Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 88-594 KI-generiert

Switzerland: Fuel Tax Differentiation for Air Quality

Geschäftsnummer VPB 88-594
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Teilweise gutgeheissen (Partially Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The Swiss Federal Council proposed to increase the price difference between leaded and unleaded gasoline by reducing the surcharge on unleaded gasoline for four years, which would result in a loss of revenue for the federal budget and potentially stimulate fuel consumption. However, the Council also proposed an income-neutral differentiation of the basic fuel tax. After consulting with cantons, political parties, and interested organizations, the Council decided against the temporary reduction of the fuel surcharge due to negative feedback and opted to continue pursuing the income-neutral differentiation as part of a package of measures to improve air quality.

Legislator-Regeste

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Art. 1 Treibstoffzollgesetz vom 22. März 1985; Switzerland: Fuel Tax Differentiation for Air Quality: However, the Council also proposed an income-neutral differentiation of the basic fuel tax. After consulting with cantons, political parties, and interested organizations, the Council decided against the temporary reduction of the fuel surcharge due to negative feedback and opted to continue pursuing the income-neutral differentiation as part of a package of measures to improve air quality.

Schlagwörter

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Treibstoffsteuer Luftqualität Steuer vom Einkommen schadstoffarmes Fahrzeug Energiesteuerbefreiung Spezialsteuer

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Art. 1 Treibstoffzollgesetz vom 22. März 1985
The court referenced this article as it was proposed to be amended by reducing the fuel surcharge on unleaded gasoline.
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 1 Treibstoffzollgesetz vom 22. März 1985

The court referenced this article as it was proposed to be amended by reducing the fuel surcharge on unleaded gasoline.

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Volltext

Motion Eisenring 578 17 mars 1989

Mitunterzeichner - Cosignataires: Aliesch, Aregger, Basler, Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

Biei, Blatter, Bremi, Bürgi, Cavadini, Cincera, Columberg, vom 7. September 1988

Dormann, Dünki, Engler, Eppenberger Susi, Fäh, Feigen- Rapport écrit du Conseil fédéral du 7 septembre 1988

winter, Fischer-Hägglingen, Fischer-Sursee, Frey Walter, Ende April 1988 ermächtigte der Bundesrat das EFD, den

Früh, Giger, Graf, Grendelmeier, Hänggi, Hari, Hess Peter, Bericht betreffend eine verstärkte Differenzierung der Treib-

Houmard, Jaeger, Keller, Loeb, Maeder, Martin Jacques, stoffzölle den Kantonen, politischen Parteien und interes-

Mühlemann, Müller-Meilen, Nebiker, Neuenschwander, sierten Organisationen zur Vernehmlassung zu unterbrei-

Petitpierre, Schmidhalter, Schule, Schwab, Seiler Hanspe- ten. Der Bericht schlug folgende Massnahmen vor:

ter, Stamm, Steinegger, Stucky, Tschuppert, Wanner, -den Treibstoffzollzuschlag auf unverbleitem Benzin um

Weber-Schwyz, Widrig, Wyss Paul, Zölch, Zwingli (51) 5 Rp/l während maximal 4 Jahren zu senken;

- eine zusätzliche ertragsneutrale Differenzierung zwischen

Schriftliche Begründung - Développement par écrit verbleitem und unverbleitem Benzin beim Treibstoffgrund-

Der Bundesrat beabsichtigt, die heute bestehende Preisdif- zoll von 3 Rp/l herbeizuführen.

ferenz von 8 Rappen zwischen bleihaltigem und bleifreiem Die Vernehmlassung war bis zum 5. August 1988 befristet.

Benzin (die sich im Handel mit 6 Rappen auswirkt) zu ver- Von den bis dahin eingegangenen 58 Vernehmlassungen

grössern. Er nimmt damit einen Vorschlag auf, den beide sprechen sich 8 für und 49 gegen eine Reduktion des

Kammern mit dem Ziel einer rascheren Umstellung auf Kata- Treibstoffzollzuschlages aus; ein Vernehmlasser blieb

lysatorenautos unterbreitet haben. unentschieden. Die verstärkte ertragsneutrale Differenzie-

Eine grössere Preisdifferenz kann auf zwei Arten erreicht rung beim Grundzoll wird von 28 Vernehmlassern abge-

werden. Bekanntlich setzt sich die Zollbelastung auf dem lehnt, 19 befürworten diese, und 11 nahmen eine unent-

Benzin aus zwei Elementen zusammen. Der Grundzoll, der schiedene Haltung ein. Gestützt auf diese Ergebnisse hat

pro 100 kg Treibstoff Fr. 26.50 beträgt, fliesst zur Hälfte in der Bundesrat entschieden, auf die befristete Reduktion des

die allgemeine Bundeskasse und ist zur anderen Hälfte für Treibstoffzollzuschlages zu verzichten und die verstärkte

strassenbedingte Aufwendungen reserviert. Der Zollzu- ertragsneutrale Differenzierung im Rahmen des Massnah-

schlag von 30 Rappen pro Liter dagegen ist voll zweckge- menpakets Luftreinhaltung weiterzuverfolgen.

bunden für Strassenaufwendungen einzusetzen.

