reimann Fritz, Stap- nehmender Reife und Diensterfahrung. Aus Unteroffizieren,

pung, Stocker, Thür, Uchtenhagen, Ulrich, Wiederkehr, Zbin- die gegen ihren Willen zur Weiterausbildung gezwungen wur-

den Hans, Ziegler, Züger, Zwygart (48) den, werden sehr oft wertvolle Vorgesetzte.

4. Das EMD ist bemüht, den Zwang zur Weiterausbildung ver-

Schriftliche Begründung - Développement par écrit nünftig auszuüben; Härtefälle sollen nach Möglichkeit vermie-

Leider kommt es immer wieder vor, dass junge Angehörige den werden. So werden eine Reihe von Gründen für eine Be-

der Armee gezwungen werden, die Ausbildung zum Unteroffi- freiung von der Weiterausbildüng anerkannt (Aufrechterhal-

zier zu absolvieren. Diese in Artikel 10 MO vorgesehene Pflicht tung eines Familienbetriebes bei Ausfall des Vaters, Sorge-

zum Weitermachen soll dazu führen, dass einige Angehörige pflicht für Familienangehörige usw.). Studierende werden im

der Armee, die durchaus dienstwillig sind, sich veranlasst se- Hinblick auf eine optimale Koordination von Studium und Be-

hen, sich psychiatrisch ausmustern zu lassen, um der uner- förderungsdiensten durch die militärischen Beratungsstellen

wünschten UO-Ausbildung zu entgehen. Es sollen auch Fälle an den Hochschulen beraten.

von Dienstverweigerung vorgekommen sein, zu der man die 5. Der Bundesrat sieht keine Möglichkeit, auf die Aufrechter-

entsprechenden Angehörigen der Armee füglich getrieben haltung des Zwangs zur militärischen Weiterausbildung zu

hätte mit dem unsinnigen Zwang zur militärischen Weiterbil- verzichten, wenn Qualität und Quantität der unteren Armeeka-

dung. Dieses Problem bedarf dringend einer befriedigenden der den heutigen hohen Stand behalten sollefi. Er lehnt des-

Lösung. halb die Aenderung von Artikel 10 der Militärorganisation ab.

Nachdem Führen vor allem Motivieren heisst und heissen

muss, auch gerade in der Armee, haben sich auch die Verant- Schriftliche Erklärung des Bundesrates

wortlichen für die Auswahl der künftigen Unteroffiziere diesen Déclaration écrite du Conseil fédéral

Grundsatz zu eigen zu machen. Wenn der Dienstbetrieb etwas Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.

mehr darauf angelegt ist, die jungen Leute dort abzuholen, wo

sie sich befinden, werden sich auch inskünftig genügend An- Zurückgezogen - Retiré

wärterfür die Ausbildung zum UO finden lassen.

Mit diesem Vorstoss geht es einzig darum, den Zwang zur Aus-

bildung zum UO aufzuheben. Die Pflicht jedes Angehörigen

der Armee, eine bestimmte Funktion zu übernehmen, bleibt

unangefochten. Begrüssung - Bienvenue

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

vom 23. November 1988 Le président: J'ai l'honneur et le plaisir de saluer, à la tribune

Rapport écrit du Conseil fédéral du 23 novembre 1988 des ambassadeurs, une délégation de parlementaires de

1. Gemäss Artikel 10 des Bundesgesetzes über die Militäror- l'Union soviétique. (Applaudissements)

ganisation kann jeder Wehrpflichtige zur Bekleidung eines Cette délégation est dans notre pays pour faire un voyage

Grades, zur Leistung des hierfür vorgeschriebenen Militär- d'études et s'intéresse tout particulièrement à nos institutions.

dienstes und zur Uebernahme jedes ihm übertragenen Kom- Je souhaite à nos collègues parlementaires soviétiques le

mandos verhalten werden. Mit dieser Bestimmung bringt der meilleur des séjours chez nous.

