Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 88-824 KI-generiert

Land Speculation and Hoarding Measures Accepted in Part

Geschäftsnummer VPB 88-824
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The motion aimed to combat land speculation and hoarding by proposing revisions to relevant laws. These included introducing a resale restriction period for properties, requiring undeveloped zoned land to be developed within a set timeframe or be rezoned, and facilitating wider home ownership through more flexible mortgage options and stronger tenant pre-emption rights. The court's reasoning, as expressed by the minister, acknowledged the pressing need for these measures due to rising land prices and speculative practices, while also noting the significant role cantons play and the need to respect property rights. Some proposed measures, like a resale restriction, were considered potentially unconstitutional and thus recommended as a postulate for further examination, while others aligned with ongoing government initiatives were accepted as motions.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Art. 89bis BV, Art. 89bis Cst, Art. 218 OR, Art. 218 Absatz, Art. 64 BV, Art. 54 Bst; Land Speculation and Hoarding Measures Accepted in Part: These included introducing a resale restriction period for properties, requiring undeveloped zoned land to be developed within a set timeframe or be rezoned, and facilitating wider home ownership through more flexible mortgage options and stronger tenant pre-emption rights. The court's reasoning, as expressed by the minister, acknowledged the pressing need for these measures due to rising land prices and speculative practices, while also noting the significant role cantons play and the need to respect property rights. Some proposed measures, like a resale restriction, were considered potentially unconstitutional and thus recommended as a postulate for further examination, while others aligned with ongoing government initiatives were accepted as motions.

Schlagwörter

KI-generiert
Bodenspekulation Eigentumsbeschränkung Rechte des Mieters Landumlegung Zonenplanänderung Wiederverkauf

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
KI-generiert

Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Art. 218 OR

Cited as a basis for introducing a cooling-off period for the sale of real estate.

Art. 64 BV

Cited in relation to the constitutional basis for introducing a cooling-off period for non-agricultural real estate.

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Volltext

9. März 1989 103 Bodenmarkt. Persönliche Vorstösse

#ST# 88.825 utilisation plus efficace des moyens dont disposent les insti-

tutions de prévoyance pour l'octroi de prêts hypothécaires

Motion Schmid ou pour l'amortissement de prêts hypothécaires existants;

b. qui permette d'assouplir les dipositions relatives à la

Massnahmen zur Bekämpfung der propriété par étage de telle sorte que l'acquisition de loge-

Bodenspekulation und Baulandhortung ments en propriété par étage soit facilitée;

Mesures de lutte contre la c. qui renforce la position du locataire en lui accordant un

droit de préemption sur l'appartement qu'il habite.

spéculation foncière et la 4. de décharger le marché immobilier de la pression exercée

thésaurisation de terrains à bâtir par les institutions de prévoyance en présentant un projet de

révision des dispositions légales en la matière et en propo-

sant aux institutions de prévoyance de nouvelles possibilités

de placement (NLFA, «Rail 2000», etc.).

Wortlaut der Motion vom 5. Dezember 1988

Der Bundesrat wird beauftragt,

l.zum Zwecke der Bekämpfung der Bodenspekulation in #ST# 88.824

den Bauzonen eine Revision der einschlägigen gesetzlichen

Bestimmungen vorzulegen und dabei insbesondere die Ein-

führung einer Sperrfrist für die Veräusserung von Grund- Postulat Schmid

stücken, namentlich von überbauten Mietwohnungsgrund- Bekämpfung der Bodenspekulation

stücken, in Analogie zu den geltenden Artikeln 218 ff OR Lutte contre la spéculation

vorzusehen;

2. zum Zwecke der Bekämpfung der spekulativen Bauland- foncière

hortung eine Revision des Raumplanungsgesetzes vorzule-

gen und dabei insbesondere vorzusehen, dass in die Bau-

zone eingezonte Grundstücke innert bestimmter Frist zu

erschliessen und zu überbauen sind und dass die Versäum-

nis der Ueberbauungsfrist zur Auszonung des betreffenden Wortlaut des Postulates vom 5. Dezember 1988

Grundstückes und - je nach Lage des Grundstückes - zu Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen und darüber

seiner Ueberführung entweder in die Landwirtschaftszone Bericht zu erstatten, welche gesetzlichen Vorkehren zur

oder in eine vom eidgenössischen Gesetzgeber neu zu Bekämpfung der Bodenspekulation auf dem Dringlichkeits-

schaffende, der Gliederung des Siedlungsraumes dienende weg (Art. 89bis BV) zu erlassen sind.

und nicht überbaubare Zone führt;

3. zum Zwecke der breiteren Streuung des Wohnungseigen- Texte du postulat du 5 décembre 1988

tums eine Revision der einschlägigen gesetzlichen Bestim- Le Conseil fédéral est prié d'étudier les moyens de lutter

mungen vorzulegen und dabei contre la spéculation foncière en édictant des dispositions

a. namentlich eine bessere Verpfändbarkeit der Vorsorge- légales selon la procédure d'urgence (art. 89bis Cst) et de

ansprüche sowie den wirksamen Einsatz der Vorsorgemittel faire rapport à ce sujet.

für Hypothekardarlehen oder Amortisationsleistungen auf

bestehenden Hypotheken zu gewährleisten; Vizepräsident: Zur beschleunigten Abwicklung der

b. insbesondere die Bestimmungen über das Stockwerkei- Geschäfte schlagen wir vor, dass die Vorstösse Rhinow und

gentum dahingehend zu verbessern, dass der Erwerb von Schmid - Schmid sowohl Motion wie Postulat - zunächst

Stockwerkeigentum erleichtert wird; von den Intervenieren begründet werden, dass der Bundes-

c. die Stellung des Mieters dahingehend zu verstärken, dass rat zu allen drei Vorstössen Stellung nimmt und dass die

ihm ein Vorkaufsrecht an der von ihm bewohnten Wohnung Diskussion dann über alle drei Vorstösse gemeinsam statt-

eingeräumt wird. findet.

4. zum Zwecke der Entlastung des Bodenmarktes vom

Druck der Vorsorgeeinrichtungen eine Revision der ein- Rhinow: Meine Motion zur Verbesserung der Situation auf

schlägigen gesetzlichen Bestimmungen vorzulegen und dem Bodenmarkt ist am Tage nach der Verwerfung der

den Vorsorgeeinrichtungen neue Anlagemöglichkeiten (z. B. Stadt-Land-Initiative durch Volk und Stände eingereicht

Neat, «Bahn 2000» usw.) zu eröffnen. worden. Sie sollte und soll der Ueberzeugung vieler Bürge-

rinnen und Bürger in diesem Lande Ausdruck verleihen,

Texte de la motion du 5 décembre 1988 dass es mit der Ablehnung der Stadt-Land-Initiative nicht

Le Conseil fédéral est chargé getan ist, dass die Probleme auf dem Bodenmarkt gravie-

1. de lutter contre la spéculation foncière dans les zones à rend erscheinen, dass unverzüglich Massnahmen getroffen

bâtir en préparant une révision des dispositions légales werden müssen, um Fehlentwicklungen zu bremsen, ja

pertinentes et, plus particulièrement, en proposant l'intro- wenn immer möglich ins Positive zu wenden und um Miss-

duction d'un délai dans lequel il serait interdit de revendre bräuche entschlossen zu bekämpfen.

les immeubles, notamment les immeubles locatifs, par ana- Die Motion löst auch zusammen mit den Vorstössen unseres

logie avec les articles 218 ss CO; Kollegen Carlo Schmid das Versprechen ein, das viele von

2. de combattre la thésaurisation de terrains à bâtir à des uns im Abstimmungskampf abgegeben haben, sich nämlich

fins spéculatives en élaborant un projet de révision de la loi bei einer Verwerfung der Initiative für geeignetere Vorkeh-

sur l'aménagement du territoire prévoyant en particulier que rungen aktiv einzusetzen. Dabei verkenne ich freilich nicht,

les terrains situés dans la zone à bâtir devront être amé- dass bereits einige Vorstösse, vor allem im anderen Rat, in

nagés et construits dans un certain délai, faute de quoi ils diesem Bereich hängig sind. Ich weiss auch, dass mit der

seront, selon leur situation, inclus dans la zone agricole ou Revision des bäuerlichen Bodenrechtes und des Mietrech-

dans une zone nouvelle non constructible et destinée uni- tes sowie mit den Vernehmlassungen zur Revision des

quement à structurer les espaces urbanisés, zone qui pour- Raumplanungsgesetzes und der Verordnung über die steu-

rait être créée par le législateur fédéral; erliche Abzugsberechtigung für anerkannte Vorsorgefor-

3. de favoriser une démocratisation de la propriété de loge- men (Wohneigentumsförderung, Säule 3a) einiges im Tun

ments en proposant une révision des dispositions légales ist, das den Zielen der Motion entgegenkommt oder diese

pertinentes ergänzt.

a. qui garantisse de plus larges possibilités de mettre en Doch die Motion ist bewusst weit gefasst, damit alle geeig-

gage le droit aux prestations de prévoyance ainsi qu'une neten Massnahmen geprüft und getroffen werden können,

Marché foncier. Interventions personnelles 104 9 mars 1989

die der Verbesserung der Verhältnisse auf dem Bodenmarkt wie das schon behauptet worden ist -, die Förderung der

dienen. Sie beschlägt zudem Bereiche, bei welchen die rechtzeitigen Erschliessung richtig dimensionierter Bauzo-

Kompetenzen des Bundes beschränkt sind. Es wird Aufgabe nen - darunter verstehe ich Bauzonen, die nach den Krite-

des Bundesrates sein, die aufgrund der Verfassung zulässi- rien des Raumplanungsgesetzes bemessen sind - sowie die

gen Instrumente zu bestimmen. Freilich ist bei dieser Gele- Förderung der flächensparenden Bauweise und die Erneue-

genheit deutlich herauszustreichen, dass die Kantone für rung der bestehenden Bausubstanz.

viele der hier angestrebten Ziele mitverantwortlich, ja sogar Ich möchte den Bundesrat dringend bitten, Dampf aufzuset-

teilweise hauptverantwortlich sind, dass ihnen somit eine zen und alles in seiner Macht Stehende zu unternehmen,

schwergewichtige Aufgabe obliegt. Es kann also nicht damit die erforderlichen Vorschriften so rasch wie möglich

darum gehen, mit den Massnahmen des Bundes die Kan- den Räten vorgelegt, erlassen und in Kraft gesetzt werden

tone und die Gemeinden aus der Pflicht zu entlassen. können. Die Sache eilt, weil Fehlentwicklungen meist irre-

Ich denke, dass ich auf eine detaillierte Schilderung der versibel sind und Korrekturen von Tag zu Tag schwieriger

heutigen Situation in unserem Rate verzichten kann. Wie so werden. Volk und Stände haben die Stadt-Land-Initiative

oft gilt es, angesichts beschränkter statistischer Grundlagen nicht deshalb so deutlich abgelehnt, weil sie das Problem

und auch beschränkter eigener Wahrnehmungsfähigkeit, nicht als dringlich angesehen haben, sondern weil die Initia-

den Weg zwischen Skylla und Charybdis, das heisst zwi- tive nicht akzeptabel war und namentlich von bürgerlicher

schen ideologischer Dramatisierung und interessenbeding- Seite aus geeignetere Massnahmen in Aussicht gestellt wor-

ter Verharmlosung, zu finden. Im Grundsatz unbestritten den sind.

dürfte aber doch sein, dass die Art und Weise unserer Deshalb möchte ich auch empfehlen, gewisse Vorkehrun-

Bodennutzung auch zu Fehlentwicklungen und Missbräu- gen allenfalls auf dem Dringlichkeitswege einzuführen. Die

chen geführt hat: dass etwa die Bodenpreisentwicklung Motion präzisiert diesen Aspekt nicht, aber sie verlangt ein

zumindest partiell gerade seit den letzten Jahren eine ver- raschestmögliches Vorgehen.

hängnisvolle Dynamik aufweist; dass die Spekulation selt- Unser geschätzter Kollege Carlo Schmid hat zwei weitere

same Blüten treibt und gravierende Auswirkungen hat; dass Vorstösse zur gleichen Thematik eingereicht, so dass sich

die Baulandhortung und die mangelnde Erschliessung ein- eine gemeinsame Behandlung aufgedrängt hat. Wir haben

gezonter Gebiete zur unnötigen Verknappung des verfügba- für unsere Begründung, obwohl ursprünglich bei der Einrei-

ren Baulandes beitragen; dass unsere Sorglosigkeit im chung nicht abgesprochen, eine gewisse Arbeitsteilung vor-

Umgang mit dem Boden und damit unsere Einstellung zu genommen, indem Herr Schmid speziell auf einzelne Instru-

Natur und Landschaft im Interesse der Mitwelt und künftiger mente näher eingehen wird.

