Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 88-702 KI-generiert

Federal Council on Age-Appropriate Housing for the Elderly

Geschäftsnummer VPB 88-702
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The Swiss Federal Council addressed an interpellation regarding promoting age-appropriate housing for the elderly, aiming to alleviate pressure on public institutions. The Council acknowledged the demographic shift towards an aging population and the resulting strain on care facilities. While supportive of encouraging alternative housing solutions and "three-generation living," the Council noted that federal legislation, particularly regarding spatial planning, offers limited scope for direct intervention in building codes and mandates, which are primarily cantonal and communal responsibilities. The Council emphasized existing support for accessible housing and highlighted the need for cantons and municipalities to implement appropriate zoning and building regulations.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Art. 44 WEG, Art. 47 V, Art. 62 V, Art. 24 RPG; Federal Council on Age-Appropriate Housing for the Elderly: The Council acknowledged the demographic shift towards an aging population and the resulting strain on care facilities. While supportive of encouraging alternative housing solutions and "three-generation living," the Council noted that federal legislation, particularly regarding spatial planning, offers limited scope for direct intervention in building codes and mandates, which are primarily cantonal and communal responsibilities. The Council emphasized existing support for accessible housing and highlighted the need for cantons and municipalities to implement appropriate zoning and building regulations.

Schlagwörter

KI-generiert
Altenpflege Bau- und Zonenordnung Wohnungsbedarf Bauordnung Durchführungsverordnung öffentliches Gebäude

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
Art. 44 WEG
This provision is cited as the basis for considering the housing needs of the elderly and disabled in housing promotion.
Art. 47 V
This provision establishes the 'Barrier-free building' norm as mandatory for the execution of construction and facilities, applicable to all dwellings regardless of room count.
Art. 62 V
This provision states that housing for the elderly and disabled has priority in promotion.
Art. 24 RPG
This provision is mentioned regarding exceptions for better utilization of existing building stock in agricultural zones, specifically for elderly parents continuing to work on the farm.
KI-generiert

Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Art. 44 WEG

This provision is cited as the basis for considering the housing needs of the elderly and disabled in housing promotion.

Art. 47 V

This provision establishes the 'Barrier-free building' norm as mandatory for the execution of construction and facilities, applicable to all dwellings regardless of room count.

Art. 62 V

This provision states that housing for the elderly and disabled has priority in promotion.

Art. 24 RPG

This provision is mentioned regarding exceptions for better utilization of existing building stock in agricultural zones, specifically for elderly parents continuing to work on the farm.

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Volltext

Interpellation Fischer-Sursee 1948 N 16 décembre 1988

3. Wenn ja, ist es dem Bundesrat möglich, diese Verord- den Vollzug eine gewisse Anpassungszeit benötigen (z. B.

nung so rasch wie möglich in Kraft zu setzen? Auf welchen Aenderung der Fragebogen für die Führerprüfungen).

Zeitpunkt hin? 4. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement wird

4. Erachtet es der Bundesrat als sinnvoll, die Durchführung «Weisungen über die Zonensignalisation von Verkehrs-

der Versuche mit einer Informationskampagne zu unter- massnahmen» erlassen; deren Entwurf wurde im November

stützen? in die Vernehmlassung gegeben. Eine weitergehende Infor-

mationskampagne erachtet der Bundesrat als nicht not-

Texte de l'interpellation du 7 octobre 1988 wendig.

Nous prions le Conseil fédéral de répondre aux questions

suivantes: Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes-

1. Est-il également d'avis qu'une limitation de la vitesse à rates befriedigt.

30 km/h dans les quartiers résidentiels peut contribuer effi-

cacement à la prévention des accidents?

2. Peut-il répondre, par une modification de la réglementa- #ST# 88.702

tion, au voeu exprimé par de nombreuses communes et

villes, d'obtenir pour les autorités locales une marge de Interpellation Fischer-Sursee

manoeuvre suffisante à la réalisation d'essais par zones?

