Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 88-802 KI-generiert

Pension Contribution Gap Resolution and Public Trust

Geschäftsnummer VPB 88-802
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court considered the situation of individuals with contribution gaps in their pension entitlements, particularly those who are high earners and still face deductions despite significant contributions, and low earners who are heavily reliant on a full pension. The court acknowledged that these gaps often arise from periods abroad, career interruptions after divorce, or employer errors in remitting contributions. To address this, a proposal was made to allow a one-time payment to close these gaps, even those older than five years, with modalities to be set by the Federal Council to accommodate modest incomes. The court reasoned that this measure would serve as a gesture of goodwill, raise awareness about the importance of avoiding contribution gaps, and prevent disappointment for retirees, thereby strengthening public trust in the pension system.

Legislator-Regeste

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Art. 1 sagt, Art. 3 sagt; Pension Contribution Gap Resolution and Public Trust: The court acknowledged that these gaps often arise from periods abroad, career interruptions after divorce, or employer errors in remitting contributions. To address this, a proposal was made to allow a one-time payment to close these gaps, even those older than five years, with modalities to be set by the Federal Council to accommodate modest incomes. The court reasoned that this measure would serve as a gesture of goodwill, raise awareness about the importance of avoiding contribution gaps, and prevent disappointment for retirees, thereby strengthening public trust in the pension system.

Schlagwörter

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Vorsorgebeiträge Beitragslücke Goodwill Anspruch auf Invalidenrente Rentenpfändung öffentlichrechtliche Vorsorgeeinrichtung
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 3 des Bundesgesetzes über den Geschäftsverkehr der Bundesversammlung

Cited to establish the legality of holding a special session of the Federal Assembly and to discuss the possibility of an exception for the Council of States not to convene simultaneously with the National Council.

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Volltext

29. November 1988 775 Interpellation Cavelty

lücke in einer Rentenkürzung nieder, da erst ab einer Bei- Ich bitte Sie deshalb, Frau Bührer, dieses Thema Beitrags-

tragsdauer von 97,73 Prozent - der maximal möglichen lücken von demjenigen der 700-Jahrfeier der Eidgenossen-

Dauer - eine Vollrente zugesprochen wird. Besonders stos- schaft zu trennen. Aber das Thema bleibt zentral. Sie sagen

send sind die Fälle, wo ein gut Verdienender während einer mit Recht, dass man seit allzu vielen Jahren darüber disku-

langen, aber nicht ganz vollständigen Beitragsdauer erhebli- tiert. Die Problematik ist erkannt. Es gibt eine Reihe von

che Solidaritätsleistungen erbringt und trotzdem die Ren- Eidgenossen, die im Ausland sind oder waren und wegen

tenkürzung nicht ausgleichen kann. Tragisch sind die Fälle der Unzulänglichkeiten der heutigen AHV-Regelung tatsäch-

von Kleinverdienern, die auf eine Vollrente dringend ange- lich eine tiefe Enttäuschung verspüren.

wiesen wären, um so mehr, als in diesen Fällen auch die Es stellen sich zwei Möglichkeiten der Lösung dieser Frage:

zweite Säule meist nur auf einem schwachen FUSS steht. 1. Eine Lösung auf Gesetzesebene. Sie wissen - ich glaube,

In den meisten Fällen entstehen Beitragslücken in jungen Frau Weber hat das vorher schon erwähnt -, dass im Rah-

Jahren bei Auslandaufenthalten. Häufig sind auch Frauen men der Ideen, die der Bundesrat im April vorgestellt hat,

betroffen, die z. B. nach einer Scheidung die Berufstätigkeit eine Lösung dieser Frage nicht enthalten war- leider, muss

nicht sofort wieder voll aufnehmen. Seltener, aber beson- ich sagen. Unter den verschiedenen Zwängen bestand auch

ders stossend sind die Fälle, wo ein Arbeitgeber - aus was ein finanzieller Zwang. Der Bundesrat hat sich nicht dazu

für Gründen auch immer- die Beiträge nicht weitergeleitet entschliessen können, den Antrag in dieser Richtung zu

hat oder die Beiträge nicht auf dem richtigen Konto ver- stellen.

