Cantonal Constitutional Amendments: Unconditional Federal Guarantees Approved
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe Federal Council requested the guarantee of several cantonal constitutional amendments. The commission proposed unconditional guarantees for all, while the Federal Council suggested a reservation for the Basel-Landschaft amendment concerning its aspiration to become a full canton, arguing it necessitates a federal constitutional revision. The parliament largely agreed with the commission, granting unconditional guarantees as the cantonal amendments, even those aiming for status changes, did not directly contravene federal law and were within cantonal sovereignty, with any federal constitutional changes to be addressed separately.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 26 ihrer, Art. 35a samt, Art. 43 Absatz, Art. 58 Absatz, Art. 74 Absatz, Art. 113 Absatz; Cantonal Constitutional Amendments: Unconditional Federal Guarantees Approved: The commission proposed unconditional guarantees for all, while the Federal Council suggested a reservation for the Basel-Landschaft amendment concerning its aspiration to become a full canton, arguing it necessitates a federal constitutional revision. The parliament largely agreed with the commission, granting unconditional guarantees as the cantonal amendments, even those aiming for status changes, did not directly contravene federal law and were within cantonal sovereignty, with any federal constitutional changes to be addressed separately.
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KI-generiertCited for granting federal guarantee to cantonal constitutional amendments concerning voting age and land distribution to municipalities.
Cited for granting federal guarantee to cantonal constitutional amendments concerning voting age and land distribution to municipalities.
Cited in the context of potential revision needed for a canton to become a full canton, and in relation to past cases of reunification and the Jura canton's creation, impacting the guarantee decision.
Cited in the context of potential revision needed for a canton to become a full canton, and in relation to past cases of reunification and the Jura canton's creation, impacting the guarantee decision.
Volltext
15. Juni 1989 301 Kantonsverfassungen. Gewährleistung
#ST# 89.001 zugleich durchgeführte Anpassung der Altersgrenze im kanto-
nalen Wahlgesetz ist keine unzulässige Koppelung mit der
Verfassungsabstimmung. Die Gewährleistung ist daher auch
Kantonsverfassungen. Gewährleistung hier zu erteilen.
Constitutions cantonales. Garantie Am 12. Juni 1988 haben die Stimmbürger des Kantons Basel-
land den Paragraphen 1 ihrer Kantonsverfassung mit einem
Absatz 3 wie folgt ergänzt: «Seine Behörden wirken daraufhin,
Botschaft und Beschlussentwurf vom 11. Januar 1989 (BBI l, 565) dass er (der Kanton Baselland) zu einem Vollkanton mit einer
Message et projet d'arrêté du 11 janvier 1989 (FF 1,545) ganzen Standesstimme und mit zwei Mitgliedern des Stände-
rates wird.» Der Bundesrat beantragt, die Gewährleistung nur
unter dem Vorbehalt der für eine Statusänderung des Kantons
notwendigen Revision der Bundesverfassung zu erteilen. Die
Kommission beantragt Ihnen, die Gewährleistung ohne Vor-
Antrag der Kommission behalt zu erteilen. Sie ist mit dem Bundesrat der Auffassung,
Siehe Detailberatung dass die Verpflichtung der kantonalen Behörden, sich um eine
Statusänderung des Kantons im Rahmen der bundesrechtlich
Proposition de la commission vorgegebenen Verfahren zu bemühen, mit dem Bundesrecht
Voir discussion par articles vereinbar ist. Die Kommission ist selbstverständlich auch mit
dem Bundesrat darin einig, dass die Erhebung des Kantons
