Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 88-847 KI-generiert

Road and Rail Dangerous Goods Transport Safety

Geschäftsnummer VPB 88-847
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

This interpellation addresses the increasing risks associated with the transport of dangerous goods by road and rail due to a significant rise in heavy traffic. The questions posed highlight concerns about the adequacy of current regulations, the need for enhanced driver training, stricter enforcement, and the development of effective accident response infrastructure, particularly in light of international standards that may be less stringent than Swiss ones. The government's response acknowledges these concerns, indicating a commitment to updating regulations, expanding mandatory driver training, and strengthening border controls, while also noting the complexities of harmonizing international rules and the existing responsibilities of cantons in disaster preparedness.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Art. 90 damit, Art. 103 Abs. 1 des Strassenverkehrsgesetzes, Art. 90 Ziffer 2 des Strassenverkehrsgesetzes, Art. 237 des Schweizerischen Strafgesetzbuches, Art. 16 Absatz 2 der SDR, Art. 10 des Umweltschutzgesetzes; Road and Rail Dangerous Goods Transport Safety: The questions posed highlight concerns about the adequacy of current regulations, the need for enhanced driver training, stricter enforcement, and the development of effective accident response infrastructure, particularly in light of international standards that may be less stringent than Swiss ones. The government's response acknowledges these concerns, indicating a commitment to updating regulations, expanding mandatory driver training, and strengthening border controls, while also noting the complexities of harmonizing international rules and the existing responsibilities of cantons in disaster preparedness.

Schlagwörter

KI-generiert
Straßenverkehr Verkehrssicherheitsbedenken Verletzung von Sicherheitsbestimmungen Vollstreckung Störung des Eisenbahnverkehrs Schutz der Sicherheit und der Gesundheit

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
Art. 90 damit
Art. 103 Abs. 1 des Strassenverkehrsgesetzes
Cited to explain the limitation on imposing penalties for violations of implementing provisions concerning the transport of dangerous goods.
Art. 90 Ziffer 2 des Strassenverkehrsgesetzes
Cited as a potential model for classifying serious offenses related to dangerous goods transport, similar to traffic violations.
Art. 237 des Schweizerischen Strafgesetzbuches
Cited as a potential model for classifying serious offenses related to dangerous goods transport, similar to disturbing public order.
Art. 16 Absatz 2 der SDR
Cited for the upcoming change that will extend the mandatory training obligation to all drivers transporting dangerous goods.
Art. 10 des Umweltschutzgesetzes
Cited regarding the cantons' responsibility to coordinate disaster protection services, which includes risks from dangerous goods transport.
Art. 34 SDR
Cited as the provision under which cantonal authorities ensure enforcement of regulations for the transport of dangerous goods.
KI-generiert

Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Art. 103 Abs. 1 des Strassenverkehrsgesetzes

Cited to explain the limitation on imposing penalties for violations of implementing provisions concerning the transport of dangerous goods.

Art. 90 Ziffer 2 des Strassenverkehrsgesetzes

Cited as a potential model for classifying serious offenses related to dangerous goods transport, similar to traffic violations.

Art. 237 des Schweizerischen Strafgesetzbuches

Cited as a potential model for classifying serious offenses related to dangerous goods transport, similar to disturbing public order.

Art. 16 Absatz 2 der SDR

Cited for the upcoming change that will extend the mandatory training obligation to all drivers transporting dangerous goods.

Art. 10 des Umweltschutzgesetzes

Cited regarding the cantons' responsibility to coordinate disaster protection services, which includes risks from dangerous goods transport.

Art. 34 SDR

Cited as the provision under which cantonal authorities ensure enforcement of regulations for the transport of dangerous goods.