bucht worden sind. Der Versicherte hat in solchen Fällen Aber ich kann Ihnen versichern, wir prüfen bei der Vorberei-

keine Ahnung, dass beim Eintritt ins Rentenalter eine böse tung der Botschaft noch einmal das Thema einer allfälligen

Ueberraschung auf ihn wartet. Zwar könnte jeder Versi- Gesetzesrevision.

cherte bei den Ausgleichskassen einen Kontoauszug verlan- Es gäbe aber auch die Möglichkeit, nur eine Verordnungsre-

gen, um sich über seine Beiträge ins Bild zu setzen und um vision zu veranlassen, nämlich eine Revision von Artikel

allfällige Lücken innerhalb von fünf Jahren - wie das die 52bis der AHV-Verordnung. Diese Lösung würde eine Libe-

Teilrentenordnung vorsieht - zu schliessen. Der Wunsch, ralisierung der Regelung über die Anrechnung von Zusatz-

sich über seine Beiträge Klarheit zu verschaffen, erwacht jahren vorsehen. Wir prüfen beide Möglichkeiten auch auf

aber meist spät, zu spät. Dies um so mehr, als sich die ihre finanziellen Konsequenzen hin. Wir können ja kaum

wenigsten Leute über die gravierenden Folgen von Beitrags- Vorschläge bringen, ohne uns auch darüber im klaren zu

lücken überhaupt Rechenschaft geben. Man kann also sein. Es wird durchaus eine wohlwollende Prüfung stattfin-

sagen, dass sich die Versicherten durch Unkenntnis und den. Ich bin persönlich der Meinung, dass wir in dieser

Desinteresse eine unwiderrufliche Kürzung ihrer Renten ein- Frage baldmöglichst eine Lösung erreichen müssen.

handeln. Trotz allem möchte sich der Bundesrat nicht auf einen

Mein Vorstoss möchte im Sinne einer Amnestie während spezifischen Motionstext festlegen lassen; er bittet den

dès Jubiläumsjahres die Möglichkeit schaffen, mittels Nach- Ständerat, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.

zahlung - und ich betone das - Beitragslücken, die länger

als fünf Jahre zurückliegen und nach geltendem Recht Frau Bührer: Ich bin mit der Umwandlung einverstanden.

unwiderruflich sind, schliessen zu können. Der Bundesrat

wird die Modalitäten dieser Nachzahlungen festlegen. Sie Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat

sollten so gestaltet werden, dass auch die Bezüger von

bescheidenen Einkommen davon Gebrauch machen

können.

Die Publizität, die diese Aktion mit sich brächte, hätte eine

aufklärende Wirkung, so dass zu hoffen ist, dass in Zukunft

die Versicherten allfälligen Beitragslücken grössere Auf- 88.802

#ST#

merksamkeit schenken werden.

Das Jubiläumsjahr böte eine gute Gelegenheit für eine Interpellation Cavelty

Geste, eine Geste, die die AHV-Rechnung kaum belasten Ausfallentschädigung

dürfte. Die Möglichkeit, durch angemessene Eigenleistung an die Gemeinden Sumvitg und Vrin

Beitragslücken zu schliessen, würde verhindern, dass für

zahlreiche Mitbürger der Schritt ins Rentenalter mit einer Dédommagement des communes

unerwarteten Enttäuschung garniert ist. de Sumvitg et Vrin

Die Kürzung der Renten ist, wenn sie unerwartet kommt,

immer eine Enttäuschung. Für viele stellt sie sogar eine

grosse Härte dar. In jedem Fall fühlen sich die Menschen

geprellt. Diese Enttäuschten verbinden dann eine unserer

segensreichsten Institutionen - die AHV - mit Gefühlen der Wortlaut der Interpellation vom 7. Oktober 1988

Bitterkeit. Ich meine, das darf uns nicht gleichgültig sein. Nach dem von den Naturschutzorganisationen erwirkten

Mit meinem Vorschlag würde eine Geste gemacht, eine Verzicht auf den Bau eines Greina-Kraftwerkes nahm der

Offerte, die der Bürger annehmen kann, wenn er will. Bundesrat ein Postulat Columberg vom 8. Dezember 1986

Gleichzeitig würde ein Problem ins Bewusstsein gerufen, entgegen, worin eine angemessene Entschädigung an die

dem bis heute zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt worden Berggemeinden Sumvitg und Vrin für den Ausfall von drin-

ist. Damit liesse sich manche Enttäuschung vermeiden. gend benötigten Einnahmen verlangt wurde.

