Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 89-071 KI-generiert

Court Extends Shortwave Radio Funding Decision Pending New Law

Geschäftsnummer VPB 89-071
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)
Kostenauflage keine Kosten erhoben

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court considered a request to extend a federal decision concerning shortwave radio funding, which was set to expire. The primary reason for the extension was to bridge a gap until a new federal law on radio and television, which would regulate this funding, could take effect. While a proposal to address the location of new transmission facilities was initially linked, the court decided to separate these issues, agreeing to the extension of the funding decision to avoid a legal void while allowing for further deliberation on the siting of new facilities.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Art. 1 Abs. 1 GVG, Art. 3 GVG, Art. 1 al. 1 LRC, Art. 3 LRC, Art. 68 GRN, Art. 68 RCN; Court Extends Shortwave Radio Funding Decision Pending New Law: The primary reason for the extension was to bridge a gap until a new federal law on radio and television, which would regulate this funding, could take effect. While a proposal to address the location of new transmission facilities was initially linked, the court decided to separate these issues, agreeing to the extension of the funding decision to avoid a legal void while allowing for further deliberation on the siting of new facilities.

Schlagwörter

KI-generiert
Ausdehnung des Verfahrens Recht auf Antenne Bauzeitverlängerung Erstreckung des Pachtverhältnisses Urteilsvorschlag begründeter Entscheid

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
Art. 1 Abs. 1 GVG Art. 3 GVG Art. 1 al. 1 LRC Art. 3 LRC Art. 68 GRN Art. 68 RCN Art. 19al. 3du projet Art. 66 al. 1 LTF
KI-generiert

Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Art. 1 Abs. 1 GVG

Cited as the basis for holding a special session.

Art. 3 GVG

Cited to allow for a different duration of the special session in the Council of States.

Art. 66 al. 1 LTF

Cited in relation to imposing costs.

Art. 64 LTF

Cited in relation to legal aid.

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Volltext

Radio suisse sur ondes courtes 1752 N 3 octobre 1990

#ST# Dreizehnte Sitzung -Treizième séance noch einen Beruf haben und den richtig ausüben möchten,

wird es zu einem Problem.

Mittwoch, 3. Oktober 1990, Vormittag Ich beantrage Ihnen, auf diese Sondersession zu verzichten,

Mercredi 3 octobre 1990, matin zumal wir ja ausgerechnet -wie es Frau Mauch soeben gesagt

hat-im nächsten Jahr noch wegen des Jubiläums besondere

08.25 h Veranstaltungen haben. Es gibt einfach vernünftige Grenzen,

die wir nicht überschreiten sollten. Noch einmal: Denken Sie

Vorsitz-Présidence: M. Ruffy daran, wir haben noch kein Problem auf diese Weise gelöst.

Ich beantrage Ihnen, auf diese Sondersession zu verzichten.

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der

Fraktionspräsidentenkonferenz 72 Stimmen

Für den Antrag Biel 44 Stimmen

Beschluss über die Sondersession 1991

Décision sur la session spéciale de 1991

#ST# 89.071

Antrag der Fraktionspräsidentenkonferenz

Durchführung einer Sondersession vom 21. bis 24. Januar

1991 (Art. 1 Abs. 1 GVG). Zustimmung zu einer abweichenden

Bundesbeschluss

Dauer der Sondersession im Ständerat (Art. 3 GVG). über das schweizerische

Kurzwellenradio. Verlängerung

Proposition de la Conférence des présidents de groupe Radio suisse sur ondes courtes.

Le Conseil national tiendra une session spéciale du 21 au Prorogation de l'arrêté

24 janvier 1991 (art. 1 al. 1 LRC). La session spéciale du Con-

seil des Etats pourra avoir une durée différente (art. 3 LRC). Botschaft und Beschlussentwurf vom 8. November 1989 (BBIIII, 1523)

Message et projet d'arrêté du 8 novembre 1989 (FF III, 1447)