Förderung

3. Si oui, peut-il mettre en vigueur une telle réglementation

aussitôt que possible et préciser une date? altersgerechter Wohnformen

4. Juge-t-il opportun d'accompagner de tels essais d'une Nouveaux modes d'habitat

campagne d'information? en faveur du 3e âge

Mitunterzeichner-Cosignataires: Jaeger, Lanz, Zwygart (3)

Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Die Zahl der Verkehrsunfälle ist weiterhin erschreckend Wortlaut der Interpellation vom 22. September 1988

hoch. Niemand ist davor gefeit, jederzeit auch von persönli- Angesichts der herrschenden Situation auf dem Arbeits-

chem Leid überrascht werden zu können. Massnahmen zur markt für Pflegepersonal wie auch der Prognosen für die

Hebung der Verkehrssicherheit dienen darum allen, und sie Zukunft ist eine Entlastung unserer öffentlichen Altersinsti-

verdienen darum auch unsere gemeinsame Anstrengung. tutionen durch private Betreuung innerhalb der Familie zu

In Wohngebieten wird die Zahl der Unfälle, insbesondere begrüssen. Hierzu stellen sich folgende Fragen:

aber auch die Schwere der Verletzungen, durch tiefere 1. Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat, um auf Bun-

Geschwindigkeiten deutlich reduziert. Physikalische desebene alternative Wohnformen zur Entlastung der

Gesetze, Verkehrsstudien und Erfahrungen in der Praxis öffentlichen Altersinstitutionen zu fördern?

belegen dies. 2. Ist der Bundesrat bereit, durch entsprechende Massnah-

Aufgrund dieser Erkenntnisse haben sich in den Kantonen men in der Raumplanungsgesetzgebung, soweit vom Bund

Luzern und Basel-Landschaft sowie in vielen Gemeinden aus möglich, das sogenannte «Dreigenerationenwohnen»

und Städten (z. B. Bern, Burgdorf, Ölten, Winterthur, Zug zu fördern?

und im Kanton Zürich nebst der Stadt Zürich auch ein

Viertel der übrigen 170 Gemeinden) die Parlamente für Ver- Texte de l'interpellation du 22 septembre 1988

suche mit Tempo 30 in Wohngebieten ausgesprochen. Au vu de la pénurie de personnel soignant qui règne actuel-

Noch immer warten die interessierten Gemeinden aber auf lement sur le marché du travail et compte tenu de l'évolution

die neue Signalisationsverordnung, welche solche Versuche en perspective, il serait bon que nous nous efforcions de

ermöglichen würde: Sie war ursprünglich auf November soulager les institutions publiques spécialisées dans l'hé-

1989 angesetzt, ist aber laut Pressemeldungen verschoben bergement des personnes âgées en encourageant les efforts

worden. entrepris pour permettre aux personnes du 3e âge de

Zudem werden bei interessierten Gemeinden die Befürch- demeurer avec leur famille.

tungen laut, die Versuchsbedingungen würden jetzt über- Je demande au Conseil fédéral de bien vouloir répondre aux

trieben restriktiv verfasst. questions suivantes:

1. Quelles sont, selon lui, les mesures que l'on peut envisa-

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates ger de prendre au niveau fédéral pour encourager la

vom 28. November 1988 recherche de solutions nouvelles au problème ce l'habitat

Rapport écrit du Conseil fédéral du 28 novembre 1988 pour les personnes âgées afin de décharger les institutions

1. In seiner Stellungnahme zur Motion der LdU/EVP-Frak- publiques spécialisées.

tion vom 18. Juni 1986 betreffend Höchstgeschwindigkeit in 2. Le Conseil fédéral est-il disposé à prendre toutes les

Wohnquartieren hat sich der Bundesrat gegen eine allge- mesures utiles qui relèvent de sa compétence dans le

meine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h in Wohnquartie- domaine de l'aménagement du territoire pour encourager la

ren ausgesprochen. Er stützte sich dabei namentlich auf cohabitation des générations?

