Federal Council Addresses Rocket Tech Exports and Local Radio Licensing
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe Swiss Federal Council addressed concerns about the control of rocket technology exports and the broadcasting of local radio. Regarding rocket technology, the Council clarified that while they support international cooperation in this area, they would not prohibit all research and development due to economic and freedom of trade concerns, but would enforce existing laws on war material and goods export for sensitive items. For local radio, the Council postponed decisions on new licenses until after the Radio and Television Act was debated in the National Council, as a commission's decision had fundamentally altered the licensing landscape.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 28 RTVG, Art. 4 des Bundesgesetzes über das Kriegsmaterial (KMG, Art. 4 der Kriegsmaterialverordnung vom 10. Januar 1973; Federal Council Addresses Rocket Tech Exports and Local Radio Licensing: Regarding rocket technology, the Council clarified that while they support international cooperation in this area, they would not prohibit all research and development due to economic and freedom of trade concerns, but would enforce existing laws on war material and goods export for sensitive items. For local radio, the Council postponed decisions on new licenses until after the Radio and Television Act was debated in the National Council, as a commission's decision had fundamentally altered the licensing landscape.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis provision is cited as the basis for requiring export permits for a portion of the goods covered by the guidelines.
This provision is cited as governing the export and transit controls for sensitive items in Category I.
This provision is mentioned as a potential framework for controlling the export of certain goods related to rocket technology.
This provision is cited as listing controlled items like guidance, ignition, and firing mechanisms for warheads.
Volltext
6. Oktober 1989 N 1779 Interpellation Braunschweig
Mitunterzeichner- Cosignataires: Bürgi, Büttiker, Frey Walter, Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes-
Hildbrand, Keller, Mühlemann, Nussbaumer, Oehler, Port- rates teilweise befriedigt.
mann, Reimann Maximilian, Rüttimann, Sager, Scheidegger,
Schmidhalter, Wanner, Widrig . (16)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit #ST# 88.891
Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht
eine schriftliche Antwort. Interpellation Braunschweig
Handel mit Raketentechnologie.
Kontrolle
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
vom 6. September 1989 Industrie des fusées.
Rapport écrit du Conseil fédéral du 6 septembre 1989 Contrôle des transactions
1. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass sein Beschluss vom
19. Juni 1989, über die neuen Lokalradiogesuche erst nach
der Behandlung des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) im
Nationalrat zu befinden, für viele Gesuchsteller eine Belastung
darstellt. Mit der Verschiebung trägt der Bundesrat einem Ent-
scheid der nationalrätlichen Kommission Rechnung, der für Wortlaut der Interpellation vom 16. Dezember 1988
die Zulassung neuer Lokalradios eine grundlegend neue Si- Einige Nato-Länder und Japan sind am 16. April 1987 überein-
tuation geschaffen hat. So ist die Kommission des National- gekommen, Richtlinien für die Genehmigung der Ausfuhr von
rates bei der Frage der nationalen Verbreitung der ersten nuklearfähigen Trägersystemen anzuwenden, die wesentlich
SRG-Radioprogramme (Art. 28 RTVG) unerwarteterweise von von den USA erarbeitet worden sind. So wünschbar Ausfuhr-
der Linie des Bundesrates abgewichen und hat die Prioritäten restriktionen im Gebiete der Raketentechnologie sind, so we-
bei der Verwendung der leider nur beschränkt verfügbaren nig tragen Richtlinien dieser Art zur internationalen Sicherheit
Frequenzen zum Nachteil der Lokalradios umgekehrt. Da- bei, wenn sie ohne eigene Vorleistungen und diskriminierend
durch wird die vom Bundesrat vorgeschlagene und bisher un- angewendet werden.
