Government Rejects Tax Amnesty Due to Legal and Fairness Concerns
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe government rejected a general tax amnesty, arguing that it undermines the legal order, unfairly benefits tax evaders over honest taxpayers, and could encourage future tax evasion by creating an expectation of regular amnesties. While acknowledging that an amnesty could generate additional revenue for the federal government, cantons, and municipalities, the government concluded that these potential gains do not outweigh the significant disadvantages. The government also stated that while tax evasion has increased, existing legal instruments and enforcement measures are sufficient to combat it.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 28 Abs. 1 lit. c RPG; Government Rejects Tax Amnesty Due to Legal and Fairness Concerns: While acknowledging that an amnesty could generate additional revenue for the federal government, cantons, and municipalities, the government concluded that these potential gains do not outweigh the significant disadvantages. The government also stated that while tax evasion has increased, existing legal instruments and enforcement measures are sufficient to combat it.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
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KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertCited in the context of regional policy, indicating that the canton of Aargau does not fall within the scope of the relevant promotion instruments, thus justifying the Federal Council's stance.
Volltext
16. Dezember 1988 N 1953 Interpellation Rei'mann Maximilian
Aufbaus unseres Staats ist der Bund für die Erfüllung seiner Möglichkeit der Ansiedlung weiterer Einrichtungen des
Aufgaben vorrangig auf die aktive und loyale Mitarbeit der Schulratsbereichs im Kanton Aargau zu prüfen und ihm
Kantone angewiesen. Die vereinzelt nicht zu übersehende über die gebotenen Möglichkeiten Bericht zu erstatten.
Tendenz, regionale und lokale Sonderinteressen vor die 2.3 Der regionalpolitische Auftrag des Bundes, der durch die
Aufgaben und Bedürfnisse des ganzen Landes zu stellen, dritte Frage des Interpellanten angesprochen wird, besteht
erfüllt deshalb auch den Bundesrat, bei aller Achtung der im Ausgleich zwischen wirtschaftlich starken und benach-
kantonalen Souveränität, mit ernsthafter Besorgnis. Eidge- teiligten Gebieten. Der Kanton Aargau fällt nicht in den
nössische Solidarität und Zusammenarbeit dürfen nicht örtlichen Geltungsbereich der entsprechenden Förderungs-
zum abgeltungswürdigen Sonderfall werden, sondern blei- instrumentarien. Wirtschaftliche Kennzahlen, wie z. B.
ben lebensnotwendige Voraussetzungen unserer Willens- Volkseinkommen pro Kopf, Steuerbelastung oder Finanz-
Nation. kraft, zeigen, dass der Kanton Aargau durchwegs im ersten
Der Bundesrat geht deshalb mit dem Interpellanten darin Drittel aller Kantone rangiert. Es besteht deshalb kein
einig, dass das bundestreue Verhalten eines Kantons nicht Anlass, das regionalpolitische Förderungsinstrumentarium
mit der Gewährung rechtlich fragwürdiger Sondervorteile auf das Gebiet des Kantons Aargau auszudehnen.
abgegolten werden kann. In Fortsetzung seiner bisherigen 2.4 Zu den rechtlichen und finanziellen Aspekten des
Politik und im Rahmen seiner Möglichkeiten ist er indessen geplanten Verzichts auf das Kernkraftwerk Kaiseraugst hat
der festen Absicht, dem Kanton Aargau die ihm gebührende der Bundesrat in seiner Botschaft an die eidgenössischen
Anerkennung und Stellung im Bund zukommen zu lassen. Räte vom 9. November 1988 bereits ausführlich Stellung
2. Zu den einzelnen Fragen genommen. Es sei hier bloss in Erinnerung gerufen, dass
2.1 Die kantonale Verteilung der Arbeitsplätze des Bundes mit dem Verzicht auf dieses umstrittene Projekt eine Deblok-
und seiner Regiebetriebe ist von zahlreichen Einflussfakto- kierung der Energiepolitik angestrebt wird, die letztlich auch
ren abhängig. Während bei den PTT- und SBB-Betrieben im Interesse des Kantons Aargau und seiner Wirtschaft liegt.
betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte (Leistungsfähigkeit, Der Bundesrat ist deshalb der festen Ueberzeugung, dass
Kundennähe, wirtschaftliche Betriebsführung) dominieren, auch im Kanton Aargau eine anfängliche Enttäuschung
ist der Standort der Arbeitsplätze der allgemeinen Bundes- einem gewissen Verständnis für die angestrebte Lösung
verwaltung zu einem beträchtlichen Prozentsatz durch insti- weichen wird.
tutionelle Gegebenheiten (z. B. zentrale Verwaltungsstellen
am Bundessitz in Bern, Zoll und Grenzschutz in den Grenz- Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes-
kantonen) vorgegeben. Der Handlungsspielraum des Bun- rates teilweise befriedigt.
desrates bei der räumlichen Verteilung der Bundesarbeits-
plätze ist deshalb äusserst gering, dies insbesondere dann,
wenn er gleichzeitig den immer höheren Anforderungen an
die Effizienz und Leistungsfähigkeit der Verwaltung und
Regiebetriebe Rechung tragen will. Keinesfalls darf eine #ST# 88.777
über- bzw. unterdurchschnittliche Dotierung mit Bundesein-
richtungen als Indiz für eine Bevorzugung bzw. Benachteili- Interpellation Reimann Maximilian
gung einzelner Kantone interpretiert werden. Allgemeine Steueramnestie.
