Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 89-069 KI-generiert

Switzerland's Ratification of ILO Conventions 167 and 168

Geschäftsnummer VPB 89-069
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court considered two international agreements: Convention No. 167 on safety and health in construction and Convention No. 168 on employment promotion and social security against unemployment. While the latter could be ratified as it aligned with existing legislation, the former could not because Swiss law did not cover self-employed individuals in construction safety, unlike the convention. The Federal Council was tasked with exploring legislative adjustments to allow ratification of Convention No. 167, particularly concerning self-employed workers, while also approving Convention No. 168.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Art. 4, 6, 21 Ziff. II, Art. 4, 6, 21 eh. II; Switzerland's Ratification of ILO Conventions 167 and 168: 167 on safety and health in construction and Convention No. 168 on employment promotion and social security against unemployment. While the latter could be ratified as it aligned with existing legislation, the former could not because Swiss law did not cover self-employed individuals in construction safety, unlike the convention. The Federal Council was tasked with exploring legislative adjustments to allow ratification of Convention No. 167, particularly concerning self-employed workers, while also approving Convention No. 168.

Schlagwörter

KI-generiert
internationale Abkommen Abkommen über soziale Sicherheit Sicherheitsbedenken Arbeiterinternationale Gesundheitsrecht Genehmigung des Vergleichs
KI-generiert

Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Art. 4, 6, 21 Ziff. II

Used to adopt the Federal Council's draft concerning the International Labour Conference, 75th Session.

Art. 4, 6, 21 eh. II

Used to adopt the Federal Council's draft concerning the International Labour Conference, 75th Session.

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Volltext

7. März 1990 85 Internationale Arbeitskonferenz. 75. Tagung

espèce de généralisation de l'aide à la construction de loge- einkommen Nr. 168 und der Empfehlung Nr. 176 über Be-

ments, du moins dans ces régions, qui n'est pas souhaitable schäftigungsförderung und den Schutz gegen Arbeitslosig-

parce qu'elle ne correspond pas au but véritable que nous keit. Er beantragt, das Uebereinkommen Nr. 168 über Be-

voulons atteindre par la loi. Je pourrais considérer cette exten- schäftigungsförderung und den Schutz gegen Arbeitslosig-

sion s'il ne s'agissait que de constructions agricoles, pour des keit zu genehmigen.

agriculteurs. Or, ce n'est pas le cas. On n'a pas voulu limiter Ich nehme zu den beiden Uebereinkommen namens der

aux seuls agriculteurs le cercle des bénéficiaires de la loi. Dès Kommission wie folgt Stellung: Das Uebereinkommen Nr. 167

lors qu'elle s'applique à ces régions, je pense qu'il ne faut pas revidiert das Uebereinkommen Nr. 62 von 1937 über Unfallver-

aller trop vite en besogne. Le rapporteur de la majorité a sou- hütungsvorschriften, welches den Hochbau betrifft.

ligné tout à l'heure les risques éventuels de court-circuitage de Es liegt auf der Hand, dass das Bedürfnis nach Sicherheits-

cette loi si on la dote de cette extension. und Schutzbestimmungen für Arbeitnehmer sowohl des

L'autorisation de construction complémentaire, qui était Hoch- wie auch des Tiefbaues besteht. Das führte denn auch

jusqu'à maintenant très restrictive et que la nouvelle loi per- zur Revision. Das Uebereinkommen Nr. 167 enthält allge-

mettra d'étendre, devra être comprise dans le cadre que le meine Bestimmungen über die Zusammenarbeit von Arbeit-

Conseil fédéral lui a fixé. Il ne faut pas, tout de suite, trop char- gebern und Arbeitnehmern zur Förderung von Sicherheit und

ger le bateau, comme le suggère la minorité de la commission. Gesundheit auf den Baustellen, regelt Koordination und Ver-

C'est dans cet esprit de mesure, étant bien entendu que nous antwortlichkeiten zwischen verschiedenen, auf der gleichen

ne sommes pas fermés pour l'éternité à toute modification ul- Baustelle tätigen Unternehmen und stellt damit die Einhaltung

térieure de la loi, que je vous demande de faire quelques ex- der vorgeschriebenen Sicherheits- und Gesundheitsmass-

périences avec la loi prévue par le Conseil fédéral. Nous se- nahmen sicher.

rons toujours à même de revoir notre copie dans quelques an- Ein wichtiges Kapitel ist den Verhütungs- und Schutzmass-

nées, si nécessaire. nahmen gewidmet. Sodann befasst sich das Uebereinkom-

men mit der persönlichen Schutzausrüstung und -kleidung

Abstimmung - Vote sowie der ersten Hilfe und den Sozialeinrichtungen.

