Switzerland: Fuel Tax Differentiation for Air Quality
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe Swiss Federal Council proposed to increase the price difference between leaded and unleaded gasoline by reducing the surcharge on unleaded gasoline for four years, which would result in a loss of revenue for the federal budget and potentially stimulate fuel consumption. However, the Council also proposed an income-neutral differentiation of the basic fuel tax. After consulting with cantons, political parties, and interested organizations, the Council decided against the temporary reduction of the fuel surcharge due to negative feedback and opted to continue pursuing the income-neutral differentiation as part of a package of measures to improve air quality.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 1 Treibstoffzollgesetz vom 22. März 1985; Switzerland: Fuel Tax Differentiation for Air Quality: However, the Council also proposed an income-neutral differentiation of the basic fuel tax. After consulting with cantons, political parties, and interested organizations, the Council decided against the temporary reduction of the fuel surcharge due to negative feedback and opted to continue pursuing the income-neutral differentiation as part of a package of measures to improve air quality.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThe court referenced this article as it was proposed to be amended by reducing the fuel surcharge on unleaded gasoline.
Volltext
Motion Eisenring 578 17 mars 1989
Mitunterzeichner - Cosignataires: Aliesch, Aregger, Basler, Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
Biei, Blatter, Bremi, Bürgi, Cavadini, Cincera, Columberg, vom 7. September 1988
Dormann, Dünki, Engler, Eppenberger Susi, Fäh, Feigen- Rapport écrit du Conseil fédéral du 7 septembre 1988
winter, Fischer-Hägglingen, Fischer-Sursee, Frey Walter, Ende April 1988 ermächtigte der Bundesrat das EFD, den
Früh, Giger, Graf, Grendelmeier, Hänggi, Hari, Hess Peter, Bericht betreffend eine verstärkte Differenzierung der Treib-
Houmard, Jaeger, Keller, Loeb, Maeder, Martin Jacques, stoffzölle den Kantonen, politischen Parteien und interes-
Mühlemann, Müller-Meilen, Nebiker, Neuenschwander, sierten Organisationen zur Vernehmlassung zu unterbrei-
Petitpierre, Schmidhalter, Schule, Schwab, Seiler Hanspe- ten. Der Bericht schlug folgende Massnahmen vor:
ter, Stamm, Steinegger, Stucky, Tschuppert, Wanner, -den Treibstoffzollzuschlag auf unverbleitem Benzin um
Weber-Schwyz, Widrig, Wyss Paul, Zölch, Zwingli (51) 5 Rp/l während maximal 4 Jahren zu senken;
- eine zusätzliche ertragsneutrale Differenzierung zwischen
Schriftliche Begründung - Développement par écrit verbleitem und unverbleitem Benzin beim Treibstoffgrund-
Der Bundesrat beabsichtigt, die heute bestehende Preisdif- zoll von 3 Rp/l herbeizuführen.
ferenz von 8 Rappen zwischen bleihaltigem und bleifreiem Die Vernehmlassung war bis zum 5. August 1988 befristet.
Benzin (die sich im Handel mit 6 Rappen auswirkt) zu ver- Von den bis dahin eingegangenen 58 Vernehmlassungen
grössern. Er nimmt damit einen Vorschlag auf, den beide sprechen sich 8 für und 49 gegen eine Reduktion des
Kammern mit dem Ziel einer rascheren Umstellung auf Kata- Treibstoffzollzuschlages aus; ein Vernehmlasser blieb
lysatorenautos unterbreitet haben. unentschieden. Die verstärkte ertragsneutrale Differenzie-
Eine grössere Preisdifferenz kann auf zwei Arten erreicht rung beim Grundzoll wird von 28 Vernehmlassern abge-
werden. Bekanntlich setzt sich die Zollbelastung auf dem lehnt, 19 befürworten diese, und 11 nahmen eine unent-
Benzin aus zwei Elementen zusammen. Der Grundzoll, der schiedene Haltung ein. Gestützt auf diese Ergebnisse hat
pro 100 kg Treibstoff Fr. 26.50 beträgt, fliesst zur Hälfte in der Bundesrat entschieden, auf die befristete Reduktion des
die allgemeine Bundeskasse und ist zur anderen Hälfte für Treibstoffzollzuschlages zu verzichten und die verstärkte
strassenbedingte Aufwendungen reserviert. Der Zollzu- ertragsneutrale Differenzierung im Rahmen des Massnah-
schlag von 30 Rappen pro Liter dagegen ist voll zweckge- menpakets Luftreinhaltung weiterzuverfolgen.
bunden für Strassenaufwendungen einzusetzen.
