Road and Rail Dangerous Goods Transport Safety
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThis interpellation addresses the increasing risks associated with the transport of dangerous goods by road and rail due to a significant rise in heavy traffic. The questions posed highlight concerns about the adequacy of current regulations, the need for enhanced driver training, stricter enforcement, and the development of effective accident response infrastructure, particularly in light of international standards that may be less stringent than Swiss ones. The government's response acknowledges these concerns, indicating a commitment to updating regulations, expanding mandatory driver training, and strengthening border controls, while also noting the complexities of harmonizing international rules and the existing responsibilities of cantons in disaster preparedness.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 90 damit, Art. 103 Abs. 1 des Strassenverkehrsgesetzes, Art. 90 Ziffer 2 des Strassenverkehrsgesetzes, Art. 237 des Schweizerischen Strafgesetzbuches, Art. 16 Absatz 2 der SDR, Art. 10 des Umweltschutzgesetzes; Road and Rail Dangerous Goods Transport Safety: The questions posed highlight concerns about the adequacy of current regulations, the need for enhanced driver training, stricter enforcement, and the development of effective accident response infrastructure, particularly in light of international standards that may be less stringent than Swiss ones. The government's response acknowledges these concerns, indicating a commitment to updating regulations, expanding mandatory driver training, and strengthening border controls, while also noting the complexities of harmonizing international rules and the existing responsibilities of cantons in disaster preparedness.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertCited to explain the limitation on imposing penalties for violations of implementing provisions concerning the transport of dangerous goods.
Cited as a potential model for classifying serious offenses related to dangerous goods transport, similar to traffic violations.
Cited as a potential model for classifying serious offenses related to dangerous goods transport, similar to disturbing public order.
Cited for the upcoming change that will extend the mandatory training obligation to all drivers transporting dangerous goods.
Cited regarding the cantons' responsibility to coordinate disaster protection services, which includes risks from dangerous goods transport.
Cited as the provision under which cantonal authorities ensure enforcement of regulations for the transport of dangerous goods.
Volltext
Interpellation Danioth 114 9 mars 1989
Der Bundesrat ist überzeugt, dass die eingeleiteten Untersu- explosives, radioactives, toxiques ou de substances présen-
chungen und Massnahmen geeignet sind, einen Beitrag zur tant un autre risque particulier pour l'homme et l'environne-
Stabilisierung der Jahresprämien für die Autohaftpflichtver- ment.
sicherung zu verwirklichen. Es wäre indes eine Illusion, Du fait de difficultés techniques et organisationnelles, les
wenn man meinen würde, damit hätte man auch eine Garan- possibilités de contrôle lors de transports par rail sont
tie gegen jede künftige Erhöhung, denn gewisse Faktoren - limitées. On soupçonne que de grandes quantités de mar-
wie die Geldwertentwicklung, aber auch Aenderungen der chandises dangereuses échappent ainsi à tout contrôle.
Rechtsprechung - liegen ausserhalb unseres Einflussberei- C'est pourquoi j'invite le Conseil fédéral à étudier de façon
ches. approfondie les problèmes liés au transport de marchan-
dises dangereuses par la route et par le rail et d'établir un
M. Flückiger: Je suis satisfait de la réponse de M. le chef du rapport à ce sujet. Je demande en particulier des informa-
Département de justice et police. Je vous renouvelle, Mon- tions sur les points suivants:
sieur le Conseiller fédéral, mes remerciements. 1. Ne conviendrait-il pas d'adapter aux conditions actuelles
l'ordonnance relative au transport des marchandises dange-
Präsident: Herr Flückiger ist von der Antwort befriedigt. reuses par route (SDR) et de la rendre plus explicite? Ne
conviendrait-il pas surtout d'alourdir les sanctions prévues
pour les infractions graves?
2. La formation spécialisée des chauffeurs de poids lourds
transportant des marchandises dangereuses ne devrait-elle
#ST# 88.847 pas être améliorée et rendue obligatoire au plan fédéral? Ne
faudrait-il pas soutenir les associations professionnelles afin
Interpellation Danioth qu'elles puissent offrir une telle formation?
Transport gefährlicher 3. La Suisse est-elle prête à exiger, lors des prochaines
Güter auf Strasse und Schiene discussions avec les CE sur le trafic des poids lourds, que
les prescriptions de l'accord européen relatif au transport
Transports de marchandises international des marchandises dangereuses soient rendues
dangereuses par la route et par plus sévères? Les normes européennes sont en effet moins
le rail strictes que les normes suisses, notamment en ce qui
concerne la formation des chauffeurs et la responsabilité
civile.