Gesetzgeber zum Ausdruck, dass das Bedürfnis der Armee für

genügend geeignete Vorgesetzte vor die freiwillige Bereit-

schaft des einzelnen Angehörigen der Armee zur militärischen

Weiterausbildung gestellt werden muss. Unsere Milizarmee

mit ihren grossen Beständen benötigt eine entsprechende An-

zahl von Vorgesetzten: Jeder vierte Rekrut kann damit rech- #ST# 89.203

nen, zur Weiterausbildung zum Korporal vorgeschlagen zu

werden. Standesinitiative Freiburg

Die in unserer Milizarmee bestehende Doppelfunktion von mi- Bodenspekulation

litärischem Ausbilder und Führer stellt besonders hohe An-

sprüche an die Kader aller Stufen. Entscheidend für die Frage Initiative du canton de Fribourg

des Kadernachwuchses ist deshalb nicht allein die Zahl der Spéculation foncière

Anwärter für eine Kaderfunktion, sondern vor allem deren Eig-

nung. Die Angehörigen der Armee haben einen legitimen An-

spruch darauf, von den Besten ausgebildet und geführt zu

werden.

2. Die Behauptung des Motionärs, dass sich bei besserer Mo- Wortlaut der Initiative vom 9. Juni 1989

tivation möglicher Anwärter und geändertem Dienstbetrieb Der Grosse Rat des Kantons Freiburg missbilligt die in unse-

genügend freiwillige, geeignete Anwärter zur Weiterausbil- rem Land weitverbreitete Bodenspekulation und ersucht die

dung zum Unteroffizierfinden Hessen, lässtsich nicht belegen. eidgenössischen Räte, Massnahmen zu deren Bekämpfung

Tatsache ist, dass sich in den letzten Jahren im Durchschnitt zu ergreifen.

nur 59 Prozent der vorgeschlagenen Unteroffiziersanwärter Er ersucht die Bundesversammlung und den Bundesrat auf

freiwillig für die Weiterausbildung zur Verfügung gestellt ha- dem Weg der Standesinitiative gemäss Artikel 93 der Bundes-

ben. 30 Prozent Hessen sich durch Beeinflussung zur An- verfassung,

Initiative du canton de Fribourg 622 22 mars 1990

1. so bald als möglich das neue Bundesgesetz über das bäu- neuen Bodenrechtsartikel (zu 82.224). Mit diesen Motionen

erliche Bodenrecht zu verabschieden; wird die Schaffung der verfassungsrechtlichen Grundlage für

2. zur Gewährleistung eines besseren Mieterschutzes die Re- die Einführung eines Vorkaufsrechts für Mieter verlangt.

vision des Mietrechts zu beschleunigen; Die Wohneigentumsförderung im Rahmen der dritten Säule,

3. Lösungen auszuarbeiten, welche die Anlage der Gelder der d. h. der gebundenen Selbstvorsorge gemäss BW 3, hat

zweiten und der dritten Säule zugunsten des Erwerbs von durch den Bundesratsbeschluss vom 18. September 1989 zur

Wohneigentum fördern; Ergänzung von Artikel 3 BW 3 mit einem Absatz 3 eine sub-

4. den Mietern den Erwerb ihrer eigenen Wohnung zu ermögli- stantielle Verstärkung erfahren. Ab 1. Januar 1990 können die

chen (gesetzliches Vorkaufsrecht des Mieters); im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge bei einer Bank-

5. die Vorschläge für eine Sperrfrist für die Weiterveräusse- stiftung oder einer Versicherungseinrichtung angesparten

rung nichtlandwirtschaftlicher Grundstücke in positivem Sinn Kapitalien von den Versicherten ein einziges Mal für das von

aufzunehmen; ihnen selbst benutzte Wohneigentum investiert werden, sei es

6. zur Bekämpfung der Bodenspekulation Sofortmassnah- für den Erwerb von Wohneigentum, sei es zur Amortisation

men zu treffen. darauf lastender Hypothekardarlehen. Dieser vorzeitige Be-

zug des individuell angesparten Vermögens wird bei der direk-

Texte de l'initiative du 9 juin 1989 ten Bundessteuer und einer Mehrheit der kantonalen Steuer-