Generationen dringend einer Veränderung bedürfen. Herr Schmid hatte übrigens die Freundlichkeit, in einem

Die Motion basiert auf folgenden Ueberzeugungen und gewiss respektablen «Wirtschaftsmagazin für Führungs-

Annahmen, die ióh nur in Stichworten wiedergeben kann: kräfte», wie es sich nennt, meinen Vorstoss als «etwas

1. Sie geht davon aus, dass das freie Spiel der Kräfte auf unverbindlich, aber dem zurückhaltenden, dem Tagesge-

dem Bodenmarkt allein zu keiner Trendumkehrung führen schehen leicht entrückten Habitus wohlgeborener freisinni-

wird, so dass regulierende Eingriffe unerlässlich erscheinen. ger Ständeherren entsprechend» zu qualifizieren. Persön-

Dabei soll aber auch - dies betrifft vor allem die Kantone, lich bin ich tief verunsichert, was ich mit dieser Ehrbezeu-

etwa was das Baurecht anbetrifft, und hier ganz besonders gung anfangen soll. Aber für meine Mitunterzeichner danke

das Baubewilligungsverfahren - die Gelegenheit ergriffen ich vorsorglich und ohne Auftrag verbindlich für diese eher

werden, unnötige Regelungen abzubauen und zu vereinfa- unerwartete Aufmerksamkeit, die, wenn ich sie recht inter-

chen. pretiere- und ich interpretiere in dubiopro Carlo-, viel Lob

2. Der Wahrung der Eigentumsgarantie soll als einer der enthält, das ich hiermit gerne weiterleite.

Eckpfeiler unseres Freiheitsverständnisses und unserer Besonders gefreut hat mich, dass die freisinnige Politik in

Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung nach wie vor ein diesem Rat offenbar als grundsätzliche Politik qualifiziert

eigenständiger und bedeutender Stellenwert zukommen. wurde, die sich von der reinen Tagespolitik vorteilhaft

Freilich werden sich regulierende Vorkehrungen oft als abhebt. Freilich muss ich Herrn Schmid doch darauf auf-

Begrenzungen dieser Eigentumsgarantie erweisen, ja erwei- merksam machen, dass die Bezeichnung der Motion als

sen müssen, doch dienen sie letztlich der Erhaltung des «etwas unverbindlich» klar Artikel 25 des Geschäftsregle-

Instituts des Eigentums. Auch hier gilt, dass Missbrauch und mentes dieses Rates widerspricht. Die Motion ist immer

massloser Gebrauch der Freiheit ihre grössten Feinde sind. verbindlich. Und wenn er uns im gleichen Artikel vorhält, wir

Aber die Massnahmen sollen nicht zu einer Umkrempelung Unterzeichner hätten uns «im Abstrakten verloren», muss

unserer Gesellschaftsordnung führen. Wichtig scheint mir ich protestieren, denn wir haben uns bei diesem Vorstoss

eine Weitung des Blickes vom Eigentümer auf den Eigen- nicht verloren, sondern - vielleicht zu Ihrer Ueberraschung -

tumserwerber, also vom glücklich Besitzenden auf den spontan und mit Ueberzeugung gefunden.

Noch-nicht-Besitzenden, aber Besitzwilligen zu sein. Wir Ich bitte Sie, meiner Motion zuzustimmen.

müssen alles daran setzen - auch und gerade in einem Volk

von Mietern -, dass das Grundeigentum nicht zum Eigentum Schmid: Wie Sie aus den Ausführungen von Herrn Kollege

ganz weniger und erst recht nicht zum Eigentum fast aus- Rhinow erkennen konnten, habe auch ich meine Motion am

schliesslich juristischer Personen wird. 5. Dezember letzten Jahres, in einem bestimmten, politi-

3. Es soll ein besonderes Augenmerk auf die Wirksamkeit schen Umfeld eingereicht. Es war der Tag nach der Volksab-

und die Vollzugstauglichkeit der zu treffenden Massnahmen stimmung über die Stadt-Land-Initiative. Sowohl Herr Rhi-

gelegt werden. Eine gewisse sachbezogene Nüchternheit ist now als auch ich haben unsere Vorstösse an diesem Tag

gerade in diesem Bereich verlangt, indem so rasch ideologi- eingereicht, eingedenk der Versprechungen, die wir als Mit-

sche Positionen aufeinanderprallen und indem Verände- glieder des überparteilichen Aktionskomitees gegen die

rungswillige so rasch zu Systemveränderern, Veränderungs- Stadt-Land-Initiative landauf, landab abgegeben haben.

unwillige umgekehrt oft zu Spekulanten gestempelt werden. Dabei sind wir von einer breiten Mehrheit anderer bürgerli-

Der laufenden Kontrolle der Wirksamkeit der getroffenen cher Exponenten unterstützt worden. Ich persönlich, aber

Massnahmen und der Bereitschaft zur allfälligen Anpassung auch andere haben der Stadt-Land-Initiative attestiert, dass

und Korrektur ist deshalb ein grosses Gewicht beizumessen. sie erstrebenswerte Ziele verfolgt. Ich habe sie aber abge-

4. Die Motion enthält eine Aufzählung einzelner Ziele, die lehnt, weil sie in der Wahl ihrer Mittel, weit über diese Ziele

beispielhaften Charakter aufweisen, nämlich die Förderung hinausschoss und den Kern der Eigentumsfreiheit selbst

des selbstgenutzten Wohneigentums und Wohnungsbaues, antastete.

die Bekämpfung der Spekulation und der Baulandhortung, Aber wir alle, die wir gegen diese Initiative angetreten sind,

die Milderung des Drucks institutioneller Anleger auf den haben anerkennen müssen, dass die Bodenpreise in den

Bodenmarkt - womit übrigens keineswegs den Pensions- letzten Jahren fast in der ganzen Schweiz beinahe explo-

kassen pauschal der Schwarze Peter zugespielt werden soll, sionsartig in die Höhe geschnellt sind. Wir alle haben aner-

9. März 1989 105 Bodenmarkt. Persönliche Vorstösse

kennen müssen, dass die Bodenspekulation einen miss- Grundlage biete, um eine solche Sperrfrist auch für nicht-

bräuchlichen Auswuchs unserer freiheitlichen Wirtschafts- landwirtschaftliche Grundstücke einzuführen, in der Mei-

ordnung darstellt, der keinen Rechtsschutz verdient, und nung, die Eingriffe in die Rechtspositionen und Freiheits-

dass eine breitere Streuung des Eigentums anzustreben rechte des Bürgers durch eine solche Sperrfrist seien relativ

wäre. gering und zeitlich massvoll.

Mit meiner Motion verfolge ich genau diese Ziele, d. h. die Es liegen nun offenbar - ich habe mich im Rahmen der

Bekämpfung der Bodenspekulation und die Förderung Eingabe dieser Motion beim Bundesamt für Justiz erkundigt

einer breiteren Eigentumsstreuung. - andere Auffassungen vor. Damals hat man mir gesagt, die

Ich habe versucht, dabei etwas ins Konkrete zu gehen. Verfassungsmässigkeit dieses Vorschlages sei zweifellos

Meine Motion bezieht sich aber nicht auf die ganze Breite gegeben. Heute ist es etwas anders. Ich möchte über die

des Bodenrechts, sondern nur auf Punkte, die den Bund Verfassungsmässigkeit nicht weiter ausholen. Ob Sie meine

betreffen und die auf dem Weg des politischen Vorstosses Motion als Motion entgegennehmen oder ob der Bundesrat

zu behandeln sind. aus verfassungsrechtlichen Gründen etwas anderes vor-

So ist nicht das bäuerliche Bodenrecht Gegenstand meines schlägt - ich werde mich nicht dagegen wehren. Wichtig ist

Vorstosses, was nicht heisst, dass es nicht Gegenstand meines Erachtens, dass der politische Gehalt meines Antra-

unseres Interesses sein soll, aber es liegt uns bereits vor, als ges über die Runden kommt und von Bundesrat und Parla-

Vorlage des Bundesrates. Hier ist kein Raum für Vorstösse, ment zur Kenntnis genommen und als Auftrag entgegenge-

hier wird das Antragsrecht zu betätigen sein. Auch das nommen wird.

Steuerrecht, das Baurecht und einzelne Grundsätze des Zu Ziffer 2: Ebenso gefährlich wie die kurzfristige Spekula-

Planungs- und Erschliessungsrechtes sind Bereiche der tion, die in Ziffer 1 behandelt werden soll, ist meines Erach-

kantonalen Hoheit, in die der Bund nach meiner Auffassung tens auch die langfristige Spekulation, die spekulative Bau-

nicht ohne Not und leichthin einzugreifen hat. Deshalb habe landhortung, die das Angebot vorï überbaubarem Boden

ich auf diesen Gebieten nicht motioniert. Es soll den Kanto- künstlich verknappt.

nen vorbehalten bleiben, hier das Erforderliche zu tun. Unser Boden ist ein unvermehrbares Gut und ohnehin

Zu meiner Motion: In Ziffer 1 ersuche ich den Bundesrat, schon sehr knapp. Wenn im Rahmen einer Raumplanung

eine Sperrfrist für die Veräusserung von Grundstücken, das überbaubare Areal nochmals verknappt wird - denn

namentlich von überbauten Mietwohnungsgrundstücken, jede Bauzone ist die Begrenzung der Verbaubarkeit der

einzuführen. Meine Naivität geht nicht so weit zu glauben, übrigen Zonen -, sollte mindestens im Rahmen der Bauzo-

dass die Bodenpreissteigerung nur, und vielleicht aus- nen ein flüssiger Bodenmarkt herrschen. Die Erfahrung, die

schliesslich, von der Bodenspekulation abhänge. Soweit wir aber machen, ist die, dass eingezontes Land nicht zur

geheich nicht. Ich bin mir völlig bewusst, dass die Begrenzt- Ueberbauung freigegeben wird. Wir haben damit eine wei-

heit des Angebots an Bauland einerseits und die stetige tere Verknappung des Baulandes, und zweifellos liegt hier

Nachfrage nach solchem Land andererseits eines der wich- ein wichtiger Punkt für die Steigerung des Bodenpreises.

tigsten, wenn nicht das wichtigste Element der Bodenpreise Diese Situation ist Ihnen allen bekannt.