bestrittene Zulassung privater, SRG-unabhängiger Veranstal- 1. Ist der Bundesrat bereit, aussenpolitische Initiativen zu er-
ter auf der lokalen Ebene in Frage gestellt. Wegen der Gefahr greifen, damit die erwähnten Richtlinien in geeigneten multila-
der Präjudizierung kann der Bundesrat über die Zulassung teralen Gremien, z. B im Rahmen der vierten Ueberprüfungs-
neuer Lokalradios erst entscheiden, wenn der Nationalrat in konferenz des Atomsperrvertrages, der KVAE oder der Abrü-
diesem zentralen Punkt Klarheit geschaffen hat. stungskonferenz in Genf, so weiterentwickelt werden, dass sie
Was die Erhöhung der Fernseh-Werbezeit betrifft, so geht der nicht nur den Interessen der Nato, sondern der ganzen Völker-
Interpellant davon aus, dass auf dem Werbemarkt ein Konkur- gemeinschaft dienen?
renzverhältnis zwischen der SRG und den Lokalradios be- 2. Teilt der Bundesrat die neutralitätspolitischen Bedenken ge-
steht. In welchem Ausmass dies zutrifft, ist schwierig zu beur- gen eine allfällige Uebernahme der obigen Richtlinien vom
teilen. Für den Bundesrat war der Nachfrageüberhang bei der 16. April 1987 durch die Schweiz?
Fernsehwerbung entscheidend. Die beschränkten Werbe- 3. Ist der Bundesrat bereit, im Sinne einer vertrauensbilden-
möglichkeiten am Schweizer Fernsehen stellten die Wirtschaft den Massnahme die Forschung, Entwicklung, Herstellung
bisher vor Probleme. Andere Werbeträger bzw. Medien eignen und den Handel mit Raketentechnologie zu untersagen, die
sich nur beschränkt als Ersatz, so dass Werbegelder zu inter- militärischen Zwecken dienen kann?
nationalen Fernsehveranstaltern abwandern. Der Bundesrat 4. Wieweit fallen die Technologien, die von den erwähnten
ist zudem mit seinem Entscheid auch den Lokalradios entge- Richtlinien vom April 1987 erfasst werden, unter das Kriegsma-
gengekommen. Nebst der Erhöhung der durchschnittlichen terialgesetz oder unter die Verordnung über die Warenaus-
täglichen Werbezeit von 20 auf 26 Minuten dürfte sich auch die fuhr?
erhöhte Flexiblilität betreffend saisonaler Kompensation vor- 5. Sieht der Bundesrat in einem unkontrollierten Handel mit
teilhaft auswirken. Im übrigen ist darauf hinzuweisen, dass nuklearfähigen Trägersystemen bzw. den förderen Bau erfor-
sich die Lokalradios im vergangenen Jahr insgesamt wirt- derlichen Komponenten und Schlüsseltechnologien nicht
schaftlich erfreulich entwickelt haben. auch eine Gefahr für die internationale Sicherheit, insbeson-
2. Ein verbindlicher Termin kann zum gegenwärtigen Zeit- dere unter dem Gesichtspunkt der horizontalen und vertikalen
punkt nicht genannt werden, da die weiteren Verfahrens- Verbreitung der Atomwaffen?
schritte vom Nationalrat abhängen. Nachdem das Radio- und 6. Wie beurteilt der Bundesrat die Verwicklungen der Consen
Fernsehgesetz in der Junisession nicht behandelt wurde, hofft SA (mit Sitz in Zug und dem ehemaligen Verwaltungsratspräsi-
der Bundesrat, dass sich die Grosse Kammer im Herbst damit denten Regierungsrat Peter Bratschi, Bern) in Finanzierungs-
befassen wird. Das antragstellende Eidgenössische Verkehrs- und Schiebergeschäfte von Technologie, die zur Konstruktion
und Energiewirtschaftsdepartement hat bereits weitgehende der Mittelstreckenrakete «Condor» in Argentinien verwendet
Vorarbeiten geleistet, so dass die Voraussetzungen für einen wurde?
