Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 88-734 KI-generiert

Self-Defense Courses for Girls in Schools

Geschäftsnummer VPB 88-734
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The motion proposed the establishment of self-defense courses for girls within school curricula and the "Youth and Sport" program, citing concerns about rising violence against women and the need for preventative measures. The Federal Council supported voluntary self-defense training for girls, recommending it as an elective in vocational schools and noting that "Youth and Sport" already offered such courses in Judo, with potential for expansion. The Council also indicated that cantons are responsible for shaping the content of mandatory and voluntary sports education in schools, and that the Federal Sports Commission would raise the issue at a conference of cantonal school sports officials.

Legislator-Regeste

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Art. 293 StGB, Art. 86 MStG, Art. 329 StGB, Art. 106 MStG; Self-Defense Courses for Girls in Schools: The Federal Council supported voluntary self-defense training for girls, recommending it as an elective in vocational schools and noting that "Youth and Sport" already offered such courses in Judo, with potential for expansion. The Council also indicated that cantons are responsible for shaping the content of mandatory and voluntary sports education in schools, and that the Federal Sports Commission would raise the issue at a conference of cantonal school sports officials.

Schlagwörter

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Allgemeine und berufliche Bildung und Jugend notwendige Verteidigung Notwehr Gewalt und Drohung gegen Behörden sexuelle Nötigung Erwachsenenbildung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Volltext

Motion Nabholz 580 17 mars 1989

turarbeiten Massnahmen ergriffen werden, die den Ver- #ST# 88.734

kehrsfluss möglichst wenig beeinträchtigen. Die nötigen

Arbeiten sind deshalb mit voller Leistung möglichst in ver- Motion Nabholz

kehrsarmen Zeiten durchzuführen (nachts, über die

Wochenenden, über die Mittagszeit usw.). Selbstverteidigungskurse

Ein Ombudsmann für Baustellen auf Nationalstrassen hat für Mädchen

die einschlägigen Arbeiten zu koordinieren, zu überwachen Cours d'autodéfense

und zu optimieren. Es sind ihm umfassende Informations- pour jeunes filles

kompetenzen einzuräumen. Im weiteren soll er Anlaufstelle

für Klagen und Beschwerden aus dem Bereich der betroffe-

nen Autobahnbenützer sein. Den für den Unterhalt der

Nationalstrassen zuständigen Kantonen soll er helfend und

kooordinierend zur Seite stehen. Er soll insbesondere auch Wortlaut der Motion vom 3. Oktober 1988

dafür sorgen, dass die unumgänglichen Baustellen und die Der Bundesrat wird eingeladen, in seinen Vorschriften über

daraus resultierenden Verkehrsbeeinträchtigungen umfas- die Förderung von Turnen und Sport, respektive über die

send und grossräumig publik gemacht werden (Medien, Gestaltung der beruflichen Ausbildung für Berufsschulen

Signalisation auf Autobahnen, Bekanntgabe der voraus- und - soweit möglich - für den obligatorischen Turn- und

sichtlichen Dauer der Staus usw.). Sportunterrricht die Ausbildung in Selbstverteidigung für

Die effiziente Amtsübung des Ombudsmanns für Baustellen Mädchen vorzusehen.

auf Nationalstrassen ist am besten gewährleistet, wenn die- Ferner soll «Jugend und Sport» Selbstverteidigung für Mäd-

ser organisatorisch dem Bundesamt für Strassenbau zuge- chen als zusätzliches Sportfach aufnehmen.

ordnet wird.

Texte de la motion du 3 octobre 1988

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Le Conseil fédéral est chargé de prévoir des cours d'autodé-

vom 21. Dezember 1988 fense pour jeunes filles dans ses dispositions sur l'encoura-

Rapport écrit du Conseil fédéral du 21 décembre 1988 gement de la gymnastique et des sports, sur l'organisation

In der Ferienreisezeit 1988 mussten in der Schweiz insge- de l'enseignement dans les écoles professionnelles et, si

samt 400 Staustunden registriert werden. Davon entfielen: possible, dans les dispositions sur l'enseignement obliga-

27 Prozent oder rund 110 häuf Stau infolge Verkehrsüberla- toire de l'éducation physique dans les écoles.

stung; Parallèlement, l'organisation «Jeunesse et Sport» devrait

28 Prozent oder rund 113 h auf Stau infolge Unfällen; faire figurer au nombre de ses activités des cours d'autodé-

3 Prozent oder rund 9 häuf Stau infolge übriger Ursachen; fense pour jeunes filles.

42 Prozent oder rund 168 h auf Stau infolge Baustellen.

Insgesamt konnten die Staustunden dieses Jahr um rund

einen Viertel gesenkt werden. Dies dürfte u. a. auf die im Mitunterzeichner - Cosignataires: Aliesch, Bär, Bäumlin

