Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 88-870 KI-generiert

Environmental Protection Law Amendment: Hazardous Waste Disposal Fees and Facility Obligations

Geschäftsnummer VPB 88-870
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

This motion calls for the Swiss Federal Law on Environmental Protection to be amended to include legal grounds for advanced disposal fees on hazardous waste, aiming to finance treatment facilities and collection/transport costs, and to establish a right to assign waste to specific disposal sites and an obligation for facilities to accept certain waste. It also proposes that if private or cantonal facilities are insufficient, the Confederation should promote or financially participate in publicly or privately organized disposal facilities. The government acknowledged the motion but proposed converting it into an “exploratory request” (Postulat), which the parliament accepted.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Art. 26 BV; Environmental Protection Law Amendment: Hazardous Waste Disposal Fees and Facility Obligations: It also proposes that if private or cantonal facilities are insufficient, the Confederation should promote or financially participate in publicly or privately organized disposal facilities. The government acknowledged the motion but proposed converting it into an “exploratory request” (Postulat), which the parliament accepted.

Schlagwörter

KI-generiert
Sonderabfall Umweltkosten Obligationenrecht Anwaltskosten Abwassergebühren Umweltabgabe

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
KI-generiert

Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Art. 26 BV

Cited in the motion as the constitutional basis for granting a concession to a mixed-economy enterprise for the construction of a new railway line through the Alps.

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Volltext

17. März 1989 N 587 Motion Berger

tion lädt den Bundesrat ein, das Umweltschutzgesetz wie Texte de la motion du 15 décembre 1988 folgt zu ergänzen: Le Conseil fédéral est chargé, sur la base de l'article 26 de la

1. Gesetzliche Grundlagen für vorgezogene Entsorgungsab- Constitution fédérale, d'attribuer la concession pour la

gaben construction d'une nouvelle ligne ferroviaire à travers les

Immer mehr Konsumgüter müssen nach Gebrauch als Son- Alpes à une entreprise d'économie mixte (à laquelle partici-

derabfälle behandelt werden. Für die aufwendige umweltgeperaient des entreprises privées, les CFF et la Confédéra-

rechte Verwertung, Behandlung und Entsorgung fehlt eine tion.) verursachergerechte Finanzierung. Mit diesen Beiträgen kann ein echter Anreiz geschaffen Mitunterzeichner - Cosignataire: Keine - Aucun werden, schon bei der Produktion eines Konsumguts die Probleme des Recyclings und der Verwertung in die Produk- Schriftliche Begründung - Développement par écrit tionskostenrechnung einzubeziehen. Der Bundesrat hat am 15. September 1988 das Vernehmlas-

Die Beiträge sollen zur Finanzierung von Behandlungsanlasungsverfahren betreffend Entscheid über eine Neue Eisen-

gen von Sonderabfällen und von Aufwendungen für die bahn-Alpentransversale eröffnet. Aufgrund der bisherigen Einsammlung und den Transport dieser Abfälle dienen. Stellungnahmen und Diskussionen ist mit erheblichen Ver-

Falls der Hersteller oder der Importeur selber für eine eigene zögerungen bezüglich Entscheid und Baubeginn zu rech-

und korrekte Entsorgung gerade stehen kann, soll der vornen. In der Zwischenzeit wird aber der Druck von Seiten der

gezogene Entsorgungsbeitrag entfallen. EG zunehmen. Die EG will Taten sehen. Die Schweiz kann

2. Zuweisungsrecht - Annahmepflicht für Entsorgungsansich ein Hinauszögern des Neat-Entscheides und Baubelagen ginns nicht mehr leisten. Für die Entsorgung von Sonderabfällen ist die Schweiz heute in hohem Masse auf entsprechende Anlagen im Aus- Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates land angewiesen. Sowohl aus politischen als auch ökologivom 13. Februar 1989 schen Gründen soll die Entsorgung in Zukunft im eigenen Rapport écrit du Conseil fédéral du 13 février 1989 Land erfolgen. Aus marktwirtschaftlichen Gründen werden Im Hinblick auf die Botschaft zur Neat wird gegenwärtig

die nötigen Abfallanlagen im Inland jedoch nur erstellt und geprüft, welche Finanzierungsart und entsprechende Trä-

