Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 89-020 KI-generiert

Military Organization Revision Debate

Geschäftsnummer VPB 89-020
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

This parliamentary debate concerns a partial revision of military organization. Key points debated include the right of appeal for service members, the duration and scope of military service, and the controversial issue of mandatory extracurricular shooting practice. Proponents of reform argued for greater legal protection and administrative independence for soldiers, while opponents emphasized the necessity of maintaining traditional military structures and preparedness. The debate also touched upon the integration of women into service, the efficiency of military training, and concerns regarding data privacy within military information systems. Ultimately, several amendments were proposed and voted upon, reflecting differing views on the modernization and legal framework of the armed forces.

Legislator-Regeste

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Art. 34bis haben, Art. 34quater für, Art. 104 vor, Art. 104 zu, Art. 95 lung, Art. 99 schen; Military Organization Revision Debate: Key points debated include the right of appeal for service members, the duration and scope of military service, and the controversial issue of mandatory extracurricular shooting practice. Proponents of reform argued for greater legal protection and administrative independence for soldiers, while opponents emphasized the necessity of maintaining traditional military structures and preparedness. The debate also touched upon the integration of women into service, the efficiency of military training, and concerns regarding data privacy within military information systems. Ultimately, several amendments were proposed and voted upon, reflecting differing views on the modernization and legal framework of the armed forces.

Schlagwörter

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parlamentarische Beratungen Wehrpflicht Militärwissenschaft Verwaltungsreform Militärdisziplinarrecht Rechte der Frau
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 34ter Abs. 4 (neu)

This provision was considered in the context of the motion concerning the right to appeal decisions in military matters, specifically allowing appeals against violations of constitutional rights or human rights to an independent body.

Art. 104

This article was the subject of a proposal to remove it, which concerned the state support for youth shooting courses and pre-service shooting, and was rejected.

Art. 124

This article, concerning the obligation for shooting practice, was the subject of a proposal to remove it, which was rejected.

Art. 115 Abs. 3

This provision was addressed by a proposal to amend it regarding the crediting of additional service days to total service time, which was ultimately rejected.

Art. 123 Abs. 2 (neu)

This provision was addressed by a proposal to amend it regarding the crediting of additional service days for retraining courses to total service time, which was ultimately rejected.

Art. 151 Abs. 3

This provision was the subject of a proposal to amend it regarding the conditions under which other military authorities and civilian authorities can request information about conscripts. The proposal was rejected.

Art. 151 bis (neu)

This provision was the subject of a proposal to remove it, concerning the conditions under which civil courts can obtain information from the personal information system, which was rejected.

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Volltext

22. März 1990 N 609 Militärorganisation. Teilrevision

#ST# Vierzehnte Sitzung - Quatorzième séance des Klageverfahrens auf Gesetzesstufe gefordert. Das ent-

sprechende Dokument haben Sie jetzt vorliegen.

Donnerstag, 22. März 1990, Vormittag Anton Muheim hat aber auch gefordert, dass bei dieser Revi-

Jeudi 22 mars 1990, matin sion die Möglichkeit zu schaffen sei, Klageentscheide letztlich

an eine verwaltungsunabhängige Instanz weiterzuziehen. Die-

08.00h ser Punkt wird mit der vorliegenden Revision nicht erfüllt. Der

Bundesrat liefert dazu Argumente, die meines Erachtens im

Vorsitz - Présidence: M. Ruffy wesentlichen nicht stichhaltig sind. Er argumentiert, dass die

Beurteilung von Kommandosachen in der Regel eine reine Er-

messensfrage sei, die sich aus dem Dienstbetrieb oder den

militärischen Bedürfnissen sozusagen als Sachzwänge er-

gebe. Mir scheint das Argument, dass aus Sachzwängen ge-

Le président: En ouvrant cette 14e séance, j'adresse mes sin- handelt werde und dass deshalb eine Verletzung von Men-

cères félicitations à M. Savary-Fribourg qui fête, aujourd'hui, schen- oder Bürgerrechten nicht auf einem Klageweg weiter-

son soixantième anniversaire. (Applaudissements) gezogen werden könne, nicht stichhaltig zu sein.

Auch ein zweites Argument erweist sich bei näherem Zusehen

als völlig unhaltbar. Der Bundesrat argumentiert, dass mit ei-

nem Weiterzug von solchen Entscheiden an richterliche In-

stanzen die Verantwortung der militärischen Vorgesetzten und

#ST# 89.020 der Militärbehörden für die militärische Führung auf Dritte

übertragen werde. Dieses Argument ist absurd, denn es

Militärorganisation. würde auch bedeuten, dass die Verantwortung z. B. vom Bun-

Teilrevision desrat auf das Bundesgericht übertragen würde, weil be-

stimmte Handlungsweisen auch eines Bundesrates ans Ge-

Organisation militaire. richt weitergezogen werden könnten.

Révision partielle Es kann nicht mit Fug und Recht behauptet werden, dass die

Verantwortung von exekutiven Chargen weggenommen wird,

Fortsetzung - Suite nur weil ihr Handeln nach wie vor Maximen unterliegt, die rich-

terlich beurteilt werden könnten.

Siehe Seite 290 hiervor - Voir page 290 ci-devant Ich möchte ein paar Ueberlegungen dazu anstellen, warum

ein richterlicher Weiterzug gewisser Vergehen oder Vorkomm-

nisse im Militärbereich notwendig ist. Sie wissen, dass wir im

Militär im Namen der Freiheit die Freiheit des einzelnen so ein-

schränken wie sonst nirgends. Im Namen der Freiheit wird die

Art. 31 Einleitung und Ziff. 4 (neu), Art. 34bis individuelle Freiheit ganz entscheidend eingeschränkt. Wir ha-

Antrag der Kommission ben sonst nirgends im öffentlichen Leben - vielleicht mit Aus-

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates nahme des Strafvollzugs - eine solche Konzentration von

Macht einzelner Menschen über andere Menschen. Und wir

Art. 31 introduction et eh. 4 (nouveau), art. 34bis haben nirgends in diesem Ausmass - gestützt allerdings auf

Proposition de la commission gesetzliche Grundlagen - bürgerliche Rechte eingeschränkt.

Adhérer à la décision du Conseil des Etats Ueberall, wo wir Machtkonzentration haben, haben wir auch

Machtmissbrauch, auch im Militär. Es ist deshalb unsere politi-

Angenommen -Adopté sche Aufgabe und Pflicht, jenen, die unter diesem Machtmiss-

brauch leiden könnten, ein vernünftiges, menschenwürdiges

Art. 34ter Verfahren anzubieten. Das kann nur ein verwaltungs- und ar-

Antrag der Kommission meeunabhängiges Verfahren sein.

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Wenn Sie die Menschenrechte betrachten, sehen Sie, dass

eine Reihe von Rechten für den einzelnen stipuliertsind, die im

Antrag Ledergerber Dienstbetrieb, im normalen militärischen Ablauf, sehr wohl

Abs. 4 (neu) verletzt werden könnten. Ich sage nicht, dass das die Regel ist,

Wird mit einer Klage die Verletzung verfassungsmässiger Bür- es ist mit Sicherheit die Ausnahme, aber wer in seinen Rechten

gerrechte oder der Menschenrechte geltend gemacht, kann verletzt wird, muss geschützt werden können. Ich habe mei-

der Entscheid über die Klage an eine verwaltungs- und armee- nen Vorstoss bewusst so formuliert, dass er die Weiterzugs-

unabhängige Instanz weitergezogen werden. möglichkeit beschränkt auf jene Fälle, in denen eine Verlet-

zung von Bürgerrechten oder von Menschenrechten geltend

Art. 34ter gemacht wird.

Proposition de la commission Es kann nicht angehen, dass in diesen Fällen die Militärhierar-

Adhérer à la décision du Conseil des Etats chie und letztlich das EMD entscheidet, weil diese sehr oft in

diesen Fragen selber Partei oder zumindest befangen sind. Es

Proposition Ledergerber ist deshalb aus rechtsstaatlichen Ueberlegungen notwendig,

Al. 4 (nouveau) dass wir die Möglichkeit eines Instanzenzuges ausserhalb der

Si la plainte invoque la violation des droits constitutionnels du Verwaltung und ausserhalb der Armee schaffen, durch den

citoyen ou des droits de l'homme, la décision relative à la diese Fälle weitergezogen werden können.

plainte peut être déférée à une autorité indépendante de l'ad- Wir wollen mithelfen, dass der Spruch nicht mehr gilt: «Justiz

ministration et de l'armée. hat mit Militärjustiz etwa so viel zu tun wie Musik mit Militärmu-

sik.» Das möchten wir ein bisschen ändern.

Abs.1-3-AI.1-3 Ich bitte Sie, diesen Antrag zu unterstützen.

Angenommen - Adopté

Feigenwinter, Berichterstatter: Die Kommission hat das von

Abs. 4-Al. 4 Herrn Ledergerber aufgeworfene Problem kurz behandelt, ich

muss betonen: kurz behandelt. Herr Ledergerber hat sich vor-

Ledergerber: Die vorliegende Teilrevision der Militärorganisa- behalten, zu gegebener Zeit trotzdem noch einen Antrag in

tion geht zurück auf Postulate unseres ehemaligen Kollegen dieser Sache zu stellen.

Anton Muheim. Er hat mit seinen Motionen, die als Postulate Ich muss kurz ausholen, um die Zusammenhänge noch etwas

überwiesen wurden, u. a. eine Regelung des Klagerechts und zu verdeutlichen bezüglich des Kapitels Rechtsschutz des Ar-

Organisation militaire. Révision partielle 610 N 22 mars 1990

meeangehörigen, das wir hier neu regeln. Diese Aenderung nen Antrag gestellt hat-für angängig, dass der Departements-

ist tatsächlich sehr kompliziert, ich glaube, man darf das ruhig chef in letzter Instanz entscheidet. Wenn tatsächlich eine Ver-

sagen. Vorgeschlagen wird in der Militärorganisation, also auf fassungs- oder menschenrechtliche Verletzung vorliegt, wäre

Gesetzesstufe, eine Verfahrensordnung. Dabei geht es nur um selbstverständlich der Weg nach Strassburg trotz allem frei.

Kommandosachen. Ich möchte das betonen. Kommandosa-

chen sind Entscheide der militärischen Vorgesetzten und ge- Bundesrat Vill iger: Ich glaube, dass Herr Ledergerber ein Pro-

wisse Entscheide der Militärbehörden. Heute gilt dafür das blem dramatisiert. Man hat im Departement die Frage der ver-

Verfahren, das im Dienstreglement vorgesehen ist. waltungsexternen Beschwerdeinstanz geprüft und als un-

Was Ihnen nun der Bundesrat und mit ihm die Kommission zweckmässig befunden. Es handelt sich - Herr Kommissions-

vorschlägt, ist eine Ueberlagung dieser im Dienstreglement präsident Feigenwinter hat darauf hingewiesen - meistens um

geregelten Grundsätze durch das Gesetz. Wir wollen also Angelegenheiten aus dem Dienstbetrieb, um reine Ermes-

nicht etwas völlig Neues schaffen, sondern die heutige Ord- sensfragen, und diese sind für eine gerichtliche Ueberprüfung

nung im Dienstreglement, die der Wehrmann kennt - er soll ja ungeeignet. Ich meine auch, dass eine Milizarmee nicht mit

das Dienstreglement kennen -, durch eine gesetzliche Ord- Anwälten über Dienstverschiebungen oder andere dienstliche

nung überlagern und dabei noch eine Unterscheidung treffen: Probleme streiten sollte; das würde auch das Arbeitsklima be-

die Unterscheidung nämlich zwischen dem Normalverfahren, lasten.

das in Artikel 34ter geregelt ist, und dem besonderen Verfah- Der Kommissionspräsident hat richtigerweise darauf hinge-

ren, wie es in Artikel 34quater für eine bestimmte Art von Ent- wiesen, dass letztlich die Wahl des Verfahrens von einer Be-

scheidungen vorgesehen ist, die sich nicht in den Normalfall hauptung abhängt: Wer behauptet, es liege eine Menschen-

einbinden lassen. rechtsverletzung vor, schlägt damit den Weg des Prozesses

Ich wiederhole: Diese Aenderungen in der Militärorganisation vor; das ist in unserem Prozessrecht ein Unikum, das meines

betreffen die Kommandosachen; von ihnen zu trennen sind Erachtens in der Praxis gar nicht zu handhaben wäre. Es ist

drei weitere Verfahrensarten, die nicht Gegenstand der Revi- auch unnötig, weil unser Klageverfahren nach Dienstregle-

sion bilden: Da sind einmal die Verwaltungsangelegenheiten ment mit der Europäischen Menschenrechtskonvention völlig

ohne vermögensrechtliche Auswirkungen; diese werden im konform ist. Das ist im alten Strassburg schon attestiert wor-

normalen Verwaltungsverfahrensgesetz geregelt. Dann die den.