Der gegenwärtige Preisunterschied zwischen bleifreiem und Schriftliche Erklärung des Bundesrates

bleihaltigem Benzin basiert gemäss Bundesbeschluss über Déclaration écrite du Conseil fédéral

die Differenzierung des Treibstoffzolles vom 22. März 1985 Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu-

auf einer Differenzierung beim Grundzoll. Der Grundzoll wandeln.

wird beim bleihaltigen Benzin etwas angehoben und - um

gesamthaft den gleichen Betrag zu erhalten - beim blei- Präsident: Die Motion Spoerry wird auf Antrag des Bundes-

freien Benzin entsprechend gesenkt. Dieser Vorgang ist für rates verschoben, da sich die Grundlagen für die Behand-

die Bundeskasse ertragsneutral. lung dieses Vorstosses geändert hätten.

Die Absicht des Bundesrates besteht nun bezüglich der Die Motionärin ist mit dieser Verschiebung einverstanden.

weiteren Preisdifferenzierung darin, den Zollzuschlag auf

dem bleifreien Benzin um 5 Rappen zu reduzieren, was eine Verschoben - Renvoyé

Aenderung des Artikels 1 Treibstoffzollgesetz vom 22. März

1985 bedingt. Da keine entsprechende Kompensation beim

bleihaltigen Benzin erfolgt, gehen dem Bundeshaushalt

dadurch 150 Millionen Franken jährlich verloren. #ST# 88.594

Diese Massnahme soll auf längstens vier Jahre befristet sein

und hat in erster Linie den Zweck, die heute überdimensio- Motion Eisenring

nierten Treibstoffzoll-Rückstellungen von rund 2 Milliarden

Franken um ca. 600 Millionen Franken rascher abzubauen Börsengesetzgebung

(vgl. Antwort des Bundesrates auf die Interpellation Aliesch Loi sur les opérations boursières

vom 15. Dezember 1987).

Damit aber wird die vermeintliche Umweltschutzmass-

nahme zum finanzpolitischen Instrument, das umweltpoli-

tisch Bedenken weckt. Zu billiges bleifreies Benzin stimu-

liert den Verbrauch, was auch bei weniger Abgasen nicht Wortlaut der Motion vom 22. September 1988

wünschbar ist. Der Bundesrat wird eingeladen, den Erlass einer eidgenössi-

Aus diesem Grunde sollte entgegen der Absicht des Bun- schen Börsengesetzgebung zu prüfen und dem Parlament

desrates auch eine weitere Preisdifferenzierung ertragsneu- den Entwurf zu einem solchen Gesetz zuzuleiten.

tral über den Grundzoll erfolgen. Für den notwendigen

Abbau der hohen zweckgebundenen Rückstellungen bieten Texte de la motion du 22 septembre 1988

sich andere Möglichkeiten an. Die Kantone haben nach wie Le Conseil fédéral est chargé d'examiner l'adoption d'une

vor grosse strassenbedingte Aufwendungen, und dies nicht loi fédérale sur les opérations boursières et d'en soumettre

zuletzt im Bereich des Umweltschutzes. Man denke nur an le projet au Parlement.

Lärmschutzmassnahmen. Der Nachweis ist leicht zu erbrin-

gen, dass diese Aufwendungen die heutigen Beiträge des Mitunterzeichner - Cosignataire: Keine - Aucun

Bundes aus den Treibstoffzollgeldern übersteigen. Zum Teil

müssen notwendige Massnahmen zurückgestellt werden, Schriftliche Begründung - Développement par écrit

weil die freien Steuermittel der Kantone dafür nicht verfüg- In den letzten Jahren haben sich auf den internationalen

bar sind. Deshalb wird von den Kantonen nicht verstanden, Finanzmärkten bedeutende Aenderungen durchgesetzt. Die

dass der Bundesrat die bisher zusätzlich ausbezahlten Finanzierung der Expansion zahlreicher privater und öffent-

Treibstoffzollgelder von 150 Millionen Franken jährlich strei- licher nationaler Wirtschaften erfolgte über Aktien- und

chen will und mit diesem Betrag lieber den Automobilisten Obligationenemissionen. Anderseits haben auch die Anle-

zu billigerem Treibstoff verhilft. gerbedürfnisse institutioneller und privater Anleger eben-