Leicht übersehen wird sehr oft die Tatsache, dass der Bund Finanzpolitik
und seine Betriebe bereits einen sehr hohen Dezentralisie-
rungsgrad aufweisen: so sind rund drei Viertel der Beschäf- Amnistie fiscale et nouveau régime
tigten der allgemeinen Bundesverwaltung ausserhalb der financier
Agglomeration Bern untergebracht; bei den Regiebetrieben
belaufen sich die entsprechenden Prozentsätze gar auf weit
über 90 Prozent.
Für den Kanton Aargau ergibt sich bezüglich der Dotation
mit Bundesarbeitsplätzen ein differenziertes Bild. In absolu- Wortlaut der Interpellation vom 7. Oktober 1988
ten Zahlen beherbergt dieser Stand inklusive Regiebetriebe Der Bundesrat wird um Stellungnahme zu folgenden Fragen
um die 6000 Arbeitsplätze des Bundes, wovon rund 1500 auf gebeten:
die allgemeine Bundesverwaltung entfallen. Er rangiert 1. Wie stellt er sich grundsätzlich zur Neuauflage einer allge-
damit unter sämtlichen Kantonen an 9. bzw. 5. Stelle (ohne meinen Steueramnestie in absehbarer Zukunft?
Regiebetriebe). Gemessen an der Gesamtzahl der Beschäf- 2. Wie hoch schätzt er das Ergebnis einer Amnestie ein, falls
tigten des Kantons Aargau beläuft sich der Anteil der Bun- eine solche tatsächlich durchgeführt würde? Welche Aus-
desarbeitsplätze auf gut 3 Prozent (inkl. Regiebetriebe) bzw. wirkungen hätte dies auf die Finanzeinnahmen von Bund,
knapp 1 Prozent (ohne Regiebetriebe), was dem 21. bzw. Kantonen und Gemeinden?
11. Rang unter sämtlichen Kantonen entspricht. 3. Wäre er bereit, eine allgemeine Steueramnestie wegen
Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der Standort der der zu erwartenden Mehreinnahmen als weiteres Instrument
Arbeitsplätze der Regiebetriebe weitgehend betrieblich in die aktuelle Neuordnung der eidgenössischen Finanzpoli-
bedingt ist, kann damit bezüglich der Dotation mit Bundes- tik miteinzubeziehen?
einrichtungen in keiner Weise von einer Benachteiligung
des Kantons Aargau gesprochen werden. Texte de l'interpellation du 7 octobre 1988
2.2 Mit der in Planung begriffenen Verlegung von drei Bun- Le Conseil fédéral est invité à donner son avis sur les
desämtern hat der Bundesrat die staatspolitische Bedeu- questions suivantes:
tung einer verstärkten Dezentralisierung der allgemeinen 1. Que pense-t-il du principe d'une nouvelle amnistie fiscale
Bundesverwaltung klar bejaht. Die Abklärungen im Rahmen dans un proche avenir?
der geplanten Dezentralisierung der Bundesverwaltung 2. Quel serait, selon ses évaluations, le résultat d'une amnis-
haben indessen auch klar die organisatorischen, finanziel- tie éventuelle? Quels en seraient les effets sur les recettes de
len und personalpolitischen Grenzen einer Verlegung beste- la Confédération, des cantons et des communes?
hender Institutionen des Bundes aufgezeigt. 3. Est-il prêt à prendre en considération la possibilité d'oc-
Wie bereits mehrfach zugesichert, ist aber der Bundesrat troyer une amnistie fiscale générale dans le cadre de la
bereit, bei jeder zukünftigen Neuschaffung einer Bundesein- révision en cours de la politique fiscale de la Confédération,
richtung die dezentrale Unterbringung zu prüfen. Da bereits en raison des recettes accrues qu'on peut en attendre?
