Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 89-062 KI-generiert

Unemployment Insurance Law Revision: Benefits, Employer Co-payments, and Weather-Related Losses

Geschäftsnummer VPB 89-062
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

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This decision concerns a revision of the unemployment insurance law aimed at simplifying administrative processes, reducing employer co-payments for short-time and bad weather compensation, and addressing weather-related job losses. The court upheld the general effectiveness of the existing law but introduced modifications, including a standardized daily benefit rate, adjustments to benefit degressivity based on age, and a reduced employer waiting day for certain compensations. The court also addressed the issue of weather-related customer losses, allowing them to be considered under short-time work compensation in hardship cases, particularly for the tourism sector, while maintaining that direct weather-related work stoppages remain the primary focus for bad weather compensation.

Legislator-Regeste

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Art. 22 Absatz, Art. 27 eine, Art. 68 GRN, Art. 68 RCN, Art. 32 keinen, Art. 27 auf; Unemployment Insurance Law Revision: Benefits, Employer Co-payments, and Weather-Related Losses: The court upheld the general effectiveness of the existing law but introduced modifications, including a standardized daily benefit rate, adjustments to benefit degressivity based on age, and a reduced employer waiting day for certain compensations. The court also addressed the issue of weather-related customer losses, allowing them to be considered under short-time work compensation in hardship cases, particularly for the tourism sector, while maintaining that direct weather-related work stoppages remain the primary focus for bad weather compensation.

Schlagwörter

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wetterbedingter Arbeitsausfall Versicherungsleistung der Arbeitslosenversicherung Anpassung der Versicherungsleistungen Arbeitslosigkeit Kurzarbeitsentschädigung Direktversicherung
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 22 Abs. 1 des Gesetzes

Cited for the adjustment of the daily unemployment benefit rate.

Art. 22 Abs. 3 des Gesetzes

Cited for the provisions regarding the degressive reduction of daily benefits.

Art. 27 des Gesetzes

Cited for the relationship between insurance duration and entitlement to daily benefits.

Art. 32

Cited in relation to compensation for weather-related customer losses.

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Volltext

18. September 1990 N 1407 Arbeitslosenversicherungsgesetz. Revision

raison pour laquelle le Conseil fédéral plaide pour la transfor- Allenspach, Berichterstatter: Das Arbeitslosenversicherungs-

mation en postulat. gesetz vom 25. Juni 1982 hat sich nach übereinstimmender

Quant au fonds, je considère sans doute l'instrument dont Meinung bewährt. Der Kerngehalt dieses Gesetzes wird des-

nous disposons ici, afin d'aider aux investissements dans les halb durch die beantragte Revision nicht in Frage gestellt. Die

régions de montagne, comme un instrument qui n'est pas ce- Revision wurde eingeleitet, weil sich erstens aufgrund der ge-

lui des bons sentiments que l'on devrait porter aux monta- machten Erfahrungen administrative Vereinfachungen auf-

gnards mais comme l'expression d'un acte d'équité, de soli- drängen, weil zweitens die finanzielle Selbstbeteiligung des

darité active, d'un acte d'harmonie. Telles sont les caractéristi- Arbeitgebers bei Kurzarbeits- und Schlechtwetterentschädi-

ques de cette politique. gungen herabgesetzt werden sollte, damit diese beiden In-

Que cette politique, selon certains d'entre vous, ne soit pas as- strumente besser zum Tragen kommen, und weil drittens die

sez richement dotée et que l'assèchement graduel de ce Frage der Behandlung der wetterbedingten Arbeitsausfälle im

fonds pour la LIM soit sujet à des préoccupations, je le com- Arbeitslosenversicherungssystem überprüft werden musste.

prends parfaitement. Je ne souhaiterais moi aussi rien d'autre Die Revisionsvorlage ist im Ständerat gut aufgenommen wor-

que de renforcer la dotation de ce fonds pour pouvoir faire en den. Als Erstrat hat er sich -von wenigen Ausnahmen abgese-

moins de temps un peu plus de choses en matière d'investis- hen - den bundesrätlichen Revisionsanträgen angeschlos-

sements dans les zones de montagne. Mais, ne me faites pas sen. Die Diskussionen in der nationalrätlichen Kommission

dire que la politique à l'égard de la montagne est une politique waren gewissermassen ein Spiegelbild der ständerätlichen

de discours seulement et non une politique d'actes. Je cons- Erörterungen. Die Kommissionsmehrheit folgte praktisch voll-

tate qu'au titre de la LIM, près de 100 millions de francs irrigue- umfänglich den Beschlüssen des Ständerates.

ront l'année prochaine les régions de montagne pour les équi- Die wichtigsten der in der Kommission erörterten Revisions-

pements collectifs: 56 millions au budget, plus une bonne vorschläge betrafen folgende Punkte:

quarantaine qui reviendront des amortissements achevés. Je 1. Das zivilstandsunabhängige Taggeld: Artikel 22 Absatz 1

constate que, en outre, nous venons de discuter de l'améliora- des Gesetzes bestimmt, dass das volle Taggeld bei Ledigen

tion aux logements en zone de montagne. Vous avez là un au- 70 Prozent, bei Verheirateten und Unterstützungspflichtigen

tre instrument qui vient compléter celui dont nous parlons 80 Prozent des versicherten Verdienstes beträgt. Der Bundes-

maintenant. Je constate que le troisième secteur d'aide à la rat schlägt neu ein vereinheitlichtes Taggeld für alle von

montagne sont les aides pour l'agriculture de montagne qui 80 Prozent vor. Ständerat und nationalrätliche Kommission

s'ajoutent, elles aussi, à ces montants. Ne dites donc pas que stimmen dieser Heraufsetzung des Taggeldes der ledigen Ar-

nous sommes en train de ronronner avec des discours, qu'il beitslosen von 70 auf 80 Prozent zu.

n'y a que des symboles et pas d'actes. Il y a là une réalité subs- 2. Die Degression des Taggeldes: Gemäss Artikel 22 Absatz 3

tantielle et je suis prêt à suivre ceux qui souhaitent l'augmenter des Gesetzes wird das Taggeld nach Bezug von 85 Taggel-

encore. C'est la raison pour laquelle le Conseil fédéral accepte dern um 5 Prozent und nach Bezug von 170 Taggeldern noch

le postulat. Pourtant, j'aimerais qu'il soit quand même dit équi- einmal um 5 Prozent gekürzt, um den Arbeitslosen damit ein

tablement ce qui a déjà été fait, et ce qui continue à l'être, en Zeichen zu geben und auch um sanften Druck auszuüben, da-

faveur de la montagne. mit sie sich um eine Arbeit bemühen.