und der Bodenpreissteigerung ist. Die kurzfristige Boden- Mit Ziffer 2 soll der Versuch gemacht werden, dieser speku-

spekulation ist indessen wohl eines der stossendsten Ele- lativen Baulandhortung, der langfristigen Spekulation, zu

mente der Bodenpreissteigerung. Die Realitäten, die diesem begegnen und zur Verflüssigung des Bodenmarktes beizu-

Antrag Pate standen, sind Ihnen allen hinreichend bekannt. tragen. Ich halte mir vor Augen, dass eine rigorose Durch-

Dass der kurzfristigen Bodenspekulation ein Riegel vorzu- führung dieser Ziffer 2 erhebliche Nachteile nach sich zie-

schieben ist, dürfte unbestritten sein. Lieber Einzelheiten hen kann. Ich bin mir im klaren darüber, dass es legitime

kann man in guten Treuen verschiedener Auffassung sein. Interessen eines Familienvaters gibt, allenfalls für seine

Ob zum Beispiel die Sperrfrist drei, fünf oder zehn Jahre unmündigen, noch nicht herangewachsenen Kinder Bau-

dauern soll, ist in meiner Motion nicht festgelegt. Offenbar parzellen vorzubehalten, damit sie eines Tages ein Haus

ist dieser Antrag von einer bestimmten Akzeptanz getragen; darauf bauen können. Das kann legitim sein. Es wird legitim,

er ist allerdings, und das scheint sein Pferdefuss zu sein, richtig und zweckmässig sein, dass der Handels- und

verfassungsrechtlich nicht sehr abgestützt. Ich möchte Gewerbetreibende oder Industrielle für seine Industrie, für

immerhin darauf hinweisen, dass die Idee einer Sperrfrist, sein Gewerbe, für seinen Handelsbetrieb Reserveland auf

für nichtlandwirtschatliche Liegenschaften nicht neu ist. Vorrat hält. Das ist durch meine Motion nicht ausgeschlos-

Bereits 1963 hat der Bundesrat in seiner Botschaft bezüglich sen. Denn in begründeten Fällen ist etwas, das so aussieht

der Revision des ZGB, als es um das Baurecht ging, den wie Baulandhortung, eben keine Baulandhortung, sondern

Antrag gestellt, Artikel 218 OR zu revidieren und auch die eine wirtschaftlich begründete Reservehaltung. Es wird

Absätze 2 und 3 zu ergänzen: für Bauland hätte die Sperr- wohl Sache gesetzlicher, ins einzelne gehender Bestimmun-

frist nach dem Vorschlag des Bundesrates drei Jahre betra- gen sein, hier den richtigen Weg zu finden, wie es im alten

gen. Als Bauland hätten Grundstücke gegolten, die alle Griechenland schon hiess: metron ariston-das Mass ist das

Voraussetzungen für die sofortige Ueberbauung erfüllen. In Wichtige.

seiner Botschaft vom 9. April 1963 hat der Bundesrat die Die Gegnerschaft gegen einen solchen Antrag, also Ziffer 2,

Gründe namhaft gemacht, die schon damals und die heute hoffe ich, mit diesen Bemerkungen etwas zu entkrampfen,

noch, in verstärktem Masse, für die Einführung einer sol- denn ich bin der Ueberzeugung, dass die Idee der Ueber-

chen Sperrfrist sprachen und sprechen: die Bekämpfung bauungspflicht mit Rückzonungsdrohung ein scharfes, aber

der kurzfristigen Bodenspekulation und damit die Dämp- ein notwendiges Instrument im Rahmen der Bekämpfung

fung des Preisauftriebes für Bauland. der spekulativen Baulandhortung ist.

Der Nationalrat, der diese Vorlage am 18. Juni 1964 behan- In Ziffer 3 geht um eine breitere Streuung des Eigentums.

delte, hat die Tauglichkeit der Sperrfrist als wirksames Mittel Litera a hat die Auswirkung, dass der Druck der institutionel-

gegen die Bodenspekulation in Zweifel gezogen. Er hat len Anleger auf dem Bodenmarkt etwas abgefangen werden

Artikel 218 Absatz 2 aber zugestimmt. Verfassungsrechtlich könnte, was zweifellos allgemein begrüsst wird.

ist überhaupt kein Vorbehalt grösserer Art gemacht worden. Litera b: Das Stockwerkeigentum ist dem langfristigen Mie-

Auch der Ständerat hat die Sperrfrist für nichtlandwirt- terverhältnis am verwandtesten. Wir haben in der Schweiz

schaftliche Grundstücke für verfassungskonform gehalten. meines Erachtens unter anderem deswegen eine sehr kleine

Am 15. Dezember 1964 hat die Debatte stattgefunden. Die Eigentümerquote, weil das Stockwerkeigentum ein äusserst

Sperrfrist ist allerdings aus politischen Gründen gestrichen kompliziertes, wenig handliches und darum im ordentlichen

worden. Man hat sich aber generell der Auffassung von Rechtsverkehr ungeliebtes Rechtsinstitut geblieben ist. Eine

Herrn Professor Hans Huber, dem grossen Verfassungs- Verbesserung im Sinne der leichteren Errichtbarkeit einer-

rechtler, angeschlossen: Er betrachtete die Sperrfrist als ein seits und des einfachen Zugangs zu solchem Eigentum,

Institut des materiellen Zivilrechts und hielt dafür, dass namentlich durch den Mieter, andererseits, würde diesem

Artikel 64 BV dem Bund hinreichende verfassungsmässige Institut möglicherweise grössere Beliebtheit verschaffen,

Marché foncier. Interventions personnelles 106 9 mars 1989

was erwünscht wäre. Denn wir wollen die Eigentümerquote reicht, die übrigen 44 seit 1985. Ich glaube, auch diese sehr

ja nicht schwergewichtig über einen verstärkten Einfami- grosse Zahl von Vorstössen zeigt, dass auf diesem Gebiet

lienhaus-Bauboom fördern. ein dringender politischer Handlungsbedarf besteht.

Damit hängt Literac zusammen; eine Massnahme, um im Zwar ist der Staat auf dem Gebiete des Bodenrechts in

Verein mit einer eleganteren und einfacheren Stockwerkei- jüngster Zeit nicht untätig geblieben: Im Jahre 1980 ist das

gentumsregelung die Eigentümerquote zu erhöhen - die Raumplanungsgesetz in Kraft getreten, und inzwischen

Einräumung des Vorkaufsrechtes des Mieters an von ihm haben wir einige erhebliche Fortschritte auf dem Gebiet des

bewohnten Wohnungen. Man kann diese Regelung zweifel- bäuerlichen Bodenrechts gemacht. Das neue Pachtrecht ist

los als zu weitgehend ablehnen, wenn sie auf alle Mietver- seit rund zwei Jahren in Kraft. Im Oktober des vergangenen

hältnisse anwendbar sein sollte. Es lohnt sich allerdings zu Jahres hat der Bundesrat zudem dem Parlament den

prüfen, auf welche Mietverhältnisse ein solches Vorkaufs- Entwurf zu einem Bundesgesetz über das bäuerliche

recht angewendet werden kann; in diesem Sinne bitte ich Bodenrecht unterbreitet. Ihre vorbereitende Kommission

Sie um Ueberweisung auch der Litera c. wird die Behandlung dieser Vorlage nächste Woche aufneh-

Ziffer 4 ist letzten Endes der Versuch, den Druck der institu- men. Sehr viele andere Revisionen stehen in parlamentari-

tionellen Anleger auf einem weiteren Wege dem Boden- scher Beratung oder in Bearbeitung durch die Verwaltung.

markt wegzuziehen, damit den Nachfragedruck zu erleich- Ich möchte Ihnen immerhin einen kurzen Ueberblick geben.

tern und die Frage des Bodenmarkts etwas kühler anzu- Im Mietrecht haben Sie die Revisionsvorlage bereits als

gehen. Erstrat behandelt. Der Nationalrat wird die Mietrechtsvor-

Ich sehe, dass die Ziffer 4 im Heft «Uebersicht über die lage nächste Woche in Angriff nehmen.

Verhandlungen der Bundesversammlung» nicht enthalten Bezüglich der Revision des Raumplanungsgesetzes sind die

ist. Es ist Ihnen eine berichtigte Fassung ausgeteilt worden. Arbeiten der Expertenkommission unter Herrn Jagmetti

Es geht hier darum, zum Zwecke der Entlastung des Boden- abgeschlossen. Der Schlussbericht liegt vor. Mein Departe-

marktes vom Druck der Vorsorgeeinrichtungen eine Revi- ment und der Bundesrat werden demnächst über die weite-

sion der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen vorzule- ren Folgen zu entscheiden haben.

gen und den Vorsorgeeinrichtungen neue Anlagemöglich- Im Steuerrecht enthält das Bundesgesetz über die Harmoni-

keiten, zum Beispiel Neat, «Bahn 2000» usw., zu eröffnen - sierung der direkten Steuern auch bodenrelevante Bestim-

bei Gott keine Trouvaille, die ich selbst verbrochen habe. Sie mungen wie die Grundstückgewinnsteuer und die Vermö-

kennen diese Gedanken aus anderen Papieren und Unter- genssteuer.

lagen. Das Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge wird revi-

Zusammenfassend ersuche ich Sie, dieser Motion zuzustim- diert werden. Neben rein versicherungstechnischen Anlie-

men und damit einerseits der Spekulation den Riegel zu gen werden auch bodenpolitische Aspekte zu berücksichti-

schieben und andererseits einer breiteren Streuung des gen sein. Es wird insbesondere schon heute versucht, die

Grundeigentums Ihre Förderung zu verleihen. Mittel der beruflichen Vorsorge vermehrt in den Dienst der

Zum Postulat: Wie Herr Kollege Rhinow das bereits erwähnt Wohneigentumsförderung zu stellen.

hat, sind in bestimmten Bereichen die Zeitverhältnisse Bezüglich einer Sperrfrist für nichtlandwirtschaftliche

dringlich geworden. Wir sind der Auffassung, dass unter Grundstücke schlägt die Kommission des Nationalrates, die

Umständen Dringlichkeitsrecht notwendig sein kann. Ich sich mit zwei parlamentarischen Initiativen zum Bodenrecht

traue mir nicht zu, mit meinen beschränkten Ressourcen befasst, in Form einer Kommissionsinitiative eine Sperrfrist

und Kräften selbst zu entscheiden, wo Dringlichkeitsrecht für die Wiederveräusserung von Grundstücken vor. Dieselbe

wichtig und notwendig wäre. Ich wäre überfordert, antreten nationalrätliche Kommission hat zudem einer Subkommis-

zu müssen, wenn die Dringlichkeitsnotwendigkeit bestritten sion den Auftrag erteilt, auf Verfassungsstufe einen Gegen-

würde. Ich lade darum den Bundesrat ein, selbst diese entwurf zur parlamentarischen Initiative von Herrn Bundi zu

notwendigen Ueberlegungen anzustellen und mit Bezug auf erarbeiten.

die Frage der Dringlichkeit das ihm gut Scheinende zu tun. Der Bundesrat seinerseits hat dem Eidgenössischen Justiz-

Ich habe mit Befriedigung zur Kenntnis genommen, dass und Polizeidepartement den Auftrag erteilt, Vorschläge über

der Bundesrat- in der Beantwortung einer nationalrätlichen die Weiterentwicklung des Bodenrechts zu erarbeiten. Eine

Motion, die ebenfalls auf eine Sperrfrist hinausging - eine interdépartementale Arbeitsgruppe ist seit Anfang dieses

zeitlich beschränkte, offenbar dringliche Vorkehr als zweck- Jahres am Werk.

mässig erachtet. Das ist der Weg, den ich ebenfalls dem Sie sehen also, es besteht nicht nur politischer Handlungs-

Bundesrat zu beschreiten empfehlen möchte. bedarf auf diesem Gebiet, sondern es besteht auch sehr viel

In diesem Sinne danke ich für eine gute Aufnahme der politischer Koordinationsbedarf und vor allem auch Eini-

Motion. gungsbedarf über die zeitliche Abfolge dieser sehr vielen

Gesetzgebungsvorhaben auf dem Gebiete des Bodenrechts.