Der gegenwärtige Preisunterschied zwischen bleifreiem und Schriftliche Erklärung des Bundesrates
bleihaltigem Benzin basiert gemäss Bundesbeschluss über Déclaration écrite du Conseil fédéral
die Differenzierung des Treibstoffzolles vom 22. März 1985 Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu-
auf einer Differenzierung beim Grundzoll. Der Grundzoll wandeln.
wird beim bleihaltigen Benzin etwas angehoben und - um
gesamthaft den gleichen Betrag zu erhalten - beim blei- Präsident: Die Motion Spoerry wird auf Antrag des Bundes-
freien Benzin entsprechend gesenkt. Dieser Vorgang ist für rates verschoben, da sich die Grundlagen für die Behand-
die Bundeskasse ertragsneutral. lung dieses Vorstosses geändert hätten.
Die Absicht des Bundesrates besteht nun bezüglich der Die Motionärin ist mit dieser Verschiebung einverstanden.
weiteren Preisdifferenzierung darin, den Zollzuschlag auf
dem bleifreien Benzin um 5 Rappen zu reduzieren, was eine Verschoben - Renvoyé
Aenderung des Artikels 1 Treibstoffzollgesetz vom 22. März
1985 bedingt. Da keine entsprechende Kompensation beim
bleihaltigen Benzin erfolgt, gehen dem Bundeshaushalt
dadurch 150 Millionen Franken jährlich verloren. #ST# 88.594
Diese Massnahme soll auf längstens vier Jahre befristet sein
und hat in erster Linie den Zweck, die heute überdimensio- Motion Eisenring
nierten Treibstoffzoll-Rückstellungen von rund 2 Milliarden
Franken um ca. 600 Millionen Franken rascher abzubauen Börsengesetzgebung
(vgl. Antwort des Bundesrates auf die Interpellation Aliesch Loi sur les opérations boursières
vom 15. Dezember 1987).
Damit aber wird die vermeintliche Umweltschutzmass-
nahme zum finanzpolitischen Instrument, das umweltpoli-
tisch Bedenken weckt. Zu billiges bleifreies Benzin stimu-
liert den Verbrauch, was auch bei weniger Abgasen nicht Wortlaut der Motion vom 22. September 1988
wünschbar ist. Der Bundesrat wird eingeladen, den Erlass einer eidgenössi-
Aus diesem Grunde sollte entgegen der Absicht des Bun- schen Börsengesetzgebung zu prüfen und dem Parlament
desrates auch eine weitere Preisdifferenzierung ertragsneu- den Entwurf zu einem solchen Gesetz zuzuleiten.
tral über den Grundzoll erfolgen. Für den notwendigen
Abbau der hohen zweckgebundenen Rückstellungen bieten Texte de la motion du 22 septembre 1988
sich andere Möglichkeiten an. Die Kantone haben nach wie Le Conseil fédéral est chargé d'examiner l'adoption d'une
vor grosse strassenbedingte Aufwendungen, und dies nicht loi fédérale sur les opérations boursières et d'en soumettre
zuletzt im Bereich des Umweltschutzes. Man denke nur an le projet au Parlement.
Lärmschutzmassnahmen. Der Nachweis ist leicht zu erbrin-
gen, dass diese Aufwendungen die heutigen Beiträge des Mitunterzeichner - Cosignataire: Keine - Aucun
Bundes aus den Treibstoffzollgeldern übersteigen. Zum Teil
müssen notwendige Massnahmen zurückgestellt werden, Schriftliche Begründung - Développement par écrit
weil die freien Steuermittel der Kantone dafür nicht verfüg- In den letzten Jahren haben sich auf den internationalen
bar sind. Deshalb wird von den Kantonen nicht verstanden, Finanzmärkten bedeutende Aenderungen durchgesetzt. Die
dass der Bundesrat die bisher zusätzlich ausbezahlten Finanzierung der Expansion zahlreicher privater und öffent-
Treibstoffzollgelder von 150 Millionen Franken jährlich strei- licher nationaler Wirtschaften erfolgte über Aktien- und
chen will und mit diesem Betrag lieber den Automobilisten Obligationenemissionen. Anderseits haben auch die Anle-
zu billigerem Treibstoff verhilft. gerbedürfnisse institutioneller und privater Anleger eben-
Der Bundesrat wird daher beauftragt, die gegenüber heute falls eine bedeutende Wandlung und starke Ausweitung
weitergehende Preisdifferenzierung zwischen bleifreiem erfahren.