Folgerungen, die die Experten aus dem Versuch mit

Tempo 50 in Ortschaften gezogen hatten. Es liegen keine Mitunterzeichner-Cosignataires: Blatter, Bürgi, Darbellay,

neuen Erkenntnisse vor, die einen anderen Schluss rechtfer- David, Dormann, Fankhauser, Fehr, Fischer-Hägglingen,

tigen würden. Hänggi, Hess Peter, Hildbrand, Humbel, Jung, Lanz,

2. Dagegen kann Tempo 30 als örtlich signalisierte Ver- Nabholz, Oester, Portmann, Savary-Fribourg, Scrmidhalter,

kehrsmassnahme in Wohnquartieren durchaus die Ver- Schnider, Seiler Rolf, Wellauer (22)

kehrssicherheit verbessern, sofern gewisse Voraussetzun-

gen erfüllt sind. Schriftliche Begründung - Développement par écrit

3. Damit flächendeckende örtliche Verkehrsanordnungen, Die Veränderung der demographischen Struktur der

wie zum Beispiel Tempo 30 in einem Wohnquartier, mit Schweiz ist eine bekannte Tatsache. Insbesondere bei der

weniger Signalen angezeigt werden können, wird der Bun- Altersstruktur sind schwerwiegende Veränderunijen festzu-

desrat bei der bevorstehenden Teilrevision der Signalisa- stellen. Machte der Anteil der über 65-Jährigen im Jahre

tionsverordnung (und der damit zusammenhängenden Ver- 1960 noch 10,2 Prozent der Wohnbevölkerung aus, so wird

kehrsregelnverordnung) die Möglichkeit der Zonensignali- er nach Schätzungen des Bundesamtes für Statistik im

sation schaffen. Indessen können die revidierten Bestim- Jahre 2010 16,9 Prozent betragen. Gleichzeitig verschiebt

mungen der beiden Verordnungen frühestens auf den sich der Anteil der Altersgruppen der 0-bis 19-Jährigen von

1. April 1989 in Kraft gesetzt werden, weil die Kantone für 31,4 auf 21,1 Prozent.

16. Dezember 1988 N 1949 Interpellation Ulrich

Die Probleme dieses dynamischen Prozesses sind insbeson- gen, sondern auch auf jede eingestreute Kleinwohnung in

dere für Alters- und Pflegeanstalten vielfältig. Einerseits irgendeinem Wohngebäude. Das Wohnungsangebot wird

steigt die Lebenserwartung der Wohnbevölkerung, damit dadurch wesentlich erweitert. Die Betagten sollen in ihren

aber auch die Zahl der Betreuungs- und Pflegebedürftigen Quartieren bleiben können und nicht abgesondert werden.

und auf der anderen Seite nimmt der Anteil der für den Das «Dreigenerationenwohnen» ist insofern berücksichtigt,

Pflegeberuf in Frage kommenden Altersgruppe ständig ab. als die Anwendung des WEG auf Wohngemeinschaften vor-

Im Vordergrund stehen für unsere Altersinstitutionen des- gesehen ist (Art. 33 V). Es werden Wohnungen von Wohnge-

halb weniger die Fragen der Finanzierung und der genügen- meinschaften unter Verwandten wie auch unter Nicht-Ver-

den Anzahl Pflegeplätze, sondern Personalfragen. Wie dem wandten finanziert. Mit dem WEG werden insbesondere

Arbeitshandbuch «Zukünftige Arbeits- und Personalpolitik Gemeinschaften gefördert, wo Nichtbehinderte und Behin-

in Alterinstitutionen» zu entnehmen ist, gilt es nicht nur die derte mit gegenseitiger Hilfeleistung zusammen leben.

