Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 88-735 KI-generiert

Motion to Abolish Heavy Vehicle Tax Converted to Postulat

Geschäftsnummer VPB 88-735
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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A motion was introduced to abolish the heavy vehicle tax, arguing it unfairly burdened Swiss transporters, caused retaliatory measures abroad, and was financially unsound, with collection figures significantly lower than projected. The court reasoned that while the tax was approved by popular vote, the law itself provided a mechanism for its legislative repeal. Furthermore, other countries were introducing similar taxes, and the existing system created competitive disadvantages for Swiss haulers. The court ultimately voted to convert the motion into a postulat, meaning the government would be requested, but not mandated, to investigate and potentially propose the abolition of the tax.

Legislator-Regeste

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Art. 17 Absatz, Art. 11 Absatz, Art. 17 Abs. 5 Uebergangsbestimmungen BV; Motion to Abolish Heavy Vehicle Tax Converted to Postulat: The court reasoned that while the tax was approved by popular vote, the law itself provided a mechanism for its legislative repeal. Furthermore, other countries were introducing similar taxes, and the existing system created competitive disadvantages for Swiss haulers. The court ultimately voted to convert the motion into a postulat, meaning the government would be requested, but not mandated, to investigate and potentially propose the abolition of the tax.

Schlagwörter

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Kraftfahrzeugsteuer Steuerwesen Tonnagesteuer Umwandlung der Busse Volksabstimmung Abschaffung der Zölle

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Art. 17 Absatz
Sur la base de l'article 17 alinéa 5 des dispositions transi- Schweizer erteilt.
Art. 11 Absatz
confère l'article 11, alinéa 2, de la loi fédérale sur la naviga-
Art. 17 Abs. 5 Uebergangsbestimmungen BV
This provision allows for the repeal of the heavy vehicle tax through legislation, which was the basis for the motion.
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 17 Abs. 5 Uebergangsbestimmungen BV

This provision allows for the repeal of the heavy vehicle tax through legislation, which was the basis for the motion.

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Volltext

9. März 1989 N 349 Motion Scherrer

könnte man mit einem gewissen Verständnis des Automobi- zwei bis zweieinhalb Prozent weiterwächst und wir bereits

listen, der ja diese Mittel aufbringt, rechnen. Mitte der neunziger Jahre absolut unhaltbare Zustände in

Wenn diese Motion also heissen würde «für den Agglomera- unseren Agglomerationen haben werden. Dann werden

tionsverkehr» und das «öffentlich» herausgestrichen würde, auch die Automobilisten nicht mehr fahren können.

könnte man mit Sicherheit viel freier darüber diskutieren. Jede Lösung des Agglomerationsverkehrs durch Ausbau

Das ist jetzt ja auch in der Verkehrskommission der Fall, wo des öffentlichen Verkehrs muss auch von den Automobili-

wir miteinander versuchen, diese Initiative zu behandeln. sten als Teil einer Verkehrspolitik verstanden werden, die in

Ich möchte Sie also bitten, diese Motion nicht zu überwei- ihrem Interesse liegt. Deshalb muss es auch möglich sein,

sen, zumindest nur, wie es der Bundesrat vorschlägt, als dort Erträge aus den Benzinzollzuschlägen einzusetzen.

Postulat. Das zweite Argument, das heute morgen genannt worden

ist, lautet, man würde hier sozusagen offene Türen einren-

Müller-Meilen: Ich möchte Ihnen empfehlen, sowohl die nen. Ich habe noch nie so häufig wie in der Politik erlebt,

Motion Martin wie auch die Motion Scheidegger als Postulat dass man sich den Kopf an den sogenannt offenen Türen

zu überweisen. Dass der Agglomerationsverkehr eines der eingerannt hat. Mir scheint es hier wieder einmal so zu sein.

grossen Verkehrsprobleme unserer Zeit ist, ist unbestritten. Das Problem der Finanzierung des Agglomerationsverkehrs

Im Zusammenhang mit der letzten Verfassungsabstimmung ist nicht gelöst und wird grösser. Der Bund muss hier jenen

wurde dieses Problem diskutiert und der KVP vorgeworfen, Agglomerationen, die selber alleine nicht mehr zu Rande

sie klammere den Agglomerationsverkehr aus, was aller- kommen, unter die Arme greifen. Das muss finanziell

dings umstritten ist. Wenn wir Verkehrsprobleme lösen wol- geschehen, es kann aber auch direkt bei den öffentlichen

len, müssen wir auch die Verkehrsprobleme der Agglomera- Verkehrsbetrieben, an denen der Bund beteiligt ist, gesche-

tionen lösen, weil sie sich dort am ehesten kumulieren. Auch hen. Das braucht auch Geld. Ich bitte Sie, sowohl die Motion

die Automobilverbände - Herr Walter Frey hat darauf hinge- Martin als auch die Motion Scheidegger, mindestens als

wiesen, der Touringclub - haben sich mit dem Gedanken Postulate, wie vom Bundesrat vorgeschlagen, zu über-

auseinandergesetzt, in einer Initiative das Engagement des weisen.

Bundes zu verstärken. Die Frage, in welcher Form das

geschehen soll, ist noch offen. Es ist auch offen, inwieweit 88.471

die heutigen Verfassungsgrundlagen es zulassen. Ich würde

Motion Martin

meinen, damit diese Probleme nun studiert werden, sollten

wir diese beiden Motionen, die Motion Martin und die

Le président: Je vous rappelle que le Conseil fédéral

Motion Scheidegger, als Postulate überweisen.

accepte la proposition de M. Paul-René Martin sous forme

de postulat. Le postulat est combattu par M. Dreher.