Fragen vermögensrechtlicher Angelegenheiten; für den Wehr- Sie wissen, dass wir- es liegen auch Vorstösse und Anregun-

mann etwa wichtig bei der Beteiligung an Schadenersatz. Es gen von aussen vor - die Frage des Ombudsmannes einge-

gibt den Bundesbeschluss über die Verwaltung in der Armee; hend prüfen. Hier sehe ich ein grösseres Bedürfnis; ich sehe

damit ist es auch möglich, den Fall bis ans Bundesgericht wei- das an den Briefen. Im Moment bin ich gewissermassen der

terzuziehen. Das läuft also auf einem anderen Weg. Ombudsmann, denn wir gehen allen diesen Fällen nach. Es

Was sehr wichtig ist: Nicht berührt von diesen Aenderungen gibt ein Bedürfnis zur nichtformalen Regelung dieser kleinen

sind auch das Straf- und das Disziplinarstrafverfahren, da in Fragen im Dienstbetrieb. Dieses Anliegen kann man auch mit

diesem Fall die entsprechenden Regelungen des Militärstraf- dem Vorschlag von Herrn Ledergerber nicht lösen.

gesetzes und -prozesses gelten, und zwar mit dem Beschwer- Ich bitte Sie deshalb, den Antrag abzulehnen.

derecht an den Vorgesetzten und der Möglichkeit der Diszipli-

nargerichtsbeschwerde usw. Insbesondere diese Bestim-

Ledergerber: Gestatten Sie mir eine kurze Bemerkung. Mein

mungen des Militärstrafverfahrens und des Disziplinarstraf-

Antrag wird mit folgendem Argument bekämpft: Es sei ein Uni-

verfahrens entsprechen natürlich den Vorschriften der Euro-

kum in unserem Rechtssystem, dass einer, der sich in seinen

päischen Menschenrechtskonvention.

persönlichen Rechten verletzt fühle, aufgrund einer Behaup-

Auch Artikel 34ter entspricht den Voraussetzungen der Euro-

tung - das ist so gesagt worden - seinen Richter wählen

päischen Menschenrechtskonvention: Rechtliches Gehör

könne. Ich bin zwar nicht Jurist. Aber ich weiss immerhin, dass

und Akteneinsicht sind auch in diesem Verfahren vollumfäng-

eine staatsrechtliche Beschwerde zustande kommt, wenn ein

lich garantiert.

Kläger behauptet, er sei in seinen verfassungsmässigen Rech-

Herr Ledergerber hat seinen Antrag auf jene Fälle - es sind

ten verletzt worden; dann kann er aufgrund einer Behauptung

wahrscheinlich sehr wenige - beschränkt, wo Verfassungsver-

ans Bundesgericht gehen.

letzungen in. diesem kleinen Segment des Klageverfahrens

Ich meine, dass im Fall, wo einzelne Wehrmänner in ihren

oder aber Menschenrechtsverletzungen vorliegen. Es geht im-

Menschenrechten verletzt werden, eine Möglichkeit zur

mer um ein sehr kleines Segment, wie Sie diesem Exkurs ent-

Ueberprüfung zur Verfügung stehen soll. Es wird eine Anzahl

nehmen konnten; denn wir haben verschiedene Zuständig-

Fälle geben - wie in allen Rechtsverfahren -, wo das Gericht

keiten.

zum Schluss kommt, diese Rechte seien nicht verletzt worden.

Der Bundesrat hat seinerzeit in seiner Stellungnahme zur Mo-

Aber der Hinweis, dass einer aufgrund seiner Behauptung

tion von Herrn Muheim, auf welche diese Vorlage zurückgeht,

eine Rechtsinstanz anrufen könnte, die ihm recht geben

gesagt: Wir erfüllen die Regelung des Klagerechts und des

könnte, ist doch kein Argument, einen solchen Vorstoss zu be-

Klageverfahrens nach Dienstreglementauf Gesetzesstufe. Wir

kämpfen.

scheiden auch all jene Fälle aus, bei denen das Verwaltungs-

Ich bitte Sie, den Antrag zu überweisen.

verfahren mit einem umfassenden rechtlichen Gehör und den

Akteneinsicht umfassenden prozessualen Rechten anwend-

bar ist. Aber wir lehnen es ab, eine verwaltungsunabhängige Abstimmung - Vote

Instanz für dieses kleine Segment in Betracht zu ziehen.

Die Kommission hat sich dieser Auffassung des Bundesrates Für den Antrag Ledergerber 43 Stimmen

angeschlossen. Wenn man nämlich diese Unterscheidung Dagegen 71 Stimmen

machen würde, hätte derjenige, der behauptet, es liege in sei-

nem in dieser engen Zuständigkeit liegenden Fall eine Men- Art. 34quater, 38 Ziff. 7,51,66 Abs. 2

schenrechts- oder Verfassungsverletzung vor, das Recht, sei- Antrag der Kommission

nen Richter frei zu bestimmen; er hätte also das Recht, ein Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Sonderverfahren zu verlangen, das nur für diesen Fall gilt.

Durch blosse Behauptung könnte ersieh einen neuen Instan- Art. 34quater, 38 eh. 7,51,66 al. 2

zenzug erwirken, und das ist etwas, was wir in unserem Proposition de la commission

Rechtsmittelsystem nicht kennen. Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Ich bitte Sie deshalb, diesen Antrag abzulehnen. Was wir ma-

chen, ist ohnehin schon ein Ausbau, eine gesetzliche Veranke- Angenommen -Adopté

rung des Rechtsschutzes des Wehrmannes fast bis ins letzte

Detail. Ich halte es auch persönlich - die Kommission hat, wie Art. 72bis (neu)

gesagt, nicht darüber entschieden, weil Herr Ledergerber kei- Antrag der Kommission

22. März 1990 N 611 Militärorganisation. Teilrevision

Abs. 1 Antrag Leutenegger Oberholzer

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Streichen

Abs. 2

.... der Funktion zum Fachoffizier ernannt.... Art. 104

Abs. 3,4 Proposition de la commission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Art. 72bis (nouveau) Proposition Leutenegger Oberholzer

Proposition de la commission Biffer

Al. i

Adhérer à la décision du Conseil des Etats Frau Leutenegger Oberholzer: Bundesrat und Kommission

Al. 2 schlagen Ihnen mit der Revision der Militärorganisation eine

Ils sont nommés officiers spécialistes lorsque .... rein kosmetische Aenderung von Artikel 104 vor.

Al. 3,4 Ich beantrage Ihnen, die staatliche Unterstützung der Jung-

Adhérer à la décision du Conseil des Etats schützenkurse und des vordienstlichen Schiessens und damit

die generelle Förderung der Ausbildung der Jugendlichen im

M. Béguelin: J'ai deux questions à poser à M. le conseiller Schiessen fallen zu lassen.

fédéral à propos de l'article 72bis. Il s'agit de la suppression du Es handelt sich hier um eine frühe paramilitärische Erfassung

statut de complémentaire et de ses conséquences sur le ser- der Jugendlichen, die in West und Ost immer mehr auf Kritik

vice militaire des employés du chemin de fer. A la page 32 du stösst. Wir dürfen die Militarisierung der Jugendlichen nicht

message, il est dit que les complémentaires qui seront fördern. Deshalb war auch die Ausgliederung von Jugend und

déclarés aptes au service feront davantage de jours de ser- Sport aus dem Militärdepartement und deren Eingliederung

vice. J'aimerais savoir combien de jours supplémentaires, en ins EDI und damit die Lösung von einem militärischen Vorun-

ce qui concerne le service des chemins de fer. Je rappelle que terricht richtig. Meines Erachtens sollte man jetzt einen weite-

depuis cinq ans, les CFF, par exemple, travaillent avec une ren Schritt machen und die Förderung der Jungschützen-

pénurie permanente de personnel, des prestations doivent kurse und des Schiessens allgemein fallen lassen.

être supprimées, des vacances et des jours de congé le sont Schiessen ist kein Sport wie jeder anderer. Zum einen ist er

également -140 000 jours de retard - et là-dessus viennent se sehr gefährlich. Viele Jugendliche tragen von der Schiesserei

greffer des prestations supplémentaires pour l'armée. bleibende Gehörschäden davon, weil sie keinen Gehörschutz

Monsieur le Conseiller fédéral, combien de «jours-agents» tragen. Dann ist das Schiessen auch ein Instrument zum Tö-

vont-elles représenter et prévoyez-vous des mesures d'assou- ten. Davor sollten wir unsere Jugendlichen möglichst bewah-

plissement pour éviter que les prestations des CFF et les con- ren und dies nicht durch eine frühe militärische Ausbildung im

ditions de travail des agents ne soient encore plus pénalisées? Jugendalter fördern. Der Staat gibt damit völlig falsche Anreize

für die Erziehung.

Bundesrat Villiger: Ich kann Ihnen die Frage, wieviel es genau Eines der grossen Probleme der Gegenwart ist die Gewalttä-

ausmacht, jetzt nicht spontan beantworten, aber wir können tigkeit. Wichtige pädagogische Bemühungen in der Schule

Ihnen das mitteilen lassen. zielen heute darauf ab, die Gewalt in allen ihren Erscheinungs-

Noch etwas zum ganzen Problem: Ich glaube nicht, dass es formen zu bekämpfen. Ein sinnvoller und wichtiger Ansatz

ein gravierendes Problem ist. Zum ersten sind nicht alle, die dazu ist die Friedenserziehung. Unsere Jugend sollte mög-

dort eingeteilt sind, auch bei den SBB tätig, und zum zweiten lichstfrüh lernen, Konflikte ohne Gewalt, d. h. auch ohne Waf-

ist es im Verhältnis zum gesamten Personalbestand der SBB fen, auszutragen. Dieser Aufgabe muss sich, Herr Bundesrat

nicht sehr erheblich; aber wir werden Ihnen die Frage schrift- Villiger, auch das Militärdepartement widmen und nicht mit der

lich genauer beantworten. Unterstützung der in ihrem Kern sehr gewalttätigen Schiesse-

rei das Gegenteil machen.

Angenommen-Adopté Ich ersuche Sie deshalb, die Unterstützung der Ausbildung

der Jugend im Schiessen.und der Jungschützenkurse fallen-

Art. 93 Abs. 2 zulassen und Artikel 104 ersatzlos zu streichen.

Antrag der Kommission Machen Sie ernst mit Ihren Versprechungen im Vorfeld der

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates GSoA-Abstimmung, die Sie zur Förderung der Friedenspolitik

abgegeben haben. Dazu gehört selbstverständlich auch die

Art. 93 al. 2 Friedenserziehung der Jugend, und dazu passt Artikel 104

Proposition de la commission sehr schlecht.

Adhérer à la décision du Conseil des Etats Ich bitte Sie, Artikel 104 zu streichen.

Angenommen -Adopté Loretan: Es wäre wohl erstaunlich, wenn aus dem Rate nie-

mand zu den Anträgen von Frau Leutenegger Oberholzer Stel-

Art. 95 lung nehmen würde. Ich werde auch zum Antrag von Frau

Antrag der Kommission Leutenegger Oberholzer zum Artikel 124 sprechen, weil er in

.... die Offiziere sowie an die Fachoffiziere wird .... engstem Zusammenhang mit den Ausführungen steht, die sie

Proposition de la commission bereits zum Artikel 104 gemacht hat.

.... aux officiers ainsi qu'aux officiers spécialistes. Beide Anträge sind gegen die Ausbildung junger Leute gerich-

tet, die sich in Kursen auf die Rekrutenschule vorbereiten wol-

Angenommen -Adopté len. Sodann zielen sie im besonderen auf das sogenannte

ausserdienstliche Schiesswesen, welches auf dem Obligatori-

Art. 99 schen aufbaut.

Antrag der Kommission Sowohl die militärischen Vorkurse als auch das Obligatorische

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates sind sehr eng mit unserem Milizsystem verbunden, mit dem

Proposition de la commission zentralen Strukturelement unserer Verteidigungsarmee. Die-

Adhérer à la décision du Conseil des Etats ses Instrument zur Wahrung unserer äusseren Sicherheit -

und damit eben auch das Milizsystem - ist am 26. November

Angenommen - Adopté 1989 von Volk und Ständen mit klarer Mehrheit bestätigt wor-

den.

Art. 104 Nach dieser Niederlage versuchen nunmehr die professionel-

Antrag der Kommission len Armeegegner offenbar, die Armee in Raten abzuschaffen.

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Dazu werden wir nie und nimmer Hand bieten. Dies um so we-

Organisation militaire. Révision partielle 612 N 22 mars 1990

niger, als den zahlreichen kritischen Stimmen, die Reformen wehren, aus Ständen herausgeworfen zu werden, bevor Er-

verlangen - denen ich die Berechtigung durchaus nicht ab- satzlösungen dasind.

spreche -, mit dem Projekt «Armee 95», welches schon Mo- Die Schiessvereine unterziehen sich den Lärmschutzaufla-

nate vor der Abstimmung über die Armeeabschaffungs-lnitia- gen, den Grenzwerten, sofern man sie damit nicht einfach in-

tive bekanntgegeben wurde, Rechnung getragen werden soll. nert Monaten oder einigen wenigen Jahren überfahren will.