Pour terminer, je regrette que la commission consultative n'ait Diese Taggelddegression ist verschiedentlich kritisiert wor-

semble-t-il pas tenu le rythme que d'aucuns auraient souhaité den. Bundesrat und Ständerat halten an ihr fest. Sie haben

qu'elle tienne. J'observe cependant que la question de la mo- aber den Personenkreis, der von der Degression ausgenom-

tion Steinegger, déposée au début du mois de mars de cette men ist, erweitert. Eine Herabsetzung des Taggeldes wird bei

année, a été évoquée en commission lors de sa séance du bescheidenen Taggeldern, bei über 45jährigen Arbeitslosen

28 mars. Je ne sais si les honorables préopinants n'ont pas und bei Invaliden überhaupt nicht vorgenommen.

participé à cette séance ou s'ils en ont perdu le souvenir, mais Der Bundesrat kann zudem bei andauernder Arbeitslosigkeit

en me recommandant pour que le rythme des séances soit allgemein oder für besonders hart getroffene Versichterten-

plus soutenu à l'avenir, je leur fais observer qu'à la séance du gruppen weitere Ausnahmen vorsehen.

28 mars il a bel et bien été question de la motion de M. Stei- Die nationalrätliche Kommission hat sich dem Bundesrat und

negger. dem Ständerat angeschlossen. Sie tritt grundsätzlich für Bei-

behaltung der Taggelddegression ein. Sie will aber den Bun-

Abstimmung - Vote desrat ermächtigen, Härtefälle zu vermeiden und zusätzliche

Gruppen von schwer vermittelbaren Arbeitslosen von der De-

Für Ueberweisung als Motion 119 Stimmen gression ausnehmen zu können. Da hier ein Minderheitsan-

Für Ueberweisung als Postulat 8 Stimmen trag vorliegt, wird diese Frage den Rat ebenfalls beschäftigen.

3. Der Taggeldanspruch: Das Gesetz stellt in Artikel 27 eine

Beziehung zwischen Versicherungsdauer und dem Taggeld-

anspruch her. Wer länger Beiträge bezahlt hat, kann im Falle

von Arbeitslosigkeit auch länger Taggelder beziehen. Dieser

Grundsatz wurde in der Kommission von keiner Seite in Frage

#ST# 89.062 gestellt. Der Bundesrat will an den bisherigen Höchstansprü-

chen festhalten; der Ständerat vertritt die gleiche Auffassung.

Arbeitslosenversicherungsgesetz. Er hat aber die Kompetenz des Bundesrates, bei andauernder

Revision erheblicher Arbeitslosigkeit eine höhere Anzahl Taggelder

Loi sur l'assurance-chômage. Révision festzusetzen als gesetzlich vorgesehen, noch ausgeweitet.

Die Mehrheit der nationalrätlichen Kommission hat sich voll-

Botschaft und Gesetzentwurf vom 23. August 1989 (BBIIII, 377) umfänglich dem Ständerat angeschlossen. Eine Kommissi-

Message et projet de loi du 23 août 1989 (FF III, 369) onsminderheit will indessen die Taggeldbezugsdauer gene-

Beschluss des Ständerates vom 7. März 1990 rell wesentlich erhöhen, zum Teil nahezu verdoppeln. Wir wer-

Décision du Conseil des Etats du 7 mars 1990 den in der Detailberatung darauf zurückkommen.

Kategorie l, Art. 68 GRN - Catégorie l, art. 68 RCN 4. Karenztag zu Lasten der Arbeitgeber: Sowohl bei Kurzar-

beits- als auch bei Schlechtwetterentschädigungen hat der Ar-

beitgeber neben den Sozialversicherungsprämien monatlich

noch einen vollen Karenztag zu seinen eigenen Lasten zu

übernehmen. Diese finanzielle Selbstbeteiligung hat offen-

Antrag der Kommission sichtlich viele Arbeitgeber veranlasst, auf Kurzarbeit oder

Eintreten Schlechtwetterentschädigung zu verzichten und statt dessen

Proposition de la commission Entlassungen vorzunehmen. Die sozialen Folgen von Entlas-

Entrer en matière sungen sind weit schwerwiegender als jene von Kurzarbeit

Loi sur l'assurance-chômage. Révision 1408 N 18 septembre 1990

oder Arbeitseinstellung bei Schlechtwetter. Es darf angenom- zwar dann, wenn die Arbeitsausfälle nicht zum normalen Be-

men werden, dass Entlassungen auch die Arbeitslosenversi- triebsrisiko des Arbeitgebers gehören, nicht voraussehbar

cherung stärker belasten. Der Bundesrat will deshalb die fi- sind, nicht als branchen-, berufs- und betriebsüblich angese-

nanzielle Selbstbeteiligung des Arbeitgebers auf einen halben hen werden können und auch nicht durch saisonale Beschäfti-

Arbeitstag als Karenzzeit reduzieren. Der Ständerat und die gungsschwankungen verursacht werden.

nationalrätliche Kommission haben sich diesem Antrag voll- Der Bundesrat kann zudem für diese wetterbedingten Kurzar-

umfänglich angeschlossen. beitsentschädigung längere Karenzfristen vorsehen, und er

5. Konzeption der Schlechtwetterentschädigung: Unsere kann auch bestimmen, dass eine vollständige oder minde-

Konzeption der Arbeitslosenversicherung beruht auf dem stens erhebliche Einstellung des Betriebes vorliegen muss.

Grundsatz, dass nur jener Arbeitslosentaggelder beziehen Der Bundesrat hat zugesichert, von diesen Einschränkungs-

darf, der dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Dieser allge- möglichkeiten Gebrauch zu machen. Ständerat und Mehrheit

meine Grundsatz wird durch das Institut der Kurzarbeit und der nationalrätlichen Kommission haben dieser Konzeption

der Schlechtwetterentschädigung durchbrochen, denn bei zugestimmt. Eine Minderheit beantragt wetterbedingte Kun-

diesen beiden Möglichkeiten bleibt der arbeitslose Arbeit- denausfälle wie bisher nicht einzubeziehen und es bei der bis-

nehmer weiterhin arbeitsvertraglich gebunden und steht da- herigen Regelung zu belassen.

mit dem Arbeitsmarkt nicht oder höchstens in sehr beschränk- 6. Administrative Vereinfachungen. Die übrigen Revisions-

tem Umfang zur Verfügung. Der Gesetzgeber hat deshalb bei punkte sind in dieser Kommission nur wenig diskutiert wor-

Kurzarbeit und Schlechtwetterentschädigung einschrän- den. Die Kommission stimmt Bundesrat und Ständerat in die-

kende Bezugsbedingungen festgesetzt. Beide Institute müs- sen Punkten zu. Die Kommissionssprecher verzichten in der

sen Ausnahmen bleiben. Detailberatung darauf, diese Aenderungen im einzelnen zu er-

Zwischen Kurzarbeit und Schlechtwetterentschädigung be- läutern. Sie werden sich auf jene Punkte beschränken, bei de-

stehen grundsätzliche Unterschiede. Kurzarbeit ist nur zuläs- nen Differenzen zwischen Kommission und Ständerat beste-

sig bei nicht voraussehbarem, konjunkturellem Arbeitsman- hen oder Kommissionsbeschlüsse durch Abänderungsan-

gel. Kurzarbeit ist nicht zulässig bei branchen-, berufs- und be- träge in Frage gestellt werden.