M. Darbellay, rapporteur: La Conférence des présidents de Beschluss des Ständerates vom 14. Juni 1990

groupe ne propose pas très volontiers des sessions spéciales, Décision du Conseil des Etats du 14 juin 1990

mais nous arrivons en fin de législature et il y a un certain nom- Kategorie V, Art. 68 GRN - Catégorie V, art. 68 RCN

bre de problèmes importants qu'il s'agit de traiter. La session

de décembre sera chargée puisque nous avons dû y renvoyer

les problèmes du Code pénal et du Code pénal militaire. D'au-

tres objets importants nous attendent, par exemple l'initiative

du Beobachter avec le contre-projet du Conseil fédéral sur la Frau Uchtenhagen unterbreitet im Namen der Kommission

procréation assistée et le génie génétique qui devront être trai- den folgenden schriftlichen Bericht:

tés avant le 12 avril, date d'échéance du délai. De même, nous

avons à nous occuper du droit foncier rural. C'est donc pour Die Geltungsdauer des Bundesbeschlusses über das schwei-

ces deux objets notamment ainsi que pour d'autres qui sont zerische Kurzwellenradio vom 21. Juni 1985 (SR 784.405) wird

en souffrance, que la Conférence des présidents de groupe am 31. Dezember 1990 ablaufen. Gemäss diesem Bundesbe-

vous propose de décider une session spéciale dans la se- schluss übernimmt der Bund 50 Prozent der Aufwendungen

maine du 21 au 24 janvier. La session aurait la forme des deux für die Programme von Schweizer Radio International (SRI)

premières semaines des sessions ordinaires, c'est-à-dire und für deren technische Verbreitung, nach Uebersee. Diese

qu'elle commencerait le lundi à 14 h 30, ce qui laisserait la Finanzhilfe soll künftig im neuen Bundesgesetz über Radio

possibilité aux groupes de se réunir le matin encore, pour se und Fernsehen geregelt werden (Art. 19 Abs. 3 des Gesetzent-

terminer le jeudi 24 à 13 heures. wurfes), das voraussichtlich in der Herbstsession 1990 vom

Au nom de la Conférence des présidents de groupe, je vous Ständerat als Zweitrat behandelt werden wird. Da dieses Ge-

invite à décider cette session spéciale. setz nicht vor dem 1. Januar 1991 in Kraft treten kann, muss

die Geltungsdauer des Bundesbeschlusses über das schwei-

Frau Mauch Ursula, Berichterstatterin: Die Fraktionspräsiden- zerische Kurzwellenradio verlängert werden, um eine Geset-

tenkonferenz lädt Sie ein, der Sondersession vom 21. bis zeslücke zu vermeiden.

24. Januar zuzustimmen. Der Ständerat hat den Beschlussentwurf am 14. Juni 1990 mit

Wir sind uns bewusst, dass wir nächstes Jahr aufgrund des 23 zu 0 Stimmen angenommen.

Jubiläums ein sehr vollgeladenes Parlamentsjahr haben wer- An der Sitzung der nationalrätlichen Kommission vom 18. Juni

den. Trotzdem sind wir der Meinung, dass möglichst vor den 1990 gab der umstrittene Standort der geplanten neuen Kurz-

nächsten Wahlen im Herbst 1991 die Geschäfte, die im ändern wellensendeanlagen im Gros-de-Vaud zu einigen Diskussio-

Rat bereits behandelt worden sind, auch im Sinne der parla- nen Anlass. Die Kommission kam dabei zum Schluss, dass die

mentarischen Effizienz zu behandeln wären. Wir kommen da- formelle Verlängerung der Geltungsdauer des Bundesbe-

her nicht darum herum, eine Sondersession einzuschalten. schlusses und die Standortfrage neuer Sendeanlagen unab-

Es ist vorgesehen, dass wir vom Montag nachmittag bis Don- hängig voneinander behandelt werden sollten; dies um so

nerstag mittag tagen werden. Hauptgeschäfte sind die Initia- mehr, weil die Standortfrage wieder völlig offen ist, nachdem

tive Gentechnologie und das bäuerliche Bodenrecht. Allein für das Projekt im Gros-de-Vaud als gescheitert betrachtet wer-

diese beiden Geschäfte sind 25 Stunden vorgesehen. den muss, wie die Vertreter der Verwaltung während der Sit-

Ich möchte Sie also im Namen der Fraktionspräsidentenkon- zung informierten.

ferenz bitten, der Sondersession zuzustimmen.

