Motion to Abolish Heavy Vehicle Tax Converted to Postulat
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertA motion was introduced to abolish the heavy vehicle tax, arguing it unfairly burdened Swiss transporters, caused retaliatory measures abroad, and was financially unsound, with collection figures significantly lower than projected. The court reasoned that while the tax was approved by popular vote, the law itself provided a mechanism for its legislative repeal. Furthermore, other countries were introducing similar taxes, and the existing system created competitive disadvantages for Swiss haulers. The court ultimately voted to convert the motion into a postulat, meaning the government would be requested, but not mandated, to investigate and potentially propose the abolition of the tax.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 17 Absatz, Art. 11 Absatz, Art. 17 Abs. 5 Uebergangsbestimmungen BV; Motion to Abolish Heavy Vehicle Tax Converted to Postulat: The court reasoned that while the tax was approved by popular vote, the law itself provided a mechanism for its legislative repeal. Furthermore, other countries were introducing similar taxes, and the existing system created competitive disadvantages for Swiss haulers. The court ultimately voted to convert the motion into a postulat, meaning the government would be requested, but not mandated, to investigate and potentially propose the abolition of the tax.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
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KI-generiertThis provision allows for the repeal of the heavy vehicle tax through legislation, which was the basis for the motion.
Volltext
9. März 1989 N 349 Motion Scherrer
könnte man mit einem gewissen Verständnis des Automobi- zwei bis zweieinhalb Prozent weiterwächst und wir bereits
listen, der ja diese Mittel aufbringt, rechnen. Mitte der neunziger Jahre absolut unhaltbare Zustände in
Wenn diese Motion also heissen würde «für den Agglomera- unseren Agglomerationen haben werden. Dann werden
tionsverkehr» und das «öffentlich» herausgestrichen würde, auch die Automobilisten nicht mehr fahren können.
könnte man mit Sicherheit viel freier darüber diskutieren. Jede Lösung des Agglomerationsverkehrs durch Ausbau
Das ist jetzt ja auch in der Verkehrskommission der Fall, wo des öffentlichen Verkehrs muss auch von den Automobili-
wir miteinander versuchen, diese Initiative zu behandeln. sten als Teil einer Verkehrspolitik verstanden werden, die in
Ich möchte Sie also bitten, diese Motion nicht zu überwei- ihrem Interesse liegt. Deshalb muss es auch möglich sein,
sen, zumindest nur, wie es der Bundesrat vorschlägt, als dort Erträge aus den Benzinzollzuschlägen einzusetzen.
Postulat. Das zweite Argument, das heute morgen genannt worden
ist, lautet, man würde hier sozusagen offene Türen einren-
Müller-Meilen: Ich möchte Ihnen empfehlen, sowohl die nen. Ich habe noch nie so häufig wie in der Politik erlebt,
Motion Martin wie auch die Motion Scheidegger als Postulat dass man sich den Kopf an den sogenannt offenen Türen
zu überweisen. Dass der Agglomerationsverkehr eines der eingerannt hat. Mir scheint es hier wieder einmal so zu sein.
grossen Verkehrsprobleme unserer Zeit ist, ist unbestritten. Das Problem der Finanzierung des Agglomerationsverkehrs
Im Zusammenhang mit der letzten Verfassungsabstimmung ist nicht gelöst und wird grösser. Der Bund muss hier jenen
wurde dieses Problem diskutiert und der KVP vorgeworfen, Agglomerationen, die selber alleine nicht mehr zu Rande
sie klammere den Agglomerationsverkehr aus, was aller- kommen, unter die Arme greifen. Das muss finanziell
dings umstritten ist. Wenn wir Verkehrsprobleme lösen wol- geschehen, es kann aber auch direkt bei den öffentlichen
len, müssen wir auch die Verkehrsprobleme der Agglomera- Verkehrsbetrieben, an denen der Bund beteiligt ist, gesche-
tionen lösen, weil sie sich dort am ehesten kumulieren. Auch hen. Das braucht auch Geld. Ich bitte Sie, sowohl die Motion
die Automobilverbände - Herr Walter Frey hat darauf hinge- Martin als auch die Motion Scheidegger, mindestens als
wiesen, der Touringclub - haben sich mit dem Gedanken Postulate, wie vom Bundesrat vorgeschlagen, zu über-
auseinandergesetzt, in einer Initiative das Engagement des weisen.
Bundes zu verstärken. Die Frage, in welcher Form das
geschehen soll, ist noch offen. Es ist auch offen, inwieweit 88.471
die heutigen Verfassungsgrundlagen es zulassen. Ich würde
Motion Martin
meinen, damit diese Probleme nun studiert werden, sollten
wir diese beiden Motionen, die Motion Martin und die
Le président: Je vous rappelle que le Conseil fédéral
Motion Scheidegger, als Postulate überweisen.
accepte la proposition de M. Paul-René Martin sous forme
de postulat. Le postulat est combattu par M. Dreher.