betrieben, wenn der Inhaber seine Anlage auslasten kann. gerschaft sich für die Verwirklichung eines so umfangrei- Damit die für die Schweiz notwendigen Entsorgungskapazichen Vorhabens am besten eignet. In die Evaluation wird täten geschaffen werden, muss sichergestellt sein, dass die auch das Modell einer gemischtwirtschaftlichen Gesellin der Schweiz anfallenden Abfallmengen auch tatsächlich schaft einbezogen. Massgebend wird sein, mit welcher den entsprechenden Betrieben zugeführt werden. Lösung die günstigste Mittelbeschaffung und die effiziente-

Es bedarf somit einer Möglichkeit, dem Verursacher eines ste Realisierung erreicht werden kann. Die ganze Problema-

Sonderabfalls den Entsorgungsweg vorschreiben zu köntik wird im Rahmen der Neat-Botschaft dargelegt werden. nen und ihn zu verpflichten, seine Sonderabfälle aufgrund räumlicher und stofflicher Kriterien einer bestimmten Schriftliche Erklärung des Bundesrates Anlage zur Behandlung zuzuführen. Déclaration écrite du Conseil fédéral Als Korrelat zu dieser Beschränkung müssen die Entsor- Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzugungsbetriebe zur Annahme bestimmter Sonderabfälle verwandeln. pflichtet werden können.

3. Trägerschaft von Entsorgungsanlagen Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat Gelingt es nicht, genügende private oder kantonale Entsorgungsanlagen bereitzustellen, so muss der Bund gemeinwirtschaftliche Trägerschaften solcher Anlagen fördern odersich an anderen öffentlichoder privatrechtlich organisierten Trägern von Sonderabfällen finanziell beteiligen #ST# 88.899 können.

Motion Berger Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 13. Februar 1989 Landwirtschaftsgesetz. Aenderung Déclaration écrite du Conseil fédéral du 13 février 1989 Loi sur l'agriculture. Modification Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen.

Ueberwiesen - Transmis

Wortlaut der Motion vom 16. Dezember 1988 Im Interesse der Landwirtschaft, die sich zahlreichen Herausforderungen stellen muss, wird der Bundesrat ersucht, #ST# 88.870 Artikel 2 des Landwirtschaftsgesetzes wie folgt zu ändern:

Absatz 1 Motion Jung Bei der Durchführung des Gesetzes sollen die Massnahmen Neat-Bau durch zum Schutz und zur Lenkung der Landwirtschaft insbesondere die folgenden Punkte berücksichtigen: gemischtwirtschaftliche Unternehmung a. Förderung einer Qualitätsproduktion, die dem Markt Construction de la NLFA angepasst und umweltverträglich ist; par une entreprise d'économie mixte b. Aufteilung der verfügbaren Produktionskontingente in erster Linie auf die bäuerlichen Familienbetriebe ohne ausreichendes Einkommen, wobei die Bestimmungen über den Gewässerschutz einzuhalten sind;

c. Förderung der Selbsthilfemassnahmen zur Begrenzung Wortlaut der Motion vom 15. Dezember 1988 der strukturbedingten Produktionsüberschüsse; Der Bundesrat wird eingeladen, gestützt auf Artikel 26 der d. dauerhafte Pflege der Kulturlandschaft; Bundesverfassung einer gemischtwirtschaftlichen (private e. Erhaltung einer dezentralisierten Besiedlungsstruktur; Unternehmen, Schweizerische Bundesbahnen, Bund) f. Sicherstellung eines angemessenen Einkommens durch Unternehmung eine Konzession zum Bau einer Neuen die Produktpreise sowie durch Beiträge bei erschwerten Eisenbahn-Alpentransversale zu übertragen. Produktionsbedingungen und zur Produktionslenkung. Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Jung Neat-Bau durch gemischtwirtschaftliche Unternehmung

Motion Jung Construction de la NLFA par une entreprise d'économie mixte

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1989 Année Anno

Band II Volume Volume

Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile

Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 17 Séance Seduta

Geschäftsnummer 88.870 Numéro d'objet Numero dell'oggetto

Datum 17.03.1989 - 08:00 Date Data

Seite 587-587 Page Pagina

Ref. No 20 017 263

Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.