Federal Council Rejects Motion to End Mandatory NCO Training
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThis document details a parliamentary debate regarding a motion to amend Article 10 of the Military Organization law, specifically concerning the mandatory training of non-commissioned officers. The motion proposed allowing individuals to opt out of this training, arguing that forced advancement leads to negative consequences like psychiatric deferments and evasion. The Federal Council opposed the motion, stating that mandatory training is crucial for maintaining the required quantity and quality of officers in a militia army. They presented data showing that only 59% of proposed candidates volunteer for non-commissioned officer training, with a significant portion needing persuasion and some even being forced. The Council argued that while not ideal, the current system produces competent leaders, and exceptions are made for hardship cases. Ultimately, the Federal Council recommended rejecting the motion.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 151 Absatz, Art. 10 Für, Art. 10 MO, Art. 10 Motion; Federal Council Rejects Motion to End Mandatory NCO Training: The motion proposed allowing individuals to opt out of this training, arguing that forced advancement leads to negative consequences like psychiatric deferments and evasion. The Federal Council opposed the motion, stating that mandatory training is crucial for maintaining the required quantity and quality of officers in a militia army. They presented data showing that only 59% of proposed candidates volunteer for non-commissioned officer training, with a significant portion needing persuasion and some even being forced. The Council argued that while not ideal, the current system produces competent leaders, and exceptions are made for hardship cases. Ultimately, the Federal Council recommended rejecting the motion.
Schlagwörter
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertProvision setting forth the obligation for conscripts to undergo further training for non-commissioned officer positions, which the motion sought to amend.
Volltext
Motion Leuenberger-Solothurn 620 N 22 mars 1990
Datenschutz oder mit der Datenweitergabe bestehen. Ich Aenderung und Aufhebung bisherigen Rechts
kann nur sagen, dass das ganze Pisa-System im «Grünen Modification et abrogation du droit en vigueur
Büchlein» figuriert, dass hier Einsichtsrecht und Berichti-
gungsrecht längst voll gewährleistet sind. Es gibt hier nichts Ziff. 1-11
Sensibles. Antrag der Kommission
Er hat gesagt, es gebe dort Eintragungen, die nicht militärisch Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
bedingt seien. Ich kann dazu nur aus dem hohlen Bauch zwei,
drei Bemerkungen machen. Wenn dort steht, dass einer waf- Ch.1-11
fenlosen Dienst leistet, ist das z. B. völlig in Ordnung. Denn der Proposition de la commission
Kommandant muss ja wissen, wie er diesen Mann einsetzt. Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Das ist eine eminent militärische Information, die meines
Erachtens hineingehört. Gewisse Tatbestände, die er aufge- Angenommen - Adopté
führt hat (Konkurse, Straftatbestände, auch Gesundheitliches)
sind gesetzliche Ausschlussgründe aus der Armee und haben Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
einen militärischen Sinn. Aber im Detail werden wir sein Votum
noch analysieren. Falls wir etwas entdecken, was aus Daten- Für Annahme des Gesetzentwurfes 85 Stimmen
schutzsicht bedenklich wäre, würden wir es selbstverständlich Dagegen 6 Stimmen
abstellen.
