Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 88-593 KI-generiert

Blasphemy and Religious Peace in Switzerland: Article 261 Enforcement

Geschäftsnummer VPB 88-593
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The interpellation addressed the issue of blasphemy and the protection of religious peace in Switzerland, particularly in relation to the film "The Last Temptation of Christ." The interpellant argued that the film offended the religious convictions of the majority and that Article 261 of the Swiss Penal Code, which protects religious peace, was inadequately enforced by the courts. He advocated for a strengthening of this article to compel courts to apply it as intended by the legislature. The Federal Council responded that while administrative censorship was a cantonal matter and not federally available, the application of Article 261 rested with the courts. The Council believed that the existing provisions were sufficient to maintain religious peace and that a strengthening of the law was unnecessary, emphasizing the importance of balancing freedom of expression with religious sensitivities.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Art. 29 Absatz, Art. 261 Christ, Art. 261 Volk, Art. 261 StGB; Blasphemy and Religious Peace in Switzerland: Article 261 Enforcement: He advocated for a strengthening of this article to compel courts to apply it as intended by the legislature. The Federal Council responded that while administrative censorship was a cantonal matter and not federally available, the application of Article 261 rested with the courts. The Council believed that the existing provisions were sufficient to maintain religious peace and that a strengthening of the law was unnecessary, emphasizing the importance of balancing freedom of expression with religious sensitivities.

Schlagwörter

KI-generiert
protestantisches Kirchenrecht Meinungsäusserungsfreiheit Vollstreckung Schutz der Grundrechte Glaubens- und Gewissensfreiheit Glaubenskrieg

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
Art. 29 Absatz
Art. 261 Christ
renforcer la disposition de l'article 261 du code pénal suisse setzbuches, die das Bundesgericht zur Anwendung dieser
Art. 261 Volk
renforcer la disposition de l'article 261 du code pénal suisse setzbuches, die das Bundesgericht zur Anwendung dieser
Art. 261 StGB
Cited by the interpellant as a provision that should be strengthened to protect religious peace, and discussed by the Federal Council regarding its application by courts.
KI-generiert

Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Art. 261 StGB

Cited by the interpellant as a provision that should be strengthened to protect religious peace, and discussed by the Federal Council regarding its application by courts.

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Volltext

29. November 1988 771 Interpellation Schönenberger

eine Registrierung in der Schweiz ein qualifizierter Ausweis er bereit sei, den Vorstoss als Postulat entgegenzunehmen.

über die Tauglichkeit oder Untaugliehkeit eines pharmazeu- Der Inhalt der Motion lautet: «Der Bundesfat wird ersucht,

tischen Präparates ist. den eidgenössischen Räten eine Verfassungsänderung zu

Ein zweiter Punkt: Wir haben nach jahrelangen, mühsamen unterbreiten, welche die Heilmittelkontrolle dem Bund über-

Arbeiten nun ein neues Konkordat auf die Beine gestellt. trägt.» Auch mit der Umwandlung in ein Postulat wird diese

Herr Bundesrat Cotti hat durchaus zutreffend gesagt- wenn Zielsetzung nicht geändert, weil im Artikel 29 Absatz 2 unse-

ich ihn richtig verstanden habe -, dass man diesem neuen res Geschäftsreglementes festgehalten ist: «Das Postulat

Konkordat nun zuerst die Chance der Umsetzung und die beauftragt den Bundesrat, zu prüfen, ob ein Gesetzes- oder

Chance der Bewährung im neuen Kleid geben muss. Beschlussentwurf vorzulegen oder eine Massnahme zu tref-

Eine dritte Bemerkung : Die IKS arbeitet trotz ihrer intensiven fen sei....» Wir haben festgestellt, dass eine Verfassungsän-

Tätigkeiten kostengünstig, weil sie eine echt schweizerische derung nicht notwendig sei. Sie ist weder nötig noch richtig.