Oehler: Ich möchte den beiden Motionären bzw. Postulan-

ten mitteilen, dass sie im Prinzip offene Türen einrennen. Ich

Abstimmung - Vote

bin zufällig Präsident der Kommission, welche früher das

Treibstoffzollgesetz behandelte - einzelne Mitglieder unter

Für Ueberweisung als Postulat offensichtliche Mehrheit

Ihnen wissen das noch -, zurzeit haben wir Vorlagen des

Dagegen Minderheit

Bundesrates in Behandlung. Wir haben die nächste Sitzung

am 5. April und behandeln diese Probleme. Wenn wir dem

Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat

Bundesrat diese Aufträge über Motionen zusätzlich übertra-

gen, leisten die beiden Herren dem Problem, das sie verfol-

gen wollen, einen Bärendienst. Die Kommission ist aufgrund 88.304

der Initiative Béguelin auf gutem Weg. Herr Frey hat es Motion Scheidegger

dargelegt. Wir haben schon im Zusammenhang mit dem

Treibstoffzollgesetz festgestellt, dass das politischen Zünd- Le président: La motion de M. Scheidegger a été transfor-

stoff beinhaltet, haben die Vorlage durch dieses Parlament mée en postulat par le Conseil fédéral, postulat qui est

gebracht. Es macht den Anschein, nach der ersten Sitzung également combattu par M. Dreher.

in der Kommission, dass wir aufgrund der Motion von Herrn

Béguelin möglicherweise eine einvernehmliche Lösung fin- Abstimmung - Vote

den werden, teilweise in der Art, wie es die Herren Motionäre

anvisieren. Dann ist dem Agglomerationsverkehr wie auch Für Ueberweisung als Postulat offensichtliche Mehrheit

den Anliegen der Strassenverbänden am besten Rechnung Dagegen Minderheit

getragen. i

Aus diesem Grunde bitte ich Sie, jetzt nicht zu motionieren, Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat

weil andernfalls die ganze Sache bekanntlich in den ande-

ren Rat gehen muss. Das ganze, dringende Vorhaben erlei-

det dadurch Verzögerung.

Ledergerber: Man sieht, von welchem Geist die Einwände #ST# 88.735

gegen diese beiden Motionen getragen sind, wenn Sie auf

der Liste etwas weiter hinten schauen. Der nächste Vor- Motion Scherrer

stoss, der behandelt wird, betrifft die Abschaffung der

Aufhebung der Schwerverkehrssteuer

Schwerverkehrssteuer. Es geht hier einerseits um das Nicht-

zur-Kenntnisnehmen eines schwerwiegenden Problems, Suppression de la redevance

nämlich des Agglomerationverkehrs. Herr Müller hat darauf sur les poids lourds

hingewiesen. Auf der anderen Seite gibt es den Versuch, das

bereits Erreichte zu demontieren. Man hat früher, als wir

noch eine agrarische Gesellschaft waren, vom berühmten

Brett vor dem Kopf gesprochen. Ich möchte das ein biss-

chen abwandeln und vom «Blech vordem Kopf» sprechen.

Ich kann zwar verstehen, dass Leute in diesem Lande auch Wortlaut der Motion vom 3. Oktober 1988

die Interessen der Autofahrer vertreten. Auch sie gehören zu Der Bundesrat wird beauftragt, gestützt auf Artikel 17

unserem Lande, und sie haben Interessen, die vertretens- Absatz 5 Uebergangsbestimmungen der Bundesverfassung

würdig sind. Wenn man das aber tut, dann soll man doch ein Gesetz zur Aufhebung der Schwerverkehrssteuer vorzu-

wirklich feststellen, wo diese Interessen liegen. Wir haben legen, damit diese Abgabe wennmöglich perl. Januar 1990

heute die Situation, dass der Verkehr jedes Jahr um etwa aufgehoben werden kann.

Motion Scherrer 350 N 9 mars 1989

Texte de la motion du 3 octobre 1988 schikaniert. Vielfach werden auch Aufträge nicht mehr an

Sur la base de l'article 17 alinéa 5 des dispositions transi- Schweizer erteilt.

toires de la Constitution fédérale, le Conseil fédéral est 4. Die Schwerverkehrssteuer ist gemäss Strassen-Katego-

chargé de présenter un projet de loi visant la suppression de rienrechnung nicht gerechtfertigt. Motorräderund Lieferwa-

la redevance sur les poids lourds, qui entrerait si possible en gen wiesen eine grössere Unterdeckung auf, zahlen aber

vigueur au 1er janvier 1990. keine zusätzliche Steuer.

5. Eine Pauschalsteuer ist immer ungerecht.

6. Die dem Volk vorgerechneten Einnahmen von mindestens

Mitunterzeichner - Cosignataires: Allenspach, Blocher, 300 Millionen Franken pro Jahr erwiesen sich in der Praxis

Burckhardt, Cevey, Cincera, Coutau, Dreher, Eisenring, Eti- nur als 120 Millionen Franken brutto.

que, Frey Walter, Friderici, Früh, Graf, Gros, Guinand, Jean- 7. Dem Stimmbürger wurde erläutert, die Ausländer müss-

neret, Leuba, Loeb, Massy, Neuenschwander, Rüttimann, ten zur Kasse gebeten werden, weil wir unser Strassennetz

Seiler Hanspeter, Spalti (23) usw. gratis zur Verfügung stellen. Mindestens 70 Prozent

der Einnahmen kämen von den Ausländern. Realistisch sind

Schriftliche Begründung - Développement par écrit es höchstens 20 Prozent.