Le Grand Conseil du canton de Fribourg désapprouve la ordnungen milde erfasst.

spéculation foncière qui sévit dans notre pays et demande au

Parlement fédéral de prendre des mesures propres à enrayer. M. Bühler présente au nom de la commission le rapport écrit

cette situation. suivant:

Il demande, par voie d'initiative cantonale, conformément à

l'article 93 de la Constitution fédérale, à l'Assemblée fédérale Le Grand Conseil fribourgeois a adressé, le 9 juin 1989, une

et au Conseil fédéral initiative cantonale (texte voir ci-devant).

1. d'adopter le plus rapidement possible la nouvelle loi sur le Considérations de la commission:

droit foncier rural; Notre commission a examiné, lors de deux séances, l'initiative

2. d'achever à bref délai la révision du droit de bail en vue d'as- cantonale qui vise les mêmes objectifs que les mesures immé-

surer la protection des locataires; diates adoptées pendant la session d'automne 1989 concer-

3. de rechercher des solutions visant à encourager l'investis- nant le droit foncier dans le secteur urbain (89.042) ainsi que

sement des fonds des 2e et 3e piliers pour l'accession à la pro- l'initiative parlementaire (82.224) concernant le droit foncier.

priété de logements; Depuis le dépôt de l'initiative, les Chambres fédérales ont

4. de permettre l'accès à la propriété de son propre logement adopté plusieurs mesures en matière de droit foncier, ce qui

(droit de préemption légal pour le locataire); permet de considérer comme satisfaits les points 2, 5 et 6. Il

5. de considérer positivement les propositions prévoyant un s'agit du nouveau droit de bail adopté pendant la session d'hi-

délai d'interdiction de revente des immeubles non agricoles; ver 1989'ainsi que les mesures déjà mentionnées (arrêtés

6. d'adopter les mesures d'urgence qui permettent d'enrayer fédéraux concernant un délai d'interdiction de revente des im-

la spéculation foncière. meubles non agricoles, une charge maximale en matière d'en-

gagement des immeubles non agricoles, des dispositions en

Herr Bühler unterbreitet im Namen der Kommission den fol- matière de placement pour les institutions de prévoyance pro-

genden schriftlichen Bericht: fessionnelle et pour les institutions d'assurance).

Le point 1 s'adresse directement aux Chambres fédérales. Il a

Am 9. Juni 1989 verabschiedete der Grosse Rat des Kantons trait au projet du Conseil fédéral concernant le droit foncier ru-

Freiburg eine Standesinitiative (Text siehe oben). ral (88.066) qui est pendant devant le Parlement depuis un an.

Erwägungen der Kommission: Le Conseil des Etats, prioritaire, doit examiner ce projet au

Unsere Kommission hat sich an zwei Sitzungen unter ande- printemps 1990. La commission du Conseil national a déjà fixé

rem mit der Standesinitiative, die dasselbe Ziel verfolgt wie die un calendrier pour ses séances afin d'être en mesure de sou-

in der Herbstsession 1989 verabschiedeten Sofortmassnah- mettre cette affaire au Conseil national lors de la session d'au-

men betreffend das Bodenrecht im Siedlungsbereich (89.042) tomne 1990. Etant donné ce calendrier qui doit permettre un

und die parlamentarische Initiative Bodenrecht (82.224), be- examen à bref délai du droit foncier rural, la commission pro-

fasst. Seit der Einreichung der Standesinitiative haben die eid- pose de classer le point 1 de l'initiative.

genössischen Räte wichtige bodenrechtsrelevante Ent- Les points 3 et 4, pour lesquels la commission a requis un rap-

scheide gefällt, mit denen die Punkte 2,5 und 6 erfüllt wurden. port du Conseil fédéral, peuvent être classés parce que les

Es sind dies das in der Wintersession verabschiedete neue conseils ont été saisis de propositions de leurs commissions.

