Interpellation on Land Price Inflation and Property Ownership Dispersion
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThis case concerns an interpellation regarding measures against land price inflation in Switzerland. The interpellant questioned the Federal Council's stance on property ownership dispersion, effective measures for promoting ownership, potential fiscal interventions to keep pension fund money out of the real estate market, and the impact of early repayment of federal bonds on land prices. The Federal Council responded by emphasizing the importance of broad property ownership for individual security and the stability of the ownership system, noting that the current ownership rate of 30% should not fall below this level. It outlined measures to strengthen property ownership, particularly for natural persons, and stated that further scientific investigation was needed to determine if pension fund investments were a primary driver of land price increases. The interpellant expressed dissatisfaction with the response, arguing that the government was not taking sufficiently bold action and was hiding behind committees and legalistic arguments.
Legislator-Regeste
KI-generiertInterpellation on Land Price Inflation and Property Ownership Dispersion: The interpellant questioned the Federal Council's stance on property ownership dispersion, effective measures for promoting ownership, potential fiscal interventions to keep pension fund money out of the real estate market, and the impact of early repayment of federal bonds on land prices. The Federal Council responded by emphasizing the importance of broad property ownership for individual security and the stability of the ownership system, noting that the current ownership rate of 30% should not fall below this level. It outlined measures to strengthen property ownership, particularly for natural persons, and stated that further scientific investigation was needed to determine if pension fund investments were a primary driver of land price increases. The interpellant expressed dissatisfaction with the response, arguing that the government was not taking sufficiently bold action and was hiding behind committees and legalistic arguments.
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KI-generiertVolltext
Interpellation Hänggi 1004 N 21 juin 1989
Abstimmung - Vote Rapport écrit du Conseil fédéral du 24 mai 1989
1. Der Bundesrat misst einer breiten Eigentumsstreuung hohe
Für den Antrag der Minderheit 53 Stimmen Bedeutung zu, und dies vorab aus zwei Gründen: Zum einen
Für den Antrag der Mehrheit 114 Stimmen vermag Grundeigentum das Bedürfnis des einzelnen Men-
schen nach Individualsphäre und Sicherheit in zentralen Le-
bensbereichen zu befriedigen. Kaum ein anderes materielles
Gut vermittelt diese Lebensqualitäten so direkt wie Grundei-
gentum. Zum ändern ist die Eigentumsstreuung von Bedeu-
#ST# 88.800 tung für den Bestand der heute geltenden Eigentumsordnung
als solcher. Dem Nichteigentümer müssen reale Chancen ver-
Interpellation Hänggi bleiben, selber Grundeigentum zu erwerben. Wo der Zugang
zum Grundeigentum nur noch wenigen offen steht, ist die Ei-
Massnahmen gegen gentumsgarantie selbst in Gefahr. Der Bundesrat hat diesen
die Inflation der Bodenpreise Zusammenhang bereits 1981, in seiner Botschaft zu einem
Hausse des prix des terrains Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Per-
sonen im Ausland, betont (BB11981 III585,644). Der Bundes-
rat betrachtet die heutige Eigentumsquote von knapp 30 Pro-
zent als Grenze, die längerfristig nicht unterschritten werden
sollte.
Wortlaut der Interpellation vom 7. Oktober 1988 2. Massnahmen der Eigentumsförderung stossen an zwei
Die Bodenpreise in unserem Lande steigen in einem nie dage- Grenzen: Angesichts der Unvermehrbarkeit des Bodens dür-
wesenen Aussmass. Das noch verfügbare Land wird daher für fen sie nicht zusätzlich preistreibend wirken, und sie dürfen
die meisten Bürger unerschwinglich. Dabei hat die Schweiz, sich nicht gegen die Raumplanung werden. Der Eigentums-
im Vergleich zu den anderen Industrieländern, schon heute förderung muss es mit anderen Worten vor allem darum ge-
die geringste Eigentumsquote. Sie beträgt gerade noch 30 hen, die Stellung der natürlichen Personen am Bodenmarkt zu
Prozent. stärken und insbesondere ihre Erwerbschancen zu heben. Im
Die neueste Entwicklung auf dem Bodenmarkt wird diesen ländlich-bäuerlichen Bereich wird man diesem Ziel mit dem