1. Formelles 8. Die finanzielle Lage des Bundes erlaubt ohne weiteres,

I.Die Aufhebung der Schwerverkehrssteuer auf dem auf die Erhebung der Schwerverkehrssteuer zu verzichten.

Gesetzgebungsweg ist in Artikel 17Absatz5Uebergangsbe- 9. Aus dem Anhang geht hervor, dass das Schweizer Trans-

stimmungen BV ausdrücklich vorgesehen. portgewerbe in vielen europäischen Ländern Retorsions-

2. Am 24. Juni 1986 ist eine Volksinitiative zur sofortigen massnahmen ausgesetzt ist. Mit der Abschaffung dieser im

Aufhebung von Artikel 17 Uebergangsbestimmungen BV mit In- und Ausland äusserst umstrittenen Steuer lösen wir die

112 790 Unterschriften zustandegekommen. aufgestauten Probleme auf elegante Art und demonstrieren,

dass wir ein Teil Europas sind.

II. Materielles 10. Die Schwerverkehrssteuer in ihrer heutigen Form war als

1. Schweizer Fahrzeughalter bezahlen nach Beilage in zwölf Uebergangslösung bis zur Annahme der KVP gedacht. Mit

Ländern Retorsionsmassnahmen (Abgaben, welche wegen der KVP wäre die Verfassungsgrundlage für die Erhebung

der Schwerverkehrssteuer nur von Schweizern bezahlt wer- einer unbefristeten Schwerverkehrssteuer geschaffen wor-

den müssen). 2. Wenn bis 1992 mit der EG-Liberalisierung den. Mit der Ablehnung der KVP fallen derartige Ueberle-

die Schwerverkehrssteuer nicht abgeschafft ist, wird kein gungen dahin. Das Schweizervolk hat zu erkennen gegeben,

CH-Fahrzeug mehr in die EG fahren können. dass es Verkehrssteuern des Bundes nicht wünscht, so dass

3. Die Schweizer werden seit der Einführung der Schwerver- Artikel 17 der Uebergangsbestimmung auch aus diesem

kehrssteuer von Zoll, Polizeiorganen usw. im Ausland echt Grund aufzuheben ist.

Anhang zur Motion Scherrer betreffend die Aufhebung der Schwerverkehrssteuer

Stand der ausländischen Retorsionsmassnahmen gegen Schweizer Nutzfahrzeughalter wegen der Einführung

der schweizerischen Schwerverkehrssteuer seit dem I.Januar 1985

(Stand 15. Juli 1987)

1. Bulgarien

Pro Einfahrt, für beladene Lastwagen mit oder ohne Anhänger, auch im Transit:

bis zu 31 Nutzlast 7.50 Levas = ca. Sfr. 14.20

über 31 bis 7 t Nutzlast 15 Levas = ca. Sfr. 28.35

über 71 bis 121 Nutzlast 25 Levas = ca. Sfr. 47.25

über 12 t bis 161 Nutzlast 35 Levas = ca. Sfr. 66.15

über 161 Nutzlast 40 Levas = ca. Sfr. 75.60

Autocars, mit oder ohne Passagiere = 20 Levas

2. Bundesrepublik Deutschland

Seit dem I.April 1985 wird eine spiegelbildliche Kraftfahrzeugsteuer in DM erhoben.

Höchstzulässiges Gesamtgewicht pro Tag pro Monat pro Jahr/DM

Lastwagen mit 2 Achsen

+ 3,5 bis 11 t 3.— 54.— 600 —

+ 11 t 9.— 162.— 1800.—

Lastwagen mit mehr als 2 Achsen und nur 1 Antriebsachse

+ 3,5 bis 11 t 3— 54.— 600 —

11 bis 16 t 9.— 162.— 1800 —

+ 16t 12.— 216.— 2400 —

Lastwagen mit mehr als 2 Achsen und mehreren Antriebsachsen und Sattelschlepper (Gesamtzugsgewicht)

+ 3,5 bis 11 t 3— 54.— 600 —

11 bis 16 t 9.— 162.— 1800.—

16 bis 19 t 12.— 216.— 2400.—

+ 19t 18 — 324.— 3600.—

Anhänger mit 1 Achse

+ 3,5 bis 8 t 3.— 54.— 600.—

9. März 1989 N 351 Motion Scherrer

Anhänger mit 1 Doppelachse

+ 3,5 bis 8 t 3.— 54.— 600 —

+ 8t 6.— 108 — 1200 —

Anhänger mit 2 oder mehr Achsen

+ 3,5 bis 8 t 3.— 54.— 600.—

8 bis 10 t 6— 108 — 1200 —

+ 10t 9.— 162 — 1800.—

Minimum: DM 18.— pro Tag

3. Deutsche Demokratische Republik

Seitdem I.Oktober 1985 wird eine pauschale Strassenbenützungsgebühr in der Höhe von 90 Mark, ca. 75Sfr, für Hin-und

Rückfahrt verlangt.

Autobusse 5 Mark bis zu 9 Plätzen, zuzüglich 1 Mark für jeden weiteren Sitzplatz.

4. Frankreich

Seit dem I.Januar 1985 muss die Achssteuer bezahlt werden:

Catégories Poids total Véhicules ne sortant pas Véhicules

de véhicules autorisé Tarif plein de la zone de la zone banalisés

en charge Zone longue de camion- courte Tarif plein

ou poids nage Zone

total roulant longue

Trim. journ. Trim. journ. Trim. journ. Trim.