Oehler: Ich möchte den beiden Motionären bzw. Postulan-
ten mitteilen, dass sie im Prinzip offene Türen einrennen. Ich
Abstimmung - Vote
bin zufällig Präsident der Kommission, welche früher das
Treibstoffzollgesetz behandelte - einzelne Mitglieder unter
Für Ueberweisung als Postulat offensichtliche Mehrheit
Ihnen wissen das noch -, zurzeit haben wir Vorlagen des
Dagegen Minderheit
Bundesrates in Behandlung. Wir haben die nächste Sitzung
am 5. April und behandeln diese Probleme. Wenn wir dem
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
Bundesrat diese Aufträge über Motionen zusätzlich übertra-
gen, leisten die beiden Herren dem Problem, das sie verfol-
gen wollen, einen Bärendienst. Die Kommission ist aufgrund 88.304
der Initiative Béguelin auf gutem Weg. Herr Frey hat es Motion Scheidegger
dargelegt. Wir haben schon im Zusammenhang mit dem
Treibstoffzollgesetz festgestellt, dass das politischen Zünd- Le président: La motion de M. Scheidegger a été transfor-
stoff beinhaltet, haben die Vorlage durch dieses Parlament mée en postulat par le Conseil fédéral, postulat qui est
gebracht. Es macht den Anschein, nach der ersten Sitzung également combattu par M. Dreher.
in der Kommission, dass wir aufgrund der Motion von Herrn
Béguelin möglicherweise eine einvernehmliche Lösung fin- Abstimmung - Vote
den werden, teilweise in der Art, wie es die Herren Motionäre
anvisieren. Dann ist dem Agglomerationsverkehr wie auch Für Ueberweisung als Postulat offensichtliche Mehrheit
den Anliegen der Strassenverbänden am besten Rechnung Dagegen Minderheit
getragen. i
Aus diesem Grunde bitte ich Sie, jetzt nicht zu motionieren, Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
weil andernfalls die ganze Sache bekanntlich in den ande-
ren Rat gehen muss. Das ganze, dringende Vorhaben erlei-
det dadurch Verzögerung.
Ledergerber: Man sieht, von welchem Geist die Einwände #ST# 88.735
gegen diese beiden Motionen getragen sind, wenn Sie auf
der Liste etwas weiter hinten schauen. Der nächste Vor- Motion Scherrer
stoss, der behandelt wird, betrifft die Abschaffung der
Aufhebung der Schwerverkehrssteuer
Schwerverkehrssteuer. Es geht hier einerseits um das Nicht-
zur-Kenntnisnehmen eines schwerwiegenden Problems, Suppression de la redevance
nämlich des Agglomerationverkehrs. Herr Müller hat darauf sur les poids lourds
hingewiesen. Auf der anderen Seite gibt es den Versuch, das
bereits Erreichte zu demontieren. Man hat früher, als wir
noch eine agrarische Gesellschaft waren, vom berühmten
Brett vor dem Kopf gesprochen. Ich möchte das ein biss-
chen abwandeln und vom «Blech vordem Kopf» sprechen.
Ich kann zwar verstehen, dass Leute in diesem Lande auch Wortlaut der Motion vom 3. Oktober 1988
die Interessen der Autofahrer vertreten. Auch sie gehören zu Der Bundesrat wird beauftragt, gestützt auf Artikel 17
unserem Lande, und sie haben Interessen, die vertretens- Absatz 5 Uebergangsbestimmungen der Bundesverfassung
würdig sind. Wenn man das aber tut, dann soll man doch ein Gesetz zur Aufhebung der Schwerverkehrssteuer vorzu-
wirklich feststellen, wo diese Interessen liegen. Wir haben legen, damit diese Abgabe wennmöglich perl. Januar 1990
heute die Situation, dass der Verkehr jedes Jahr um etwa aufgehoben werden kann.
Motion Scherrer 350 N 9 mars 1989
Texte de la motion du 3 octobre 1988 schikaniert. Vielfach werden auch Aufträge nicht mehr an
Sur la base de l'article 17 alinéa 5 des dispositions transi- Schweizer erteilt.
toires de la Constitution fédérale, le Conseil fédéral est 4. Die Schwerverkehrssteuer ist gemäss Strassen-Katego-
chargé de présenter un projet de loi visant la suppression de rienrechnung nicht gerechtfertigt. Motorräderund Lieferwa-
la redevance sur les poids lourds, qui entrerait si possible en gen wiesen eine grössere Unterdeckung auf, zahlen aber
vigueur au 1er janvier 1990. keine zusätzliche Steuer.
5. Eine Pauschalsteuer ist immer ungerecht.
6. Die dem Volk vorgerechneten Einnahmen von mindestens
Mitunterzeichner - Cosignataires: Allenspach, Blocher, 300 Millionen Franken pro Jahr erwiesen sich in der Praxis
Burckhardt, Cevey, Cincera, Coutau, Dreher, Eisenring, Eti- nur als 120 Millionen Franken brutto.
que, Frey Walter, Friderici, Früh, Graf, Gros, Guinand, Jean- 7. Dem Stimmbürger wurde erläutert, die Ausländer müss-
neret, Leuba, Loeb, Massy, Neuenschwander, Rüttimann, ten zur Kasse gebeten werden, weil wir unser Strassennetz
Seiler Hanspeter, Spalti (23) usw. gratis zur Verfügung stellen. Mindestens 70 Prozent
der Einnahmen kämen von den Ausländern. Realistisch sind
Schriftliche Begründung - Développement par écrit es höchstens 20 Prozent.
1. Formelles 8. Die finanzielle Lage des Bundes erlaubt ohne weiteres,
I.Die Aufhebung der Schwerverkehrssteuer auf dem auf die Erhebung der Schwerverkehrssteuer zu verzichten.