baldigen Entscheid des Bundesrates gegeben sind. 7. MUSS in diesem Zusammenhang nicht die gängige, allzu
3. Der Bundesrat misst der Funktion und der Stellung der Lo- weitmaschige Interpretation von Absatz 3 der ESA-Konvention
kalradios im schweizerischen Mediensystem grosse Bedeu- überdacht werden, der die europäische Zusammenarbeit auf
tung bei. Er hält nach wie vor am Ebenenmodell fest, das den dem Gebiet der Weltraumfahrt und damit der Raketentechno-
privaten Veranstaltern auf der lokal/regionalen Ebene im Rah- logie «ausschliesslich friedlichen Zwecken» vorbehält, damit
men der verfügbaren Frequenzen den freien Zugang ermög- gar keine militärisch verwendbaren Trägersysteme entwickelt
licht. Die Kommission des Nationalrats hat jedoch durch die werden?
abweichende Ausgestaltung von Artikel 28 RTVG das Ebenen-
modell in Frage gestellt. Texte de l'interpellation du 16 décembre 1988
4. Die Auswirkungen der Erhöhung der Fernseh-Werbezeit auf Un accord est intervenu le 16 avril 1987 entre certains pays de
die Printmedien sind schwierig abzuschätzen. Grundsätzlich l'OTAN et le Japon, prévoyant l'application de directives sur
lassen sich die verschiedenen Werbeträger untereinander nur l'autorisation d'exportation de fusées pouvant être équipées
beschränkt substituieren. Im übrigen ist daran zu erinnern, de charges nucléaires; les Etats-Unis sont les principaux au-
dass das Gesuch der AG für das Werbefernsehen (AGW) auf teurs de ces directives. Aussi souhaitables que puissent être
einen Kompromiss der SRG und des Zeitungsverlegerverban- des restrictions à l'exportation dans l'industrie des fusées, des
des zurückgeht. Der bundesrätliche Entscheid ist restriktiver directives en la matière ne sauraient contribuer à la sécurité
ausgefallen als der Antrag der AGW. internationale sans que leurs auteurs prennent au préalable
Interpellation Braunschweig 1780 N 6 octobre 1989
des dispositions en ce sens et sans qu'elles soient appliquées nuklearen Trägersystemen verwenden könnten. Primär von
de façon non discriminatoire. Ausfuhrbeschränkungen betroffen sind Lander, die dem
1. Dans le cadre de sa politique extérieure, le Conseil fédéral Atomsperrvertrag nicht beigetreten sind. Einer Uebernahme
est-il disposé à prendre des initiatives en vue d'un développe- der Richtlinien durch die Schweiz stünden deshalb grundsätz-
ment ultérieur de ces directives au sein des instances multila- lich keine neutralitätspolitischen Hindernisse entgegen.
térales (p.ex. la 4e Conférence de révision du Traité sur la non- 3. Ein Verbot der Forschung, Entwicklung, Herstellung und
prolifération des armes nucléaires, la CDE ou la Conférence des Handels aller von den Richtlinien erfassten Gegenstände
du désarmement de Genève), de sorte qu'elles servent non ginge zu weit, weil davon zum grössten Teil zivile Güter betrof-
seulement les intérêts de l'OTAN, mais ceux de la commu- fen würden, die in der Regel keine militärische Verwendung
nauté internationale toute entière? finden. Eine so radikale Massnahme würde unseren wirt-
2. Le Conseil fédéral émet-il également des réserves quant à la schaftlichen Interessen keine Rechnung tragen. Auch würde
compatibilité entre la politique de neutralité et l'application par sie den Grundsätzen der Forschungsfreiheit sowie der Han-
la Suisse des directives du 16 avril 1987? dels- und Gewerbefreiheitwidersprechen.