Tonnes F F F F F F F

Véhicules 16 à 16.500 100.— 4.— 25.— 1.— 50 — 2— 115.—

automobiles 16.501 à 17.500 350 — 14.— 87.50 3.50 175 — 7.— 402.50

à 2 essieux 17.501 à 18.500 750.— 30.— 187.50 7.50 375.— 15.— 862.50

18.510 à 26 1250.— 50.— 312.50 12.50 625.— 25.— 1437.50

Véhicules 25.500 à 26 225 — 9.— 56.25 2.25 112.50 4.50 258.75

automobiles

à 3 essieux

Ensembles composés 25 à 25.500 50 — 2.— 12.50 0.50 25.— 1.— 57.50

d'une semi-remorque 25.501 à 25.500 225.— 9— 56.25 2.25 112.50 4.50 258.75

à 1 essieu attelée 26.501 a 27.500 650 — 26.— 162.50 6.50 325.— 13.— 747.50

à un tracteur 27.501 à 28.500 1100 — 44.— 275.— 11 — 550 — 22.— 1265 —

à 2 essieux 28.501 à 29.500 1650.— 66.— 412.50 16.50 825.— 33.— 1897.50

29.501 à 30.500 2250.— 90.— 562.50 22.50 1125.— 45.— 2537.50

30.501 à 31 .500 2400 — 96.— 600.— 24.— 1200.— 48.— 2760 —

31.501 à 32 3600.— 144.— 900 — 36.— 1800.— 72.— 4140 —

Ensembles composés 31.501 à 32.500 225 — 9.— 56.25 2.25 112.50 4.50 258.75

d'une semi-remorque 32.501 à 33.500 550 — 22.— 137.50 5.50 275 — 11.— 632.50

à 1 essieu attelé un 33.501 à 34.500 950.— 38.— 237.50 9.50 475 — 19 — 1092.50

tracteur à 3 essieux 34.501 à 35 1400.— 56.— 350.— 14.— 700 — 25 — 1610.—

Ensembles composés 35.501 à 36.500 400 — 16 — 100 — 4.— 200 — 8— 460 —

d'une semi-remorque 36.501 à 37.500 850.— 34.— 212.50 8.50 425 — 17.— 977.50

à 2 essieux attelée 37.501 à 38 1300.— 52 — 325.— 13.— 650.— 26.— 1495.—

à un tracteur

à 2 essieux

Remorque à 2 essieux 17.500 à 18.500 550 — 22.— 137.50 5.50 275 — 11.— 632.50

18.501 à 19 800 — ,32.— 200 — 8.— 400 — 16 — 920 —

Transports exceptionnels:

Véhicuels à 2 essieux 1250.— 50 — 312.50 12.50 625.— 25.— 1437.50

Véhicules à 3 essieux 250.— 10.— 62.50 2.50 125.— 5.— 287.50

Ensembles avec sans !/2 essieux

tracteur à 2 essieux en ligne 750.— 30.— 187.50 7.50 375.— 15.— 862.50

avec 1/2 essieux

en ligne 375.— 15.— 93.75 3.75 187.50 7.50 431.25

Ensembles sans 1/2 essieux

avec tracteur en ligne 1000.— 40 — 250 — 10.— 500.— 20.— 1150 —

à 3 essieux avec 1/2 essieux

en ligne 500.— 20.— 125.— 5.— 250.— 10 — 575.—

5. Jugoslawien

Seit April 1985 wird für Autocars eine Strassensteuer erhoben von

- bis 30 Sitzplätze = 0.0320 US$ pro km

- ab 30 Sitzplätzen = 0.0410 US$ pro km

Motion Scherrer 352 N 9 mars 1989

6. Polen

Sfr. 15.— pro Tag, unabhängig von der Fahrzeugart.

7. Rumänien

Es wird eine spiegelbildliche Schwerverkehrssteuer erhoben.

8. Sowjetunion

(Ab S.April 1987 wird diese Gebühr für Schweizer Fahrzeuge für das Jahr 1987 um 20% reduziert.)

Abgaben pro zurückgelegtem Abschnitt von 10 km, von der Grenze der UdSSR bis zum Bestimmungsort und zurück:

LKWs bis 15t . 0.88 Rubel

Lastzüge oder Zugfahrzeuge von 16 bis 201 1.28 Rubel

mit Sattelanhänger von 21 bis 25 t 1.6 Rubel

(mit Waren oder leer) über 25t 1.76 Rubel

Zugfahrzeug allein 0.4 Rubel

Sattelanhängeroder bis 15t 0.48 Rubel

Anhänger ohne von 16 bis 20 t 0.96 Rubel

Zugfahrzeug von 21 bis 25 t 1.36 Rubel

über 25t 1.44 Rubel

9. Schweden

Zulässiges Tägliche Abgabe (Kr)

Gesamtgewicht (Kilo) pro Einheit:

0 bis 10 000 8

10001 bis 15000 14

15 €01 bis 20 000 27

20001 + 41

10. Finnland

Ab 1.1. 1986, nur für CH-Fahrzeuge)

-Lieferwagen 0.17 FMK/km = 6 Rp./km

- Autobusse 0.29 FMK/km = 10 Rp./km

- Lastwagen 0.28 FMK/km = 10 Rp./km

-Anhänger 0.14 FMK/km = 5 Rp./km

(nur für Distanzen über 50 km)

11. Tschechoslowakei

Einmalige Gebühr pro Einfahrt, unabhängig von der Fahrzeugart, Sfr. 15.—. Autobusse sind von dieser Gebühr befreit.

