Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 88-794 KI-generiert

Doping Controls: Federal Government Lacks Authority, Sports Federations Responsible

Geschäftsnummer VPB 88-794
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court addressed an interpellation regarding doping control in sports, prompted by recent scandals and the resignation of a research institute head. The court affirmed the importance of combating doping and agreed that out-of-competition doping controls are necessary. However, the court stated that the federal government lacks the legal basis to order or conduct such controls, as this responsibility lies with sports federations. The court also addressed concerns about the scientific independence of the research institute, stating that it is committed to scientific integrity and that its current structure within the federal sports school is appropriate, with collaboration with universities ensuring its scientific grounding.

Legislator-Regeste

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Art. 66 Abs. 1 LTF; Doping Controls: Federal Government Lacks Authority, Sports Federations Responsible: The court affirmed the importance of combating doping and agreed that out-of-competition doping controls are necessary. However, the court stated that the federal government lacks the legal basis to order or conduct such controls, as this responsibility lies with sports federations. The court also addressed concerns about the scientific independence of the research institute, stating that it is committed to scientific integrity and that its current structure within the federal sports school is appropriate, with collaboration with universities ensuring its scientific grounding.

Schlagwörter

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wissenschaftliche Forschung Ablauf des Auswahlverfahrens Integrität der Forschung Unabhängigkeit und Integrität Sportrecht richterliche Unabhängigkeit

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 66 Abs. 1 LTF

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Volltext

17. März 1989 N 617 Interpellation Fierz

wieder war eine Bundeslösung Gegenstand von parlamenta- der Familienzulagen auch in nächster Zeit nicht primär ist.

rischen Vorstössen und Standesinitiativen. Letztmals hatte Damit erübrigt sich auch die Prüfung von Uebergangslö-

sich das Parlament vor zwei Jahren mit diesem Themen kreis sungen.

zu befassen. Mit Datum vom 10. März 1986 lehnte der Natio- Der Vollständigkeit halber sei daran erinnert, dass der Natio-

nalrat eine diesbezügliche parlamentarische Initiative ab, nalrat anlässlich der Beratung der beiden Initiativen eine

der Standesinitiative des Kantons Luzern wurde unter Kommissionsmotion zur Ausdehnung des Bundesgesetzes

Namensaufruf mit 99 zu 70 Stimmen keine Folge gegeben. über Familienzulagen in der Landwirtschaft (FLG) auf Selb-

Der Ständerat lehnte letztere mit 29 zu 8 Stimmen ab. ständigerwerbende und Nichterwerbstätige mit 90 zu 38

Ohne Zweifel brächte eine gesamtschweizerische Regelung Stimmen ablehnte.

der Familienzulagen im Sinne der beiden erwähnten Initiati-

ven gewisse Vorteile und Fortschritte (z. B. Verwirklichung Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes-

des Solidaritätsgedankens und des Prinzips «für jedes Kind rates teilweise befriedigt.

eine Zulage», Lastenausgleich zwischen Kassen, Vereinheit-

lichung der Anspruchsvoraussetzungen usw.).

Im Lichte der ablehnenden Haltung des Parlaments zu den

beiden Initiativen und angesichts der Resultate des zu jener #ST# 88.794

Zeit durchgeführten Vernehmlassungsverfahrens (16 Kan-

tone sprachen sich gegen eine Bundeslösung aus) ist es Interpellation Fierz

nach Ansicht des Bundesrates im heutigen Zeitpunkt nicht

angezeigt, die Idee einer bundesrechtlichen Regelung der Dopingkontrolle

Familienzulagen erneut aufzunehmen. Lutte contre le dopage

2. Im Bewusstsein um die Verschiedenheit der kantonalen

Familienzulagenregelungen und der daraus resultierenden

Probleme hat sich das Bundesamt für Sozialversicherung

(BSV) seit jeher für eine bessere Koordination eingesetzt. Wortlaut der Interpellation vom 7. Oktober 1988

Besagtes Amt publiziert seit vielen Jahren eine Gesamtaus- Im Zusammenhang mit den jüngsten Dopingskandalen

gabe aller kantonalen Gesetzestexte, welche periodisch auf sowie dem plötzlichen Rücktritt des Chefs des Forschungs-

den neuesten Stand gebracht werden. institutes der Eidgenössischen Turn- und Sportschule wird

Einer Vereinheitlichung auf dem Gebiet der Rechtspre- der Bundesrat um Beantwortung der folgenden Fragen ge-

chung förderlich ist ohne Zweifel auch die durch das BSV beten :

regelmässig herausgegebene Publikation der Entscheide 1. Ist der Bundesrat auch der Meinung, dass eine wirksame

der kantonalen Rekursbehörden im Bereich der Familienzu- Eindämmung des Dopings im Interesse von Sport, Sport-

lagen. lern, ja generell unserer Jugend sei?