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Volltext

Interpellation Danioth 114 9 mars 1989

Der Bundesrat ist überzeugt, dass die eingeleiteten Untersu- explosives, radioactives, toxiques ou de substances présen-

chungen und Massnahmen geeignet sind, einen Beitrag zur tant un autre risque particulier pour l'homme et l'environne-

Stabilisierung der Jahresprämien für die Autohaftpflichtver- ment.

sicherung zu verwirklichen. Es wäre indes eine Illusion, Du fait de difficultés techniques et organisationnelles, les

wenn man meinen würde, damit hätte man auch eine Garan- possibilités de contrôle lors de transports par rail sont

tie gegen jede künftige Erhöhung, denn gewisse Faktoren - limitées. On soupçonne que de grandes quantités de mar-

wie die Geldwertentwicklung, aber auch Aenderungen der chandises dangereuses échappent ainsi à tout contrôle.

Rechtsprechung - liegen ausserhalb unseres Einflussberei- C'est pourquoi j'invite le Conseil fédéral à étudier de façon

ches. approfondie les problèmes liés au transport de marchan-

dises dangereuses par la route et par le rail et d'établir un

M. Flückiger: Je suis satisfait de la réponse de M. le chef du rapport à ce sujet. Je demande en particulier des informa-

Département de justice et police. Je vous renouvelle, Mon- tions sur les points suivants:

sieur le Conseiller fédéral, mes remerciements. 1. Ne conviendrait-il pas d'adapter aux conditions actuelles

l'ordonnance relative au transport des marchandises dange-

Präsident: Herr Flückiger ist von der Antwort befriedigt. reuses par route (SDR) et de la rendre plus explicite? Ne

conviendrait-il pas surtout d'alourdir les sanctions prévues

pour les infractions graves?

2. La formation spécialisée des chauffeurs de poids lourds

transportant des marchandises dangereuses ne devrait-elle

#ST# 88.847 pas être améliorée et rendue obligatoire au plan fédéral? Ne

faudrait-il pas soutenir les associations professionnelles afin

Interpellation Danioth qu'elles puissent offrir une telle formation?

Transport gefährlicher 3. La Suisse est-elle prête à exiger, lors des prochaines

Güter auf Strasse und Schiene discussions avec les CE sur le trafic des poids lourds, que

les prescriptions de l'accord européen relatif au transport

Transports de marchandises international des marchandises dangereuses soient rendues

dangereuses par la route et par plus sévères? Les normes européennes sont en effet moins

le rail strictes que les normes suisses, notamment en ce qui

concerne la formation des chauffeurs et la responsabilité

civile.

4. Le Conseil fédéral est-il prêt à créer des bases légales et à

permettre l'aménagement effectif d'une infrastructure de

Wortlaut der Interpellation vom 13. Dezember 1988 défense contre les accidents chimiques qui soit efficace et

Mit der massiven Zunahme des Schwerverkehrs auf unseren qui couvre tout le réseau des routes nationales?

Strassen seit Fertigstellung des Nationalstrassennetzes hat 5. Le Conseil fédéral est-il prêt à renforcer les contrôles à la

sich auch der Anteil an der Beförderung gefährlicher Güter frontière des marchandises dangereuses transportées par la

beträchtlich erhöht, seien es feuergefährliche, explosive, route et par le rail?

radioaktive, giftige oder sonstwie für Mensch und Umwelt

übermässig belastende Stoffe. Danioth: Fahrten durch unser Land und über unsere Alpen-

Da auch bei Bahntransporten die Kontrollmöglichkeiten aus pässe mit äusserst gefährlichen Ladungen gibt es schon seit

technischen und organisatorischen Gründen eingeschränkt geraumer Zeit. Die gewaltige Zunahme und die starke Inter-

sind, wird hier eine noch grössere Dunkelziffer unerlaubter nationalisierung des Schwerverkehrs haben das Problem

Transporte vermutet. jedoch akzentuiert und in jüngster Zeit auch einer breiteren

Ich ersuche daher den Bundesrat, die Problematik der Oeffentlichkeit zum Bewusstsein gebracht.