12. Ungarn

Kraftfahrzeugsteuer 0.30 Forint pro km und Tonne Gesamtgewicht. Die Schweiz hat ein Kontingent von 750 Bewilligungen

pro Jahr. Seit den Gesprächen mit der ungarischen Delegation vom 31.7. 1985 sind pro Jahr 250 dieser Bewilligungen

gebührenfrei.

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates handlungen das Thema Schwerverkehrsabgabe durch

vom 23. November 1988 andere Probleme (Gewichtsbegrenzung, Nachtfahrverbot

Rapport écrit du Conseil fédéral du 23 novembre 1988 etc.) in den Hintergrund gedrängt wurde, wurden auch seit

1. Für schweizerische Nutzfahrzeuge müssen in der Tat seit einiger Zeit keine Klagen mehr laut wegen angeblicher

dem Jahre 1985 in einigen europäischen Ländern beson- Uebergriffe als Reaktion auf unsere Schwerverkehrsabga-

dere Gebühren oder Steuern bezahlt werden. Es trifft aber ben. Im übrigen ist darauf hinzuweisen, dass die Kommis-

nicht zu, dass diese Abgaben ausschliesslich für schweizeri- sion der EG in einer kürzlich veröffentlichten Vorlage für die

sche Fahrzeuge zu entrichten seien. In den meisten Fällen EG Nutzfahrzeugabgaben nach dem Territorialprinzip vor-

handelt es sich um eine Aufhebung bisheriger Abgabebe- geschlagen hat.

freiungen auf Gegenseitigkeit. Ueberall dort, wo das Prinzip 2. Die wirtschaftliche Notwendigkeit einer Schwerverkehrs-

der Spiegelbildlichkeit nicht gewahrt, die Abgaben nur ein- abgabe ist zu beurteilen nach der vom Bundesamt für Stati-

seitig erhoben oder eigentliche Retorsionsmassnahmen stik geführten Strassenrechnung (Wegekostenrechnung). In

angedroht wurden, hat der Bundesrat protestiert. In recht der Rechnung des Jahres 1985 treten erstmals die Einnah-

langwierigen Verhandlungen konnten bis heute in allen men aus der Schwerverkehrsabgabe mit einem anrechenba-

Fällen Lösungen gefunden werden, die die Konkurrenzfä- ren Nettobetrag von 109 Millionen Franken auf. Die Rech-

higkeit des schweizerischen Transportgewerbes im Ausland nung weist für die abgabenpflichtigen Motorfahrzeuge und

nicht in Frage stellen. Zu erwähnen ist, dass der Halter Anhänger Einnahmen von rund 560 Millionen Franken und

aufgrund von Artikel 15 der Schwerverkehrsabgabe-Verord- zurechenbare Kosten von 606 Millionen Franken aus. Die

nung für die Zeit, in der sich ein Fahrzeug nachweislich im Kosten übersteigen die Einnahmen somit um 46 Millionen

Ausland befindet, die anteilmässige Rückerstattung der Franken oder rund 8 Prozent. Würde die Schwerverkehrsab-

Schwerverkehrsabgabe verlangen kann. Diese Rückerstat- gabe aufgehoben, so vergrösserte sich die Unterdeckung

tung ist von ausländischen Abgaben unabhängig, kann fürdiemassgebenden Kategorien auf 155 Millionen Franken

diese aber ganz oder teilweise kompensieren oder gar über- oder 25 Prozent. Im Gegensatz dazu decken die Lieferwa-

treffen. gen ihre Kosten eindeutig (Kostendeckungsgrad 116 Pro-

Es trifft zu, dass unmittelbar nach der Einführung der zent). Für die drei vom Motionär genannten Kategorien

Schwerverkehrsabgabe seitens unseres Transportgewerbes Motorfahrräder, Motorräder und Lieferwagen ist zusammen

Klagen wegen «Schikanen» ausländischer Behörden erho- eine ausgeglichene Kostendeckung ausgewiesen (101 Pro-

ben wurden. So wie in bilateralen und multilateralen Ver- zent). Die Halter dieser Fahrzeuge entrichten, ausser für

9. März 1989 N 353 Motion Scherrer

Motorfahrräder, die Nationalstrassenabgabe (Autobahn- ländischen Lastwagen, die in der Schweiz verkehren, massiv

Vignette). gestiegen ist. Jetzt reden wir immer vom Umweltschutz, und

3. Die Behauptung des Motionärs ist falsch, wonach «dem wir verlangen von den Schweizer Lastwagen schärfere

Volk .... Einnahmen von mindestens 300 Millionen Franken Abgasnormen. Wir verlangen schärfere Lärmnormen, wir

pro Jahr» vorgerechnet wurden. In den Erläuterungen zur verlangen von der Technik spezielle Bremsen usw. und

Volksabstimmung vom 26. Februar 1984 zur Schwerver- haben - auch wegen dieser Schwerverkehrssteuer- immer

kehrsabgabe wurde der Ertrag auf etwa 150 Millionen Fran- mehr Ausländer in der Schweiz, deren Fahrzeuge all diesen

ken pro Jahr beziffert, nämlich rund 90 Millionen von Gesetzen nicht entsprechen müssen.

schweizerischen und 60 Millionen von ausländischen Fahr- Bundesrat Schlumpf versprach vor der Abstimmung über

zeugen. Die Einnahmen von schweizerischen Fahrzeugen die Schwerverkehrssteuer, dass es damit keine Probleme

werden recht genau erreicht. Hingegen wurde der Ertrag mit anderen Ländern gebe, es sei alles durch Verträge

von ausländischen Fahrzeugen seinerzeit überschätzt, vor abgesichert. Dies wissen wir heute nun wirklich besser.