und bleihaltigem Benzin wie bisher über den Grundzoll Die schweizerischen Börsen genossen bislang national und
vorzunehmen und damit die Gesamteinnahmen konstant zu international eine hohe Wertschätzung. Der auch für den
halten. Fiskus ertragsstarke Schweizer Finanzplatz lag zu einem
17. März 1989 N 579 Motion Frey Walter
recht beachtlichen Teil im Anlage- und Börsengeschäft. Die schaffen werden soll. Die Empfehlungen der Gruppe werden
Schweizer Börsen genossen allgemein den Ruf, liberal, dem Bundesrat u.a. als Grundlage für seinen Entscheid
anpassungsfähig und transparent zu sein. dienen, ob er dem Parlament einen entsprechenden Geset-
Zahlreiche Erscheinungen der letzten Zeit haben keines- zesentwurf zuleiten will.
wegs mehr zur Fortsetzung dieses Kurses beigetragen. Der
Börsenzettel widerspiegelt kaum mehr den ehemals freien Schriftliche Erklärung des Bundesrates
Markt. Eine beachtliche Zahl von Aktientiteln können nicht Déclaration écrite du Conseil fédéral
mehr frei und bedingungslos erworben werden. Die Der vorliegende Vorstoss verlangt die Prüfung einer Mass-
Beschränkung der Handelbarkeit vieler Aktien (Namenstitel nahme und trägt somit das wesentliche Merkmal eines
mit Uebertragungseinschränkungen) ist Tatsache. Die sie- Postulats. Der Bundesrat beantragt daher die Umwandlung
ben schweizerischen Börsenplätze sind nicht in der Lage, der Motion in ein Postulat.
eine übersichtliche, verlässliche, einheitliche und vor allem
konsequent liberale Markt- und Handelsordnung zu erlas- Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
sen. Frei handelbare Titel werden neben Titeln gehandelt,
die nur sehr beschränkt handelbar sind, womit sich für den
potentiellen Anleger zusätzliche Risiken verbinden. Dabei #ST# 88.704
sollten die schweizerischen Börsen generell auf die welt-
weite Liberalisierung dieser Märkte ausgerichtet werden. Motion Frey Walter
Die Börsennotierungen sollten für alle Interessenten ohne
Wenn und Aber verständlich sein, sonst verlieren die Ombudsmann für Baustellen
Schweizer Börsen ihre Bedeutung. auf Nationalstrassen
Die Auseinandersetzungen um Inhaber- und Namensaktien, Chantiers d'autoroutes.
insbesondere als vinkulierte Namensaktien, überschatten
Institution d'un médiateur
insbesondere auch die Reform des Aktienrechts. Es ist
erkennbar, dass es nicht allein um die Rechtsnatur der
Aktientitel und ihrer Verkäufer oder Käufer geht, sondern
um die Handelbarkeit generell. Doch die Handelbarkeit der Wortlaut der Motion vom 26. September 1988
Aktie kann nicht Gegenstand des Aktienrechts sein, sondern Der Verkehrsfluss auf unseren Nationalstrassen wird durch
wäre Gegenstand einer Börsengesetzgebung. die vielen Baustellen zunehmend beeinträchtigt. Diese
In einem solchen Gesetz könnte durchaus auch eine Melde- Beeinträchtigung hat ein nicht länger verantwortbares Aus-
pflicht für den Aufkauf von Aktien ab einer gewissen Grös- mass angenommen. Der Bundesrat wird deshalb beauftragt:
senordnung vorgesehen werden, wenn man dem Aufkauf 1. Im Bundesamt für Strassenbau möglichst rasch einen
bestimmter Gesellschaften aus überzeugenden Gründen Ombudsmann für Baustellen auf Nationalstrassen einzuset-
sollte wehren können. zen und diesem Kompetenzen einzuräumen, um die grösst-
Die Börse kann indessen nicht das Instrument für mehr oder mögliche Effizienz auf Nationalstrassen-Baustellen sicher-
weniger differenzierte Geschäftstätigkeiten und Manager- zustellen.
