Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 88-770 KI-generiert

Fresh Cell Therapy Not Under Federal Control, Physician Responsibility Stressed

Geschäftsnummer VPB 88-770
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court addressed the issue of fresh cell therapy, which involves injecting a patient with cells from a slaughtered pregnant sheep. The court found that this practice, unlike standardized lyophilized dry cells which were banned due to dangerous side effects and lack of proven efficacy, falls outside federal control. Since it is not a pre-manufactured drug or a vaccine, it is not subject to registration or control by federal health authorities. Therefore, the responsibility for fresh cell therapy lies with the treating physician, who must inform the patient of the risks and obtain consent. The court also noted that both Germany and the World Health Organization consider fresh cell therapy to be risky.

Legislator-Regeste

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Fresh Cell Therapy Not Under Federal Control, Physician Responsibility Stressed: The court found that this practice, unlike standardized lyophilized dry cells which were banned due to dangerous side effects and lack of proven efficacy, falls outside federal control. Since it is not a pre-manufactured drug or a vaccine, it is not subject to registration or control by federal health authorities. Therefore, the responsibility for fresh cell therapy lies with the treating physician, who must inform the patient of the risks and obtain consent. The court also noted that both Germany and the World Health Organization consider fresh cell therapy to be risky.

Schlagwörter

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informierte Einwilligung Stammzellen gesundheitliche Risiken medizinische Behandlung Weltgesundheitsorganisation nicht eintragungspflichtig
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Volltext

Interpellation Schnider 616 N 17 mars 1989

Schriftliche Begründung - Développement par écrit #ST# 88.770

Im Frühjahr 1988 wurde von der Interkantonalen Kontroll-

stelle für Heilmittel (IKS) die Registrierung der standardisier- Interpellation Schnider

ten lyophilisierten Trockenzellen der Marke Siccacell (Her-

steller Cybila AG) gelöscht und dieses Produkt in die Liste Gerechte Familienzulagen

der den Kantonen zum Verbot beantragten Heilmittel aufge- Allocations familiales équitables

nommen. Diese Massnahmen erfolgten wegen lebensge-

fährlichen Nebenwirkungen bei fehlendem Wirkungsnach-

weis.

Die genau gleichen Einwände von Gefährlichkeit und

Unwirksamkeit gelten auch für die «Behandlungen» mit Wortlaut der Interpellation vom 6. Oktober 1988

eigentlichen Frischzellen. Dort kommt aber noch dazu, dass Die Familienzulagen sind in der Schweiz sehr unterschied-

für jede Behandlung ein trächtiges Mutterschaf getötet wer- lich geregelt. Wohl existieren in allen Kantonen Familienzu-

den muss, dessen Embryonen dann herausgeschnitten und lagen an die Lohnempfänger. Einige Kantone kennen auch

kleingehackt in alternde Gesässe eingespritzt werden. Die- Zulagen an die Selbständigerwerbenden. Ebenfalls sind die

ser unnötige Tierverbrauch für eine sinnlose Behandlung ist Leistungen an die bäuerlichen Familien und Angestellten

in unserer Zeit besonders stossend, in der überflüssige sehr unterschiedlich ausgestaltet.

Tierversuche zu Recht bekämpft werden. Auch ist bei dieser Deshalb möchte ich den Bundesrat zur Beantwortung fol-

«Behandlung» mit frischem tierischem Material immer die gender Fragen auffordern:

Gefahr der Uebertragung von Krankheitserregern auf den 1. Ist eine gesamtschweizerische Lösung der Familienzula-

Patienten gegeben. Die «Behandlung» mit Frischzellen fällt gen nicht angezeigt?

wie die Impfstoffe in den Zuständigkeitsbereich des Bundes- 2. Wie weit sind die Abklärungen des Bundesrates in

amtes für Gesundheitswesen, und entsprechende Massnah- Zusammenarbeit mit den Kantonsregierungen gediehen,

men sind somit Bundessache. laut Postulat vom 10. März 1986 eine Koordination des Kin-

derzulagewesens vorzunehmen?

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates 3. In welchem Ausmass könnten die Verwaltungskosten

vom 30. Januar 1989 durch eine einheitliche Lösung reduziert werden?