triebsüblichen Beschäftigungsschwankungen. Das normale Zudem wollen wir bei zwei Punkten noch Erklärungen der

Betriebsrisiko und die saisonalen Bewegungen hat der Arbeit- Kommission abgeben.

geber selbst zu tragen. Sofern diese Voraussetzungen vorlie- Der Ständerat hat nach Abschluss seiner Beratungen einem

gen, kann Kurzarbeit in jeder Branche angeordnet bzw. von Postulat zugestimmt, in dem - in Widerspruch zu seinen Be-

den zuständigen Instanzen bewilligt werden. Die Schlechtwet- schlüssen-der Bundesrat aufgefordert wird, Skischulen, Seil-

terentschädigung kann im Gegensatz dazu nur dort ausge- bahnen sowie Berg- und Pistenrestaurants in den Regelbe-

richtet werden, wo zwar Aufträge vorhanden wären, die Arbeit reich der Schlechtwetterentschädigung einzubeziehen. Wir

aber des Wetters wegen technisch nicht möglich, wirtschaft- können den wetterbedingten Kundenausfall aber nicht gleich-

lich nicht vertretbar oder dem Arbeitnehmer nicht zumutbar ist. zeitig zwei verschiedenen Regeln unterstellen.

Bei Kundenausfällen infolge ungünstiger Witterung ist keine Der Nationalrat hat sich zu diesem ständerätlichen Postulat

Schlechtwetterentschädigung möglich. Der Bundesrat hat in nicht zu äussern. In der nationalrätlichen Kommission ist auch

der Vollzugsverordnung umschrieben, in welchen Branchen kein entsprechender Postulatsantrag eingebracht worden.

und Arbeitsbereichen Schlechtwetterentschädigungen über- Ein solcher wäre, darüber besteht kein Zweifel, als Wider-

haupt zulässig sind. Er hat dabei den gesetzlichen Rahmen spruch zu der von uns beschlossenen Konzeption auch klar

voll ausgeschöpft. Er ist eher weiter gegangen, als sich dies abgelehnt worden.

der Gesetzgeber 1982 bei der damaligen gesetzlichen Um- Die nationalrätliche Kommission hat ohne Gegenstimme bei

schreibung der Schlechtwetterentschädigung vorgestellt hat. drei Enthaltungen Eintreten auf die Vorlage beschlossen und

Im Gegensatz zur Kurzarbeit war das Institut der Schlechtwet- in der Schlussabstimmung die Vorlage ebenfalls ohne Gegen-

terentschädigung schon früher umstritten. Es fand 1982 nur stimme bei einer Enthaltung genehmigt.

deshalb Aufnahme ins Gesetz, weil vorher im Baugewerbe

Schlechtwetterentschädigungen schon üblich waren und von Mme Déglise, rapporteur: La loi sur l'assurance-chômage du

den Sozialpartnern über ihre Arbeitslosenversicherungskasse 25 juin 1982, entrée en vigueur en 1984, a permis d'assurer

finanziert wurden. une meilleure protection sociale contre les conséquences du

Seit einigen Jahren wird das Institut der Schlechtwetterent- chômage. Déplus, elle est devenue un instrument indispensa-

schädigung in zunehmendem Masse kritisiert. Es wird als ble à la politique actuelle de l'emploi, principalement du fait

Fremdkörper im System empfunden, weil damit auch bei vor- qu'elle n'a pas pour unique but de servir des prestations en

aussehbaren Arbeitsausfällen Entschädigungen ausgerichtet cas de chômage, mais encore qu'elle encourage les chô-

werden. Andere kritisieren, dass zwar alle gleich hohe Prä- meurs à prendre un emploi convenable et qu'elle offre un large

mien bezahlen müssten, von der Schlechtwetterentschädi- éventail de prestations de nature préventive. C'est dire qu'elle

gung aber nur Arbeitnehmer ausgewählter Erwerbszweige donne, dans son ensemble, satisfaction.

profitieren könnten. Die Touristikbranchen verlangten explizit La révision qui nous est proposée porte essentiellement sur

Aufnahme unter die Branchen, die zum Bezug von Schlecht- des domaines qui ne donnaient pas entière satisfaction. D'une

wetterentschädigungen berechtigt sind, ohne allerdings zu part, il s'agit de simplifier l'exécution de la loi dans le domaine

beachten, dass es bei ihnen nicht um witterungsbedingte Ar- des prestations, d'autre part, de diminuer la participation fi-

beitsausfälle geht, sondern um witterungsbedingte Kunden- nancière de l'employeur pour deux genres de prestations: l'in-

ausfälle. Die Vernehmlassung ergab keine tragfähige Mehr- demnité en cas de réduction de l'horaire de travail et l'indem-

heit, weder für die Abschaffung der Schlechtwetterentschädi- nité en cas d'intempérie. Il s'agit surtout d'empêcher que l'em-

gung noch für die Verselbständigung, noch für die Ausdeh- ployeur ne recoure au licenciement au détriment du travail-

nung des Kreises neuer Bezugsberechtigter. Der Bundesrat leur.

sieht deshalb in dieser Revisionsvorlage keine grundsätzliche Ce projet de révision a passé le cap du Conseil des Etats. Ce-

Veränderung der Schlechtwetterentschädigung vor. Sie bleibt lui-ci, à part quelques modifications mineures, a accepté le

weiterhin beschränkt auf Arbeitsausfälle, die zwingend auf projet préparé par le Conseil fédéral. La majorité de notre com-

Wettereinflüsse zurückzuführen sind, sie gilt weiterhin nur in mission rejoint dans ses décisions celles du Conseil des Etats.

den traditionellen bisherigen Schlechtwetterentschädigungs- La commission a traité de cette révision lors de deux séances.

branchen. Au cours de la discussion sur l'entrée en matière, elle a en-

Die Ausdehnung der Schlechtwetterentschädigung auf die tendu M. Delamuraz, conseiller fédéral, exposer les raisons de

Touristikbranchen ist in dieser Vorlage nicht beantragt und cette révision et commenter les principales modifications.

vorgesehen. Hingegen soll im Rahmen der Regeln der Kurzar- L'accent a été mis sur le point fort de cette révision: l'indemnité

beit die Möglichkeit geschaffen werden, wetterbedingte Kun- en cas d'intempéries. En fait, pour trouver une solution à ce

.denausfällezu berücksichtigen. Kurzarbeitsentschädigungen problème, il s'agissait de répondre au préalable à deux ques-

können also in diesem Rahmen ausgerichtet werden, und tions bien précises: premièrement, quelles pertes de travail

18. September 1990 N 1409 Arbeitslosenversicherungsgesetz. Revision

dues aux conditions météorologiques doivent être prises en Verzicht auf die Verpflichtung des Arbeitslosen, bei Kurzarbeit

charge par l'assurance selon le principe de la solidarité? nach einer anderen Beschäftigung Umschau halten zu müs-