Welch schöneres Geburtstagsgeschenk könnte sich die Anlässlich der, Revision des Gewässerschutzgesetzes im

Schweiz zu ihrem 700jährigen Jubiläum machen, als die Ständerat wurde eine Entschädigung der Gemeinden Sum-

Zufriedenheit und das Wohlwollen der Bürger zu stärken? vitg und Vrin mit einem allfälligen Landschaftsrappen in

Ich bitte Sie um wohlwollende Entgegennahme meiner Mo- Zusammenhang gebracht. Da die Frage des Landschafts-

tion. rappens sich in einem grösseren Zusammenhang stellt, län-

gerer Abklärungen bedarf und insbesondere künftige Ver-

Bundesrat Cotti: Im Zeichen der 700-Jahrfeier der Eidgenos- zichte auf aktuelle Nutzungen anvisiert, drängt sich für die

senschaft werden wir reichlich mit Ideen und Vorschlägen Gemeinden Sumvitg und Vrin ein separates, rascheres Ver-

für Aktionen guten Willens eingedeckt. Im Rahmen der fahren auf, zumal diese Gemeinden nun schon lange auf

Studien, die zurzeit der Delegierte der 700-Jahrfeier anstellt, eine Ausfallentschädigung warten.

treffen täglich gar Hunderte von Vorschlägen ein. Deshalb Ist der Bundesrat bereit, die Frage einer Entschädigung an

müssen wir gegenüber Vorschlägen zurückhaltend sein. Wir die Gemeinden Sumvitg und Vrin im Sinne des Postulates

werden wahrhaftig nicht in der Lage sein, alle Probleme zu Columberg vom Jahre 1986 raschmöglichst und unabhän-

lösen. gig von einem allfälligen Landschaftsrappen zu prüfen?

Proposition de la Conférence de coordination 776 29 novembre 1988

Texte de l'interpellation du 7 octobre 1988 Sollten später die von Herrn Rhinow anvisierten Ausgleichs-

Après l'abandon du projet de construction de la centrale beiträge einmal Wirklichkeit werden, so wäre eine allfällige

électrique de la Greina sous la pression des organisations Verrechnung zugunsten der Gemeinden immer noch mög-

écologistes, le Conseil fédéral s'est vu transmettre le postu- lich.

lat Columberg du 8 décembre 1986, qui demandait un

dédommagement adéquat des communes de montagne de Bundesrat Cotti: Ich habe schon bei der Beantwortung des

Sumvitg et Vrin pour la perte de recettes dont elles auraient Vorstosses Rhinow heute morgen gesagt, wie die mittelfri-

eu un besoin urgent. stige Planung des Bundes bei der Prüfung dieser Fragen

Lors des débats sur la révision de la loi sur la protection des aussieht. Ich möchte betonen, dass eine ganz neue Thema-

eaux qui ont eu lieu au Conseil des Etats, on a évoqué la tik auf unseren Tisch gekommen ist, dabei müssen alle

possibilité d'une indemnisation des communes de Sumvitg Zusammenhänge geprüft werden. Es ist absolut klar, Herr

et Vrin au moyen du produit d'une dîme pour la protection Vizepräsident Cavelty, dass bei einem entsprechenden

du paysage. Comme la question de la dîme pour la protec- Gesuch der Bundesrat ohne weiteres bereit wäre, im

tion du paysage s'inscrit dans un cadre plus large, qu'elle Bereiche der heutigen Anwendungsmöglichkeiten der

appelle une discussion plus approfondie et vise plus particu- Natur- und Heimatschutzgesetzgebung das Seinige zu tun.