4. Le Conseil fédéral est-il prêt à créer des bases légales et à
permettre l'aménagement effectif d'une infrastructure de
Wortlaut der Interpellation vom 13. Dezember 1988 défense contre les accidents chimiques qui soit efficace et
Mit der massiven Zunahme des Schwerverkehrs auf unseren qui couvre tout le réseau des routes nationales?
Strassen seit Fertigstellung des Nationalstrassennetzes hat 5. Le Conseil fédéral est-il prêt à renforcer les contrôles à la
sich auch der Anteil an der Beförderung gefährlicher Güter frontière des marchandises dangereuses transportées par la
beträchtlich erhöht, seien es feuergefährliche, explosive, route et par le rail?
radioaktive, giftige oder sonstwie für Mensch und Umwelt
übermässig belastende Stoffe. Danioth: Fahrten durch unser Land und über unsere Alpen-
Da auch bei Bahntransporten die Kontrollmöglichkeiten aus pässe mit äusserst gefährlichen Ladungen gibt es schon seit
technischen und organisatorischen Gründen eingeschränkt geraumer Zeit. Die gewaltige Zunahme und die starke Inter-
sind, wird hier eine noch grössere Dunkelziffer unerlaubter nationalisierung des Schwerverkehrs haben das Problem
Transporte vermutet. jedoch akzentuiert und in jüngster Zeit auch einer breiteren
Ich ersuche daher den Bundesrat, die Problematik der Oeffentlichkeit zum Bewusstsein gebracht.
Transporte gefährlicher Güter auf Strasse und Schiene So haben auf der Gotthard-Autobahn im Kanton Uri seit der
umfassend zu prüfen und Bericht zu erstatten. Insbesondere Eröffnung des Strassentunnels im Jahre 1980 Stichproben
bitte ich um Auskunft über folgende Fragen: der Polizei bisher rund 70 Vorzeigungen mit rund 160 Tatbe-
1. Ist nicht die Verordnung über die Beförderung gefährli- ständen ergeben. An dieser Gesamtzahl waren rund 61 Pro-
cher Güter auf der Strasse (SDR) an die heutigen Bedürf- zent ausländische Fahrzeuge beteiligt. Es gingen der Polizei
nisse anzupassen und übersichtlicher zu gestalten, insbe- dabei sehr unterschiedliche Gesetzesbrecher ins Netz. Da
sondere aber für schwere Verstösse zu verschärfen? waren einmal die mehr oder weniger Unwissenden, die aus
2. Ist nicht für sämtliche Chauffeure dieses Transportberei- mehr oder weniger entschuldbarer Unkenntnis des Trans-
ches das Bundesobligatorium für die entsprechende Spe- portgutes oder der zulässigen Menge Uebertretungen
zialausbildung einzuführen, diese Ausbildung zu verbessern begangen haben. Da sind aber auch die Ahnungslosen,
und zu diesem Zweck die Kurstätigkeit der Fachverbände meist ausländische Gastarbeiter, die als Chauffeure unter
sinnvoll zu unterstützen? Ausnützung ihres Gastarbeiterstatus eingesetzt und über
3. Ist die Schweiz bereit, in den kommenden Transitverhand- das riskante Transportgut oft bewusst im Unklaren gelassen
lungen mit der EG die Forderung einzubringen, dass die oder gar getäuscht werden, die man nach dem Erfasstwer-
europäischen Vorschriften für die internationale Beförde- den als Schuldige hinstellen und entlassen kann.
rung gefährlicher Güter (ADR), die namentlich hinsichtlich Da sind die Raffinierten, die unter bewusster Irreführung
Ausbildung der Chauffeure und Haftpflicht larger sind als falsche Deklarationen machen oder andere Täuschungsma-
die schweizerischen Normen, verschärft werden? növer anwenden, um das Hundert- bis Tausendfache einer
4. Ist der Bundesrat bereit, die gesetzlichen und übrigen zulässigen Menge gefährlicher Güter befördern zu können.
Voraussetzungen zu schaffen, um eine wirksame und So müssen also je nach Verschulden Chauffeure oder auch
umfassende Chemiewehrorganisation entlang des National- Transporteure und deren Hilfspersonen ins Recht gefasst
strassennetzes aufzubauen? werden. Die für Chauffeure, übrige Verkehrsteilnehmer und
5. Ist der Bundesrat bereit, die Grenzkontrollen auf der Bewohner heraufbeschworenen Gefahren sind allerdings in
Strasse und für die Bahn für Gefahrengütertransporte zu allen Fällen die gleichen.