Baselland zu einem Vollkanton eine Revision von Artikel 1 und
Schmid, Berichterstatter: In der Botschaft vom 11. Januar Artikel 80 der Bundesverfassung notwendig macht. Das
1989 unterbreitet uns der Bundesrat mehrere Revisionen von heisst: Eine Aenderung des Status von Baselland setzt ein Zu-
Kantonsvertassungen zur Gewährleistung. Ihre Kommission sammenwirken von Kanton und Bund voraus. Der betroffene
hat am 3. Mai die Vorlage beraten. Kanton hat seine Zustimmung zu einer Statusänderung zu do-
Die Stimmberechtigten des Kantons Zürich haben am 6. März kumentieren, und anschliessend ist eine Revision der Artikel 1
1988 Artikel 26 ihrer Kantonsverfassung revidiert mit dem Ziel, und 80 der Bundesverfassung notwendig. Der Bundesrat geht
dem öffentlichen Personenverkehr die Förderung durch Staat nun wohl davon aus, dass mit dieser Einfügung des Paragra-
und Gemeinden angedeihen zu lassen, insbesondere durch phen 1 Absatz 3 der Baselbieter Kantonsverfassung der kan-
einen Verkehrsverbund. Ausserdem soll der Staat den Güter- tonale Wille zur Statusänderung hinlänglich dokumentiert wor-
verkehr mit der Bahn fördern. den sei. Die Revision von Artikel 1 und Artikel 80 der Bundes-
Die Bundesverfassung gibt dem Bund in praktisch allen Berei- verfassung müsse daher vorbehalten werden. Die Kommis-
chen des öffentlichen Verkehrs Gesetzgebungskompetenzen. sion weist aber darauf hin, dass mit dieser Verfassungsände-
Dadurch wird aber die Förderung des öffentlichen Verkehrs rung das kantonale Verfahren noch keineswegs so weit gedie-
durch die Kantone nicht ausgeschlossen. Es versteht sich von hen ist, dass ein solcher Vorbehalt gerechtfertigt wäre. Dieser
selbst, dass kantonale Förderungsmassnahmen den Bundes- Vorbehalt ist dann allenfalls gerechtfertigt, wenn die notwen-
intentionen nicht zuwiderlaufen dürfen. dige Aenderung der Bundesverfassung erst die Grundlage für
Die Kommission beantragt Ihnen einstimmig, der Kantonsver- das zu gewährleistende kantonale Verfassungsrecht schaffen
fassung des Kantons Zürich die eidgenössische Gewährlei- würde. Dies aber trifft hier nicht zu, und es kann offen bleiben,
stung zu erteilen. ob und wann dies zutrifft. Das Bestreben der Kantonsbehör-
Am 14. Juni 1987 haben die Stimmbürger des Kantons Bern den, die den Kanton Baselland zum Vollkanton zu erheben,
einen neuen Artikel 35a samt einer Uebergangsbestimmung setzt keineswegs bereits eine entsprechende Revision der
beschlossen, wonach das Amt eines Regierungsrates mit Bundesverfassung voraus. Auch kann dieser Revision keine
dem Mandat eines Nationalrates oder Ständerates unverein- Gefahr der Bundesrechtswidrigkeit unterstellt werden. Ein Ver-
bar ist. Gleichzeitig wurde das Gesetz über die Wählbarkeit stoss gegen die Bundestreue ist in dieser Revision nicht zu se-
von Mitgliedern des Regierungsrates in die Bundesversamm- hen. Eine Einwirkung auf die Souveränität, das Gebiet, das
lung aufgehoben und Doppelmandatsinhaber auf Ende der Volk oder die Hoheit anderer Kantone ist ebenfalls nicht zu se-
laufenden Amtsperiode darauf hingewiesen, dass sie sich für hen. Es sind keine politischen Ermahnungen der Bundesver-
eines der beiden Mandate zu entscheiden hätten. Die Verfas- sammlung angezeigt, die sich in einer politisch brisanten Si-
sungsänderung verletzt das Bundesrecht nicht. Die Aufhe- tuation allenfalls zu rechtfertigen vermöchten. Die in der Bot-
bung des kantonalen Gesetzes über die Wählbarkeit von Ber- schaft angeführten Präjudizien sind aus all diesen Gründen
ner Regierungsräten in die Bundesversammlung stellt zudem nach Auffassung Ihrer Kommission nicht stichhaltig. Wir emp-
keine unzulässige Koppelung mit der vor der Abstimmung ste- fehlen Ihnen auch hier vorbehaltlose Gewährleistung.
