Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 88-753 KI-generiert

Federal Council Rejects Motion to End Mandatory NCO Training

Geschäftsnummer VPB 88-753
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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This document details a parliamentary debate regarding a motion to amend Article 10 of the Military Organization law, specifically concerning the mandatory training of non-commissioned officers. The motion proposed allowing individuals to opt out of this training, arguing that forced advancement leads to negative consequences like psychiatric deferments and evasion. The Federal Council opposed the motion, stating that mandatory training is crucial for maintaining the required quantity and quality of officers in a militia army. They presented data showing that only 59% of proposed candidates volunteer for non-commissioned officer training, with a significant portion needing persuasion and some even being forced. The Council argued that while not ideal, the current system produces competent leaders, and exceptions are made for hardship cases. Ultimately, the Federal Council recommended rejecting the motion.

Legislator-Regeste

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Art. 151 Absatz, Art. 10 Für, Art. 10 MO, Art. 10 Motion; Federal Council Rejects Motion to End Mandatory NCO Training: The motion proposed allowing individuals to opt out of this training, arguing that forced advancement leads to negative consequences like psychiatric deferments and evasion. The Federal Council opposed the motion, stating that mandatory training is crucial for maintaining the required quantity and quality of officers in a militia army. They presented data showing that only 59% of proposed candidates volunteer for non-commissioned officer training, with a significant portion needing persuasion and some even being forced. The Council argued that while not ideal, the current system produces competent leaders, and exceptions are made for hardship cases. Ultimately, the Federal Council recommended rejecting the motion.

Schlagwörter

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Parlamentsrecht Militärdisziplinarrecht Verteidigung und militärische Belange Ungehorsam gegen eine amtliche Verfügung Aufgebot zum Militärdienst Zwangsmitgliedschaft
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 10 MO

Provision setting forth the obligation for conscripts to undergo further training for non-commissioned officer positions, which the motion sought to amend.

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Volltext

Motion Leuenberger-Solothurn 620 N 22 mars 1990

Datenschutz oder mit der Datenweitergabe bestehen. Ich Aenderung und Aufhebung bisherigen Rechts

kann nur sagen, dass das ganze Pisa-System im «Grünen Modification et abrogation du droit en vigueur

Büchlein» figuriert, dass hier Einsichtsrecht und Berichti-

gungsrecht längst voll gewährleistet sind. Es gibt hier nichts Ziff. 1-11

Sensibles. Antrag der Kommission

Er hat gesagt, es gebe dort Eintragungen, die nicht militärisch Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

bedingt seien. Ich kann dazu nur aus dem hohlen Bauch zwei,

drei Bemerkungen machen. Wenn dort steht, dass einer waf- Ch.1-11

fenlosen Dienst leistet, ist das z. B. völlig in Ordnung. Denn der Proposition de la commission

Kommandant muss ja wissen, wie er diesen Mann einsetzt. Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Das ist eine eminent militärische Information, die meines

Erachtens hineingehört. Gewisse Tatbestände, die er aufge- Angenommen - Adopté

führt hat (Konkurse, Straftatbestände, auch Gesundheitliches)

sind gesetzliche Ausschlussgründe aus der Armee und haben Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

einen militärischen Sinn. Aber im Detail werden wir sein Votum

noch analysieren. Falls wir etwas entdecken, was aus Daten- Für Annahme des Gesetzentwurfes 85 Stimmen

schutzsicht bedenklich wäre, würden wir es selbstverständlich Dagegen 6 Stimmen

abstellen.