verstärken? Gerade dieser Tage ist ein weiterer schwerer Zwischenfall
von der Polizei festgestellt worden: In einem holländischen
Texte de l'interpellation du 13 décembre 1988 Lastenzug ist bei der Kontrolle am Gotthard-Strassentunnel
Depuis l'achèvement du réseau des routes nationales, le eine unzulässige Menge giftiger Stoffe gefunden worden.
trafic de poids lourds s'est considérablement intensifié. Le Das Fahrzeug war zudem nicht vorschriftsgemäss gekenn-
transport de marchandises dangereuses s'est accru en zeichnet. Es war mangelhaft ausgerüstet, und der Chauffeur
conséquence, qu'il s'agisse de substances inflammables, hatte die vorgeschriebene Ruhezeit massiv unterschritten.
9. März 1989 115 Interpellation Danioth
Im Kanton Uri sind bisher am Nadelöhr des Gotthard-Passes Nach meinem Dafürhalten ist das ein völlig unhaltbarer
die strengsten Kontrollen durchgeführt worden, womit für Zustand, der den Verkehrsministern der Bundesrepublik
andere Kantone und insbesondere für die interessierten Deutschland, Hollands und anderer Länder bei Gelegenheit
Bundesstellen eine gewisse Pionierarbeit geleistet worden durchaus einmal dargelegt werden könnte. Geeignete Abhil-
ist. In mindestens acht der vorerwähnten Fälle kam es zu femassnahmen müssten als Gegenrechnung in die Transit-
einer eigentlichen gerichtlichen Beurteilung, und zwei Fälle verhandlungen eingebracht werden. Die Ausbildung im Ver-
hat die oberste kantonale Gerichtsinstanz unter Anwendung halten der Feuerwehren bei Chemieunfällen wird zwar seit
der allgemeinen Rechtssätze des Strafrechtes als eigentli- einiger Zeit in einzelnen Kantonen geübt, doch fehlt eine
che Vergehen qualifiziert. überkantonale Chemiewehrorganisation. Kann hier der
Es ist vorab glücklichen Umständen und der umsichtigen Bund nicht wenigstens koordinierend und animierend wir-
Tätigkeit der Polizei zu verdanken, dass es bisher nicht zu ken? Wir haben es mit einem grenzüberschreitenden Pro-
einem Unfall mit katastrophalen Folgen gekommen ist. Man blem zu tun. Trotz der Vision eines Abbaus der Grenz-
stelle sich eine Explosion im mit zwei kompakten Kolonnen schranken in Europa sind wir noch lange nicht so weit,
besetzten Gotthard-Strassentunnel oder entlang bewohnter wirksame Grenzkontrollen auf Strasse und Schiene abzu-
Gegenden vor! bauen, ganz im Gegenteil.
Kürzlich ist ein mit unzulässiger gelatineähnlicher Masse Dies gilt auch gerade für die Bahntransporte. Blockzüge,
beladener Lastenzug gekippt und hat die ganze Ladung in das heisst Züge, die ausschliesslich gefährliche Güter trans-
den Urnersee ergossen. Ein allgemeines Fischsterben portieren, sind bei der Zugleitung gemeldet, so dass die
konnte gerade noch vermieden werden. Identifizierung des Transportgutes, ohne Besichtigung vor
Angesichts der Gefährlichkeit selbst bewilligter Gifttrans- Ort, möglich ist. Nicht so bei gemischten Zügen: Hier muss
porte mit zulässiger Lademenge hatte die Polizei vorüberge- der Lokomotivführer zuerst die Kodierung am Wagen able-
hend die Umleitung über den Gotthard-Pass verfügt, was mit sen, damit er sich bei einem Unfall über die Zusammenset-
Recht zu Protesten der betroffenen bedrohten Bevölkerung zung des Transportgutes informieren kann. Oft bedingt dies
in Göschenen, im Urserental und in der Leventina geführt zeitraubende Rückfragen. Unbestreitbar liegt es also auch
hat. bei diesem Verkehrsträger mit der Sicherheit bei gefährli-
In der Tat: Die Bewohner der Bergtäler sind zwar an Gefah- chen Gütertransporten im argen. Ich bin mir der Problema-
ren gewöhnt. Sie müssen mit den Naturgewalten leben, tik befriedigender Regelungen vollauf bewusst und noch
bringen aber kein Verständnis auf für neue, importierte mehr derjenigen ihrer Einhaltung und Durchsetzung. Der
Gefahren, die aus Nachlässigkeit oder Profitsucht geschaf- Umstand, dass uns bisher ein glückliches Geschick - ich
fen werden, die heimlich und unheimlich mit Transporten möchte sagen: Unverdientermassen - vor einem schweren
daherkommen, tickenden Zeitbomben gleich, und unseren Unfall mit katastrophalen Auswirkungen bewahrt hat, darf
Lebensraum bedrohen. uns nicht in Sorglosigkeit wiegen. Im Gegenteil, es müssen
In Fach- und Justizkreisen ist es unbestritten, dass die zum wirksame Taten folgen.
