Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 89-063 KI-generiert

Private Operation of Mountain Railway Concession Granted

Geschäftsnummer VPB 89-063
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court granted a concession for a private organization to operate a steam railway on a previously abandoned mountain section of track. The court reasoned that the railway, though tourist-oriented and therefore ineligible for general transport subsidies, is legally a railway and subject to applicable regulations. The concession also addresses the integration with existing rail networks and the transport of materials.

Legislator-Regeste

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Art. 12 Lok, Art. 33 des Eisenbahngesetzes; Private Operation of Mountain Railway Concession Granted: The court reasoned that the railway, though tourist-oriented and therefore ineligible for general transport subsidies, is legally a railway and subject to applicable regulations. The concession also addresses the integration with existing rail networks and the transport of materials.

Schlagwörter

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Eisenbahnverkehr Konzession Subvention Öffentliche Unternehmen Vergünstigung für ein Unternehmen Privateigentum
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 33 des Eisenbahngesetzes

Cited to confirm the obligation to grant connection to another railway, as relevant for the concession of the steam railway.

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Volltext

22. März 1990 N 651 Dampfbahn Furka. Konzession

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble dant toute l'année, tout comme lorsqu'il s'est agi des crédits

additionnels, on a regretté l'abandon du tronçon de montagne

Für Annahme des Gesetzentwurfs 101 Stimmen qui traversait un paysage intéressant. C'est une chance

(Einstimmigkeit) qu'une organisation privée consente à rénover ce tronçon,

désaffecté depuis l'automne 1981, et à l'axploiter comme che-

min de fer touristique au moyen de trains à vapeur. Ce projet

Abschreibung - Classement est réalisable grâce, notamment, à l'énorme travail bénévole

des membres de l'association et grâce aux propres finance-

Antrag des Bundesrates ments.

Abschreiben eines parlamentarischen Vorstosses Le tronçon de montagne est un chemin de fer au sens de la

gemäss Seite 1 der Botschaft législation. Les dispositions ad hoc (p. ex. la loi sur la durée du

Proposition du Conseil fédéral travail) sont applicables dans leur intégralité. Comme la ligne a

Classer une intervention parlementaire un caractère purement touristique, l'entreprise ne peut reven-

selon la page 1 du message diquer aucune indemnité ni aide financière, telles qu'elles sont

attribuées par la loi aux «chemins de fer du trafic général».

Angenommen -Adopté La commission des transports et du trafic souhaite que le Che-

min de fer Furka-Oberalp se prête à la jonction à Realp et à

An den Ständerat-Au Conseil des Etats Oberwald, tant du point de vue technique qu'en ce qui con-

cerne l'exploitation, telle qu'elle est prévue à l'article 33 de la

loi sur les chemins de fer. Cela permettra d'offrir des condi-

tions de transbordement optimales. D'après les vues des au-

teurs du projet, les voyageurs du chemin de fer à vapeur doi-

#ST# 89.063 vent pouvoir y accéder par le Chemin de fer Furka-Oberalp.

Cela étant, la concession du chemin de fer à vapeur ne prévoit

Dampfbahn Furka. Konzession pas de charges concernant la création de places de parc. La

Chemin de fer à vapeur de la Furka. commission soutient les efforts visant à transporter si possible

Concession par le rail le matériel roulant, les machines et le matériel de

construction.

Botschaft und Beschlussentwurf vom 23. August 1989 (BBIIII, 823)

Message et projet d'arrêté du 23 août 1989 (FF III, 787) Antrag der Kommission

Beschluss des Ständerates vom 29. November 1989 Die Verkehrskommission steht dem Vorhaben, die Zahnrad-

Décision du Conseil des Etats du 29 novembre 1989 bahn über die Furka wieder in Betrieb zu nehmen, sehr positiv

gegenüber und beantragt einstimmig, auf die gut vorbereitete

Vorlage einzutreten und dem Bundesbeschluss über die Ertei-

lung einer Konzession an die Dampfbahn nach Entwurf des

Bundesrates zuzustimmen.