Mit diesem Planungsauftrag hat der Chef EMD, Herr Bundes- Bis jetzt ist noch niemand auf die Idee gekommen, zum Bei-

rat Villiger, die Reformdiskussion recht eigentlich in Gang ge- spiel den motorisierten Strassenverkehr von Stunde an radikal

bracht und strukturiert. Es wird sich insbesondere in organisa- zu verbieten, weil er da und dort immer noch übermässigen

torischer und ausbildungsmässiger Hinsicht einiges grundle- Lärm verursacht. Beim Schiesswesen sind schrittweise, ge-

gend ändern und ändern müssen. messen an den Zielsetzungen des Umweltschutzgesetzes,

Auch der durch die Anträge von Frau LeuteneggerOberholzer Entlastungen und Sanierungen durchzusetzen und von den

zu den Artikeln 104 und 124 angesprochene Bereich wird ein- Gemeinden und Schiessvereinen zu bezahlen.

bezogen werden, nach meiner Meinung allerdings nicht mit Ich beantrage Ihnen sine ira et studio, beide Anträge von Frau

dem Ziel, die vordienstliche und ausserdienstliche Aus- und Leutenegger Oberholzer abzulehnen. Sie gehen nicht nur

Weiterbildung abzuschaffen, sondern eher um sie in Richtung grundsätzlich daneben, sondern sie sind auch zur Unzeit und

Aktualisierung und Modernisierung zu verbessern. im falschen Zusammenhang gestellt, denn bei der vorliegen-

Es kann dabei insbesondere nicht darum gehen, die von den den Revision geht es um die Abschaffung des Hilfsdienststa-

Gemeinden nicht nur freiwillig, sondern aus gesetzlichem tuts, die Neuordnung der Inspektionspflicht sowie die Verbes-

Zwang aufgebaute Infrastruktur für das Schiessen ausser serung des Rechtsschutzes der Armeeangehörigen. Die Pro-

Dienst mit einem Federstrich - wie das jetzt Frau Leutenegger bleme, die die Anträge von Frau Leutenegger Oberholzer auf-

Oberholzer tun will - gegenstandslos zu machen und zu ent- greifen, sollen im Rahmen der «Armee 95» gründlich diskutiert

werten. Dies wäre eine der verschiedenen Folgen, wenn die werden; dagegen bin ich nicht.

Anträge zu Artikel 104 und Artikel 124 angenommen würden.

Zudem basiert ja das sportliche Schiessen in unserem Lande

auch ganz wesentlich auf dem ausserdienstlichen Schiesswe- Graf: Es ist in letzter Zeit viel über den wenig effizienten Parla-

sen. Das ist ein Nebenargument, zugegeben. mentsbetrieb gesprochen worden, und man hat sich zum Teil

Wenn die Antragstellerin meint, die vormilitärische Ausbil- lustig gemacht über Versuche, Redezeit zu gewinnen. Dabei

dung, wie sie in Artikel 140 generell - nicht nur für das Schies- gäbe es einen ganz einfachen Weg, wieder effizienter zu sein:

sen - verankert ist, sei wenig sinnvoll, irrt sie gründlich, denn Man sollte weniger plappern und sich auf das Wesentliche be-

es können in diesen Kursen durchaus Fähigkeiten erworben schränken. Vor allem sollte man nicht permanent zu jedem

werden, die sich auch im zivilen Bereich sehr nutzbringend an- und allem Anträge stellen.

wenden lassen. Nebst Jungschützen- und Flugzeugerken- Solchem vernünftigem Tun steht eine gewisse Sorte von Rats-

nungskursen werden Tambouren-, Funker-, Schmiedekurse mitgliedern entgegen. Wollen Sie dafür ein Beispiel? Nehmen

und insbesondere Erste-Hilfe-Kurse angeboten. Im Jahre Sie den wirklichkeitsfremden Antrag, mit dem wir uns jetzt zu

1988 zum Beispiel waren es gut 30000 junge Leute, auch beschäftigen haben, einen Antrag, der nicht die geringste

Mädchen, die davon Gebrauch gemacht haben. Chance hat, ernsthaft in Erwägung gezogen zu werden.

Ich weiss, dass das obligatorische Schiessen nicht nur in den Wahrscheinlich will die Antragstellerin damit in die Medien

Kreisen, die der Antragstellerin nahe stehen, kritisch betrach- kommen. Mehr kann sie, wenn sie sich selber gegenüber red-

tet wird. Es wird indessen angesichts der grossen Zahl der lich ist, nicht erwarten. Aber eben, die 199 übrigen Ratsmitglie-

Schützinnen und Schützen - man schätzt rund 300000 der «verblöterlen» ihre Zeit mit solcherlei Unfug. Dann fehlt

Frauen und Männer in unserem Land - nicht so leicht zu besei- uns, wenn genug davon hier verzapft worden ist, wieder die

tigen sein. Diese Schützinnen und Schützen stellen auch ein Zeit für den effektiven, wirklichen Ratsbetrieb. Dies ist ein Ap-

politisches Potential dar, nicht nur Ihre «Friedensfreunde», pell an Sie, doch endlich Vernunft anzunehmen und sich, wie

Frau Leutenegger Oberholzer. manche Ratsmitglieder, zu bescheiden, sich der Verantwor-

Auch und vorab von der Sache her lässt sich das Obligatori- tung als Volksvertreter für das Funktionieren des Ratsbetrie-

sche begründen. Wenn den Armeeangehörigen nämlich die bes bewusst zu werden und dementsprechend zu handeln,

Ausrüstung mitsamt der persönlichen Waffe zwischen den das heisst weniger oder nichts zu reden. Ein solcher Appell an

Dienstleistungen nach Hause mitgegeben wird -dies im Inter- Sie ist jedoch nach allem, was man in den letzten Jahren in die-

esse einer raschen Mobilmachung unseres Milizheeres -, sem Hause erleben und über sich ergehen lassen musste, völ-

dann sollten sie diese Waffe «aus dem Stand» handhaben kön- lig unnütz. Es fehlt eben die Selbstdisziplinierung, und das ist

nen. Dafür braucht es zwischen den Dienstleistungen ein mini- sehr zu bedauern.

males Training, insbesondere mit der persönlichen Waffe. Zu den Anträgen Leutenegger Oberholzer: Dem freiwilligen

Dies gilt natürlich auch für die mit Pistolen ausgerüsteten An- ausserdienstlichen Schiesswesen soll damit offenbar der To-

gehörigen der Armee - zurzeit sind das über 100 000 -, die desstoss versetzt werden; ein völlig untaugliches Unterfan-

heute, und das ist eine Ungerechtigkeit, noch kein Obligatori- gen. Bedenken Sie doch, dass im Jahre 1989 in unserem

sches zu absolvieren haben. Von daher gesehen befriedigt die Lande 545 000 Schützen das obligatorische Programm ge-

heute in Artikel 124 der Militärorganisation niedergelegte Re- schossen haben und am Eidgenössischen Feldschiessen

gelung auch mich nicht ganz. Aber sie deswegen nun radikal rund 250 000 Frauen und Männer in der Feuerlinie lagen. Wer

aufzuheben, wäre eine allzu rigorose Rosskur. mit dem ausserdienstlichen Schiesswesen vertraut ist, weiss,

Schliesslich zum Lärmproblem, zuerst zum Lärm in den wie viele Tausende und Abertausende von freiwilligen, un-

Schiessständen : Es besteht die absolute Pflicht, Gehörschutz- bezahlten und ehrenamtlichen Helfern Jahr für Jahr nötig sind,

apparate, Schalengeräte zu tragen. Dafür sind die Schützen- um diese für die Landesverteidigung unabdingbaren Uebun-

meister der Vereine verantwortlich, und soweit ich es über- gen zu organisieren und durchzuführen. Da steckt eine

blicke, wird das auch durchgesetzt. grosse, eine riesige Kraft dahinter. Eine solche Art Einsatz für

Zum Lärm draussen: Ich begreife, dass sich Leute über den unser Land ist Ihnen offensichtlich fremd. Sie haben kein Ver-

Schiesslärm ärgern, insbesondere wenn an Sonntagvormitta- ständnis dafür und laufen unermüdlich Ihren Phantastereien

gen oder an Samstagnachmittagen nach 16 Uhr geschossen hinterher.

wird. Mit gutem Willen kann man aber solche Schiessen heute Mit Ihrem Antrag auf Streichung von Artikel 104 zielen Sie di-

eliminieren und kann zu normalen Zeiten, wo auch sonst lär- rekt auf die Abschaffung der Jungschützenkurse. Da sind Sie

mige Verrichtungen abgehalten werden, dem Schiesssport bei mir wirklich an der falschen Adresse. Ich habe nicht im

oder dem Obligatorischen, der Pflicht, nachgehen. Laufe von Jahrzehnten - wovon 14 gute Jahre meines Lebens

Auch hierfür gelten das Umweltschutzgesetz und die darauf als eidgenössischer Jungschützenchef - mit vielen tausend

basierende Lärmschutzverordnung. In den Kantonen und Ge- Kursleitern und Schiesslehrern über 30 000 Jungschützinnen

meinden laufen die Sanierungen nunmehr in breitem Umfang und Jungschützen ausgebildet, damit nun eine grüne Dame

an. Es ist aber begreiflich, wenn sich die Schützen dagegen ausgerechnet aus dem Schützenkanton Basel-Landschaft da-

22. März 1990 N 613 Militärorganisation. Teilrevision

herkommt und sich einbildet, diese notwendige und bewährte Herr Loretan hat mit Recht darauf hingewiesen, dass hier nicht

Institution abschaffen zu können, einfach so! nur die Jungschützenkurse zur Diskussion gestellt sind, son-

Der Anstand verbietet es mir, Ihnen zu sagen, was ich von sol- dern andere Kurse, die ebenfalls mithelfen, die späteren Wehr-

cher Gesinnung unserer Armee gegenüber halte. Nur soviel: pflichtigen für ihren Militärdienst vorzubereiten.

Sie haben, um mit Schütze Teil zu sprechen, den Bogen über- Die Armee ist die eine Seite der Sieherheitspolitik, die Frie-

spannt: «Allzu straff gespannt zerspringt der Bogen!» denssicherung ist die andere Seite. Wenn der Friede und die

Ich bitte Sie, diesem läppischen und für uns Schützen beleidi- Unabhängigkeit unseres Landes durch die Armee mit Waffen-

genden Ansinnen die verdiente Abfuhr zu erteilen. gewalt verteidigt werden sollen, so müssen wir natürlich auch

dazu stehen, dass es eine möglichst grosse Effizienz dieser

Dreher: Ich äussere mich kurz zum Antrag Leutenegger Ober- Seite unserer Friedenspolitik, also die Stärkung der Verteidi-

holzer, gemäss welchem Gehörschäden und Gewalt durch gungsbereitschaft unserer Armee, braucht.

das ausserdienstliche Schiesswesen der Schweiz entstehen Die Friedenspolitik erhält in der heutigen weltpolitischen Situa-

sollen. Forscher und Mediziner sagen zwar, dass die Gehör- tion eine ständig wachsende Bedeutung. Und diese ausgrei-

schäden einer breiten jungen Oeffentlichkeit eher von über- fende Komponente unserer Sicherheitspolitik gilt es auszu-

mässigem Disco-Genuss herrühren. Dem Herrn Kollegen Lo- bauen, in Zukunft noch mehr als in der Vergangenheit. Aber

retan ist beizupflichten, wenn er sagt, dass die Standmeister das bedeutet nicht, dass wir unsere Armee, die eine Seite die-

und die militärischen Vorgesetzten ein strenges Auge auf die ser Sicherheitspolitik, abschaffen sollten. Ich glaube, es wäre

Anwendung des Gehörschutzes haben. Das Vorbringen ist so- deshalb auch falsch, auf die Jungschützenkurse und auf das

mit reine Propaganda, wie man etwas anderes wohl nicht er- ausserdienstliche Schiesswesen zu verzichten. Frau Leuten-

warten konnte. egger Oberholzer hat ihren Antrag zu Artikel 124 noch nicht

Ich komme jetzt noch zur Gewaltszene. Gewalt nimmt offenbar begründet. Ich muss diese Begründung selbstverständlich

in den Jungschützenkursen ihren Anfang. Der Tag ist noch abwarten. Aber ich glaube, er steht in der gleichen Linie wie ihr

jung, aberfür neue Erkenntnisse offenbar schon offen. Die Zaf- Antrag zu Artikel 104.

farayaner, in Zürich die Wohnungsnötler, die Zentralamerika- Ich bitte Sie - die Kommission sprach wie gesagt nicht darüber

komitees, Freiheit für Namibia usw. rekrutieren somit ihre -, diesen Antrag Leutenegger Oberholzer abzulehnen.

Leute in Schweizer Jungschützenkursen. Grössere Absurditä-

ten kann man nicht mehr implicite in den Saal hinein behaup- M. Savary-Fribourg, rapporteur: La proposition touche un

ten. Die Gewaltszene kommt doch gerade nicht aus Schützen- élément tellement important dans notre système de milice,

kreisen, die Gewaltszene kommt doch aus dem Umfeld der dans nos habitudes et nos traditions que l'on ne peut pas tran-

Antragstellerin! Sie kommt aus jenem ökokommunistischen cher, en un tour de main, sans que le problème soit traité et

Unterholz, welches diese Saubannerzüge durchführt, Sach- approfondi en commission. Je vous propose simplement, à ti-

beschädigungen am Laufmeter veranstaltet und vermummt tre personnel, de refuser la proposition Leutenegger Oberhol-

usw. operiert. zer.