heute bedeutende Institutionen des Schulratsbereichs im
Kanton Aargau bzw. in relativer Nähe davon angesiedelt Mitunterzeichner - Cosignataires: Aliesch, Berger, Biel,
sind (Paul-Scherrer-lnstitut bzw. die ETH Zürich), wird der Bühler, Cavadini, Cotti, Coutau, Daepp, Dietrich, Eggly, Fäh,
Bundesrat den Schweizerischen Schulrat einladen, die Feigenwinter, Fischer-Hägglingen, Fischer-Sursee, Frey
Interpellation Reimann Maximilian 1954 N 16 décembre 1988
Walter, Früh, Giger, Gysin, Hänggi, Hari, Hess Otto, Hess lung konnte im Laufe dieses Jahrzehnts nun aber sowohl
Peter, Hösli, Luder, Müller-Wiliberg, Nebiker, Neuenschwan- beim Bund als auch in praktisch allen Kantonen gestoppt
der, Portmann, Rutishauser, Rüttimann, Rychen, Schule, werden. Gegenwärtig ist eine Tendenz zum Abbau der Steu-
Schwab, Seiler Hanspeter, Spoerry, Stucky, Tschuppert, erbelastung auszumachen. Ob die Vermutung des Interpel-
Wellauer, Widrig, Wyss William, Zölch (41) lanten zutrifft, wonach die Neigung der Steuerpllichtigen
zur Steuerhinterziehung zugenommen habe, muss bezwei-
Schriftliche Begründung - Développement par écrit felt werden, gibt es doch hierfür keine Anhaiispunkte.
Die Eidgenossenschaft ringt derzeit um eine neue Finanz- Jedenfalls konnte seit der letzten allgemeinen Steueramne-
ordnung und ebenso um eine Neuverteilung der Aufgaben stie das gesetzestechnische Instrumentarium ausgebaut
zwischen Bund und Kantonen mit entsprechenden finanziel- werden. So gelang es vor allem, die Obliegenheiten von
len Konsequenzen. Als unausgeschöpfte Quelle zusätzlicher Steuerpflichtigen und Dritten im Veranlagungsverfahren zu
Finanzmittel wäre in dieser Hinsicht auch an die Neuauflage erweitern und die Strafbestimmungen zu verschärfen. Insbe-
einer allgemeinen Steueramnestie zu denken. Sie brächte sondere kann heute auch der Steuerbetrug strafrechtlich
primär den Kantonen und Gemeinden, letztlich aber auch verfolgt werden; es wurden besondere Steuerkontroll-
dem Bund nicht unbedeutende zusätzliche Einnahmen. organe des Bundes geschaffen sowie das interkantonale
Volk und Stände stimmten am 18. Februar 1968 letztmals Meldewesen ausgebaut. Der Bundesrat gelangte disnn auch
einer allgemeinen Steueramnestie zu. Diese wurde im Jahre bereits in seinem Bericht vom 19. Dezember 1983 über
1969 durchgeführt und erbrachte gesamtschweizerisch Massnahmen zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung zum
einen Vermögensbetrag von rund 11,5 Milliarden Franken, Ergebnis, dass die gesetzlichen Möglichkeiten weitgehend
der neu der Besteuerung zugewiesen werden konnte. genügen, um erfolgreich gegen die Steuerhinterziehung
Seither hat die steuerliche Belastung erheblich zugenom- angehen zu können. Die von der Eidgenössischen Steuer-
men. Parallel dazu ist auch die Neigung der Steuerpflichti- verwaltung bei den kantonalen Verwaltungen für die direkte
gen zur Steuerhinterziehung angestiegen. Das eidgenössi- Bundessteuer unlängst erhobenen Angaben über durchge-
sche Jubiläumsjahr von 1991 würde beispielsweise einen führte Hinterziehungsverfahren bestätigen, dass diese Aus-
besonders geeigneten Rahmen abgeben, damit viele Bür- sage nach wie vor zutrifft.
ger, die gegen Steuerpflicht und Steuermoral verstossen 2. Wie der Bundesrat schon wiederholt festgestellt hat, lässt
haben, mit sich und dem Staat im steuerlichen Bereich sich das Ergebnis einer Steueramnestie im voraus kaum
wieder «sauberen Tisch» machen könnten. abschätzen. Im Bericht des Bundesrats vom 1. Juni 1972 an
die Mitglieder der eidgenössischen Räte über das Ergebnis
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates der Steueramnestie 1969 wird das gesamte amnestierte Ver-
vom 23. November 1988 mögen auf 11,5 Milliarden Franken beziffert; auf eine Fest-
Rapport écrit du Conseil fédéral du 23 novembre 1988 stellung des amnestierten Einkommens wurde indessen ver-
1.0er Bund ist in der Tat im Begriff, die geltende Ein- zichtet. Gemessen an dem in der Vermögensstatistik 1969
nahmenordnung zu überprüfen. So hat sich der Bundesrat ausgewiesenen Reinvermögen von 136,5 Milliarden Franken
dafür entschieden, dem Parlament eine Gesamtvorlage zu beträgt der Anteil des amnestierten Vermögens 8,4 Prozent.
