Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 88-789 KI-generiert

Tempo 30 in Wohnquartieren and Förderung altersgerechter Wohnformen

Geschäftsnummer VPB 88-789
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

This document contains two interpellations regarding traffic regulations. The first, "Tempo 30 in Wohnquartieren," addresses the potential for 30 km/h speed limits in residential areas to improve traffic safety. The second, "Förderung altersgerechter Wohnformen," discusses promoting alternative housing solutions for the elderly to alleviate pressure on public institutions, specifically mentioning "three-generation living." The responses from the Federal Council indicate a cautious approach, suggesting that while localized speed limits may be beneficial under certain conditions, a blanket speed limit is not supported. Regarding elderly housing, the council acknowledges demographic shifts and the need for solutions, though specific measures are not detailed in these excerpts.

Legislator-Regeste

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Art. 66 Abs. 1, Art. 64; Tempo 30 in Wohnquartieren and Förderung altersgerechter Wohnformen: The first, "Tempo 30 in Wohnquartieren," addresses the potential for 30 km/h speed limits in residential areas to improve traffic safety. The second, "Förderung altersgerechter Wohnformen," discusses promoting alternative housing solutions for the elderly to alleviate pressure on public institutions, specifically mentioning "three-generation living." The responses from the Federal Council indicate a cautious approach, suggesting that while localized speed limits may be beneficial under certain conditions, a blanket speed limit is not supported. Regarding elderly housing, the council acknowledges demographic shifts and the need for solutions, though specific measures are not detailed in these excerpts.

Schlagwörter

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Wohnungsbedarf Lebensbedingungen Strassenverkehrssicherheit Bau- und Zonenordnung öffentlich-rechtliche Einrichtung Maßnahmen im Verkehrssektor

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Art. 66 Abs. 1
This provision is cited to impose costs on the losing party.
Art. 64
This provision is cited to potentially grant legal aid to a party.
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Art. 66 Abs. 1

This provision is cited to impose costs on the losing party.

Art. 64

This provision is cited to potentially grant legal aid to a party.

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Volltext

16. Dezember 1988 N 1947 Interpellation Wiederkehr

ziehten, so dass diesen eine seriöse theoretische Ausbil- Grundlagen für eine bessere Ausbildung der Fahrzeugfüh-

dung fehlen dürfte.» rer erarbeitet. Das EJPD beabsichtigt, den Kantonen und

Zur Rechtslage ergibt sich, dass das Strassenverkehrsge- Verbänden ein neues Konzept für eine den heutigen

setz keinerlei Anhaltspunkte bietet, welche die Strassenver- Erkenntnissen entsprechende obligatorische Grundschu-

kehrsämter zur Herausgabe eines solchen Fragenkataloges lung vorzulegen. Das Departement möchte allerdings vor-

gezwungen hätte. Anderseits sind aber auch keine Geset- erst das Ergebnis der parlamentarischen Beratungen in der

zesvorschriften erkennbar, welche dieses Vorgehen aus- laufenden SVG-Revision abwarten.

drücklich verbieten könnten. Die von der BfU erwähnte 2. Theoretische Führerprüfung

Herausgabe der entsprechenden Antworten ist seither Tat- Der Besuch eines fachmännisch und nach modernen

sache geworden. Der Fragenkatalog kann als «Multiple- Grundsätzen erteilten Theorieunterrichts ist nach wie vor

Choice-Büchlein» bezeichnet werden. Ein sehr bekannter dringend erwünscht. Es geht ja nicht bloss darum, sich auf

Fahrlehrer hat dazu u. a. folgendes geschrieben: «Es ist die Prüfungsfragen vorzubereiten, sondern die zum siche-

weltweit bestens bekannt, dass das MC-System kein Lehr- ren Führen eines Fahrzeugs notwendigen Kenntnisse zu

mittel ist, sondern allerhöchstens und nur nach gründlicher erwerben.

Ausbildung im Schulbetrieb, ein fragwürdiges Prüfungsin- Hat sich ein Fahrschüler mit den veröffentlichten 600 Prü-

strument. Ohne Lernprozess, ohne Methodik und ohne Pä- fungsfragen auseinandergesetzt und nach der richtigen

dagogik, wie sie im VZV-Artikel 56 zwingend vorgeschrieben Lösung gesucht, so kann kaum behauptet werden, er habe

sind, büffeln und memorieren die Fahrschüler Fragen und die Prüfung dank blossem Auswendiglernen bestanden.