Prozentsatz in Kürze massiv reduzieren, was zwangsläufig zu neuen Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht einen
sozialpolitischen Veränderungen führen wird. Schritt näher kommen. Für den städtischen Bereich ist zu-
Ich bitte deshalb den Bundesrat um Stellungnahme zu den fol- nächst an die Mittel des Wohnbau- und Eigentumsförderungs-
genden Fragen: gesetzes zu erinnern. Im weiteren hat der Bundesrat das Ju-
1. Welchen Stellenwert misst der Bundesrat heute der Eigen- stiz- und Polizeidepartement im August 1985 beauftragt, kon-
tumsstreuung bei? krete Vorschläge zur Weiterentwicklung der privaten Eigen-
2. Welche Massnahmen drängen sich auf, um die Eigentums- tums- und Nutzungsrechte auszuarbeiten. Dabei ist vorgese-
förderung wirksam zu unterstützen? hen, auch eigentumsbildende Instrumente des Privatrechts
3. Sind fiskalpolitische Eingriffe denkbar, um die BVG-Gelder näher zu prüfen, wie beispielsweise ein Vorkaufsrecht des Mie-
vom Boden- und Liegenschaftsmarkt fernzuhalten? ters, eine Weiterentwicklung des Modells «Locacasa», eine At-
4. Besteht nicht auch eine zusätzliche «Anheizung» durch die traktivitätssteigerung der Baurechtsdienstbarkeit, eine Förde-
vorzeitige Rückzahlung von Bundesanleihen in der Höhe von rung des genossenschaftlichen Eigentumerwerbs. Derartige
etwa 1 Milliarde Franken? Massnahmen des Privatrechts bewirken zwar keine wirtschaft-
5. Wo liegen die Stossrichtungen bei der Revision des Raum- liche Eigentumsförderung; es darf aber erwartet werden, dass
planungsgesetzes, um der Verknappung des handelbaren sie den Zugang zum Eigentum wenigstens in rechtlicher Hin-
Bodens Einhalt zu gebieten? sicht erleichtern.
3. Der Interpellant geht von der Annahme aus, die Anlage der
Texte ofe l'interpellation du 7 octobre 1988 Gelder der beruflichen Vorsorge in Grundstücke sei eine we-
Les prix des terrains dans notre pays croissent à un rythme in- sentliche Ursache für die Preisentwicklung auf dem Boden-
connu jusqu'ici. Le terrain encore disponible devient de ce fait und Liegenschaftsmarkt. Dieser Auffassung kann der Bundes-
inabordable pour la majorité des citoyens, ce qui explique rat nicht zustimmen. Eine wissenschaftlich einwandfreie Verifi-
qu'en comparaison avec les autres pays industrialisés, la kation der Behauptung, die Inflation der Bodenpreise ent-
Suisse compte aujourd'hui déjà la plus modeste proportion de stünde infolge der Anlagepolitik der Vorsorgeeinrichtungen,
propriétaires: cette dernière n'atteint que 30 pour cent à peine. liegt nicht vor. Vielmehr bestehen Indizien für die Annahme,
L'évolution récente du marché foncier réduira massivement et dass die Preisentwicklung auf dem Boden- und Mietmarkt im
à court terme ce pourcentage et entraînera nécessairement wesentlichen nicht als Folge der Anlage der Gelder der berufli-
des mutations socio-politiques. chen Vorsorge, sondern mit der grösseren Nachfrage nach
Je prie dès lors le Conseil fédéral de répondre aux questions dem unvermehrbaren Wirtschaftsgut Boden bzw. den höhe-
suivantes: ren Baukosten zu erklären ist. Zurzeit beschäftigt sich eine For-
1. Quelle place accorde-t-il actuellement à la généralisation schungsgruppe im Rahmen des Nationalfondsprojekts 22
de l'accès à la propriété? (Nutzung des Bodens in der Schweiz) mit der wissenschaft-
2. Quelles mesures d'accompagnement doit-on prendre pour lichen Abklärung der Zusammenhänge zwischen der Anlage
promouvoir efficacement l'accès à la propriété? der Gelder der beruflichen Vorsorge auf dem Grundstücks-
3. Peut-on envisager des mesures fiscales en vue d'éloigner markt und der diesbezüglichen Preisentwicklung. Zudem hat
les capitaux de la LPP des marchés foncier et immobilier? das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement eine inter-
4. Le remboursement anticipé d'emprunts fédéraux pour un départementale Arbeitsgruppe eingesetzt, sie sich vor allem
montant d'environ un milliard de francs ne risque-t-il pas de auch mit der Anlagetätigkeit der institutionellen Anleger auf
«jeter de l'huile sur le feu»? dem Bodenmarkt beschäftigt und dem Bundesrat allenfalls
5. Quelles sont les orientations dans la révision de la loi sur entsprechende Vorschläge unterbreiten wird.
l'aménagement du territoire susceptibles de freiner la raréfac- Die Frage, ob und allenfalls welche fiskalpolitischen Eingriffe
tion des terrains négociables? die BVG-Gelder vom Boden- und Liegenschaftsmarkt fernhal-
ten, stellt sich deshalb zurzeit nicht.