Der Bundesrat wird daher beauftragt, die gegenüber heute falls eine bedeutende Wandlung und starke Ausweitung

weitergehende Preisdifferenzierung zwischen bleifreiem erfahren.

und bleihaltigem Benzin wie bisher über den Grundzoll Die schweizerischen Börsen genossen bislang national und

vorzunehmen und damit die Gesamteinnahmen konstant zu international eine hohe Wertschätzung. Der auch für den

halten. Fiskus ertragsstarke Schweizer Finanzplatz lag zu einem

17. März 1989 N 579 Motion Frey Walter

recht beachtlichen Teil im Anlage- und Börsengeschäft. Die schaffen werden soll. Die Empfehlungen der Gruppe werden

Schweizer Börsen genossen allgemein den Ruf, liberal, dem Bundesrat u.a. als Grundlage für seinen Entscheid

anpassungsfähig und transparent zu sein. dienen, ob er dem Parlament einen entsprechenden Geset-

Zahlreiche Erscheinungen der letzten Zeit haben keines- zesentwurf zuleiten will.

wegs mehr zur Fortsetzung dieses Kurses beigetragen. Der

Börsenzettel widerspiegelt kaum mehr den ehemals freien Schriftliche Erklärung des Bundesrates

Markt. Eine beachtliche Zahl von Aktientiteln können nicht Déclaration écrite du Conseil fédéral

mehr frei und bedingungslos erworben werden. Die Der vorliegende Vorstoss verlangt die Prüfung einer Mass-

Beschränkung der Handelbarkeit vieler Aktien (Namenstitel nahme und trägt somit das wesentliche Merkmal eines

mit Uebertragungseinschränkungen) ist Tatsache. Die sie- Postulats. Der Bundesrat beantragt daher die Umwandlung

ben schweizerischen Börsenplätze sind nicht in der Lage, der Motion in ein Postulat.

eine übersichtliche, verlässliche, einheitliche und vor allem

konsequent liberale Markt- und Handelsordnung zu erlas- Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat

sen. Frei handelbare Titel werden neben Titeln gehandelt,

die nur sehr beschränkt handelbar sind, womit sich für den

potentiellen Anleger zusätzliche Risiken verbinden. Dabei #ST# 88.704

sollten die schweizerischen Börsen generell auf die welt-

weite Liberalisierung dieser Märkte ausgerichtet werden. Motion Frey Walter

Die Börsennotierungen sollten für alle Interessenten ohne

Wenn und Aber verständlich sein, sonst verlieren die Ombudsmann für Baustellen

Schweizer Börsen ihre Bedeutung. auf Nationalstrassen

Die Auseinandersetzungen um Inhaber- und Namensaktien, Chantiers d'autoroutes.

insbesondere als vinkulierte Namensaktien, überschatten

Institution d'un médiateur

insbesondere auch die Reform des Aktienrechts. Es ist

erkennbar, dass es nicht allein um die Rechtsnatur der

Aktientitel und ihrer Verkäufer oder Käufer geht, sondern

um die Handelbarkeit generell. Doch die Handelbarkeit der Wortlaut der Motion vom 26. September 1988

Aktie kann nicht Gegenstand des Aktienrechts sein, sondern Der Verkehrsfluss auf unseren Nationalstrassen wird durch

wäre Gegenstand einer Börsengesetzgebung. die vielen Baustellen zunehmend beeinträchtigt. Diese

In einem solchen Gesetz könnte durchaus auch eine Melde- Beeinträchtigung hat ein nicht länger verantwortbares Aus-

pflicht für den Aufkauf von Aktien ab einer gewissen Grös- mass angenommen. Der Bundesrat wird deshalb beauftragt:

senordnung vorgesehen werden, wenn man dem Aufkauf 1. Im Bundesamt für Strassenbau möglichst rasch einen

bestimmter Gesellschaften aus überzeugenden Gründen Ombudsmann für Baustellen auf Nationalstrassen einzuset-

sollte wehren können. zen und diesem Kompetenzen einzuräumen, um die grösst-

Die Börse kann indessen nicht das Instrument für mehr oder mögliche Effizienz auf Nationalstrassen-Baustellen sicher-

weniger differenzierte Geschäftstätigkeiten und Manager- zustellen.