henden Verfassungsbestimmung dar. Wir empfehlen die Ertei- Am 11. September 1988 haben die Stimmbürger des Kantons
lung der eidgenössischen Gewährleistung auch hier. Schaffhausen den Artikel 43 Absatz 4 geändert und Artikel 43
Die Landsgemeinde von Nidwaiden vom 24. April 1988 hat Ar- Absatz 5 der Kantonsverfassung aufgehoben. Dadurch wurde
tikel 58 Absatz 2 der Kantonsverfassung geändert und einen für die Abstimmung über Volksinitiativen beim Vorliegen eines
neuen Artikel 58 Absatz 3 in die Kantonsverfassung eingefügt. Gegenvorschlages und bei Annahme beider Vorschläge die
Damit wurde die Zuteilung der Landratsmandate auf die Ge- Möglichkeit der Beantwortung einer Stichfrage eingeführt.
meinden auf eine neue Grundlage gestellt. Diese Aenderung Diese Aenderung liegt im Rahmen von Artikel 74 Absatz 4 und
hält sich im Rahmen von Artikel 74 der Bundesverfassung und Artikel 6 der Bundesverfassung. Die Gewährleistung ist zu er-
Artikel 6 derselben. Die eidgenössische Gewährleistung ist teilen.
daher zu erteilen. Zusammenfassend beantragt Ihnen die einstimmige Kommis-
Die Stimmbürger des Kantons Solothurn haben am 25. Sep- sion vorbehaltlose Gewährleistung aller vorgelegten Revisio-
tember 1988 Artikel 113 Absatz 2 ihrer Kantonsverfassung re- nen der Kantonsverfassung.
vidiert, eine Revision, die ausschliesslich die kantonale Steu-
erhoheit betrifft und somit vollständig im Bereich der kantona- Rhinow: Ich möchte Sie bitten, den Vorbehalt bei der Gewähr-
len Souveränität liegt. Die Gewährleistung ist auch hier zu er- leistung der Baselbieter Verfassungsänderung zu streichen,
teilen. und zwar aus den Gründen, die der Kommissionspräsident
Am 12. Juni 1988 haben die Stimmbürger des Kantons Basel- genannt hat. Ich möchte noch einige Aspekte beifügen:
Stadt Paragraph 26 Absatz 1 ihrer Kantonsverfassung ange- Dieser Vorbehalt ist zwar insofern unschädlich - das möchte
nommen und damit das Stimmrechtsalter in kantonalen und ich gleich betonen -, als in meinem Kanton niemand daran
Gemeindeangelegenheiten von 20 auf 18 Jahre herabgesetzt. denkt, einen Vollkanton ohne Aenderung der Bundesverfas-
Diese Aenderung liegt im Rahmen von Artikel 74 Absatz 4 der sung einführen zu wollen. Niemand denkt auch daran, einen
Bundesverfassung und ist von einigen anderen Kantonen Vollkanton Baselland einführen zu wollen, ohne dass auch die
auch vorgenommen worden. Die mit der Verfassungsrevision Stadt gleichziehen würde. Anlässlich der entsprechenden
Constitutions cantonales. Garantie 302 15 juin 1989
Volksabstimmung wurde dies auch in aller wünschbaren Klar- Baie-Campagne qui retient le plus l'attention. En ce qui me
heit hervorgehoben. concerne, je voterai la garantie au nouveau texte de la constitu-
Folgendes ist doch zu bedenken: Die Kantone haben einen tion bâloise, même sans la réserve, pour les motifs qui ont été
Anspruch darauf, dass Ihre Verfassungen gewährleistet wer- indiqués par le président de la commission et par M. Rhinow.
den, wenn sie dem Bundesrecht entsprechen, und zwar vor- Je tiens cependant à situer le cadre strict dans lequel, à mes
behaltlos. Ein Vorbehalt kann oder soll dann angebracht wer- yeux, une telle garantie doit être accordée.
den, wenn die bundesrechtskonforme Handhabung einer Be- Le constituant bâlois donne mandat à ses autorités cantonales
stimmung sichergestellt werden muss, oder mit anderen Wor- d'agir pour que le demi-canton actuel obtienne de la Confé-
ten, wenn der Wortlaut auch zu einer bundesrechtlich proble- dération le statut d'un canton à part entière. Le message du
matischen Anwendung Anlass sein könnte und deshalb mit Conseil fédéral mentionne que cette disposition n'est con-
dem Vorbehalt eine entsprechende Klarstellung und Eingren- traire ni à la constitution fédérale, ni à d'autres dispositions de
zung vorzunehmen ist. droit fédéral. C'est en fait le seul aspect qui doit retenir notre at-
Im vorliegenden Fall ist aber unbestritten, dass diese neue tention aujourd'hui.