Mme Uchtenhagen présente au nom de la commission le rap-

Biel: In den letzten Jahren häuft sich diese Vorgehensweise. port écrit suivant:

Wir kommen immer mit Sondersessionen und glauben, wir

hätten damit ein Problem gelöst, das wir aber so nicht lösen. La validité de l'arrêté fédéral du 21 juin 1985 (RS 784.405) con-

Wir haben nicht eine einzige Entlastung durch Sondersessio- cernant la radio suise sur ondes courtes expirera le 31 décem-

nen zustande gebracht. Wenn wir wirklich unsere Art von Par- bre 1990. Conformément à cet arrêté fédéral, la Confédération

lament kaputtmachen wollen, dann müssen wir noch mehr assume 50 pour cent es frais afférents à la production des pro-

Sondersessionen einführen. Für alle diejenigen, die auch grammes de Radio Suisse Internationale (RSI) et à la techni-

3. Oktober 1990 N 1753 Kurzwellenradio

que de diffusion vers les pays d'outre-mer. A l'avenir, ce sou- Bundesbeschluss verlängert, gleichzeitig aber die technische

tien financier sera réglementé dans la nouvelle loi fédérale sur Basis, auf der er beruht, angetastet wurde: Es geht um die Ein-

la radio et la télévision (art. 19al. 3du projet de loi), qui devrait schätzung der Gefährlichkeit von elektromagnetischen Strah-

être traitée par le Conseil des Etats en tant que deuxième con- len.

seil, pendant la session d'automne 1990. Cette nouvelle loi ne Unter dem Motto «je tiefer, desto besser» empfahlen Experten

pouvant pas entrer en vigueur avant le 1 er janvier 1991, et pour dem Bund im Interesse der Bevölkerung eine Senkung der

éviter un vide juridique, la validité de l'arrêté fédéral concer- verbindlichen Grenzwerte für Sendeanlagen. Dies ist einem

nant la radio suisse sur ondes courtes doit être prorogée. Bericht zu entnehmen, den das Buwal am 6. Juli 1990 publi-

Le 14 juin 1990, le Conseil des Etats a adopté le projet d'arrêté zierte. Die Studie wurde von einer 1989 eingesetzten Experten-

par 23 voix sans opposition. kommission unter dem Präsidium von ETH-Professor Hel-

Lors de la réunion tenue par la commission du Conseil natio- muth Krüger erarbeitet.

nal le 18 juin 1990, le lieu d'implantation, controversé, des Wenn wir nun die Botschaft des Bundesrates zum vorliegen-

nouvelles installations émettrices d'ondes courtes dans le den Geschäft aufmerksam durchlesen, stossen wir auf der

Gros-de-Vaud a suscité de longues discussions. Il en est ré- Seite 4 unter dem Kapitel 13 «Erneuerung der Sendeanlagen»

sulté qu'il convient de traiter séparément la prorogation for- im zweiten Absatz auf folgenden Satz:

melle de la durée de validité de l'arrêté précité, d'une'part, et le «Wegen ihrer Abstrahleigenschaften verlangen Kurzwellenan-

lieu d'implantation des nouvelles installations émettrices, lagen Standorte mit rundum freiem, ebenem oder leicht ge-

d'autre part, d'autant que ce dernier aspect est de nouveau en neigtem Terrain, das im Umkreis von etwa 400 bis 500 m keine

suspens puisqu'il faut considérer que le projet de construction bewohnten Gebäude aufweist.»

dans le Gros-de-Vaud a échoué, comme l'ont annoncé les re- Dieses Erfordernis ist neu und widerspricht den im sogenann-

présentants de l'administration au cours de la réunion. ten KW-Bericht 83 (Kurzwellenbericht) definierten Bedingun-

gen. Dort steht nämlich: «Die minimalen Anforderungen von

Antrag der Kommission Schweizer Radio International, die Umweltbedingungen und

Die Kommission beantragt einstimmig (bei zwei Enthaltun- die technisch-physikalischen Gesetzmässigkeiten im Kurz-

gen) Annahme des Beschlussentwurfes des Bundesrates. wellenrundfunk führen zu folgenden Grundforderungen:

.... im Abstand bis zu 1600 m (!) zur Antenne, bei ebenem Vor-

Proposition de la commission gelände, sollen sich möglichst keine Gebäude, elektroni-