Mietrecht und die erwähnten Sofortmassnahmen (Bundes- Il s'agit des propositions relatives aux initiatives parlementai-

beschluss über eine Sperrfrist für die Veräusserung nichtland- res 89.232/89.235 (Accès à la propriété locative par les fonds

wirtschaftlicher Grundstücke, Bundesbeschluss für Anlage- de la prévoyance professionnelle) et des motions (ad 82.224)

wertschriften für institutionelle Anlagen und Bundesbeschluss concernant le nouvel article sur le droit foncier. Ces motions vi-

über eine Pfandbelastungsgrenze). sent à créer la base constitutionnelle pour l'introduction d'un

Der Punkt 1 der Standesinitiative richtet sich direkt an die eid- droit de préemption en faveur du locataire.

genössischen Räte, ist doch der Entwurf des Bundesrates für L'encouragmeent à la propriété de logements dans le cadre

ein neues Bundesgesetz über ein bäuerliches Bodenrecht du 3e pilier, c'est-à-dire dans le cadre de la prévoyance indivi-

(88.066) seit über einem Jahr im Parlament hängig. Der Stän- duelle liée, prévue par l'OPP 3, a été substantiellement ren-

derat als Erstrat wird die Vorlage in der Frühjahrssession 1990 forcée par l'Ordonnance du Conseil fédéral du 18 septembre

behandeln. Die Kommission des Nationalrates hat bereits ei- 1989 complétant l'article 3 de l'OPP 3 par un alinéas. Depuis le

nen Sitzungsplan festgelegt in der Absicht, das Bundesgesetz 1er janvier 1990, les assurés d'une fondation bancaire ou

dem Nationalrat in der Herbstsession 1990 vorlegen zu kön- d'une institution d'assurance dans le cadre de la prévoyance

nen. Angesichts dieses Fahrplanes, der eine rasche Behand- individuelle liée à la propriété d'un logement pour leurs pro-

lung des bäuerlichen Bodenrechtes ermöglicht, beantragt die pres besoins, que ce soit pour l'acquérir ou pour amortir les

Kommission die Abschreibung dieses Punktes der Initiative. prêts hypothécaires qui le grèvent. Cette perception par antici-

Auch die Punkte 3 und 4, zu denen die Kommission vom Bun- pation de la fortune épargnée individuellement n'est que mo-

desrat einen Bericht eingeholt hat, können abgeschrieben dérément frappée par l'impôt fédéral direct ainsi que par la plu-

werden, weil den Räten von Kommissionen entsprechende part des réglementations fiscales cantonales.

Anträge vorliegen. Es sind dies die Anträge zu den parlamen-

tarischen Initiativen 89.232/89.235 betreffend die Wohneigen- Antrag der Kommission

tumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge (im Rah- Angesichts der von den Räten bereits verabschiedeten Vorla-

men der zweiten Säule) und die Motionen betreffend einen gen (Punkte 2,5 und 6) und der von parlamentarischen Korn-

22. März 1990 623 Parlamentarische Initiative (Bundi)

missionen ausgearbeiteten Anträge zu parlamentarischen In- zonen, Parzellen und Gebäude zu fördern. Soweit die Haupt-

itiativen beantragt die Kommission, die Standesinitiative ab- punkte der FDP-Bodenpolitik.

zuschreiben. Aus dieser Sicht betreffend Zukunftssicherung im Bodenbe-

reich ist die FDP-Fraktion wie bereits die meisten FDP-Mitglie-

Proposition de la commission der der Kommission für die Motion der Kommission, aber ge-

Etant donné les objets déjà décidés par les conseils (points 2, gen die parlamentarische Initiative und gegen den Antrag der

• 5 et 6) et les propositions élaborées par les commissions qui Kommissionsminderheit: Der Bereich Boden muss in der Tat

examinent des initiatives parlementaires, la commission pro- besser in der Bundesverfassung integriert werden, die Motion

pose de classer l'initiative cantonate. zeigt den Weg. Mit diesem Weg ist eine gründliche Vorberei-

tung der wichtigen Frage eines Bodenrechtsartikels möglich.