Arbeitsbedingungen in den Pflegeberufen zu verbessern Für die Ausführung der Bauten und Anlagen ist die Norm

und die Personalrekrutierung zu intensivieren, es sind auch CRB SV 521.500 «Behindertengerechtes Bauen» massge-

alternative Betreuungs- und Pflegeformen zu prüfen. Diese bend (Art. 47 V). Die Norm gilt für sämtliche Wohnungen

sollen die öffentlichen Altersinstitutionen entlasten. beliebiger Zimmerzahl (Rampen, Korridorbreite, Liftkabine,

Eine dieser Möglichkeiten ist das sogenannte «Dreigenera- Türbreiten usw.).

tionenwohnen». Von 1960 bis 1980 nahm die Zahl der Drei- Die Kostengrenzen für Alterswohnungen können bis zu

generationenhaushaltungen von 32 866 auf 23 516 ab. 1980 10 Prozent erhöht werden. Dadurch ist es möglich, einfache

machte der Anteil der Dreigenerationenhaushalte, welcher Stützpunktfunktionen wie Gemeinschaftsraum mit Teekü-

1960 2,6 Prozent der Familienhaushalte betrug, noch che, Bastelraum und Therapiebad in die Subventionierung

1,4 Prozent aus. Nun stehen aber im Baurecht der Kantone, einzubeziehen. Weitergehende Anlagen wie u. a. Gymna-

aber auch im Raumplanungsrecht des Bundes viele Normen stiksaal, Untersuchungszimmer, Bibliothek, Räume für

dieser Wohnform entgegen. So sehen Artikel 24 des Raum- Gemeindeschwestern sprengen den finanziellen Rahmen.

planungsgesetzes und die darauf beruhende Rechtspre- Sie führen zu Mietzinsen, die nicht tragbar sind. Diese

chung nur dann eine Ausnahmebewilligung für eine bessere Stützpunktfunktionen müssen von der Oeffentlichkeit getra-

Nutzung der vorhandenen Bausubstanz in der Landwirt- gen werden. Soweit sie im Zusammenhang mit Invaliden-

schaftszone vor, wenn dargelegt werden kann, dass die wohnheimen stehen, können Beiträge aus Mitteln der Invali-

(eigentlich nicht mehr erwerbstätigen) Eltern im Betrieb denversicherung geleistet werden, wofür das Bundesamt für

weiterarbeiten. Sozialversicherung zuständig ist.

In den Städten sind es ebenfalls oft baurechtliche Normen, Die Wohnungen für Betagte und Invalide stehen bei der

die eine altersgerechte Siedlung verunmöglichen. Anderer- Förderung in erster Priorität (Art. 62 V).

seits fehlt es natürlich, dies sei an dieser Stelle ebenfalls 2. Das Raumplanungsgesetz und die entsprechende Praxis

erwähnt, am Willen der Bauherren, durch eine entspre- erweisen sich hinsichtlich der im Vorstoss angesprochenen

chende Durchmischung von kleineren und grösseren Woh- Wohnformen, soweit es um bäuerliche Haushalte ausser-

nungen innerhalb eines Wohnblocks, älteren Leuten durch halb der Bauzonen geht, als recht grosszügig. So wird in der

Umzug in eine kleinere Wohnung den Verbleib in der Nähe Regel Wohnraum für die abtretende Generation in der Land-

ihrer Kinder zu ermöglichen. wirtschaftszone als zonenkonform bzw. in der Nichtland-

Da mehr als die Hälfte unserer Bausubstanz in derzeit nach wirtschaftszone als standortgebunden im Sinne von Arti-

1950 erstellt wurde, werden diese Gebäude in den nächsten kel 24 RPG betrachtet und damit der überlieferten bäuerli-