Verfassungsbestimmung dem Bundesrecht in allen Teilen ent- En matière d'examen des constitutions cantonales, l'examen
spricht. Es wird keine bestimmte Anwendung einer Bundes- de notre Parlement se limite aux questions strictement juridi-
kompetenz in Frage gestellt. Es wird keine Bundeskompetenz ques. Les Chambres-on l'a peut-être un peu trop oublié dans
auch nur im Ansatz geritzt. Dann sollte aber auch kein Vorbe- le passé, notamment en ce qui concerne le Jura - n'ont pas à
halt ausgesprochen werden dürfen. se prononcer sur l'opportunité des constitutions cantonales.
Nun hat hier offenbar der Vorbehalt nach Auffassung des Bun- S'il apparaît qu'une telle constitution est conforme au droit
desrates die Funktion, auf eine spätere Notwendigkeit einer fédéral, la décision finale des Chambres doit être, à mon avis,
Aenderung der Bundesverfassung hinzuweisen. Aber der Vor- que la garantie est accordée. Je me réfère en particulier au
behalt hat nicht die Funktion einer Rechtsbelehrung. Rechts- prof esseu r Jean-François Au bert et à son Traité de droit consti-
belehrungen können in der Botschaft erfolgen, dürfen aber tutionnel. L'obligation, qui est imposée à une autorité d'adop-
nicht in Vorbehalte gekleidet werden. Denn Genehmigung un- ter une attitude précise, comme c'est le cas pour Baie-Campa-
ter Vorbehalt ist eine bedingte Genehmigung, eine einge- gne, a été jugée comme conforme au droit fédéral, pour autant
schränkte Genehmigung. Hier aber besteht Anspruch auf eine qu'une telle règle ne tienne pas en échec ce même droit
unbedingte, unbegrenzte Genehmigung. Der Hinweis, dass fédéral. Or, dans les limites étroites de ce cadre juridique, je
eine Verfassungsänderung nötig ist, ist richtig, aber am fal- pense que le Conseil des Etats doit accorder la garantie à la
schen Ort plaziert. constitution de Baie-campagne. En octroyant celle-ci, il ne
Ich darf auch in Erinnerung rufen, dass in der Kantonsverfas- s'agit pas de se prononcer sur l'opportunité d'un changement
sung nicht etwa steht, der Kanton «ist» ein Vollkanton. Mit der de statut du demi-canton de Baie-Campagne. Le moment
Annahme der neuen Verfassung des Kantons Jura wurde zum venu, une telle modification de fond ne pourra intervenir qu'à
Ausdruck gebracht, dass ein neuer Kanton geschaffen wer- la faveur d'une modification des articles premier et 80 de la
den soll; deshalb konnte die Gewährleistung nur unter dem constitution fédérale. C'est alors que s'ouvrira le débat, débat
Vorbehalt erfolgen, dass auch die Räte, dass auch Volk und qui revêtira un caractère politique fondamental, mais que nous
Stände noch zustimmen werden. Hier wird nur ein Auftrag er- n'avons pas à engager aujourd'hui devant le Parlement. L'oc-
teilt, auf einen Vollkanton «hinzuwirken». troi de la garantie fédérale à cette disposition ne doit donc en
Nun wird der Bundesrat sagen-und er hat dies auch zum Aus- rien - à mon sens - préjuger de l'attitude des autorités fédéra-
druck gebracht -, aufgrund der Praxis der Bundesversamm- les lorsqu'il s'agira de discuter l'opportunité d'un changement
lung müsste in einem solchen Fall ein Vorbehalt angebracht de statut du demi-canton de Baie-Campagne.