Bundesrat Koller: Das Bodenrecht gibt seit Jahrzehnten Für die Lösung oder Milderung der bodenrechtlichen Pro-

Anlasszu politischen Vorstössen, Debatten und gesetzgebe- bleme bestehen somit verschiedenste Ansätze auf allen Ebe-

rischen Massnahmen. Es steht auch heute wieder im Zen- nen der Gesetzgebung.

trum des Interesses. Die Vorschläge lassen sich, wenn man sie inhaltlich analy-

In der jüngeren Vergangenheit war es insbesondere die siert, unterschiedlich rasch verwirklichen und können dem-

Stadt-Land-Initiative gegen die Bodenspekulation, die zu nach in kurz-, mittel- und langfristige Massnahmen unterteilt

grundlegenden Diskussionen über die künftige Weiterent- werden.

wicklung des Bodenrechts Anlass gab. Die persönlichen Kurzfristig lassen sich insbesondere jene Massnahmen ver-

Vorstösse, die hier vorgetragen wurden, sind ja auch aus wirklichen, für die keine grösseren technischen Abklärun-

diesem politischen Umfeld heraus entstanden. gen nötig sind und die auch gesetzgeberisch nicht aufwen-

Besorgniserregende Bodenpreissteigerungen, spektakuläre dig sind. Dazu gehört etwa die Einführung einer Sperrfrist

Einzelfälle übersetzter Liegenschaftspreise, stark gestie- für die Wiederveräusserung von Grundstücken, allerdings

gene Mietpreise, tiefe Leerwohnungsbestände, grosse unter dem Vorbehalt der Frage der Verfassungsmässigkeit,

Beträge anzulegenden Kapitals aus der beruflichen Vor- auf die Herr Ständerat Schmid schon hingewiesen hat.

sorge, fehlendes Angebot an Bauland und ähnliche Pro- Ebenso dazu zählt der Bundesrat eine stärkere Begrenzung

bleme sind zweifellos Grund eines weitverbreiteten Unbeha- der Anlagen der institutionellen Anleger in Grundstücken

gens auf diesem Gebiet. und allenfalls die Beschränkung der Belehnungshöhe von

Sie erlauben mir daher, diese Vorstösse kurz in einen etwas Grundstücken mit Hypothekardarlehen. Kurzfristig scheint

grösseren Rahmen zu stellen. Das Bundesamt für Justiz hat auch eine Revision der Ausführungsverordnung zum Raum-

die parlamentarischen Vorstösse zum Bodenrecht im Sied- planungsgesetz möglich zu sein.

lungsbereich seit 1970 zusammengestellt. Es sind 50 an der Zu den mittelfristigen Massnahmen gehören die vorhin

Zahl. Sechs davon wurden zwischen 1971 und 1984 einge- genannte Revision des Raumplanungsgesetzes, die Einfüh-

9. März 1989 107 Bodenmarkt. Persönliche Vorstösse

rung eines Vorkaufsrechtes des Mieters, Vereinfachungen Bisher ging der Bundesrat - Herr Ständerat Schmid hat

im Stockwerkeigentum oder neue Formen der Mieterpartizi- darauf hingewiesen - aufgrund eines Gutachtens von Herrn

pation. Prof. Huber aus dem Jahre 1964 davon aus, dem Bund stehe

Es handelt sich hier durchwegs um Ideen, die im einzelnen die Kompetenz zu, eine solche Sperrfrist auch für nichtland-

noch konkretisiert werden müssen - am weitesten ist das wirtschaftliche Grundstücke zu erlassen. Der heutige Stand

bei der Revision des Raumplanungsgesetzes geschehen -, der Verfassungsdiskussion und -interprétation lässt diesen

im übrigen aber doch um Massnahmen, deren Tauglichkeit Schluss nicht mehr ohne weiteres zu und verlangt minde-

zum Teil noch umstritten ist. stens eine nochmalige eingehende Prüfung dieser Verfas-

Als langfristige Massnahme schliesslich kommen vor allem sungsfrage. Gegebenenfalls wird der Bundesrat aber, um

eine allfällige Neugestaltung der verfassungsrechtlichen der drängenden Problemen auf dem Bodenmarkt Herr zu

Eigentumskonzeption und allenfalls zusätzliche steuer- werden, Lösungen auch auf dem Dringlichkeitsweg vor-

rechtliche Massnahmen sowohl auf der Ebene des Bundes schlagen.

wie der Kantone in Frage. Der Bundesrat beantragt daher in diesem Punkt - vor allem

Vor diesem Hintergrund kann ich nun recht rasch und kurz wegen diesen verfassungsrechtlichen Gründen -, die Mo-

die Stellung des Bundesrates zu den Motionen von Herrn tion als Postulat entgegenzunehmen.

Rhinow und Herrn Schmid bekanntgeben. Die Verwirklichung zweier weiterer Vorschläge ist mit heik-

Soweit die Forderungen von Herrn Rhinow in die Richtung len und komplexen juristischen und wirtschaftlichen Proble-

der Revision des Raumplanungsgesetzes und der Arbeiten men verbunden. So ist ungewiss, ob mit einer Revision der

der interdepartementalen Arbeitsgruppe über die Weiterent- Bestimmungen über das Stockwerkeigentum dessen

wicklung des Bodenrechts gehen, ist der Bundesrat bereit, Erwerb wirklich erleichtert werden kann. Wie der Bundesrat

diese Motion als Motion entgegenzunehmen. bereits im Zusammenhang mit der Beantwortung der

Das betrifft Ihre Forderungen, die Spekulation zu bekämp- Motion Wohneigentumsförderung der CVP-Fraktion darge-

fen, der Baulandhortung entgegenzuwirken, den Druck legt hat, ist er der Meinung, diese gesetzlichen Bestimmun-

institutioneller Anleger auf dem Bodenmarkt zu mildern und gen seien an sich kaum revisionsbedürftig. Die grundlegen-

die rechtzeitige Erschliessung der richtig dimensionierten- den Fragen des Stockwerkeigentums sind gesetzgeberisch

ich glaube, diese Präzisierung ist sehr wichtig, Herr Rhinow befriedigend gelöst. In wichtigen strittigen Fragen hat

- Bauzonen voranzutreiben. zudem die Gerichtspraxis eine Klärung gebracht. Mit dem

Die beiden anderen Forderungen - die Förderung des Motionär wünschte sich freilich der Bundesrat auch eine

selbstgenutzten Wohneigentums und Wohnungsbaus sowie vermehrte Verbreitung dieses Instituts. Er ist im Rahmen

der flächensparenden Bauweise und der Erneuerung der seiner Möglichkeiten bereit, Massnahmen zur Erleichterung

bestehenden Bausubstanz - möchte der Bundesrat als des Erwerbs von Stockwerkeigentum zu prüfen.

Postulat entgegennehmen. Vor allem beim letzten Punkt In der Ziffer 3c wünscht der Motionär sodann die Einfüh-

kommt es entscheidend auf die Mitwirkung der Kantone an, rung eines Mietervorkaufsrechts. Dieses Instrument hat der

die sogar die Hauptkompetenz haben: Bei der Förderung Bundesrat bereits in Erwägung gezogen. Frühere Untersu-

des selbstgenutzten Wohneigentums beantragen wir Ihnen chungen zum Mietervorkaufsrecht haben indessen gezeigt,

Ueberweisung als Postulat, gleich wie wir das mit der seiner- dass die konkrete Ausgestaltung dieser Idee sehr an-

zeitigen Motion der christlichdemokratischen Fraktion spruchsvoll ist. Insbesondere muss geklärt werden, wer bei

gemacht haben. Diese Förderung hat nur dann einen Sinn, Liegenschaften mit vielen Mietern ein Vorkaufsrecht aus-

wenn die Kantone bereit sind, mindestens im gleichen Mass üben kann: Ist es die Gesamtheit aller Mieter, oder sind es

bei diesen Förderungsmassnahmen mitzuwirken. einzelne Mieter oder Mietergruppen? An welchem Objekt

Zur Motion Schmid. Sie unterscheidet sich von der Motion kann dieses Recht ausgeübt werden: nur an der Wohnung

von Herrn Rhinow darin, dass sie nicht nur Ziele bezeichnet, oder an der ganzen Liegenschaft? Weil hier noch sehr viele

sondern sich auch weitgehend über die Mittel äussert, die Fragen offen sind, beantragt Ihnen der Bundesrat, diesen

zur Erreichung dieser Ziele einzusetzen wären. Soweit diese Punkt der Motion (Ziffer 3c) auch als Postulat anzunehmen.

Motion wiederum mit den von mir genannten bundesrätli- Der Bundesrat ist also gesamthaft bereit, die Motion Schmid

chen Zielen und Vorhaben übereinstimmt, sind wir bereit, in den Punkten 2, 3a und 4 als Motion entgegenzunehmen.

sie als solche anzunehmen. Das betrifft die Punkte Ziffer 2, Für die Punkte 1,3bund3c beantragt er Ihnen Umwandlung

3a und 4. in ein Postulat.

Ich darf darauf hinweisen, dass vor allem bei der Finanzie- Aus den von mir bereits genannten Gründen - Staffelung

rung öffentlicher Vorhaben wie Neat und «Bahn 2000» des zeitlichen Vorgehens und genaue Prüfung der Dring-

durch Vorsorgeeinrichtungen (Ziffer 4) bereits heute die lichkeit- ist der Bundesrat auch bereit, das Postulat Schmid

Möglichkeit besteht, das Vermögen bis zu 100 Prozent in entgegenzunehmen, mit dem die Frage geprüft werden soll,

Form von Forderungen gegenüber dem Bund, den Kanto- welche der in Aussicht zu nehmenden Massnahmen Ihnen

nen oder Banken anzulegen (Art. 54 Bst. a BW 2). allenfalls auf dem Dringlichkeitswege zu unterbreiten seien.

Bezüglich insbesondere der Einführung einer Sperrfrist für

die Wiederveräusserung nichtlandwirtschaftlicher Grund- Vizepräsident: Um bei der Diskussion einen Ueberblick zu

stücke ist der Bundesrat der Meinung, diese könnte wenig- haben, wollen wir statt der Gedankenstriche die Zahlen 1 bis

stens als zeitlich befristete Massnahme - ich betone «kurz- 6 setzen.

fristig» - ein taugliches Mittel sein, Spekulationsgeschäfte

mit Grundstücken zu unterbinden, vor allem um auf diesem Rhinow: Ich kann mich sehr kurz fassen. Ich danke dem

Gebiet die heute grassierende Inflations- und Spekulations- Bundesrat für die freundliche Entgegennahme der Begeh-

mentalität zu brechen. ren. Ich bin auch einverstanden mit der Umwandlung der

Es würde sich also um eine ähnliche Massnahme handeln beiden Punkte in ein Postulat, allerdings nur aufgrund der

wie bei den Sofortmassnahmen in den sechziger und siebzi- Begründung, die uns Herr Bundesrat Koller heute gegeben

ger Jahren zur allgemeinen Inflatiohsbekämpfung. Dabei hat, nämlich wegen des hohen Mitwirkungsbedarfs der Kan-

steht für uns fest, dass, um unerwünschte Nebenwirkungen tone.

zu vermeiden, bestimmte Ausnahmen gewährt werden Ich wäre nicht einverstanden, wenn in dieser Unterschei-

müssten - beispielsweise beim Erbgang oder bei der dung auch eine sachliche Gewichtung zum Ausdruck kom-

gewinnlosen Veräusserung an einen Eigennutzer. Der Vor- men sollte, denn für uns ist die Förderung etwa des Wohnei-

teil einer Sperrfrist liegt darin, dass diese Massnahme ohne gentums gleich wichtig wie die anderen Ziele. Ich möchte

grossen gesetzgeberischen Aufwand eingeführt und in der das ausdrücklich unterstreichen.