Wir können uns kurz fassen: Schicken wir diesen Antrag dort-

hin, wo er hingehört: in den Papierkorb! Bundesrat Villiger: Die Unterstützung der ausserdienstlichen

Tätigkeiten und vor allem die Unterstützung der militärischen

Frau Daepp: Ich werde mich kurz fassen, aber Frau Leuteneg- Vorbildung der Jugend ist nach wie vor ein sinnvoller, wichti-

ger Oberholzer hat mich herausgefordert. Artikel 104, die mili- ger Beitrag zur Landesverteidigung. Er ist um so wichtiger, als

tärische Vorbereitung, kann sehr sympathisch auf verschie- die Ausbildungszeiten in unserer Milizarmee eben sehr kurz

dene Seiten wirken: Sport ganz allgemein, J + S und Jung- sind. Alles, was vorher geschult werden kann, ist nachher nütz-

schützenkurse. Die Jungschützenkurse stehen in diesem Arti- lich.

kel für Frau Leutenegger Oberholzer im Vordergrund. Ich Frau Leutenegger Oberholzer hat sich vor allem mit den Jung-

möchte betonen, dass alle diese Kurse freiwillig sind. Eine schützen befasst und hat hier im wesentlichen drei Argumente

Aenderung oder eine Abschaffung dieses Artikels darf nicht gebraucht, die aus meiner Sicht kaum stichhaltig sind: Zu den

vorgenommen werden, bevor wir die Rekrutenschule ganz all- Gehörschäden haben sich die Kommissionssprecher und ei-

gemein ändern und eine Reform hervorbringen. nige Votanten geäussert. Hier gibt es ganz klare Schutzvor-

Deshalb empfehle ich Ihnen, beide Vorstösse abzulehnen, be- schriften, und man hat heute sehr viel bessere Gehörschutz-

vor wir weitersehen, wie die neue Rekrutenschule und die Aus- vorrichtungen als zu meiner Zeit. Ich habe seinerzeit noch mit

bildung aussehen. diesen alten Gehörschutzpfropfen, wie viele hier, arbeiten

müssen, aber trotzdem noch ein einigermassen vernünftiges

Feigenwinter, Berichterstatter: Die Kommission hat diesen Gehör behalten.

Antrag von Frau Leutenegger Oberholzer nicht diskutiert. In Etwas Mühe habe ich mit diesen Argumenten, die in Richtung

der Kommission wurde ein derart radikaler Vorschlag nie un- Erziehung zur Gewalttätigkeit gehen. Wer je an einem solchen

terbreitet. Jungschützenkurs teilgenommen hat, der hat erleben kön-

Ich muss vorausschicken, dass Frau Leutenegger Oberholzer nen, was dieses Argument wert ist. Ich glaube, so etwas kann

das Recht hat, diesen Antrag zu stellen. Es geht um eine Revi- nur jemand behaupten, der selber nie dabei war. Wenn man

sion der Militärordnung. Eine redaktionelle Aenderung von Ar- von Gewalttätigkeit und Erziehung dazu sprechen möchte,

tikel 104 hat dazu geführt, dass dieser Artikel auch auf der dann müsste man wahrscheinlich eher von gewissen Fern-

Fahne steht. Die jetzige Militärordnung sieht nur die vordienst- sehsendungen oder ähnlichem sprechen, aber sicher nicht

liche Subventionierung von Kursen für Jünglinge vor. Im Zuge von diesem Schiesssport.

der Gleichstellung der Geschlechter wurde auch eine inhalt- Auch das Argument der Militarisierung der Jugend ist für mich

liche Besserstellung der Rechte der Frauen vorgenommen. unverständlich. Sicherlich wird dort eine gewisse Disziplin ver-

Das war der Anlass, warum dieser Artikel überhaupt auf die langt. Ich habe aber immer noch die Meinung, dass eine ge-

Fahne gekommen ist und zur Diskussion steht. wisse Disziplin als Schulung für das Leben nicht so schlecht

Wie gesagt, Frau Leutenegger Oberholzer darf als Parlamen- ist. Sie ist auch aus Sicherheitsgründen nötig. Aber diese gan-

tarierin ihre Rechte ausschöpfen. Ob es angesichts der Trag- zen Kurse sind ja freiwillig, und ich verstehe natürlich, dass es

weite dieser Frage opportun ist, diese am Donnerstag morgen jemanden, der gegen die Armee ist, etwas stört, dass die jun-

zwischen halb neun und neun Uhr zu diskutieren, ist eine an- gen Männer das eben noch sehr gerne tun.

dere Frage. Es geht natürlich um mehr als nur um das ausser- Es geht aber hier bei diesem Artikel nicht nur um diese Jung-

dienstliche Schiesswesen, das Frau Leutenegger Oberholzer schützenkurse, sondern um weitere vordienstliche Tätigkei-

mit Artikel 124 auch gerade streichen will. Es geht einerseits ten. Ich kann hier erwähnen: Flugzeugerkennungskurse, Fun-

um eine Komponente unserer Sicherheitspolitik, nämlich die kerkurse, auch z. B. Jungpontonierkurse. Ich weiss von den

Armee. Es geht darum, ob wir diejenigen, die später in dieser Pontonierschulen, dass in einer Rekrutenschule diese Vorbil-

Armee ihren Wehrdienst zu leisten haben, vor Absolvierung dung praktisch sogar nötig ist. Die Kurse sind auch sehr gut

dieses Militärdienstes in gewisser Hinsicht vorbilden wollen. besucht und werden sehr geschätzt. Dort wird nicht nur das

Organisation militaire. Révision partielle 614 N 22 mars 1990

einschlägige Fachwissen geübt, sondern es wird auch die Ka- teroffiziere und für Offiziere noch über diese Höchstdauer hin-

meradschaft gefördert, und danach besteht ja bei vielen Jun- aus verlangt werden können. Ich möchte den Bundesrat drin-

gen - glaube ich - ein legitimes Bedürfnis. gend auffordern zu prüfen, ob man diese neue Formulierung

Es ist natürlich konsequent, dass jemand, der gegen die Ar- nicht dahingehend benützen könnte, das bisher völlig gro-

mee überhaupt ist, alles bekämpft, was in irgendeiner Weise teske Verhältnis zwischen Vorbereitungszeit eines WK und

unserer Armee und diesem Milizsystem dient. In diesem Sinne Dauer des WK zu verbessern. Jeder Pädagoge weiss, dass

ist natürlich der Antrag aus der Sicht der Antragstellerin ver- man für eine Stunde Ausbildung eine Stunde Vorbereitung

ständlich. Ich meine aber, dass wir ihn doch im Interesse unse- braucht, wenn es um neuen Stoff geht. Da wir eine Milizarmee

rer Landesverteidigung ablehnen sollten. haben, können die Leute nicht einfach immer nur auf die Rou-

tine zurückgreifen. Die Kadervorkurse sind viel zu kurz für drei

Abstimmung - Vote Wochen WK.

Persönlich habe ich vor der Armeeabstimmung immer ge-

Für den Antrag der Kommission 114 Stimmen dacht, dass zwei Wochen WK, 10 Tage KVK für die Offiziere

Für den Antrag LeuteneggerOberholzer 21 Stimmen und eine Woche KVK für die Unteroffiziere etwa richtig wären.

Dann könnte man die Mannschaft in gut vorbereitete Ausbil-

Art. 115 dungsplätze nehmen, und es würde etwas herausschauen.

Antrag der Kommission Nach der Armeeabstimmung könnte man vielleicht die Schät-

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates zungen noch nach unten korrigieren. Ich möchte eine persön-

liche Erfahrung einbringen: Als Klassenlehrer musste ich mich

Antrag Leuenberger-Solothurn einmal an einem Einführungskurs beim Sanitätshilfsdienst be-

Abs. 3 teiligen. Wir haben in vier Wochen beinahe den ganzen Stoff

Diese zusätzlichen Dienstjahre werden Rekruten und Solda- einer Sanitätsrekrutenschule durchgebracht, mit Ausnahme

ten an die Gesamtdienstleistungen angerechnet. der Injektionen und des Schiessens. Sogar exerzieren lernten

die Leute. Ich habe diesen jungen Leuten gesagt, sie hätten

Art. 115 eine grosse Chance: sie könnten das, was sonst während ei-

Proposition de la commission ner Rekrutenschule gelehrt würde, in vier Wochen lernen, und

Adhérer à la décision du Conseil des Etats ich bat sie, mitzumachen. Die Stimmung war ausgezeichnet.

Wir hatten keine Stunde Leerlauf, und am Schluss ging jeder-

Proposition Leuenberger-Soleure mann glücklich heim. Seither bin ich davon überzeugt, dass

Al. 3 wenigstens in den Rekrutenschulen der Sanität in der halben

Pour les recrues et les soldats, ces jours de service sup- Zeit der gleiche Stoff hineingedrückt werden könnte. Jeden-

plémentaires sont imputés sur la durée totale du service obli- falls bitte ich den Bundesrat, die Möglichkeiten, die durch die

gatoire. neuen Formulierungen in Artikel 115 und 121 gegeben sind,

auszuschöpfen, und sei es nur in Versuchen. Aber das bald,

Abs. 1,2-Al. 1,2 damit man weiss, was herauskommt. Ueberprüfen könnte

Angenommen - Adopté man den Effekt dieser Massnahmen zum Beispiel mit dem In-

stitut für Ausbildungsforschung der Universität Bern oder mit

Abs. 3-Al. 3 dem Institut für Arbeits- und Betriebspsychologie der ETH. Ich

mache diesen Vorschlag im Namen der Fraktion.

Leuenberger-Solothurn: Wenn Sie erlauben, werde ich einige

Worte zur Begründung meiner Anträge zu Artikel 115 Absatz 3 M. Leuba: Pour des raisons pratiques, je vous invite à refuser

und Artikel 123 Absatz 2 sagen, weil das ja die gleiche Materie la proposition de M. Leuenberger-Soleure. Elle part d'un senti-

beschlägt. Es geht um ein ganz kleines Detail. Es geht darum, ment tout àfait justifié, celui de l'égalité des sacrifices. Or, nous

dass in diesen Bestimmungen die Gesamtdienstleistungszei- savons qu'à ce propos le Suisse est très sensible et on peut

ten für die Armeeangehörigen fixiert sind. In beiden Artikeln donc comprendre la proposition de M. Leuenberger-Soleure.

sind gewisse Ausnahmemöglichkeiten vorgesehen. Toutefois, je rappelle que l'égalité des sacrifices ne peut pas

In Artikel 115 heisst es, bei Schulen und Kursen könnten die in être une notion absolue dans le domaine du service militaire.

diesem Erlass festgelegten Dienstleistungszeiten um höch- Tout d'abord, il y a ceux qui doivent accomplir un service

stens zwei Tage überschritten werden. Ich beantrage Ihnen, d'avancement, pas toujours de plein gré, mais pour les be-

dass bei Ueberschreitung der Dienstleistungszeit diese an die soins de la cause. Ces services d'avancement sont infiniment

Gesamtdienstleistungszeit angerechnet wird. plus lourds que les deux jours maximums parcours de répéti-

Bei Artikel 123 geht es um die Umschulungskurse. Bei solchen tion qui peuvent être demandés à un soldat.

Umschulungskursen können zusätzliche Dienstleistungen bis Ensuite -tous ceux qui ont accompli du service militaire le sa-

zu sieben Tagen angeordnet werden. Das lässt sich offenbar vent - il y a la fameuse garde des week-ends, qui est évidem-

aus technischen Gründen nicht vermeiden. Ich beantrage Ih- ment très gênante pour celui qui serait normalement en congé

nen, dass in diesen Fällen den betreffenden Soldaten die zu- et qui pensait pouvoir rentrer à la maison. Dans cette matière,

sätzliche Dienstleistungszeit an die Gesamtdienstleistungs- il faut se garder de faire de la pharmacie et éviter une compta-

pflicht angerechnet wird. bilité trop mesquine. Cependant, ce sentiment d'égalité doit

Ich habe diese Forderung bei einer Umschulungsvorlage be- être respecté dans la mesure du possible mais par d'autres

reits im Jahre 1988 hier vorgebracht. Der damalige Präsident moyens.

der Militärkommission, Herr Wyss, hat mich freundlicherweise Il est indiscutable que nous avons besoin de soldats qui sont à

darauf aufmerksam gemacht, dass diese Forderung bei der disposition avant le début du service. Pour ceux qui, dans

Militärorganisation unterzubringen sei, deshalb mein jetziger cette salle, n'auraient pas accompli d'obligations militaires -je

Antrag. m'adresse particulièrement aux dames - je précise que les

Ich bitte Sie, meinen beiden Anträgen zu Artikel 115 Absatz 3 chauffeurs doivent effectivement se présenter avant le cours

und Artikel 123 Absatz 2 zuzustimmen. de répétition avec leur véhicule, et une équipe de matériel est

souvent mobilisée la veille du jour de l'entrée en service du

Fierz: Ich wollte eigentlich nicht zum Antrag Leuenberger- gros de la troupe.

