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VPB 88-836 KI-generiert

Waste Management Levy and Disposal Facility Consortia: Motion Accepted for Further Consideration

Geschäftsnummer VPB 88-836
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court considered a motion proposing to add legal bases for a special waste disposal levy, the assignment and acceptance obligation for disposal facilities, and the promotion or participation in disposal facility consortia. The court reasoned that while the specific measures needed further examination, the underlying goal of addressing the pressing issues of waste management and ensuring environmentally sound disposal was valid, leading them to accept the motion as a postulate for further consideration.

Legislator-Regeste

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Art. 24septies de la Constitution fédérale; Waste Management Levy and Disposal Facility Consortia: Motion Accepted for Further Consideration: The court reasoned that while the specific measures needed further examination, the underlying goal of addressing the pressing issues of waste management and ensuring environmentally sound disposal was valid, leading them to accept the motion as a postulate for further consideration.

Schlagwörter

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Abfallwirtschaft Kehrichtgebühr Umweltabgabe Unschädlichmachung von Abfällen medizinischer Abfall Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Art. 24septies de la Constitution fédérale
Cited as the legal basis for the motion to amend the Environmental Protection Act regarding waste disposal.
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 24septies de la Constitution fédérale

Cited as the legal basis for the motion to amend the Environmental Protection Act regarding waste disposal.

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Volltext

Motion du groupe démocrate-chrétien 586 N 17 mars 1989

inhaltlichen Einklang mit einer laufenden Initiative des 3. Schaffung von gesetzlichen Grundlagen, damit der Bund

Hauseigentümerverbandes Zürich). in Zukunft gemeinwirtschaftliche Trägerschaften von

Entsorgungsanlagen fördern oder sich an Trägerschaften

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates von solchen Anlagen beteiligen kann.

vom 27. Februar 1989

Rapport écrit du Conseil fédéral du 27 février 1989 Texte de la motion du 8 décembre 1988

Der Motionär möchte eine Sperrfrist für die Wiederveräusse- Le Conseil fédéral est prié, en vertu de l'article 24septies de

rung von überbauten und nicht überbauten Grundstücken la Constitution fédérale, de compléter la loi sur la protection

in der Bauzone einführen. Ein ähnliches Instrument zur de l'environnement aux fins de:

Bekämpfung der kurzfristigen Spekulation besteht bereits 1. créer la base légale du prélèvement anticipé d'une rede-

für landwirtschaftliche Grundstücke. Der Bundesrat ist der vance à affectation fixe liée à l'élimination des déchets

Meinung, die Sperrfrist könnte - wenigstens als zeitlich spéciaux;

befristete Massnahme - ein taugliches Mittel sein, kurzfri- 2. prévoir expressément dans la loi le droit de régler la

stige Spekulationsgeschäfte mit Grundstücken zu unterbin- destination des déchets et la prise en charge obligatoire des

den. Um unerwünschte Nebenwirkungen zu vermeiden, déchets déterminés par les installations d'élimination (autre-

müssten für bestimmte Fälle Ausnahmen von der Sperrfrist ment dit, l'obligation, pour le producteur des déchets,

vorgesehen werden. Als wichtige Gründe, die eine Aus- d'acheminer ses déchets spéciaux vers une ou des installa-

nahme rechtfertigen, sind beispielsweise der Erbgang oder tions d'élimination déterminées et l'obligation, pour les

die gewinnlose Veräusserung an einen Eigennutzer zu er- entreprises d'élimination, de prendre en charge des déchets

wähnen. spéciaux définis);

Der Vorteil einer Sperrfrist liegt darin, dass diese Mass- 3. créer la base légale permettant à la Confédération de

nahme ohne grossen gesetzgeberischen Aufwand einge- soutenir les sociétés d'intérêt public responsables d'installa-

führt und in der Praxis verhältnismässig einfach durchge- tions d'élimination ou d'y participer.

führt und kontrolliert werden könnte. Sollte sie sich nicht

bewähren, könnte sie auch ohne Schwierigkeiten wieder Sprecher - Porte-parole: Blatter

aufgehoben werden.