La commission propose à l'unanimité (avec deux abstentions) schen Einrichtungen und/oder lange elektrische Leiter (Frei-

d'adopter le projet d'arrêté du Conseil fédéral. leitungen) befinden ....» Der KW-Bericht 83 wurde mittels Ex-

pertise eines Spezialisten der BBC im Auftrage der PTT-

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Betriebe überprüft. Sein Befund (übersetzt): «Mit Berücksichti-

Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière gung des Umweltaspektes, vor allem die 1 V/m-Begrenzung

hinsichtlich der Beeinflussung elektronischer Geräte, wurde

aus praktischen Messreihen und theoretischen Berechnun-

Detailberatung - Discussion par articles gen der Sicherheitsabstand wie folgt bestimmt:

-für mehrere Sender und in 6 m über Boden: 1600 m;

Titel und Ingress, Ziff. l - für einen 500 kW-Sender (entspricht Projekt in der Botschaft)

Antrag der Kommission in 6 m über Boden: 1300 m.»

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Die Physik der elektromagnetischen Felder ist heute noch die-

selbe wie 1983, als der Bericht erstellt wurde. Er ist in dieser

Titre et préambule, eh. l Hinsicht noch gültig; er wurde von der PTT auch nicht in Frage

Proposition de la commission gestellt. Er wäre somit für die vorliegende Botschaft die Grund-

Adhérer à la décision du Conseil des Etats lage. Das «Projet général d'implantation d'antennes orienta-

bles sur le plateau du Jorat» enthält aber in der 1300 m tiefen

Angenommen - Adopté Sicherheitszone der vier geplanten Antennen sechs Teile von

Dörfern, ein ganzes Dorf (Neyruz) und acht Weiler.

In der vorliegenden Botschaft vom 8. November 1989 muss

Ziff. Il deshalb ein Fehler unterlaufen sein, wurden die Sicherheits-

Antrag der Kommission abstände doch gedrittelt(l). Dies bedeutet, dass die Fläche

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates der Sicherheitszone auf rund einen Zehntel verkleinert wurde

(von 100 Prozent auf 10 Prozent).

Antrag Günter Die Botschaft gehört zu den gesetzesrelevanten Materialien.

Abs. 1 (neu) Es geht daher darum zu verhindern, dass aufgrund eines Feh-

Mit diesem Verlängerungsbeschluss ist keine Sanktionierung lers durch einen Verlängerungsbeschluss eine gravierende

der allfälligen Absicht, die Sicherheitszonen um Sendeanla- Praxisänderung genehmigt wird.

gen massiv zu reduzieren, verbunden. Ich möchte daher zuhanden des Protokolls eine Erklärung des

Abs. 2 Bundesrates, dass wir heute mit der Zustimmung zur Vorlage,

Bisheriger Absatz 1 die ja auf der Botschaft des Bundesrates fusst, keinesfalls die-

Abs. 3 ser Heraufsetzung der Limiten für die Exposition der Bevölke-

Bisheriger Absatz 2 rung mit elektromagnetischen Feldern und Strahlen entgegen

Schriftliche Begründung allen Empfehlungen der Experten zustimmen.

Ich beantrage unter Ziffer II eine Ergänzung, die besagt, dass Ueberhaupt erscheint mir seltsam, dass unter dem Titel der

der Rat mit der Zustimmung zu diesem Finanzierungsbe- Verlängerung eines Bundesbeschlusses in den Materialien

schluss keineswegs die Pläne der PTT sanktioniert, welche auf eine derartig eingreifende Aenderung ohne jeglichen Kom-

eine massivste Verkleinerung der Sicherheitszonen um Sen- mentar seitens des Bundesrates erfolgt. Warum schreibt der

deanlagen hinauslaufen. Bundesrat derartige Dinge in seine Vorlagen und weist uns

Die Unterstützung von Schweizer Radio International ent- nicht auf die gewichtigen Aenderungen hin?

spricht dem Gebot der Stunde. Es ist zu hoffen, dass sich SRI Ich ersuche den Bundesrat, eine Erklärung dazu abzugeben.

damit vermehrt auch in den Dienst der Aussenpolitik unseres Wenn die Erklärung befriedigend ausfällt, könnte ich den vor-

Landes stellt, denken wir z. B. an unsere Aufgabe, bei der De- liegenden Antrag zurückziehen, der besagt, dass mit der Zu-

mokratisierung des Ostens im gewünschten Rahmen mit un- stimmung des Rates zur Verlängerung wirklich nur der beste-

seren Erfahrungen mitzuhelfen. hende Zustand verlängert, keinesfalls aber eine Veränderung

Dieser Teil der Vorlage hat also unsere volle Unterstützung. an den Grenzwerten der elektromagnetischen Bestrahlung

In der Vorlage ist aber ein Punkt aufgetaucht, der Sorgen be- und eine Verkleinerung der Sicherheitszonen gemeint sein

reitet, weil er unklar ist. Es geht darum, dass offenbar zwar der kann.