Baustellensektor bereits eingeleiteten Massnahmen zurück- Ursula, Büttiker, Danuser, Déglise, Diener, Dormann, Eppen-

zuführen sein, wie Schaffung eines monatlichen Baustellen- berger Susi, Fankhauser, Grendelmeier, Gysin, Hafner

plans, Erarbeitung von Richtlinien über «Massnahmen zur Ursula, Scheidegger, Stamm, Stocker, Uchtenhagen, Wan-

Aufrechterhaltung des Verkehrs im Bereich von Bauarbeiten ner, Zwingli (19)

an Autobahnen und -strassen», Erstellen örtlicher Umfah-

rungen im Bereich von Baustellen usw. Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Der Bundesrat ist sich bewusst, dass mit allen Mitteln eine Die Pressemitteilungen über die Zunahme der Gewalt an

weitere Senkung der Staustunden angestrebt werden muss. Frauen (insbesondere auch über sexuelle Gewalt) sind alar-

Gerade im Bereich der Baustellen müsste es möglich sein, mierend, vor allem wenn man weiss, dass in diesem Bereich

mit verstärkten Massnahmen weitere Verbesserungen zu die Dunkelziffer enorm hoch ist. Verschiedene Selbsthilfe-

erzielen. massnahmen zugunsten der Opfer können zwar deren

Der Motionär verlangt die Einsetzung eines Ombudsmanns, Situation zu mildern versuchen. Zu wenig wird bisher

der Bundesrat erachtet den Weg über die Einsetzung von jedoch zum Schutz der Frauen im Sinn der Prävention

mit dieser Aufgabe betrauten Spezialisten als effizienter. Die unternommen. Hier gilt es aktiver zu werden. Eine Mass-

Aufgabe müsste wohl dem Bundesamt für Strassenbau nahme könnte darin bestehen, dass Frauen lernen, sich

zugewiesen werden, Struktur und personeller Aufbau für die gegen drohende Gewaltanwendung besser zur Wehr setzen

Lösung dieser Probleme mussten noch geklärt werden. Die zu können und mehr Selbstvertrauen in die eigene Kraft zu

Einsetzung eines Ombudsmanns (extern oder der Verwal- gewinnen. Dies liesse sich erreichen, wenn für Mädchen - in

tung angegliedert) ist in diesem Bereich eher problematisch, Durchbrechung des Prinzips eines egalitären Unterrichts-

Kompetenzabgrenzungen und zum Teil wahrscheinlich Kurse in Selbstverteidigung eingeführt werden.

recht schwieriger Zugang zu den benötigten Informationen

würden die Arbeit eines Ombudsmanns erschweren. Spezia- Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

lisierte Beamte, speziell mit diesen Aufgaben betraut, dürf- vom 25. Januar 1989

ten es hier besser haben. Der Bundesrat ist aber bereit, zu Rapport écrit du Conseil fédéral du 25 janvier 1989

prüfen, wie das angestrebte Ziel am besten erreicht werden Der Bundesrat befürwortet die freiwillige Ausbildung von

kann. Mädchen in Selbstverteidigung.

Erfahrungen in der Armee haben gezeigt, dass obligatori-

Schriftliche Erklärung des Bundesrates scher Unterricht in diesem Bereich keinen Erfolg hat und

Déclaration écrite du Conseil fédéral dass beim Einsatz von zu wenig geschulten Leitern Unfälle

Der Bundesrat beantragt die Umwandlung der Motion in ein entstehen.

Postulat. Nur ein sehr qualifizierter und freiwillig besuchter Unterricht

führt zum gewünschten Ziel einer wirklichen Verteidigungs-

Präsident: Der Bundesrat ist bereit, diese Motion als Postu- fähigkeit und Einsatzbereitschaft.

lat entgegenzunehmen. Qualifizierte Lehrer gibt es in Spezialtruppen der Armee, in

Die grüne Fraktion, Herr Borei und Herr Herczog bekämpfen der Polizei und in den Kadern der asiatischen Kampfsportar-

diesen Vorstoss aber auch als Postulat. ten. Eine rasche Popularisierung einer solchen Ausbildung

Damit ist automatisch Diskussion gegeben. ist darum nicht möglich.