Der Bundesrat hat dem Kampf für die Unfallverhütung auf Bau-

Für den Antrag der Minderheit 18 Stimmen stellen seit jeher eine besondere Aufmerksamkeit gewidmet.

Für den Antrag der Mehrheit 6 Stimmen Die technischen und organisatorischen Massnahmen auf

dem Gebiet der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz

Art. 4,6,21, Ziff. II entsprechen denn heute auch den wesentlichen Anforderun-

Antrag der Kommission gen, die im Uebereinkommen Nr. 167 gestellt werden. Trotz-

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates dem ist es nicht möglich, dieses Uebereinkommen zu ratifizie-

ren, weil bezüglich des Uebereinkommens Nr. 167 eindeutig

Art. 4,6,21, eh. II grundsätzliche Unterschiede zwischen diesem Instrument

Proposition de la commission und unserem internen Recht bestehen.

Adhérer au projet du Conseil fédéral Entgegen den Bestimmungen des Uebereinkommens sind

die Selbständigerwerbenden in der Schweiz der anwendba-

Angenommen -Adopté ren Gesetzgebung über die Sicherheit und Gesundheit am Ar-

beitsplatz nicht unterstellt. Diese Divergenz verunmöglicht -

Gesamtabstimmung - Vofe sur l'ensemble wie gesagt - die Ratifizierung des Uebereinkommens so

lange, als der persönliche Geltungsbereich des UVG für die

Für Annahme des Gesetzentwurfes 22 Stimmen obligatorische Versicherung auf die Arbeitnehmer beschränkt

(Einstimmigkeit) bleibt.

Es ist störend, dass wir dieses Uebereinkommen nicht geneh-

An den Nationalrat-Au Conseil national migen und damit ratifizieren können, ist es doch nicht zu be-

streiten, dass Massnahmen zugunsten der Sicherheit im Bau-

wesen nur zu begrüssen sind. Der Bundesrat hat daher das

Eidgenössische Departement des Innern beauftragt, innert

angemessener Frist zu prüfen, welche Anpassungen unserer

#ST# 89.069 Gesetzgebung nötig wären, insbesondere was die Situation

Selbständigerwerbender betrifft, um das Uebereinkommen

Internationale Arbeitskonferenz. Nr. 167 ebenfalls ratifizieren zu können. Dieser Auftrag des

75. Tagung Bundesrates hat die Unterstützung der Aussenwirtschafts-

Conférence internationale du travail. kommission gefunden.

Zum Uebereinkommen Nr. 168 über Beschäftigungsförde-

75e session rung und den Schutz gegen Arbeitslosigkeit liegt eine bundes-

rätliche Botschaft vor, mit welcher der Bundesrat die Genehmi-

Bericht, Botschaft und Beschlussentwurf vom 1. November 1989 (BBIIII,

1592) gung dieses Abkommens empfiehlt. Das Uebereinkommen ist

Rapport, message et projet d'arrêté du 1er novembre 1989 (FF III, 1505) von der Internationalen Arbeitskonferenz am 21. Juni 1988 an

der 75. Tagung angenommen worden. Es revidiert das Ueber-

einkommen von 1944.

Seit jeher beschäftigt sich die Internationale Arbeitsorganisa-

tion mit der Beschäftigungspolitik, der Beschäftigungsförde-

Antrag der Kommission rung und der Arbeitslosenentschädigung. Seitdem Ueberein-

Eintreten und Kenntnisnahme vom Bericht kommen Nr. 44 aus dem Jahre 1934 haben sich verschiedene

Proposition de la commission neue Fragestellungen ergeben, wie zum Beispiel Langzeitar-

Entrer en matière et prendre acte du rapport beitslosigkeit, Jugendarbeitslosigkeit, mit der Eingliederung

der Frauen verbundene Arbeitslosigkeit, Strukturveränderun-

Schönenberger, Berichterstatter: Gemäss Artikel 19 Absätze gen auf dem Arbeitsmarkt oder neue Arbeitszeitregelungen.