3. Le Conseil fédéral est-il disposé à prendre une mesure de 4. Die von den Richtlinien zu kontrollierenden Gegenstände
confiance interdisant la recherche, le développement, la pro- sind in einer umfassenden Beilage «Ausrüstung und Techno-
duction et le commerce en matière de fusées utilisables à des logie» festgehalten. Es werden zwei Kategorien unterschie-
fins militaires? den:
4. Dans quelle mesure les technologies visées par les directi- - Kategorie l enthält die Gegenstände mit grösster Sensitivität,
ves d'avril 1987 tombent-elles sous le coup de la loi sur le ma- die praktisch nicht exportiert werden dürfen. Hiezu gehören
tériel de guerre ou sous celui de l'ordonnance sur l'exportation komplette strategische Raketensysteme, Weltraumtranspor-
et le transit de marchandises? ter und Cruise Missiles, die eine Last von mindestens 500 kg
5. Eu égard à la prolifération horizontale et verticale des armes über eine Strecke von mindestens 300 km tragen können, fer-
nucléaires, le Conseil fédéral estime-t-il également que la ner die hiefür benötigten Fertigungseinrichtungen sowie kom-
sécurité internationale peut être mise en danger par un com- plette Subsysteme.
merce incontrôlé de fusées pouvant être équipées de charges - Kategorie II umfasst Gegenstände, die zwar exportiert wer-
nucléaires, de composants nécessaires à leur fabrication et de den dürfen, aber einer vorherigen Ueberprüfung bzw. Aufla-
technologies indispensables? gen, etwa «Endverbleibserklärungen» unterliegen. Hiezu ge-
6. Comment le Conseil fédéral juge-t-il l'implication de la Con- hören zahlreiche für die Systeme der Kategorie l verwendbare
sen SA (siégeant à Zoug et anciennement dirigée par l'avocat Bestandteile, bestimmte hiefür benötigte Ausrüstungen (z. B.
bernois Peter Bratschi, ex-président du conseil d'administra- Werkzeugmaschinen) sowie verschiedene wichtige Technolo-
tion) dans le financement et le trafic illicite de technologies utili- gien.
sées dans la construction, en Argentine, des fusées à Da Lenkwaffen jeglicher Art, Abschuss-, Ziel- und Feuerleitge-
moyenne portée «Condor 2»? räte ausdrücklich in der Kriegsmaterialverordnung vom 10. Ja-
7. Ace propos, ne convient-il pas de revoir l'interprétation cou- nuar 1973 aufgeführt werden, unterstehen die bei weitem sen-
rante et trop large du paragraphe 3 de la convention de l'ASE sitivsten Gegenstände der Kategorie l den in der genannten
(qui restreint la coopération européenne en matière spatiale, Verordnung vorgesehenen Ausfuhr- und Durchfuhrkontrollen
donc y compris l'industrie des fusées, «à des fins exclusive- (ballistische Flugkörper- und unbemannte Fluggerätesy-
ment pacifiques») de sorte qu'un développement de lanceurs steme wie Marschflugkörper, Raketenstufen). Das gleiche gilt
militaires soit rendu impossible. für Sicherungs-, Zünd- und Abfeuerungsmechanismen für Ge-
fechtsköpfe. Weitere wichtige Gegenstände der Kategorie l
Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann, Bär, Bäumlin Ri- wie Wiedereintrittsfahrzeuge, Lenksysteme und Schubvekto-
chard, Bäumlin Ursula, Bodenmann, Brügger, Bundi, Carob- rensteuerung unterstehen ebenfalls insoweit der KMV, als sie
bio, Danuser, Euler, Fankhauser, Fetz, Hafner Ursula, Haller, in der gleichen Ausführung keine zivile Verwendung finden.
Jeanprêtre, Leuenberger Moritz, Leutenegger Oberholzer, Im Anhang der Verordnung über die Warenaus- und Waren-
Mort, Ott, Pitteloud, Rechsteiner, Reimann Fritz, Ruffy, Stap- durchfuhr vom 7. März 1983 figuriert rund die Hälfte der in den
pung, Stocker, Uchtenhagen, Zbinden Hans, Züger (28) Richtlinien aufgeführten Produkte. Damit ist deren Ausfuhr be-
willigungspflichtig.