allem weil die Abgabesätze für kürzerfristige Einfahrten Zwölf Länder kennen heute noch Retorsionsmassnahmen

nachträglich stark reduziert wurden. gegen Schweizer Lastwagen. Es ist offensichtlich doch

4. Die Schwerverkehrsabgabe ist gemäss Artikel 17 Absatz 5 nicht alles mit Verträgen geregelt worden. Wir mussten sehr

Uebergangsbestimmungen zur Bundesverfassung auf zehn grosse Retorsionsmassnahmen in Kauf nehmen. Seit Ein-

Jahre befristet, so dass diese Verfassungsgrundlage auf führung dieser unseligen Schwerverkehrssteuer befindet

Ende 1994 ausser Kraft tritt. Am 24. Juni 1986 ist die Volksin- sich die Schweiz verkehrspolitisch im Abseits. Transportun-

itiative zur sofortigen Aufhebung der Schwerverkehrsab- ternehmer wandern ins Ausland ab und exportieren dabei

gabe eingereicht worden. Im Rahmen der gesetzlichen Fri- Arbeitsplätze und Fiskalabgaben. Wenn wir dann die Rech-

sten wird der Bundesrat bis spätestens Anfang Juli 1989 den nung unter dem Strich machen, mit allen Verlusten, schaut

eidgenössischen Räten Antrag stellen. Wann die Volksab- bei dieser Steuer wirklich nichts mehr heraus.

stimmung darüber stattfinden kann, hängt vom Gang der Ich erinnere auch daran, dass Schweizer Lastwagenfahrer

parlamentarischen Beratungen ab; dies dürfte etwa ab Mitte im Ausland echt schikaniert werden. Das jüngste Beispiel

1990 möglich sein. Ein Gesetz zum vorzeitigen Verzicht auf sind die enormen Probleme mit Italien im Dreiländerverkehr.

die Erhebung der Schwerverkehrsabgabe gemäss dem Das sind unhaltbare Zustände, die nur verbessert werden

erwähnten Artikel 17 Absatz 5 würde realistischerweise von können, wenn wir diese Schwerverkehrssteuer endlich vom

den eidgenössischen Räten frühestens 1989 verabschiedet Tisch haben.

werden können. Rechnet man noch den Zeitbedarf für eine Aber auch wegen der Europafähigkeit muss die Schwerver-

mögliche Referendumsabstimmung hinzu, so gelangt man kehrssteuer abgeschafft werden, denn im gesamteuropäi-

wiederum ungefähr in das Jahr 1990. Eine solche Doppel- schen Rahmen ist sie ein Fremdkörper. Nun sagt der Bun-

spurigkeit ist zu vermeiden. Deshalb ist der Entscheid über desrat, dass ja eine Initiative eingereicht worden sei, die

die allfällige Abschaffung der Schwerverkehrsabgabe aus- vermutlich im Jahre 1990 zur Abstimmung käme. Wenn man

schliesslich im Zusammenhang mit der Volksinitiative zu jetzt die Schwerverkehrssteuer auf dem Gesetzesweg

behandeln. Es besteht kein überzeugender Grund, diesem abschaffen würde, könnte es möglicherweise zu einem

Verfahren durch ein Gesetz vorzugreifen. Referendum kommen, auch wieder mit einer Volksabstim-

mung im Jahre 1990, und diese Doppelspurigkeit sei zu

Schriftliche Erklärung des Bundesrates vermeiden. Da würde ich dem Bundesrat recht geben, wenn

Déclaration écrite du Conseil fédéral ich daran glauben könnte, dass diese Initiative zur Abschaf-

Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen. fung der Schwerverkehrssteuer tatsächlich im Jahre 1990

zur Abstimmung käme. Aber wir sehen es bei der Tempo-

Scherrer: Ich beantrage Ihnen die Zustimmung zur Motion: Initiative: sie kommt und kommt nicht zur Abstimmung. Sie

Aufhebung der Schwerverkehrssteuer. Dies aus gewichti- wird verschleppt; es wird nicht entschieden. Ich fürchte

gen wettbewerbstechnischen Gründen. Die Aufhebung der einfach, dass es bei der Schwerverkehrssteuer auf dasselbe

Schwerverkehrssteuer ist möglich aufgrund von Artikel 17 hinausläuft. Wenn Sie der Motion zustimmen, ist der Bun-

Absatz 5 der Uebergangsbestimmungen in der Bundesver- desrat verpflichtet, diese Vorlage vorzulegen. Die Schwer-

fassung, die vorsehen, dass der Bundesrat, auf dem Wege verkehrssteuer wird abgeschafft, und wenn es dann zum

der Gesetzgebung, die ungerechte Sondersteuer aufheben Referendum kommt, ist wenigstens der Abstimmungstermin

kann. Wir erinnern uns: Mit falschen Angaben und falschen 1990 sicher.

Zahlen wurde vom Volk die Zustimmung zu dieser europa- In diesem Sinne bitte ich Sie, der Motion zuzustimmen.

feindlichen Steuer erwirkt. Angeblich sollte die Steuer

150 Millionen Franken pro Jahr einbringen, wovon die Frey Walter: Ich kann Sie vor langen Ausführungen verscho-

Schweizer Lastwagenbesitzer 90 Millionen und, wie man nen. Herr Scherrer hat sehr korrekt und gar nicht polemisch

hörte, die Ausländer 60 Millionen beitragen sollten. In der die Problematik um die Schwerverkehrssteuer geschildert.