Aéroports Baie-Mulhouse et Genève 1754 N 3 octobre 1990

Ch.ll Ich wehre mich aber dagegen, dass man von selten der PTT

Proposition de la commission versucht, dem Bundesrat über die vorliegende Botschaft klei-

Adhérer à la décision du Conseil des Etats nere Sicherheitszonen schmackhaft zu machen, ohne uns das

zu sagen. Wir wissen, dass die PTT mit den Sendern grosse

Proposition Günter Probleme hat. Leider können wir sie nicht so lösen.

Al. 1 (nouveau) Ich ziehe den Antrag zurück, da Sie mir versichert haben, dass

Le présent arrêté de prorogation ne cautionne en aucune fa- das, was wir heute beschliessen, im Hinblick auf allfällige Si-

çon l'éventuel projet de réduire massivement les zones de sé- cherheitszonen keine Rechtskraft haben wird.

curité autour des installations émettrices.

Al. 2 Angenommen gemäss Antrag der Kommission

L'actuel alinéa 1 Adopté selon la proposition de la commission

Al. 3

L'actuel alinéa 2 Abs. 2-Al. 2

Angenommen -Adopté

Abs. 1-AI.1

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Günter: Ich habe Ihnen den Antrag schriftlich unterbreitet. Ich

weiss nicht, ob Sie ihn lesen konnten, weil er so klein gedruckt Für Annahme des Beschlussentwurfes 102Stimmen

werden musste, um die Formalitäten zu erfüllen. Aber ich habe (Einstimmigkeit)

grundsätzlich nichts beizufügen und möchte die Erklärung

des Bundesrates abwarten.

An den Ständerat-Au Conseil des Etats

Bundesrat Ogi: Mit der Verlängerung des Bundesbeschlus-

ses soll einzig und allein, Herr Nationalrat Günter, dafür ge-

sorgt werden, dass der Bund für seihe Finanzhilfe weiterhin

eine Rechtsgrundlage besitzt. Mit dem Bau der dringend not-

wendigen neuen Sendeanlagen und den damit verbundenen

#ST# 90.006

Fragen hat diese Verlängerung überhaupt nichts zu tun. Es

wird damit auch kein Präjudiz geschaffen. Der Bundesrat Flughäfen Basel-Mülhausen und Genf.

nimmt Fragen im Zusammenhang mit möglichen Auswirkun- Bauprogramme 1988-1995

gen von Kurzwellenanlagen und Sendeanlagen sehr ernst. Mit Aéroports Baie-Mulhouse et Genève.

dieser Vorlage hat diese Problematik - ich wiederhole es noch Programmes d'aménagement 1988-1995

einmal -jedoch nichts zu tun. Für den Bau von neuen Sendern

sind die PTT zuständig, und das Verfahren ist auch klar gere- Botschaft und Beschlussentwürfe vom 17. Januar 1990 (BBI l, 949)

gelt. Die PTT-Betriebe haben gemäss Raumplanungsgesetz Message et projets d'arrêtés du 17 janvier 1990 (FF l, 913)

einen Sachplan erstellt. Er wurde den betroffenen Kantonen Beschluss des Ständerates vom 6. Juni 1990

und Gemeinden zur Vernehmlassung unterbreitet und wird Décision du Conseil des Etats du 6 juin 1990

jetzt überarbeitet. Die PTT haben sich bei der Evaluation von Kategorie l, Art. 68 GRN - Catégorie l, art. 68 RCN

möglichen Standorten an die Empfehlungen des Buwal gehal-

ten.