Transporte gefährlicher Güter auf Strasse und Schiene So haben auf der Gotthard-Autobahn im Kanton Uri seit der

umfassend zu prüfen und Bericht zu erstatten. Insbesondere Eröffnung des Strassentunnels im Jahre 1980 Stichproben

bitte ich um Auskunft über folgende Fragen: der Polizei bisher rund 70 Vorzeigungen mit rund 160 Tatbe-

1. Ist nicht die Verordnung über die Beförderung gefährli- ständen ergeben. An dieser Gesamtzahl waren rund 61 Pro-

cher Güter auf der Strasse (SDR) an die heutigen Bedürf- zent ausländische Fahrzeuge beteiligt. Es gingen der Polizei

nisse anzupassen und übersichtlicher zu gestalten, insbe- dabei sehr unterschiedliche Gesetzesbrecher ins Netz. Da

sondere aber für schwere Verstösse zu verschärfen? waren einmal die mehr oder weniger Unwissenden, die aus

2. Ist nicht für sämtliche Chauffeure dieses Transportberei- mehr oder weniger entschuldbarer Unkenntnis des Trans-

ches das Bundesobligatorium für die entsprechende Spe- portgutes oder der zulässigen Menge Uebertretungen

zialausbildung einzuführen, diese Ausbildung zu verbessern begangen haben. Da sind aber auch die Ahnungslosen,

und zu diesem Zweck die Kurstätigkeit der Fachverbände meist ausländische Gastarbeiter, die als Chauffeure unter

sinnvoll zu unterstützen? Ausnützung ihres Gastarbeiterstatus eingesetzt und über

3. Ist die Schweiz bereit, in den kommenden Transitverhand- das riskante Transportgut oft bewusst im Unklaren gelassen

lungen mit der EG die Forderung einzubringen, dass die oder gar getäuscht werden, die man nach dem Erfasstwer-

europäischen Vorschriften für die internationale Beförde- den als Schuldige hinstellen und entlassen kann.

rung gefährlicher Güter (ADR), die namentlich hinsichtlich Da sind die Raffinierten, die unter bewusster Irreführung

Ausbildung der Chauffeure und Haftpflicht larger sind als falsche Deklarationen machen oder andere Täuschungsma-

die schweizerischen Normen, verschärft werden? növer anwenden, um das Hundert- bis Tausendfache einer

4. Ist der Bundesrat bereit, die gesetzlichen und übrigen zulässigen Menge gefährlicher Güter befördern zu können.

Voraussetzungen zu schaffen, um eine wirksame und So müssen also je nach Verschulden Chauffeure oder auch

umfassende Chemiewehrorganisation entlang des National- Transporteure und deren Hilfspersonen ins Recht gefasst

strassennetzes aufzubauen? werden. Die für Chauffeure, übrige Verkehrsteilnehmer und

5. Ist der Bundesrat bereit, die Grenzkontrollen auf der Bewohner heraufbeschworenen Gefahren sind allerdings in

Strasse und für die Bahn für Gefahrengütertransporte zu allen Fällen die gleichen.

verstärken? Gerade dieser Tage ist ein weiterer schwerer Zwischenfall

von der Polizei festgestellt worden: In einem holländischen

Texte de l'interpellation du 13 décembre 1988 Lastenzug ist bei der Kontrolle am Gotthard-Strassentunnel

Depuis l'achèvement du réseau des routes nationales, le eine unzulässige Menge giftiger Stoffe gefunden worden.

trafic de poids lourds s'est considérablement intensifié. Le Das Fahrzeug war zudem nicht vorschriftsgemäss gekenn-

transport de marchandises dangereuses s'est accru en zeichnet. Es war mangelhaft ausgerüstet, und der Chauffeur

conséquence, qu'il s'agisse de substances inflammables, hatte die vorgeschriebene Ruhezeit massiv unterschritten.

9. März 1989 115 Interpellation Danioth

Im Kanton Uri sind bisher am Nadelöhr des Gotthard-Passes Nach meinem Dafürhalten ist das ein völlig unhaltbarer

die strengsten Kontrollen durchgeführt worden, womit für Zustand, der den Verkehrsministern der Bundesrepublik

andere Kantone und insbesondere für die interessierten Deutschland, Hollands und anderer Länder bei Gelegenheit