Praxis kam es ein wenig anders heraus. Die Schweizer Ich kann den Bundesrat nicht verstehen, dass er hier eine

bezahlen die volle Schwerverkehrssteuer. Ausnahmen gibt Ablehnung beantragt. Ich glaube, er wäre gut beraten gewe-

es nur für die Tage, wo sie im Ausland waren. Hingegen sen, er hätte die Umwandlung in ein Postulat vorge-

profitieren die Ausländer von sehr günstigen Tagessätzen. schlagen.

Das heisst also, dass ein Schweizer Lastwagen mit der Ich stelle hier offiziell den Antrag, wenn der Motion keine

Steuer belastet wird, ob er nun fährt oder steht. Der Auslän- Folge gegeben wird, die Umwandlung in ein Postulat vorzu-

der hingegen bezahlt nur, wenn er auch wirklich einen nehmen, und empfehle dessen Ueberweisung.

Transportauftrag in der Schweiz ausführen kann. Durch

diese Rechtsungleichheit haben die Ausländer bei Transpor- Nebiker: Ich bitte Sie, die Motion von Herrn Scherrer abzu-

ten in der Schweiz einen grossen Wettbewerbsvorteil. Ich lehnen und auch dem Postulat nicht zuzustimmen.

kann Ihnen noch sagen, wieviel mehr ein Schweizer Lastwa- 1. Es geht hier nicht nur allein um die Frage des Umwelt-

genbesitzer für einen Wagen, bezogen auf das Gesamtge- schutzes und um die Frage der Schwerverkehrsabgabe. Es

wicht in Tonnen, an Steuern und Abgaben zu entrichten hat: geht auch um ein Prinzip und um eine Volksabstimmung.

in der Schweiz doppelt soviel wie in der Bundesrepublik Das Schweizervolk hat dieser Schwerverkehrsabgabe nun

Deutschland - die Bundesrepublik Deutschland steht dann einmal zugestimmt, und wir können nun nicht auf dem

an zweiter Stelle -, und er zahlt über zwanzigmal mehr Motionswege einen Volksentscheid wieder eliminieren. Das

Steuern und Abgaben, als ein italienischer Lastwagenbesit- ist ein erster Punkt.

zer in seinem Lande zu entrichten hat. Dies führte dazu - 2. Auch heute noch ist nach der Kategorienrechnung, die

und das können Sie auf der Strasse beobachten; es ist inzwischen von vielen Experten und Instanzen überprüft

erwiesen, da gibt es auch Statistiken -, dass besonders seit worden ist, der Schwerverkehr nicht kostendeckend. Nach

der Einführung der Schwerverkehrssteuer die Zahl der aus- wie vor bezahlen wir, trotz der Einrechnung der Schwerver-

Postulat Grendelmeier 354 9 mars 1989

kehrsabgabe, für diese Verkehrskategorie Mittel aus Steuer- Die damaligen Zielvorstellungen wurden nicht erreicht, weil

geldern. Sie wissen, wie wichtig es ist, dass die Wettbe- der Bund später die Tages- und Wochenansätze für auslän-

werbsfähigkeit des öffentlichen und des privaten Verkehrs dische Fahrzeuge wesentlich verringert hat.

auch beim Güterverkehr erhalten bleibt. Es ist sicher nicht Von eigentlichen Retorsionsmassnahmen im Ausland kön-

richtig, dass wir bei dieser Verkehrskategorie noch Geld nen wir- im rechtlichen Sinn - nicht reden. Hingegen kam

drauflegen. Der Fehlbetrag würde noch vergrössert werden, es vor, dass frühere Befreiungen der Schweizer Transpor-

wenn wir die Schwerverkehrsabgabe wieder abschafften. teure von Abgaben rückgängig gemacht wurden.

3. Zur pauschalen Steuer: Es war uns von Anfang klar, dass Mit anderen Ländern konnten in oft sehr schwierigen Ver-

die pauschale Abgabe, die übrigens aus dem Kreise des handlungen für uns befriedigende Lösungen gefunden

Schwerverkehrs seEbst vorgeschlagen wurde, nicht ideal ist. werden.

Der Bundesrat hat seinerzeit eine leistungsabhängige Die Volksinitiative von Herrn Böhi wird nicht verschleppt.

Abgabe, die uns aber damals zu kompliziert schien, vorge- Sie wird ja dem Volk zur Abstimmung unterbreitet. In unse-

schlagen. Deshalb ist man auf diese relativ moderate, einfa- rem Fahrplan ist diese Abstimmung für Ende 1990/Anfang

che Abgabe gekommen, die akzeptiert worden ist. Es war 1991 vorgesehen. Der Bundesrat wird seine Botschaft noch

auch vorgesehen, dass diese Abgabe im Rahmen der in diesem Sommer vorlegen, und dann ist es an Ihnen, das

Gesamtverkehrskonzeption verfeinert und den tatsächli- Tempo der Behandlung zu bestimmen.

chen Leistungen und Kosten, die der Schwerverkehr verur- Vielleicht ist es in diesem Zusammenhang auch wichtig,

sacht, angepasst wird. Das war in dieser Uebergangslösung, anzumerken, dass die EG-Kommission anfangs 1988 auch

die wir beschlossen haben, noch nicht möglich. eine Strassenbenützungsgebühr für schwere Nutzfahrzeuge

Da gehe ich mit Herrn Scherrer einig: Wir können beim in der Form einer Vignette - wohlverstanden - zur Prüfung

