Self-Defense Courses for Girls in Schools
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe motion proposed the establishment of self-defense courses for girls within school curricula and the "Youth and Sport" program, citing concerns about rising violence against women and the need for preventative measures. The Federal Council supported voluntary self-defense training for girls, recommending it as an elective in vocational schools and noting that "Youth and Sport" already offered such courses in Judo, with potential for expansion. The Council also indicated that cantons are responsible for shaping the content of mandatory and voluntary sports education in schools, and that the Federal Sports Commission would raise the issue at a conference of cantonal school sports officials.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 293 StGB, Art. 86 MStG, Art. 329 StGB, Art. 106 MStG; Self-Defense Courses for Girls in Schools: The Federal Council supported voluntary self-defense training for girls, recommending it as an elective in vocational schools and noting that "Youth and Sport" already offered such courses in Judo, with potential for expansion. The Council also indicated that cantons are responsible for shaping the content of mandatory and voluntary sports education in schools, and that the Federal Sports Commission would raise the issue at a conference of cantonal school sports officials.
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KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
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KI-generiertVolltext
Motion Nabholz 580 17 mars 1989
turarbeiten Massnahmen ergriffen werden, die den Ver- #ST# 88.734
kehrsfluss möglichst wenig beeinträchtigen. Die nötigen
Arbeiten sind deshalb mit voller Leistung möglichst in ver- Motion Nabholz
kehrsarmen Zeiten durchzuführen (nachts, über die
Wochenenden, über die Mittagszeit usw.). Selbstverteidigungskurse
Ein Ombudsmann für Baustellen auf Nationalstrassen hat für Mädchen
die einschlägigen Arbeiten zu koordinieren, zu überwachen Cours d'autodéfense
und zu optimieren. Es sind ihm umfassende Informations- pour jeunes filles
kompetenzen einzuräumen. Im weiteren soll er Anlaufstelle
für Klagen und Beschwerden aus dem Bereich der betroffe-
nen Autobahnbenützer sein. Den für den Unterhalt der
Nationalstrassen zuständigen Kantonen soll er helfend und
kooordinierend zur Seite stehen. Er soll insbesondere auch Wortlaut der Motion vom 3. Oktober 1988
dafür sorgen, dass die unumgänglichen Baustellen und die Der Bundesrat wird eingeladen, in seinen Vorschriften über
daraus resultierenden Verkehrsbeeinträchtigungen umfas- die Förderung von Turnen und Sport, respektive über die
send und grossräumig publik gemacht werden (Medien, Gestaltung der beruflichen Ausbildung für Berufsschulen
Signalisation auf Autobahnen, Bekanntgabe der voraus- und - soweit möglich - für den obligatorischen Turn- und
sichtlichen Dauer der Staus usw.). Sportunterrricht die Ausbildung in Selbstverteidigung für
Die effiziente Amtsübung des Ombudsmanns für Baustellen Mädchen vorzusehen.
auf Nationalstrassen ist am besten gewährleistet, wenn die- Ferner soll «Jugend und Sport» Selbstverteidigung für Mäd-
ser organisatorisch dem Bundesamt für Strassenbau zuge- chen als zusätzliches Sportfach aufnehmen.
ordnet wird.
Texte de la motion du 3 octobre 1988
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Le Conseil fédéral est chargé de prévoir des cours d'autodé-
vom 21. Dezember 1988 fense pour jeunes filles dans ses dispositions sur l'encoura-
Rapport écrit du Conseil fédéral du 21 décembre 1988 gement de la gymnastique et des sports, sur l'organisation
In der Ferienreisezeit 1988 mussten in der Schweiz insge- de l'enseignement dans les écoles professionnelles et, si
samt 400 Staustunden registriert werden. Davon entfielen: possible, dans les dispositions sur l'enseignement obliga-