unterbreiten, welche alle Anliegen zur Reform des Systems Im Falle einer allgemeinen Steueramnestie ergäben sich für
der indirekten Besteuerung vereinigt. Dabei wird der Stabili- den Bund zunächst Mindereinnahmen bei der Verrech-
sierung der Staatsquote und des Haushaltgleichgewichts nungssteuer. Diesen stünden Mehreingänge bei der direk-
grosse Bedeutung zugemessen. Indessen wäre die Durch- ten Bundessteuer gegenüber, weil bisher verheimlichte
führung einer allgemeinen Steueramnestie kein geeignetes Kapitalerträge durch die Amnestie zur Besteuerung gelang-
Mittel hierzu. Es sprechen nämlich nach wie vor sehr ten. Könnte ausserdem das bisher verheimlichte oder unge-
gewichtige Gründe gegen eine Steueramnestie: nügend erfasste übrige Einkommen voll besteuert werden,
a. Bei einer Steueramnestie verzichtet der Staat auf die so ergäben sich bei der direkten Bundessteuer noch weitere
Verfolgung und Bestrafung von Steuerhinterziehung und Mehreinnahmen. Als Folge der Vergrösserung des Steuer-
Steuerbetrug aus Gründen der Zweckmässigkeit. Ein sol- substrats könnten auch die Kantone und die Gemeinden
ches Ausserkraftsetzen des Gesetzes bedeutet einen Ein- grundsätzlich mit erhöhten Einnahmen rechnen.
bruch in die bestehende Rechtsordnung, welche die Ahn- 3. Gewisse Mehreinnahmen als einzige positive Folge einer
dung der Steuerdelikte verlangt, und begünstigt einseitig Steueramnestie vermöchten nach Auffassung des Bundes-
die Defraudanten. Steuerehrliche Bürger dagegen - und das rats indessen die geschilderten Nachteile niemals aufzuwie-
ist auch heute die grosse Mehrheit der Steuerpflichtigen - gen. Die Anordnung einer solchen Massnahme is': deshalb
würden sich hintergangen und übervorteilt fühlen. Das nicht angezeigt. Diese Schlussfolgerung gilt im Hinblick auf
könnte solche Steuerzahler gar veranlassen, die Steuerge- das Jubiläumsjahr 1991 noch in vermehrtem Masse, denn es
setze in Zukunft ebenfalls nicht mehr so genau zu befolgen. würde sicherlich weitherum nicht verstanden, wen T die Eid-
b. Wie der Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme zum genossenschaft anlässlich der 700-Jahrfeier ausgerechnet
Postulat von Nationalrat Pini vom 2. März 1983 zum Aus- ihre Steuersünder aus der Verantwortung für deren gesetz-
druck gebracht hatte, muss eine Steueramnestie in zeitli- widriges Verhalten entliesse. Auch dem internationalen
cher Hinsicht ein einmaliges Ereignis oder doch zumindest Ansehen der Schweiz als Rechtsstaat würde dadurch ein
eine ganz seltene Ausnahme bleiben. An dieser Auffassung schlechter Dienst erwiesen.
ist festzuhalten. Durch eine in absehbarer Zeit angeordnete
Steueramnestie erhielten grösstenteils wieder dieselben Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes-
Steuerpflichtigen Gelegenheit zur straf- und nachsteuer- rates teilweise befriedigt.
freien Offenlegung ihrer tatsächlichen finanziellen Verhält-
nisse, denen diese Möglichkeit bereits 1969 zugestanden
worden war. Dadurch würde bei den weniger gewissenhaf-
ten Steuerpflichtigen nur die Erwartung geweckt, es werde
in regelmässigen Abständen eine Amnestie durchgeführt.
Dies könnte viele von ihnen zu weiteren Steuerdelikten
ermuntern, was unbedingt vermieden werden muss.
c. Die Anordnung einer Steueramnestie käme einem Zuge-
ständnis der Machtlosigkeit des Staats gleich, Steuerwider-
handlungen aufdecken und wirksam ahnden zu können. Es
besteht nun aber weder heute noch in absehbarer Zeit die
Notwendigkeit, ein solches Zugeständnis zu gewähren.
Zwar hat die Steuerbelastung insbesondere in den siebziger
Jahren Unbestrittenermassen zugenommen. Diese Entwick-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Reimann Maximilian Allgemeine Steueramnestie. Finanzpolitik
Interpellation Reimann Maximilian Amnistie fiscale et nouveau régime financier
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
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Jahr 1988
Année
Anno
Band IV
Volume
Volume
Session Wintersession
Session Session d'hiver
Sessione Sessione invernale
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 88.777
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 16.12.1988 - 08:00
Date
Data
Seite 1953-1954
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