Praxis verhältnismässig einfach angewendet und kontrol-

liert werden kann - wir haben ja die Erfahrungen aus dem Vizepräsident: Herr Rhinow ist mit der Umwandlung der

bäuerlichen Bodenrecht. Punkte 1 und 6 in ein Postulat einverstanden.

Marché foncier. Interventions personnelles 108 9 mars 1989

Schmid: Auch ich möchte Herrn Bundesrat Koller für seine Arbeitgebern ebenso wie von Arbeitnehmern beklagt wer-

Ausführungen^ danken und kann mich ebenfalls mit der den. Es kann deshalb nicht die Raumplanung sein, die für

Umwandlung der Ziffern 1, 3b und e in Postulate einverstan- die Bodenpreissteigerung verantwortlich ist. Sie ist auch

den erklären, um die Parallelität mit Herrn Rhinow vollstän- nicht der primäre Grund, warum der Markt nicht mehr spielt.

dig zu machen; dies bei Ziffer 1 nur nach Massgabe folgen- Oder sagen wir es präziser: Das Raumplanungsrecht scheint

der Erklärung: Ich gehe davon aus, dass der Bundesrat der Bodenpreissteigerung nicht begegnen zu können.

politisch den Willen kundtut, die Sperrfrist tatsächlich an die Wir stehen vor der Tatsache, dass die Bodenpreise in vielen

Hand zu nehmen und durchzuführen, und dass die Frage Gegenden der Schweiz nicht mehr von den Nutzungsmög-

des Postulats nur deswegen als solches abschliessend auf- lichkeiten her ermittelt werden, sondern ausschliesslich und

getaucht ist, weil die verfassungsmässige Grundlage abzu- allein von der Wertsicherung und der künftigen Wertbil-

klären ist. dung. Dieser Vorgang führt zu wahnhaften Preisen und

vertreibt die privaten, kleinen Käufer vom Markt. Es kann

Vizepräsident: Herr Schmid ist mit der Umwandlung der aber nicht angehen, dass die Pensionskassen und Versiche-

Ziffern 1, 3b + e in Postulate einverstanden. rungsgesellschaften und das Grosskapital allen Boden auf-

kaufen, sonst nützt auch die Eigentumsförderung nichts,

Iten: Bei der Abstimmungskampagne haben wir alle, die wir denn sie setzt vor allem einen Markt voraus, der von vielen

gegen die Stadt-Land-Initiative gekämpft haben, anerken- Marktteilnehmern erreicht werden kann. Da genügt die

nen müssen, dass im Bereich der Bodenpreise und des Eigentumsförderung mit finanziellen Beihilfen nicht. In Kan-

Bodenmarktes ungelöste Probleme bestehen. Wir mussten tonen mit einem angespannten Markt ist sie auch kaum

eingestehen, dass die Mieten, zum Teil aufgrund zu hoher präsent.

Bodenpreise, überhöht sind, dass Private kaum mehr Boden Die Eigentumsförderung ist staatspolitisch sehr wichtig. Es

erwerben können und dass der Immobilienmarkt in gewis- müssen zahlreiche Bürgerinnen und Bürger am Bodenei-

sen Gebieten nicht mehr spielt. Es ist daher folgerichtig, gentum partizipieren können. Sie müssen selbst im Schiff

wenn wir uns hinter die Stossrichtung der Vorstösse von sein und nicht nur von weitem zuschauen, wie es davon-

René Rhinow und Carlo Schmid stellen. fährt. Das führt zu Unzufriedenheit und stachelt Vorstösse

Der Boden ist ein knappes Gut, und er wird es bleiben. wie die Stadt-Land-Initiative an. Wenn wir also hören, dass

Immer wieder musste man darauf hinweisen, dass bei der das Raumplanungsgesetz keine gerechtere Verteilung des

Raumplanung einiges verbessert werden könnte. So gilt Bodens bewirkt, müssen andere Ueberlegungen gemacht

etwa die Landhortung aus spekulativen Gründen als eine und Massnahmen ergriffen werden.

der Ursachen der Bodenpreissteigerung. Noch 1987 wurde Wir stellen fest, dass wir im Bereich des Steuerrechts Män-

von einer Vollzugskrise gesprochen. Es wurde bemängelt, gel haben und dass ein erheblicher Nachholbedarf im

dass die Richtplanungen der Kantone die bundesrechtliche Eigentumsförderungsrecht besteht. Wenn wir aber die Pen-

Frist nicht einhalten würden. sionsmilliarden ungehemmt in den Bodenmarkt fliessen las-

Der Bundesrat sah aber nicht tatenlos zu. In seinem Bericht sen, bleibt der Traum vom Eigenheim ausgeträumt. Es

über den Stand der Entwicklung der Bodennutzung und scheint mir daher wichtig, dass vor allem die Versicherun-

Besiedlung der Schweiz vom 14. Dezember 1987 und im gen und Pensionskassen mit den Mitteln der gebundenen

Bericht über die Legislaturplanung 1987/1991 nahm er eine Selbstvorsorge neue Wege in der Förderung des Eigentums

klare Haltung ein. Diese Haltung gab der Ueberprüfung der beschreiten. Vorstösse in dieser Richtung, wir haben es

Nutzungsplanung in den Kantonen und Gemeinden Auf- gehört, liegen genügend auf dem Tisch.

trieb. Die Gemeinden sind nun daran, die Ortsplanungen zu Meine Ausführungen sollten vor allem darauf aufmerksam

überarbeiten und auf den neuesten Erkenntnisstand zu brin- machen, dass das Bodenproblem nicht entschärft werden

gen. So werden die Prinzipien des haushälterischen Um- kann, wenn der Markt als das Beste und sinnvollste Verteil-

gangs mit dem Boden, sei es aus ökologischen Gründen, prinzip nicht spielt. Bodenpolitik ist der Versuch, einen

zugunsten der freien Landschaft, oder im Interesse der besseren und vernünftigeren Bodenmarkt herzustellen.

Bekämpfung der Zersiedelung, durchgesetzt. Diese aber ruft nach einer ganzheitlichen Sicht, die in den

Es sind aber auch Massnahmen vorgesehen, dass im Zonen- Motionen zum Ausdruck kommt.

bereich qualitativ besser und haushälterischer gebaut wird.

Wichtig sind die Erschliessungspflicht und die Massnahmen Schoch: Es ist schon richtig, was die Herren Rhinow und

gegen die Landhortung. Unter dem Gesichtspunkt der Schmid heute bei der Begründung ihrer Vorstösse ausge-

Raumplanung ist wichtig, dass der Baulandmarkt vom land- führt haben: Wem es nicht ohnehin schon vorher klar war,

wirtschaftlichen Bodenmarkt klar getrennt wird. Denn die dem ist spätestens im Vorfeld der Stadt-Land-Initiative klar

Vorwegnahme potentieller Wertsteigerungen im Landwirt- geworden, dass die Situation auf dem Bodenmarkt in weiten

schaftsgebiet hat zu Preisen geführt, die weit über dem Bevölkerungskreisen als äusserst unbefriedigend empfun-

Ertragswert des landwirtschaftlichen Bodens liegen. den wird, und dass die Bevölkerung daher von uns Politi-

Der Bundesrat kündigte im Bericht über die Legislaturpla- kern, vom Bundesrat, vom Parlament erwartet, dass die

nung an, er werde die im Raumplanungsbericht aktuellen Problematik entschlossen angepackt und rasch griffigen

und anstehenden Massnahmen in einem Realisierungspro- Lösungen zugeführt wird.

gramm konkretisieren. Ich frage den Bundesrat an, bis wann Es wäre ein elementarer Irrtum - und das muss heute gerade

dieses Programm zu erwarten ist. auch in diesem Rat deutlich gesagt werden -, anzunehmen,

Die Raumplanung löst aber die Probleme, die die Stadt- das Thema sei mit der an sich deutlichen (ich füge in

Land-Initiative bewusst gemacht und ins Zentrum gestellt Klammern bei: von mir aus gesehen vielleicht zu deutlichen)

hat, nicht. In der Schweiz ist, gemessen am verfügbaren Ablehnung der Stadt-Land-Initiative vom Tisch. Im Gegen-

Boden, zuviel Kapital auf dem Markt. Versicherungsmilliar- teil, die Problematik ist nach wie vor von grosser, von

den suchen Anlagen in Immobilien. Diese Konkurenz treibt grösster Aktualität. Es ist daher zweifellos unsere Aufgabe

die Preise in die Höhe und die privaten, kleinen Anleger aus und die Aufgabe des Bundesrates, wirksame Massnahmen

dem Markt. Es stellt sich die Frage, wie verhindert werden in die Wege zu leiten.

kann, dass die Versicherungsmilliarden ihr Heil vorwiegend Es ist heute bereits darauf hingewiesen worden, dass die

im Boden- und Immobilienmarkt suchen. Die Motion Carlo Problematik nicht neu ist. Das Parlament hat sich schon seit

Schmid und auch die Antwort des Bundesrates zeigen Wege Jahrzehnten mit der Frage beschäftigt, wie auf dem Boden-

auf. markt bessere Verhältnisse geschaffen werden könnten. Es

Vielleicht musste man aber gerade bei der zweiten Säule, darf auch daran erinnert werden, dass neben der Stadt-

deren negative Folgen nicht nur auf dem Immobilienmarkt Land-Initiative bereits 1950 und 1966 zweimal über Initiati-

allmählich deutlich werden, tiefer fragen und sich überle- ven abzustimmen war, die sich mit der Bodenpolitik

gen, ob die einmal gewählte Konstruktion richtig sei. Es beschäftigten, nämlich über die Jungbauern-lnitiative und

zeigen sich ja auch zahlreiche andere Nachteile, die von über eine Initiative der SP. Beide Initiativen sind aber mit

9. März 1989 109 Bodenmarkt. Persönliche Vorstösse

Nein-Stimmenanteilen in der Grössenordnung von 70 Pro- Die verfassungsrechtlichen Bedenken, die heute im Zusam-

zent praktisch ebenso deutlich abgelehnt worden wie die menhang mit der vorgeschlagenen Sperrfrist für nicht land-

Stadt-Land-Initiative. wirtschaftliche Grundstücke vorgebracht worden sind,

Uebrigens stand auch die Frage der Sperrfrist - das ist machen mir in dieser Richtung ein bisschen den Eindruck

ebenfalls ausgeführt worden; Herr Schmid hat im Detail einer mutlosen, einer zögernden Haltung. Ich erinnere

darauf hingewiesen - bereits in den Jahren 1963 und 1964 daran, dass 1963 keine derartigen Bedenken bestanden,

zur Diskussion. dass namhafteste Experten und Fachleute der Meinung

Die Problematik ist aber im Verlaufe der vergangenen Jahre waren, Artikel 64 der Bundesverfassung decke eine solche

- ganz besonders im Verlaufe der letzten paar wenigen Sperrfrist ab.