werden. Ich bin nicht dieser Auffassung. Wir haben in zwei Fäl-
len solche Vorbehalte angebracht: bei der Wiedervereinigung Zimmerli: Das Votum von Herrn Ständerat Roth veranlasst
der beiden Basel und bei der Schaffung des Kantons Jura. mich, zur Gewährleistung der Verfassung des Kantons Basel-
Wenn man den Fällen nachgeht, stellt man fest, dass sie sich Landschaft einige Zusatzbemerkungen anzubringen.
nicht mit dem heutigen Fall vergleichen lassen. Aus den Gründen, die Herr Kollege Rhinow überzeugend dar-
Bei der Wiedervereinigung war umstritten, ob es überhaupt getan hat, ist dieser Verfassungsänderung die Gewährlei-
eine Verfassungsänderung auf Bundesebene braucht oder stung ohne Vorbehalt zu erteilen. Diese Bestimmung unter-
nicht, weil in der Bundesverfassung in Artikel 1 bei der Aufzäh- scheidet sich fundamental vom seinerzeit von der Bundesver-
lung der Kantone ein einziger Kanton Basel erwähnt ist, mit sammlung nicht gewährleisteten Wiedervereinigungsartikel in
dem Klammervermerk «Stadt und Landschaft». Bei der Tren- der Verfassung des Kantons Jura. Ich komme darauf selbst-
nung des Kantons Basel 1832 und 1833 wurde von der Tag- verständlich nicht zurück. Ich möchte nur der guten Ordnung
satzung ausdrücklich diese Trennung unter dem Vorbehalt halber festhalten, dass die Bundesversammlung am 28. Sep-
der Wiedervereinigung aufgenommen. Es gab damals eine tember 1977 die entsprechende Bestimmung nicht aus Grün-
Lehrmeinung, die sagte, diese Wiedervereinigung könne den der Opportunität nicht genehmigt hat, sondern aus aus-
ohne Aenderung der.Bundesverfassung vor sich gehen. Um schliesslich verfassungsrechtlichen Gründen. Es muss - wie
diese Klarstellung ging es damals, deshalb war meines Erach- es Herr Kollege Roth gesagt hat - bei der Prüfung auf Verfas-
tens dieser Vorbehalt richtig. sungsmässigkeit solcher Verfassungsbestimmungen blei-
Beim Kanton Jura war es wiederum anders; ich habe es bereits ben.
erwähnt. Dort wurde eine neue Verfassung angenommen; der
Kanton Jura konnte aber erst gebildet werden, als auch Volk Bundesrat Koller: Wie die Diskussion gezeigt hat, gibt bei der
und Stände zugestimmt hatten. Die Gewährleistung dieser Gewährleistung verschiedener kantonaler Verfassungen ein-
neuen Verfassung müsste also unter Vorbehalt erfolgen. zig der Paragraph 1 Absatz 3 der Kantonsverfassung von Ba-
Diese Fälle lassen sich nicht vergleichen; und zudem sind sel-Landschaft Anlass zur Diskussion.
zwei Fälle auch nicht eine langjährige Praxis der Bundesver- Der Bundesrat hat Ihnen beantragt, diesen Verfassungsartikel
sammlung, an die man sich binden müsste- um so mehr, als nur unter einem Vorbehalt zu genehmigen, weil er überzeugt
bessere Einsicht nicht schadet, auch nicht in unserem Hause. war, dass das eigentlich die konsequente Weiterführung der
Ich möchte Sie deshalb bitten, aus verfassungsrechtlichen bisherigen Gewährleistungspraxis verlange. Nun ist es offen-
Gründen, aber auch aus Gründen der freundeidgenössischen kundig, dass sich die Gewährleistungspraxis der eidgenössi-
Courtoisie, dem Kommissionsantrag zuzustimmen. Sie helfen schen Räte in den letzten Jahren nicht gerade durch beson-
mit der Streichung dieser dreizehn Wörter auch mit, die Geset- dere Geradlinigkeit und Konsequenz ausgezeichnet hat. Ich
zesflut ein wenig - wenn auch nur ganz wenig - einzudäm- erinnere Sie nur an die Praxis im Zusammenhang mit den bei-
men. den Energieartikeln in den Verfassungen von Basel-Land-
schaft und Genf. Damals hatte Ihnen der Bundesrat eine vor-
M. Roth: De toutes les modifications constitutionnelles que behaltlose Genehmigung beantragt. Sie haben die Genehmi-
nous avons à examiner ce matin, c'est sans conteste celle de gung zuerst sogar abgelehnt wegen rechtspolitischem Un-
15. Juni 1989 303 Postulat Gadient
behagen, weil man bei sehr extensiver - um nicht zu sagen Abstimmung - Vote
böswilliger- Interpretation dieser beiden Artikel allenfalls eine
potentielle Bundesrechtswidrigkeit hätte herauslesen können. Für den Antrag der Kommission 26 Stimmen
Demgegenüber war der Bundesrat immer der Ueberzeugung, Dagegen 6 Stimmen
dass sich der Vorrang des Bundesrechtes vor kantonalen Ver-
fassungsbestimmungen von selbst verstehe. Deshalb haben Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
wir Ihnen damals eine Gewährleistung ohne Vorbehalt bean-
tragt. Sie haben dann nur unter Vorbehalt gewährleistet, offen- Für Annahme des Beschlussentwurfes 31 Stimmen
bar wegen diesem rechtspolitischen Unbehagen und im (Einstimmigkeit)
Sinne eines sogenannten unechten Vorbehalts.