Schwerverkehr nicht eine Insel bleiben. Aber wir müssen vorgeschlagen hat. Es ist doch interessant, das festzustel-

auch diese Abgaben auf der Strasse, zusammen mit Europa, len. Der schweizerische Weg ist also nicht so isoliert. Auch

vereinheitlichen. Es ist interessant, dass gerade jetzt, wo die Bundesrepublik Deutschland - das hat Herr Dreher

Herr Scherrer in der Schweiz die Schwerverkehrsabgabe gesagt - will eine Schwerverkehrsabgabe. Wie sie dann

abschaffen möchte, in der Bundesrepublik Deutschland die ausgestaltet wird, wissen wir im heutigen Zeitpunkt noch

Schwerverkehrsabgabe eingeführt wird. Das ist doch hoch- nicht.

interessant! Es ist natürlich wichtig, dass dann im Rahmen Ich bitte Sie deshalb, in Anbetracht dieser Situation die

der europäischen Ordnung des Schwerverkehrs die Motion abzulehnen.

Schweiz auch harmonisiert und dass wir auf ein Prinzip

kommen, das weder den Inländer noch den Ausländer be- Le président: Nous sommes en présence d'une proposition

nachteiligt. nouvelle, celle de M. Walter Frey qui propose de transformer

In diesem Sinne bitte ich Sie, diese Motion abzulehnen und la motion en postulat.

dann - wenn wir schon europäisch denken - zusammen mit La procédure de vote sera la suivante: dans un premier

der EG unsere Abgaben zu überprüfen. Aber wichtig ist, temps, nous allons opposer la motion de M. Scherrer et la

dass wir auf jeden Fall nach dem Verursacherprinzip han- transformation en postulat proposée par M. Walter Frey, et

deln: dass jener, der die Kosten verursacht - auch auf der dans un second temps, nous opposerons le résultat de cette

Strasse -, diese Kosten auch deckt. première votation au rejet pur et simple de la motion, pro-

posé par le Conseil fédéral.

Dreher: Ich kann der Argumentation von Herrn Nebiker

nicht folgen, der einen Volksentscheid anführt, um die Abstimmung - Vote

Motion Scherrer abzulehnen. Denn gerade in Absatz 5 von

Artikel 17 der Uebergangsbestimmungen BV steht ja aus- Eventuell - A titre préliminaire

drücklich, dass diese Schwerverkehrssteuer auf dem Für Ueberweisung als Motion 38 Stimmen

Gesetzgebungsweg wieder aufgehoben werden könne. Für Ueberweisung als Postulat 50 Stimmen

Somit hat das Volk in seinem Entscheid dieser Schwerver-

kehrssteuer zwar zugestimmt, aber auch der Abschaffung Definitiv - Définitivement

auf dem Gesetzgebungsweg. Es ist daher geradezu absurd, Für Ueberweisung als Postulat 50 Stimmen

wenn man sagt, das Volk habe zugestimmt und man könne Dagegen 78 Stimmen

das nicht mit einem Gesetz unterlaufen. Das ist die Rechts-

lage, wie wir sie heute haben.

Ein weiteres Argument des Herrn Nebiker, das ebenfalls

nicht zutrifft: Die Deutschen erwägen zwar, eine Schwerver- #ST# 87.907

kehrssteuer einzuführen, wollen aber ausdrücklich den

eigenen Transportunternehmern diesen Aufwand wieder Postulat Grendelmeier

zurückerstatten. Die deutschen Pläne einer Schwerver- Sportboote

kehrssteuer richten sich gegen das Tarifwesen der Nieder- Leistungsbeschränkung der Motoren

lande. Es ist im Prinzip eine anti-holländische Steuer, die da

eingeführt werden soll. Wir haben also nicht die geringste Canots automobiles

Ursache, diese Sondersteuer im Schwerverkehrsbereich Limitation de la puissance des moteurs

weiter aufrechtzuerhalten.

Ich bitte Sie daher, die Motion Scherrer gutzuheissen.

Bundesrat Ogi: Der Bundesrat beantragt Ihnen, diese Wortlaut des Postulates vom 9. Oktober 1987

Motion abzulehnen. Der Bundesrat wird ersucht, gestützt auf Artikel 11 Absatz 2

Vorab kann der Bundesrat viele Argumente des Motionärs des Bundesgesetzes über die Binnenschiffahrt die Leistung

nicht in dieser Form akzeptieren und teilen. der Motoren von Sportbooten, im Sinne des Umweltschut-

Die schweren Fahrzeuge decken ihre Kosten gemäss Stras- zes und der Sicherheit, so zu beschränken, dass eine

senverkehrsrechnung auch mit der Abgabe nur zu 92 Pro- Geschwindigkeit von 40 km/h nicht überschritten werden

zent. Entgegen den Ausführungen des Motionärs decken kann.

dagegen die Lieferwagen ihre Kosten zu 116 Prozent.

Auch im Abstimmungsbüchlein wurden 150 Millionen Fran- Texte du postulat du 9 octobre 1987

ken an Einnahmen vorausgesagt und nicht-wie behauptet Le Conseil fédéral est prié d'user de la compétence que lui

wurde-300 Millionen Franken. confère l'article 11, alinéa 2, de la loi fédérale sur la naviga-

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Scherrer Aufhebung der Schwerverkehrssteuer

Motion Scherrer Suppression de la redevance sur les poids lourds

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1989

Année

Anno

Band II

Volume

Volume

Session Frühjahrssession

Session Session de printemps

Sessione Sessione primaverile

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 10

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 88.735

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 09.03.1989 - 08:00

Date

Data

Seite 349-354

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Ref. No 20 017 202

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