27 Prozent oder rund 110 häuf Stau infolge Verkehrsüberla- toire de l'éducation physique dans les écoles.
stung; Parallèlement, l'organisation «Jeunesse et Sport» devrait
28 Prozent oder rund 113 h auf Stau infolge Unfällen; faire figurer au nombre de ses activités des cours d'autodé-
3 Prozent oder rund 9 häuf Stau infolge übriger Ursachen; fense pour jeunes filles.
42 Prozent oder rund 168 h auf Stau infolge Baustellen.
Insgesamt konnten die Staustunden dieses Jahr um rund
einen Viertel gesenkt werden. Dies dürfte u. a. auf die im Mitunterzeichner - Cosignataires: Aliesch, Bär, Bäumlin
Baustellensektor bereits eingeleiteten Massnahmen zurück- Ursula, Büttiker, Danuser, Déglise, Diener, Dormann, Eppen-
zuführen sein, wie Schaffung eines monatlichen Baustellen- berger Susi, Fankhauser, Grendelmeier, Gysin, Hafner
plans, Erarbeitung von Richtlinien über «Massnahmen zur Ursula, Scheidegger, Stamm, Stocker, Uchtenhagen, Wan-
Aufrechterhaltung des Verkehrs im Bereich von Bauarbeiten ner, Zwingli (19)
an Autobahnen und -strassen», Erstellen örtlicher Umfah-
rungen im Bereich von Baustellen usw. Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Der Bundesrat ist sich bewusst, dass mit allen Mitteln eine Die Pressemitteilungen über die Zunahme der Gewalt an
weitere Senkung der Staustunden angestrebt werden muss. Frauen (insbesondere auch über sexuelle Gewalt) sind alar-
Gerade im Bereich der Baustellen müsste es möglich sein, mierend, vor allem wenn man weiss, dass in diesem Bereich
mit verstärkten Massnahmen weitere Verbesserungen zu die Dunkelziffer enorm hoch ist. Verschiedene Selbsthilfe-
erzielen. massnahmen zugunsten der Opfer können zwar deren
Der Motionär verlangt die Einsetzung eines Ombudsmanns, Situation zu mildern versuchen. Zu wenig wird bisher
der Bundesrat erachtet den Weg über die Einsetzung von jedoch zum Schutz der Frauen im Sinn der Prävention
mit dieser Aufgabe betrauten Spezialisten als effizienter. Die unternommen. Hier gilt es aktiver zu werden. Eine Mass-
Aufgabe müsste wohl dem Bundesamt für Strassenbau nahme könnte darin bestehen, dass Frauen lernen, sich
zugewiesen werden, Struktur und personeller Aufbau für die gegen drohende Gewaltanwendung besser zur Wehr setzen
Lösung dieser Probleme mussten noch geklärt werden. Die zu können und mehr Selbstvertrauen in die eigene Kraft zu
Einsetzung eines Ombudsmanns (extern oder der Verwal- gewinnen. Dies liesse sich erreichen, wenn für Mädchen - in
tung angegliedert) ist in diesem Bereich eher problematisch, Durchbrechung des Prinzips eines egalitären Unterrichts-
Kompetenzabgrenzungen und zum Teil wahrscheinlich Kurse in Selbstverteidigung eingeführt werden.
recht schwieriger Zugang zu den benötigten Informationen
würden die Arbeit eines Ombudsmanns erschweren. Spezia- Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
lisierte Beamte, speziell mit diesen Aufgaben betraut, dürf- vom 25. Januar 1989
ten es hier besser haben. Der Bundesrat ist aber bereit, zu Rapport écrit du Conseil fédéral du 25 janvier 1989
prüfen, wie das angestrebte Ziel am besten erreicht werden Der Bundesrat befürwortet die freiwillige Ausbildung von
kann. Mädchen in Selbstverteidigung.
Erfahrungen in der Armee haben gezeigt, dass obligatori-
Schriftliche Erklärung des Bundesrates scher Unterricht in diesem Bereich keinen Erfolg hat und
Déclaration écrite du Conseil fédéral dass beim Einsatz von zu wenig geschulten Leitern Unfälle
Der Bundesrat beantragt die Umwandlung der Motion in ein entstehen.
Postulat. Nur ein sehr qualifizierter und freiwillig besuchter Unterricht
führt zum gewünschten Ziel einer wirklichen Verteidigungs-
Präsident: Der Bundesrat ist bereit, diese Motion als Postu- fähigkeit und Einsatzbereitschaft.
lat entgegenzunehmen. Qualifizierte Lehrer gibt es in Spezialtruppen der Armee, in
Die grüne Fraktion, Herr Borei und Herr Herczog bekämpfen der Polizei und in den Kadern der asiatischen Kampfsportar-
diesen Vorstoss aber auch als Postulat. ten. Eine rasche Popularisierung einer solchen Ausbildung
Damit ist automatisch Diskussion gegeben. ist darum nicht möglich.