Jahren erneuerungsbedürftig, denn Gebäude unterliegen chen Sozialstruktur Rechnung getragen. Weitergehende

bestimmten Erneuerungszyklen. Bei der Gebäudehülle liegt Regelungen wären mit dem Hauptziel der Raumplanung,

dieser Zyklus bei 25 bis 30 Jahren. Daraus ergibt sich, dass der Beschränkung der Bautätigkeit auf das Siedlungsgebiet,

in den nächsten Jahren ein grosser Bedarf an Erneuerungs- unvereinbar. Da die bäuerliche Bevölkerung nur einen klei-

arbeiten vorhanden ist. Wenn diese Arbeiten aus Energie- nen Teil der Gesamtbevölkerung darstellt, würde eine wei-

spargründen (Gebäudeisolationen, Heizungen) vom Bund tergehende Regelung ohnehin nur unwesentlich zu einer

gefördert werden, könnte dies gleichzeitig mit der Auflage, Entlastung öffentlicher Altersinstitutionen beitragen. Viel

altersgerecht zu sanieren, verbunden werden. wirkungsvoller ist eine zweckmässige Gestaltung der Nut-

Dazu braucht es auch einen gesellschaftlichen Umdenkpro- zungsplanung mit entsprechenden Bauvorschriften. Die

zess, wächst doch heute eine Generation heran, die zu Nutzungsplanung und entsprechende Vorschriften sind

einem zukünftigen Aufenthalt in einem Altersheim kaum jedoch nicht Sache des Bundes, sondern der Kantone und

mehr Alternativen kennt und fest mit einem solchen Platz Gemeinden. Der Bund verfügt über keine Kompetenz, um

rechnet. Zudem wird der Auszug aus der elterlichen Woh- Vorschriften über die Bauweise zu erlassen.

nung für Heranwachsende als wichtiger Schritt zur Selb-

ständigkeitangesehen. Ein Umdenkprozess, derwiederzum Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes-

Wert des Zusammenlebens über verschiedene Generatio- rates teilweise befriedigt.

nen hinweg findet, dauert eine gewisse Zeit. Diese wird

angesichts des dynamischen Prozesses in der demographi-

schen Entwicklung knapp.

Vor diesem Hintergund ist es dringend notwendig, dass #ST# 88.745

zumindest diejenigen Möglichkeiten ausgeschöpft werden,

welche mithelfen, unsere öffentlichen Altersinstitutionen zu Interpellation Ulrich

entlasten.

Patentgesetz. Vernehmlassung

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Loi sur les brevets d'invention.

vom 28. November 1988 Procédure de consultation

Rapport écrit du Conseil fédéral du 28 novembre 1988

1. Gemäss Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetzvom

4. Oktober 1974 (WEG) ist den Wohnbedürfnissen bei der

Förderung Rechnung zu tragen. Insbesondere sind Woh-

nungen für Betagte und Invalide einzubeziehen (Art. 44). Wortlaut der Interpellation vom 5. Oktober 1988

Berücksichtigt werden auch Pflegebedürftige mit Ein- Die vom Bundesrat am 17. Mai 1988 in die Vernehmlassung

schluss des für deren Betreuung erforderlichen Personals gegebene Aenderung des Bundesgesetzes betreffend die

(Art. 35). Alle Ein- bis Zweieinhalb-Zimmerwohnungen sind Erfindungspatente wirft verschiedene Fragen auf:

altersgerecht zu erstellen (Art. 49 V). Diese Bestimmung ist - Ist der Bundesrat tatsächlich der Meinung, dass Lebewe-

äusserst wichtig, sie bezieht sich nicht nur auf Alterssiedlun- sen patentiert werden können sollten? Der Bericht zum

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Fischer-Sursee Förderung altersgerechter Wohnformen

Interpellation Fischer-Sursee Nouveaux modes d'habitat en faveur du 3e âge

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1988

Année

Anno

Band IV

Volume

Volume

Session Wintersession

Session Session d'hiver

Sessione Sessione invernale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 15

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 88.702

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 16.12.1988 - 08:00

Date

Data

Seite 1948-1949

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Ref. No 20 016 997

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