Angenommen - Adopté Boden und Grund haben etwas miteinander zu tun. Deshalb

verdient ein Bodenrechtsartikel eine gründliche Abklärung.

An den Ständerat-Au Conseil des Etats Herr Bundi kann trotzdem für sich in Anspruch nehmen, die In-

itialzündung sowohl zur vorliegenden Motion als auch indirekt

zu den Sofortmassnahmen im Bodenbereich gegeben zu ha-

ben. Mängel des fehlenden Bodenartikels zeigen sich in ver-

schiedensten Bereichen.

#ST# 82.224 Ich bitte Sie, die Motion erheblich zu erklären und - nach mei-

ner persönlichen Meinung - nicht in ein Postulat umzuwan-

Parlamentarische Initiative (Bundi) deln, die parlamentarische Initiative und den Minderheitsan-

trag aus der Kommission abzulehnen. Mit den Sofortmass-

Bodenrecht

nahmen, mit dieser Motion, mit den laufenden Diskussionen

Initiative parlementaire (Bundi) um das bäuerliche Bodenrecht und der Raumplanungsge-

Droit foncier setzrevision sind richtige und wichtige Weichen gestellt.

Ich bin auch sicher, dass Bundespräsident Koller à contre-

Fortsetzung - Suite coeur nur das Postulat will: Wie wäre sonst sein Elan bei den

Sofortmassnahmen zu verstehen? Wenn wir nur ein Postulat

Siehe Seite 339 hiervor - Voir page 339 ci-devant überweisen, hat der Berg weiss Gott wieder einmal die be-

rühmte Maus geboren. Der Weg der Motion zum Verfassungs-

artikel ist so oder so noch weit und mit grossem Spielraum ver-

sehen. Zudem liess sich der Bundesrat bei der Behandlung

der Vorlage reichlich Zeit. Seit November letzten Jahres liegt

Scheidegger: Die FDP-Fraktion ist grundsätzlich für die Mo- dieses Papier dem Bundesrat vor.

tion der Kommission, gegen die parlamentarische Initiative Herr Nationalrat Gysin möchte Ihnen beliebt machen, die Mo-

Bundi und gegen den Antrag der Kommissionsminderheit. tion in ein Postulat umzuwandeln, und weist dabei auf eine

Vor zwanzig Jahren hat sich die Schweiz mit einem Verfas- Motion der FDP zur Bodenpolitik hin (Begleituntersuchung

sungsartikel und dem Raumplanungsgesetz entschieden, Sofortmassnahmen). Ein Abwarten dieser Untersuchungen ist

den Ansprüchen der Gesellschaft und Wirtschaft Grenzen und nicht nötig. Auch die Verfasserin dieses Vorstosses, Frau Nab-

Leitlinien zu setzen. Die Mittel der Raumplanung und ihr Bei- holz, hat mich autorisiert zu sagen, dass ihr Vorstoss nicht

trag zur haushälterischen Bodennutzung und zur geordneten bremsend wirken soll auf die Motion, die wir heute behandeln.

Besiedlung sind beschränkt. Ich bitte Sie, die Motion zu überweisen. Insgesamt ist wohl

Auch andere Politikbereiche sind an der Gestaltung, Erhal- leicht ersichtlich, dass der Boden in der Schweiz weiterhin ein

tung und Pflege unseres Lebensraumes beteiligt. Dies zeigt Politikum erster Güte bleibt.

sich etwa daran, dass in den zwanzig Jahren seit der Verab-

schiedung der Raumplanungsartikel in der Bundesverfas- Thür: Wir haben eine Eigentumsgarantie in der Verfassung,

sung die Diskussion um Massnahmen zur Verbesserung der die nur für eine Minderheit in diesem Lande gilt und einer