Jahre - ganz beträchtlich brisanter geworden. Die Boden- Ich würde mich freuen, wenn wir in diesem Bereich wirklich

preise sind heute in einem Mass nach oben geschnellt, das griffige Massnahmen vorgeschlagen erhalten würden; wenn

eindeutig nicht mehr vernünftig ist und heute gebieterisch die Anliegen der Motionäre in diesem Sinne artrein in die

nach einer Intervention ruft; denn - darüber sind wir uns Realisierungsphase überführt werden könnten. Dabei ist

wohl alle einig - gesamtwirtschaftlich sind unkontrollierbar indessen ein Vorbehalt zu beachten, und darauf lege ich

nach oben enteilte Grundstückpreise höchst unerfreulich, grossen Wert: Es wäre grundverkehrt - und es würde genau

aus den Gründen, die bereits dargelegt worden sind; theore- das erreicht, was wir nicht erreichen wollen -, wenn die

tisch formuliert aber vor allem deshalb, weil damit keine Massnahmen des Bundesrates, die Realisierung der Vor-

Wertschöpfung verbunden ist. schläge der Motionäre, zu einer forcierten Bautätigkeit füh-

Es ist also wesentlich, dass etwas getan wird. Dabei sind ren würden. Das wollen wir nicht! Das wäre dann die

allerdings die Zielsetzungen beider Motionen, die heute zur Umkehr dessen, was wir anstreben.

Diskussion stehen, nicht neu. Man hat schon vor Jahren und In diesem Sinne hoffe ich, dass wir bald, sehr bald, über

Jahrzehnten über diese Zielsetzungen diskutiert. Ich möchte konkrete Massnahmen und über griffige Vorschläge des

bei dieser Gelegenheit immerhin die Chance benützen, ein Bundesrates entscheiden können.

bodenpolitischesGrundsatzprogramm der Freisinnig-demo-

kratischen Partei der Schweiz aus dem Jahre 1973 in Erinne- Onken: Die Vorstösse der Kollegen Rhinow und Schmid

rung zu rufen. Ich nehme mir die Freiheit, aus diesem sind ganz sicher grunsätzlich zu begrüssen, und zwar auch

Grundsatzprogramm 1973 die Zielvorstellungen, vier Ziffern, von denen, die im Abstimmungskampf zur Stadt-Land-Initia-

zu zitieren. Sie werden feststellen, dass diese vor 16 Jahren tive auf der anderen Seite gestanden haben und für eine

entwickelten Zielvorstellungen praktisch identisch sind, ja grunsätzlichere und grundlegendere Reform unseres

zum Teil fast wörtlich übereinstimmen mit dem, was heute in Bodenrechts eingetreten sind. Die Vorstösse - das muss

diesem Rat diskutiert und verlangt worden ist. Die FDP hat man ihnen lassen - verfolgen die richtige Zielrichtung. Sie

damals gesagt, es müssten realisiert werden: pochen auf die Einlösung von Versprechen, die schon frü-

«1. Eine breite Streuung des individuellen Grundeigentums her gegeben worden sind und die natürlich im Abstim-

inklusive Wohnungseigentum zum Eigengebrauch. mungskampf wortreich erneuert wurden, und sie verstärken

2. Die Schaffung eines funktionsfähigen und transparenten allemal den politischen Druck auf den Gesetzgeber, hier

Baulandmarktes. endlich tätig zu werden. Aber die Frage ist die: Was vermö-

3. Die Verhinderung von übersetzten Gewinnen und Erträ- gen diese Vorstösse tatsächlich zu erreichen? Was werden

gen aus Grundeigentum. sie bewirken? Denn die Frage ist doch, Herr Kollege

4. Die Eindämmung der inflatorischen Wirkung der Boden- Schoch, wenn schon im 1973er Programm der FDP-wahr-

preise und Grundstückgewinne.» scheinlich Messen sich noch frühere finden, die ähnliche

Diese Zielvorstellungen sind heute so aktuell, wie sie bereits Postulate enthielten, wahrscheinlich auch im Programm der

1973 waren. Sie sind sogar noch aktueller geworden. CVP, schon gar in dem der SP -, wenn also schon diese

Zu Herrn Schmid möchte ich immerhin bemerken, dass das, Ziele an und für sich klargelegt waren, wenn darüber ein

was ich eben zitiert habe, weder unverbindlich noch dem Konsens bestand, wenn dafür im Grundsatz politische Mehr-

Tagesgeschehen entrückt ist, womit wahrscheinlich die heiten zur Verfügung standen: Warum ist denn in der gan-

Dinge wieder an ihren richtigen Platz gestellt sind. zen Zeit nichts oder so wenig geschehen? Warum hat es zu

Zur Diskussion steht heute also nicht die Frage der Zielset- den Missständen, die jetzt evident geworden sind, kommen

zung, sondern offen ist die Frage, wie die Ziele- über die wir können, und wird es jetzt unversehens anders kommen mit

uns grundsätzlich einig sind - erreicht werden sollen. Die diesen Vorstössen? Die Antwort ist die: Weil Papier geduldig

Herren Rhinow und Schmid machen Vorschläge, denen ich ist, weil viele Formulierungen allgemein gehalten sind und

mich auf der ganzen Linie anschliessen kann und die ich weil man sich bei den Instrumenten, die einzusetzen wären,

persönlich eigentlich auch auf der ganzen Linie als Motio- nicht einig ist bzw. weil es da ganz erhebliche Widerstände

nen an die Adresse des Bundesrates weitergeleitet hätte. gibt - darum ist nichts geschehen!

Nachdem sich allerdings die Herren Schmid und Rhinow mit So ist auch der Vorstoss von Kollege Rhinow - ich muss es

der teilweisen Ueberweisung als Postulate einverstanden sagen - sicher in der Zielrichtung richtig, aber sehr weit

erklärt haben, will ich dem nicht opponieren, in der Hoff- gefasst und sehr allgemein gehalten. Herr Rhinow hat

nung, der Bundesrat werde so oder so rasch und entschlos- gesagt, man habe sich in diesem Vorstoss gefunden, und

sen handeln. ich anerkenne, dass alle FDP-Mitglieder dieses Rates die

Das dürfte meines Erachtens um so naheliegender sein, als Motion von Herrn Rhinow unterzeichnet haben. Aber der

beide Motionäre vor allem auch Vorschläge aufgenommen Mantel ist natürlich auch sehr weit, und konkrete Instru-

haben, die durch die Expertenkommission Jagmetti, die sich mente, die vielleicht weh tun könnten, die Widerstand erre-

mit der Revision des Raumplanungsgesetzes beschäftigt, gen könnten, werden in seinem Vorstoss nicht vorgeschla-

ausgearbeitet worden sind, die also nicht mehr gänzlich neu gen. Da hat man es auch vom Bundesrat her leichter, wohl-

sind, sondern doch schon eine gewisse parlamentarische wollend zu sein, freundliche Annahme zu erklären und kei-

Erwahrung durchgemacht haben. nen Widerstand zu leisten.

Dem Bundesrat möchte ich einfach bei der Realisierung der Bei der Motion von Kollege Schmid sieht das schon ganz

an sich unbestrittenen Zielvorgaben einen dringlichen anders aus. Denn dort geht es um Instrumente, und dort

Wunsch mit auf den Weg geben: Ich meine, es sei notwen- tauchen die Widerstände auf; sie tauchen vor allem dort auf,

dig, dass der Bundesrat den Mut zu grundlegenden - ich bin wo es ans Lebendige geht.

fast versucht zu sagen: zu radikalen - Reformvorschlägen Beim Punkt 1, der Sperrfrist, die - wie Kollege Schmid

aufbringt. Ich würde es ausserordentlich bedauern, wenn selber ausgeführt hat - nicht neu ist, die wir aus. dem

der Bundesrat legislatorischen Perfektionismus betreiben bäuerlichen Bodenrecht und von der Revision von 1963 her

und aus diesem Bedürfnis nach Perfektionismus heraus kennen, die auch als Entlastungspostulat überraschender-

kleinkarierte Massnahmen vorschlagen würde. weise im Vorfeld der Stadt-Land-Initiative vom Hauseigentü-

Marché foncier. Interventions personnelles 110 9 mars 1989

merverband auf den Tisch gelegt wurde: An sich ist also die Die Palette der Möglichkeiten ist weit. Die Vorstösse der

Möglichkeit bekannt, aber hier tauchen die Widerstände auf, Kollegen Rhinow und Schmid beziehen nicht alle Möglich-

und selbst wenn das Postulat dann umgesetzt wird, wird es keiten ein, sie sind aber immerhin so weit gefasst, dass auch

noch ein grosses Seilziehen geben, wie diese Bestimmung solche Instrumente geprüft werden können. Es fehlt also

auszulegen ist. Ob sie beispielsweise für überbaute und nicht an Möglichkeiten. Es fehlt - ich wiederhole es -

unüberbaute Grundstücke gelten soll und wie weitmaschig meines Erachtens nach wie vor am politischen Willen, diese

die Ausnahmeregelungen sein werden, die diese Sperrfrist Instrumente auch tatsächlich zu schaffen und zur Anwen-

auch wieder durchlöchern. dung zu bringen gegen die Widerstände, die zu erwarten

Beim zweiten Punkt handelt es sich - so darf man es wohl sind.

sagen - um das Appenzeller Modell, also eine Regelung, die Wir können diesen politischen Willen heute dadurch

im Heimatkanton von Herrn Schmid bereits praktiziert wird. demonstrieren, dass wir die Vorstösse an den Bundesrat

Aber auch diese Lösung ist zu verknüpfen mit einer Redi- überweisen, und auch dadurch, dass wir dafür sorgen, dass

mensionierung der Bauzonen dort, wo sie zu gross sind - sie nicht ebenfalls auf dem Friedhof der 50 anderen boden-

und sie sind nach wie vor an viel zu vielen Orten viel zu politischen Vorstösse landen, die schon früher eingereicht

gross! «Richtig dimensionierte Bauzonen», hat Kollege Rhi- und still beerdigt worden sind.

now gesagt, nach den Kriterien des Raumplanungsgeset-

zes: Aber diese Kriterien sind ja auch teilweise sehr large. Jagmetti: Ich möchte den beiden Motionären bestens dan-

Ich kann mir also nur vorstellen, dass dieses Postulat, das ken, dass sie diese Vorstösse unterbreiten und darin auch

Herr Kollege Schmid im Punkt 2 vorschlägt, im Rahmen Anliegen eingebaut haben, die von der Expertenkommission

eines Pakets zur Raumplanungsgesetzgebung erfüllt wird, für die Revision des Raumplanungsgesetzes vorbereitet

und zwar verbunden mit einer Redimensionierung der zu worden sind. Man könnte geneigt sein, hier ein Kässeli für

grossen, ausufernden Bauzonen. einige Urheberabgaben aufzustellen; das wäre aber völlig

Zu Punkt 3, dem Vorkaufsrecht der Mieter. Auch diesen falsch. Erstens müssten wir einen Teil dieser Abgaben an die

Punkt will der Bundesrat nur als Postulat entgegennehmen. Kantone Appenzell Ausserrhoden, Innerrhoden und Schaff-

Also gibt es auch hier bereits wieder Widerstände, obwohl hausen weitergeben, und zum anderen könnte darin ein

es um ein Anliegen geht, das sehr ernst zu nehmen ist und Missverständnis liegen, als ob es nicht höchst erwünscht

das ich hier ausdrücklich unterstützen möchte, wie den wäre, dass solche Expertenvorschläge rechtzeitig in den

Punkt 4, über den sich aber wohl auch wieder einmal alle politischen Entscheidungsprozess kommen.