lièrement l'abandon d'installations existantes, il s'agit de Ich kann überdie Resultate der Abklärungen,die in dem Fall

régler séparément et dans les délais les plus brefs le pro- stattfinden würden, heute selbstverständlich nichts Verbind-

blème des communes de Sumvitg et Vrin, qui attendent liches aussagen. Wir würden aber selbstverständlich - im

depuis longtemps d'être dédommagées. Le Conseil fédéral Rahmen der schon heute dem Bundesrat zustehenden

est-il prêt à examiner au plus vite et indépendamment de finanziellen Kompetenzen hinsichtlich der Erhaltung schüt-

l'introduction éventuelle d'une dîme pour la protection du zenswerter Landschaften - alle Möglichkeiten nutzen.

paysage la question du dédommagement de ces deux com-

munes au sens du postulat Columberg de 1986? Cavelty: Ich bin von der Antwort befriedigt und möchte den

Bundesrat bitten zu prüfen, ob nicht er bereits bei der

Cavelty: Bei der Revision des Gewässerschutzgesetzes Ausarbeitung einer allfälligen Abmachung mithelfen sollte.

stand ein Antrag einer Minderheit Onken zur Diskussion,

wonach der Bund Ausgleichsbeiträge zur Erhaltung von

schützenswerten Landschaften leisten solle. Auch die heu- Beschlussfassung über den Antrag der Koordinationskon-

tige Interpellation Rhinow geht in die gleiche Richtung. Als ferenz: Sondersession 31. Januar/1. Februar 1989

Beispiel für solche Fälle werden die Gemeinden Sumvitg Décision sur la proposition de la Conférence de coordina-

und Vrin genannt. tion: séance spéciale 31 janvier/1 er février 1989

Dies ist für mich der Grund, auch meinerseits diese beiden

Bündner Gemeinden der besonderen Aufmerksamkeit des

Bundesrates zu empfehlen. Mir geht es darum, dass die

Gemeinden Sumvitg und Vrin konkret zur moralisch berech- Le président: Vous avez reçu le programme de cette ses-

tigten Entschädigung gelangen, nicht darum, anhand der sion. Y a-t-il une opposition à ce que cette session soit

beiden Gemeinden eine neue juristische Konstruktion zu tenue?

errichten, von welcher möglicherweise dann gerade diese

Gemeinden schliesslich nicht profitieren. Hunziker: Nach Bundesverfassung gibt es drei Arten von

Hier kurz der Sachverhalt: Die finanzschwachen Bergge- Sessionen: es gibt die ordentliche, die Sondersession und

meinden Sumvitg und Vrin hatten im Jahre 1962 die Konzes- die ausserordentliche Session. In Artikel 86 der Bundesver-

sion für die Greina-Kraftwerke erteilt und rechneten fest mit fassung heisst es, die ordentliche finde an einem festzule-

deren Realisierung, die ihnen jährlich etwa 2,4 Millionen genden Tag im Dezember statt. Nach dieser Bestimmung

Franken gebracht hätte. Im Verlaufe der letzten Jahre wuchs kann man, wenn man mit den Geschäften in Rückstand ist,

jedoch die Opposition gegen die Kraftwerke, vor allem aus Sonderessionen vorsehen. In ausserordentlichen Fällen

Kreisen des Landschafts- und Naturschutzes; Kreise, die kann man ausserordentliche Sessionen einberufen - so

eine Entschädigung an die Gemeinden für den Fall der beispielsweise bei einer Generalmobilmachung für die Wahl

Nichtrealisierung in Aussicht stellten, wofür nach ihren eige- des Generals.

nen Angaben bereits 1 Million Franken bereitstünden. Im Seit Jahrzehnten ist aber die Bundesverfassung von der

Jahre 1986 gab die Konzessionsnehmerin dem Druck der Wirklichkeit überholt. Wir halten uns nicht daran. Es wäre

Opposition nach und verzichtete auf die Konzession. Seither schön, wenn wir uns nur einmal im Jahr, und zwar im

sitzen die Gemeinden Sumvitg und Vrin auf dem «Trocke- Dezember, versammeln müssten. Dass das nicht geht, wis-

nen». Es sind immer noch Verhandlungen zwischen den sen wir alle längst.