Teil unübersichtliche, komplexe und international sehr
unausgeglichene Gesetzeslage Verstösse geradezu begün- Bundesrat Koller: Der Bundesrat hat Verständnis für die
stigt und wirksame Kontrollen erschwert. Behörden und Sorge, die aus den Worten der Interpellation von Herrn
Gerichte suchen nach geeigneten Gegenmassnahmen. Ständerat Danioth sprechen. Ich kann Ihnen zu den einzel-
Es geht mir mit diesem Vorstoss nicht um die Verschärfung nen Fragen folgende Antworten geben:
des Polizeistaates, sondern um den Erlass von nationalen Zunächst zur Frage des Verhältnisses der europäischen zu
und insbesondere auch europäischen Normen, die das Pro- den nationalen Vorschriften. Parallel zu den europäischen
blem von gefährlichen Gütertransporten an der Wurzel Vorschriften über die internationale Beförderung gefährli-
erfassen. Das Gefahrenpotential muss auf ein verantwortba- cher Güter auf der Strasse, diesem ADR-Abkommen, werden
res Mass reduziert werden. Zu diesem Zweck habe ich dem auch die nationalen Bestimmungen der Verordnung über
Bundesrat fünf Fragen unterbreitet. die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse, die
Vorerst geht es um die Ueberprüfung unserer schweizeri- SDR, regelmässig den neuesten Erkenntnissen von Technik
schen Vorschriften, um ihre übersichtlichere Gestaltung und Wissenschaft angepasst. Die neue SDR vom Jahre 1985
und bessere Anwendbarkeit. Auch ist zu prüfen, ob schwere wurde in der Systematik dem ADR angepasst und erleichtert
Verstösse analog der Verkehrsregelverletzung von Artikel 90 damit die Anwendung beider Regelwerke.
Ziffer 2 des Strassenverkehrsgesetzes oder analog dem Tat- Was die Sanktionsmöglichkeiten betrifft: Nach Artikel 103
bestand der Störung des öffentlichen Verkehrs nach Arti- Absatz 1 des Strassenverkehrsgesetzes kann der Bundesrat
kel 237 des Schweizerischen Strafgesetzbuches erfasst und für Uebertretungen der Ausführungsvorschriften lediglich
damit bei gravierendem Verschulden entsprechende Sank- Haft oder Busse androhen. Der Bundesrat hat im SDR seine
tionen verhängt werden können. Kompetenz diesbezüglich voll genutzt und hat für alle Straf-
Auch zu dieser Frage hat insbesondere das Bundesgericht tatbestände Haft oder Busse angedroht. Eine weitere Ver-
bisher nicht Stellung genommen, weil es noch keine Gele- schärfung der SDR-Strafbestimmungen ist daher ohne
genheit hatte. Sodann ist die einschlägige Verordnung, SDR Gesetzesänderung nicht möglich. Es ist Sache des Bundes-
genannt, zu revidieren und die Spezialausbildung für gerichts, zu entscheiden, ob allenfalls Strafnormen, wie Sie
gefährliche Gütertransporte für alle Fahrzeugführer vorzu- sie genannt haben, auch herangezogen werden könnten. Es
schreiben, die derartige Transporte ausführen, und zwar obliegt den kantonalen Strafbehörden, in Beurteilung der
nicht nur für solche, die dies «oft» tun, wie es in der Einzelfälle das Strafmass - Haft bis zu drei Monaten, Busse
Verordnung heisst. Die von den Fachverbänden, insbeson- bis zu 5000 Franken - festzulegen.