Schriftliche Begründung - Développement par écrit 4. Der Bund hat den Verfassungsauftrag, den Fehlbetrag der
Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine Bilanz abzubauen. Er darf sich nicht über seine Finanzierungs-
schriftliche Antwort. bedürfnisse hinaus verschulden, um den Pensionskassen An-
lagemöglichkeiten anzubieten.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Die Nettorückzahlung von Schulden des Bundes belief sich im
vom 24. Mai 1989 Jahre 1986 auf 692,1987 auf 545 und 1988 auf 1953 Millionen
21. Juni 1989 N 1005 Motion Ruckstuhl
Franken. Dadurch wurde der Gesamtbetrag der an den Bei der Frage 2 geht aus der Antwort hervor, dass das Depar-
schweizerischen Börsen kotierten Anleihen von rund 200 Milli- tement bereits seit 1985 beauftragt ist, konkrete Vorschläge
arden Franken nur zu einem geringen Ausmass reduziert. zur Weiterentwicklung des privaten Eigentums und der Nut-
Nach dem Rückgang der Aktienkurse gegen Ende des vorletz- zungsrechte auszuarbeiten. Jetzt haben wir 1989, und wo sind
ten Jahrs erhielt zudem die Emission von Obligationen einen die Vorschläge? Bei einem Problem von so grosser staatspoli-
zusätzlichen Antrieb. Ein Zusammenhang zwischen den tischer Bedeutung meine ich, dass es wirklich möglich sein
Rückzahlungen und dem zeitweiligen Verzicht auf die Auf- müsste, innerhalb von vier Jahren etwas auf den Tisch zu brin-
nahme neuer Anleihen des Bundes und dem Anstieg der Bo- gen; vor allem in den ersten drei Jahren ist offensichtlich nichts
denpreise kann ausgeschlossen werden. getan worden. Das Gegenteil ist der Fall. Durch einen für mich
5. Eigentumsförderung fällt nicht in den zentralen Aufgaben- unverständlichen Bundesgerichtsentscheid, wonach Ver-
bereich der Raumplanung. Immerhin soll die Raumplanung käufe nicht mehr publiziert werden dürfen, wird solchen
so ausgestattet sein, dass möglichst günstige Voraussetzun- Verkäufen buchstäblich noch mit staatlicher Tarnung nach-
gen für die Eigentumsförderung bestehen. In diesem Sinne geholfen. Diese unverständliche Abschaffung der Publikation
hat die Expertenkommission für die Revision des Raumpla- erscheint dem Bürger wie eine Ermunterung zu Geschäften,
nungsgesetzes vorgeschlagen, die «Bildung von Wohn- und die das Licht scheuen.
Hauseigentum zum Eigenbedarf» als ein durch die Raumpla- Bei Frage 3 weist der Bundesrat darauf hin, dass keine wissen-
nung zu unterstützendes Ziel in das Raumplanungsgesetz schaftlich einwandfreie Verifikation vorliege, die einen Zusam-
aufzunehmen. Ferner soll mit verschiedenen Massnahmen im menhang zwischen Inflation, also Steigerung der Boden-
Bereich des Nutzungsplanungs- und Erschliessungsrechts preise, und der Anlagepolitik der Vorsorgeeinrichtungen sieht.
der Baulandmarkt verflüssigt werden, um den Zugang zu Braucht es denn da noch wissenschaftliche Abhandlungen,
Wohn- und Hauseigentum zu erleichtern. Der Bundesrat hält um etwas zu beurteilen, das so offensichtlich ist?
aber nachdrücklich fest, dass in den gesetzeskonform aus- Schliesslich, bei den letzten Fragen 4 und 5, werden gerade
geschiedenen Bauzonen genügend Bauland vorhanden ist. 23 Zeilen für die Antwort aufgebracht. Ich meine, dass das et-
Eine Lockerung von Artikel 15 des Raumplanungsgesetzes was zu wenig ist. Deshalb erkläre ich mich nicht befriedigt von
fällt nicht in Betracht. der Antwort des Bundesrates.
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- Bundesrat Koller: Herr Hänggi ist mit der Antwort des Bundes-
rates nicht befriedigt. rates nicht zufrieden. Ich möchte doch in bezug auf die erste
Frage betonen, dass der Bundesrat klar sagt: Auch künftig
Abstimmung - Vote müssen dem Nichteigentümer «reale Chancen verbleiben,
selber Grundeigentum zu erwerben». Wir haben ja vorhin
Für den Antrag auf Diskussion 65 Stimmen lange Debatten geführt und nach Mitteln gesucht, und ich
Dagegen 40 Stimmen habe Ihnen auch solche genannt, die wir kurz-, mittel- und
langfristig zu ergreifen gedenken, um dieses Ziel noch besser
Hänggi: Wir sprechen jetzt seit Stunden über dasselbe zu erreichen.