Solothurn sprechen, sondern allgemein zu den Artikeln 115 Il y a hélas déjà 25 ans que je commandais une compagnie,

und 121. Ich glaube, unsere Fraktion wird mehrheitlich Herrn mais je me souviens très bien que nous résolvions ces pro-

Leuenberger-Solothurn folgen; ich persönlich nicht. blèmes de manière tout à fait pratique. Tout d'abord, nous évi-

Ich möchte auf einen anderen Aspekt eingehen: Die neue For- tions de confier la garde à ceux qui étaient entrés deux jours

mulierung des Artikels 121 heisst, dass der WK höchstens 20 avant en leur donnant congé, ou nous prévoyions - ce qui était

Tage dauern muss, aber er könnte auch verkürzt werden. Im parfois possible pour les chauffeurs - un licenciement anti-

Artikel 115 heisst es, dass zusätzliche Dienstleistungen für Un- cipé. Une autre solution consistait à octroyer un congé à une

22. März 1990" N 615 Militärorganisation. Teilrevision

date précise à celui qui en faisait la demande avant le cours de einen verlängerten Urlaub entlassen hat. Damit war die Mehr-

répétition, à la condition qu'il prenne son service deux jours dienstleistung kompensiert.

plus tôt. Je rappelle que l'on demande au commandant de Der langen Rede kurzer Sinn: Stellen Sie den Antrag Leuen-

compagnie des efforts allant dans ce sens pour qu'il soit, non berger-Solothurn in die Armeereform 95. Dieses Anliegen wird

seulement le père de la compagnie - selon une formule pater- dort eine bessere Berücksichtigung finden können. Lehnen

naliste - mais qu'il développe aussi le sens de l'initiative, de Sie diesen Antrag mindestens zurzeit ab.

l'organisation et de la souplesse. C'est dans ce cadre, en fai-

sant confiance à ces commandants pour rétablir une certaine Bundesrat Villiger: Die beiden Anträge haben zwar das glei-

égalité dans la mesure où elle peut l'être, qu'il faut travail 1er, et che Umfeld, sind aber nicht vergleichbar, deshalb werde ich

non en effectuant un décompte absolu des jours de service. zu beiden gesondert sprechen.

A cet égard, je fais remarquer que l'armée fait aussi des efforts. Zuerst zum Artikel 115 Absatz 3: Der Antrag von Herrn Leuen-

Lorsque des troupes romandes doivent être mobilisées en berger-Solothurn, für den auch ich eine gewisse Sympathie

Suisse alémanique, loin des domiciles, l'heure de rassemble- habe, den ich Ihnen aber trotzdem dringend abzulehnen emp-

ment est fixée dans l'après-midi au lieu du matin. Toutes sortes fehlen muss, hat formelle Mängel. Das Wort «Rekruten» kann

de solutions peuvent être trouvées. Elles doivent faire preuve man hier streichen, weil es bei Rekruten keine zusätzlichen

de souplesse en fonction des nécessités du service et non être Diensttage gibt. Anderseits hat Herr Leuenberger die Gefrei-

calquées sur une réglementation qui ressemble un peu trop à ten vergessen, die man einbeziehen müsste, es sei denn, er

une comptabilité d'épicerie. möchte sie ausdrücklich von dieser Vergünstigung ausklam-

mern.

Weber-Schwyz: Ich opponiere dem Antrag Leuenberger- Bei der betroffenen Mehrheit geht es um Motorfahrzeugführer,

Solothurn nicht. Viele meiner Fraktionsfreunde werden es ver- die ihre Fahrzeuge schon am Samstag fassen, einen Vorkurs

mutlich auch nicht tun. Der Antrag Leuenberger-Solothurn hat absolvieren, um sich an die Fahrzeuge zu gewöhnen; das ist

vor allem einen populären Anstrich. Ich frage mich aber, ob er vor allem bei schweren Fahrzeugen nützlich, weil am Montag

nicht nachteilige Wirkungen für den Wehrmann hat. Ich be- schon die ersten Soldaten hinten aufsitzen müssen. Mit diesen

haupte, dass heute ein Grossteil der Wehrmänner diese Tage Kursen wird ein Beitrag an die Verkehrssicherheit geleistet. Wir

kompensieren kann. Grosszügige Einheitskommandanten werden aber auch das im Rahmen von «Armee 95» überprü-

gewähren Urlaub zu einem zweckdienlichen Zeitpunkt, den fen, weil beispielsweise ein Panzerfahrer erst am Montag ein-

der Wehrmann - der Landwirt, der Selbständigerwerbende - rückt und ein Jeepfahrer am Samstag; hier gibt es eine ge-

für seine Bedürfnisse beanspruchen kann. Er erhält diesen Ur- wisse Diskrepanz.

laub besoldet mit Anspruch auf Erwerbsersatz. Bei einem zahlenmässig kleineren Teil der Betroffenen han-

Der Antrag Leuenberger-Solothurn hat aber vielleicht den Vor- delt es sich um solche, die für die Infrastruktur der Kadervor-

teil, dass gewisse Einheitskommandanten zur Kenntnis neh- kurse benötigt werden, Büropersonal, Kochgehilfen usw.

men, dass der gute Brauch der Kompensation auch in den Ohne diese zusätzlichen Dienstleistungen wäre die Organisa-

letzten Einheiten noch Eingang finden müsste. Ich frage mich, tion der Kadervorkurse nicht möglich, und diese Zwecke sind

ob wir nicht besser bei der heutigen Lösung bleiben, aber mit ja sehr wichtig, Herr Fierz hat darauf hingewiesen.

Kompensation und einigen Vorteilen zugunsten des Wehr- Eine Bemerkung zu seinen Ausführungen: Es sind schon Ver-

mannes. suche mit etwas verlängerten Kadervorkursen gemacht wor-

den. Wir werden das Verhältnis der WK-Dauer zur Dauer der

Feigenwinter, Berichterstatter: Die Kommission hat auch den Kadervorkurse im Rahmen von «Armee 95» überprüfen. Ich

Antrag Leuenberger-Solothurn nicht behandelt, so dass ich teile Ihre Meinung, dass es ganz entscheidend ist, ob Leerlauf

wiederum nicht im Namen der Kommission Stellung nehmen herrscht oder nicht und wie gut und wie effizient die Ausbil-

kann. dung sein wird. Es ist ganz entscheidend, wieviel Vorbereitung

Es ist ganz offensichtlich, dass der Schweizer, auch in Politi- investiert worden ist.

kerkreisen, sehr viel Erfahrung aus dem Militärdienst mit nach Vorbereitung ist alles, ich kenne das aus eigener Erfahrung.

Hause nimmt, also auch Kommandoerfahrung, Organisati- Nun ist das aber der falsche Ort, die Kadervorkursdauer zu än-

onserfahrung; das haben Sie aus dem Votum von Herrn dern, weil das in Artikel 121 ausdrücklich geregelt ist. Ich kann

Leuba spüren können. Ihnen aber zusagen, dass das für «Armee 95» überprüft wird.

Das Problem ist nicht staatspolitisch hochwichtig, damit ist Sie haben auch die Dauer der Rekrutenschule erwähnt. Hier

auch Herr Leuenberger einverstanden. Es gibt nur gewisse haben wir noch sehr kontroverse Meinungen unter den Fach-

Schwierigkeiten, wenn wir in der Militärorganisation die Länge leuten. Ich gehöre auch zu jenen, die glauben, dass man viel-

des Wiederholungskurses fix mit 20 Tagen festschreibe. Das leicht bei der einen oder anderen Rekrutenschule etwas kür-

könnte dann, wenn beispielsweise einer als Motorfahrer 22 zen könnte, aber das ist noch nicht entschieden. Hier haben

Tage Dienst geleistet hat, weil auch der Urlaub beim Dienst an- wir unterschiedliche Anforderungen von Waffengattung zu

gerechnet wird, dazu führen, dass er am Ende seiner Dienst- Waffengattung zu berücksichtigen, sollten aber wahrschein-

pflicht insgesamt einen WK weniger leisten müsste. Aber auch lich doch aus staatspolitischen Gründen eine einheitliche

dieses Problem darf nicht überspitzt behandelt werden. Dauer der Rekrutenschule anstreben.

Wir stehen vor einer sehr tiefgreifenden Reform der Armee - Es wurde schon vom Kommissionspräsidenten erwähnt:

dem Projekt «Armee 95» -, die nicht nur eine Straffungsübung Wenn die Diensttage angerechnet würden, wie dies der An-

im Sinne des Abbaus von Fett sein kann, eine McKinsey-Ope- tragstellervorschlägt, könnte dies komische Effekte haben, in-

ration, sondern zweifellos auch auf veränderte sicherheitspoli- dem beispielsweise bei acht WK und drei EK dann plötzlich

tische Situationen Rücksicht nehmen muss. «Armee 95» - ich soviel angerechnet werden müsste, dass mehr als ein WK

kenne die Inhalte dieses Projektes noch nicht-wird zweifellos wegfällt. Die Anrechnung müsste sich also auf mehr als eine

auch gegenüber veränderten Anforderungen bei der Ausbil- Dienstleistung erstrecken. Damit gerät natürlich das ganze

dung, wie das Herr Fierz absolut zu Recht gesagt hat, Rück- Gebäude der heutigen Dienstleistungsstrukturen durcheinan-

sicht nehmen müssen. Es wird möglicherweise eine Flexibilität der, deshalb können wir dieses Problem wirklich nur im Rah-

bezüglich der Dauer von einzelnen Kursen festgeschrieben men von «Armee 95» überprüfen. Der Vorstoss kommt also zu

werden; diese neue Armee wird viel flexibler organisiert wer- früh.

den müssen, als das heute der Fall ist. Ich muss auch festhalten, dass an sich die geltende Regelung

Ich bitte Sie deshalb in meinem persönlichen Namen - die in der Praxis keine Schwierigkeiten macht. In der Regel - und

Kommission diskutierte wie gesagt nicht darüber -, den An- das wurde erwähnt - kompensieren die Truppenkommandan-

trag Leuenberger nicht einfach generell, sondern nur im Mo- ten die zusätzlichen Diensttage von Motorfahrern oder KVK-

ment abzulehnen. Sein Anliegen konnte praktisch immer so Hilfspersonal durch Urlaub, und die Regelung wird von den

gelöst werden - auch ich habe einmal eine schwere Kanonen- Betroffenen im allgemeinen auch akzeptiert. Herr Leuenber-

batterie kommandiert -, indem man die Motorfahrer, die zwei ger hat letztesmal bei einem anderen Antrag die Idee eines

Tage zu früh eingerückt sind, jeweils über das Wochenende in Rundschreibens mit einer guten Mitteilung gehabt. Ich müsste

Organisation militaire. Révision partielle 616 N 22 mars 1990

das damals ablehnen. Ich kann auch hier nicht mit einem Art. 124

Rundschreiben dienen, aber ich wäre bereit, den Komman- Antrag Leutenegger Oberholzer

danten in Erinnerung zu rufen, dass man die Diensttage durch Geltender Text ist zu streichen, ebenso «.... zu den vorge-

Urlaub kompensieren kann. schriebenen Schiessübungen :...» in Art. 9.

Wirksamer als ein Rundschreiben wäre hier ein Eintrag in den

sogenannten AOT. Ich wäre bereit, diese Möglichkeit in den Art. 124

AOT festzulegen, dann kann der Kommandant in Härtefällen Proposition Leutenegger Oberholzer

vielleicht einmal etwas anderes tun, aber im allgemeinen wäre Biffer le texte en vigueur ainsi que «.... les exercices obligatoi-

vorgesehen, dass es durch Urlaub kompensiert würde. Dann res de tir ....»à l'art. 9.

hat der Dienstpflichtige auch die Besoldung, er hat also noch

gewisse Vorteile, und das ganzen Problem der geballten Kom- Frau Leutenegger Oberholzer: Gestatten Sie mir vorweg

pensation durch einen WK in ferner Zukunft würde wegfallen. eine kurze Bemerkung zu den vorangegangenen Voten, vor

Diese Lösung würde uns für Härtefälle noch eine gewisse Fle- allem demjenigen von Herrn Graf, zu meinem Streichungsan-

xibilität geben. trag zu Artikel 104. Herr Graf fühlte sich durch meinen Antrag

Ich komme jetzt noch zum nächsten Antrag, zur Ergänzung offenbar beleidigt. Ich kann Ihnen versichern, Herr Graf, das

des Artikels 123. Es handelt sich dort um eine Kann-Vorschrift. war nicht meine Absicht. Sie haben auch gesagt, mein Antrag

Das Parlament hat es von Fall zu Fall in der Hand, beim jeweili- sei wirklichkeitsfremd. Aber gerade Ihr Votum hat mir gezeigt,

gen Beschluss zur Aenderung einer Truppenordnung zusätz- dass wir offenbar in zwei verschiedenen Welten leben. Das

lichen Dienstleistungen entweder zuzustimmen oder sie ab- müssen wir einfach zur Kenntnis nehmen. Ich konnte mich

zulehnen. Sie haben beispielsweise erst im letzten Jahr einer auch des Eindrucks nicht erwehren, dass es eigentlich gar

solchen Vorlage zugestimmt, einer Aenderung der Truppen- nicht um Sinn und Zweck des Schiessens geht, sondern um

ordnung für die Einführung von Panzerhaubitz-Abteilungen. einen Mythos, der hier verteidigt wird.