Rapport écrit du Conseil fédéral du 30 janvier 1989 4. Wie können in einem schweizerischen System der Fami-

Es ist richtig, dass die sogenannte Frischzelltherapie durch lienzulagen die Selbständigerwerbenden gleichgestellt

das Verbot der standardisierten gefriergetrockneten Zellprä- werden?

parate durch die Interkantonale Kontrollstelle für Heilmittel 5. Welche Massnahmen sind zu treffen, damit die Selbstän-

(IKS) in der Schweiz nicht betroffen wurde. Für ein Verbot digerwerbenden bereits in einer Uebergangsphase den

wären die Kantone zuständig. Aufgrund des Epidemienge- Lohnempfängern gleichgestellt werden können?

setzes kann der Bund nur Vorschriften erlassen über Pro-

dukte, die zur Erkennung, Verhütung oder Behandlung von Texte de l'interpellation du 6 octobre 1988

übertragbaren Krankheiten verwendet werden. Les allocations familiales font l'objet en Suisse de réglemen-

Bei der Frischzelltherapie im eigentlichen Sinne kommen tations très diverses. Certes, des allocations familiales sont

Produkte zur Anwendung, die nicht als im voraus herge- versées aux salariés dans tous les cantons, mais certains de

stellte Arzneimittel in verwendungsfertiger Form bezeichnet ces derniers connaissent également des allocations aux

werden können, weil sie nach der Präparierung aus dem indépendants. Enfin, les prestations en faveur des familles

Spendertier direkt am Menschen angewendet werden. Sie paysannes et des employés agricoles sont l'objet de régimes

können auch nicht als Impfstoff oder biologische Erzeug- fort diversifiés. C'est pourquoi je prie le Conseil fédéral de

nisse registriert werden, da diese Produkte nicht unter den répondre aux questions suivantes:

BRB von 1931 über die Kontrolle der Seren und Impfstoffe 1. Un régime unique des allocations familiales en Suisse ne

fallen. Sie stehen deshalb ausserhalb der Kontrolle von IKS serait-il pas indiqué?

oder Bund. Ohne ein ausdrückliches Verbot seitens der 2. Où en est l'étude entreprise par le Conseil fédéral, en

Kantone für diese Produkte bleibt die Anwendung der collaboration avec les gouvernements cantonaux, sur une

Frischzelltherapie in der Verantwortung des behandelnden coordination des régimes d'allocations pour enfants (selon

Arztes, der das Risiko gegenüber dem erwarteten gesund- postulat du 10 mars 1986)?

heitlichen Nutzen abzuwägen hat. Er muss seine Patienten 3. Dans quelle mesure un régime unique pourrait-il réduire

über das Risiko aufklären und deren Einverständnis vor der les frais administratifs?

Behandlung einholen. 4. Comment les indépendants pourraient-ils être mis sur un

Neben der Bundesrepublik Deutschland beurteilt auch pied d'égalité dans un régime suisse uniforme d'allocations

die Weltgesundheitsorganisation die Frischzelltherapie als familiales?

Risiko, hat sie doch am 23. Januar 1987 in einer Empfehlung 5. Quelles mesures doit-on prendre pour que les indépen-

sogar vor dem Einsatz von Zellpräparaten bei der Herstel- dants puissent déjà bénéficier des mêmes avantages que les

lung von Impfstoffen gewarnt. salariés durant une phase transitoire?

Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- Mitunterzeichner-Cosignataires: Aregger, Bürgi, Darbellay,

rates teilweise befriedigt. Dormann, Fischer-Sursee, Graf, Hari, Hess Peter, Hildbrand,

Humbel, Jung, Keller, Kühne, Lanz, Luder, Müller-Wiliberg,

Nussbaumer, Portmann, Ruckstuhl, Rüttimann, Savary-Fri-

bourg, Seiler Hanspeter, Seiler Rolf, Stamm, Tschuppert,

Widrig, Zölch (27)

Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht

eine schriftliche Antwort.