Gesetzgebungsweg ist in Artikel 17Absatz5Uebergangsbe- 9. Aus dem Anhang geht hervor, dass das Schweizer Trans-
stimmungen BV ausdrücklich vorgesehen. portgewerbe in vielen europäischen Ländern Retorsions-
2. Am 24. Juni 1986 ist eine Volksinitiative zur sofortigen massnahmen ausgesetzt ist. Mit der Abschaffung dieser im
Aufhebung von Artikel 17 Uebergangsbestimmungen BV mit In- und Ausland äusserst umstrittenen Steuer lösen wir die
112 790 Unterschriften zustandegekommen. aufgestauten Probleme auf elegante Art und demonstrieren,
dass wir ein Teil Europas sind.
II. Materielles 10. Die Schwerverkehrssteuer in ihrer heutigen Form war als
1. Schweizer Fahrzeughalter bezahlen nach Beilage in zwölf Uebergangslösung bis zur Annahme der KVP gedacht. Mit
Ländern Retorsionsmassnahmen (Abgaben, welche wegen der KVP wäre die Verfassungsgrundlage für die Erhebung
der Schwerverkehrssteuer nur von Schweizern bezahlt wer- einer unbefristeten Schwerverkehrssteuer geschaffen wor-
den müssen). 2. Wenn bis 1992 mit der EG-Liberalisierung den. Mit der Ablehnung der KVP fallen derartige Ueberle-
die Schwerverkehrssteuer nicht abgeschafft ist, wird kein gungen dahin. Das Schweizervolk hat zu erkennen gegeben,
CH-Fahrzeug mehr in die EG fahren können. dass es Verkehrssteuern des Bundes nicht wünscht, so dass
3. Die Schweizer werden seit der Einführung der Schwerver- Artikel 17 der Uebergangsbestimmung auch aus diesem
kehrssteuer von Zoll, Polizeiorganen usw. im Ausland echt Grund aufzuheben ist.
Anhang zur Motion Scherrer betreffend die Aufhebung der Schwerverkehrssteuer
Stand der ausländischen Retorsionsmassnahmen gegen Schweizer Nutzfahrzeughalter wegen der Einführung
der schweizerischen Schwerverkehrssteuer seit dem I.Januar 1985
(Stand 15. Juli 1987)
1. Bulgarien
Pro Einfahrt, für beladene Lastwagen mit oder ohne Anhänger, auch im Transit:
bis zu 31 Nutzlast 7.50 Levas = ca. Sfr. 14.20
über 31 bis 7 t Nutzlast 15 Levas = ca. Sfr. 28.35
über 71 bis 121 Nutzlast 25 Levas = ca. Sfr. 47.25
über 12 t bis 161 Nutzlast 35 Levas = ca. Sfr. 66.15
über 161 Nutzlast 40 Levas = ca. Sfr. 75.60
Autocars, mit oder ohne Passagiere = 20 Levas
2. Bundesrepublik Deutschland
Seit dem I.April 1985 wird eine spiegelbildliche Kraftfahrzeugsteuer in DM erhoben.
Höchstzulässiges Gesamtgewicht pro Tag pro Monat pro Jahr/DM
Lastwagen mit 2 Achsen
+ 3,5 bis 11 t 3.— 54.— 600 —
+ 11 t 9.— 162.— 1800.—
Lastwagen mit mehr als 2 Achsen und nur 1 Antriebsachse
+ 3,5 bis 11 t 3— 54.— 600 —
11 bis 16 t 9.— 162.— 1800 —
+ 16t 12.— 216.— 2400 —
Lastwagen mit mehr als 2 Achsen und mehreren Antriebsachsen und Sattelschlepper (Gesamtzugsgewicht)
+ 3,5 bis 11 t 3— 54.— 600 —
11 bis 16 t 9.— 162.— 1800.—
16 bis 19 t 12.— 216.— 2400.—
+ 19t 18 — 324.— 3600.—
Anhänger mit 1 Achse
+ 3,5 bis 8 t 3.— 54.— 600.—
9. März 1989 N 351 Motion Scherrer
Anhänger mit 1 Doppelachse
+ 3,5 bis 8 t 3.— 54.— 600 —
+ 8t 6.— 108 — 1200 —
Anhänger mit 2 oder mehr Achsen
+ 3,5 bis 8 t 3.— 54.— 600.—
8 bis 10 t 6— 108 — 1200 —
+ 10t 9.— 162 — 1800.—
Minimum: DM 18.— pro Tag
3. Deutsche Demokratische Republik
Seitdem I.Oktober 1985 wird eine pauschale Strassenbenützungsgebühr in der Höhe von 90 Mark, ca. 75Sfr, für Hin-und
Rückfahrt verlangt.
Autobusse 5 Mark bis zu 9 Plätzen, zuzüglich 1 Mark für jeden weiteren Sitzplatz.
4. Frankreich
Seit dem I.Januar 1985 muss die Achssteuer bezahlt werden:
Catégories Poids total Véhicules ne sortant pas Véhicules
de véhicules autorisé Tarif plein de la zone de la zone banalisés
en charge Zone longue de camion- courte Tarif plein
ou poids nage Zone
total roulant longue
Trim. journ. Trim. journ. Trim. journ. Trim.