Frau Diener unterbreitet im Namen der Verkehrskommission

den folgenden schriftlichen Bericht: Proposition de la commission

La Commission des transports et du trafic est très favorable au

Bei den Diskussionen über den Bau des Furka-Basistunnels projet de remettre en service le chemin de fer à crémaillère

als Voraussetzung für einen ganzjährigen Betrieb der Furka- situé à la Furka. Elle propose donc à l'unanimité d'entrer en

Oberalp-Bahn in den Jahren 1970/1971 und auch im Zusam- matière sur la demande, bien préparée, et d'adopter l'arrêté

menhang mit den erforderlichen Zusatzkrediten wurde allge- fédéral, selon le projet du Conseil fédéral.

mein bedauert, dass die landschaftlich interessante Furka-

Bergstrecke aufgegeben werden muss. Es darf deshalb als Weber-Schwyz: Der Bericht der Kommission ist umfassend

Glücksfall bezeichnet werden, dass eine private Organisation und entspricht der einhelligen Meinung der Mitglieder. Erlau-

die seit Herbst 1981 stillgelegte Bergstrecke wieder instand- ben Sie mir, dass ich trotzdem im Namen der FDP-Fraktion

stellen und mit Dampfzügen als Touristenbahn weiterbetrei- kurz dazu Stellung nehme. Wir empfehlen Ihnen Eintreten auf

ben will. Möglich wird dieses Vorhaben insbesondere dank diese Konzession.

engagierter Fronarbeit seitens der Vereinsmitglieder und Ei- Diese Konzessionsgewährung ist eine Anerkennung für die

genfinanzierungen. Furka-Dampfbahnpioniere. Diese Pioniere ermöglichen es,

Bei der Dampfbahn Furka-Bergstrecke handelt es sich um dass die landschaftlich interessante Furka-Bergstrecke wie-

eine Bahn im Sinne des Eisenbahngesetzes. Die entsprechen- der auflebt und erhalten bleibt; sie ist auch eine Anerkennung

den Vorschriften (z. B. das Arbeitszeitgesetz) gelten vollum- für die grossartige Fronarbeit und die Eigenfinanzierung

fänglich. Als reine Touristenbahn hat das Unternehmen je- durch Vereinsmitglieder und viele Kreise im In- und Ausland.

doch keinen Anspruch auf Abgeltung und Beitragsleistungen, Gestatten Sie mir aber noch, zuhanden der Materialien einen

wie sie gemäss Eisenbahngesetz für «Bahnen des allgemei- Punkt hervorzuheben, der in der Kommission bereits bespro-

nen Verkehrs» ausgerichtet werden. chen wurde, nämlich die Frage der Konzessionswirkung. In

Die Verkehrskommission erwartet, dass die Furka-Oberalp- der Kommission ist die Frage aufgeworfen worden, ob die

Bahn der Dampfbahn Furka-Bergstrecke in Realp und Ober- Konzessionsgewährung auch das Anschlussrecht an das öf-

wald den in Artikel 33 des Eisenbahngesetzes vorgesehenen fentliche Netz auf beiden Seiten gewähre. Das wurde uns be-

technischen und betrieblichen Anschluss gewährt. Damit kön- stätigt. Der Artikel 33 des Eisenbahngesetzes sagt dazu, dass

nen optimale Umsteigeverhältnisse geschaffen werden. Es ist dieser Anschluss gewährt werden kann. Wir meinen auch,

deshalb auch nicht vorgesehen, der Dampfbahn in der Kon- dass ein Anschlussrecht besteht.

zession Auflagen bezüglich der Bereitstellung von Parkplät- Warum wollen wir das hervorheben? Weil wir feststellen, dass

zen zu machen. Die Kommission unterstützt die Bestrebun- für die Bauarbeiten sehr viele Transporte auf der Strasse erfol-

gen, Rollmaterial, Baumaschinen und Baumaterial für die gen müssen. Es wäre wünschbar, wenn Maschinen, Material