Bundesstellen eine gewisse Pionierarbeit geleistet worden durchaus einmal dargelegt werden könnte. Geeignete Abhil-

ist. In mindestens acht der vorerwähnten Fälle kam es zu femassnahmen müssten als Gegenrechnung in die Transit-

einer eigentlichen gerichtlichen Beurteilung, und zwei Fälle verhandlungen eingebracht werden. Die Ausbildung im Ver-

hat die oberste kantonale Gerichtsinstanz unter Anwendung halten der Feuerwehren bei Chemieunfällen wird zwar seit

der allgemeinen Rechtssätze des Strafrechtes als eigentli- einiger Zeit in einzelnen Kantonen geübt, doch fehlt eine

che Vergehen qualifiziert. überkantonale Chemiewehrorganisation. Kann hier der

Es ist vorab glücklichen Umständen und der umsichtigen Bund nicht wenigstens koordinierend und animierend wir-

Tätigkeit der Polizei zu verdanken, dass es bisher nicht zu ken? Wir haben es mit einem grenzüberschreitenden Pro-

einem Unfall mit katastrophalen Folgen gekommen ist. Man blem zu tun. Trotz der Vision eines Abbaus der Grenz-

stelle sich eine Explosion im mit zwei kompakten Kolonnen schranken in Europa sind wir noch lange nicht so weit,

besetzten Gotthard-Strassentunnel oder entlang bewohnter wirksame Grenzkontrollen auf Strasse und Schiene abzu-

Gegenden vor! bauen, ganz im Gegenteil.

Kürzlich ist ein mit unzulässiger gelatineähnlicher Masse Dies gilt auch gerade für die Bahntransporte. Blockzüge,

beladener Lastenzug gekippt und hat die ganze Ladung in das heisst Züge, die ausschliesslich gefährliche Güter trans-

den Urnersee ergossen. Ein allgemeines Fischsterben portieren, sind bei der Zugleitung gemeldet, so dass die

konnte gerade noch vermieden werden. Identifizierung des Transportgutes, ohne Besichtigung vor

Angesichts der Gefährlichkeit selbst bewilligter Gifttrans- Ort, möglich ist. Nicht so bei gemischten Zügen: Hier muss

porte mit zulässiger Lademenge hatte die Polizei vorüberge- der Lokomotivführer zuerst die Kodierung am Wagen able-

hend die Umleitung über den Gotthard-Pass verfügt, was mit sen, damit er sich bei einem Unfall über die Zusammenset-

Recht zu Protesten der betroffenen bedrohten Bevölkerung zung des Transportgutes informieren kann. Oft bedingt dies

in Göschenen, im Urserental und in der Leventina geführt zeitraubende Rückfragen. Unbestreitbar liegt es also auch

hat. bei diesem Verkehrsträger mit der Sicherheit bei gefährli-

In der Tat: Die Bewohner der Bergtäler sind zwar an Gefah- chen Gütertransporten im argen. Ich bin mir der Problema-

ren gewöhnt. Sie müssen mit den Naturgewalten leben, tik befriedigender Regelungen vollauf bewusst und noch

bringen aber kein Verständnis auf für neue, importierte mehr derjenigen ihrer Einhaltung und Durchsetzung. Der

Gefahren, die aus Nachlässigkeit oder Profitsucht geschaf- Umstand, dass uns bisher ein glückliches Geschick - ich

fen werden, die heimlich und unheimlich mit Transporten möchte sagen: Unverdientermassen - vor einem schweren

daherkommen, tickenden Zeitbomben gleich, und unseren Unfall mit katastrophalen Auswirkungen bewahrt hat, darf

Lebensraum bedrohen. uns nicht in Sorglosigkeit wiegen. Im Gegenteil, es müssen

In Fach- und Justizkreisen ist es unbestritten, dass die zum wirksame Taten folgen.