Die Diskussion wird verschoben. Der Bundesrat sieht folgende Massnahmen vor:
1. Zur inhaltlichen Gestaltung des obligatorischen und frei-
Verschoben - Renvoyé willigen Turn- und Sportunterrichtes an Schulen kann der
17. März 1989 N 581 Motion Rechsteiner
Bund aufgrund der bestehenden gesetzlichen Grundlagen Motion Binder (80.544; diese betrifft jedoch nur einen Teil
keine Vorschriften machen. der veralteten Strafbestimmungen) Vorarbeiten eingeleitet
Zuständig sind die Kantone. Die Eidgenössische Sportkom- worden sind, sind diese zu beschleunigen.
mission wird an einer Jahreskonferenz der kantonalen Ver-
antwortlichen für das Schulturnen das Anliegen vorbringen. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
2. Das Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit emp- vom 13. Februar 1989
fiehlt den Berufsschulen, solche Kurse als Wahlfach zu Rapport écrit du Conseil fédéral du 13 février 1989
führen, sofern die fachlichen Voraussetzungen dazu gege- 1. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Medien ihren
ben sind. Informationsauftrag nur optimal erfüllen können, wenn die
3. Im Rahmen von Jugend + Sport werden im Sportfach Rahmenbedingungen möglichst freiheitlich sind. Das unge-
Judo seit drei Jahren Selbstverteidigungskurse für Mädchen schriebene Grundrecht der Informationsfreiheit ist jedoch
angeboten. Die Eidgenössische Sportschule Magglingen ist nicht schrankenlos. Einschränkungen sind anerkanntermas-
bereit, Massnahmen zu treffen, die eine Erweiterung dieses sen zulässig, soweit höhere Interessen sie erfordern. Zu
Angebotes im Rahmen von Jugend + Sport ermöglichen. denken ist insbesondere an die Geheimhaltung zum Schutz
der inneren und äusseren Sicherheit oder aus Gründen des
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Persönlichkeitsschutzes. Der Gesetzgeber hat in den vom
Déclaration écrite du Conseil fédéral Motionär genannten Artikeln das Geheimhaltungsinteresse
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- höher bewertet als ein allfälliges Informationsinteresse. Der
wandeln. Bundesrat erachtet eine Prüfung der Frage, ob diese Bewer-
tung heute noch in allen Fällen ihre Gültigkeit hat, grund-
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat sätzlich als berechtigt.
2. Unbestritten ist, dass Artikel 293 StGB (Veröffentlichung
amtlicher geheimer Verhandlungen) und Artikel 86 MStG
(Landesverräterische Verletzung militärischer Geheimnisse)
88.760 revisionsbedürftig sind. Straf urteile gegenüber Journalisten
wurden denn auch hauptsächlich wegen Verstosses gegen
#ST#
diese beiden Strafnormen gefällt. In Vorentwürfen des Eid-
Motion Rechsteiner genössischen Justiz- und Polizeidepartements über straf-
Informationsfreiheit und verfahrensrechtliche Bestimmungen des Medienrechts
und Strafbestimmungen vom November 1986 sind Vorschläge zur Revision dieser
über die Geheimhaltung Strafbestimmungen enthalten (u. a. Aufhebung von Arti-
kel 293 StGB). Der Bundesrat hat am I.Juli 1987 von diesen
Liberté d'information Vorentwürfen Kenntnis genommen und beschlossen, das
et dispositions pénales Geschäft mit der Revision des Allgemeinen Teils des StGB
protégeant le secret zusammenzulegen und ein gemeinsames Vernehmlassungs-
verfahren durchzuführen. Dabei liess er sich vom Gedanken
leiten, dass sich eine Koordination mit der Revision des
Allgemeinen Teils des StGB (Artikel 27) aufdränge. Eine aus
Mitgliedern der Expertenkommission für die Revision des
Wortlaut der Motion vom 6. Oktober 1988 Allgemeinen Teils des StGB und aus Medienvertretern
Der Bundesrat wird eingeladen, den eidgenössischen Räten zusammengesetzte Kommission wird sich im laufenden Jahr
möglichst rasch eine Vorlage zur Revision der Artikel 267, mit diesen Vorentwürfen befassen.