Parteien schon seit Jahren einig sind, in dem aber dennoch Wir neigen in der Schweiz dazu, zunächst einmal Vor-

bisher viel zu wenig geschehen ist. schläge ausserhalb der politischen Stellen durchzuberaten,

Es fragt sich nur: Reichen die Möglichkeiten, die aufgezeigt in einem Vernehmlassungsverfahren und auf allen mögli-

worden sind, aus? Ich glaube es nicht. Ich glaube vielmehr chen anderen Wegen abzuwägen, um erst, wenn wir schön

mit Kollege Schoch, dass es tatsächlich grundlegendere, ja ausgewogene Vorlagen haben, die politischen Behörden

sogar radikalere Reformen braucht. Ich frage mich aller- zum Zuge kommen zu lassen. Auf diese Weise war es dem

dings, ob der Bundesrat dazu tatsächlich willens ist. Appel- Parlament möglich, frühzeitig Stellung zu nehmen, was ich

lieren kann man, aber ob der Appell auch erhört wird, ist ausdrücklich begrüsse.

fraglich. Denn eine breitere Eigentumsstreuung und ein Ich möchte aber auch den Dank an den Vorsteher des Justiz-

Stopp dieser Bodenpreisspirale, die unheimliche Dimensio- und Polizeidepartements richten, der mit der Stellungnahme

nen angenommen hat, können nur mit griffigeren Instru- zu den einzelnen Vorschlägen hier schon die Pflöcke einge-

menten erreicht werden. schlagen und gezeigt hat, dass er sich mit den Vorschlägen

Hier möchte ich einmal sagen: Auch die Kantone sind ver- der Expertenkommission befreunden kann. Es gilt insbe-

mehrt in die Pflicht zu nehmen, und wir sind alle auch sondere für die Punkte 3 und 5 der Motion von Herrn Rhi-

Kantonsvertreter mit politischem Einfluss in unseren Hei- now und für Punkt 2 der Motion von Herrn Schmid. Dass

matkantonen. Die Rolle der öffentlichen Hand auf dem Punkte der Motion von Herrn Rhinow nur als Postulat

Bodenmarkt ist auch wieder einmal zu überdenken, die entgegengenommen werden kann, verstehen wir dank der

Förderung des preisgünstigen Wohnungsbaus, das Instru- Begründung; dass das Anliegen uns allen sehr wichtig ist,

ment des Vorkaufsrechts der Gemeinden beispielsweise, um ist in der Diskussion zum Ausdruck gekommen.

ihnen eine aktive Rolle auf dem Bodenmarkt zuzubilligen, Erlauben Sie mir, noch auf eine Lücke hinzuweisen. Nicht

oder der Vollzug der Richtplanung, von der Herr Iten sprach, eine Lücke in der Motion: ich verstehe sehr wohl, dass

der Richtplanung und der Nutzungszonenplanung der Ge- dieses Anliegen nicht eingebaut worden ist. Aber es ist ein

meinden. bodenpolitisches Anliegen, das meines Erachtens in

Wenn da schon der politische Wille fehlt, die Kriterien des Zukunft sehr stark an Gewicht gewinnen wird: ich meine die

Raumplanungsgesetzes bei den Kantonen und Gemeinden Siedlungsqualität. Wir haben uns bei der Raumplanung

termingerecht umzusetzen - was die Richtplanung anbe- bemüht, das überbaute Gebiet zu begrenzen, um die Land-

langt, werden wir nie aus dem Dilemma herauskommen. Es schaft zu erhalten und zu gestalten.

fehlt nur zum Teil am Raumplanungsrecht, Kollege Iten. Es Das Anliegen ist so aktuell wie nie zuvor. Wir müssen uns

fehlt vielmehr sehr oft am politischen Willen, dieses zu diesem Anliegen konsequent widmen. Aber wir dürfen des-

vollziehen; die Bestrebungen sind ja jetzt da, die Raumpla- wegen nicht ableiten, dass die Bautätigkeit an sich etwas

nungsgesetzgebung noch präziser, noch enger zu fassen. Schlechtes sei und dass das gebaute Umfeld gleichsam ein

Oder nehmen wir die fiskalischen Massnahmen, die hier Uebel ist, das man möglichst eng zu begrenzen hat und das

weitgehend ausgeklammert worden sind, die kantonale man vernachlässigen darf. Wir wollen das gebaute Gebiet

Mehrwertabschöpfung bei Planungsgewinnen beispiels- begrenzen, einverstanden. Aber wir müssen dafür sorgen,

weise. Sie ist im Raumplanungsrecht vorgesehen. Kaum ein dass das gebaute Umfeld für den Menschen ein gutes

Kanton hat dieses Instrument bisher zu nutzen verstanden; Umfeld ist. Denn der Mensch lebt primär in diesem gebauten

kaum einer praktiziert es wirklich. Oder eine griffigere Umfeld; er wirkt dort. Das gebaute Umfeld ist der Ort der

Besteuerungsweise von gehortetem Bauland, oder auch die wirtschaftlichen und der kulturellen Tätigkeit. Es sollte so

Ausreizung der Grundstückgewinnsteuern, die ebenfalls gestaltet sein, dass der Mensch nicht veranlasst wird, in der

bremsend auf die Bodenspekulation einwirken können. ersten Minute, in der er sich frei entscheiden kann, aus dem

Oder eine Preiskontrolle für den Grundstückerwerb, wie es gebauten Umfeld hinauszugehen, im Gegenteil. Wir wollen

kürzlich Nationalrat Leuenberger vorgeschlagen hat. Oder Städte und Dörfer, in denen sich der Mensch - ich meine

auch die verbindlichen Auflagen für die institutionellen das Individuum, und ich meine die Familie-wohl fühlt. Dazu

Anleger, die notwendig sind, wenn der Druck der Pensions- gehören gestalterische Bemühungen für die Bauten, für die

kassen und anderer auf den Bodenmarkt gelindert werden Aussenräume, und dazu gehört das Anliegen des Umwelt-

soll. schutzes in der Siedlung.

9. März 1989 111 Bodenmarkt. Persönliche Vorstösse

Das sind Anliegen, die wir in Zukunft mit grossem Ernst kann, werden wir keine gerechte und volkswirtschaftlich

angehen müssen und denen wir im Rahmen der räumlichen sinnvolle Bodenordnung schaffen können. Hier stehe ich

Ordnung zentrale Bedeutung einräumen müssen. Ich aner- auf einem grundsätzlich anderen Standpunkt als Kollege

kenne aber, dass es richtig war, sie nicht in die Motion in Schmid, der davon ausgeht, «dass wir unsere grundsätzlich

diesem Sinne einzubauen, und zwar deshalb, weil wir hier gerechte Eigentumsordnung erhalten wollen». Ich meine:

wieder einen Auftrag an die Kantone haben. Die Experten- Unsere Bodenordnung ist grundsätzlich nicht gerecht, und

kommission für das Raumplanungsgesetz hat Ansätze hin- ich fürchte, dass man auf diesem Hintergrund - genau wie

eingenommen, war sich aber voll bewusst, dass die Umset- heute Kollege Schoch auf das Jahr 1973 zurückblickt-eines

zung primär Sache der Kantone und Gemeinden sein wird, Tages auf das Jahr 1989 zurückblicken wird, wo so ver-

dass diese die gestalterischen Anliegen in ihre Siedlungsge- dienstvolle Vorstösse im Parlament lanciert wurden, die in

staltung einbringen müssen. Wir können das nicht bundes- zehn oder vielleicht in fünfzehn Jahren auch nicht das

rechtlich ordnen, und wir können vor allem keine bundes- erwünschte Ergebnis gebracht haben.

rechtlich verordnete Siedlungsgestaltung durchführen. Das

wollen wir nicht. Aber wir wollen das Anliegen ernst Zimmerli: Ich ergreife das Wort nicht etwa, um bereits rich-

nehmen. tig Gesagtes zu wiederholen oder um gar überflüssiger-

Es ist unser aller Wunsch, dass das dann auch geschieht, weise aus dem Parteiprogramm meiner Partei zu zitieren,

primär allerdings auf der Ebene der Kantone und der städti- wiewohl ich keine Schwierigkeit hätte, auch dort noch Stüt-

schen und kommunalen Anordnungen. Aber darauf hinwei- zen für die Motionen zu finden. Ich ergreife das Wort auch

sen wollte ich in diesem Zusammenhang doch. nicht, um über bäuerliches Bodenrecht zu sprechen. Herr

Ständerat Schmid hat mit Recht darauf hingewiesen, dass

Frau Bührer: Ich will nicht mehr viel beifügen, finde es aber die Vorlage zum bäuerlichen Bodenrecht auf dem Tisch des

wichtig, auf einen zentralen Punkt hinzuweisen. Zuerst Hauses liegt. Sie wird jetzt behandelt, und wir haben dort

möchte ich sagen, dass ich sehr erfreut bin, dass die Ver-

Anträge zu stellen. Ich ergreife das Wort, um Frau Bührer zu

sprechen, die seinerzeit anlässlich der Stadt-Land-Initiative antworten. Sie hat mich mit ihrem Votum etwas provoziert.

abgegeben worden sind, nun eingelöst werden und dass wir

Ich bin der Meinung, dass es nicht angeht, hier eine eigen-

nicht zur Tagesordnung übergehen. Das ist schön, und es

tumspolitische Grundsatzdiskussion zu führen. Ich bin der

ist klar, dass ich diese Vorstösse-freudig und überzeugt-

Auffassung, dass unsere Eigentumsgarantie so, wie sie

integral unterstütze. Ich hätte auch Freude gehabt, wenn sie

heute verstanden wird, mit der allseits unbestrittenen Sozial-

als Motion überwiesen worden wären. Aber ich zweifle

pflichtigkeit ein durchaus griffiges, gerechtes Bodenrecht

erheblich, ob der Durchbruch zu einer vernünftigen Boden-

gestattet. Nur müssen wir dieses Bodenrecht schaffen. Hier

und Eigentumspolitik auf diesem Weg gelingen könnte. Ich

bin ich mit Frau Bührer einverstanden. Es ist insbesondere

unterstelle gerne-meine bisherigen Erfahrungen bestärken

Sache des Gesetzgebers, aus der Verfassung das abzulei-

mich darin -, dass der Bundesrat gute Vorschläge machen

ten, was sie gestattet. Wir werden im bäuerlichen Boden-

wird, fortschrittliche Vorschläge, taugliche Vorschläge. Aber recht Gelegenheit dazu haben, das zu tun. Ich bin über-

die bange Frage bleibt - auch hier muss ich mich leider auf

zeugt, dass der Bundesrat die griffigen Vorschläge unter-

eigene Erfahrungen besinnen -: Was wird das Parlament

breiten wird, die mit den Vorstössen gefordert werden, und

aus diesen guten Vorschlägen des Bundesrates machen? ich habe nicht den geringsten Anlass, am guten Willen des

Ich setze ein viel grösseres Fragezeichen hinter den Willen

Bundesrates zu zweifeln, Herrn Onken.

des Parlamentes als hinter den Willen des Bundesrates. Noch ein Wort zu den kleinkarierten Massnahmen, wie sie

Herr Schoch hat darauf hingewiesen, dass bereits seit Jahr- unser Kollege Schoch erwähnt hat: Ich bin - weiss Gott -

zehnten viele Vorschläge gemacht wurden und dass bis

auch nicht für.kleinkarierte Massnahmen, möchte aber auf

heute sehr wenige davon realisiert worden sind. Man muss die Problematik vom Dringlichkeitsrecht in diesem Zusam-

sich fragen, woher das kommt. Was im Parlament mit den menhang noch einmal ausdrücklich hinweisen. Dringlich-