Teil unübersichtliche, komplexe und international sehr

unausgeglichene Gesetzeslage Verstösse geradezu begün- Bundesrat Koller: Der Bundesrat hat Verständnis für die

stigt und wirksame Kontrollen erschwert. Behörden und Sorge, die aus den Worten der Interpellation von Herrn

Gerichte suchen nach geeigneten Gegenmassnahmen. Ständerat Danioth sprechen. Ich kann Ihnen zu den einzel-

Es geht mir mit diesem Vorstoss nicht um die Verschärfung nen Fragen folgende Antworten geben:

des Polizeistaates, sondern um den Erlass von nationalen Zunächst zur Frage des Verhältnisses der europäischen zu

und insbesondere auch europäischen Normen, die das Pro- den nationalen Vorschriften. Parallel zu den europäischen

blem von gefährlichen Gütertransporten an der Wurzel Vorschriften über die internationale Beförderung gefährli-

erfassen. Das Gefahrenpotential muss auf ein verantwortba- cher Güter auf der Strasse, diesem ADR-Abkommen, werden

res Mass reduziert werden. Zu diesem Zweck habe ich dem auch die nationalen Bestimmungen der Verordnung über

Bundesrat fünf Fragen unterbreitet. die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse, die

Vorerst geht es um die Ueberprüfung unserer schweizeri- SDR, regelmässig den neuesten Erkenntnissen von Technik

schen Vorschriften, um ihre übersichtlichere Gestaltung und Wissenschaft angepasst. Die neue SDR vom Jahre 1985

und bessere Anwendbarkeit. Auch ist zu prüfen, ob schwere wurde in der Systematik dem ADR angepasst und erleichtert

Verstösse analog der Verkehrsregelverletzung von Artikel 90 damit die Anwendung beider Regelwerke.

Ziffer 2 des Strassenverkehrsgesetzes oder analog dem Tat- Was die Sanktionsmöglichkeiten betrifft: Nach Artikel 103

bestand der Störung des öffentlichen Verkehrs nach Arti- Absatz 1 des Strassenverkehrsgesetzes kann der Bundesrat

kel 237 des Schweizerischen Strafgesetzbuches erfasst und für Uebertretungen der Ausführungsvorschriften lediglich

damit bei gravierendem Verschulden entsprechende Sank- Haft oder Busse androhen. Der Bundesrat hat im SDR seine

tionen verhängt werden können. Kompetenz diesbezüglich voll genutzt und hat für alle Straf-

Auch zu dieser Frage hat insbesondere das Bundesgericht tatbestände Haft oder Busse angedroht. Eine weitere Ver-

bisher nicht Stellung genommen, weil es noch keine Gele- schärfung der SDR-Strafbestimmungen ist daher ohne

genheit hatte. Sodann ist die einschlägige Verordnung, SDR Gesetzesänderung nicht möglich. Es ist Sache des Bundes-

genannt, zu revidieren und die Spezialausbildung für gerichts, zu entscheiden, ob allenfalls Strafnormen, wie Sie

gefährliche Gütertransporte für alle Fahrzeugführer vorzu- sie genannt haben, auch herangezogen werden könnten. Es

schreiben, die derartige Transporte ausführen, und zwar obliegt den kantonalen Strafbehörden, in Beurteilung der

nicht nur für solche, die dies «oft» tun, wie es in der Einzelfälle das Strafmass - Haft bis zu drei Monaten, Busse

Verordnung heisst. Die von den Fachverbänden, insbeson- bis zu 5000 Franken - festzulegen.

dere der Astag, angebotenen Kurse sind vom Bund zu Ihre zweite Frage betrifft ein Ausbildungsobligatorium für

fördern und zu unterstützen, nötigenfalls allgemeinverbind- Chauffeure von solchen Gefahrguttransporten. Seit 1977

lich zu erklären. sind in der Schweiz unter Aufsicht des Bundes über 20 000

Das Europäische Uebereinkommen über die internationale Chauffeure ausgebildet worden, die regelmässig gefährliche

. Beförderung gefährlicher Güter, ADR genannt, bietet noch Güter in Tanks oder Versandstücken befördern. Durch die

grössere Maschen im Sicherheitsnetz gegen gefährliche auf den I.Januar 1990 vorgesehene Aenderung des Arti-