Dampfbahn nach Möglichkeit auf dem Schienenweg zuzufüh- und anderes bereits heute, vielleicht von der einen Seite her,

ren. auf der Schiene zugeführt werden könnten, und wir meinen

auch, dass in der Schlussphase, bei Beendigung dieser

Mme Diener présente au nom de la Commission des trans- Strecke, das Anschlusswerk auf beiden Seiten vom anderen

ports et du trafic le rapport écrit suivant: Konzessionsinhaber gewährt werden muss.

Wir möchten Bundesrat Ogi als zuständigen Departements-

En 1970 et 1971, lorsqu'il était question de construire le tunnel chef bitten, dies hier zuhanden der Materialien nochmals zu

de base de la Furka pour l'exploitation du chemin de fer pen- bestätigen. Wir danken für diese Klarstellung.

Initiative parlementaire (Ott) 652 N 22 mars 1990

Fischer-Sursee: Sie werden sich fragen, weshalb ich mich bei 86.246

#ST#

diesem Geschäft ans Rednerpult dränge. Ich bin wohl einer

der wenigen in diesem Saal, die von der Sache etwas verste-

hen (Heiterkeit) und mit Dampffahrten praktische Erfahrung Parlamentarische Initiative (Ott)

haben, wie der hier anwesende Direktor Bürki vom Bundes- Parlamentsreform (2. Lesung)

amt für Verkehr bestätigen kann. Ich bin zwar nicht Heizer auf Initiative parlementaire (Ott)

einer Dampflok, hingegen Präsident der «international bedeut- Réforme du Parlement (2e lecture)

samen» Sursee-Triengen-Bahn, einer rentierenden Güter-

bahn. Daneben beglückt sie mit zwei Dampfloks aus der Pio- Fortsetzung - Suite

nierzeit ganze Völkerscharen mit begehrten Nostalgiefahrten.

Sie dampft vor allem neuvermählte Ehepaare glücklich in den Siehe Seite 170 hiervor-Voir page 170 ci-devant

Ehehafen, und ich kann Sie versichern: Das Geschäft floriert -

und darum dreht sich ja die Frage - und bereitet vielfache

Freude in unserer etwas trostlosen und griesgrämigen Zeit,

die wir angeblich im Augenblick erleben.

Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich lade Sie freund-

lich ein zu einer Dampffahrt von Sursee nach Triengen, damit

Sie auch wieder einmal etwas Freude empfinden und auf der Art. 12

Lok sorglos und ohne Folgen Dampf ablassen können. Sie Antrag Früh

werden sich dabei überzeugen können, dass es heute richtig Titel

ist, der Furka-Dampfbahn zuzustimmen - was ich Ihnen hier- Konferenz der Fraktionspräsidenten und des Büros

mit wärmstens empfehle! Abs. 1

Die Konferenz der Fraktionspräsidenten und des Büros be-

Bundesrat Ogi: Ich gestehe Ihnen ehrlich, dass ich nichts von steht aus den Präsidenten der Fraktionen und den Mitgliedern

Dampfbahnen verstehe. Aber ich habe Freude an diesem Pro- des Ratsbüros.

jekt und grosse Achtung vor den Leuten, die sich für die Reali-

sierung dieses Projektes stark machen und einsetzen. Das Art. 12

verdient auch ein Wort des Bundesrates. Proposition Früh

Nun zur Frage des Anschlussrechtes und zur Frage von Herrn Titre

National rat Weber. Gemäss Artikel 33 des Eisenbahngesetzes Conférence des présidents de groupe et du Bureau

sind die Eisenbahnen verpflichtet, den Anschluss einer än- AI. 1

dern Bahn, also hier den Anschluss der Dampfbahn, zu gestat- La Conférence des présidents de groupe et du Bureau se

ten, ohne unverhältnismässige Bedingungen zu stellen. Im compose des président des groupes et des membres du Bu-

Streitfall entscheidet die Eisenbahnaufsichtsbehörde des BAV reau.