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

vom 14. November 1988

Rapport écrit du Conseil fédéral du 14 novembre 1988

1. Die Bestrebungen, ein Bundesgesetz über Familienzula-

gen zu schaffen, gehen bis ins Jahr 1946 zurück; immer

17. März 1989 N 617 Interpellation Fierz

wieder war eine Bundeslösung Gegenstand von parlamenta- der Familienzulagen auch in nächster Zeit nicht primär ist.

rischen Vorstössen und Standesinitiativen. Letztmals hatte Damit erübrigt sich auch die Prüfung von Uebergangslö-

sich das Parlament vor zwei Jahren mit diesem Themen kreis sungen.

zu befassen. Mit Datum vom 10. März 1986 lehnte der Natio- Der Vollständigkeit halber sei daran erinnert, dass der Natio-

nalrat eine diesbezügliche parlamentarische Initiative ab, nalrat anlässlich der Beratung der beiden Initiativen eine

der Standesinitiative des Kantons Luzern wurde unter Kommissionsmotion zur Ausdehnung des Bundesgesetzes

Namensaufruf mit 99 zu 70 Stimmen keine Folge gegeben. über Familienzulagen in der Landwirtschaft (FLG) auf Selb-

Der Ständerat lehnte letztere mit 29 zu 8 Stimmen ab. ständigerwerbende und Nichterwerbstätige mit 90 zu 38

Ohne Zweifel brächte eine gesamtschweizerische Regelung Stimmen ablehnte.

der Familienzulagen im Sinne der beiden erwähnten Initiati-

ven gewisse Vorteile und Fortschritte (z. B. Verwirklichung Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes-

des Solidaritätsgedankens und des Prinzips «für jedes Kind rates teilweise befriedigt.

eine Zulage», Lastenausgleich zwischen Kassen, Vereinheit-

lichung der Anspruchsvoraussetzungen usw.).

Im Lichte der ablehnenden Haltung des Parlaments zu den

beiden Initiativen und angesichts der Resultate des zu jener #ST# 88.794

Zeit durchgeführten Vernehmlassungsverfahrens (16 Kan-

tone sprachen sich gegen eine Bundeslösung aus) ist es Interpellation Fierz

nach Ansicht des Bundesrates im heutigen Zeitpunkt nicht

angezeigt, die Idee einer bundesrechtlichen Regelung der Dopingkontrolle

Familienzulagen erneut aufzunehmen. Lutte contre le dopage

2. Im Bewusstsein um die Verschiedenheit der kantonalen

Familienzulagenregelungen und der daraus resultierenden

Probleme hat sich das Bundesamt für Sozialversicherung

(BSV) seit jeher für eine bessere Koordination eingesetzt. Wortlaut der Interpellation vom 7. Oktober 1988

Besagtes Amt publiziert seit vielen Jahren eine Gesamtaus- Im Zusammenhang mit den jüngsten Dopingskandalen

gabe aller kantonalen Gesetzestexte, welche periodisch auf sowie dem plötzlichen Rücktritt des Chefs des Forschungs-

den neuesten Stand gebracht werden. institutes der Eidgenössischen Turn- und Sportschule wird

Einer Vereinheitlichung auf dem Gebiet der Rechtspre- der Bundesrat um Beantwortung der folgenden Fragen ge-

chung förderlich ist ohne Zweifel auch die durch das BSV beten :

regelmässig herausgegebene Publikation der Entscheide 1. Ist der Bundesrat auch der Meinung, dass eine wirksame

der kantonalen Rekursbehörden im Bereich der Familienzu- Eindämmung des Dopings im Interesse von Sport, Sport-

lagen. lern, ja generell unserer Jugend sei?

Diese Bemühungen um eine bessere Koordination wurden 2. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass dazu auf den Wett-

seit der Entgegennahme des entsprechenden Postulats kampf beschränkte Kontrollen genügen, oder schliesst er

intensiviert. Insbesondere im Rahmen der Konferenz der sich den qualifizierten Fachleuten im In- und Ausland an, die

kantonalen Ausgleichskassen finden regelmässig Ausspra- die sofortige Einführung von unangemeldeten Kontrollen

chen statt, an welchen Vertreter des Bundes auch als Refe- während des ganzen Trainings verlangen?

renten teilnehmen. So wurde an der diesjährigen Tagung 3. Ist der Bundesrat bereit, sich dafür einzusetzen, dass die

die Einsetzung einer unter dem Präsidium des Vertreters Fachleute im Bundesdienst in Zukunft die wissenschaftli-

des Bundes stehenden Arbeitsgruppe beschlossen. Diese chen Erkenntnisse zu Dppingfragen auch gegenüber der

soll Grundlagen erarbeiten bezüglich eines koordinierten Oeffentlichkeit und wie auch immer gelagerten Interessen