Diese Bemühungen um eine bessere Koordination wurden 2. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass dazu auf den Wett-

seit der Entgegennahme des entsprechenden Postulats kampf beschränkte Kontrollen genügen, oder schliesst er

intensiviert. Insbesondere im Rahmen der Konferenz der sich den qualifizierten Fachleuten im In- und Ausland an, die

kantonalen Ausgleichskassen finden regelmässig Ausspra- die sofortige Einführung von unangemeldeten Kontrollen

chen statt, an welchen Vertreter des Bundes auch als Refe- während des ganzen Trainings verlangen?

renten teilnehmen. So wurde an der diesjährigen Tagung 3. Ist der Bundesrat bereit, sich dafür einzusetzen, dass die

die Einsetzung einer unter dem Präsidium des Vertreters Fachleute im Bundesdienst in Zukunft die wissenschaftli-

des Bundes stehenden Arbeitsgruppe beschlossen. Diese chen Erkenntnisse zu Dppingfragen auch gegenüber der

soll Grundlagen erarbeiten bezüglich eines koordinierten Oeffentlichkeit und wie auch immer gelagerten Interessen

Vorgehens im Bereich der Familienzulagen für im Ausland vertreten dürfen, ohne Opfer von Pressionen und Sanktio-

lebende Kinder. nen zu werden, das heisst, wird er im besonderen die

Anlässlich kantonaler Gesetzesrevisionen konnten seitens wissenschaftliche Unabhängigkeit und Ehrlichkeit des For-

des Bundes schon verschiedentlich Eingaben gemacht wer- schungsinstitutes in Magglingen ermöglichen?

den, welche eine Vereinheitlichung zum Ziele hatten (z. B. 4. Wie beurteilt der Bundesrat die wissenschaftliche Qualifi-

Regelung bei Teilzeitarbeit, Obhutsprinzip). kation des jetzigen interimistischen Leiters des Forschungs-

Im Lichte der Tatsache, dass der Bund den Kantonen im institutes der ETS? Wird der zukünftige Leiter dieses For-

Bereich ihrer Familienzulagenordnungen keine Weisungen schungsinstitutes irgendeinem Anforderungsprofil purikto

erteilen kann, hat sich das bisherige Vorgehen bewährt und wissenschaftliche Qualifikation genügen müssen, falls ja,

zu einigen wichtigen Verbesserungen geführt. welchem?

3. Die Organisation der kantonalen Familienzulagenregelun- 5. Könnte die bedrohte wissenschaftliche Unabhängigkeit

gen ist äusserst dezentralisiert (über 800 Kassen, darüber des Forschungsinstitutes der ETS Magglingen nicht nur

hinaus einige Tausend Arbeitgeber, welche von der An- durch eine organisatorische Angliederung an eine wissen-

schlusspflicht befreit sind, die Zulagen also selber auszah- schaftliche Organisation, z. B. an die ETH bzw. deren Institut

len). Aus diesem Grunde steht bezüglich der Verwaltungs- für Arbeitsphysiologie oder allenfalls durch Unterstellung

kosten kein Zahlenmaterial zur Verfügung. Es versteht sich unter das Bundesamt für Gesundheitswesen garantiert

jedoch von selbst, dass mit einer gesamtschweizerischen werden?

Regelung gewisse Vereinfachungen und Einsparungen ver-

bunden wären (Reduktion der Zahl der anerkannten Kassen, Texte de l'interpellation du 7 octobre 1988

einheitliche Ansätze und Beiträge, Wegfall von Kontrollen Je prie le Conseil fédéral de répondre à un certain nombre

betreffend Doppelbezug und Anspruchsberechtigung). de questions en relation avec les scandales causés récem-

4. Der Einbezug der Selbständigerwerbenden in einer bun- ment par des cas de dopage, et la démission soudaine du

desrechtlichen Regelung der Familienzulagen würde keine chef de l'Institut de recherche de l'Ecole fédérale de gym-

Probleme stellen, insbesondere wenn man von einer umfas- nastique et de sport:

senden Lösung nach AHV-Modell ausgeht. Es muss jedoch 1. Le Conseil fédéral n'est-il pas d'avis que freiner efficace-

klargestellt werden, dass auch Selbständigerwerbende über ment le dopage est dans l'intérêt non seulement du sport et

Beiträge zur Finanzierung herangezogen würden. Dies ist des sportifs, mais également de la jeunesse en général?

auch in jenen 9 Kantonen der Fall, in denen heute Selbstän- 2. Le Conseil fédéral estime-t-il que limiter les contrôles de

digerwerbende (z. T. mit Einkommensgrenzen) Anspruch dopage à la période de compétition suffit, ou peut-il adhérer

auf Zulagen haben. à la conception d'experts qualifiés de notre pays et de

5. Nach den ablehnenden Beschlüssen des Parlaments zu l'étranger qui demandent l'introduction immédiate de

den erwähnten Initiativen geht der Bundesrat davon aus, contrôles à l'improviste pendant toute la durée de l'entraîne-

dass das Bedürfnis nach einer bundesrechtlichen Regelung ment?