Gemeinden und den Naturschutzorganisationen im Gang, Immer wieder ist das Argument zu hören, gemäss Verfas-

die einen positiven Abschluss anstreben; bekommen haben sung müsse auch der Ständerat tagen, wenn der National rat

die Gemeinden aber bis jetzt nichts. eine Sondersession beschliesse, da festgeschrieben sei,

Der Abschluss respektive eine angemessene Entschädigung dass sich die beiden Räte gleichzeitig versammeln würden.

der Gemeinden für den Ausfall der dringend benötigten Ich erinnere Sie daran, dass wir auch in der Frühjahrsses-

Einnahmen darf nicht vom unsicheren Ausgang eines Land- sion 1988 eine Woche nicht getagt haben. Das Vaterland ist

schaftsschutzrappens abhängig gemacht werden, sonst nicht untergegangen. Ich darf auch Artikel 87 der Bundes-

können Sumvitg und Vrin noch lange warten und sind im verfassung zitieren, wo es heisst: «Um gültig verhandeln zu

gegebenen Moment nicht mehr aktuell. Mit der vorliegen- können, ist die Anwesenheit der absoluten Mehrheit der

den Interpellation wird nur die Bitte an den Bundesrat wie- Mitglieder des betreffenden Rates erforderlich.» Das steht

derholt, die Möglichkeiten zu prüfen und zu realisieren, was unmittelbar nach Artikel 86, wo diese Sessionen geregelt

aufgrund der bestehenden Gesetzgebung an Entschädi- sind.

gung für die Gemeinden erlaubt ist. Aufgrund meiner Abklä- Abgesehen von der Courtoisie dem anderen Rate gegen-

rungen wäre vor allem nach dem seinerzeitigen Beispiel des über gibt es überhaupt keinen Grund, der es rechtfertigen

Schutzes der Oberengadiner Seelandschaft als Lösung würde, jetzt eine Sondersession im Ständerat abzuhalten.

möglich, dass Bund, Kanton und Landschaftsschutzorgani- Wenn es uns heute morgen nicht gelungen wäre, einen

sationen als Vertragspartner der Gemeinden auftreten wür- Termin für ein wichtiges Geschäft, die Volksinitiative

den. Natürlich wird eine volle Entschädigung der jährlich «Abschaffung der Armee», zu finden, wären der Herr Präsi-

entstehenden Einnahmenausfälle der Gemeinden auf die- dent und das Büro in der grössten Not gewesen, überhaupt

sem Wege kaum möglich sein, doch sollte damit wenigstens irgendein Geschäft namhaft zu machen. Da machen wir uns

ein angemessener Grundstock gelegt sein. doch etwas vor. Wenn der Nationalrat es nicht fertig bringt,

29. November 1988 777 Antrag der Koordinationskonferenz

mit den Mitteln, die ihm das Geschäftsverkehrsgesetz und Die weitere Frage, ob wir für uns eine Ausnahme gemäss

das Ratsreglement geben, seine Arbeit abzuwickeln - mei- zitiertem Artikel 3 beanspruchen und demzufolge Sessions-

netwegen auch in zusätzlichen Sessionen -, ist das seine freiheit verlangen sollten, haben wir verneint. Das Gleichge-

Sache. Aber wenn wir ihm jedes Mai noch - gewissermas- wicht der Kräfte und das Wissen um die Bedeutung des

sen aus Courtoisie - den Weg ebnen, dass er das in Zukunft Ständerates in der breiten Oeffentlichkeit würden beein-

immer weiter praktizieren kann, wird das auch immer häufi- trächtigt, wenn wir nicht gleichzeitig mit dem Nationalrat

ger werden. Dieser übertriebene Redefluss im Nationalrat tagen würden. Im übrigen entspricht das gleichzeitige

erinnert mich an einen Wasserschlauch mit vielen Löchern, Tagen auch einer bewährten Tradition, die nur einmal unter-

wo man laufend mehr Wasser hineinpumpt und,trotzdem brochen wurde, und dies nicht zur besonderen Ehrenret-

immer zuwenig hat. Besser wäre es, die Löcher zu ver- tung des Ständerates.