5 und 6 der Verfassung der IAO haben die Mitgliedstaaten ih- Diesen Fragen widmet sich das Abkommen Nr. 168, dessen

rem Parlament die von der Internationalen Arbeitskonferenz Hauptanliegen darin besteht, die Systeme zum Schutz gegen

angenommenen Uebereinkommen und Empfehlungen innert Arbeitslosigkeit mit der Beschäftigungspolitik zu koordinieren.

einem Jahr seit dem Abschluss der jeweiligen Tagung zu un- Die Bestimmungen des Uebereinkommens Nr. 168 stehen im

terbreiten. Somit befasst sich der Bericht des Bundesrates mit Einklang mit unserer Gesetzgebung zum Schutz gegen Ar-

dem Uebereinkommen Nr. 167 und der Empfehlung Nr. 175 beitslosigkeit. Einer Ratifizierung steht deshalb nichts im

über den Arbeitsschutz im Bauwesen sowie mit dem Ueber- Wege.

Postulat Simmen 86 7 mars 1990

Die vorberatende Kommission empfiehlt Ihnen einstimmig sidérés d'office comme liés à la profession et sont soutenus

Kenntnisnahme vom Bericht über die 1988 an der 75. Tagung par l'OFIAMT, alors que les cours dispensés par les univer-

der Internationalen Arbeitskonferenz angenommenen Ueber- sités populaires passent dans la catégorie des loisirs et sont

einkommen und Empfehlungen und Eintreten auf den Bun- renvoyés à l'OFC.

desbeschluss betreffend das Uebereinkommen Nr. 168 über Cela ne correspond pas à la réalité. En effet, les universités po-

die Beschäftigungsförderung und den Schutz gegen Arbeits- pulaires offrent également des cours de langues servant au

losigkeit sowie Zustimmung zu demselben. perfectionnement professionnel lorsque manquent des éco-

les professionnelles ou que ces dernières ne couvrent pas ce

Präsident: Die Kommission beantragt Ihnen, vom Bericht domaine.

Kenntnis zu nehmen. J'invite dès lors le Conseil fédéral à examiner les possibilités et

moyens d'accorder un soutien non plus en fonction des insti-

Zustimmung-Adhésion tutions d'enseignement mais des objectifs de la formation.

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Mitunterzeichner - Cosignataires: Cottier, Delalay, Gadient,

Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière Huber, Jelmini, Onken.Rhinow (7)

Detailberatung - Discussion par articles Frau Simmen: Fremdsprachenkenntnisse sind heutzutage

ein sehr wichtiger Bestandteil der beruflichen Qualifikation,

Titel und Ingress, Art. 1,2 und dies nicht etwa nur bei denjenigen Berufen, die man übli-

Antrag der Kommission cherweise mit fremden Ländern oder Menschen assoziiert,

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates wie etwa im Fremdenverkehr, im Gastgewerbe oder in den

Verkaufsberufen. In hohem Masse werden Fremdsprachen-

Titre et préambule, art, 1,2 kenntnisse heute auch von den Angehörigen technischer Be-

Proposition de la commission rufe verlangt, von Monteuren ebenso wie von Ingenieuren.

Adhérer au projet du Conseil fédéral Diese Kenntnisse sind nötig einerseits für das Studium von

Unterlagen und Lehrbüchern, andererseits für den Kontakt mit

Angenommen -Adopté den Kunden. Gerade auf dem Gebiete der Kundenkontakte

kann es für die Erteilung eines Auftrages entscheidend sein,

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble wer von den Anbietern den besten Kontakt zum Kunden auf-

bauen kann. Die Schweiz ist in dieser Beziehung bis heute in

Für Annahme des Beschlussentwurfes 26 Stimmen einer guten Position, doch gilt es, sich hier nicht einfach auf

(Einstimmigkeit) einmal erworbenen Lorbeeren auszuruhen. Aus diesem

Grunde unterstützt der Bund auch im Rahmen der Sofort-

An den Nationalrat-Au Conseil national massnahmen zur beruflichen und universitären Weiterbildung

die Weiterbildung auf dem sprachlichen Sektor, sofern sie ef-

fektiv der beruflichen Weiterbildung dient.

Neben den freien Sprachschulen sind es vor allem zwei Trä-

gerschaften, welche Sprachkurse anbieten, nämlich die Volks-

#ST# 89.777 hochschulen und die Berufsschulen. Beide haben sowohl

Kurse, die zu einem Abschluss führen, als auch reine Hobby-

PostulatSimmen kurse im Programm.