Dort ging es darum, zusätzliche Dienstleistungen für Offiziere, Ich hoffe, das wir bei der Diskussion um die ausserdienstliche

Unteroffiziere und Soldaten festzulegen, um sie auf die neue Schiesspflicht wieder auf den Boden der Realität zurückkom-

Waffengattung einzuschulen. Es ist also hier nicht das gleiche men. Denn es gibt meines Erachtens einige sehr handfeste Ar-

Problem wie beim ändern Fall, sondern es geht um die Ange- gumente, die für die Aufhebung der ausserdienstlichen

wöhnung an einen neuen Panzertyp oder an eine neue Waffe. Schiesspflicht sprechen. Deshalb habe ich mir auch erlaubt,

Diese Regelung ist zweckmässig. Sie belassi Ihnen im Parla- im Rahmen der Revision der Militärorganisation diesen Strei-

ment den nötigen Spielraum, um bei Bedarf entscheiden zu chungsantrag zu stellen, obschon Artikel 124 jetzt eigentlich

können. Es ist eben in vielen Fällen unabdingbar, ausnahms- nicht zur Debatte gestellt worden ist.

weise zusätzliche Instruktionsdienste anzuordnen, damit die Zu den Gründen, die gegen die ausserdienstliche Schiess-

Truppenverbände mit neuen Waffen überhaupt einsatzfähig pflicht sprechen: Erstens sind es rechtsstaatliche Ueberlegun-

bleiben. Deshalb bitte ich Sie, auch diesen Antrag abzuleh- gen. Artikel 124 verpflichtet die Schiesspflichtigen, das jährli-

nen. che obligatorische Schiessen in Schiessvereinen zu absolvie-

ren. Meines Erachtens ist es rechtsstaatlich sehr bedenklich,

Abstimmung - Vote wenn man eine Aufgabe, die vom Bund auferlegt wird,

zwangsweise in einem Verein absolvieren und dafür auch

Fürden Antrag Leuenberger-Solothurn 37 Stimmen noch bezahlen muss.

Für den Antrag der Kommission 83 Stimmen Ich frage mich, Herr Bundesrat Villiger, ob damit nicht die Ver-

einsfreiheit verletzt wird. Denn Artikel 56 BV beinhaltet ganz

Art. 120,121 Abs. 1,2,122 Abs. 1 klar auch die negative Vereinsfreiheit, d. h. die Freiheit, keinem

Antrag der Kommission Verein beitreten zu müssen. Ich vermute, dass vor allem we-

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates gen der Schützenvereine die ausserdienstliche Schiesspflicht

beibehalten wird.

Art. 120,121 al. 1,2,122 al. 1 Zweitens ist die Schiesspflicht auch militärpolitisch sehr frag-

Proposition de la commission würdig. Auch nach Aussage von Militärs bringt das ausser-

Adhérer à la décision du Conseil des Etats dienstliche Schiessen ausbildungsmässig wenig bis nichts;

sinnvoller sei - wenn überhaupt - die Absolvierung der

Angenommen - Adopté Schiesspflicht im WK. Dafür aber erzürnt es sehr viele Leute,

Schiesspflichtige und Zivilbevölkerung; das dürfte mit ein

Grund für die zahlreichen Jastimmen gewesen sein, die die

Art. 123

GSoA-lnitiative erzielt hat. Es sprechen nämlich handfeste

Antrag Leuenberger-Solothurn

Umweltschutzgründe, vor allem der Schiesslärm, gegen das

Abs. 2 (neu)

ausserdienstliche Schiessen. Viele Schiessplätze stehen

Diese zusätzlichen Diensttage werden Soldaten an die Ge-

heute in dicht bewohnten Agglomerationen. Ich möchte zum

samtdienstleistung angerechnet. Beispiel an den Schiessplatz Basel erinnern, um den in den

letzten hundert Jahren eine dicht besiedelte Agglomeration

Art. 123 gewachsen ist. Viele Leute werden durch den Schiesslärm

Proposition Leuenberger-Soleure massiv betroffen und tragen gesundheitliche Störungen da-

AI. 2 (nouveau) von. Heute steht vielerorts auch fest, dass die Lärmschutzver-

Pour les soldats, ces jours de service supplémentaires sont ordnung in der Umgebung von Schiessplätzen nicht eingehal-

imputés sur la durée totale du service obligatoire. ten werden kann.

Ich möchte auf eine Motion von Herrn Ledergerber vom

Abstimmung - Vote 16. März 1988 verweisen. Dort heisst es: «Schiesslärm ist

heute für Zehntausende von Einwohnern zu einer derartigen

Für den Antrag Leuenberger-Solothurn 35 Stimmen Belastung geworden, dass auch die patriotischen Gefühle

Dagegen 85 Stimmen keine Linderung mehr verschaffen können. Man rechnet, dass

von den rund 3000 Schiessanlagen in der Schweiz rund 20

Art. 123bis, 132,135 Prozent, das heisst etwa 600 Anlagen, sogar die Alarmwerte

Antrag der Kommission überschreiten, die in der Lärmverordnung festgelegt sind.»

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Diese Aussage von Herrn Ledergerber wurde vom Bundesrat

Proposition de la commission in seiner Antwort vollauf bestätigt.

Adhérer à la décision du Conseil des Etats Das macht auch klar, dass diese Schiessanlagen lärmtech-

nisch saniert werden müssen. Das möchte ich Herrn Loretan

Angenommen - Adopté zu bedenken geben: Wenn Sie sagen, mit meinem Strei-

22. März 1990 N 617 Militärorganisation. Teilrevision

chungsantrag würde ich die Schiessanlagen entwerten, sage 1. Vereinsfreiheit gemäss Artikel 56 Bundesverfassung.

ich Ihnen, dass diese heute bereits entwertet sind. Die Da haben Sie, Frau Leutenegger Oberholzer, ein Problem auf-

Schiessanlagen müssen ebenfalls die Lärmschutzverordnung gegriffen, das besteht. Es ist die sogenannte Zwangsmitglied-

einhalten, und das kostet Millionen Franken an Sanierungen. schaft in Schützenvereinen. Das wird nach meiner Meinung im

Der Bund macht es sich in dieser Frage sehr einfach. Er ver- Rahmen der Reform «Armee 95» zu überprüfen sein.

pflichtet Hunderttausende zur ausserdienstlichen Schiess- Ich verstehe die Leute, die sagen: «Wenn ich schon schiessen

pflicht, delegiert aber das Problem einfach an die Gemeinden. gehen muss, dann bezahle ich nicht noch einen Vereinsbei-

Eine Anfrage von mir zur unterirdischen Pilotschiessanlage in trag.»

Basel hat dies ganz klar offenbart. Damals hat der Bundesrat Das muss man regeln, aber nicht so, wie Sie das mit Ihrem

festgehalten, dass solche Anlagen von den betroffenen Ge- Streichungsantrag zu Artikel 124 vorschlagen.

meinden selbst saniert werden müssten. Im Fall Basel zum 2. Solange wir das System der zeitlich gestaffelten Wiederho-

Beispiel - der Schiessplatz befindet sich auf dem Boden der lungskurse haben, vielleicht später einmal mit einer zweijähri-

Gemeinde Allschwil (BL) - kostet das gut und gern 20 Millio- gen Pause - wer weiss das -, ist es eben wichtig, dass zwi-

nen Franken. Persönlich bin ich überzeugt, dass ein derartiger schen den Dienstleistungen mit der persönlichen Waffe geübt

Kredit von der Bevölkerung in einer Referendumsabstimmung werden kann. Das Obligatorische im WK hat wenig Sinn. Dort

abgelehnt werden wird. soll man auch nicht im 300-Meter-Stand schiessen, sondern in

Die einfachste Lösung, um dieses Problem in den Griff zu be- sogenannten Gefechtsschiessen üben.

kommen, wäre eine Aufhebung der ausserdienstlichen 3. Die Gemeinden und die Schützenvereine sind bereit, das

Schiesspflicht, zumal sie auch militärpolitisch mehr als frag- Umweltschutzgesetz und die Lärmschutzverordnung zu voll-

würdig ist. Aus der Sicht der Friedenspolitik steht fest, dass wir ziehen. Man muss ihnen dafür eine gewisse Zeit lassen. Im üb-

mit der Aufhebung des ausserdienstlichen Schiessens einen rigen hat ja das Umweltschutzgesetz nicht zum Ziel, das aus-

Schritt in Richtung gewaltloser Konfliktlösung machen. serdienstliche Schiesswesen, das im öffentlichen Interesse

Ich bitte Sie deshalb, meinem Antrag zuzustimmen. der Landesverteidigung steht, zu torpedieren. Ich habe darauf

schon in meinem Votum zum Antrag des Kollegen Lederger-

Fierz: Die grüne Fraktion gibt bekannt, dass sie einstimmig ber bei der Vorlage für militärische Bauten und Landerwerb am

der Meinung ist, dass im ausserdienstlichen Schiesswesen 6. Oktober 1989 hingewiesen. Die Gemeinden sind bereit - so-

der Nutzen nicht den Aufwand rechtfertigt. Nur ein Mitglied un- fern der jeweilige Gemeindesouverän zustimmt -, für die Sa-

serer Fraktion hängt aus sentimentalen Gründen an dieser nierungen der Stände Geld auszugeben, erwarten aber von

Schiesspflicht. Alle anderen finden, man müsse den Antrag den Schiessvereinen Fronarbeit und auch geldwerte Beiträge.

Leutenegger Oberholzer unterstützen. 4. Schliesslich noch zur Motion Ledergerber, die hier erwähnt

worden ist. Sie ist formell noch nicht abgehakt, aber materiell

Ruckstuhl: Frau Leutenegger Oberholzer bekämpft das aus- ist sie - wie ich bereits angedeutet habe - am 6. Oktober 1989

serdienstliche Schiesswesen. Sie möchte den Artikel abän- erledigt worden. Dort wurden nämlich gleichgerichtete An-

dern oder streichen und liefert gleichzeitig die Argumente für träge zu 300-Meter-Schiessanlagen der Armee im Rahmen

die Ablehnung ihres Antrages. der Baubotschaft klar verworfen. Ich habe mich auch dort da-

Sie sagte, wie schon in der vorhergehenden Begründung zum für eingesetzt, dass sie abgelehnt werden.

Jungschützenwesen, dass das Schiesswesen eine sehr ge- Ich bitte Sie also, auch den Antrag Leutenegger Oberholzer zu

fährliche Angelegenheit sei. Sie sagt auch, man müsse auf das Artikel 124 MO abzulehnen.

Abstimmungsergebnis der GSoA-lnitiative Rücksicht neh-

men. Das sind wohl zwei Argumente, die gegen den Antrag

sprechen. Baerlocher: Ich möchte Ihnen beliebt machen, den Antrag

Erstens müssen wir wieder einmal festhalten, dass die An- Leutenegger Oberholzer zu unterstützen.

hänger der GSoA-lnitiative die Abstimmung verloren haben Ich kann Ihnen von den Erfahrungen im Kanton Basel-Stadt

und eine starke Mehrheit der Schweizer Bevölkerung zur Ar- berichten. Frau Leutenegger Oberholzer hat schon darauf hin-

mee steht. Wenn wir eine Armee haben, müssen wir auch das gewiesen. Wir haben hier das Problem, wie die Schiessanlage

Schiesswesen kennenlernen. Wir können keine Armee haben, für den Kanton Basel-Stadt, aber auch für die anliegenden Ge-

wenn wir die Waffenausbildung nicht pflegen. meinden saniert respektive mit einem Neubau den Umwelt-

Wie Frau Leutenegger Oberholzer gesagt hat, ist die Waffen- schutzbestimmungen, der Lärmschutzverordnung gerecht

ausbildung und -handhabung eine sehr gefährliche Angele- werden kann. Dieser Ratschlag wurde im Grossen Rat von Ba-

genheit. Kommt jemand auf die Idee, die Fahrschule abzu- sel-Stadt behandelt und ist an die Regierung zurückgewiesen

schaffen, weil es auf den Strassen gefährlich ist, wenn man worden, u. a. auch darum, weil im Ratschlag immer noch eine

weiss, dass trotzdem Auto gefahren werden muss und Auto oberirdische Anlage für das 300-Meter-Schiessen vorgesehen

gefahren wird? Es wäre wohl ein total verkehrter Weg. Auch war, da die unterirdische Anlage nicht ausreichend sei für das

das Argument der Gehörschäden kann nicht gelten, denn 300-Meter-Schiessen. Es gibt auch eine technische Problema-

ganz klar lernt man mit der Handhabung und der Vertrautheit tik. Es wurde im Ratschlag erwähnt, dass das unterirdische

der Waffen auch die damit verbundenen Schutzmöglichkeiten 300-Meter-Schiessen von der Abluft her nicht möglich ist und

kennen. grosse Probleme entstehen könnten.