Schriftliche Begründung - Développement par écrit In seiner Antwort auf die Einfache Anfrage Ziegler vom 6. Okto-
Der Interpellant verzichtet auf eine Begründung und wünscht ber 1988 betreffend den Handel mit Fernlenkwaffen stellte der
eine schriftliche Antwort. Bundesrat die Ueberprüfung der Frage in Aussicht, «ob und
falls ja, inwieweit die Schweiz den Export von Gütern der Rake-
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates tentechnologie, die nicht bereits unter das Bundesgesetz über
vom 18. September 1989 das Kriegsmaterial oder das Bundesgesetz über aussenwirt-
Rapport écrit du Conseil fédéral du 18 septembre 1989 schaftliche Massnahmen fallen, ebenfalls kontrollieren sollte».
1. Die Erfolgsaussichten der Richtlinien hängen nicht zuletzt Die inzwischen erfolgten Abklärungen haben ergeben, dass
davon ab, ob ausser den Ländern, die sie bereits heute an- die für Ende Jahr vorgesehene routinemässige Anpassung
wenden (USA, Japan, Kanada, BRD, Frankreich, Italien, des Anhangs der Warenaus-und Warendurchfuhrverordnung
Grossbritannien und Spanien) auch andere wichtige Techno- es ermöglichen wird, eine ganze Reihe zusätzlicher Güter, die
logiehalter zu ihrer Uebernahme bereit sind, vor allem die von den Richtlinien erfasst werden, den entsprechenden Aus-
UdSSR und China. Eine möglichst weltweite und vertraglich und Durchfuhrkontrollen zu unterstellen. Insgesamt dürften
abgesicherte Beteiligung wäre deshalb wünschenswert. Die dann 80 bis 90 Prozent der in den Richtlinien aufgeführten Wa-
bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass eine aussenpoli- ren (ohne Technologie) unter das KMG oder AWG fallen.
tische Initiative in dieser Richtung von den Grossmächten aus- 5. Wie der Bundesrat bereits bei der Beantwortung der ob-
zugehen hat, die über die notwendigen wissenschaftlichen Er- genannten Anfrage Ziegler ausgeführt hat, verfolgt er die Ent-
kenntnisse und entsprechendes politisches Gewicht verfü- wicklung mit Sorge. Die Weiterverbreitung strategischer Trä-
gen. gersystemefür nukleare und chemische Waffen in krisenanfäl-
2. Aehnlich wie der Atomsperrvertrag wollen auch die Richtli- lige Gebiete schafft neue Bedrohungslagen, welche die inter-
nien die nukleare Prolifération verhindern. Dieses Ziel ent- nationale Sicherheit beeinträchtigen und die friedliche Lösung
spricht einem politischen Grundanliegen der Schweiz. Die regionaler Konflikte erschweren.
Richtlinien haben nicht handelsbeschränkende Vorkehren ei- 6. Der Bundesrat verweistauf die Beantwortung der Einfachen
nes Mächteblocks gegenüber einem anderen Mächteblock Anfrage Ziegler vom 6. Oktober 1988. Die beiden in diesem
zum Beweggrund. Sie basieren vielmehr auf Ueberlegungen Zusammenhang genannten Zuger Firmen befinden sich zur-
der internationalen Sicherheitspolitik und beinhalten Ausfuhr- zeit in Liquidation. Neue Erkenntnisse liegen keine vor.