Die Diskussion wird verschoben. Der Bundesrat sieht folgende Massnahmen vor:

1. Zur inhaltlichen Gestaltung des obligatorischen und frei-

Verschoben - Renvoyé willigen Turn- und Sportunterrichtes an Schulen kann der

17. März 1989 N 581 Motion Rechsteiner

Bund aufgrund der bestehenden gesetzlichen Grundlagen Motion Binder (80.544; diese betrifft jedoch nur einen Teil

keine Vorschriften machen. der veralteten Strafbestimmungen) Vorarbeiten eingeleitet

Zuständig sind die Kantone. Die Eidgenössische Sportkom- worden sind, sind diese zu beschleunigen.

mission wird an einer Jahreskonferenz der kantonalen Ver-

antwortlichen für das Schulturnen das Anliegen vorbringen. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

2. Das Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit emp- vom 13. Februar 1989

fiehlt den Berufsschulen, solche Kurse als Wahlfach zu Rapport écrit du Conseil fédéral du 13 février 1989

führen, sofern die fachlichen Voraussetzungen dazu gege- 1. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Medien ihren

ben sind. Informationsauftrag nur optimal erfüllen können, wenn die

3. Im Rahmen von Jugend + Sport werden im Sportfach Rahmenbedingungen möglichst freiheitlich sind. Das unge-

Judo seit drei Jahren Selbstverteidigungskurse für Mädchen schriebene Grundrecht der Informationsfreiheit ist jedoch

angeboten. Die Eidgenössische Sportschule Magglingen ist nicht schrankenlos. Einschränkungen sind anerkanntermas-

bereit, Massnahmen zu treffen, die eine Erweiterung dieses sen zulässig, soweit höhere Interessen sie erfordern. Zu

Angebotes im Rahmen von Jugend + Sport ermöglichen. denken ist insbesondere an die Geheimhaltung zum Schutz

der inneren und äusseren Sicherheit oder aus Gründen des

Schriftliche Erklärung des Bundesrates Persönlichkeitsschutzes. Der Gesetzgeber hat in den vom

Déclaration écrite du Conseil fédéral Motionär genannten Artikeln das Geheimhaltungsinteresse

Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- höher bewertet als ein allfälliges Informationsinteresse. Der

wandeln. Bundesrat erachtet eine Prüfung der Frage, ob diese Bewer-

tung heute noch in allen Fällen ihre Gültigkeit hat, grund-

Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat sätzlich als berechtigt.

2. Unbestritten ist, dass Artikel 293 StGB (Veröffentlichung

amtlicher geheimer Verhandlungen) und Artikel 86 MStG

(Landesverräterische Verletzung militärischer Geheimnisse)

88.760 revisionsbedürftig sind. Straf urteile gegenüber Journalisten

wurden denn auch hauptsächlich wegen Verstosses gegen

#ST#

diese beiden Strafnormen gefällt. In Vorentwürfen des Eid-

Motion Rechsteiner genössischen Justiz- und Polizeidepartements über straf-

Informationsfreiheit und verfahrensrechtliche Bestimmungen des Medienrechts

und Strafbestimmungen vom November 1986 sind Vorschläge zur Revision dieser

über die Geheimhaltung Strafbestimmungen enthalten (u. a. Aufhebung von Arti-

kel 293 StGB). Der Bundesrat hat am I.Juli 1987 von diesen

Liberté d'information Vorentwürfen Kenntnis genommen und beschlossen, das

et dispositions pénales Geschäft mit der Revision des Allgemeinen Teils des StGB

protégeant le secret zusammenzulegen und ein gemeinsames Vernehmlassungs-

verfahren durchzuführen. Dabei liess er sich vom Gedanken

leiten, dass sich eine Koordination mit der Revision des

Allgemeinen Teils des StGB (Artikel 27) aufdränge. Eine aus

Mitgliedern der Expertenkommission für die Revision des

Wortlaut der Motion vom 6. Oktober 1988 Allgemeinen Teils des StGB und aus Medienvertretern

Der Bundesrat wird eingeladen, den eidgenössischen Räten zusammengesetzte Kommission wird sich im laufenden Jahr

möglichst rasch eine Vorlage zur Revision der Artikel 267, mit diesen Vorentwürfen befassen.