überlegungen sein: Die Börse hat doch in erster und drin- 2. Die einschlägigen Gesetzgesgrundlagen (Bundesgesetz

gender Weise die Aufgabe, Risikokapital (Aktien) oder über die Nationalstrassen, SR 725.11 ) - falls nötig - entspre-

Finanzierungsmittel (Obligationen) und für diese Titel einen chend zu revidieren.

zuverlässigen und nicht von Willkür beeinflussten Markt zu

schaffen. Titel, die dem freien Markt mehr oder weniger Texte de la motion du 26 septembre 1988

entzogen sind (Vinkulierung von Aktien), sollten eher an die Les nombreux chantiers d'autoroutes entravent de plus en

Vorbörse verwiesen werden. Allein schon dadurch würde plus le trafic dans notre pays. Ces entraves ont pris des

der Aktienmarkt für jedermann transparenter und auch proportions telles, qu'il n'est plus possible d'en maîtriser les

international gültig. effets. C'est pourquoi le Conseil fédéral est chargé:

Wir plädieren für eine einheitliche schweizerische Börsen- 1. d'instituer au plus vite un médiateur préposé aux ques-

ordnung aufgrund eines Bundesgesetzes auch aus Gründen tions de chantiers d'autoroutes au sein de l'Office fédéral

der Gegenseitigkeit. Es ist nicht logisch und schon zu Recht des routes et de lui attribuer des compétences qui lui per-

kritisiert worden, dass schweizerische Unternehmen im Aus- mettent de diriger avec la plus grande efficacité possible les

land ihre Interessen durch den Aufkauf von Aktienpaketen chantiers d'autoroutes; *

unter Nutzung der freien Börsen zwar ausweiten, während 2. de réviser, le cas échéant, les bases légales qui s'y rappor-

die gleichen Gesellschaften ihre eigenen Aktien ganz oder tent (loi fédérale sur les routes nationales, RS 725.11).

doch massgeblich vor einem eventuellen Aufkauf abschir-

men und den Börsenhandel ihrer eigenen Titel sehr Mitunterzeichner- Cosignataires: Allenspach, Berger, Büh-

erschweren. Börse und Börsennotierungen sind nicht die ler, Daepp, Eppenberger Susi, Fischer-Seengen, Friderici,

Instrumente, um ein Management vor einer anderen und Graf, Hänggi, Hari, Hess Otto, Mühlemann, Neuenschwan-

vielleicht besseren Trägerschaft abzuschirmen. Auch wäre der, Reimann Maximilian, Rohrbasser, Rychen, Sager,

es dem Markt nicht abträglich, wenn die Zulassung von Schmidhalter, Schwab, Stucky, Wyss William, Zölch (22)

Titeln zum Börsenhahdel durch objektive Gremien erfolgen

würde. Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Im Hinblick auf die weitere Entwicklung der internationalen Die Staus auf unseren Nationalstrassen haben infolge der

Finanz- und Anlagemärkte hat die Schweiz ein hervorragen- zahlreichen Baustellen ein Ausmass angenommen, das aus

des Interesse an einer klaren und für alle Börsenplätze volkswirtschaftlicher und umweltpolitischer Sicht nicht län-

gleichermassen und vom Grundsatz der Liberalität gekenn- ger tolerierbar ist.

zeichneten Börsenregelung in der Form einer Gesetzge- Die immer zahlreicheren Staus stellen nicht nur eine Nerven-

bung. Der Bundesrat wird daher eingeladen, den Erlass probe für die betroffenen Automobilisten und Lastwagen-

einer solchen Gesetzgebung zu überprüfen. fahrer dar, sie verursachen vor allem unnötige volkswirt-

schaftliche Kosten in Millionenhöhe. Dazu kommt, dass die

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Schadstoffemissionen bei Staus um 49 bis 62 Prozent höher

vom 9. November 1988 liegen als bei flüssigem Verkehr. Der Treibstoffverbrauch

Rapport écrit du Conseil fédéral du 9 novembre 1988 verdoppelt sich bei Staulagen praktisch.

Mit einer Verfügung vom 30. August 1988 hat das Eidgenös- Angesichts der Tatsache, das die Kapazitätsgrenzen unserer

sische Finanzdepartement eine Studiengruppe für das Bör- Nationalstrassen nicht nur während den Wochenenden,

senwesen eingesetzt. Diese Studiengruppe wird auch die sondern auch an gewöhnlichen Wochentagen an den mei-

Frage prüfen, ob ein eidgenössisches Börsengesetz ge- sten Orten erreicht wird, müssen für Unterhalts- und Repara-

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Eisenring Börsengesetzgebung

Motion Eisenring Loi sur les opérations boursières

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1989

Année

Anno

Band II

Volume

Volume

Session Frühjahrssession

Session Session de printemps

Sessione Sessione primaverile

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 17

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 88.594

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 17.03.1989 - 08:00

Date

Data

Seite 578-579

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Ref. No 20 017 254

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