Mischung von hauptamtlichen Mitarbeitern und von Miliz- Aber auch eine Gesetzesänderung drängt sich nicht auf.

kräften ist, und zwar von Milizkräften aus allen zuständigen Herr Kollege Miville hat ganz konkret eine Verfassungsände-

Fakultäten des Landes. rung verlangt. Meiner Meinung nach ist es, auch in der Form

Ich würde daher meinen, dass eine Aenderung in der sachli- eines Postulats, gar nicht möglich, diesem Anliegen zu

chen Zuständigkeit zwischen den Kantonen und dem Bund entsprechen. Ich bitte Sie, im Interesse einer sauberen

in der Trägerschaft der schweizerischen Heilmittelkontrolle Gesetzgebungsarbeit sowohl die Motion als auch das Postu-

abzulehnen ist und dass das Werk der Kantone, das über lat abzulehnen.

75 Jahre alt ist, weitergeführt werden muss, weitergeführt

werden soll. Miville: Die Ausführungen insbesondere von Herrn Gautier

Ich muss Ihnen auch sagen, dass es mir nicht überzeugend und von Herrn Huber haben mich zusätzlich davon über-

scheint, den Hormonskandal in der Bundesrepublik zeugt, dass hier nicht die den Bundesrat unmittelbar ver-

Deutschland als Argument für eine Aenderung in der pflichtende Motion das taugliche Mittel ist, sondern dass der

Zuständigkeit zwischen Bund und Kantonen zu bemühen. Sache mit einem Postulat Genüge getan werden kann. Das

Diesen Hormonskandal haben wir vor vielen Jahren schon Postulat an sich möchte ich aufrechterhalten, trotz der

einmal gehabt. Wir haben uns damals in den Kantonen entstandenen juristischen Unstimmigkeit, die üblicherweise

durchgesetzt, nicht so sehr in Zusammenarbeit mit der IKS in unserem Rate eine grosse Rolle spielt. Ich bitte Sie, dem

als vielmehr in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Postulat zuzustimmen, weil die von mir angesprochene Pro-

Veterinäramt und dem Bundesamt für Gesundheitswesen, blematik besteht. Es ist nur die Frage, welcher Seite man

die damals ebenfalls Zuständigkeiten in diesen Bereichen glaubt. Herr Jagmetti, Sie haben schon recht. Es ist für den

für sich verlangt hatten. Aussenstehenden schwierig, das zu beurteilen. Ich

Ich bin der Meinung, dass auch das Postulat abgewiesen entnehme einem Bericht des kantonalen Veterinäramtes des

werden soll. Grenzkantones Basel-Stadt an das kantonale Sanitätsdepar-

tement, dass an der Landesgrenze keine Heilmittelkontrolle

Frau Weber: Ich bitte Sie, das Postulat zu unterstützen. Ich bestehe (Ausnahme Betäubungsmittel). «Die Heilmittelkon-

habe vor zehn Jahren die Situation sehr genau verfolgt. Ich trolle ist ja den Kantonen übertragen. Die Untersuchungs-

war von Konsumentenseite ungefähr an vorderster Stelle, möglichkeiten der Heilmittelkontrolle nach heutiger Organi-

die Bauern nannten mich damals «Hormonika». sation sipd äusserst eingeschränkt. Die kantonalen bzw.

Seit zwanzig Jahren gibt es ein Gesetz, das die Hormonan- regionalen Kontrollstellen verfügen über keine Laborato-

wendung bei der Mast verbietet. Ich möchte den Bundesrat rien, und die Untersuchungskapazitäten der IKS sind durch

darauf hinweisen, dass es in einer Notsituation für den Bund eigene Aufgaben mehr als erschöpft. Im Falle des Verdachts

tatsächlich schwierig ist zu handeln. Der Bund hat heute im auf missbräuchliche Verwendung von Hormonen, Antibio-

Grunde genommen in einem Missbrauchsfall sehr wenig tika, Sedativa und Antiparasitika müsste die Heilmittelkon-