Hier geht es um ein ganz anderes Problem. Hier hat - wie Herr An den Nationalrat-Au Conseil national
Rhinow und auch der Kommissionspräsident zu Recht gesagt
haben - der Vorbehalt, den wir Ihnen beantragen, allein die
Funktion, darauf hinzuweisen, dass die Realisierung dieses
kantonalen Verfassungsartikels eine Aenderung der Bundes-
verfassung nötig macht, nämlich eine Aenderung von Artikel 1 #ST# 89.417
und Artikel 80 der Bundesverfassung. Der Bundesrat hat -
eben in konsequenter Praxis - immer dann, wenn Verfas- Postulat Gadient
sungsänderungen der Kantone Verfassungsänderungen
Zentralstrafregistereintragungen
auch des Bundes bedingen, solche Vorbehalte angemeldet,
und die Räte sind diesem Prinzip bisher auch immer gefolgt. Inscription au casier
Ich erinnere an die beiden Fälle aus dem Jahre 1960. Der Wie- judiciaire central
dervereinigungsartikel der beiden Basel wurde damals aus-
drücklich unter dem Vorbehalt der Revision von Artikel 1 der
Bundesverfassung gewährleistet. Und dieser Artikel der Kan-
tonsverfassung von Basel-Stadt, der unter Vorbehalt gewähr-
leistet wurde, ist noch in Kraft. Wortlaut des Postulates vom 16. März 1989
Wenn Sie heute die Aenderung der Verfassung von Basel- Der Bundesrat wird ersucht, eine Neuregelung der Eintragun-
Landschaft, die bei der Realisierung ebenfalls eine Aenderung gen im Zentralstrafregister in dem Sinne zu verwirklichen,
der Bundesverfassung bedingen wird, ohne Vorbehalt ge- dass gelöschte Strafen - mit Ausnahme solcher für schwer-
währleisten, dann schaffen Sie eine Widersprüchlichkeit zwi- wiegende Verbrechen - aus dem Strafregister definitiv zu ent-
schen diesen beiden sehr analogen Fällen von Basel-Land- fernen sind.
schaft einerseits, der auf die Schaffung eines Vollkantons zielt, Im Zuge einer solchen Revision sind auch die Eintragungsvor-
und Basel-Stadt andererseits mit seinem Wiedervereinigungs- aussetzungen neu zu überprüfen.
artikel. Deshalb schien es uns in der Konsequenz der bisheri- Des weitern ist zu prüfen, inwieweit nicht Urteile wegen Stras-
gen Gewährleistungspraxis zu liegen, dass wir auch dieses senverkehrsdelikten in einem separaten Register zu erfassen
Mal die Gewährleistung nur unter Vorbehalt vornehmen. sind und wie der in diesem Bereich grassierenden Registrie-
Dabei beinhaltet dieser Vorbehalt, wiegesagt, keinerlei rechts- rungsflut begegnet werden kann.