über die Anschlusspflicht und die technischen Aspekte.

Ueber finanzielle Belange entscheidet das Bundesgericht. Früh: Die beiden Sprecher konnten anlässlich der ersten Le-

Das ist die Situation, und das ist die Aussage, die ich zuhan- sung nur im persönlichen Namen sprechen, weil mein Antrag

den der Materialien gerne gemacht habe. der Kommission nicht vorgelegen hatte; dafür habe ich Ver-

ständnis.

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen In der Zwischenzeit hat die Kommission nochmals getagt, und

Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière ich habe mir erlaubt, den Antrag einbringen zu lassen, weil ich

dieser Kommission selbst nicht angehöre. Ich nehme doch für

Detailberatung - Discussion par articles mich in Anspruch, die Regeln, aber auch die Stärken und die

Schwächen unseres Parlamentsbetriebes aus langjähriger

Titel und Ingress, Art. 1-17 Zugehörigkeit zu kennen. Werten Sie aber meinen nochmali-

Antrag der Kommission gen Versuch bitte nicht als Zwängerei, sondern als Beitrag zu

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates mehr Effizienz. Die vorberatende Kommission hat sich übri-

gens nicht entscheiden können: Mit 7 zu 7 Stimmen war der

Titre et préambule, art. 1 -17 Stichentscheid des Präsidenten erforderlich.

Proposition de la commission Ich möchte nicht wiederholen, was ich in der ersten Lesung

Adhérer à la décision du Conseil des Etats vorgetragen habe, vielleicht einfach soviel: Herr Nebiker hat

sich mit Vehemenz gegen diese Zusammenlegung gewehrt.

Angenommen -Adopté Ich möchte nicht an seiner Kenntnis der Dinge zweifeln, hat er

doch als Fraktionspräsident und Büromitglied beiden Gre-

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble mien angehört. Einer vermeintlichen Begründung, die gegen

ein Zusammenlegen spricht, kann ich jedoch nicht folgen. Er

Für Annahme des Beschlussentwurfes 88 Stimmen hat bei der ersten Lesung ausgeführt, ich zitiere: «Das Büro

(Einstimmigkeit) wird vom Plenum gewählt. Jeder einzelne ist ein Vertrauens-

mann des Rates, er ist gleichzeitig auch Stimmenzähler. Hin-

An den Bundesrat-Au Conseil fédéral gegen werden die Fraktionspräsidenten nur von den Fraktio-

nen gewählt und dann in die Präsidentenkonferenz delegiert.

Es sind also ganz verschiedene Wahlkörper für die beiden

Gremien zuständig.»

Nun meine ich, dass gerade deshalb das Büro die Kategorien-

einteilung vornehmen müsste, und zwar abschliessend. Es

kann doch nicht sein, dass das vom Rat gewählte Büro nur die

Möglichkeit hat, Antrag an die nicht vom Rat gewählte Frakti-

onspräsidentenkonferenz zu stellen. Ein Zusammenlegen

würde den Weg verkürzen und abschliessend sein.

Kollege Franz Jaeger, der im Moment nicht im Saal ist,

wünschte oder forderte anlässlich der Beratung des

Puk-2-Auftrages, dass das Büro um Mitglieder der LdU- und

der grünen Fraktion erweitert werde. Hätten die Fraktionsprä-

sidenten und das Büro zusammen getagt, wären die beiden

Fraktionen vertreten gewesen.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Dampfbahn Furka. Konzession

Chemin de fer à vapeur de la Furka. Concession

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1990

Année

Anno

Band II

Volume

Volume

Session Frühjahrssession

Session Session de printemps

Sessione Sessione primaverile

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 15

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 89.063

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 22.03.1990 - 15:00

Date

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Seite 651-652

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Ref. No 20 018 405

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