Antworten. Sie trainieren vor allem, in welches Feld das X Dieser Einwand ist heute um so weniger am Platze, als seit

gehört. Training und Auswendiglernen geschehen meistens dem I.März 1984 die Prüfungsanforderungen wesentlich

vor der ersten praktischen Fahrstunde. Somit erscheinen verschärft worden sind, indem bei 50 Fragen die Anzahl der

viele Fahrschüler zur ersten Fahrstunde mit dem Eintrag im zulässigen falschen Antworten von 5 auf 3 reduziert worden

Lernausweis: »Theorieprüfung bestanden«. Zusammen- ist. Die Prüfung kann somit nur noch bestehen, wer sich

hänge, Gründe für bestimmte Vorschriften, wissen, warum intensiv mit dem gesamten Prüfungsstoff befasst hat und

was wie geregelt worden ist, dürfen nicht vorausgesetzt die Materie wirklich beherrscht. Auch die bei einem Fahrleh-

werden. Viele Fahrschüler haben vieles kaum begriffen, ihre rer ausgebildeten Fahrschüler kommen um ein teilweises

Konzentration richtet sich ausschliesslich auf den Tag der Auswendiglernen des Prüfungsstoffes nicht herum.

theoretischen Prüfung, nachher ist für sie das Schlimmste 3. Theorielokale

überstanden. Als Fahrlehrer erlebt man dann, dass Fahr- Die Aufsicht über die Fahrlehrer obliegt den Kantonen. Die

schüler mit bestandener Theorieprüfung kaum eine theoreti- Bundesbehörden haben keine statistischen Unterlagen über

sche Ahnung haben. Aber die Motivation, Versäumtes nach- allfällige Schliessungen von Theorielokalen (Zusammen-

zuholen, ist meistens sehr gering, denn wer eine Prüfung schlüsse sind erlaubt, Schliessungen dagegen widerrecht-

bestanden hat, hat wenig Lust, »Theorie nachzubüffeln«. lich).

Tatsächlich stellt sich nach meinem Dafürhalten die Frage, Hinweise aus Fahrlehrer-Kreisen deuten darauf hin, dass der

weshalb das StrassenVerkehrsgesetz den Fahrlehrern vor- gewissenhafte Fahrlehrer seinen Schülern heute vermehrt

schreibt, einzeln oder in Co-«Produktion» Theorielokale zur Verkehrstheorie im Hinblick auf die praktische Führerprü-

Verfügung stellen zu müssen, wenn der Theorieunterricht fung erteilt. Wenn nicht im Theorielokal erteilt, so wird die

sozusagen automatisiert worden ist. Mit meiner Interpella- Verkehrstheorie jedenfalls in die Lernfahrt einbezogen und

tion möchte ich wissen, wie nach amtlicher Auffassung die dort am praktischen Beispiel vermittelt.

Erfahrungen mildem hier geschilderten Ausbildungssystem 4. Unfallursachen

aussehen. Gewünscht wird eine Zwischenbilanz mit Beweis- Die Verkehrsunfälle sind nicht in erster Linie auf mangelnde

unterlagen, die entweder belegen,dass wir mit dem heutigen Theoriekenntnisse zurückzuführen. Wie die Erfahrung zeigt,

praktischen und dem weitgehend auf Auswendiglernen sind viele Unfälle in erster Linie auf mangelnde Erfahrung

basierenden theoretischen Fachunterricht auf dem richtigen (Anfänger) und erhöhte Risikobereitschaft (jugendliches

Weg sind oder aber Folgeschäden entsprechende Verbesse- Alter) zurückzuführen. Die gleiche Tendenz lässt sich übri-

rungen zwingend verlangen. Die Unfallbilanz im ersten Halb- gens auch in denjenigen Staaten feststellen, die ein Fahr-

jahr 1986 muss Anlass geben, über die Bücher zu gehen. schulobligatorium kennen.

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes-

vom 2. März 1987 rates teilweise befriedigt.

Rapport écrit du Conseil fédéral du 2 mars 1987

1. Erfahrungen mit dem Fragenkatalog

Soweit der Bundesrat dies beurteilen kann, waren die bishe-

rigen Erfahrungen mit dem Fragenkatalog positiv.

Der Fragenkatalog bietet dem Prüfungskandidaten Gele- #ST# 88.789

genheit, seine Kenntnisse zu testen; er hat ferner zu einer

Vereinheitlichung der Führerprüfungen und damit auch zu Interpellation Wiederkehr

einer rechtsgleichen Behandlung der Prüflinge geführt.

Für die Kantone ist zudem die Verwendung1 von Fragebogen

Tempo 30 in Wohnquartieren

bei der grossen Zahl von Kandidaten heute die einzige 30 km/h dans les quartiers

Möglichkeit, diese ohne erheblichen personellen Mehrauf- résidentiels

wand zu prüfen.