Tonnes F F F F F F F
Véhicules 16 à 16.500 100.— 4.— 25.— 1.— 50 — 2— 115.—
automobiles 16.501 à 17.500 350 — 14.— 87.50 3.50 175 — 7.— 402.50
à 2 essieux 17.501 à 18.500 750.— 30.— 187.50 7.50 375.— 15.— 862.50
18.510 à 26 1250.— 50.— 312.50 12.50 625.— 25.— 1437.50
Véhicules 25.500 à 26 225 — 9.— 56.25 2.25 112.50 4.50 258.75
automobiles
à 3 essieux
Ensembles composés 25 à 25.500 50 — 2.— 12.50 0.50 25.— 1.— 57.50
d'une semi-remorque 25.501 à 25.500 225.— 9— 56.25 2.25 112.50 4.50 258.75
à 1 essieu attelée 26.501 a 27.500 650 — 26.— 162.50 6.50 325.— 13.— 747.50
à un tracteur 27.501 à 28.500 1100 — 44.— 275.— 11 — 550 — 22.— 1265 —
à 2 essieux 28.501 à 29.500 1650.— 66.— 412.50 16.50 825.— 33.— 1897.50
29.501 à 30.500 2250.— 90.— 562.50 22.50 1125.— 45.— 2537.50
30.501 à 31 .500 2400 — 96.— 600.— 24.— 1200.— 48.— 2760 —
31.501 à 32 3600.— 144.— 900 — 36.— 1800.— 72.— 4140 —
Ensembles composés 31.501 à 32.500 225 — 9.— 56.25 2.25 112.50 4.50 258.75
d'une semi-remorque 32.501 à 33.500 550 — 22.— 137.50 5.50 275 — 11.— 632.50
à 1 essieu attelé un 33.501 à 34.500 950.— 38.— 237.50 9.50 475 — 19 — 1092.50
tracteur à 3 essieux 34.501 à 35 1400.— 56.— 350.— 14.— 700 — 25 — 1610.—
Ensembles composés 35.501 à 36.500 400 — 16 — 100 — 4.— 200 — 8— 460 —
d'une semi-remorque 36.501 à 37.500 850.— 34.— 212.50 8.50 425 — 17.— 977.50
à 2 essieux attelée 37.501 à 38 1300.— 52 — 325.— 13.— 650.— 26.— 1495.—
à un tracteur
à 2 essieux
Remorque à 2 essieux 17.500 à 18.500 550 — 22.— 137.50 5.50 275 — 11.— 632.50
18.501 à 19 800 — ,32.— 200 — 8.— 400 — 16 — 920 —
Transports exceptionnels:
Véhicuels à 2 essieux 1250.— 50 — 312.50 12.50 625.— 25.— 1437.50
Véhicules à 3 essieux 250.— 10.— 62.50 2.50 125.— 5.— 287.50
Ensembles avec sans !/2 essieux
tracteur à 2 essieux en ligne 750.— 30.— 187.50 7.50 375.— 15.— 862.50
avec 1/2 essieux
en ligne 375.— 15.— 93.75 3.75 187.50 7.50 431.25
Ensembles sans 1/2 essieux
avec tracteur en ligne 1000.— 40 — 250 — 10.— 500.— 20.— 1150 —
à 3 essieux avec 1/2 essieux
en ligne 500.— 20.— 125.— 5.— 250.— 10 — 575.—
5. Jugoslawien
Seit April 1985 wird für Autocars eine Strassensteuer erhoben von
- bis 30 Sitzplätze = 0.0320 US$ pro km
- ab 30 Sitzplätzen = 0.0410 US$ pro km
Motion Scherrer 352 N 9 mars 1989
6. Polen
Sfr. 15.— pro Tag, unabhängig von der Fahrzeugart.
7. Rumänien
Es wird eine spiegelbildliche Schwerverkehrssteuer erhoben.
8. Sowjetunion
(Ab S.April 1987 wird diese Gebühr für Schweizer Fahrzeuge für das Jahr 1987 um 20% reduziert.)
Abgaben pro zurückgelegtem Abschnitt von 10 km, von der Grenze der UdSSR bis zum Bestimmungsort und zurück:
LKWs bis 15t . 0.88 Rubel
Lastzüge oder Zugfahrzeuge von 16 bis 201 1.28 Rubel
mit Sattelanhänger von 21 bis 25 t 1.6 Rubel
(mit Waren oder leer) über 25t 1.76 Rubel
Zugfahrzeug allein 0.4 Rubel
Sattelanhängeroder bis 15t 0.48 Rubel
Anhänger ohne von 16 bis 20 t 0.96 Rubel
Zugfahrzeug von 21 bis 25 t 1.36 Rubel
über 25t 1.44 Rubel
9. Schweden
Zulässiges Tägliche Abgabe (Kr)
Gesamtgewicht (Kilo) pro Einheit:
0 bis 10 000 8
10001 bis 15000 14
15 €01 bis 20 000 27
20001 + 41
10. Finnland
Ab 1.1. 1986, nur für CH-Fahrzeuge)
-Lieferwagen 0.17 FMK/km = 6 Rp./km
- Autobusse 0.29 FMK/km = 10 Rp./km
- Lastwagen 0.28 FMK/km = 10 Rp./km
-Anhänger 0.14 FMK/km = 5 Rp./km
(nur für Distanzen über 50 km)
11. Tschechoslowakei
Einmalige Gebühr pro Einfahrt, unabhängig von der Fahrzeugart, Sfr. 15.—. Autobusse sind von dieser Gebühr befreit.