Sprachkurse zur beruflichen Die Zusammenarbeit zwischen Berufsschulen und Volkshoch-

schulen auf den verschiedensten Gebieten ist sehr gut. Ich er-

Weiterbildung

wähne als Beispiel die Weiterbildung der Lehrer von Fremd-

Cours de langues pour le sprachenkursen. Die Volkshochschulen mit ihrer dezentralen

perfectionnement professionnel Struktur erreichen aber viele Orte, an denen keine Berufsschu-

len existieren. So gibt es in der ganzen Schweiz insgesamt 75

Volkshochschulen mit 549 Kursorten. Beide Trägerorganisa-

tionen bieten also in der Praxis einerseits Hobby- und anderer-

seits berufliche Weiterbildungskurse mit Abschluss an. Bei

Wortlaut des Postulates vom 13. Dezember 1989 den Volkshochschulen sind dies die Zertifikate der internatio-

Bis heute wird bei der Subventionierung von Sprachkursen nalen Zertifikatskonferenz. In dieser Hinsicht besteht also kein

nicht unterschieden zwischen Kursen zur persönlichen kultu- Unterschied zwischen den beiden Trägerschaften.

rellen Bereicherung und solchen zur beruflichen Weiterbil- Die Unterstützung hingegen, die derBund ausrichtet, folgt völ-

dung. Vielmehr erfolgt die Unterstützung durch den Bund je lig anderen Kriterien. Alle Kurse, die an Berufsschulen erteilt

nach Trägerschaft der Kurse. werden, die Zertifikats- wie die Hobbykurse, gelten automa-

Kurse an Berufsschulen gelten im vorneherein als berufsbe- tisch als berufliche Weiterbildung und werden als solche vom

dingt und werden über das BIGA unterstützt, solche an Volks- Biga auch kräftig unterstützt. Die Volkshochschulkurse dage-

hochschulen werden als reine Hobbies betrachtet und dem gen gelten a priori als Freizeitbeschäftigung und erhalten eine

BAK zugewiesen. bedeutend massigere Unterstützung via Bundesamt für Kul-

Dies entspricht nicht der Realität. Tatsächlich bieten auch tur. Das ergibt im Resultat höhere Kurskosten für die Teilneh-

Volkshochschulen Sprachkurse zur beruflichen Weiterbildung mer und benachteiligt nicht nur die Volkshochschulen als sol-

dort an, wo keine Berufsschulen vorhanden sind oder wo sie che, sondern alle Kursbesucher, die ausschliesslich eine

dieses Feld nicht abdecken. Volkshochschule in ihrem Einzugsgebiet zur Verfügung ha-

Der Bundesrat wird daher eingeladen zu prüfen, ob und wie ben.

die Unterstützung nach Funktion und nicht nach Trägerschaft Diese Aufteilung der Subventionen ist ebenso unlogisch wie

ausgerichtet werden könnte. ungerecht und sollte geändert werden. Es kann sich sicher

nicht darum handeln, die Berufsschulen um ihren Besitzstand

Texte du postulat du 13 décembre 1989 zu bringen, der heute darin besteht, dass alle Kurse an den

A ce jour, aucune distinction n'est faite dans le subventionne- Berufsschulen subventioniert werden, sondern es sollten viel-

ment de cours entre ceux destinés à l'enrichissement culturel mehr Mittel und Wege gefunden werden, damit alle Kurse, die

personnel et ceux servant le perfectionnement professionnel. einer echten beruflichen Weiterbildung dienen, durch das

Un appui de la Confédération dépend plutôt des institutions Biga unterstützt werden, ungeachtet des Veranstalters, der sie

d'enseignement. anbietet. Selbstverständlich beschränkt sich diese Forderung

Les cours suivis dans des écoles professionnelles sont con- auf nicht lukrative Organisationen.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Internationale Arbeitskonferenz. 75. Tagung

Conférence internationale du travail. 75e session

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1990

Année

Anno

Band II

Volume

Volume

Session Frühjahrssession

Session Session de printemps

Sessione Sessione primaverile

Rat Ständerat

Conseil Conseil des Etats

Consiglio Consiglio degli Stati

Sitzung 03

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 89.069

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 07.03.1990 - 08:00

Date

Data

Seite 85-86

Page

Pagina

Ref. No 20 018 572

Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung.

Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale.

Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.