beschränkungen gegenüber irgendwelchen Ländern, welche 7. Artikel 2 der ESA-Konvention beschränkt die ESA-Pro-
die fragliche Ausrüstung und Technologie zur Herstellung von gramme auf ausschliesslich friedliche Zwecke. Ariane-Rake-
6. Oktober 1989 N 1781 Interpellation Günter
ten können technisch ausschliesslich als Transportfahrzeuge Lösung und nicht für die Fortsetzung des Krieges in Afghani-
für Satelliten verwendet werden. Ein militärischer Einsatz der stan einsetzen würde;
Rakete selbst, etwa zum Transport von Kernsprengköpfen, ist - erwartet, dass sich alle Staaten an die abgeschlossenen Ver-
austechnischen'Gründen ausgeschlossen. Die Firma Ariane- träge halten;
space verkauft weder Raketen noch deren Bestandteile. Eine - es für wenig sinnvoll hält, mit Staaten auf irgendwelchen Ge-
Lizenzvergabe an Nicht-Mitglieder ist bisher nicht erfolgt. Sie bieten
würde jedoch in jedem Fall von den in den Richtlinien von - insbesondere aber der Entwicklungshilfe und der humanitä-
1987 vorgesehenen Zusagen abhängig gemacht, da die wich- ren Hilfe, aber auch der Wirtschaftsbeziehungen-zusammen-
tigsten am Bau der Ariane beteiligten Staaten die Richtlinien zuarbeiten, wenn sich deren Regierungen offenbar als unfähig
bereits anwenden. Eine Neu-lnterpretation der ESA-Konven- zeigen, internationale Verträge einzuhalten?
tion erübrigt sich unter diesen Umständen.
Texfe de l'interpellation du 5 juin 1989
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- Malgré le retrait des troupes soviétiques d'Afghanistan, les
rates teilweise befriedigt. Er beantragt Diskussion. combats sanglants se pousuivent. La population civile est la
première victime des attaques de l'artillerie des insurgés qui,
Abstimmung - Vote contrairement aux attentes occidentales, n'ont pas été en me-
sure de progresser véritablement. Le soutien du Pakistan sem-
Für den Antrag auf Diskussion 44 Stimmen ble jouer un rôle important dans le refus opposé aux négocia-
Dagegen 71 Stimmen tions par les insurgés.
Dès lors, je prie le Conseil fédéral de répondre aux questions
suivantes:
1. Persiste-t-il à vouloir se féliciter de la conclusion - et, par-
tant, du respect - de l'accord signé à Genève le 14 juin 1988?
#ST# 89.446 2. Sait-il que le Pakistan soutient les insurgés afghans par des
armes, des conseillers et des bases sur son territoire?
Interpellation Günter 3. Ne considère-t-il pas ce soutien comme une violation indu-
bitable de l'accord de Genève?
Entwicklung in Afghanistan 4. A-t-il été informé des affirmations selon lesquelles des mem-
Situation en Afghanistan bres en civil de l'armée pakistanaise soutiendront les insurgés
en vue d'une victoire militaire? Est-il conscient des consé-
quences d'une telle agression manifeste du Pakistan à l'égard
de l'Afghanistan, qui toucherait le devoir d'assistance de
l'URSS vis-à-vis de l'Afghanistan? N'est-il pas aussi d'avis
Wortlaut der Interpellation vom 5. Juni 1989 qu'une intervention de l'URSS à ce titre pourrait avoir des re-
Trotz des Rückzugs der sowjetischen Truppen aus Afghani- tombées préoccupantes sur la paix dans le monde entier et
stan gehen die blutigen Kämpfe weiter. Vor allem die Zivilbe- non seulement dans la région?
völkerung leidet unter den Artillerieangriffen durch die Aufstän- 5. Partage-t-il l'opinion selon laquelle la Suisse, petit Etat neu-
dischen, die - entgegen vielen westlichen Erwartungen - nicht tre, a tout intérêt à l'application du principe «pacta sunt ser-
in der Lage waren, grosse Fortschritte zu machen. Die Unter- vanda» (les engagements doivent être tenus)?
stützung durch Pakistan scheint eine wichtige Rolle bei der 6. Comment juge-t-il la conduite du Pakistan, vue sous l'angle
Ablehnung von Verhandlungen durch die Aufständischen zu des objectifs de paix en Afghanistan, du maintien de la paix
spielen. dans la région et dans le monde entier, et du respect de dispo-
Ich frage daher den Bundesrat: sitions contractuelles?