12. Ungarn
Kraftfahrzeugsteuer 0.30 Forint pro km und Tonne Gesamtgewicht. Die Schweiz hat ein Kontingent von 750 Bewilligungen
pro Jahr. Seit den Gesprächen mit der ungarischen Delegation vom 31.7. 1985 sind pro Jahr 250 dieser Bewilligungen
gebührenfrei.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates handlungen das Thema Schwerverkehrsabgabe durch
vom 23. November 1988 andere Probleme (Gewichtsbegrenzung, Nachtfahrverbot
Rapport écrit du Conseil fédéral du 23 novembre 1988 etc.) in den Hintergrund gedrängt wurde, wurden auch seit
1. Für schweizerische Nutzfahrzeuge müssen in der Tat seit einiger Zeit keine Klagen mehr laut wegen angeblicher
dem Jahre 1985 in einigen europäischen Ländern beson- Uebergriffe als Reaktion auf unsere Schwerverkehrsabga-
dere Gebühren oder Steuern bezahlt werden. Es trifft aber ben. Im übrigen ist darauf hinzuweisen, dass die Kommis-
nicht zu, dass diese Abgaben ausschliesslich für schweizeri- sion der EG in einer kürzlich veröffentlichten Vorlage für die
sche Fahrzeuge zu entrichten seien. In den meisten Fällen EG Nutzfahrzeugabgaben nach dem Territorialprinzip vor-
handelt es sich um eine Aufhebung bisheriger Abgabebe- geschlagen hat.
freiungen auf Gegenseitigkeit. Ueberall dort, wo das Prinzip 2. Die wirtschaftliche Notwendigkeit einer Schwerverkehrs-
der Spiegelbildlichkeit nicht gewahrt, die Abgaben nur ein- abgabe ist zu beurteilen nach der vom Bundesamt für Stati-
seitig erhoben oder eigentliche Retorsionsmassnahmen stik geführten Strassenrechnung (Wegekostenrechnung). In
angedroht wurden, hat der Bundesrat protestiert. In recht der Rechnung des Jahres 1985 treten erstmals die Einnah-
langwierigen Verhandlungen konnten bis heute in allen men aus der Schwerverkehrsabgabe mit einem anrechenba-
Fällen Lösungen gefunden werden, die die Konkurrenzfä- ren Nettobetrag von 109 Millionen Franken auf. Die Rech-
higkeit des schweizerischen Transportgewerbes im Ausland nung weist für die abgabenpflichtigen Motorfahrzeuge und
nicht in Frage stellen. Zu erwähnen ist, dass der Halter Anhänger Einnahmen von rund 560 Millionen Franken und
aufgrund von Artikel 15 der Schwerverkehrsabgabe-Verord- zurechenbare Kosten von 606 Millionen Franken aus. Die
nung für die Zeit, in der sich ein Fahrzeug nachweislich im Kosten übersteigen die Einnahmen somit um 46 Millionen
Ausland befindet, die anteilmässige Rückerstattung der Franken oder rund 8 Prozent. Würde die Schwerverkehrsab-
Schwerverkehrsabgabe verlangen kann. Diese Rückerstat- gabe aufgehoben, so vergrösserte sich die Unterdeckung
tung ist von ausländischen Abgaben unabhängig, kann fürdiemassgebenden Kategorien auf 155 Millionen Franken
diese aber ganz oder teilweise kompensieren oder gar über- oder 25 Prozent. Im Gegensatz dazu decken die Lieferwa-
treffen. gen ihre Kosten eindeutig (Kostendeckungsgrad 116 Pro-
Es trifft zu, dass unmittelbar nach der Einführung der zent). Für die drei vom Motionär genannten Kategorien
Schwerverkehrsabgabe seitens unseres Transportgewerbes Motorfahrräder, Motorräder und Lieferwagen ist zusammen
Klagen wegen «Schikanen» ausländischer Behörden erho- eine ausgeglichene Kostendeckung ausgewiesen (101 Pro-
ben wurden. So wie in bilateralen und multilateralen Ver- zent). Die Halter dieser Fahrzeuge entrichten, ausser für
9. März 1989 N 353 Motion Scherrer
Motorfahrräder, die Nationalstrassenabgabe (Autobahn- ländischen Lastwagen, die in der Schweiz verkehren, massiv
Vignette). gestiegen ist. Jetzt reden wir immer vom Umweltschutz, und
3. Die Behauptung des Motionärs ist falsch, wonach «dem wir verlangen von den Schweizer Lastwagen schärfere
Volk .... Einnahmen von mindestens 300 Millionen Franken Abgasnormen. Wir verlangen schärfere Lärmnormen, wir
pro Jahr» vorgerechnet wurden. In den Erläuterungen zur verlangen von der Technik spezielle Bremsen usw. und
Volksabstimmung vom 26. Februar 1984 zur Schwerver- haben - auch wegen dieser Schwerverkehrssteuer- immer
kehrsabgabe wurde der Ertrag auf etwa 150 Millionen Fran- mehr Ausländer in der Schweiz, deren Fahrzeuge all diesen
ken pro Jahr beziffert, nämlich rund 90 Millionen von Gesetzen nicht entsprechen müssen.
schweizerischen und 60 Millionen von ausländischen Fahr- Bundesrat Schlumpf versprach vor der Abstimmung über
zeugen. Die Einnahmen von schweizerischen Fahrzeugen die Schwerverkehrssteuer, dass es damit keine Probleme
werden recht genau erreicht. Hingegen wurde der Ertrag mit anderen Ländern gebe, es sei alles durch Verträge
von ausländischen Fahrzeugen seinerzeit überschätzt, vor abgesichert. Dies wissen wir heute nun wirklich besser.