Interpellation Fierz 618 17 mars 1989

3. Est-il disposé à oeuvrer pour que les experts employés Es gibt aber keine gesetzlichen Grundlagen, die es dem

par la Confédération soient désormais autorisés à faire part Bund erlauben würden, Dopingkontrollen anzuordnen oder

au grand public de leurs connaissances scientifiques sur le durchzuführen. Dafür sind in der Schweiz der Schweizeri-

dopage et ce quels que soient les intérêts en cause, et sans sche Landesverband für Sport (SLS) und die Sportverbände

être exposés à des pressions ou à des sanctions? Autrement zuständig. Der Bundesrat weiss, dass der SLS und die

dit, peut-il en particulier assurer à l'Institut de recherche de Sportverbände planen, Dopingkontrollen im Training in

Macolin l'indépendance et la rigueur scientifique qui nächster Zeit einzuführen.

devraient être les siennes? 3. Der Bundesrat setzt sich dafür ein, dass wissenschaftliche

4. Que pense le Conseil fédéral des compétences scientifi- Erkenntnisse auch in Dopingfragen fachlich uneinge-

ques du chef intérimaire de l'Institut de recherche de schränkt dargelegt werden.

l'EFGS? Le prochain chef de l'Institut devra-t-il répondre à Die Diskussion über die Durchführung von Kontrollen und

un profil donné, du point de vue des aptitudes scientifiques? die Durchsetzung von Sanktionen hingegen kann nur in

Dans l'affirmative, lesquelles? Zusammenarbeit mit den Sportorganisationen erfolgen.

5. Ne pourrait-on supprimer les menaces qui pèsent sur Das Dopinglabor der Eidgenössischen Turn- und Sport-

l'indépendance scientifique de l'Institut de recherche de schule Magglingen wird weitgehend vom Schweizerischen

l'EFGS de Macolin en l'intégrant à l'organigramme d'un Landesverband für Sport finanziert. Die internationalen

établissement technique tel que l'Institut d'hygiène et de Anforderungen an die Dopinganalytik sind aber innert kur-

physiologie du travail de l'EPFZ, ou en l'incorporant, le cas zer Zeit derart gestiegen, dass die heutigen Einrichtungen

échéant, à l'Office fédéral de la santé publique? nicht mehr genügen. Um die internationale Anerkennung

weiterführen zu können, sind grosse Investitionen notwen-

Mitunterzeichner-Cosignataires: Bär, Béguelin, Carobbio, dig, die der Bund aus erwähnten Gründen nicht tätigen

Diener, Grendelmeier, Jaeger, Jeanprêtre, Leutengger Ober- kann. Für die Weiterarbeit werden zusammen mit dem

holzer, Longet, Maeder, Meier-Glattfelden, Pitteloud, Schweizerischen Landesverband für Sport kurzfristige

Schmid, Stocker, Thür, Weder-Basel, Wiederkehr, Zbinden Lösungen gesucht und längerfristige Lösungen geplant.

Hans (18) Eine Möglichkeit ist der Aufbau eines bundeseigenen

Dopinglabors (auch für Pferdedoping). Dazu müssten aller-

Schriftliche Begründung - Développement par écrit dings die gesetzlichen Grundlagen geschaffen und die

Die jüngsten Dopingskandale in Seoul haben die Weltöffent- finanziellen Mittel bereitgestellt werden. Der Bundesrat ist

lichkeit aufgerüttelt. Aber schon anlässlich der Olympischen bereit, die gesetzlichen Erfordernisse einer solchen

Winterspiele in Calgary im Februar 1988 gab der damalige Entwicklung zu prüfen.

Leiter des Forschungsinstituts der Eidgenössischen Turn- 4. Die interimistische Leiterin des Forschungsinstituts ist

und Sportschule (ETS) Magglingen, PD Dr. Howald, ein viel- Aerztin, arbeitet seit dessen Gründung im Forschungsinsti-

beachtetes Presseinterview, das unter anderem im Berner tut der Eidgenössischen Turn- und Sportschule und war

Bund erschien. Er wies darin auf das ungelöste Dopingpro- Stellvertreterin des bisherigen Leiters. Sie ist aufgrund ihrer

blem hin, auf die fragwürdige Rolle gewisser Sportärzte und Erfahrung bestens geeignet, das Institut in einer Ueber-

auf die Wichtigkeit von (unangemeldeten) Kontrollen wäh- gangsphase zu leiten und mitzuhelfen, eine definitive

rend des Trainings, wie sie z. B. in Schweden durchgeführt Lösung vorzubereiten.

werden. Das Forschungsinstitut der Eidgenössischen Turn- und

Wegen dieses Interviews wurde auf die Direktion der ETS Sportschule muss von seiner Zielsetzung her praxisorien-

Druck ausgeübt durch Vertreter des Schweizerischen tiert arbeiten.