Bisher ging der Bundesrat davon aus, dass dem Bund die Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Kompetenz zustehe, eine Sperrfrist für nichtlandschaftliche Der Kehrichtberg und seine Entsorgung ist eines der gröss-

Grundstücke vorzusehen. Der heutige Stand der Verfas- ten Probleme der heutigen Zeit. Die Schliessung der Son-

sungsdiskussion und -interprétation lässt diesen Schluss derdeponie Kölliken, die Irrfahrt der Sevesofässer durch

nicht mehr ohne weiteres zu und verlangt nach einer einge- halb Europa, der Sondermüll- und Giftexport in Länder der

henden Prüfung. Gegebenenfalls wird der Bundesrat, um Dritten Welt, die Deponieprobleme von Filterstaub und Klär-

den drängenden Problemen auf dem Bodenmarkt Herr zu schlamm sind nur einige der vielen alarmierenden Negativ-

werden, Lösungen auf dem Dringlichkeitsweg vorschlagen. meldungen, welche durch weitere Beispiele erweitert wer-

Ferner wird auch zu prüfen sein, ob eine allfällige Sperrfrist den könnten.

auf drei oder fünf Jahre festzulegen ist. Der Bundesrat Die technische Verordnung über Abfälle (TVA), zu der kürz-

beantragt deshalb, obschon er materiell mit dem Vorstoss lich das Vernehmlassungsverfahren eröffnet worden ist, will

einverstanden ist, die Motion als Postulat entgegenzu- die Grundlagen für eine umfassende nationale Abfallbewirt-

nehmen. schaftung schaffen. Sie will einerseits die Belastung der

Umwelt durch Abfälle vorsorglich begrenzen, andererseits

Schriftliche Erklärung des Bundesrates Menschen, Tiere, Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaft und

Déclaration écrite du Conseil fédéral Lebensräume sowie den Boden vor schädlichen und lästi-

Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- gen Einwirkungen durch den Umgang mit Abfällen

wandeln. schützen.

Die CVP der Schweiz hat in ihrer Vernehmlassung die vorge-

Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat schlagene Richtung grundsätzlich begrüsst. Richtigerweise

sollen nun auch die Abfallstoffflüsse zur Wiederverwertung

und Endlagerung festgelegt werden. Die CVP hofft, dass die

Zielsetzung der Verordnung neue Impulse gibt für die Erstel-

88.836 lung von Behandlungsanlagen, die Reststoffe produzieren,

und dass hierzu neue Verfahrenstechniken entwickelt wer-

#ST#

den und dass die Akzeptanz für Entsorgungsanlagen in der

Motion Bevölkerung damit erhöht werden kann.

der christlichdemokratischen Fraktion Um die Kehrichtmenge stabilisieren zu können, muss in

Entsorgung von Sonderabfällen Zukunft das Abfallproblem dort gelöst werden, wo der Abfall

Motion entsteht. Das Uebel muss an der Wurzel angepackt werden.

du groupe démocrate-chrétien Die Entsorgung muss bei der Versorgung beginnen. Nach

Auffassung der CVP-Fraktion ist die TVA richtig und wert-

Elimination des déchets spéciaux voll, sie genügt aber nicht, das Abfallproblem langfristig zu

lösen. Unser Land kann es sich nicht länger leisten, Gift und

Sonderabfälle ins Ausland abzuschieben nach dem Grund-

satz «Aus den Augen, aus dem Sinn». Es geht nicht an, die

Nachteile des Wohlstands anderen Staaten zu überlassen.