Thema. Ich möchte mich deshalb bei meiner Interpretation zur Zu Punkt 2 möchte ich doch zum Schutz meiner Vorgängerin
Antwort kurz halten, weil Vieles heute schon gesagt wurde. in diesem Amt sagen: Wir haben Ihnen immerhin ein neues
Herr Bundesrat Koller hat in seinem Referat einleitend gesagt, bäuerliches Bodenrecht unterbreitet. Wenigstens im bäuerli-
wo der Zugang zum Eigentum nur noch wenigen offen stehe, chen Bodenrecht bringt dieses neue Bundesgesetz eine klare
sei das Eigentum selber in Gefahr. Das hat er übrigens bereits Besserstellung des Selbstbewirtschafters im Zugang zu eige-
1981 gesagt. In der Tat sinkt der Anteil der Eigentümer in unse- nem Grundeigentum. Man darf also nicht dem Bundesrat ge-
rem Land laufend und liegt heute schon unter 30 Prozent. Mit nerell Untätigkeit vorwerfen. Im nichtlandwirtschaftlichen Be-
Wohnbauförderungsmassnahmen der öffentlichen Hand, mit reich habe ich Ihnen ja soeben dieses Sofortmassnahmen-
Finanzierungsmodellen der Banken lassen sich die Vorstel- paket angekündigt.
lungen vieler, vorab junger Menschen, je zu einem Eigenheim Auch im Bereich der Eigentumsförderung hat der Bundesrat
zu gelangen, heute nicht mehr erreichen. Es ist aber in einem Massnahmen in Aussicht genommen. Ich werde wahrschein-
freiheitlichen Staat einfach nicht zu verantworten, dass einem lich darauf im Rahmen der Beantwortung der Motion von
arbeitenden Menschen diese Chance sein Leben lang verbaut Herrn Müller-Aargau noch kurz zu sprechen kommen.
ist, nur weil Staat und Gesellschaft nicht in der Lage sind, ihm
von der Mangelware Land ein wenig zu geben.
Heute sind mutige, ein- und vorausgreifende Massnahmen
nötig; denn wenn das Grundeigentum auch in Zukunft über-
haupt Bestand haben soll, muss etwas getan werden. Ich sehe #ST# 89.414
in der Antwort zu meiner Interpellation leider keine bis wenige
Ansatzpunkte, die mich dazu ermuntern. Zahlreiche ausländi- Motion Ruckstuhl
sche Staaten, und darunter selbst solche, welche zwei Welt- Bauten ausserhalb der Bauzonen.
kriege erlitten haben, weisen heute Eigentumsquoten von
über 50 Prozent aus.
Ausnahmeregelung
Die Zeit muss nun endlich vorbei sein, wo man sich hinter Constructions hors des zones à bâtir.
Kommissionen und Studiengruppen verschanzt. Jetzt braucht Régime des dérogations
es weniger wissenschaftliche Abhandlungen, es braucht Ta-
ten, und genau diese Taten sehe ich nicht in der Antwort zu
meiner Interpellation. Das ist auch der Grund, Herr Bundesrat,
weshalb ich mit der Antwort nicht zufrieden bin. Ich habe viel-
mehr den Eindruck, wenn ich die Antwort lese, dass sich der Wortlaut der Motion vom 16. März 1989
Bundesrat hinter juristischen Vorbehalten und hinter einge- Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Ergän-
setzten Spezialkommissionen etwas versteckt. zung des Artikels 24 des Raumplanungsgesetzes in folgen-
Ein paar Bemerkungen zu den Antworten. dem Sinne vorzulegen:
Zu Frage 1. Da stellt der Bundesrat fest, dass die heutige Ei- Die Aenderung des Zwecks von Bauten oder Anlagen und die
gentumsquote bei 30 Prozent liegt und dass offenbar das Ziel damit verbundenen baulichen Massnahmen können ferner
darin liegt, dass diese Quote nicht unterschritten werden soll. bewilligt werden, wenn
Aber ich frage Sie: Ist denn das ein Ziel, dass in der Schweiz a. die ursprüngliche Zweckbestimmung dahingefallen ist;
nur jeder Dritte Eigentum besitzt? Hier hätte ich wirklich etwas b. mit der Zweckänderung die Wohnbedürfnisse der ortsan-
Vorausgreifenderes erwartet und als Zielformulierung diese sässigen Bevölkerung befriedigt werden können;
Eigentumsquote doch höher ansetzen wollen. c. die Versorgung und Entsorgung sichergestellt und die Bau-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Hänggi Massnahmen gegen die Inflation der Bodenpreise
Interpellation Hänggi Hausse des prix des terrains
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1989
Année
Anno
Band III
Volume
Volume
Session Sommersession
Session Session d'été
Sessione Sessione estiva
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 13
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 88.800
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 21.06.1989 - 15:00
Date
Data
Seite 1004-1005
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