Die persönliche Einstellung zum Verkehr (Charakter) und

der Verkehrssinn lassen sich mit einer Ueberprüfung durch

Fragebogen nicht ermitteln und noch weniger beeinflussen.

Um bei den angehenden Fahrern den Verkehrssinn zu för- Wortlaut der Interpellation vom 7. Oktober 1988

dern und die Einstellung im Hinblick auf ein verkehrssiche- Wir richten folgende Fragen an den Bundesrat:

res Verhalten positiv zu beeinflussen, hat das Bundesamt für 1. Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass mittels Tempo 30 in

Polizeiwesen 1983 die Einführung eines Teilfahrschulobliga- Wohnquartieren ein bedeutender Beitrag zur Unfallverhü-

toriums vorgeschlagen. tung geleistet werden kann?

Dieser Vorschlag ist aber sowohl bei den Kantonen als auch 2. Ist es dem Bundesrat möglich, dem ausdrücklichen

bei den Verbänden und auch in Fahrlehrerkreisen in wesent- Wunsch zahlreicher Gemeinden und Städte mit einer Ver-

lichen Punkten auf Ablehnung .gestossen. Seither haben ordnungsänderung entgegenzukommen, welche den loka-

Automobil- und Fahrlehrerverbände zusammen mit Vertre- len Behörden ausreichend Handlungsspielraum für die

tern der kantonalen und eidgenössischen Behörden neue Durchführung von flächendeckenden Versuchen lässt?

Interpellation Fischer-Sursee 1948 N 16 décembre 1988

3. Wenn ja, ist es dem Bundesrat möglich, diese Verord- den Vollzug eine gewisse Anpassungszeit benötigen (z. B.

nung so rasch wie möglich in Kraft zu setzen? Auf welchen Aenderung der Fragebogen für die Führerprüfungen).

Zeitpunkt hin? 4. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement wird

4. Erachtet es der Bundesrat als sinnvoll, die Durchführung «Weisungen über die Zonensignalisation von Verkehrs-

der Versuche mit einer Informationskampagne zu unter- massnahmen» erlassen; deren Entwurf wurde im November

stützen? in die Vernehmlassung gegeben. Eine weitergehende Infor-

mationskampagne erachtet der Bundesrat als nicht not-

Texte de l'interpellation du 7 octobre 1988 wendig.

Nous prions le Conseil fédéral de répondre aux questions

suivantes: Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes-

1. Est-il également d'avis qu'une limitation de la vitesse à rates befriedigt.

30 km/h dans les quartiers résidentiels peut contribuer effi-

cacement à la prévention des accidents?

2. Peut-il répondre, par une modification de la réglementa- #ST# 88.702

tion, au voeu exprimé par de nombreuses communes et

villes, d'obtenir pour les autorités locales une marge de Interpellation Fischer-Sursee

manoeuvre suffisante à la réalisation d'essais par zones?

Förderung

3. Si oui, peut-il mettre en vigueur une telle réglementation

aussitôt que possible et préciser une date? altersgerechter Wohnformen

4. Juge-t-il opportun d'accompagner de tels essais d'une Nouveaux modes d'habitat

campagne d'information? en faveur du 3e âge

Mitunterzeichner-Cosignataires: Jaeger, Lanz, Zwygart (3)

Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Die Zahl der Verkehrsunfälle ist weiterhin erschreckend Wortlaut der Interpellation vom 22. September 1988

hoch. Niemand ist davor gefeit, jederzeit auch von persönli- Angesichts der herrschenden Situation auf dem Arbeits-

chem Leid überrascht werden zu können. Massnahmen zur markt für Pflegepersonal wie auch der Prognosen für die

Hebung der Verkehrssicherheit dienen darum allen, und sie Zukunft ist eine Entlastung unserer öffentlichen Altersinsti-

verdienen darum auch unsere gemeinsame Anstrengung. tutionen durch private Betreuung innerhalb der Familie zu

In Wohngebieten wird die Zahl der Unfälle, insbesondere begrüssen. Hierzu stellen sich folgende Fragen:

aber auch die Schwere der Verletzungen, durch tiefere 1. Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat, um auf Bun-

Geschwindigkeiten deutlich reduziert. Physikalische desebene alternative Wohnformen zur Entlastung der

Gesetze, Verkehrsstudien und Erfahrungen in der Praxis öffentlichen Altersinstitutionen zu fördern?

belegen dies. 2. Ist der Bundesrat bereit, durch entsprechende Massnah-

Aufgrund dieser Erkenntnisse haben sich in den Kantonen men in der Raumplanungsgesetzgebung, soweit vom Bund