Vorschlägen, die aufgrund dieser Motionen vorgelegt wer- keitsrecht wird immer diskutiert im Zusammenhang mit

den, geschehen wird, ist - so befürchte ich - voraussehbar. bodenrechtlichen Fragen. Das war schon immerso. Das hat

Die anvisierten Massnahmen tangieren alle- das scheint mir uns auch beim bäuerlichen Bodenrecht beschäftigt. Wir

ein zentraler Punkt zu sein - die Verfügungsfreiheit des haben uns aber dort Rechenschaft darüber geben müssen,

Eigentümers über seinen Grundbesitz. Hier befindet sich die dass Dringlichkeitsrecht einen relativ grossen, gemeinsa-

Achillesferse des Ganzen. Die Eigentumsfreiheit ist ein sehr men Nenner voraussetzt, dass Dringlichkeitsrechtauf einem

liebevoll gehätscheltes Kind, nicht nur im Parlament, auch minimalen, sachlichen Konsens beruhen muss, wenn es

im Volk. Man könnte von einer heiligen Kuh sprechen, die

nicht kontraproduktiv wirken will.

erstaunlicherweise auch von denen geliebt wird, die gar kein Ich erinnere Sie daran, dass im Falle eines Referendums

Bodeneigentum haben und es voraussichtlich auch nie

gegen das Dringlichkeitsrecht dann Diskussionen von einer

haben werden. Das hat das Abstimmungsergebnis der

Tragweite einsetzen, die der Gesetzgeber in diesem Zusam-

Stadt-Land-Initiative gezeigt. Offenbar fühlen sich sehr viele

menhang jeweils kaum überblickt. Ich bin deshalb sehr froh,

Leute als potentielle Besitzer und als potentielle Nutzniesser

dass Herr Ständerat Schmid mit Bezug auf das Dringlich-

einer hohen Bodenwertsteigerung. Die Widerstände gegen

keitsrecht in Postulatsform vorgestossen ist, um dem Bun-

jede Beschränkung der Eigentumsfreiheit-gegen den Ego-

desrat zu gestatten, auch diese Ueberlegungen einzube-

ismus - werden enorm sein, leider!

ziehen.

Problematisch scheint mir auch die starke Konzentration

der Zielrichtung auf die Bodenspekulation. Ich gebe den

Motionären recht in ihrer Auffassung, dass die Bodenspeku- Bundesrat Koller: Ich kann mich auch kurz fassen. Ich

lation ein Krebsübel ist. Je schneller wir dagegen vorgehen, glaube, diese Diskussion war für den neuen Chef des Eidge-

um so besser. Aber die Bodenspekulation ist trotz aller nössischen Justizdepartements insofern doch sehr auf-

bekannter Auswüchse keineswegs allein oder auch nur schlussreich, als die grosse Einigkeit in bezug auf die wichti-

massgebend schuld an der Entwicklung auf unseren Boden- gen Ziele auch eine gewisse Konsensmöglichkeit in bezug

märkten. Die hohen Gewinne der langjährigen Besitzer - auf die Mittel zeigte, die künftig zu deren Erreichung einzu-

nicht der Spekulanten - fallen viel stärker ins Gewicht. Diese setzen wären. Es wird nun Aufgabe des Bundesrates sein,

Gewinne muss die Volkswirtschaft, müssen wir alle erarbei- das ganze Massnahmenpaket, das wir Ihnen unterbreiten

ten. Hier könnte nur - und das muss mit aller Deutlichkeit müssen, aufgrund der Annahme dieser Motionen, zu bün-

gesagt werden - eine rigorose fiskalische Abschöpfung der deln und sich vor allem zu fragen, ob es nötig und zweck-

Gewinne Abhilfe schaffen. mässig ist, Ihnen gewisse Sofortmassnahmen zu unter-

Ich komme zum Schluss: Solange wir uns nicht dazu durch- breiten.

ringen können zu erkennen, dass der Boden kein im übli- In diesem Zusammenhang vielleicht doch noch zwei Bemer-

chen Rahmen unserer Marktwirtschaft handelbares Gut sein kungen:

Interpellation Flückiger 112 9 mars 1989

Herr Ständerat Schoch hat gemeint, die verfassungsrechtli- Kann der Bundesrat deshalb die Eidgenössische Konsulta-

che Frage, die wir in bezug auf die Zulässigkeit einer Sperr- tivkommission für die Motorfahrzeug-Haftpflichtversiche-

frist für die Weiterveräusserung nicht landwirtschaftlicher rung oder eine unabhängige Arbeitsgruppe damit beauftra-

Grundstücke aufgeworfen haben, könnte Ausdruck einer gen, nach Mitteln zur Stabilisierung der Jahresprämien für

gewissen Mutlosigkeit des Bundesrates sein. Das ist es die Auto-Haftpflichtversicherung zu suchen?

wirklich keineswegs. Aber nachdem ich dieses neue Gut-

achten gelesen hatte, das in vielen Punkten neue Argumente Texte de l'interpellation du 15 décembre 1988

brachte, war es für mich ein Gebot der notwendigen Trans- Les primes d'assurances responsabilité civile des déten-

parenz und Offenheit, Sie auf dieses Problem aufmerksam teurs de véhicules automobiles subiront une augmentation

zu machen. Die eidgenössischen Räte werden das entschei- de 10 à 14 pour cent dès le 1er janvier 1989.

dende Wort zu diesen Fragen zu sagen haben und werden Cette augmentation, agréée par l'Office fédéral des assu-,

dann, je nach der Beurteilung der Dringlichkeit, auch dar- rances privées, découle de la hausse des coûts des sinistres.

über entscheiden müssen, ob man Artikel 89bis BV wird Elle est donc fondée, bien qu'elle soit ressentie comme un

anrufen müssen oder nicht. Hier ist noch nicht präjudiziert. facteur de renchérissement non négligeable par les utilisa-

Ich wollte Ihnen lediglich die Probleme, die gestellt sind, teurs qui se demandent jusqu'où ira l'escalade des prix en

einfach offenlegen. cette matière. Une réponse s'impose, sinon des mesures

In diesem Sinne bin ich Ihnen dankbar, wenn Sie den propres à enrayer l'inflation constatée.

Anträgen des Bundesrates Folge leisten. Dès lors, le Conseil fédéral peut-il mandater soit la Commis-

sion fédérale consultative, soit un groupe de travail neutre

Motion Rhinow pour rechercher les moyens de stabiliser le montant annuel

des primes d'assurances RC autos?

Präsident: Die Punkte 2 bis 5 werden als Motion entgegen-

genommen, die Punkte 1 und 6 als Postulat. Mitunterzeichner- Cosignataires: Ducret, Jaggi, Roth (3)

Der Motionär ist mit dieser Umwandlung von Punkt 1 und

Punkt 6 einverstanden. M. Flückiger: Mon interpellation pose le problème des prix

en matière d'assurance responsabilité civile automobile, dès

Ueberwiesen gemäss Antrag des Bundesrates lors que les augmentations de primes RC autos se sont

Transmis selon la proposition du Conseil- fédéral répétées ces dernières années, pour subir une nouvelle et

importante hausse en 1989. Il est donc temps de se deman-

Motion Schmid der si le système de fixation des primes fonctionne encore à

satisfaction de la législation en vigueur depuis 1974. Selon

Präsident: Der Bundesrat ist bereit, die Motion in den Punk- la réponse donnée à cette question, le Conseil fédéral

ten 2, 3a und 4 als Motion entgegenzunehmen und die pourra être amené à prendre les dispositions nécessaires

Punkte 1 und 3 Litera b und c als Postulat. pour parvenir à une stabilisation des primes d'assurance

responsabilité civile automobile. Tels sont en substance les

Ueberwiesen gemäss Antrag des Bundesrates motifs et objectifs de l'interpellation que j'ai l'honneur de

Transmis selon la proposition du Conseil fédéral développer.

Tout d'abord, il y a lieu de rappeler qu'en vertu de l'article 45

An den Nationalrat - Au Conseil national de la loi fédérale sur la surveillance des institutions d'assu-

rances privées, il appartient à la Commission consultative

Postulat Schmid fédérale pour l'assurance responsabilité civile des véhicules

à moteur, d'examiner les calculs et propositions des assu-

Präsident: Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegen- reurs. La commission formée d'experts indépendants, de

zunehmen. représentants des associations d'usagers de la route et de

représentants des assureurs travaille en présence d'obser-

Ueberwiesen - Transmis vateurs de l'Office fédéral des assurances privées, office qui

veille à la fiabilité de la statistique commune des assureurs,

constituant la base de calculs légalisés par l'ordonnance

concernant le calcul rétrospectif dans l'assurance RC pour

véhicules à moteur, base de calculs qui sert à élaborer le

#ST# 88.867 coût de la prime annuelle.

La Commission consultative examine les décomptes

Interpellation Flückiger annuels des compagnies et analyse l'évolution des recettes

Auto-Haftpflichtversicherung. et dépenses pour les trois grands groupes de véhicules,

Prämienerhöhung voitures de tourisme, motocycles, camions et autres véhi-

cules. Inutile ici d'entrer dans le détail du procédé de déter-

Primes RC autos. Moyens mination des primes, lequel répond aux exigences d'un

d'enrayer l'augmentation des coûts système de contrôle des prix strictement réglementé, ce qui

permet d'affirmer qu'il ne saurait être question de douter de

la pertinence arithmétique ou comptable d'une augmenta-

tion des primes après que l'autorité de surveillance aura

donné son accord.

Wortlaut der Interpellation vom 15. Dezember 1988 J'ai pris connaissance du rapport de la commission concer-

Die Prämien der Haftpflichtversicherung für Autofahrer wer- nant les tarifs 1989, consulté la Commission des cartels,

den auf den 1. Januar 1989 um 10 bis 14 Prozent ansteigen. l'Association suisse des transports routiers (un grand club

Diese Erhöhung entspricht der Kostenentwicklung der d'usagers, autrement dit de défense des consommateurs) et,

Schadenfälle und wurde vom Bundesamt für Privatversiche- comme de juste, l'Association suisse des assureurs respon-

rungswesen genehmigt. Sie ist folglich begründet, auch sabilité civile et automobile connue sous le sigle d'ARCA. La

wenn sie von den Versicherungsnehmern als nicht unerheb- nécessité de modifier l'assurance RC autos s'impose,

licher Teuerungsfaktor empfunden wird. Diese fragen sich, comme ces contacts m'ont permis de le constater.

wohin die Kostenexplosion in diesem Bereich noch führen En outre, différents articles de presse m'ont confirmé dans

mag. Eine Antwort ist erforderlich, wenn sich nicht gar l'idée que les assurés sont préoccupés par l'escalade du

geeignete Massnahmen zur Eindämmung der festgestellten coût des primes. Quelque chose se passe dans le domaine

Teuerung aufdrängen. des assurances qui appelle une attention politique.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Postulat Schmid Bekämpfung der Bodenspekulation

Postulat Schmid Lutte contre la spéculation foncière

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1989

Année

Anno

Band II

Volume

Volume

Session Frühjahrssession

Session Session de printemps

Sessione Sessione primaverile

Rat Ständerat

Conseil Conseil des Etats

Consiglio Consiglio degli Stati

Sitzung 07

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 88.824

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 09.03.1989 - 08:00

Date

Data

Seite 103-112

Page

Pagina

Ref. No 20 017 388

Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung.

Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale.

Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.