schliessen, übertragen heisst das: mehr Selbstdisziplin und Zudem haben wir für eine zweitägige Sondersession wich-

organisierte Debatten in der Art führen, wie sie andere tige Traktanden gefunden und vorgesehen, wie eben die

Parlamente im Ausland kennen. Wenn wir immer wieder Volksinitiative «Schweiz ohne Armee». Sollte noch Zeit

nachgeben, geht die ungute Entwicklung im Nationalrat übrigbleiben, könnten Kommissionssitzungen vorgesehen

laufend weiter. Auch das wäre einmal zu überlegen. werden.

Aus diesen Gründen beantrage ich Ihnen, dass der Stände-, Alles in allem bitten wir also, wie beantragt der Sonderses-

rat keine Sondersession abhält. sion zuzustimmen.

Le président: Au nom du Bureau, je donne la parole à Hefti: Im ganzen Land beklagt man sich über die zu grosse

M. Cavelty, vice-président. Gesetzesflut. Nicht das schlechteste Mittel gegen eine über-

triebene Gesetzesflut ist Zurückhaltung mit Sondersessio-

Cavelty: Herr Hunziker stellt zu Recht die Verfassung in den nen, und zwar in beiden Räten.

Vordergrund. Die Verfassung ist die Basis aller Gesetze, die Wenn ich den Antrag von Kollege Hunziker richtig verstan-

gestützt darauf erlassen wurden. W-ir dürfen nicht verges- den habe, beantragt er Ablehnung der Sondersession für

sen, dass hier ein Gesetz besteht, nämlich das Bundesge- beide Räte. Ich kann mich diesem Antrag anschliessen.

setz über den Geschäftsverkehr der Bundesversammlung,

das die Grundsätze der Verfassung weiter ausführt. Nach Gadient: Ich hätte für den Antrag Hunziker einiges Verständ-

diesem Gesetz gibt es nicht nur eine ordentliche Session, nis, wenn er wirklich geeignet wäre, der Gesetzesflut Einhalt

sondern Artikel 1 sagt: «National- und Ständerat versam- zu gebieten. Indessen müssen wir doch klar sehen, dass in

meln sich am ersten Montag der Monate Dezember, März, Anbetracht des derart eindeutigen Abstimmungsergebnis-

Juni und am Montag nach dem Eidgenössischen Bettag zu ses im Nationalrat kaum Aussicht bestehen wird, dass sich

den ordentlichen Sessionen.» Vier ordentliche Sessionen der Nationalrat davon abhalten lassen wird, diese Sonder-

sind also auf dem Wege des Gesetzes vorgesehen. In Arti- session auch tatsächlich durchzuführen. Es bleibt uns somit

kel 1 heisst es weiter: «Die Räte können den Beginn auf die Ausnahmeklausel. Dabei schliesse ich mich den Ueber-

einen anderen Tag der Session festlegen und weitere Ses- legungen des Büros an, dies auch in Berücksichtigung

sionen beschliessen.» Zu den ordentlichen Sessionen kön- früherer Beratungen in diesem Zusammenhang. Auch Kol-

nen sie also noch weitere beschliessen; das steht in Arti- lege Hefti wird hier beipflichten können. Wir sollten davon

kel 1. Diese zusätzliche Session nennt sich Sondersession, Abstand nehmen, eben um eine Isolation unseres Rates zu

im Gegensatz zur ausserordentlichen Session, die in einem vermeiden, um gleichzuziehen, um hier einen Einzelgang zu

anderen Artikel geregelt wird. vermeiden und die Gemeinsamkeit des Ratsgeschehens

Artikel 3 sagt zu dieser Sondersession: «Am Eröffnungs- zum Ausdruck zu bringen.

und am Schlusstag jeder Session haben beide Räte eine In diesem Sinne pflichte ich dem Antrag der Koordinations-

Sitzung abzuhalten.» Weiter: «Ausnahmen von diesen konferenz zur Sondersession bei.