Deuxièmement, quelles pertes doivent être exclues parce sen. Diese gesetzliche Vorschrift war nicht nur eine geradezu

qu'elles font partie du risque que l'employeur doit assumer demütigende Zumutung an den Versicherten, auch die Be-

lui-même? Le Conseil fédéral propose comme solution un sys- triebe und Personalbüros, welche oft Dutzende von Bestäti-

tème selon lequel l'octroi de l'indemnité en cas d'intempéries gungen für Arbeit anbietende Arbeitslose ausstellen mussten,

reste limité aux cas de perte de travail causée directement par empfanden diese zur Förderung der Arbeitsvermittlung ge-

des conditions météorologiques inéluctables, cas réservés dachte gesetzliche Bestimmung nur mehr als eine zeitauf-

actuellement aux branches du bâtiment et de l'économie fo- wendige Belästigung. Eine Vereinfachung des Vollzugs ist

restière, tandis que la perte de clientèle due au manque de auch erreicht mit der Gleichsetzung des Taggeldansatzes für

neige, par exemple, ne donne pas droit à l'indemnité. En re- Verheiratete und Ledige auf 80 Prozent. Darüber hinaus wird

vanche, pour répondre aux interventions parlementaires allant damit dem Gleichheitsartikel Rechnung getragen, indem z. B.

dans ce sens, le Conseil fédéral propose, dans ce projet de ré- die Diskriminierung alleinstehender erwerbstätiger Frauen

vision, de prendre en considération des pertes de travail dues und Mütter aufgehoben wird.

indirectement aux intempéries dans le cadre de l'indemnité en In Artikel 22 schlägt der Bundesrat zwar vor, die Altersgrenze

cas de réduction de l'horaire de travail. C'est d'ailleurs cette der Versicherten für die Kürzung der Leistungen innerhalb der

solution qu'il avait choisie au printemps de cette année, Rahmenfrist vom 55. auf das 45. Altersjahr herabzusetzen. Wir

lorsqu'il s'est agi de prendre des mesures urgentes pour in- glauben jedoch, dass diese Kürzung an sich eine ungerechte

demniser certaines pertes de travail dues aux intempéries, et Schmälerung der Leistungen an unschuldige Opfer von Ent-

ceci après trois hivers consécutifs très peu enneigés. lassungen darstellt. Wer längere Zeit arbeitslos ist, erleidet oh-

Les membres de la commission ont accueilli favorablement ce nehin eine empfindliche Einkommenseinbusse. Die Einbusse

projet, relevant en particulier le soulagement des populations ist um so grösser, je länger die Erwerbslosigkeit dauert. Man

de montagne, plus particulièrement touchées par cette révi- sollte deshalb die Opfer von Entlassungen und Betriebs-

sion. Les milieux du tourisme, quoique souhaitant une solu- schliessungen nicht zusätzlich durch Leistungskürzungen

tion par le biais de l'indemnité en cas d'intempéries, estiment strafen. Ich bitte Sie deshalb, dem Minderheitsantrag auf Strei-

que le Conseil fédéral fait tout de même un pas dans la bonne chung der Absätze 3 bis 5 von Artikel 22 zuzustimmen und da-

direction. Les offices cantonaux et communaux de chômage mit auf die Leistungskürzung zu verzichten.

apprécieront les simplifications d'ordre administratif. Si ce pro- Mit der Oeffnung von Artikel 32 hat der Bundesrat dem Drän-

jet diminue la charge des employeurs, notamment dans le ca- gen der Fremdenverkehrsbranche nachgegeben. Ob allem

dre de l'indemnité en cas d'intempéries et de celle en cas de Verständnis für die Probleme in den Wintersportorten, welche

réduction de l'horaire de travail, il va également à la rencontre in den vergangenen Jahren vermehrt durch den Schneeman-

des travailleurs lorsqu'il admet un taux uniforme d'indemnités gel eingetreten sind, ergeben sich für die Leistungsabgren-

journalières à 80 pour cent et qu'il abaisse à 45 ans la limite zung doch erhebliche Schwierigkeiten. Der Ständerat hat zwar

d'âge à partir de laquelle la dégressivité n'est plus appliquée. mit seinem Antrag auf Beschränkung der Leistungen auf Här-

Enfin, l'entrée en matière a été acceptée à l'unanimité, moins tefälle eine Schranke gesetzt. Ein gewisses Unbehagen bleibt

trois abstentions. jedoch bestehen, vor allem weil befürchtet wird, es könnte sich

A la lecture des articles, des divergences ont été mises à jour hier ein Fass ohne Boden auftun.

donnant lieu à des propositions de minorité. Il s'agit de la sup- Ich bitte deshalb den Bundesrat, seine Vorstellungen und Ab-

pression de la dégressivité, à l'article 22, de l'augmentation du sichten über das Ausmass der Leistungen bekanntzugeben

nombre des indemnités allouées, à l'article 27. Nous avons und gegenüber dem Rat zu erläutern. Vor allem wäre es inter-

examiné également, lors de la discussion de l'article 27, l'ini- essant, vom Bundesrat zu erfahren, wie sich die vorgeschla-

tiative du canton de Neuchâtel ayant trait à ce sujet. Puis nous gene Regelung in den vergangenen drei Jahren ausgewirkt

avons eu une discussion très nourrie au sujet de l'indemnité hätte.

en cas de perte de travail due indirectement aux conditions Unsere Fraktion hat zu Artikel 32 keinen konkreten Beschluss

météorologiques à l'article 32. gefasst. Die einzelnen Fraktionsmitglieder werden sich frei

Je vous livrerai les résultats des discussions de la commission entscheiden können. Die Zustimmung zum bundesrätlichen

sur ces objets précis, lors de la présentation des propositions Vorschlag wird weitgehend davon abhängen, wieweit der Rat

de minorité. Au vote final, la commission a accepté le projet de bereit ist, den Minderheitsanträgen zu den Artikeln 22 und 27

modification par 10 voix contre zéro et une abstention. zuzustimmen. Sollten diese Arbeitnehmerbegehren abge-

blockt werden, würde auch das Verständnis für die Arbeitge-

berwünsche aus dem Touristikbereich fehlen.

Reimann Fritz: Die sozialdemokratische Fraktion stimmt der Ob aller Anerkennung für die vom Bundesrat vorgeschlage-

Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes zu, auch nen Verbesserungen und Erleichterungen kann ich meine Ent-

wenn die Revision in gewissen Bereichen zu wenig weit geht täuschung darüber nicht verbergen, dass der grösste Teil der

und anstehende Arbeitnehmerpostulate unerfüllt bleiben. Postulate, welche von Arbeitnehmerorganisationen gestellt

Aber wir begrüssen es, dass die Revision jetzt, während einer wurden, nicht zum Zuge kam. Ich denke da an eine bessere

guten Beschäftigungssituation, an die Hand genommen wird. Berücksichtigung der Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter.