Zu den beiden Anträgen: Der Vorschlag gemäss unserer Revi- B. Bundesbeschluss über die Offiziersausbildung
sionsvorlage bringt im Verhältnis zum geltenden Recht eine Arrêté fédéral concernant la formation des officiers
Verbesserung - der Kommissionspräsident hat darauf hinge-
wiesen -, indem solche Taten gemäss Artikel 151 Absatz 3 Detailberatung - Discussion par articles
nicht mehr der Polizei, sondern nur noch den Gerichten her-
ausgegeben werden dürfen und weil die Voraussetzungen für Titel und Ingress, Art. 1-7
diese Herausgabe präzisiert und verschärft werden. Voraus- Antrag der Kommission
setzung ist also eine schwere Straftat, ein Vergehen oder Ver- Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
brechen, aber nicht eine Uebertretung oder eine Bagatelle
oder eben eine Straftat, die mit dem Militärdienst zusammen- Titre et préambule, art. 1 - 7
hängt. In diesen Fällen ist nicht einzusehen, dass dem Richter Proposition de la commission
dienliche Auskünfte vorenthalten werden müssten. In Frage Adhérer à la décision du Conseil des Etats
kommen zum Beispiel Angaben über Wohn- und Aufenthalts-
ort und solche Dinge. Angenommen - Adopté
Es handelt sich hier also um eine Abwägung der in Frage ste-
henden Interessen: das Datenschutzinteresse des Betroffe- Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
nen gegen das öffentliche Interesse, ein strafrechtliches Er-
mittlungsverfahren durchzuführen. Für Annahme des Beschlussentwurfes 85 Stimmen
Mit der Beschränkung auf schwere Straffälle und Fälle, die mit Dagegen 1 Stimme
dem Militärdienst zusammenhängen, wurde dieser Güterab-
wägung, so glauben wir, differenziert und zweckmässig Rech- Abschreibung - Classement
nung getragen. Der Bundesrat ist der Meinung, man solle
diese Anträge ablehnen. Antrag des Bundesrates
Abschreiben der parlamentarischen Vorstösse
Abstimmung - Vote gemäss Seite 1 der Botschaft
Proposition du Conseil fédéral
Für den Antrag der Kommission 78 Stimmen Classer les interventions parlementaires
Für den Antrag Stappung 33 Stimmen selon la page 1 du message
Art. 151 bis (neu)
Antrag der Kommission Angenommen - Adopté
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
An den Ständerat-Au Conseil des Etats
Antrag Stappung
Streichen
Art. 151 bis (nouveau)
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
#ST# 88.753
Proposition Stappung
Biffer Motion Leuenberger-Solothurn
Abstimmung - Vote
Militärorganisation.
Aenderung von Artikel 10
Für den Antrag der Kommission 80 Stimmen Motion Leuenberger-Soleure
Für den Antrag Stappung 33 Stimmen Loi sur l'organisation militaire.
Art. 153 Abs. 1 und 3, 155, 156 Abs. 1, 160 Abs. 2 und 3 Révision de l'article 10
(neu), 161 Abs. 2,220,221 bis (neu), Ziff. II, IM, IV
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 153 al. 1 et 3,155,156 al. 1,160 al. 2 et 3 (nouveau), 161 Wortlaut der Motion vom 5. Oktober 1988
al. 2,220,221 bis (nouveau), eh. Il, III, IV Der Bundesrat wird eingeladen, den Räten Bericht und Antrag
Proposition de la commission zur Aenderung von Artikel 10 der Militärorganisation zu unter-
Adhérer à la décision du Conseil des Etats breiten, in dem Sinne, dass inskünftig Angehörige der Armee
nicht mehr zur Ausbildung zum Unteroffizier gezwungen wer-
Angenommen -Adopté den können.
22. März 1990 621 Standesinitiative Freiburg
Texte de la motion du 5 octobre 1988 nahme des Vorschlages bewegen, und rund 11 Prozent muss-
Le Conseil fédéral est chargé de présenter à l'Assemblée ten zur Weiterausbildung gezwungen werden. Dabei ist die
fédérale un rapport et une proposition visant la modification de Bereitschaft zur freiwilligen Weiterausbildung regional unter-
l'article 10 de la loi sur l'organisation militaire, afin qu'à l'avenir, schiedlich. Ohne das Obligatorium von Artikel 10 der Militäror-
les membres de l'armée ne puissent plus être contraints à re- ganisation würden heute der Armee mindestens ein Zehntel
cevoir la formation de sous-officier. der benötigten Unteroffiziere fehlen.
3. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die geltende gesetz-
Mitunterzeichner - Cosignataires: Aguet, Ammann, Bäumlin liche Regelung nicht ideal ist. Eine unter Strafandrohung er-
Richard, Bäumlin Ursula, Béguelin, Bircher, Bodenmann, Bo- zwungene militärische Weiterausbildung ist auf den ersten
rei, Braunschweig, Brélaz, Brügger, Bundi, Carobbio, Danu- Blick keine optimale Voraussetzung zur Sicherstellung des ge-
ser, Diener, Eggenberg-Thun, Fankhauser, Fehr, Grendel- eigneten Kadernachwuchses. Es darf aber festgestellt wer-
meier, Hafner Ursula, Haller, Hubacher, Jeanprêtre, Lanz, Le- den, dass mit dem geltenden System im allgemeinen gute Er-
dergerber, Leuenberger Moritz, Leutenegger Oberholzer, fahrungen gemacht werden. In vielen Fällen wandelt sich die
Longet, Maeder, Matthey, Mauch Ursula, Meizoz, Neukomm, ablehnende Haltung einzelner Unteroffiziersanwärter mit zu-
Ott, Pitteloud, Rebeaud, Rechsteiner, Reimann Fritz, Stap- nehmender Reife und Diensterfahrung. Aus Unteroffizieren,
pung, Stocker, Thür, Uchtenhagen, Ulrich, Wiederkehr, Zbin- die gegen ihren Willen zur Weiterausbildung gezwungen wur-
den Hans, Ziegler, Züger, Zwygart (48) den, werden sehr oft wertvolle Vorgesetzte.
4. Das EMD ist bemüht, den Zwang zur Weiterausbildung ver-
Schriftliche Begründung - Développement par écrit nünftig auszuüben; Härtefälle sollen nach Möglichkeit vermie-
Leider kommt es immer wieder vor, dass junge Angehörige den werden. So werden eine Reihe von Gründen für eine Be-
der Armee gezwungen werden, die Ausbildung zum Unteroffi- freiung von der Weiterausbildüng anerkannt (Aufrechterhal-
zier zu absolvieren. Diese in Artikel 10 MO vorgesehene Pflicht tung eines Familienbetriebes bei Ausfall des Vaters, Sorge-
zum Weitermachen soll dazu führen, dass einige Angehörige pflicht für Familienangehörige usw.). Studierende werden im
der Armee, die durchaus dienstwillig sind, sich veranlasst se- Hinblick auf eine optimale Koordination von Studium und Be-
hen, sich psychiatrisch ausmustern zu lassen, um der uner- förderungsdiensten durch die militärischen Beratungsstellen
wünschten UO-Ausbildung zu entgehen. Es sollen auch Fälle an den Hochschulen beraten.
von Dienstverweigerung vorgekommen sein, zu der man die 5. Der Bundesrat sieht keine Möglichkeit, auf die Aufrechter-
entsprechenden Angehörigen der Armee füglich getrieben haltung des Zwangs zur militärischen Weiterausbildung zu
hätte mit dem unsinnigen Zwang zur militärischen Weiterbil- verzichten, wenn Qualität und Quantität der unteren Armeeka-
dung. Dieses Problem bedarf dringend einer befriedigenden der den heutigen hohen Stand behalten sollefi. Er lehnt des-
Lösung. halb die Aenderung von Artikel 10 der Militärorganisation ab.
Nachdem Führen vor allem Motivieren heisst und heissen
muss, auch gerade in der Armee, haben sich auch die Verant- Schriftliche Erklärung des Bundesrates
wortlichen für die Auswahl der künftigen Unteroffiziere diesen Déclaration écrite du Conseil fédéral
Grundsatz zu eigen zu machen. Wenn der Dienstbetrieb etwas Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
mehr darauf angelegt ist, die jungen Leute dort abzuholen, wo
sie sich befinden, werden sich auch inskünftig genügend An- Zurückgezogen - Retiré
wärterfür die Ausbildung zum UO finden lassen.