Wortlaut der Motion vom 8. Dezember 1988 Die ungelösten Probleme in der Abfallwirtschaft werden in

Der Bundesrat wird eingeladen, gestützt auf Artikel 24sep- der Zukunft nicht abnehmen. Schon heute und vor allem

ties der Bundesverfassung, das Umweltschutzgesetz wie morgen sind die Probleme ganz anders gelagert: Es sind

folgt zu ergänzen: Tausende von giftigen Substanzen, die aus Produktionspro-

I.Schaffung der gesetzlichen Grundlagen zur Erhebung zessen und Produkten auf mannigfache Weise jeden Tag in

einer zweckgebundenen, vorgezogenen Entsorgungsab- neue Produkte einfliessen und verarbeitet werden. Die

gabe auf Sonderabfälle. Zunahme ist rasant, und die Möglichkeiten des Recyclings

2. Verankerung des Zuweisungsrechts und der Annahme- dieser Produkte sind begrenzt.

pflicht für Entsorgungsanlagen im Umweltschutzgesetz Die Zeit drängt. Der Abfallberg wächst. Nach Auffassung der

(Verpflichtung der Abfallerzeuger, ihre Sonderabfälle CVP-Fraktion müssen günstige Rahmenbedingungen für

bestimmten Anlagen zuzuführen, und die Verpflichtung der eine umweltgerechte Verwertung, Behandlung und Entsor-

Entsorgungsbetriebe, bestimmte Abfälle anzunehmen). gung von Sonderabfällen geschaffen werden. Die CVP-Frak-

17. März 1989 N 587 Motion Berger

tion lädt den Bundesrat ein, das Umweltschutzgesetz wie Texte de la motion du 15 décembre 1988

folgt zu ergänzen: Le Conseil fédéral est chargé, sur la base de l'article 26 de la

1. Gesetzliche Grundlagen für vorgezogene Entsorgungsab- Constitution fédérale, d'attribuer la concession pour la

gaben construction d'une nouvelle ligne ferroviaire à travers les

Immer mehr Konsumgüter müssen nach Gebrauch als Son- Alpes à une entreprise d'économie mixte (à laquelle partici-

derabfälle behandelt werden. Für die aufwendige umweltge- peraient des entreprises privées, les CFF et la Confédéra-

rechte Verwertung, Behandlung und Entsorgung fehlt eine tion.)

verursachergerechte Finanzierung.

Mit diesen Beiträgen kann ein echter Anreiz geschaffen Mitunterzeichner - Cosignataire: Keine - Aucun

werden, schon bei der Produktion eines Konsumguts die

Probleme des Recyclings und der Verwertung in die Produk- Schriftliche Begründung - Développement par écrit

tionskostenrechnung einzubeziehen. Der Bundesrat hat am 15. September 1988 das Vernehmlas-

Die Beiträge sollen zur Finanzierung von Behandlungsanla- sungsverfahren betreffend Entscheid über eine Neue Eisen-

gen von Sonderabfällen und von Aufwendungen für die bahn-Alpentransversale eröffnet. Aufgrund der bisherigen

Einsammlung und den Transport dieser Abfälle dienen. Stellungnahmen und Diskussionen ist mit erheblichen Ver-

Falls der Hersteller oder der Importeur selber für eine eigene zögerungen bezüglich Entscheid und Baubeginn zu rech-

und korrekte Entsorgung gerade stehen kann, soll der vor- nen. In der Zwischenzeit wird aber der Druck von Seiten der

gezogene Entsorgungsbeitrag entfallen. EG zunehmen. Die EG will Taten sehen. Die Schweiz kann

2. Zuweisungsrecht - Annahmepflicht für Entsorgungsan- sich ein Hinauszögern des Neat-Entscheides und Baube-

lagen ginns nicht mehr leisten.

Für die Entsorgung von Sonderabfällen ist die Schweiz

heute in hohem Masse auf entsprechende Anlagen im Aus- Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

land angewiesen. Sowohl aus politischen als auch ökologi- vom 13. Februar 1989

schen Gründen soll die Entsorgung in Zukunft im eigenen Rapport écrit du Conseil fédéral du 13 février 1989

Land erfolgen. Aus marktwirtschaftlichen Gründen werden Im Hinblick auf die Botschaft zur Neat wird gegenwärtig

die nötigen Abfallanlagen im Inland jedoch nur erstellt und geprüft, welche Finanzierungsart und entsprechende Trä-

betrieben, wenn der Inhaber seine Anlage auslasten kann. gerschaft sich für die Verwirklichung eines so umfangrei-