Das darf aber nicht heissen, dass wir uns bei der Ausgestal- Auch haben wir für Personen, welche wegen der Erfüllung von

tung des Gesetzes von den momentanen Verhältnissen, mit Erziehungs- und Betreuungsaufgaben ihre Erwerbstätigkeit

ausgetrocknetem Arbeitsmarkt, leiten lassen. Im Gegenteil: vorübergehend eingestellt haben, die Befreiung von der Erfül-

Das Gesetz soll sowohl heute wie auch in Zeiten einer wirt- lung der Beitragszeit verlangt. Auch diesem Begehren wird mit

schaftlichen Rezession zum Tragen kommen. Nach unserer dieser Revision nicht Rechnung getragen, im Gegenteil. Die

Auffassung ist die Revision längst fällig. Der Schweizerische Degression der Beitragsskala, welche auch andere Arbeit-

Gewerkschaftsbund hat schon 1984 vom Bundesrat eine Ge- nehmerkategorien trifft, wird voll aufrechterhalten.

setzesrevision verlangt, weil es sich herausstellte, dass sich Wir haben in der Kommission versucht, mit unserem Antrag zu

die von Anfang an am Gesetz kritisierten, übertriebenen Miss- Artikel 27 auf Verlängerung der Bezugsdauer die Wirkung der

brauchsbestimmungen zu hart auswirkten und vor allem un- Degression etwas zu mildern. Der Antrag wurde mit 10 ge-

schuldige Opfer von Betriebsschliessungen und betrieblichen gen 9 Stimmen knapp abgelehnt. Wir haben ihn deshalb als

Restai kturierungen trafen. Minderheitsantrag aufrechterhalten. Ich werde in der Detailbe-

Wir unterstützen vor allem die Bestrebungen für eine Vereinfa- ratung näher darauf eintreten.

chung des Vollzuges und der Beseitigung von unnötigen Schi- Unberücksichtigt blieb auch das Postulat auf Streichung der

kanen. Dazu gehört die Berechnung des versicherten Verdien- Wartezeit für die Taggeldzahlung bei Krankheit und die Forde-

stes nach dem Durchschnittsverdienst und nicht wie bisher rung nach einer Reduktion der Einstellfrist der Leistungen bei

nach den vom Arbeitslosen einbezahlten Beiträgen. Eine mit Selbstverschulden. Die von uns vorgeschlagenen 22 Tage

unnötigen Umtrieben verbundene Schikane entfällt mit dem würden einem Monat Leistungsunterbruch entsprechen. Die

Loi sur l'assurance-chômage. Révision 1410 N 18 septembre 1990

geltenden 40 Tage bedeuten nicht nur eine empfindliche Müller-Aargau: Die LdU/EVP-Fraktion ist für Eintreten und

Härte und führen oft zu Fürsorgefällen; es handelt sich auch wird der Revision weitgehend zustimmen.

um eine absolut willkürliche Zahl. Unter den schweizerischen Sozialwerken ist die AHV/IV das

Völlig ungenügend sind die Präventivmassnahmen. Sie be- Werk der vorangegangenen Politgeneration. Wir aber zeich-

schränken sich auf bereits Arbeitslose oder von Arbeitslosig- nen verantwortlich für die Bundeslösung im Bereiche der Ar-

keit unmittelbar bedrohte Arbeitnehmer. Von Prävention kann beitslosenversicherung. Wir dürfen auf dieses Werk im gros-

man in solchen Fällen kaum mehr sprechen. sen und ganzen stolz sein, und zwar aus folgenden Gründen:

Ich möchte die positiven Aspekte der Revision nicht überse- 1. Die politische Arbeit ist in einem Moment geschehen, in

hen. Die neue Regelung über Kurzarbeit und Schlechtwetter- dem wir unter grossem zeitlichem Druck standen, hat uns

entschädigung entlastet zwar in erster Linie den Arbeitgeber. doch der Konjunktureinbruch damals zu schaffen gemacht.

Sie bringt aber auch für den Arbeitnehmer mehr Schutz vor 2. Dieses Hilfswerk musste damals realisiert werden, ohne

drohenden Kündigungen. Zusammen mit den übrigen Geset- dass bestehende Auffangnetze und deren Träger zerstört wur-

zesänderungen bringt die Revision Verbesserungen, die zu den. Dies ist gelungen.

unterstützen sind. 3. Es stellt sich nach sechs Jahren Praxis heraus, dass sich die

Die sozialdemokratische Fraktion stimmt deshalb der Revi- damals konzipierte Ordnung und Organisation weitgehend

sion zu und bittet Sie, die Minderheitsanträge zu den Arti- bewährt haben und Korrekturen und Vereinfachungen am

keln 22 und 27 zu unterstützen. Vollzug sich als sinnvolle notwendige Aenderungen erweisen.

Als Mitschuldiger an diesem Sozialwerk weise ich daher Be-

merkungen ab, die in die Richtung gehen: «Meister, die Arbeit

ist fertig, sollen wir sie gleich flicken?» Genau dies ist nämlich

Frau Stocker: Die grüne Fraktion ist für Eintreten. Sie begrüsst die saubere Arbeitsweise, die von einer gesetzgebenden Be-

die tatsächlichen Verbesserungen in dieser Revision, aber die hörde erwartet wird: In aller Sorgfalt ein Gesetzeswerk schaf-

Begeisterung hält sich in Grenzen. Der Bundesrat schreibt in fen und nach einigen Jahren das Ganze überprüfen und, wo

seiner Botschaft, es sei eine verfahrensmässige Revision und nötig, das Verfahren modifizieren, aber auch - da stellen wir

keine inhaltliche. Nun sind wir uns aber, gerade auch durch uns in Gegensatz zum Bundesrat - dabei Unebenheiten, die

die Asylgesetzgebung gewitzigt, sehr wohl bewusst, dass das dem damaligen Zeitgeist oder dem Mangel an Mitteln ent-

Verfahren sehr oft den Geist und Inhalt des Gesetzes prägt. sprungen sind, ausbügeln.

Deshalb drei Bemerkungen zum voraus. Glücklicherweise arbeiten wir heute nicht unter dem gleichen

1. Das Arbeitslosenversicherungsgesetz konnte es nicht ver- Druck wie damals. Der Nationalrat ist keine Feuerwehr, son-

hindern, unddieser Revisionsentwurf verhindert es auch nicht, dern eine Brandverhütungsorganisation, und wir haben in al-

dass Menschen arbeitslos werden und bleiben. Menschen ler Ruhe und in einem Moment, wie wir ihn jetzt in bezug auf

werden aus dem Arbeitsprozess ausgegliedert und der Begriff die Arbeitsmarktsituation haben, eine grössere Revision

der «Sockelarbeitslosigkeit» - man bedenke doch einmal, was durchzuführen.

das für ein schreckliches Wort ist - wird zum Alltagsgebrauch. Zehn verschiedene parlamentarische Vorstösse liegen vor,

Diese ausgegliederten Menschen können wir auch nicht auf- die in die heutige Revision einbezogen worden sind. Dies ist

fangen mit dem - wie der Herr Kommissionspräsident es gut so. Aber sind damit wirklich alle anstehenden Probleme

nannte - «leisen Druck» auf die Motivation, sich wieder zu inte- behandelt worden?