Leichtathletikverbandes, des Schweizerischen Olympischen Die Zusammenarbeit mit den Hochschulen und ihren Institu-

Komitees und des Schweizerischen Landesverbandes für ten sowie anderen interessierten Organisationen ist für die

Sport. Der Direktor der ETS wollte nicht, dass Dr. Howald wissenschaftliche Arbeit entscheidend wichtig.

direkt mit seinen Kritikern zusammensitze. Stattdessen legte Erst die Umsetzung der Forschungsergebnisse in praxisrele-

er ihm nahe, als Zeichen seines guten Willens auf seine vante Lehre ist aber für den Schweizer Sport von Bedeu-

Funktion als Mitglied der Medizinischen Kommission an den tung.

Olympischen Spielen in Seoul zu verzichten (diese Kommis- Im Gegensatz zu Hochschulen soll sich das Forschungsin-

sion hatte sich unter anderem mit der Beurteilung der stitut der Eidgenössischen Turn- und Sportschule in Zukunft

Dopingfälle zu befassen). Es wurden Dr. Howald ausserdem nicht auf einen Wissenschaftszweig spezialisieren, sondern

Vorschriften für den Verkehr mit Medien gemacht, und diese wissenschaftlich breit abgestützte Mittlerfunktion

gesprächsweise wurde ihm auch eine Versetzung auf das wahrnehmen. Der Leiter muss dieser anspruchsvollen Auf-

Bundesamt für Gesundheitswesen vorgeschlagen, z. B. in gabe gewachsen sein. Er braucht dazu vermehrt wissen-

die Sektion Aids-Prävention, was eine Zurückstufung in der schaftlich ausgebildete und sportpraxisorientierte Mitar-

Lohnklasse bedeutet hätte. Dabei ist übrigens zu betonen, beiter.

dass der Direktor des Bundesamtes für Gesundheitswesen Der Aufbau eines solchen Teams braucht Zeit. Die interimi-

in dieser Kontroverse Dr. Howald unterstützte. PD Dr. Ho- stische Leitung ermöglicht eine qualifizierte Entwicklung.

wald kündigte darauf und wechselte auf einen Posten in der 5. Der Bundesrat nimmt an, dass diese Frage im Zusammen-

Industrie, nicht ohne seine Freunde und Gegner in einem hang mit dem Dopinglabor formuliert wurde. Neben Doping

Rundschreiben über die Gründe seines Rücktritts zu orien- und sportmedizinischen Fragen hat das Forschungsinstitut

tieren. ETS und Schweizer Sport verloren damit einen Sport- der Eidgenössischen Turn- und Sportschule aber andere

mediziner von unbestrittenem Weltruf. Seine Stelle ist jetzt Wissenschaftsbereiche zu bearbeiten. Selbstverständlich

interimistisch von einem Turnlehrerf!) besetzt. braucht es dazu wissenschaftliche Unabhängigkeit. Diese

Diese Vorgänge lassen den Verdacht aufkommen, dass soll durch die Zusammenarbeit mit den Hochschulen

Doping bisher auch im Schweizer Sport eine Rolle spielen gewährleistet werden. Ohne intensive Zusammenarbeit mit

könnte, die nicht nur von gewissen Sportverbänden, son- den Sportorganisationen bleibtaberdiese Forschungsarbeit

dern teilweise auch von Bundesstellen toleriert und sogar wirkungslos. Das Forschungsinstitut ist gerade deshalb an

gedeckt wird. der Eidgenössischen Turn- und Sportschule angesiedelt

worden. Der Bundesrat ist der Meinung, dass es dort auch in

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Zukunft am richtigen Platz ist und wirkungsvoll arbeiten

vom 23. November 1988 wird.

Rapport écrit du Conseil fédéral du 23 novembre 1988

1./2. Der Bundesrat ist der Meinung, dass die Bekämpfung Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes-

des Dopings wichtig ist und dass Dopingkontrollen im Trai- rates teilweise befriedigt.

ning durchgeführt werden sollen.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Fierz Dopingkontrolle

Interpellation Fierz Lutte contre le dopage

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1989

Année

Anno

Band II

Volume

Volume

Session Frühjahrssession

Session Session de printemps

Sessione Sessione primaverile

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 17

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 88.794

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 17.03.1989 - 08:00

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Data

Seite 617-618

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Ref. No 20 017 299

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