Regeln erfordern einen übereinstimmenden Beschluss bei-

der Räte.» Diese Sondersession ist demnach ohne weiteres Hunziker: Zur Klarstellung: Ich habe nicht beantragt, der

gesetzeskonform. Der Nationalrat hat nun eine Sonderses- Nationalrat solle keine Sondersession durchführen. Das

sion beschlossen. Wir können dem Beschluss zustimmen muss jeder Rat selber wissen. Was ich wollte, war, von der

oder nicht. Wenn wir nicht zustimmen, gibt es eine Diffe- Ausnahmemöglichkeit Gebrauch machen, die, wie Ihnen

renz, die auf dem normalen Differenzbereinigungsverfahren Herr Kollege Cavelty dargelegt hat, in Artikel 3 vorgesehen

zu beseitigen wäre. ist, und den Nationalrat um Verständnis bitten, dass wir

Wenn wir der Sondersession zustimmen, aber selbst nicht nicht tagen müssen. Offenbar ist das der einzige Weg, um

tagen wollen, weil wir es vielleicht nicht nötig haben, könn- mit etwas Schluss zu machen, das nur noch mit dem Wort

ten wir eine Ausnahme im Sinne von Artikel 3, den ich eben Courtoisie gerechtfertigt werden kann. Der Bürger im Land

verlesen habe, beschliessen. Der Nationalrat müsste dann begreift nicht mehr, dass wir immer wieder Sondersessio-

dieser Ausnahme, dass wir nicht gleichzeitig tagen, zustim- nen abhalten und dennoch nicht in der Lage sind, dringende

men. Soviel zum Formellen. zentrale Probleme in tunlicher Frist brauchbaren Lösungen

Materiell ist zu bedenken, dass der Nationalrat einen gewal- zuzuführen.

tigen Stau an Traktanden hat, der dringend abgebaut wer- Es wäre durchaus ein gewisser Goodwill darin zu erkennen,

den muss. Es ist hier nicht der Ort zu untersuchen, auf dass wir diesmal nicht mitmachen.

welche Ursachen dieser Stau zurückgeht. Sicher ist, dass

200 Mitglieder für eine Diskussion mehr Zeit brauchen als Le président: Nous sommes en présence de deux proposi-

bloss 46. Bezogen auf die einzelnen Ratsmitglieder möchte tions: celle du Bureau qui demande que les deux conseils

ich nicht abklären, wo mehr und wo länger geredet wird. siègent, et celle de M. Hunziker qui demande que seul le

Entstehen konnte dieser Stau vielleicht auch deshalb, weil Conseil national siège.

die Prioritätszuweisung gelegentlich etwas unübersichtlich

war, bzw. weil der Nationalrat vielleicht zu viele Prioritäten in Abstimmung - Vote

der Zuweisung der Geschäfte hatte. Diesem Uebel könnte

abgeholfen werden mit der neuen Organisation der Parla- Für den Antrag des Büros 19 Stimmen

mentsdienste, dank welcher wir einen besseren Ueberblick Für den Antrag Hunziker 16 Stimmen

haben.

Sicher ist es im Interesse aller, dass der Nationalrat seinen

Pendenzenberg abbauen kann. Die Einschaltung einer Son- Schluss der Sitzung um 11.15 Uhr

dersession scheint ein effizienter Weg dazu zu sein. Das La séance est levée à 11 h 15

Büro ist der Meinung, wir sollten diesen Weg nicht verbauen

und deshalb einer Sondersession zustimmen.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Cavelty Ausfallentschädigung an die Gemeinden Sumvitg und Vrin

Interpellation Cavelty Dédommagement des communes de Sumvitg et Vrin

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1988

Année

Anno

Band IV

Volume

Volume

Session Wintersession

Session Session d'hiver

Sessione Sessione invernale

Rat Ständerat

Conseil Conseil des Etats

Consiglio Consiglio degli Stati

Sitzung 02

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 88.802

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 29.11.1988 - 08:00

Date

Data

Seite 775-777

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Ref. No 20 017 092

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