grieren. Denn wo ist die Motivation unserer technologisch Mit der flotten Aussage, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer

hoch entwickelten Arbeitswelt, gerade diese Menschen je wie- die Revision einvernehmlich und ausgewogen abgesprochen

der zu integrieren? und vorbereitet hätten, wird jeweilen im voraus jede Kritik ab-

2. Wie alle unsere Sozialversicherungen orientiert sich auch geblockt. Skepsis wird zur Nörgelei, Varianten zum Vorge-

diese optimal am Mann, der von 20 bis 65 ohne gebrochene schlagenen heissen Kleinkrämereien, und neue Ideen sind

Karriere arbeitet. Und dieser Mann ist nicht mehr die Mehrheit Extremforderungen. So ist es immer beim helvetischen Kom-

im Land. Die Anliegen der Frauen und die Anliegen der Mobili- promiss: Das Machbare liegt jeweilen auf dem Tisch des Hau-

tät der Männer- diese wird von der Wirtschaft auch immer wie- ses; - c'est à prendre ou à laisser. Wer darüber hinausdenkt,

der gefordert - werden nicht ins Gesetz aufgenommen. Das wird zum Radikalen und zum Extremisten. Gut, ordnen Sie

Gesetz ist sehr konservativ. mich dort ein.

Dieser Punkt wird vor allem bei der Taggeldfrage aktuell, Gewichtige Arbeitnehmerforderungen sind in der Revision

quasi: wer am längsten auf seinem Stuhl sitzen geblieben ist, mehr angetippt als behandelt worden. Beachtlichen Entla-

der ist am längsten sozial versichert. Und alle ändern haben stungen bei der Arbeitgeberseite stehen lediglich indirekte

eben Pech gehabt. Wirkungen auf Arbeitnehmerseite gegenüber. Es ist eben

3. Für uns ökologisch politisierende Menschen ist es unerträg- nicht alles ausgewogen, was derart betitelt wird.

lich, dass das schöne Wetter jetzt plötzlich zum schlechten Ich kann meine Zweifel darüber nicht ganz unterdrücken, ob

Wetter wird: Wollen wir eine Sozialversicherung als Versiche- diese Revision derart rasch zustande gekommen wäre, wenn

rung ernstnehmen, müssen wir uns sehr wohl überlegen, wel- es im letzten Winter mehr geschneit hätte. Die Hilfsmassnah-

che Risiken damit aufgefangen werden sollen und welche men des Bundesrates an die Wintersportzentren haben wohl

nicht. mehr zur flotten Erledigung der Revision beigetragen als die

Wenn der Bundesrat, wie in der Botschaft geschrieben steht, Zahl von ausgesteuerten Arbeitslosen oder das Problem der

nicht Strukturelemente in dieser Revision bearbeitet haben vorher schon angesprochenen Sockelarbeitslosigkeit. Wenn

will, sondern Verfahrenselemente, dann gehört eine solche dem so wäre, so möchte ich dies nicht nur bedauern, es wäre

Schönwetterentschädigung nicht hinein, denn damit werden sogar beschämend.

klar Strukturelemente in die Diskussion gebracht. Wir haben 1982/83 unter den gegebenen Umständen vor al-

Es dünkt uns mindestens sehr, sehr fragwürdig, wenn nun lem in zwei Bereichen unzulänglich konzipiert: einmal im Be-

ökologische Sünden, die wir auf dem Buckel der freien Markt- reich der Degression der Taggelder, dann aber bezüglich der

wirtschaft zu begehen jederzeit bereit sind, im Arbeitslosen- Dauer der Anspruchsberechtigung. Diese Unzulänglichkeiten

versicherungsgesetz- der Name beinhaltet eigentlich eine an- können aus der Situation von 1982 erklärt werden. Sie heute

dere Botschaft - absichern wollen, während wir dann bei der fast unverändert zu belassen, musste schon fast als Schande

Taggeldfrage oder bei der Frage der Degression sehr, sehr bezeichnet werden.

hart argumentieren. Die Arbeitslosigkeit war damals für viele von uns etwas Neues,

Die grüne Fraktion anerkennt die Verbesserungen in dieser nur aus der Geschichte oder aus dem Ausland bekannt. Zum

Revision, wird sich aber in der Schlussabstimmung den Ent- Geist der Zeit gehörte daher das Misstrauen den Arbeitslosen

scheid dabei vorbehalten und abhängig machen vom Ent- gegenüber. Und die degressive Gestaltung des Taggeldes ist

scheid bei der Degressionsfrage, vom Entscheid bei derTag- Ausdruck dieses Misstrauens. Heute wissen wir, dass die we-

geldbezugsdauer und vom Entscheid bei der Schönwetterent- nigen Ausnahmen, die sich nicht um Arbeit bemühen und die

schädigung. Situation ausnützen wollen, sich im Rahmen derer bewegen,

18. September 1990 N 1411 Arbeitslosenversicherungsgesetz. Revision

die bei ändern Hilfswerken auch Missbrauch betreiben. Und nue. En effet, la situation de nombreuses entreprises atteint la

für solche Ausnahmeerscheinungen kann man keine gene- limite du tolérable sous l'emprise des réglementations ac-

relle Misstrauensregelung im Gesetz treffen. tuelles. La nouvelle loi doit permettre d'alléger le travail admi-

Das würde uns in jedem anderen Versicherungswerk beschä- nistratif tout en maintenant les contrôles nécessaires pour évi-

men. Missbrauch ist bei Feststellung anzuzeigen und zu be- ter les abus. Les modifications qui concernent la dégressivité

strafen und damit basta! Das ist auch die Meinung der Frak- des prestations sont équilibrées. Elles ont pour but de rappe-

tion. Die Schwächsten in diesem Sektor, nämlich die schwer ler en cas de nécessité que l'assurance-chômage ne durera

vermittelbaren Langzeitarbeitslosen, zu bestrafen, ist eines so- pas très longtemps et qu'il est nécessaire que l'intéressé re-

zialen Staates unwürdig. double de vigueur dans la recherche d'un emploi. Cette dé-

Aehnliches wäre zu bemerken bezüglich Höchstdauer der Aus- gressivité ne doit pas être prise comme une punition mais bien

richtung des Lohnersatzes. Damals, 1982, standen wir unter comme un avertissement. Nous approuvons le fait qu'elle ne

dem Eindruck von leeren Kassen und Scharen von Arbeitslo- s'appliquera ni aux chômeurs de plus de 45 ans ni aux petits

sen. Heute dürfen wir glücklicherweise unter besseren Vorzei- revenus. L'expérience a démontré qu'une perspective de ré-

chen Politik machen. Vertreiben wir daher den Ungeist von duction même faible est un élément de nature à motiver davan-

1982, und erweitern wir die Ausrichtung auf 300 Tage! Bei der tage ceux qui doivent retrouver un emploi.

heutigen Tendenz zu einer Sockelarbeitslosigkeit bleiben uns Le groupe insiste sur l'importance de bien délimiter les condi-

leider immer noch genug Menschen, die dann der öffentlichen tions de l'octroi d'une indemnisation en cas d'intempéries. Il

Fürsorge zufallen. Verlängern wir die Zeit der Hoffnung und da- n'est pas question en effet d'élargir démesurément le cercle

mit auch die Zeit der konkreten Hilfe, die ebenfalls im Gesetz des bénéficiaires. Une grande rigueur doit être de règle dans

verankert ist, wie Eingliederungsmassnahmen und ähnliches! ce domaine. La majorité du groupe préfère s'en tenir au texte

Bei der Ausrichtung einer Entschädigung bei wetterbedingten actuel de la loi, alors qu'une forte minorité soutiendra la solu-

Kundenausfällen ist die Fraktion in ihrer Ansicht geteilt. Die tion du Conseil des Etats et de la majorité de la commission.