272,273,274,293 und 329 StGB sowie der Artikel 86 und 106 3. Bis anhin wurde von politischer Seite nicht geltend

MStG mit dem Ziel einer Stärkung des Informationsan- gemacht, die übrigen vom Motionär genannten Straf bestim-

spruchs der Oeffentlichkeit zu unterbreiten. mungen beschränkten die Informationsfreiheit der Medien

in unangemessenerweise. Die Medien sind von ihnen auch

Texte de la motion du 6 octobre 1988 sehr unterschiedlich betroffen.

Le Conseil fédéral est chargé de soumettre aux Chambres, Am ehesten können sie bei ihrer Informationstätigkeit mit

dans les meilleurs délais, un projet de révision des arti- Artikel 329 StGB (Verletzung militärischer Geheimnisse) in

cles 267,272, 273,274,293 et 329 du Code pénal suisse ainsi Konflikt geraten. Hier wäre zu überprüfen, ob der Tatbe-

que des articles 86 et 106 du Code pénal militaire, afin de stand dieser Bestimmung nicht eingegrenzt werden könnte.

renforcer le droit du public à l'information. Insbesondere wird der ihm zugrunde liegende Begriff des

«Sollgeheimnisses» zu überdenken sein.

Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann, Bäumlin Artikel 106 MStG (Verletzung militärischer Geheimnisse) ist

Richard, Bäumlin Ursula, Béguelin, Bircher, Bodenmann, vor allem als Ergänzung von Artikel 86 MStG von Bedeu-

Braunschweig, Brügger, Carobbio, Danuser, Fankhauser, tung. Werden militärische Geheimnisse in den Medien veröf-

Hafner Ursula, Hubacher, Jeanprêtre, Lanz, Ledergerber, fentlicht, so kommt regelmässig Artikel 86 MStG zur Anwen-

Leuenberger-Solothurn, Leuenberger Moritz, Matthey, dung und nicht Artikel 106 MStG, welcher die Bekanntgabe

Mauch Ursula, Neukomm, Ott, Reimann Fritz, Stappung, an Einzelpersonen unter Strafe stellt. Indessen kann ein

Ulrich, Zbinden Hans (26) Journalist den Tatbestand von Artikel 106 MStG bei seiner

Recherchiertätigkeit erfüllen. In der Vergangenheit spielte

Schriftliche Begründung - Développement par écrit diese Bestimmung für Journalisten allerdings kaum eine

Eine Revision der genannten Bestimmungen des Strafge- Rolle.

setzbuches und des Militärstrafgesetzes ist überfällig. Was die Strafnormen zum Staatsschutz (Artikel 267, 272,

Obwohl sie veraltet sind und seit langem kritisiert werden, 273, 274 StGB) betrifft, so ist vorerst festzuhalten, dass

werden gestützt darauf immer wieder- und gerade auch in zumindest für die letzten zwanzig Jahre keine Urteile gegen

jüngster Zeit-Strafurteile ausgefällt, die sich mit der grund- Journalisten bekannt sind. In der Praxis haben sich bei der

rechtlich geschützten Informationsfreiheit nicht vertragen. Anwendung dieser Bestimmungen mit Bezug auf die Infor-

Die Verurteilungen erfolgen sogar, wenn die fraglichen mationsfreiheit keine Probleme ergeben. Bei Artikel 267

Informationen in keiner Weise geheimhaltungswürdig (z. B. StGB (Diplomatischer Landesverrat) muss man sich aller-

bei Urteilen aufgrund des formellen Geheimnisbegriffs von dings fragen, ob es richtig ist, dass im Tatbestand die

Artikel 293 StGB) oder Tatsachen betroffen sind, die allge- Veröffentlichung in Medien der gewöhnlichen Spionage

mein bekannt sind oder deren Kenntnis man sich ohne und dem eigentlichen Verrat gleichgestellt wird. Die Arti-

weiteres verschaffen kann (z. B. bei Urteilen wegen Verlet- kel 272 bis 274 StGB (Verbotener Nachrichtendienst) richten

zung militärischer Geheimnisse). Soweit in der Folge der sich gegen den Nachrichtendienst zugunsten des Auslands.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Nabholz Selbstverteidigungskurse für Mädchen

Motion Nabholz Cours d'autodéfense pour jeunes filles

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1989

Année

Anno

Band II

Volume

Volume

Session Frühjahrssession

Session Session de printemps

Sessione Sessione primaverile

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 17

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 88.734

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 17.03.1989 - 08:00

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Data

Seite 580-581

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Ref. No 20 017 256

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