1. Hält der Bundesrat an seiner Haltung fest, wonach er den 7. Est-il disposé à faire savoir au Gouvernement pakistanais
Abschluss des Genfer Abkommens vom 14. April 1988 - und - qu'il se féliciterait que le Pakistan s'engage en faveur d'une
damit wohl auch dessen Einhaltung - begrüsst bzw. begrüs- solution pacifique et non en faveur de la poursuite de la guerre
sen würde? en Afghanistan;
2. Ist dem Bundesrat bekannt, dass Pakistan die Aufständi- - qu'il attend de tous les Etats qu'ils se conforment aux ac-
schen in Afghanistan mit Waffen, Beratern und Basen auf paki- cords conclus;
stanischem Boden unterstützt? - qu'il estime peu judicieux de collaborer, dans quelque do-
3. Hält der Bundesrat diese Unterstützung nicht für eine klare maine que ce soit- mais surtout par l'aide au développement
Verletzung des Genfer Abkommens? et l'aide humanitaire, ainsi que par les relations économiques
4. Sind dem Bundesrat Behauptungen bekannt, wonach paki- - avec des Etats dont les gouvernements se montrent visible-
stanische Armeeangehörige in Zivil zur Unterstützung der Auf- ment incapables de respecter les clauses des accords interna-
ständischen eingesetzt werden sollen, um einen siegreichen tionaux.
Ausgang des Krieges zu erreichen? Ist sich der Bundesrat der
Tatsache bewusst, dass eine derart offene Aggression Paki- Mitunterzeichner - Cosignataires: Dünki, Grendelmeier, Jae-
stans gegen Afghanistan die Beistandsverpflichtungen der ger, Maeder, Weder-Basel, Wiederkehr, Zwygart (7)
UdSSR gegenüber Afghanistan berühren würde? Ist der Bun-
desrat nicht auch der Ansicht, dass eine sich daraus erge- Schriftliche Begründung - Développement par écrit
bende Intervention der UdSSR bedenkliche Auswirkungen auf Der Bundesrat hat sich in der Vergangenheit wiederholt zur
den Frieden nicht nur der Region, sondern auch der übrigen Lage in Afghanistan geäussert. Dabei legte er immer Wert auf
Welt hätte? den Abzug der sowjetischen Truppen. Dieser Abzug ist erfolgt.
5. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass die Schweiz Afghanistan hat aber den Frieden nicht gefunden. Die aufstän-
als neutraler Kleinstaat alles Interesse daran hat, dass der dischen Gruppen haben Verhandlungen, die die Regierung in
Grundsatz «pacta sunt servanda» durchgesetzt werden Kabul angeboten hat, abgelehnt. Die Aufständischen haben
muss? aber auch nicht jenen leichten Sieg errungen, den viele erwar-
6. Wie beurteilt der Bundesrat das Verhalten Pakistans unter teten. Die afghanischen Städte werden von den Aufständi-
dem Aspekt der Erreichung des Friedens in Afghanistan, der schen nicht erobert, sondern beschossen. Die Verluste unter
Friedenserhaltung in der betreffenden Region und der Welt der Zivilbevölkerung sind erschreckend.
überhaupt sowie der Einhaltung vertraglicher Verpflichtun- Es stellt sich daher die Frage, ob der Bundesrat nicht eine er-
gen? neute öffentliche Lagebeurteilung vornehmen sollte. Eine sol-
7. Ist der Bundesrat bereit, der Regierung Pakistans mitzutei- che Lagebeurteilung drängt sich auch auf, weil wir eine ganz-
len, dass er heitliche Politik betreiben sollten. Wer richtigerweise die Zer-
- es begrüssen würde, wenn sich Pakistan für eine friedliche störung rumänischer Dörfer durch Bulldozer beklagt, sollte zur
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Braunschweig Handel mit Raketentechnologie. Kontrolle
Interpellation Braunschweig Industrie des fusées. Contrôle des transactions
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1989
Année
Anno
Band IV
Volume
Volume
Session Herbstsession
Session Session d'automne
Sessione Sessione autunnale
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 88.891
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 06.10.1989 - 08:00
Date
Data
Seite 1779-1781
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