dere der Astag, angebotenen Kurse sind vom Bund zu Ihre zweite Frage betrifft ein Ausbildungsobligatorium für
fördern und zu unterstützen, nötigenfalls allgemeinverbind- Chauffeure von solchen Gefahrguttransporten. Seit 1977
lich zu erklären. sind in der Schweiz unter Aufsicht des Bundes über 20 000
Das Europäische Uebereinkommen über die internationale Chauffeure ausgebildet worden, die regelmässig gefährliche
. Beförderung gefährlicher Güter, ADR genannt, bietet noch Güter in Tanks oder Versandstücken befördern. Durch die
grössere Maschen im Sicherheitsnetz gegen gefährliche auf den I.Januar 1990 vorgesehene Aenderung des Arti-
Transporte. In diesem Abkommen ist eine Ausbildung nur kels 16 Absatz 2 der SDR soll dieses Ausbildungsobligato-
für Chauffeure, die in ihrem Tank mehr als 3000 Liter mitfüh- rium im Sinne des Interpellanten auf sämtliche Chauffeure
ren, vorgeschrieben, Stückgutfahrer mit mehr als 3,5 Ton- erweitert werden. Die obligatorischen Ausbildungskurse,
nen gefährlicher Ladung müssen erst ab 1. Januar 1996 - deren Programme periodisch verbessert werden, umfassen
Sie haben richtig gehört! - lernen, was im Falle eines Unfalls sowohl theoretischen als auch praktischen Unterricht und
zu tun ist. Bis dahin dürfen sie auch ohne Ausbildung legal werden mit einer Prüfung abgeschlossen. Ihre einheitliche
die Schweiz durchqueren. Europäisches Recht gilt ja Durchführung wird heute weitgehend von der Astag sicher-
bekanntlich vor schweizerischem. gestellt.
Voies de raccordement ferroviaires. Loi 116 14 mars 1989
Zur dritten Frage, betreffend die Verschärfung der europäi- #ST# Achte Sitzung - Huitième séance
schen Vorschriften: Das ADR ist ein offenes europäisches
Uebereinkommen, dem nicht nur EG-Mitgliedstaaten, son- Dienstag, 14. März 1989, Nachmittag
dern auch weitere europäische Staaten angehören. Aende- Mardi 14 mars 1989, après-midi
rungen des ADR sind daher beim zuständigen Organ der
Europäischen Wirtschaftskommission der Vereinten Natio- 17.00h
nen einzubringen. Dieses hat bereits einen auch von der
Schweiz unterstützten Antrag, die obligatorische Ausbil- Vorsitz - Présidence: M. Raymond
dung auf Stückgutfahrer auszudehnen, angenommen. Wir
werden uns in diesem Sinne auch inkünftig bei diesem
Organ für die Angleichung der europäischen Vorschriften
an den schweizerischen Standard bemühen.
Bezüglich des Haftpflichtrechts enthält das ADR allerdings
keine Bestimmungen. Es überlässt diese Frage ausschliess-
lich den nationalen Gesetzgebungen. Grundsätzlich unter- 88.074
liegen jedoch ausländische Transporteure bei Transporten
in und durch die Schweiz unseren schweizerischen Haf- Anschlussgleisegesetz
tungsvorschriften, wobei auch die nach schweizerischem
Recht erhöhten Mindestdeckungssummen zur Anwendung Voies de raccordement ferroviaires. Loi
kommen. .
Ihre vierte Frage betrifft die Chemiewehren längs der Natio- Botschaft und Gesetzentwurf vom 14. November 1988 (BBI III, 1438)
nalstrassen. Gemäss Artikel 10 des Umweltschutzgesetzes Message et projet de loi du 14 novembre 1988 (FF III, 1374)
haben die Kantone die Dienste für den Katastrophenschutz
zu koordinieren. Zudem sieht die in Kürze in die Vernehm-
lassung gehende Störfallverordnung vor, dass die Inhaber
von Verkehrswegen die auf ihren Anlagen transportierten
gefährlichen Güter erfassen und die sich daraus ergeben- Antrag der Kommission
den Risiken für Bevölkerung und Umwelt ermitteln. Damit Eintreten
sollen wirksame und umfassende Massnahmen zur Begren-
zung der Risiken und zur Optimierung des Katastrophen- Proposition de la commission
schutzes beim Strassen- und Schienenverkehr eingeleitet Entrer en matière
werden. Die bereits in der ganzen Schweiz vorhandenen
Chemiewehrorganisationen oder -Stützpunkte sollen dabei Lauber, Berichterstatter: Das heute zur Diskussion stehende
zur Bekämpfung von Störfällen beim Transport gefährlicher Gesetz scheint vorerst ein kleines Geschäft zu sein. Der uns
Güter auf Strasse und Schiene weiter ausgebaut werden. vorgelegte Entwurf ist jedoch aus Verkehrs- und umweltpoli-
Schliesslich zur Frage der Grenzkontrollen. Nach Artikel 34 tischen, aber auch aus wirtschaftlichen Gründen eine nützli-
SDR sorgen die kantonalen Behörden für den Vollzug. Stel- che und notwendige Grundlage. Der vorgelegte Entwurf soll
len Strassenzollämter an der Grenze bei Tankfahrzeugen das geltende Recht aus dem Jahre 1874 ersetzen.