Zur Anspielung auf die Vereinsform von Schützengesellschaf- Ich frage hier die zuständigen Beamten, wie in solch dichten

ten: Wir haben gestern auch in einem Gesetz die Vereinsform Agglomerationen die Lärmschutzverordnung überhaupt ein-

gewählt, wo vom Bund her Geld für gewisse Aufgaben fliesst, gehalten werden kann, wenn trotz allem noch das oberirdi-

nämlich beim Konsumenteninformationsgesetz. Wir sollten sche 300-Meter-Schiessen durchgeführt werden muss re-

bei den Bestimmungen, die wir hier erlassen oder nicht erlas- spektive durchgeführt werden sollte.

sen wollen, mit einigermassen gleichen Ellen messen. Es kommt in Basel-Stadt noch ein weiterer Aspekt dazu. Eine

Zu einem anderen Argument, dem Standort der Schützen- Teilfinanzierung wurde vom Bund abgelehnt. Die Kantone Ba-

und Scheibenstände: Gerade von grüner Seite her ist das kein sel-Stadt und Basel-Landschaft wurden verschiedene Male

Argument. Ich bin überzeugt, dass in vielen Dörfern und stadt- vorstössig in dieser Sache, doch wurde einfach darauf hinge-

nahen Gebieten weite Teile unüberbaut und in der Grünzone wiesen, dass die Finanzierung Sache der Gemeinde sei.

geblieben sind, weil die Fläche zwischen Schiess- und Schei- Ich frage deutlich, wie derart hohe Kosten für die Einhaltung

benstand, aber auch dahinter und daneben liegendes Gebiet der Lärmschutzverordnung und die Erfüllung der Schiess-

nicht überbaut werden können. Das wäre doch ein Argument pflicht von den Kantonen und den Gemeinden getragen wer-

für Sie: Eine Grünfläche, die wir erhalten dürfen! den sollen.

Aufgrund dieser politischen Ausgangssituation ist es meines

Loretan: Ich will jetzt nicht rechthaberisch nochmals gegen Erachtens selbstverständlich, dass ein derartiger Ratschlag

Frau Leutenegger Oberholzer losziehen, sondern zu vier für die Pilotschiessanlage Allschwiler Weiher in Basel vor dem

Punkten, die sie erwähnt hat, Stellung nehmen. Volk keine Chance hätte.

Organisation militaire. Révision partielle 618 N 22 mars 1990

Es wäre doch der einfachste Weg, die obligatorische Schiess- deutung. Es ist ein wesentlicher dissuasiver Faktor, den ich

pflicht jetzt aus der Militärorganisation zu streichen und da- nicht missen möchte.

mit, wenn diese Notwendigkeit überhaupt besteht, einer klei- Es ist aber nicht nur eine Tradition, und es ist militärisch gese-

nen unterirdischen Anlage die Chance zum Durchbruch ge- hen schon gar keine Folklore. Ich sehe noch mehr militäri-

ben. schen Sinn darin als beispielsweise der Herr Kommissions-

präsident. Es erspart bei unseren sehr kurzen Dienstzeiten ein

Feigenwinter, Berichterstatter: Die Kommission hat auch die- gewisses Training während der Dienstzeiten, in denen man

sen Antrag nicht debattiert, und ich kann Ihnen wiederum auch anderes zu tun hat. Die Ausbildung an der pesönlichen

nicht die Meinung der Kommission wiedergeben. Ich darf aber Waffe gehört nun einmal zur Grundausbildung im militäri-

davon ausgehen, dass die Kommission diesen Antrag mit schen Bereich.

grösster Wahrscheinlichkeit abgelehnt hätte. Ich habe selber eine Zeitlang eine Kompanie geführt und je-

Ich finde es im Grunde genommen schade, dass wir diese weilen am Anfang des WK kurz geprüft, was an Wissen und

Frage am Donnerstag morgen zwischen 9.30 und 10.00 Uhr Fertigkeiten in der Handhabung der persönlichen Waffe noch

diskutieren. Sie gehört einfach in einen grösseren Zusammen- vorhanden war: Es ist bitter nötig, dass das Schiessen immer

hang. Man kann nicht mit einem Federstrich eine Institution wieder und ganz sauber, auch im Stand, geübt wird. Man kann

abschaffen, die seit der Gründung unseres Bundesstaates mit das drillmässig in der Rekrutenschule machen, man kann es

zur Wehrpsychologie dieses Landes gehört hat. im Gefechtsschiessen im WK machen, und trotzdem sitzt es

Das ausserdienstliche Schiesswesen - über seinen militäri- nie genügend.

schen Stellenwert kann man gewiss diskutieren -, der Weil das ganze Schiesswesen sehr unfallträchtig ist, meine

Schiesssport überhaupt war einmal Bestandteil unserer Ver- ich, dass das ganz saubere, präzise Schiessen noch einen

teidigungsbereitschaft. Ob das in der modernen Zeit weiterhin Sinn hat. Wenn in nächster Zeit die Inspektionen gekürzt wer-

, so bleiben muss, das ist eine andere Frage. Aber es gibt Hun- den, scheint es mir durchaus sinnvoll, dass in einem dienst-

derttausende in diesem Land, die davon überzeugt sind, dass freien Jahr auch einmal die Funktionsfähigkeit des Gewehrs

das, was wir hier tun, vernünftig ist, und die sehr kämpfen wür- überprüft wird. Dafür eignet sich das Obligatorische sehr gut.

den, wenn wir hier eine Aenderung einführen wollten. Es hat also nach wie vor einen wehrtechnischen Sinn. Die

Klar gibt es Konfliktpunkte, beispielsweise im Bereich des Um- Schützenvereine haben das auch gemerkt; sie haben natür-

weltschutzes. Es ist sicher so - Herr Ledergerber hat diese lich auch eine soziale Integrationsfunktio'n und sind ein we-

Frage letzten Herbst auch aufgeworfen -: Wenn man das sentlicher Faktor der Wehrmotivation. Man darf das Wehr-

Schiessen nicht auf dem Simulator lernen will, können sich wesen nicht immer nur technokratisch und rational betrach-

aus dem Schiesslärm Beeinträchtigungen der Umwelt erge- ten. Es gibt hier Gemütselemente, die enorm wichtig sind, und

ben. Es gibt Massnahmen, um diese Beeinträchtigungen das Schiesswesen gehört dazu. Das ist auch ein Grund,

möglichst klein zu halten. Sie kosten Geld. Bevor man solche warum viele Leute dem Schiesswesen gegenüber sehr sensi-

Massnahmen einleitet, muss man sich also gewiss fragen, ob bel reagieren, weil gerade das sie stört.

sich der Aufwand lohnt. Ich verweise auch hier auf das Projekt «Armee 95» wird an der ausserdienstlichen Schiesspflichtfest-

«Armee 95», wo wir eine veränderte Pflicht zur Leistung des Mi- halten. Wir werden aber sicherlich die Modalitäten überprüfen

litärdienstes haben werden, wo also das Argument, dass man müssen. Ich kann Ihnen nicht genau sagen, in welche Rich-

über längere Zeit keinen Militärdienst mehr leistet und die tung das gehen wird. Grundsätzlich aber wollen wir daran fest-

Uebung in der Handhabung der persönlichen Waffe verliert, halten, und Sie werden selbstverständlich im Rahmen der ge-

möglicherweise schwächer wird. setzlichen Vorbereitung von «Armee 95» das ganze Problem

Aber es gibt natürlich auch andere Bereiche im öffentlichen nochmals diskutieren können. Wir müssen die Modalitäten vor

Leben, wo eine öffentlich vorgeschriebene Tätigkeit eine sehr allem auch im Zusammenhang mit der Herabsetzung des

grosse Belastung der Umwelt verursacht. Nehmen Sie den öf- Wehrpflichtalters überprüfen und den ganzen Problemkom-

fentlichen Verkehr, nehmen Sie das Projekt «Bahn 2000», mit plex anschauen.

dem auf eine Hochleistungsbahn hingezielt wird, die auch Wir studieren auch andere Fragen, die mit der Schiesspflicht in

nicht ohne Lärm funktionieren wird. Auch dort wird man nicht Zusammenhang stehen und immer wieder diskutiert werden,

darum herumkommen, die Lärmgrenzen, welche das Umwelt- etwa den Vollzug des verfassungsmässigen Rechts, dass je-

schutzgesetz vorschreibt, zu beachten. Man soll das eine nicht der Wehrmann nach Erfüllung seiner Militärdienstpflicht die

gegen das andere ausspielen. Aber ich glaube, man darf nicht persönliche Waffe behalten darf. Hier gibt es vor allem noch

einseitig argumentieren, dass der Umweltschutz nun die Strei- technische Probleme, weil es sich um eine Maschinenwaffe,

chung dieses ausserdienstlichen Schiesswesens, des Obliga- einen Halbautomaten handelt. Aber wir wollen auch hier nach

toriums, notwendig macht. Das Problem muss im Rahmen der Lösungen suchen, die ermöglichen, dieses verfassungsmäs-

«Armee 95» sicher weiter besprochen werden. Es müssen viel- sige Recht möglichst bald zu erfüllen. Dieses Recht würde na-

leicht differenzierte Lösungen gefunden werden. türlich auf Dauer sinnlos, wenn wir das Schützenwesen in die-

Die Vereinsfreiheit ist meines Erachtens nicht tangiert: Sie sem Land durch Abschaffung der Schiesspflicht im Mark tref-

müssen in keinem Schiessverein mitmachen, es wird Ihnen fen würden.

nur vorgeschrieben, dass Sie die obligatorische Schiess- Noch kurz zu zwei aufgeworfenen Fragen:

pflicht erfüllen müssen. Weil sich das nicht anders machen Die Frage der Lärmschutzverordnung: Sie nehmen wir sehr

lässt als mit einer Organisation, die ein Schützenverein eben ernst. Es ist dazu einiges gesagt worden. Ich weiss natürlich,

sicherstellt, sind Sie gezwungen, es im Rahmen dieser Organi- dass Kosten anfallen und dass immer wieder die Forderung

sation zu tun. Das ist keine Beeinträchtigung der Freiheit, ei- nach Subventionen laut wird; ich kenne auch das Problem Ba-

nem Verein beizutreten oder nicht. sel. In dieser Frage gibt es im Moment keine Rechtsgrund-

Ich bitte Sie deshalb, den Antrag von Frau Leutenegger Ober- lage; es ist eben in einem gewissen Sinn Tradition, dass in der

holzer abzulehnen. Schweiz die Lasten des Wehrwesens-auch wenn dieses letzt-

lich bundesstaatlich ist - auf die verschiedenen Ebenen ver-

Bundesrat Villiger: Sie stellen fest, dass es bei dieser Diskus- teilt werden: Kantone, Gemeinden und Bund. Der Bund trägt

sion um einen sensiblen Punkt im schweizerischen Wehr- natürlich die Hauptlast; ich finde das keine so schlechte Ein-

wesen geht, wo sich militärische und traditionelle Gesichts- richtung.

punkte treffen und mischen. Das ausserdienstliche Schiess- Zur Vereinsfreiheit: Wir glauben nicht, dass die Vereinsfreiheit

wesen hat eine grosse Tradition in der Schweiz. Seit vielen tangiert wird, denn der Schütze ist nicht verpflichtet, das Obli-

Jahrzehnten, ja sogar Jahrhunderten gehört es zum schweize- gatorische beim Verein zu schiessen. Wenn er das nicht will,

rischen Wehrwesen. Ich kann auch sagen, dass das Ausland kann er in einen Nachschiesskurs einrücken. Wir geben ihm

dieser Einrichtung grosse Achtung entgegenbringt. Es gibt also die Möglichkeit, seiner Schiesspflicht auch ausserhalb

kaum eine Beschreibung unserer Armee, in der es nicht er- des Vereins nachzukommen.

wähnt wird. Damit hat das Schiesswesen - das muss man Ich möchte Sie bitten, aus militärischen und staatspolitischen

nüchtern feststellen - auch eine grosse psychologische Be- Gründen den Antrag abzulehnen.

22. März 1990 N 619 Militärorganisation. Teilrevision

Abstimmung - Vote Die Daten werden beim Pisa erst Jahre nach der Strafverbüs-

sung oder dem Austritt aus einer Heilanstalt vernichtet.

Für den Antrag LeuteneggerOberholzer 28 Stimmen Beispiel: Tritt ein drogenabhängiger Jugendlicher zur Entwöh-

Dagegen 91 Stimmen nung in eine Klinik ein, so wird er deswegen im vorwehrpflichti-

gen Alter beim Bundesamt für Sanität und später beim Bun-

Art. 126,148bis(neu) desamtfür Adjutantur im Pisa registriert.