politischen Vorwurf gegenüber dem Kanton Basel-Land-
schaft, sondern er behält sich - wie schon der Vorbehalt beim Texte du postulat du 16mars 1989
Wiedervereinigungsartikel und beim Zusatz zur bernischen Le Conseil fédéral est prié de réviser la réglementation de l'ins-
Staatsverfassung - lediglich die Notwendigkeit einer späteren cription au casier judiciaire central de façon à ce que les pei-
Anpassung der Bundesverfassung vor. nes radiées - sauf les peines prononcées pour des crimes gra-
Es ist natürlich in Ihrer Kompetenz, diese Praxis zu ändern, wie ves - n'y figurent plus. Par la même occasion, il convient de
das auch ein Gericht tun kann. Dem Bundesrat schien es le- réexaminer les conditions de l'inscription.
diglich nötig, auf diese Inkonsequenz hinzuweisen. Wenn Sie Il importe également de déterminer s'il ne faudrait pas inscrire
dem Antrag der Mehrheit Ihrer Kommission folgen, begründen les peines prononcées contre des infractions aux règles de la
Sie eine neue Praxis. Wir werden das in künftigen Gewährlei- circulation dans un registre séparé et étudier la possibilité de
stungsbeschlüssen natürlich entsprechend zu berücksichti- mettre un terme à la pléthore d'inscriptions dans ce domaine.
gen haben.
Gadient: Wenn jemand mit einer Busse als Hauptstrafe ins
Eintreten ist obligatorisch Strafregister eingetragen wird, kann die Eintragung auf Ge-
L'entrée en matière est acquise de plein droit such des Verurteilten zwei Jahre nach Vollzug des Urteils ge-
löscht werden. Von Amtes wegen wird der Eintrag zehn Jahre
nach dem Urteil gelöscht.
Detailberatung - Discussion par articles Wer nun aber glaubt, mit der Löschung sei der Eintrag elimi-
niert, was aufgrund des landläufigen Begriffes «Löschung» ei-
Titel und Ingress, Art. 1 Ziff. 1 -5 und 7, Art. 2 gentlich anzunehmen wäre, irrt beträchtlich. Jede verurteilte
Antrag der Kommission Person erhält im Strafregister eine Karte, die sogenannte Per-
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates sonalkarte. Diese wird im Falle einer eingetragenen Busse erst
vernichtet, wenn seit dem Urteil 15 Jahre verstrichen sind. Die
Titre et préambule, art. 1 eh. 1 -5 et 7, art. 2 Löschung schränkt lediglich die Mitteilung der Strafen ein,
Proposition de la commission ohne den Eintrag zu vernichten.
Adhérer au projet du Conseil fédéral Die Folge ist, dass bei jedem Bagatellverfahren der ganze Vor-
strafenkatalog in die Untersuchungsakten Aufnahme findet,
Angenommen -Adopté auch wenn die Strafen längst gelöscht sind.
Da heute die Probezeit in der Regel auf zwei Jahre festgesetzt
wird, ist es völlig absurd, dass Bussen und Freiheitsstrafen bis
Art. 1 Ziff. 6 zu drei Monaten - der heute weitaus überwiegende Teil der
Antrag der Kommission Eintragungen - noch 13 Jahre nach deren Löschung thesau-
.... Kantonsverfassung; (Rest der Ziffer streichen) riert bleiben und mitgeteilt werden. Dabei verjähren solche
Strafen schon nach fünf Jahren. Diese Regelung ist unhaltbar
Art. 1 eh. 6 und keineswegs nötig.
Proposition de la commission Ein anderes Beispiel: Wenn heute ein 20jähriger eine Straftat
.... du 12 juin 1988; (Biffer le reste du chiffre) begeht und dafür eine bedingte Freiheitsstrafe von dreieinhalb
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Kantonsverfassungen. Gewährleistung
Constitutions cantonales. Garantie
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1989
Année
Anno
Band III
Volume
Volume
Session Sommersession
Session Session d'été
Sessione Sessione estiva
Rat Ständerat
Conseil Conseil des Etats
Consiglio Consiglio degli Stati
Sitzung 08
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 89.001
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 15.06.1989 - 08:00
Date
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Seite 301-303
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