Mehrheit würde der Version des Ständerates zustimmen, aber Dans les deux cas, le Conseil fédéral devra agir avec rigueur et

auch dies nur mit gemischten Gefühlen. Wird das Solidaritäts- les directives devront être très claires pour éviter les abus et

werk der Arbeitslosenkasse nicht etwas arg strapaziert, wenn avoir une application correcte surtout le territoire du pays.

Betriebe, die für diese speziellen Zwecke keine Leistungen Au vu de ces considérations, le groupe radical-démocratique

erbracht haben, mit Mitteln, die nur Arbeitnehmern zukommen votera l'entrée en matière.

sollten, indirekt subventioniert werden? Könnte dies nicht zum

Usus werden in anderen Bereichen? Wird damit nicht Struktur- Widrig: Die christlichdemokratische Fraktion beantragt Ihnen

erhaltungspolitik betrieben? Eintreten auf die Vorlage. Es ist gut, wenn man immer wieder

Der Wintersportbetrieb hat sich doch in den letzten Jahren das eigentliche Ziel dieser Revision in Erinnerung ruft, und da

immer mehr ins Voralpengebiet, ja bis ins Hügelland aus- gibt es drei Schwerpunkte:

gebreitet. Sicher in der Hoffnung, dass gelegentliche Schnee- 1. Die Vereinfachung des Gesetzesvollzugs im Leistungsbe-

mangelzeiten verkraftet werden können. Das ist reine Spekula- reich. Die kantonalen und kommunalen Arbeitsämter, die mit

tion. Sollen wir mit der Arbeitslosenkasse dazu beitragen, dem allgemein praktizierten Vollzugsföderalismus ohnehin

dass auch solche Spekulationen nur Erträge, aber keine Defi- mit anderen zusätzlichen Aufgaben eingedeckt sind, sind da-

zite erbringen? Andererseits anerkennen wir, dass es im Berg- für sicher dankbar.

gebiet wirkliche Abhängigkeiten von solchen Wetterlaunen 2. Die Reduktion der finanziellen Selbstbeteiligung der Arbeit-

gibt, wissen wir um die Wichtigkeit des Tourismus in bestimm- geber bei den Leistungsarten Kurzarbeit und Schlechtwetter-

ten Regionen. Hoffen wir, dass der Bundesrat die richtigen Li- entschädigung, woraus der bessere Schutz des Arbeitneh-

miten findet. Es geht nicht nur um die 20 Prozent als Minimum mers vor Entlassungen als Ziel resultiert.

bei Einkommensausfällen, es geht auch um geographische 3. Die Entschädigung bei indirekt wetterbedingten Arbeitsun-

Eingrenzungen, und darüber wissen wir bis heute kaum Be- terbrüchen, also Kundenausfällen in Härtefällen.

scheid. Wir erwarten Zusicherungen, Präzisierungen von sei- Wer sich diese Zielsetzungen vor Augen hält, kommt gesamt-

len des Bundesrates. haft auf die Fassung des Ständerates, die sich weitgehend mit

Damit komme ich zu einem ganz speziellen Anliegen: zu den der bundesrätlichen Botschaft deckt, die insgesamt ausgewo-

Teilinvaliden in geschützten Werkstätten. Sie zahlen von ihrem gen ist und der wir als Ganzes zustimmen.

bescheidenen Lohn den Beitrag an die Arbeitslosenkasse. Es gibt aber noch zwei andere Gründe, weshalb wir uns mehr-

Fehlt den geschützten Werkstätten die Arbeit, so werden die heitlich auf dieser ständerätlichen Linie bewegen.

schwächsten Mitarbeiter entlassen. In Zeiten konjunktureller Zum einen wurde diese Vorlage von paritätischen Kommissio-

Einbrüche finden diese keine Arbeit mehr. Verfahrenstech- nen ausgearbeitet, und es ist richtig, dass Arbeitgeber und Ar-

nisch ist die Sache einfach; sie sind ja Invalide und daher Fälle beitnehmer diese arbeitsrechtlichen Fragen zuerst angehen,

für die Invalidenversicherung. Wozu aber haben sie Arbeitslo- um miteinander einen Konsens zu finden. Stärkung der Sozial-

senversicherung bezahlt? partner (in jedem Parteiprogramm zu finden) heisst letztlich

Wenn es für das psychische Wohlbefinden von Menschen in Uebernahme dieses Konsenses auch bei der Gesetzgebung.

der aktiven Phase ihres Lebens wichtig ist, dass sie sinnvolle Die Zugeständnisse beider Sozialpartner sind ja immer mit der

Arbeit leisten, so gilt das nicht minder für teilinvalide Men- Erwartung verbunden, dass das Parlament am Gesamtkurs

schen. Der Arbeitsplatz sollte ihnen sicher sein. Konsequen- festhält, nicht einseitig zurückbuchstabiert oder mit weiterge-

terweise müssen daher die geschützten Werkstätten als Be- henden Vorschlägen überdreht und die ausgehandelte Lö-

triebe versichert werden, dann könnte die individuelle Arbeits- sung wieder aus dem Gleichgewicht bringt.

losigkeitsversicherung entfallen. Oder aber die geschützten Zum zweiten erfüllt diese Vorlage nicht nur diese Arbeitgeber-

Werkstätten sind gesichert durch die Invalidenversicherung, wünsche, die ich erwähnte. Beispiel Artikel 22: Das volle Tag-

dann sehen wir nicht ein, weshalb der individuelle Lohnabzug geld wird erhöht von 70 auf 80 Prozent, und bei der Degres-

für die Arbeitslosenversicherung erfolgt. sion wird das Alter von 55 auf 45 Jahre gesenkt. Anliegen, die

Wir möchten seitens der Fraktion diese Frage an den Bundes- natürlich auf Arbeitnehmerseite liegen.

rat richten. Es darf nicht sein, dass im Grenzbereich zweier Wir diskutieren heute die Revision des Arbeitslosenversiche-

sozialer Netze Menschen benachteiligt werden oder gar rungsgesetzes, in einer Zeit, wo sich in den meisten Unterneh-

durchfallen. Wir meinen, mit einer Zusicherung des Bundes- men nicht die Frage stellt, wie und wo morgen die Mitarbeiter

rates könne verhindert werden, dass wir in diesem Bereich beschäftigt werden sollen, sondern wie überhaupt Mitarbeiter

vorstössig werden müssen. Sonst müssten wir dies tun. zu finden sind, um die anfallenden Arbeiten fach- und termin-

In diesem Sinne sind wir der Meinung, dass auf die Revision gerecht zu bewältigen. Um so mehr darf man feststellen, dass

eingetreten werden muss und ihr zugestimmt werden kann. sich dieses Gesetz, das in einer Zeit grösserer Arbeitslosigkeit

als heute geschaffen wurde, insgesamt bewährt hat und dass

M. Philipona: Le groupe radical estime que la simplification es nicht notwendig, ja, dass es falsch wäre, das Ganze aus

de la procédure concernant l'application de la loi est bienve- den Angeln zu heben.