272,273,274,293 und 329 StGB sowie der Artikel 86 und 106 3. Bis anhin wurde von politischer Seite nicht geltend
MStG mit dem Ziel einer Stärkung des Informationsan- gemacht, die übrigen vom Motionär genannten Straf bestim-
spruchs der Oeffentlichkeit zu unterbreiten. mungen beschränkten die Informationsfreiheit der Medien
in unangemessenerweise. Die Medien sind von ihnen auch
Texte de la motion du 6 octobre 1988 sehr unterschiedlich betroffen.
Le Conseil fédéral est chargé de soumettre aux Chambres, Am ehesten können sie bei ihrer Informationstätigkeit mit
dans les meilleurs délais, un projet de révision des arti- Artikel 329 StGB (Verletzung militärischer Geheimnisse) in
cles 267,272, 273,274,293 et 329 du Code pénal suisse ainsi Konflikt geraten. Hier wäre zu überprüfen, ob der Tatbe-
que des articles 86 et 106 du Code pénal militaire, afin de stand dieser Bestimmung nicht eingegrenzt werden könnte.
renforcer le droit du public à l'information. Insbesondere wird der ihm zugrunde liegende Begriff des
«Sollgeheimnisses» zu überdenken sein.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann, Bäumlin Artikel 106 MStG (Verletzung militärischer Geheimnisse) ist
Richard, Bäumlin Ursula, Béguelin, Bircher, Bodenmann, vor allem als Ergänzung von Artikel 86 MStG von Bedeu-
Braunschweig, Brügger, Carobbio, Danuser, Fankhauser, tung. Werden militärische Geheimnisse in den Medien veröf-
Hafner Ursula, Hubacher, Jeanprêtre, Lanz, Ledergerber, fentlicht, so kommt regelmässig Artikel 86 MStG zur Anwen-
Leuenberger-Solothurn, Leuenberger Moritz, Matthey, dung und nicht Artikel 106 MStG, welcher die Bekanntgabe
Mauch Ursula, Neukomm, Ott, Reimann Fritz, Stappung, an Einzelpersonen unter Strafe stellt. Indessen kann ein
Ulrich, Zbinden Hans (26) Journalist den Tatbestand von Artikel 106 MStG bei seiner
Recherchiertätigkeit erfüllen. In der Vergangenheit spielte
Schriftliche Begründung - Développement par écrit diese Bestimmung für Journalisten allerdings kaum eine
Eine Revision der genannten Bestimmungen des Strafge- Rolle.
setzbuches und des Militärstrafgesetzes ist überfällig. Was die Strafnormen zum Staatsschutz (Artikel 267, 272,
Obwohl sie veraltet sind und seit langem kritisiert werden, 273, 274 StGB) betrifft, so ist vorerst festzuhalten, dass
werden gestützt darauf immer wieder- und gerade auch in zumindest für die letzten zwanzig Jahre keine Urteile gegen
jüngster Zeit-Strafurteile ausgefällt, die sich mit der grund- Journalisten bekannt sind. In der Praxis haben sich bei der
rechtlich geschützten Informationsfreiheit nicht vertragen. Anwendung dieser Bestimmungen mit Bezug auf die Infor-
Die Verurteilungen erfolgen sogar, wenn die fraglichen mationsfreiheit keine Probleme ergeben. Bei Artikel 267
Informationen in keiner Weise geheimhaltungswürdig (z. B. StGB (Diplomatischer Landesverrat) muss man sich aller-
bei Urteilen aufgrund des formellen Geheimnisbegriffs von dings fragen, ob es richtig ist, dass im Tatbestand die
Artikel 293 StGB) oder Tatsachen betroffen sind, die allge- Veröffentlichung in Medien der gewöhnlichen Spionage
mein bekannt sind oder deren Kenntnis man sich ohne und dem eigentlichen Verrat gleichgestellt wird. Die Arti-
weiteres verschaffen kann (z. B. bei Urteilen wegen Verlet- kel 272 bis 274 StGB (Verbotener Nachrichtendienst) richten
zung militärischer Geheimnisse). Soweit in der Folge der sich gegen den Nachrichtendienst zugunsten des Auslands.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Nabholz Selbstverteidigungskurse für Mädchen
Motion Nabholz Cours d'autodéfense pour jeunes filles
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1989
Année
Anno
Band II
Volume
Volume
Session Frühjahrssession
Session Session de printemps
Sessione Sessione primaverile
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 17
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 88.734
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 17.03.1989 - 08:00
Date
Data
Seite 580-581
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Ref. No 20 017 256
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