mit gefährlichen Gütern Unregelmässigkeiten fest, rufen sie Ihre vorberatende Kommission hat sich an drei Sitzungsta-
die Polizei herbei. Der Bund erarbeitet zurzeit im Einverneh- gen mit der Vorlage befasst. Zwischendurch haben die Juri-
men mit den Kantonen ein entsprechendes Konzept zur sten in unserer Kommission unter Beizug eines weiteren im
Verstärkung der Grenzkontrollen von Gefahrguttransporten. Raumplanungsrecht versierten Ratskollegen die rechtlichen
Probleme des Gesetzentwurfes bearbeitet. Ich möchte die-
Danioth: Ich möchte Herrn Bundesrat Koller danken, dass er sen Kollegen meinen speziellen Dank aussprechen. Insbe-
im Namen der Landesregierung diese Fragen, die von natio- sondere mussten die Bestimmungen der Raumplanungsge-
nalem Interesse sind - weil sie die Sicherheit auf allen setzgebung berücksichtigt werden. Die beiden interessier-
Strassen betreffen -, sehr umfassend abgeklärt und durch- ten Bundesämter, das Bundesamt für Verkehr und das Amt
wegs im Sinne meiner fünf Fragen beantwortet hat. Ich für Raumplanung, waren an diesen Beratungen mit dabei.
erkläre mich vollauf befriedigt. Seit Jahren fordern wir, dass der Güterverkehr vermehrt auf
die Schiene verlagert werde. Nach zuverlässigen Prognosen
Präsident: Herr Danioth ist von der Antwort befriedigt. wird Mitte der neunziger Jahre ein bedeutender Teil der
Motorfahrzeugabgase vom Schwerverkehr verursacht wer-
den, weil für Dieselfahrzeuge bis jetzt kein Katalysator mög-
Schluss der Sitzung um 10.30 Uhr lich ist.
La séance est levée à 10 h 30 Im Bericht «Luftreinhaltekonzept» vom 10. September 1986
erwähnt der Bundesrat unter anderem die Anschlussgleise
als eine Massnahme mit emissionsmindernder Wirkung.
Eine zwangsweise Verlagerung des Güterverkehrs auf die
Schiene ist schwierig, weil sehr oft keine Anschlussgleise
vorhanden oder möglich sind, und der Umlad von Gütern
vom Lastwagen auf die Bahn und umgekehrt unwirtschaft-
lich, zeitraubend und oft sogar umweltgefährdend ist. In der
Schweiz ist nur etwa ein Viertel der Industriebetriebe an das
Bahnnetz angeschlossen. Mit mehr Anschlussgleisen könn-
ten mehr Betriebe direkt auf die Bahn verladen.
Für die Zukunft ist es wichtig, dass mit neuen Anschlussglei-
sen auch ein kombinierter Verkehr Schiene-Strasse mit
Containern oder Wechselaufbauten möglich ist. Damit
könnten auch die vielen Industriebetriebe, die heute ihre
Transporte mit Lastwagen ausführen müssen, weil ein Gleis-
anschluss nicht möglich ist, auf die Bahn umsteigen. Der
ganze Lastwagenaufbau oder ein Grosscontainer wird im
Betrieb beladen und in der Nähe oder auch bei einem
Bahnhof auf einen Eisenbahnflachwagen verladen. Der
grosse Teil der Strecke würde mit der Bahn zurückgelegt.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Danioth Transport gefährlicher Güter auf Strasse und Schiene
Interpellation Danioth Transports de marchandises dangereuses par la route et par le rail
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1989
Année
Anno
Band II
Volume
Volume
Session Frühjahrssession
Session Session de printemps
Sessione Sessione primaverile
Rat Ständerat
Conseil Conseil des Etats
Consiglio Consiglio degli Stati
Sitzung 07
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 88.847
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 09.03.1989 - 08:00
Date
Data
Seite 114-116
Page
Pagina
Ref. No 20 017 390
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung.
Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale.
Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.