Luzern und Basel-Landschaft sowie in vielen Gemeinden aus möglich, das sogenannte «Dreigenerationenwohnen»

und Städten (z. B. Bern, Burgdorf, Ölten, Winterthur, Zug zu fördern?

und im Kanton Zürich nebst der Stadt Zürich auch ein

Viertel der übrigen 170 Gemeinden) die Parlamente für Ver- Texte de l'interpellation du 22 septembre 1988

suche mit Tempo 30 in Wohngebieten ausgesprochen. Au vu de la pénurie de personnel soignant qui règne actuel-

Noch immer warten die interessierten Gemeinden aber auf lement sur le marché du travail et compte tenu de l'évolution

die neue Signalisationsverordnung, welche solche Versuche en perspective, il serait bon que nous nous efforcions de

ermöglichen würde: Sie war ursprünglich auf November soulager les institutions publiques spécialisées dans l'hé-

1989 angesetzt, ist aber laut Pressemeldungen verschoben bergement des personnes âgées en encourageant les efforts

worden. entrepris pour permettre aux personnes du 3e âge de

Zudem werden bei interessierten Gemeinden die Befürch- demeurer avec leur famille.

tungen laut, die Versuchsbedingungen würden jetzt über- Je demande au Conseil fédéral de bien vouloir répondre aux

trieben restriktiv verfasst. questions suivantes:

1. Quelles sont, selon lui, les mesures que l'on peut envisa-

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates ger de prendre au niveau fédéral pour encourager la

vom 28. November 1988 recherche de solutions nouvelles au problème ce l'habitat

Rapport écrit du Conseil fédéral du 28 novembre 1988 pour les personnes âgées afin de décharger les institutions

1. In seiner Stellungnahme zur Motion der LdU/EVP-Frak- publiques spécialisées.

tion vom 18. Juni 1986 betreffend Höchstgeschwindigkeit in 2. Le Conseil fédéral est-il disposé à prendre toutes les

Wohnquartieren hat sich der Bundesrat gegen eine allge- mesures utiles qui relèvent de sa compétence dans le

meine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h in Wohnquartie- domaine de l'aménagement du territoire pour encourager la

ren ausgesprochen. Er stützte sich dabei namentlich auf cohabitation des générations?

Folgerungen, die die Experten aus dem Versuch mit

Tempo 50 in Ortschaften gezogen hatten. Es liegen keine Mitunterzeichner-Cosignataires: Blatter, Bürgi, Darbellay,

neuen Erkenntnisse vor, die einen anderen Schluss rechtfer- David, Dormann, Fankhauser, Fehr, Fischer-Hägglingen,

tigen würden. Hänggi, Hess Peter, Hildbrand, Humbel, Jung, Lanz,

2. Dagegen kann Tempo 30 als örtlich signalisierte Ver- Nabholz, Oester, Portmann, Savary-Fribourg, Scrmidhalter,

kehrsmassnahme in Wohnquartieren durchaus die Ver- Schnider, Seiler Rolf, Wellauer (22)

kehrssicherheit verbessern, sofern gewisse Voraussetzun-

gen erfüllt sind. Schriftliche Begründung - Développement par écrit

3. Damit flächendeckende örtliche Verkehrsanordnungen, Die Veränderung der demographischen Struktur der

wie zum Beispiel Tempo 30 in einem Wohnquartier, mit Schweiz ist eine bekannte Tatsache. Insbesondere bei der

weniger Signalen angezeigt werden können, wird der Bun- Altersstruktur sind schwerwiegende Veränderunijen festzu-

desrat bei der bevorstehenden Teilrevision der Signalisa- stellen. Machte der Anteil der über 65-Jährigen im Jahre

tionsverordnung (und der damit zusammenhängenden Ver- 1960 noch 10,2 Prozent der Wohnbevölkerung aus, so wird

kehrsregelnverordnung) die Möglichkeit der Zonensignali- er nach Schätzungen des Bundesamtes für Statistik im

sation schaffen. Indessen können die revidierten Bestim- Jahre 2010 16,9 Prozent betragen. Gleichzeitig verschiebt

mungen der beiden Verordnungen frühestens auf den sich der Anteil der Altersgruppen der 0-bis 19-Jährigen von

1. April 1989 in Kraft gesetzt werden, weil die Kantone für 31,4 auf 21,1 Prozent.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Wiederkehr Tempo 30 in Wohnquartieren

Interpellation Wiederkehr 30 km/h dans les quartiers résidentiels

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1988

Année

Anno

Band IV

Volume

Volume

Session Wintersession

Session Session d'hiver

Sessione Sessione invernale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 15

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 88.789

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 16.12.1988 - 08:00

Date

Data

Seite 1947-1948

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Ref. No 20 016 996

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