überlegungen sein: Die Börse hat doch in erster und drin- 2. Die einschlägigen Gesetzgesgrundlagen (Bundesgesetz
gender Weise die Aufgabe, Risikokapital (Aktien) oder über die Nationalstrassen, SR 725.11 ) - falls nötig - entspre-
Finanzierungsmittel (Obligationen) und für diese Titel einen chend zu revidieren.
zuverlässigen und nicht von Willkür beeinflussten Markt zu
schaffen. Titel, die dem freien Markt mehr oder weniger Texte de la motion du 26 septembre 1988
entzogen sind (Vinkulierung von Aktien), sollten eher an die Les nombreux chantiers d'autoroutes entravent de plus en
Vorbörse verwiesen werden. Allein schon dadurch würde plus le trafic dans notre pays. Ces entraves ont pris des
der Aktienmarkt für jedermann transparenter und auch proportions telles, qu'il n'est plus possible d'en maîtriser les
international gültig. effets. C'est pourquoi le Conseil fédéral est chargé:
Wir plädieren für eine einheitliche schweizerische Börsen- 1. d'instituer au plus vite un médiateur préposé aux ques-
ordnung aufgrund eines Bundesgesetzes auch aus Gründen tions de chantiers d'autoroutes au sein de l'Office fédéral
der Gegenseitigkeit. Es ist nicht logisch und schon zu Recht des routes et de lui attribuer des compétences qui lui per-
kritisiert worden, dass schweizerische Unternehmen im Aus- mettent de diriger avec la plus grande efficacité possible les
land ihre Interessen durch den Aufkauf von Aktienpaketen chantiers d'autoroutes; *
unter Nutzung der freien Börsen zwar ausweiten, während 2. de réviser, le cas échéant, les bases légales qui s'y rappor-
die gleichen Gesellschaften ihre eigenen Aktien ganz oder tent (loi fédérale sur les routes nationales, RS 725.11).
doch massgeblich vor einem eventuellen Aufkauf abschir-
men und den Börsenhandel ihrer eigenen Titel sehr Mitunterzeichner- Cosignataires: Allenspach, Berger, Büh-
erschweren. Börse und Börsennotierungen sind nicht die ler, Daepp, Eppenberger Susi, Fischer-Seengen, Friderici,
Instrumente, um ein Management vor einer anderen und Graf, Hänggi, Hari, Hess Otto, Mühlemann, Neuenschwan-
vielleicht besseren Trägerschaft abzuschirmen. Auch wäre der, Reimann Maximilian, Rohrbasser, Rychen, Sager,
es dem Markt nicht abträglich, wenn die Zulassung von Schmidhalter, Schwab, Stucky, Wyss William, Zölch (22)
Titeln zum Börsenhahdel durch objektive Gremien erfolgen
würde. Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Im Hinblick auf die weitere Entwicklung der internationalen Die Staus auf unseren Nationalstrassen haben infolge der
Finanz- und Anlagemärkte hat die Schweiz ein hervorragen- zahlreichen Baustellen ein Ausmass angenommen, das aus
des Interesse an einer klaren und für alle Börsenplätze volkswirtschaftlicher und umweltpolitischer Sicht nicht län-
gleichermassen und vom Grundsatz der Liberalität gekenn- ger tolerierbar ist.
zeichneten Börsenregelung in der Form einer Gesetzge- Die immer zahlreicheren Staus stellen nicht nur eine Nerven-
bung. Der Bundesrat wird daher eingeladen, den Erlass probe für die betroffenen Automobilisten und Lastwagen-
einer solchen Gesetzgebung zu überprüfen. fahrer dar, sie verursachen vor allem unnötige volkswirt-
schaftliche Kosten in Millionenhöhe. Dazu kommt, dass die
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Schadstoffemissionen bei Staus um 49 bis 62 Prozent höher
vom 9. November 1988 liegen als bei flüssigem Verkehr. Der Treibstoffverbrauch
Rapport écrit du Conseil fédéral du 9 novembre 1988 verdoppelt sich bei Staulagen praktisch.
Mit einer Verfügung vom 30. August 1988 hat das Eidgenös- Angesichts der Tatsache, das die Kapazitätsgrenzen unserer
sische Finanzdepartement eine Studiengruppe für das Bör- Nationalstrassen nicht nur während den Wochenenden,
senwesen eingesetzt. Diese Studiengruppe wird auch die sondern auch an gewöhnlichen Wochentagen an den mei-
Frage prüfen, ob ein eidgenössisches Börsengesetz ge- sten Orten erreicht wird, müssen für Unterhalts- und Repara-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Eisenring Börsengesetzgebung
Motion Eisenring Loi sur les opérations boursières
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1989
Année
Anno
Band II
Volume
Volume
Session Frühjahrssession
Session Session de printemps
Sessione Sessione primaverile
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 17
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 88.594
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 17.03.1989 - 08:00
Date
Data
Seite 578-579
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Ref. No 20 017 254
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