Zu den beiden Anträgen: Der Vorschlag gemäss unserer Revi- B. Bundesbeschluss über die Offiziersausbildung

sionsvorlage bringt im Verhältnis zum geltenden Recht eine Arrêté fédéral concernant la formation des officiers

Verbesserung - der Kommissionspräsident hat darauf hinge-

wiesen -, indem solche Taten gemäss Artikel 151 Absatz 3 Detailberatung - Discussion par articles

nicht mehr der Polizei, sondern nur noch den Gerichten her-

ausgegeben werden dürfen und weil die Voraussetzungen für Titel und Ingress, Art. 1-7

diese Herausgabe präzisiert und verschärft werden. Voraus- Antrag der Kommission

setzung ist also eine schwere Straftat, ein Vergehen oder Ver- Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

brechen, aber nicht eine Uebertretung oder eine Bagatelle

oder eben eine Straftat, die mit dem Militärdienst zusammen- Titre et préambule, art. 1 - 7

hängt. In diesen Fällen ist nicht einzusehen, dass dem Richter Proposition de la commission

dienliche Auskünfte vorenthalten werden müssten. In Frage Adhérer à la décision du Conseil des Etats

kommen zum Beispiel Angaben über Wohn- und Aufenthalts-

ort und solche Dinge. Angenommen - Adopté

Es handelt sich hier also um eine Abwägung der in Frage ste-

henden Interessen: das Datenschutzinteresse des Betroffe- Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

nen gegen das öffentliche Interesse, ein strafrechtliches Er-

mittlungsverfahren durchzuführen. Für Annahme des Beschlussentwurfes 85 Stimmen

Mit der Beschränkung auf schwere Straffälle und Fälle, die mit Dagegen 1 Stimme

dem Militärdienst zusammenhängen, wurde dieser Güterab-

wägung, so glauben wir, differenziert und zweckmässig Rech- Abschreibung - Classement

nung getragen. Der Bundesrat ist der Meinung, man solle

diese Anträge ablehnen. Antrag des Bundesrates

Abschreiben der parlamentarischen Vorstösse

Abstimmung - Vote gemäss Seite 1 der Botschaft

Proposition du Conseil fédéral

Für den Antrag der Kommission 78 Stimmen Classer les interventions parlementaires

Für den Antrag Stappung 33 Stimmen selon la page 1 du message

Art. 151 bis (neu)

Antrag der Kommission Angenommen - Adopté

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

An den Ständerat-Au Conseil des Etats

Antrag Stappung

Streichen

Art. 151 bis (nouveau)

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

#ST# 88.753

Proposition Stappung

Biffer Motion Leuenberger-Solothurn

Abstimmung - Vote

Militärorganisation.

Aenderung von Artikel 10

Für den Antrag der Kommission 80 Stimmen Motion Leuenberger-Soleure

Für den Antrag Stappung 33 Stimmen Loi sur l'organisation militaire.

Art. 153 Abs. 1 und 3, 155, 156 Abs. 1, 160 Abs. 2 und 3 Révision de l'article 10

(neu), 161 Abs. 2,220,221 bis (neu), Ziff. II, IM, IV

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Art. 153 al. 1 et 3,155,156 al. 1,160 al. 2 et 3 (nouveau), 161 Wortlaut der Motion vom 5. Oktober 1988

al. 2,220,221 bis (nouveau), eh. Il, III, IV Der Bundesrat wird eingeladen, den Räten Bericht und Antrag

Proposition de la commission zur Aenderung von Artikel 10 der Militärorganisation zu unter-

Adhérer à la décision du Conseil des Etats breiten, in dem Sinne, dass inskünftig Angehörige der Armee

nicht mehr zur Ausbildung zum Unteroffizier gezwungen wer-

Angenommen -Adopté den können.

22. März 1990 621 Standesinitiative Freiburg

Texte de la motion du 5 octobre 1988 nahme des Vorschlages bewegen, und rund 11 Prozent muss-

Le Conseil fédéral est chargé de présenter à l'Assemblée ten zur Weiterausbildung gezwungen werden. Dabei ist die

fédérale un rapport et une proposition visant la modification de Bereitschaft zur freiwilligen Weiterausbildung regional unter-

l'article 10 de la loi sur l'organisation militaire, afin qu'à l'avenir, schiedlich. Ohne das Obligatorium von Artikel 10 der Militäror-

les membres de l'armée ne puissent plus être contraints à re- ganisation würden heute der Armee mindestens ein Zehntel

cevoir la formation de sous-officier. der benötigten Unteroffiziere fehlen.

3. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die geltende gesetz-

Mitunterzeichner - Cosignataires: Aguet, Ammann, Bäumlin liche Regelung nicht ideal ist. Eine unter Strafandrohung er-

Richard, Bäumlin Ursula, Béguelin, Bircher, Bodenmann, Bo- zwungene militärische Weiterausbildung ist auf den ersten

rei, Braunschweig, Brélaz, Brügger, Bundi, Carobbio, Danu- Blick keine optimale Voraussetzung zur Sicherstellung des ge-

ser, Diener, Eggenberg-Thun, Fankhauser, Fehr, Grendel- eigneten Kadernachwuchses. Es darf aber festgestellt wer-

meier, Hafner Ursula, Haller, Hubacher, Jeanprêtre, Lanz, Le- den, dass mit dem geltenden System im allgemeinen gute Er-

dergerber, Leuenberger Moritz, Leutenegger Oberholzer, fahrungen gemacht werden. In vielen Fällen wandelt sich die

Longet, Maeder, Matthey, Mauch Ursula, Meizoz, Neukomm, ablehnende Haltung einzelner Unteroffiziersanwärter mit zu-

Ott, Pitteloud, Rebeaud, Rechsteiner, Reimann Fritz, Stap- nehmender Reife und Diensterfahrung. Aus Unteroffizieren,

pung, Stocker, Thür, Uchtenhagen, Ulrich, Wiederkehr, Zbin- die gegen ihren Willen zur Weiterausbildung gezwungen wur-

den Hans, Ziegler, Züger, Zwygart (48) den, werden sehr oft wertvolle Vorgesetzte.

4. Das EMD ist bemüht, den Zwang zur Weiterausbildung ver-

Schriftliche Begründung - Développement par écrit nünftig auszuüben; Härtefälle sollen nach Möglichkeit vermie-

Leider kommt es immer wieder vor, dass junge Angehörige den werden. So werden eine Reihe von Gründen für eine Be-

der Armee gezwungen werden, die Ausbildung zum Unteroffi- freiung von der Weiterausbildüng anerkannt (Aufrechterhal-

zier zu absolvieren. Diese in Artikel 10 MO vorgesehene Pflicht tung eines Familienbetriebes bei Ausfall des Vaters, Sorge-

zum Weitermachen soll dazu führen, dass einige Angehörige pflicht für Familienangehörige usw.). Studierende werden im

der Armee, die durchaus dienstwillig sind, sich veranlasst se- Hinblick auf eine optimale Koordination von Studium und Be-

hen, sich psychiatrisch ausmustern zu lassen, um der uner- förderungsdiensten durch die militärischen Beratungsstellen

wünschten UO-Ausbildung zu entgehen. Es sollen auch Fälle an den Hochschulen beraten.

von Dienstverweigerung vorgekommen sein, zu der man die 5. Der Bundesrat sieht keine Möglichkeit, auf die Aufrechter-

entsprechenden Angehörigen der Armee füglich getrieben haltung des Zwangs zur militärischen Weiterausbildung zu

hätte mit dem unsinnigen Zwang zur militärischen Weiterbil- verzichten, wenn Qualität und Quantität der unteren Armeeka-

dung. Dieses Problem bedarf dringend einer befriedigenden der den heutigen hohen Stand behalten sollefi. Er lehnt des-

Lösung. halb die Aenderung von Artikel 10 der Militärorganisation ab.

Nachdem Führen vor allem Motivieren heisst und heissen

muss, auch gerade in der Armee, haben sich auch die Verant- Schriftliche Erklärung des Bundesrates

wortlichen für die Auswahl der künftigen Unteroffiziere diesen Déclaration écrite du Conseil fédéral

Grundsatz zu eigen zu machen. Wenn der Dienstbetrieb etwas Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.

mehr darauf angelegt ist, die jungen Leute dort abzuholen, wo

sie sich befinden, werden sich auch inskünftig genügend An- Zurückgezogen - Retiré

wärterfür die Ausbildung zum UO finden lassen.