Transporte. In diesem Abkommen ist eine Ausbildung nur kels 16 Absatz 2 der SDR soll dieses Ausbildungsobligato-

für Chauffeure, die in ihrem Tank mehr als 3000 Liter mitfüh- rium im Sinne des Interpellanten auf sämtliche Chauffeure

ren, vorgeschrieben, Stückgutfahrer mit mehr als 3,5 Ton- erweitert werden. Die obligatorischen Ausbildungskurse,

nen gefährlicher Ladung müssen erst ab 1. Januar 1996 - deren Programme periodisch verbessert werden, umfassen

Sie haben richtig gehört! - lernen, was im Falle eines Unfalls sowohl theoretischen als auch praktischen Unterricht und

zu tun ist. Bis dahin dürfen sie auch ohne Ausbildung legal werden mit einer Prüfung abgeschlossen. Ihre einheitliche

die Schweiz durchqueren. Europäisches Recht gilt ja Durchführung wird heute weitgehend von der Astag sicher-

bekanntlich vor schweizerischem. gestellt.

Voies de raccordement ferroviaires. Loi 116 14 mars 1989

Zur dritten Frage, betreffend die Verschärfung der europäi- #ST# Achte Sitzung - Huitième séance

schen Vorschriften: Das ADR ist ein offenes europäisches

Uebereinkommen, dem nicht nur EG-Mitgliedstaaten, son- Dienstag, 14. März 1989, Nachmittag

dern auch weitere europäische Staaten angehören. Aende- Mardi 14 mars 1989, après-midi

rungen des ADR sind daher beim zuständigen Organ der

Europäischen Wirtschaftskommission der Vereinten Natio- 17.00h

nen einzubringen. Dieses hat bereits einen auch von der

Schweiz unterstützten Antrag, die obligatorische Ausbil- Vorsitz - Présidence: M. Raymond

dung auf Stückgutfahrer auszudehnen, angenommen. Wir

werden uns in diesem Sinne auch inkünftig bei diesem

Organ für die Angleichung der europäischen Vorschriften

an den schweizerischen Standard bemühen.

Bezüglich des Haftpflichtrechts enthält das ADR allerdings

keine Bestimmungen. Es überlässt diese Frage ausschliess-

lich den nationalen Gesetzgebungen. Grundsätzlich unter- 88.074

liegen jedoch ausländische Transporteure bei Transporten

in und durch die Schweiz unseren schweizerischen Haf- Anschlussgleisegesetz

tungsvorschriften, wobei auch die nach schweizerischem

Recht erhöhten Mindestdeckungssummen zur Anwendung Voies de raccordement ferroviaires. Loi

kommen. .

Ihre vierte Frage betrifft die Chemiewehren längs der Natio- Botschaft und Gesetzentwurf vom 14. November 1988 (BBI III, 1438)

nalstrassen. Gemäss Artikel 10 des Umweltschutzgesetzes Message et projet de loi du 14 novembre 1988 (FF III, 1374)

haben die Kantone die Dienste für den Katastrophenschutz

zu koordinieren. Zudem sieht die in Kürze in die Vernehm-

lassung gehende Störfallverordnung vor, dass die Inhaber

von Verkehrswegen die auf ihren Anlagen transportierten

gefährlichen Güter erfassen und die sich daraus ergeben- Antrag der Kommission

den Risiken für Bevölkerung und Umwelt ermitteln. Damit Eintreten

sollen wirksame und umfassende Massnahmen zur Begren-

zung der Risiken und zur Optimierung des Katastrophen- Proposition de la commission

schutzes beim Strassen- und Schienenverkehr eingeleitet Entrer en matière

werden. Die bereits in der ganzen Schweiz vorhandenen

Chemiewehrorganisationen oder -Stützpunkte sollen dabei Lauber, Berichterstatter: Das heute zur Diskussion stehende

zur Bekämpfung von Störfällen beim Transport gefährlicher Gesetz scheint vorerst ein kleines Geschäft zu sein. Der uns

Güter auf Strasse und Schiene weiter ausgebaut werden. vorgelegte Entwurf ist jedoch aus Verkehrs- und umweltpoli-

Schliesslich zur Frage der Grenzkontrollen. Nach Artikel 34 tischen, aber auch aus wirtschaftlichen Gründen eine nützli-