Loi sur l'assurance-chômage. Révision 1412 N 18 septembre 1990

Wie gesagt, der Gesetzesvollzug ist etwas umständlich ange- tens auch akzeptable Lösungen für Entschädigungsansprü-

legt, weshalb ich begrüsse, dass nur ein Minimum auf Geset- che von Zweigen der Tourismusbranche, und sie gibt dem

zesstufe geregelt wird, denn dadurch ist dem Bundesrat die Bundesrat die notwendige Flexibilität, damit er auf dem Ver-

Möglichkeit gegeben, auf der Verordnungsstufe die jeweilige ordnungsweg im Sinne der beschlossenen Grundsätze wird

Arbeitsmarktlage vorzusehen, miteinzubeziehen; hier können handeln können.

ja die Kulissen jeweils sehr rasch wechseln. Die SVP-Fraktion ist für Eintreten und schliesst sich den Mehr-

Die CVF-Fraktion unterstützt die vorliegende Revision. Sie ist heitsbeschlüssen der Kommission an, die sie als massvoll und

der Auffassung, dass der Kerngehalt der 1984 eingeführten vertretbar empfindet, und bittet Sie, dasselbe zu tun.

Neuordnung nicht in Frage gestellt werden sollte, da sich die-

ses Gesetz als wirkungsvolles Instrument moderner Arbeits-

marktpolitik vollauf bewährt hat. Bei Artikel 22 und 27 haben Hier wird die Beratung dieses Geschäftes unterbrochen

wir Mehrheiten und Minderheiten, insbesondere beim Arti- Le débat sur cet objet est interrompu

kel 22, einem CVP-Anliegen, zu dem sich Kollege Rolf Seiler

noch melden wird. Insgesamt aber befürworten wir die aus-

gewogene Fassung des Ständerates. Sie stellt einen Konsens

dar, der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberschaft und damit letzt- Schluss der Sitzung um 13.00 Uhr

lich unserem Land grosse Fortschritte im Bereich der sozialen La séance est levée à 13 h 00

Sicherheit gebracht hat und weiter bringen wird.

Ich beantrage Ihnen namens der CVP-Fraktion, auf die Vor-

lage einzutreten.

Seiler Hanspeter: Auf den ersten Blick scheint es etwas para-

dox zu sein, in einer Zeit des ausgetrockneten Arbeitsmarktes

und minimster Arbeitslosenquoten diese Gesetzgebung revi-

dieren zu müssen. Die Arbeitslosenversicherung istjaeineder

bestrentierenden Sozialversicherungen; 1988 wurden ledig-

lich 60 Prozent der Erträge ausbezahlt. Das soll uns aber nicht

dazu verleiten, unsere Ansprüche an die Versicherungslei-

stungen erheblich zu steigern. Richtigerweise wurde der Prä-

miensatz auf den 1. Januar dieses Jahres gesenkt.

Wenn trotzdem eine Revision vorgeschlagen wird, so mag das

auch ein Beweis dafür sein, dass Arbeitslosigkeit nicht einfach

in einen Kübel geworfen werden kann, sondern dass sie eben

branchenbezogen zu betrachten ist. Vollbeschäftigung im ei-

nen Wirtschaftsbereich ist ja keine Garantie, dass dies in allen

ändern Wirtschaftsbereichen auch zutrifft. Die Revision nimmt

denn auch ein Anliegen einer Branche auf, die bis jetzt zwar

prämienpflichtig, nicht aber bezugsberechtigt war. Die

Gründe, die zu Arbeitslosigkeit führen können, sind je nach

Wirtschaftsgruppe auch grundsätzlich und von der Sache her

verschiedenartig, die Auswirkungen für die Betroffenen aber

allesamt genau gleich.

Auch in den Bereichen der Touristikbranche - sie ist heute in

den verschiedenen Voten ja bereits zum Zuge gekommen -

können Arbeitslosigkeit und Verdienstausfall entstehen, die di-

rekt oder indirekt auf die Witterungsverhältnisse zurückzufüh-

ren sind. Auf aperen Halden in 1500 Metern Höhe kann eben

kein Skilift fahren und können keine Skischullektionen erteilt

werden. Freude daran hätten einzig die Skifabrikanten und

etwa noch die Spitäler.

Der Bundesrat - und der Ständerat ist den bundesrätlichen

Vorschlägen gefolgt-will dieses Problem als Härtefall im Rah-

men der Kurzarbeitsentschädigung lösen. Eine solche Mass-

nahme kann nun aber wirklich nicht als strukturerhaltender

Eingriff zugunsten touristischer Unternehmungen bezeichnet

werden. Es geht vielmehr darum, eine sozialpolitische Absi-

cherung der Arbeitnehmer im Berggebiet, wie sie für Arbeit-

nehmer anderer Wirtschaftsgruppen und in anderen Landes-

gegenden längst selbstverständlich ist, zu regeln. Was für den

einen recht ist, muss also für den anderen billig sein. Eventu-

elle beträchtliche und mögliche Einkommenseinbussen der

auf den Fremdenverkehr angewiesenen Bevölkerung können

damit - wie in den Agglomerationen mit industriellen Unter-

nehmungen - gelindert werden, und das Vertrauen in die sozi-

ale Absicherung von Arbeitsplätzen im Berggebiet ist ein nicht

unwichtiger Beitrag dazu, der Entleerungstendenz entgegen-

zuwirken. Damit handelt es sich also im weitesten Sinne um

eine flankierende regionalpolitische Massnahme. Ueber den

Stellenwert von Regionalpolitik haben wir ja heute mehrfach

gesprochen.

Die Revision erscheint als Ganzes ausgewogen und ermög-

licht auch Anpassungen an neue Gegebenheiten. Ich denke

an den Verzicht auf den Unterschied zwischen ledigen und

verheirateten Arbeitnehmern, ich denke auch an die Vereinfa-

chung der Administration. Die Vorlage bringt unseres Erach-

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Arbeitslosenversicherungsgesetz. Revision

Loi sur l'assurance-chômage. Révision

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1990

Année

Anno

Band IV

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 02

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 89.062

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 18.09.1990 - 08:00

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Data

Seite 1407-1412

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Ref. No 20 018 962

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