Vorgehens im Bereich der Familienzulagen für im Ausland vertreten dürfen, ohne Opfer von Pressionen und Sanktio-

lebende Kinder. nen zu werden, das heisst, wird er im besonderen die

Anlässlich kantonaler Gesetzesrevisionen konnten seitens wissenschaftliche Unabhängigkeit und Ehrlichkeit des For-

des Bundes schon verschiedentlich Eingaben gemacht wer- schungsinstitutes in Magglingen ermöglichen?

den, welche eine Vereinheitlichung zum Ziele hatten (z. B. 4. Wie beurteilt der Bundesrat die wissenschaftliche Qualifi-

Regelung bei Teilzeitarbeit, Obhutsprinzip). kation des jetzigen interimistischen Leiters des Forschungs-

Im Lichte der Tatsache, dass der Bund den Kantonen im institutes der ETS? Wird der zukünftige Leiter dieses For-

Bereich ihrer Familienzulagenordnungen keine Weisungen schungsinstitutes irgendeinem Anforderungsprofil purikto

erteilen kann, hat sich das bisherige Vorgehen bewährt und wissenschaftliche Qualifikation genügen müssen, falls ja,

zu einigen wichtigen Verbesserungen geführt. welchem?

3. Die Organisation der kantonalen Familienzulagenregelun- 5. Könnte die bedrohte wissenschaftliche Unabhängigkeit

gen ist äusserst dezentralisiert (über 800 Kassen, darüber des Forschungsinstitutes der ETS Magglingen nicht nur

hinaus einige Tausend Arbeitgeber, welche von der An- durch eine organisatorische Angliederung an eine wissen-

schlusspflicht befreit sind, die Zulagen also selber auszah- schaftliche Organisation, z. B. an die ETH bzw. deren Institut

len). Aus diesem Grunde steht bezüglich der Verwaltungs- für Arbeitsphysiologie oder allenfalls durch Unterstellung

kosten kein Zahlenmaterial zur Verfügung. Es versteht sich unter das Bundesamt für Gesundheitswesen garantiert

jedoch von selbst, dass mit einer gesamtschweizerischen werden?

Regelung gewisse Vereinfachungen und Einsparungen ver-

bunden wären (Reduktion der Zahl der anerkannten Kassen, Texte de l'interpellation du 7 octobre 1988

einheitliche Ansätze und Beiträge, Wegfall von Kontrollen Je prie le Conseil fédéral de répondre à un certain nombre

betreffend Doppelbezug und Anspruchsberechtigung). de questions en relation avec les scandales causés récem-

4. Der Einbezug der Selbständigerwerbenden in einer bun- ment par des cas de dopage, et la démission soudaine du

desrechtlichen Regelung der Familienzulagen würde keine chef de l'Institut de recherche de l'Ecole fédérale de gym-

Probleme stellen, insbesondere wenn man von einer umfas- nastique et de sport:

senden Lösung nach AHV-Modell ausgeht. Es muss jedoch 1. Le Conseil fédéral n'est-il pas d'avis que freiner efficace-

klargestellt werden, dass auch Selbständigerwerbende über ment le dopage est dans l'intérêt non seulement du sport et

Beiträge zur Finanzierung herangezogen würden. Dies ist des sportifs, mais également de la jeunesse en général?

auch in jenen 9 Kantonen der Fall, in denen heute Selbstän- 2. Le Conseil fédéral estime-t-il que limiter les contrôles de

digerwerbende (z. T. mit Einkommensgrenzen) Anspruch dopage à la période de compétition suffit, ou peut-il adhérer

auf Zulagen haben. à la conception d'experts qualifiés de notre pays et de

5. Nach den ablehnenden Beschlüssen des Parlaments zu l'étranger qui demandent l'introduction immédiate de

den erwähnten Initiativen geht der Bundesrat davon aus, contrôles à l'improviste pendant toute la durée de l'entraîne-

dass das Bedürfnis nach einer bundesrechtlichen Regelung ment?

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Schnider Gerechte Familienzulagen

Interpellation Schnider Allocations familiales équitables

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1989

Année

Anno

Band II

Volume

Volume

Session Frühjahrssession

Session Session de printemps

Sessione Sessione primaverile

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 17

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 88.770

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 17.03.1989 - 08:00

Date

Data

Seite 616-617

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Ref. No 20 017 298

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