SDR sorgen die kantonalen Behörden für den Vollzug. Stel- che und notwendige Grundlage. Der vorgelegte Entwurf soll

len Strassenzollämter an der Grenze bei Tankfahrzeugen das geltende Recht aus dem Jahre 1874 ersetzen.

mit gefährlichen Gütern Unregelmässigkeiten fest, rufen sie Ihre vorberatende Kommission hat sich an drei Sitzungsta-

die Polizei herbei. Der Bund erarbeitet zurzeit im Einverneh- gen mit der Vorlage befasst. Zwischendurch haben die Juri-

men mit den Kantonen ein entsprechendes Konzept zur sten in unserer Kommission unter Beizug eines weiteren im

Verstärkung der Grenzkontrollen von Gefahrguttransporten. Raumplanungsrecht versierten Ratskollegen die rechtlichen

Probleme des Gesetzentwurfes bearbeitet. Ich möchte die-

Danioth: Ich möchte Herrn Bundesrat Koller danken, dass er sen Kollegen meinen speziellen Dank aussprechen. Insbe-

im Namen der Landesregierung diese Fragen, die von natio- sondere mussten die Bestimmungen der Raumplanungsge-

nalem Interesse sind - weil sie die Sicherheit auf allen setzgebung berücksichtigt werden. Die beiden interessier-

Strassen betreffen -, sehr umfassend abgeklärt und durch- ten Bundesämter, das Bundesamt für Verkehr und das Amt

wegs im Sinne meiner fünf Fragen beantwortet hat. Ich für Raumplanung, waren an diesen Beratungen mit dabei.

erkläre mich vollauf befriedigt. Seit Jahren fordern wir, dass der Güterverkehr vermehrt auf

die Schiene verlagert werde. Nach zuverlässigen Prognosen

Präsident: Herr Danioth ist von der Antwort befriedigt. wird Mitte der neunziger Jahre ein bedeutender Teil der

Motorfahrzeugabgase vom Schwerverkehr verursacht wer-

den, weil für Dieselfahrzeuge bis jetzt kein Katalysator mög-

Schluss der Sitzung um 10.30 Uhr lich ist.

La séance est levée à 10 h 30 Im Bericht «Luftreinhaltekonzept» vom 10. September 1986

erwähnt der Bundesrat unter anderem die Anschlussgleise

als eine Massnahme mit emissionsmindernder Wirkung.

Eine zwangsweise Verlagerung des Güterverkehrs auf die

Schiene ist schwierig, weil sehr oft keine Anschlussgleise

vorhanden oder möglich sind, und der Umlad von Gütern

vom Lastwagen auf die Bahn und umgekehrt unwirtschaft-

lich, zeitraubend und oft sogar umweltgefährdend ist. In der

Schweiz ist nur etwa ein Viertel der Industriebetriebe an das

Bahnnetz angeschlossen. Mit mehr Anschlussgleisen könn-

ten mehr Betriebe direkt auf die Bahn verladen.

Für die Zukunft ist es wichtig, dass mit neuen Anschlussglei-

sen auch ein kombinierter Verkehr Schiene-Strasse mit

Containern oder Wechselaufbauten möglich ist. Damit

könnten auch die vielen Industriebetriebe, die heute ihre

Transporte mit Lastwagen ausführen müssen, weil ein Gleis-

anschluss nicht möglich ist, auf die Bahn umsteigen. Der

ganze Lastwagenaufbau oder ein Grosscontainer wird im

Betrieb beladen und in der Nähe oder auch bei einem

Bahnhof auf einen Eisenbahnflachwagen verladen. Der

grosse Teil der Strecke würde mit der Bahn zurückgelegt.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Danioth Transport gefährlicher Güter auf Strasse und Schiene

Interpellation Danioth Transports de marchandises dangereuses par la route et par le rail

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1989

Année

Anno

Band II

Volume

Volume

Session Frühjahrssession

Session Session de printemps

Sessione Sessione primaverile

Rat Ständerat

Conseil Conseil des Etats

Consiglio Consiglio degli Stati

Sitzung 07

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 88.847

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 09.03.1989 - 08:00

Date

Data

Seite 114-116

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