allem weil die Abgabesätze für kürzerfristige Einfahrten Zwölf Länder kennen heute noch Retorsionsmassnahmen
nachträglich stark reduziert wurden. gegen Schweizer Lastwagen. Es ist offensichtlich doch
4. Die Schwerverkehrsabgabe ist gemäss Artikel 17 Absatz 5 nicht alles mit Verträgen geregelt worden. Wir mussten sehr
Uebergangsbestimmungen zur Bundesverfassung auf zehn grosse Retorsionsmassnahmen in Kauf nehmen. Seit Ein-
Jahre befristet, so dass diese Verfassungsgrundlage auf führung dieser unseligen Schwerverkehrssteuer befindet
Ende 1994 ausser Kraft tritt. Am 24. Juni 1986 ist die Volksin- sich die Schweiz verkehrspolitisch im Abseits. Transportun-
itiative zur sofortigen Aufhebung der Schwerverkehrsab- ternehmer wandern ins Ausland ab und exportieren dabei
gabe eingereicht worden. Im Rahmen der gesetzlichen Fri- Arbeitsplätze und Fiskalabgaben. Wenn wir dann die Rech-
sten wird der Bundesrat bis spätestens Anfang Juli 1989 den nung unter dem Strich machen, mit allen Verlusten, schaut
eidgenössischen Räten Antrag stellen. Wann die Volksab- bei dieser Steuer wirklich nichts mehr heraus.
stimmung darüber stattfinden kann, hängt vom Gang der Ich erinnere auch daran, dass Schweizer Lastwagenfahrer
parlamentarischen Beratungen ab; dies dürfte etwa ab Mitte im Ausland echt schikaniert werden. Das jüngste Beispiel
1990 möglich sein. Ein Gesetz zum vorzeitigen Verzicht auf sind die enormen Probleme mit Italien im Dreiländerverkehr.
die Erhebung der Schwerverkehrsabgabe gemäss dem Das sind unhaltbare Zustände, die nur verbessert werden
erwähnten Artikel 17 Absatz 5 würde realistischerweise von können, wenn wir diese Schwerverkehrssteuer endlich vom
den eidgenössischen Räten frühestens 1989 verabschiedet Tisch haben.
werden können. Rechnet man noch den Zeitbedarf für eine Aber auch wegen der Europafähigkeit muss die Schwerver-
mögliche Referendumsabstimmung hinzu, so gelangt man kehrssteuer abgeschafft werden, denn im gesamteuropäi-
wiederum ungefähr in das Jahr 1990. Eine solche Doppel- schen Rahmen ist sie ein Fremdkörper. Nun sagt der Bun-
spurigkeit ist zu vermeiden. Deshalb ist der Entscheid über desrat, dass ja eine Initiative eingereicht worden sei, die
die allfällige Abschaffung der Schwerverkehrsabgabe aus- vermutlich im Jahre 1990 zur Abstimmung käme. Wenn man
schliesslich im Zusammenhang mit der Volksinitiative zu jetzt die Schwerverkehrssteuer auf dem Gesetzesweg
behandeln. Es besteht kein überzeugender Grund, diesem abschaffen würde, könnte es möglicherweise zu einem
Verfahren durch ein Gesetz vorzugreifen. Referendum kommen, auch wieder mit einer Volksabstim-
mung im Jahre 1990, und diese Doppelspurigkeit sei zu
Schriftliche Erklärung des Bundesrates vermeiden. Da würde ich dem Bundesrat recht geben, wenn
Déclaration écrite du Conseil fédéral ich daran glauben könnte, dass diese Initiative zur Abschaf-
Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen. fung der Schwerverkehrssteuer tatsächlich im Jahre 1990
zur Abstimmung käme. Aber wir sehen es bei der Tempo-
Scherrer: Ich beantrage Ihnen die Zustimmung zur Motion: Initiative: sie kommt und kommt nicht zur Abstimmung. Sie
Aufhebung der Schwerverkehrssteuer. Dies aus gewichti- wird verschleppt; es wird nicht entschieden. Ich fürchte
gen wettbewerbstechnischen Gründen. Die Aufhebung der einfach, dass es bei der Schwerverkehrssteuer auf dasselbe
Schwerverkehrssteuer ist möglich aufgrund von Artikel 17 hinausläuft. Wenn Sie der Motion zustimmen, ist der Bun-
Absatz 5 der Uebergangsbestimmungen in der Bundesver- desrat verpflichtet, diese Vorlage vorzulegen. Die Schwer-
fassung, die vorsehen, dass der Bundesrat, auf dem Wege verkehrssteuer wird abgeschafft, und wenn es dann zum
der Gesetzgebung, die ungerechte Sondersteuer aufheben Referendum kommt, ist wenigstens der Abstimmungstermin
kann. Wir erinnern uns: Mit falschen Angaben und falschen 1990 sicher.
Zahlen wurde vom Volk die Zustimmung zu dieser europa- In diesem Sinne bitte ich Sie, der Motion zuzustimmen.
feindlichen Steuer erwirkt. Angeblich sollte die Steuer
150 Millionen Franken pro Jahr einbringen, wovon die Frey Walter: Ich kann Sie vor langen Ausführungen verscho-
Schweizer Lastwagenbesitzer 90 Millionen und, wie man nen. Herr Scherrer hat sehr korrekt und gar nicht polemisch
hörte, die Ausländer 60 Millionen beitragen sollten. In der die Problematik um die Schwerverkehrssteuer geschildert.