Herr Nationalrat Günter verweist nun auf unterschiedliche Si-

cherheitsabstände. Der KW-Bericht 83 der PTT basiert auf ei-

nem Kurzwellenzentrum mit sechs Sendern von je 500 kW Lei- Antrag der Kommission

stung an fixen Antennen. 1988 entschieden sich die PTT für Eintreten

eine dezentrale, umweltfreundlichere Lösung mit vier dreh-

baren Antennen von je 500 kW Leistung. Daraus ergeben sich Antrag Leutenegger Oberholzer

zwangsläufig andere Sicherheitsabstände. Die im KW- Nichteintreten

Bericht 83 enthaltenen Werte sind deshalb auf das neue Kon-

zept nicht anwendbar. Die PTT denken keineswegs daran, die Proposition de la commission

Sicherheitszonen um Sendeanlagen zu verkleinern. Ich halte Entrer en matière

deshalb den Antrag Günter auch sachlich für unbegründet.

Für die Realisation eines konkreten Projektes ist ein Baubewil- Proposition Leutenegger Oberholzer

ligungsverfahren durchzuführen, bei dem auch eine Umwelt- Ne pas entrer en matière

verträglichkeitsprüfung verlangt wird. So weit sind wir leider

heute noch nicht. Jedermann ist zwar für eine Verbesserung Frau Diener, Berichterstatterin: Mit der Botschaft über die

des Empfangs der Programme von Schweizer Radio Interna- Sparmassnahmen 1984 hatte der Bundesrat den Verzicht auf

tional. Sie, Herr Nationalrat Günter, haben kürzlich in einer In- weitere A-fonds-perdu-Bundesbeiträge an Flughäfen bean-

terpellation zusätzlich Sendungen in russischer Sprache ge- tragt, da die nie als Daueraufgabe gedachte Bundeshilfe ihr

fordert. Für deren Ausstrahlung braucht es eben leistungsfä- Ziel erreicht hatte: selbsttragende und konkurrenzfähige Flug-

hige Sendeanlagen. Wenn es aber um die konkrete Realisie- häfen zu schaffen, welche die Drehscheibenfunktion der

rung eines Projektes geht, sind die Widerstände nahezu un- Schweiz wirksam zum Ausdruck brächten. Die eidgenössi-

überwindlich. Der heilige Sankt Florian steht auch hier hoch im schen Räte stimmten diesem Antrag zu. Ebenso beschlossen

Kurs. Ich beneide die Leute der PTT nicht. Sie versuchen ja sie, noch während einer beschränkten Uebergangszeit die

schliesslich nur, den Auftrag auszuführen, den Sie ihnen mit Möglichkeit von zinsgünstigen Darlehen vorzusehen, um ins-

der Verabschiedung des Bundesbeschlusses vom 21. Juni besondere den von den Flughäfen Basel-Mülhausen und

1985 erteilt haben. Genf-Cointrin geltend gemachten Nachholbedarf zu decken.

Ich bitte Sie deshalb, den Antrag von Herrn Nationalrat Günter Mit seiner Botschaft vom 17. Januar 1990 ersucht nun der

abzulehnen. Bundesrat die eidgenössischen Räte, den Flughäfen Basel-

Mülhausen und Genf-Cointrin solche zinsgünstige Darlehen

Günter: Ich kann nach Ihrer Versicherung den Antrag zurück- an die Bauprogramme 1988 bis 1995 zu gewähren. Die Frist

ziehen. Ich möchte aber noch festhalten, dass die Berechnun- für die Gewährung dieser Darlehen läuft Ende 1990 ab, so

gen der PTT mit diesen vier beweglichen Sendern einen Si- dass wir inklusive einer allfälligen Differenzbereinigung zum

cherheitsabstand von 1300 Metern ergeben haben. Wir sind Ständerat bis am 14. Dezember entschieden haben müssen.

alle dafür, dass SRI senden kann, aber wahrscheinlich müs- Sonst gehen Basel und Genf leer aus.

sen Umsetzer in ändern Ländern gebaut werden. Ihre Kommission beantragt Ihnen einstimmig bei zwei Enthai-

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bundesbeschluss über das schweizerische Kurzwellenradio. Verlängerung

Radio suisse sur ondes courtes. Prorogation de l'arrêté

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1990

Année

Anno

Band IV

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 13

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 89.071

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 03.10.1990 - 08:25

Date

Data

Seite 1752-1754

Page

Pagina

Ref. No 20 019 009

Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung.

Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale.

Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.