Situation auf dem Bodenmarkt nicht abgebrochen ist: Es wur- Mehrheit verunmöglicht, Grundeigentum zu erwerben. Wer

den seit 1970 mehr als 450 parlamentarische Vorstösse zu Bo- das nicht glauben will, konsultiere die Zahlen: Knapp 30 Pro-

den- und Raumplanungsfragen eingereicht. Die Kommission zent der Bevölkerung leben in ihrer eigenen Behausung, der

des Nationalrates für die parlamentarische Initiative zum Bo- Rest sind Mieter. Der Prozentsatz ist sinkend, obwohl wir seit

denrecht hat sich 1989 eingehend mit der Frage eines neuen 1969 - Herr Scheidegger hat darauf hingewiesen - die Eigen-

Bodenrechtsartikels in der Bundesverfassung befasst und bie- tumsgarantie in der Verfassung verankert haben. Es macht

tet mit der vorliegenden Motion einen richtigen Lösungsbei- den Anschein, dass mit dieser Verfassungsbestimmung in er-

trag an. ster Linie das Eigentum jener garantiert worden ist, welche be-

Zu Herrn Weder: Die Subkommission verfasste lediglich einen reits Eigentum haben.

Antrag zuhanden der Gesamtkommission. Demokratie lebt Wir müssen heute feststellen, dass die Forderungen der bür-

nun einmal von Bewegung und Suche nach dem Möglichen, gerlichen Parteien nach einer breiten Streuung des Eigentums

dem Machbaren; die Motion zeigt den Weg. Der Handlungs- versagt haben; obwohl diese Parteien in Parlament und Regie-

spielraum, den die kommende Generation hat, bestimmt sich rung in der Mehrheit sind, sind wir in diesem Punkt in den letz-

entscheidend danach, ob frühere Generationen Trümmer ten Jahrzehnten keinen Schritt weitergekommen.

oder Chancen hinterlassen haben. Das gilt auch für die Bo- Weshalb? Wir erklären uns diesen Umstand damit, dass man

denpolitik. die Konsequenzen aus dieser Grundidee nicht ziehen will:

Was sind nun Trümmer, was sind Chancen? Unsere Sorge Wenn man Eigentum breiter streuen will, muss man dort ein-

muss auch der Freiheit künftiger Generationen gelten. Bis vor schränken können, wo bereits genug Eigentum vorhanden ist.

kurzem haben wir die Nachweltdimension aus unserem Frei- Das sollte eine Selbstverständlichkeit sein, wenn es um die

heitsverständnis ausgeblendet, vor allem auch im Bodenbe- Verteilung eines beschränkten Gutes wie der Boden geht.

reich. Die Anliegen der Motion decken sich teilweise mit den Diese Konsequenzen wurden indessen nicht gezogen.

bodenpolitischen Grundsätzen der FDP der Schweiz, wie sie Wenn heute über die Neuordnung der Eigentumsgarantie ge-

im Herbst 1989 beschlossen wurden. Die Hauptanliegen der sprochen wird, müssen wir mit Bedauern zur Kenntnis neh-

FDP sind, die Nutzungsvielfalt sicherzustellen, innerhalb der men, dass nach der Ablehnung der Stadt-Land-Initiative eine

Bauzonen Vergrösserungen des Angebotes zu schaffen und grundlegende Neuausrichtung nicht zur Diskussion steht. Wir

höhere Wohneigentumsquoten zu erreichen. Zudem soll der sind nach wie vor der Ueberzeugung, dass dies nötig wäre.

landwirtschaftliche Boden soweit als möglich Eigentum desje- Wir sind auch überzeugt, dass der Boden grundsätzlich an-

nigen sein, der ihn bewirtschaftet; die haushälterische Boden- ders behandelt werden müsste als irgendein Gut, das auf den

nutzung ist durch quantitativ bessere Ausnützung der Bau- Markt kommt. Grund und Boden gehören wie Wasser und Luft

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Standesinitiative Freiburg Bodenspekulation

Initiative du canton de Fribourg Spéculation foncière

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1990

Année

Anno

Band II

Volume

Volume

Session Frühjahrssession

Session Session de printemps

Sessione Sessione primaverile

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 14

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 89.203

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 22.03.1990 - 08:00

Date

Data

Seite 621-623

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Ref. No 20 018 399

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