Praxis kam es ein wenig anders heraus. Die Schweizer Ich kann den Bundesrat nicht verstehen, dass er hier eine
bezahlen die volle Schwerverkehrssteuer. Ausnahmen gibt Ablehnung beantragt. Ich glaube, er wäre gut beraten gewe-
es nur für die Tage, wo sie im Ausland waren. Hingegen sen, er hätte die Umwandlung in ein Postulat vorge-
profitieren die Ausländer von sehr günstigen Tagessätzen. schlagen.
Das heisst also, dass ein Schweizer Lastwagen mit der Ich stelle hier offiziell den Antrag, wenn der Motion keine
Steuer belastet wird, ob er nun fährt oder steht. Der Auslän- Folge gegeben wird, die Umwandlung in ein Postulat vorzu-
der hingegen bezahlt nur, wenn er auch wirklich einen nehmen, und empfehle dessen Ueberweisung.
Transportauftrag in der Schweiz ausführen kann. Durch
diese Rechtsungleichheit haben die Ausländer bei Transpor- Nebiker: Ich bitte Sie, die Motion von Herrn Scherrer abzu-
ten in der Schweiz einen grossen Wettbewerbsvorteil. Ich lehnen und auch dem Postulat nicht zuzustimmen.
kann Ihnen noch sagen, wieviel mehr ein Schweizer Lastwa- 1. Es geht hier nicht nur allein um die Frage des Umwelt-
genbesitzer für einen Wagen, bezogen auf das Gesamtge- schutzes und um die Frage der Schwerverkehrsabgabe. Es
wicht in Tonnen, an Steuern und Abgaben zu entrichten hat: geht auch um ein Prinzip und um eine Volksabstimmung.
in der Schweiz doppelt soviel wie in der Bundesrepublik Das Schweizervolk hat dieser Schwerverkehrsabgabe nun
Deutschland - die Bundesrepublik Deutschland steht dann einmal zugestimmt, und wir können nun nicht auf dem
an zweiter Stelle -, und er zahlt über zwanzigmal mehr Motionswege einen Volksentscheid wieder eliminieren. Das
Steuern und Abgaben, als ein italienischer Lastwagenbesit- ist ein erster Punkt.
zer in seinem Lande zu entrichten hat. Dies führte dazu - 2. Auch heute noch ist nach der Kategorienrechnung, die
und das können Sie auf der Strasse beobachten; es ist inzwischen von vielen Experten und Instanzen überprüft
erwiesen, da gibt es auch Statistiken -, dass besonders seit worden ist, der Schwerverkehr nicht kostendeckend. Nach
der Einführung der Schwerverkehrssteuer die Zahl der aus- wie vor bezahlen wir, trotz der Einrechnung der Schwerver-
Postulat Grendelmeier 354 9 mars 1989
kehrsabgabe, für diese Verkehrskategorie Mittel aus Steuer- Die damaligen Zielvorstellungen wurden nicht erreicht, weil
geldern. Sie wissen, wie wichtig es ist, dass die Wettbe- der Bund später die Tages- und Wochenansätze für auslän-
werbsfähigkeit des öffentlichen und des privaten Verkehrs dische Fahrzeuge wesentlich verringert hat.
auch beim Güterverkehr erhalten bleibt. Es ist sicher nicht Von eigentlichen Retorsionsmassnahmen im Ausland kön-
richtig, dass wir bei dieser Verkehrskategorie noch Geld nen wir- im rechtlichen Sinn - nicht reden. Hingegen kam
drauflegen. Der Fehlbetrag würde noch vergrössert werden, es vor, dass frühere Befreiungen der Schweizer Transpor-
wenn wir die Schwerverkehrsabgabe wieder abschafften. teure von Abgaben rückgängig gemacht wurden.
3. Zur pauschalen Steuer: Es war uns von Anfang klar, dass Mit anderen Ländern konnten in oft sehr schwierigen Ver-
die pauschale Abgabe, die übrigens aus dem Kreise des handlungen für uns befriedigende Lösungen gefunden
Schwerverkehrs seEbst vorgeschlagen wurde, nicht ideal ist. werden.
Der Bundesrat hat seinerzeit eine leistungsabhängige Die Volksinitiative von Herrn Böhi wird nicht verschleppt.
Abgabe, die uns aber damals zu kompliziert schien, vorge- Sie wird ja dem Volk zur Abstimmung unterbreitet. In unse-
schlagen. Deshalb ist man auf diese relativ moderate, einfa- rem Fahrplan ist diese Abstimmung für Ende 1990/Anfang
che Abgabe gekommen, die akzeptiert worden ist. Es war 1991 vorgesehen. Der Bundesrat wird seine Botschaft noch
auch vorgesehen, dass diese Abgabe im Rahmen der in diesem Sommer vorlegen, und dann ist es an Ihnen, das
Gesamtverkehrskonzeption verfeinert und den tatsächli- Tempo der Behandlung zu bestimmen.
chen Leistungen und Kosten, die der Schwerverkehr verur- Vielleicht ist es in diesem Zusammenhang auch wichtig,
sacht, angepasst wird. Das war in dieser Uebergangslösung, anzumerken, dass die EG-Kommission anfangs 1988 auch
die wir beschlossen haben, noch nicht möglich. eine Strassenbenützungsgebühr für schwere Nutzfahrzeuge
Da gehe ich mit Herrn Scherrer einig: Wir können beim in der Form einer Vignette - wohlverstanden - zur Prüfung
Schwerverkehr nicht eine Insel bleiben. Aber wir müssen vorgeschlagen hat. Es ist doch interessant, das festzustel-
auch diese Abgaben auf der Strasse, zusammen mit Europa, len. Der schweizerische Weg ist also nicht so isoliert. Auch
vereinheitlichen. Es ist interessant, dass gerade jetzt, wo die Bundesrepublik Deutschland - das hat Herr Dreher
Herr Scherrer in der Schweiz die Schwerverkehrsabgabe gesagt - will eine Schwerverkehrsabgabe. Wie sie dann
abschaffen möchte, in der Bundesrepublik Deutschland die ausgestaltet wird, wissen wir im heutigen Zeitpunkt noch
Schwerverkehrsabgabe eingeführt wird. Das ist doch hoch- nicht.