Mit diesem Vorstoss geht es einzig darum, den Zwang zur Aus-

bildung zum UO aufzuheben. Die Pflicht jedes Angehörigen

der Armee, eine bestimmte Funktion zu übernehmen, bleibt

unangefochten. Begrüssung - Bienvenue

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

vom 23. November 1988 Le président: J'ai l'honneur et le plaisir de saluer, à la tribune

Rapport écrit du Conseil fédéral du 23 novembre 1988 des ambassadeurs, une délégation de parlementaires de

1. Gemäss Artikel 10 des Bundesgesetzes über die Militäror- l'Union soviétique. (Applaudissements)

ganisation kann jeder Wehrpflichtige zur Bekleidung eines Cette délégation est dans notre pays pour faire un voyage

Grades, zur Leistung des hierfür vorgeschriebenen Militär- d'études et s'intéresse tout particulièrement à nos institutions.

dienstes und zur Uebernahme jedes ihm übertragenen Kom- Je souhaite à nos collègues parlementaires soviétiques le

mandos verhalten werden. Mit dieser Bestimmung bringt der meilleur des séjours chez nous.

Gesetzgeber zum Ausdruck, dass das Bedürfnis der Armee für

genügend geeignete Vorgesetzte vor die freiwillige Bereit-

schaft des einzelnen Angehörigen der Armee zur militärischen

Weiterausbildung gestellt werden muss. Unsere Milizarmee

mit ihren grossen Beständen benötigt eine entsprechende An-

zahl von Vorgesetzten: Jeder vierte Rekrut kann damit rech- #ST# 89.203

nen, zur Weiterausbildung zum Korporal vorgeschlagen zu

werden. Standesinitiative Freiburg

Die in unserer Milizarmee bestehende Doppelfunktion von mi- Bodenspekulation

litärischem Ausbilder und Führer stellt besonders hohe An-

sprüche an die Kader aller Stufen. Entscheidend für die Frage Initiative du canton de Fribourg

des Kadernachwuchses ist deshalb nicht allein die Zahl der Spéculation foncière

Anwärter für eine Kaderfunktion, sondern vor allem deren Eig-

nung. Die Angehörigen der Armee haben einen legitimen An-

spruch darauf, von den Besten ausgebildet und geführt zu

werden.

2. Die Behauptung des Motionärs, dass sich bei besserer Mo- Wortlaut der Initiative vom 9. Juni 1989

tivation möglicher Anwärter und geändertem Dienstbetrieb Der Grosse Rat des Kantons Freiburg missbilligt die in unse-

genügend freiwillige, geeignete Anwärter zur Weiterausbil- rem Land weitverbreitete Bodenspekulation und ersucht die

dung zum Unteroffizierfinden Hessen, lässtsich nicht belegen. eidgenössischen Räte, Massnahmen zu deren Bekämpfung

Tatsache ist, dass sich in den letzten Jahren im Durchschnitt zu ergreifen.

nur 59 Prozent der vorgeschlagenen Unteroffiziersanwärter Er ersucht die Bundesversammlung und den Bundesrat auf

freiwillig für die Weiterausbildung zur Verfügung gestellt ha- dem Weg der Standesinitiative gemäss Artikel 93 der Bundes-

ben. 30 Prozent Hessen sich durch Beeinflussung zur An- verfassung,

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Leuenberger-Solothurn Militärorganisation. Aenderung von Artikel 10

Motion Leuenberger-Soleure Loi sur l'organisation militaire. Révision de l'article 10

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1990

Année

Anno

Band II

Volume

Volume

Session Frühjahrssession

Session Session de printemps

Sessione Sessione primaverile

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 14

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 88.753

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 22.03.1990 - 08:00

Date

Data

Seite 620-621

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Ref. No 20 018 398

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