Antrag der Kommission Im geschilderten Fall werden die Daten erst nach fünf bis zehn

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Jahren vernichtet; immer nach den Richtlinien über das militä-

rische Kontrollwesen. Es kommt dazu, dass die Betroffenen

Art. 126,148bis (nouveau) keine Möglichkeit zur Korrektur falscher Daten haben. Heute

Proposition de la commission wissen wir zu gut, wohin es führt, wenn Daten, die nicht ge-

Adhérer à la décision du Conseil des Etats braucht werden, gespeichert und dazu noch - wie im Gesetz

vorgesehen -den Behörden ausserhalb des EMD bzw. des Zi-

Angenommen - Adopté vilschutzes weitergegeben werden. Personendaten müssen,

wenn die Registrierung unumgänglich ist, geschützt bleiben.

Art. 151 Abs. 1 dritter Satz, Abs. 3 Die Vorlage trägt diesem Grundsatz nicht Rechnung und

Antrag der Kommission muss daher im Sinne meiner Anträge korrigiert werden.

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Ich bitte Sie, meinen Anträgen zuzustimmen.

Antrag Stappung Feigenwinter, Berichterstatter: Herr Stappung hat gerügt, es

Abs. 3 sei in der Kommission zu schnell gegangen. Immerhin: Die

Andere Militärbehörden, die Behörden des Militärpflichtersat- Frage wurde besprochen. Es wurden seitens der Verwaltungs-

zes, der Militärversicherung und des Zivilschutzes können vertreter so weitreichende, befriedigende Auskünfte erteilt,

Auskünfte über Wehrpflichtige verlangen, soweit dies in einem dass Herr Stappung ausdrücklich zu Protokoll gegeben hat:

Gesetz vorgesehen ist. «Ich verzichte auf einen Antrag aufgrund der Ausführungen.»

Offenbar hat er sich nun eines anderen besonnen und stellt

Art. 151 al. 1 troisième phrase, al. 3 diese Anträge.

Proposition de la commission Es geht bei diesem Pisa um die Herausgabe militärischer Da-

Adhérer à la décision du Conseil des Etats ten. Die Verwaltung hat damals erklärt, dass bisher alle Polizei-

stellen Informationen erhalten konnten. Neu ist nun diese um-

Proposition Stappung fassende Informationspflicht. Es hat in Absatz 3 von Artikel 151

Al. 3 geheissen, dass die Behörden des Militärpflichtersatzes, der

D'autres autorités militaires, les organes de la taxe militaire, de Militärversicherung, des Zivilschutzes, des Strassenverkehrs

l'assurance militaire et de la protection civile peuvent deman- und der Polizei sowie die Gerichte Auskünfte über Wehrpflich-

der des renseignements sur des militaires, pour autant que . tige verlangen können, soweit dies in einem Gesetz vorgese-

cela soit prévu par une loi. hen ist. Das wird nun gestrichen, indem Artikel 151 Absatz 3

dieses Auskunftsrecht nur noch auf andere Militärbehörden,

Abs. 1 dritter Satz-AI. 1 troisième phrase auf die Behörden des Militärpflichtersatzes, der Militärversi-

Angenommen -Adopté cherung, des Zivilschutzes und des Strassenverkehrs sowie

auf die Gerichte beschränkt. Die Polizei wird also ausgenom-

Abs. 3-AI. 3 men, so dass nur noch richterliche und mit dem Vollzug be-

fasste Behörden das Recht haben, Auskunft zu erhalten. Das

Stappung: Bei den Kommissionsberatungen war ich noch ist eine Verbesserung der Rechtsstellung, indem man die Poli-

Mitglied der Militärkommission. Bereits anlässlich der Kom- zei von diesem Auskunftsrecht ausschliesst und die Aus-

missionsberatungen habe ich zur Frage der Weitergabe von kunftserteilung auf die richterlichen und direkt befassten

Pisa-Daten einige kritische Fragen gestellt. Wenn ich nun zu Administrativbehörden einschränkt.

den beiden Artikeln 151 und 151 bis noch Anträge stellen Was Artikel 151 bis betrifft, wird festgelegt, unter welchen Vor-

muss, hat das verschiedene Gründe. aussetzungen zivile Richter Informationen aus dem sogenann-

Einmal ist diese Revision husch-husch durch die Kommission ten Personalinformationssystem erhalten können. Das ist dann

geschleust worden. Stellungnahmen der Verwaltungsvertreter der Fall, wenn ein Verbrechen oder Vergehen verfolgt wird, des-

konnten erst im nachhinein im Detail überprüft werden. An- sen Schwere oder Eigenartdie Auskunft rechtfertigen. Ein Rich-

hand der Dokumentation 51.8d über das militärische Kontroll- ter muss ja, damit er das Strafmass festlegen kann, das Vorle-

wesen ist festzustellen, dass im Personal-Informationssystem ben eines Angeklagten berücksichtigen. Und zu diesem Vorle-

der Armee, beim Bundesamt für Adjutantur, über die Wehr- ben gehört natürlich alles, auch das, was während des Militär-

pflichtigen Daten gespeichert werden, die mit dem militäri- dienstes zu kriminellen - ich betone: zu kriminellen, nicht etwa

schen Kontrollwesen nichts odernur sehrwenig zu tun haben. zu disziplinarischen - Handlungen geführt hat.

Neben logischen Kontrollvermerken aus dem militärischen Ebenfalls ist das Auskunftsrecht aufgrund dieses Personalin-

Bereich der Wehrpflichtigen werden auch Daten rein persön- formationssystems gewährleistet, wenn eine Straftat, die wäh-

licher und ziviler Art ins Pisa aufgenommen. rend des Militärdienstes begangen wurde, der zivilen Straf-

Beispiele: Einteilung als Waffenloser aus Gewissensgründen; gerichtsbarkeit untersteht. Sie hatten das in einem klassi-

Entmündigungen; Konkurs- und Auspfändung; Aufnahme in schen Anwendungsfall beim sogenannten «Kindsmörder von

Kliniken und Heilstätten; Meldung der Urteile bürgerlicher Romont», der während des Militärdienstes einen dieser

Strafgerichte mit folgenden Details: die Art der Strafe, das ver- schändlichen Morde begangen hat.

letzte Gesetz und das Strafmass. Es werden hier Daten herausgegeben, die man zur persön-

Bekannt ist unter anderem, dass das Bundesamt für Adjutan- lichen Beurteilung eines Straftäters braucht. Es wird also mit

tur Meldungen von Strafen über noch nicht Ausgehobene an diesen gespeicherten Informationen kein Missbrauch getrie-

das Bundesamt für Sanität weitergibt. Das Bundesamt für Sa- ben; diese erstrecken sich nicht auf die Disziplinarstrafge-

nität führt somit eine weitere Datei über Personen im noch richtsbarkeit.

nicht wehrpflichtigen Alter. Wenn ein Jugendlicher einmal eine Deshalb bitte ich Sie im persönlichen Namen - die Kommis-

Dummheit macht, wird er bereits vor dem Eintritt in die Rekru- sion hat nicht darüber befunden -, den Antrag Stappung zu Ar-

tenschule registriert und abgestempelt. Mit dem Pisa und der tikel 151 Absatz 3 und Artikel 151 bis abzulehnen.

Registratur beim Bundesamt für Sanität werden auch aus dem

zivilen Bereich stammende Daten gespeichert, die ohne Mühe Bundesrat Villiger: Ich kann nicht alles beantworten, was Herr

andernorts, z. B. beim Zentralpolizeibüro, eingeholt werden Stappung aufgeworfen hat. Wir werden sein Votum detailliert

können. analysieren und prüfen, ob irgendwelche Probleme mit dem

Motion Leuenberger-Solothurn 620 N 22 mars 1990

Datenschutz oder mit der Datenweitergabe bestehen. Ich Aenderung und Aufhebung bisherigen Rechts

kann nur sagen, dass das ganze Pisa-System im «Grünen Modification et abrogation du droit en vigueur

Büchlein» figuriert, dass hier Einsichtsrecht und Berichti-

gungsrecht längst voll gewährleistet sind. Es gibt hier nichts Ziff. 1-11

Sensibles. Antrag der Kommission

Er hat gesagt, es gebe dort Eintragungen, die nicht militärisch Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

bedingt seien. Ich kann dazu nur aus dem hohlen Bauch zwei,

drei Bemerkungen machen. Wenn dort steht, dass einer waf- Ch.1-11

fenlosen Dienst leistet, ist das z. B. völlig in Ordnung. Denn der Proposition de la commission

Kommandant muss ja wissen, wie er diesen Mann einsetzt. Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Das ist eine eminent militärische Information, die meines

Erachtens hineingehört. Gewisse Tatbestände, die er aufge- Angenommen - Adopté

führt hat (Konkurse, Straftatbestände, auch Gesundheitliches)

sind gesetzliche Ausschlussgründe aus der Armee und haben Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

einen militärischen Sinn. Aber im Detail werden wir sein Votum

noch analysieren. Falls wir etwas entdecken, was aus Daten- Für Annahme des Gesetzentwurfes 85 Stimmen

schutzsicht bedenklich wäre, würden wir es selbstverständlich Dagegen 6 Stimmen

abstellen.

Zu den beiden Anträgen: Der Vorschlag gemäss unserer Revi- B. Bundesbeschluss über die Offiziersausbildung

sionsvorlage bringt im Verhältnis zum geltenden Recht eine Arrêté fédéral concernant la formation des officiers

Verbesserung - der Kommissionspräsident hat darauf hinge-

wiesen -, indem solche Taten gemäss Artikel 151 Absatz 3 Detailberatung - Discussion par articles

nicht mehr der Polizei, sondern nur noch den Gerichten her-

ausgegeben werden dürfen und weil die Voraussetzungen für Titel und Ingress, Art. 1-7

diese Herausgabe präzisiert und verschärft werden. Voraus- Antrag der Kommission

setzung ist also eine schwere Straftat, ein Vergehen oder Ver- Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

brechen, aber nicht eine Uebertretung oder eine Bagatelle

oder eben eine Straftat, die mit dem Militärdienst zusammen- Titre et préambule, art. 1 - 7

hängt. In diesen Fällen ist nicht einzusehen, dass dem Richter Proposition de la commission

dienliche Auskünfte vorenthalten werden müssten. In Frage Adhérer à la décision du Conseil des Etats

kommen zum Beispiel Angaben über Wohn- und Aufenthalts-

ort und solche Dinge. Angenommen - Adopté

Es handelt sich hier also um eine Abwägung der in Frage ste-

henden Interessen: das Datenschutzinteresse des Betroffe- Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

nen gegen das öffentliche Interesse, ein strafrechtliches Er-

mittlungsverfahren durchzuführen. Für Annahme des Beschlussentwurfes 85 Stimmen

Mit der Beschränkung auf schwere Straffälle und Fälle, die mit Dagegen 1 Stimme

dem Militärdienst zusammenhängen, wurde dieser Güterab-

wägung, so glauben wir, differenziert und zweckmässig Rech- Abschreibung - Classement

nung getragen. Der Bundesrat ist der Meinung, man solle

diese Anträge ablehnen. Antrag des Bundesrates

Abschreiben der parlamentarischen Vorstösse

Abstimmung - Vote gemäss Seite 1 der Botschaft

Proposition du Conseil fédéral

Für den Antrag der Kommission 78 Stimmen Classer les interventions parlementaires

Für den Antrag Stappung 33 Stimmen selon la page 1 du message

Art. 151 bis (neu)

Antrag der Kommission Angenommen - Adopté

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

An den Ständerat-Au Conseil des Etats

Antrag Stappung

Streichen

Art. 151 bis (nouveau)

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

#ST# 88.753

Proposition Stappung

Biffer Motion Leuenberger-Solothurn

Abstimmung - Vote

Militärorganisation.

Aenderung von Artikel 10

Für den Antrag der Kommission 80 Stimmen Motion Leuenberger-Soleure

Für den Antrag Stappung 33 Stimmen Loi sur l'organisation militaire.

Art. 153 Abs. 1 und 3, 155, 156 Abs. 1, 160 Abs. 2 und 3 Révision de l'article 10

(neu), 161 Abs. 2,220,221 bis (neu), Ziff. II, IM, IV

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Art. 153 al. 1 et 3,155,156 al. 1,160 al. 2 et 3 (nouveau), 161 Wortlaut der Motion vom 5. Oktober 1988

al. 2,220,221 bis (nouveau), eh. Il, III, IV Der Bundesrat wird eingeladen, den Räten Bericht und Antrag

Proposition de la commission zur Aenderung von Artikel 10 der Militärorganisation zu unter-

Adhérer à la décision du Conseil des Etats breiten, in dem Sinne, dass inskünftig Angehörige der Armee

nicht mehr zur Ausbildung zum Unteroffizier gezwungen wer-

Angenommen -Adopté den können.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Militärorganisation. Teilrevision

Organisation militaire. Révision partielle

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1990

Année

Anno

Band II

Volume

Volume

Session Frühjahrssession

Session Session de printemps

Sessione Sessione primaverile

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 14

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 89.020

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 22.03.1990 - 08:00

Date

Data

Seite 609-620

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