interessant! Es ist natürlich wichtig, dass dann im Rahmen Ich bitte Sie deshalb, in Anbetracht dieser Situation die
der europäischen Ordnung des Schwerverkehrs die Motion abzulehnen.
Schweiz auch harmonisiert und dass wir auf ein Prinzip
kommen, das weder den Inländer noch den Ausländer be- Le président: Nous sommes en présence d'une proposition
nachteiligt. nouvelle, celle de M. Walter Frey qui propose de transformer
In diesem Sinne bitte ich Sie, diese Motion abzulehnen und la motion en postulat.
dann - wenn wir schon europäisch denken - zusammen mit La procédure de vote sera la suivante: dans un premier
der EG unsere Abgaben zu überprüfen. Aber wichtig ist, temps, nous allons opposer la motion de M. Scherrer et la
dass wir auf jeden Fall nach dem Verursacherprinzip han- transformation en postulat proposée par M. Walter Frey, et
deln: dass jener, der die Kosten verursacht - auch auf der dans un second temps, nous opposerons le résultat de cette
Strasse -, diese Kosten auch deckt. première votation au rejet pur et simple de la motion, pro-
posé par le Conseil fédéral.
Dreher: Ich kann der Argumentation von Herrn Nebiker
nicht folgen, der einen Volksentscheid anführt, um die Abstimmung - Vote
Motion Scherrer abzulehnen. Denn gerade in Absatz 5 von
Artikel 17 der Uebergangsbestimmungen BV steht ja aus- Eventuell - A titre préliminaire
drücklich, dass diese Schwerverkehrssteuer auf dem Für Ueberweisung als Motion 38 Stimmen
Gesetzgebungsweg wieder aufgehoben werden könne. Für Ueberweisung als Postulat 50 Stimmen
Somit hat das Volk in seinem Entscheid dieser Schwerver-
kehrssteuer zwar zugestimmt, aber auch der Abschaffung Definitiv - Définitivement
auf dem Gesetzgebungsweg. Es ist daher geradezu absurd, Für Ueberweisung als Postulat 50 Stimmen
wenn man sagt, das Volk habe zugestimmt und man könne Dagegen 78 Stimmen
das nicht mit einem Gesetz unterlaufen. Das ist die Rechts-
lage, wie wir sie heute haben.
Ein weiteres Argument des Herrn Nebiker, das ebenfalls
nicht zutrifft: Die Deutschen erwägen zwar, eine Schwerver- #ST# 87.907
kehrssteuer einzuführen, wollen aber ausdrücklich den
eigenen Transportunternehmern diesen Aufwand wieder Postulat Grendelmeier
zurückerstatten. Die deutschen Pläne einer Schwerver- Sportboote
kehrssteuer richten sich gegen das Tarifwesen der Nieder- Leistungsbeschränkung der Motoren
lande. Es ist im Prinzip eine anti-holländische Steuer, die da
eingeführt werden soll. Wir haben also nicht die geringste Canots automobiles
Ursache, diese Sondersteuer im Schwerverkehrsbereich Limitation de la puissance des moteurs
weiter aufrechtzuerhalten.
Ich bitte Sie daher, die Motion Scherrer gutzuheissen.
Bundesrat Ogi: Der Bundesrat beantragt Ihnen, diese Wortlaut des Postulates vom 9. Oktober 1987
Motion abzulehnen. Der Bundesrat wird ersucht, gestützt auf Artikel 11 Absatz 2
Vorab kann der Bundesrat viele Argumente des Motionärs des Bundesgesetzes über die Binnenschiffahrt die Leistung
nicht in dieser Form akzeptieren und teilen. der Motoren von Sportbooten, im Sinne des Umweltschut-
Die schweren Fahrzeuge decken ihre Kosten gemäss Stras- zes und der Sicherheit, so zu beschränken, dass eine
senverkehrsrechnung auch mit der Abgabe nur zu 92 Pro- Geschwindigkeit von 40 km/h nicht überschritten werden
zent. Entgegen den Ausführungen des Motionärs decken kann.
dagegen die Lieferwagen ihre Kosten zu 116 Prozent.
Auch im Abstimmungsbüchlein wurden 150 Millionen Fran- Texte du postulat du 9 octobre 1987
ken an Einnahmen vorausgesagt und nicht-wie behauptet Le Conseil fédéral est prié d'user de la compétence que lui
wurde-300 Millionen Franken. confère l'article 11, alinéa 2, de la loi fédérale sur la naviga-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Scherrer Aufhebung der Schwerverkehrssteuer
Motion Scherrer Suppression de la redevance sur les poids lourds
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1989
Année
Anno
Band II
Volume
Volume
Session Frühjahrssession
Session Session de printemps
Sessione Sessione primaverile
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 10
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 88.735
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 09.03.1989 - 08:00
Date
Data
Seite 349-354
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Pagina
Ref. No 20 017 202
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