Mit diesem Vorstoss geht es einzig darum, den Zwang zur Aus-
bildung zum UO aufzuheben. Die Pflicht jedes Angehörigen
der Armee, eine bestimmte Funktion zu übernehmen, bleibt
unangefochten. Begrüssung - Bienvenue
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
vom 23. November 1988 Le président: J'ai l'honneur et le plaisir de saluer, à la tribune
Rapport écrit du Conseil fédéral du 23 novembre 1988 des ambassadeurs, une délégation de parlementaires de
1. Gemäss Artikel 10 des Bundesgesetzes über die Militäror- l'Union soviétique. (Applaudissements)
ganisation kann jeder Wehrpflichtige zur Bekleidung eines Cette délégation est dans notre pays pour faire un voyage
Grades, zur Leistung des hierfür vorgeschriebenen Militär- d'études et s'intéresse tout particulièrement à nos institutions.
dienstes und zur Uebernahme jedes ihm übertragenen Kom- Je souhaite à nos collègues parlementaires soviétiques le
mandos verhalten werden. Mit dieser Bestimmung bringt der meilleur des séjours chez nous.
Gesetzgeber zum Ausdruck, dass das Bedürfnis der Armee für
genügend geeignete Vorgesetzte vor die freiwillige Bereit-
schaft des einzelnen Angehörigen der Armee zur militärischen
Weiterausbildung gestellt werden muss. Unsere Milizarmee
mit ihren grossen Beständen benötigt eine entsprechende An-
zahl von Vorgesetzten: Jeder vierte Rekrut kann damit rech- #ST# 89.203
nen, zur Weiterausbildung zum Korporal vorgeschlagen zu
werden. Standesinitiative Freiburg
Die in unserer Milizarmee bestehende Doppelfunktion von mi- Bodenspekulation
litärischem Ausbilder und Führer stellt besonders hohe An-
sprüche an die Kader aller Stufen. Entscheidend für die Frage Initiative du canton de Fribourg
des Kadernachwuchses ist deshalb nicht allein die Zahl der Spéculation foncière
Anwärter für eine Kaderfunktion, sondern vor allem deren Eig-
nung. Die Angehörigen der Armee haben einen legitimen An-
spruch darauf, von den Besten ausgebildet und geführt zu
werden.
2. Die Behauptung des Motionärs, dass sich bei besserer Mo- Wortlaut der Initiative vom 9. Juni 1989
tivation möglicher Anwärter und geändertem Dienstbetrieb Der Grosse Rat des Kantons Freiburg missbilligt die in unse-
genügend freiwillige, geeignete Anwärter zur Weiterausbil- rem Land weitverbreitete Bodenspekulation und ersucht die
dung zum Unteroffizierfinden Hessen, lässtsich nicht belegen. eidgenössischen Räte, Massnahmen zu deren Bekämpfung
Tatsache ist, dass sich in den letzten Jahren im Durchschnitt zu ergreifen.
nur 59 Prozent der vorgeschlagenen Unteroffiziersanwärter Er ersucht die Bundesversammlung und den Bundesrat auf
freiwillig für die Weiterausbildung zur Verfügung gestellt ha- dem Weg der Standesinitiative gemäss Artikel 93 der Bundes-
ben. 30 Prozent Hessen sich durch Beeinflussung zur An- verfassung,
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Leuenberger-Solothurn Militärorganisation. Aenderung von Artikel 10
Motion Leuenberger-Soleure Loi sur l'organisation militaire. Révision de l'article 10
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1990
Année
Anno
Band II
Volume
Volume
Session Frühjahrssession
Session Session de printemps
Sessione Sessione primaverile
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 14
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 88.753
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 22.03.1990 - 08:00
Date
Data
Seite 620-621
Page
Pagina
Ref. No 20 018 398
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