Damit die für die Schweiz notwendigen Entsorgungskapazi- chen Vorhabens am besten eignet. In die Evaluation wird

täten geschaffen werden, muss sichergestellt sein, dass die auch das Modell einer gemischtwirtschaftlichen Gesell-

in der Schweiz anfallenden Abfallmengen auch tatsächlich schaft einbezogen. Massgebend wird sein, mit welcher

den entsprechenden Betrieben zugeführt werden. Lösung die günstigste Mittelbeschaffung und die effiziente-

Es bedarf somit einer Möglichkeit, dem Verursacher eines ste Realisierung erreicht werden kann. Die ganze Problema-

Sonderabfalls den Entsorgungsweg vorschreiben zu kön- tik wird im Rahmen der Neat-Botschaft dargelegt werden.

nen und ihn zu verpflichten, seine Sonderabfälle aufgrund

räumlicher und stofflicher Kriterien einer bestimmten Schriftliche Erklärung des Bundesrates

Anlage zur Behandlung zuzuführen. Déclaration écrite du Conseil fédéral

Als Korrelat zu dieser Beschränkung müssen die Entsor- Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu-

gungsbetriebe zur Annahme bestimmter Sonderabfälle ver- wandeln.

pflichtet werden können.

3. Trägerschaft von Entsorgungsanlagen Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat

Gelingt es nicht, genügende private oder kantonale Entsor-

gungsanlagen bereitzustellen, so muss der Bund gemein-

wirtschaftliche Trägerschaften solcher Anlagen fördern

odersich an anderen öffentlich- oder privatrechtlich organi-

sierten Trägern von Sonderabfällen finanziell beteiligen #ST# 88.899

können.

Motion Berger

Schriftliche Erklärung des Bundesrates

vom 13. Februar 1989

Landwirtschaftsgesetz. Aenderung

Déclaration écrite du Conseil fédéral du 13 février 1989 Loi sur l'agriculture. Modification

Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen.

Ueberwiesen - Transmis

Wortlaut der Motion vom 16. Dezember 1988

Im Interesse der Landwirtschaft, die sich zahlreichen Her-

ausforderungen stellen muss, wird der Bundesrat ersucht,

#ST# 88.870 Artikel 2 des Landwirtschaftsgesetzes wie folgt zu ändern:

Absatz 1

Motion Jung Bei der Durchführung des Gesetzes sollen die Massnahmen

Neat-Bau durch zum Schutz und zur Lenkung der Landwirtschaft insbeson-

dere die folgenden Punkte berücksichtigen:

gemischtwirtschaftliche Unternehmung a. Förderung einer Qualitätsproduktion, die dem Markt

Construction de la NLFA angepasst und umweltverträglich ist;

par une entreprise d'économie mixte b. Aufteilung der verfügbaren Produktionskontingente in

erster Linie auf die bäuerlichen Familienbetriebe ohne aus-

reichendes Einkommen, wobei die Bestimmungen über den

Gewässerschutz einzuhalten sind;

c. Förderung der Selbsthilfemassnahmen zur Begrenzung

Wortlaut der Motion vom 15. Dezember 1988 der strukturbedingten Produktionsüberschüsse;

Der Bundesrat wird eingeladen, gestützt auf Artikel 26 der d. dauerhafte Pflege der Kulturlandschaft;

Bundesverfassung einer gemischtwirtschaftlichen (private e. Erhaltung einer dezentralisierten Besiedlungsstruktur;

Unternehmen, Schweizerische Bundesbahnen, Bund) f. Sicherstellung eines angemessenen Einkommens durch

Unternehmung eine Konzession zum Bau einer Neuen die Produktpreise sowie durch Beiträge bei erschwerten

Eisenbahn-Alpentransversale zu übertragen. Produktionsbedingungen und zur Produktionslenkung.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion der christlichdemokratischen Fraktion Entsorgung von Sonderabfällen

Motion du groupe démocrate-chrétien Elimination des déchets spéciaux

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1989

Année

Anno

Band II

Volume

Volume

Session Frühjahrssession

Session Session de printemps

Sessione Sessione primaverile

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 17

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 88.836

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 17.03.1989 - 08:00

Date

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Seite 586-587

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Ref. No 20 017 262

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