Möglichkeiten, Einfluss zu nehmen. Er ist im Gegenteil auf trolle der Lebensmittelkontrolle wenigstens die Nachweis-

den Goodwill der Kantone und deren Kantonschemiker methode zur Verfügung stellen können.» Ich bitte Sie einzu-

angewiesen. Ich spreche aus Erfahrung. sehen, dass hier eine Problematik vorliegt, die eine zusätzli-

Vor zehn Jahren wurden in den Kantonen ganz unterschied- che und verschärfte Kontrolle durch die Bundesinstanzen

liche Grenzwerte festgelegt. Ich kann mich an eine eigentli- verdienen würde.

che Kälberwanderung in den Kantonen erinnern, die damals Stimmen Sie bitte dem Postulat zu!

stattgefunden hat. Der Bund konnte nicht eingreifen. Des-

halb bin ich der Meinung, dass diese Motion, überwiesen in

Form eines Postulates, für den Bund sicher positiv wäre. Ein Abstimmung - Vote

eidgenössisches Gesetz besteht also, aber eine echte, gute

Handhabung durch den Bund ist praktisch nicht möglich, Für die Ueberweisung als Postulat 14 Stimmen

und ich finde es wichtig, dass der Bund für Missbrauchsfälle Dagegen 24 Stimmen

gestärkt wird.

In diesem Sinne bitte ich Sie, das Postulat zu unterstützen.

Jagmetti: Für den Laien ist diese Diskussion nicht ganz #ST# 88.593

leicht nachvollziehbar, weil er davon ausgeht, Hormone in

Lebensmitteln seien eine lebensmittelpolizeiliche Frage und Interpellation Schönenberger

keine Heilmittelfrage. Für die Lebensmittelpolizei ist der

Bund zuständig. Sie erfordert keine Verfassungserweite-

Schutz des religiösen Friedens

rung, vielleicht eine Gesetzesänderung. Warum man wegen Protection de la paix religieuse

der Hormone in Lebensmitteln die ganze Heilmittelkontrolle

dem Bund übertragen soll, habe ich noch nicht ganz ver-

standen. Ich wäre dankbar für eine Aufklärung.

Danioth: Der letzte Hormonskandal hat gezeigt, dass die IKS Wortlaut der Interpellation vom 21. September 1988

und vor allem die kantonalen Stellen an der Front durchaus Mit dem Film «Die letzte Versuchung Christi» wird dieser

praxisorientiert und rasch gehandelt haben. Man gewann Tage in Schweizer Kinos erneut ein gotteslästerliches Elabo-

aus der Darstellung am Fernsehen sogar den Eindruck, dass rat unter dem Deckmantel künstlerisch-freiheitlichen Schaf-

die Kantone dazu eher in der Lage seien als gewisse Bun- fens angeboten. Damit wird die religiöse Ueberzeugung der

desstellen. Mir geht es mit meinem Votum um folgendes: Mehrheit des Schweizervolks verletzt und der Lächerlichkeit

Der Bundesrat hat durch den Vertreter des EDI erklärt, dass preisgegeben.

Interpellation Schönenberger 772 29 novembre 1988

Ich frage daher den Bundesrat an: Herr Bundesrat, wie lange müssen wir noch zuwarten, bis

1. Wie stellt sich der Bundesrat zu solchen Machenschaften, dieser Artikel wieder Geltung erhält? Ich bin der Auffassung,

und wie gedenkt er, gegen solche Uebelstände vorzugehen ? dass auch die Christen das Anrecht auf den in der Verfas-

2. Ist der Bundesrat nicht auch der Auffassung, dass die sung gewährleisteten Schutz haben. Sie werden mir sagen,

Strafbestimmung des Artikels 261 StGB zum Schutz des Filmzensur sei Sache der Kantone, und es stehe jedem, der

religiösen Friedens entschieden zu verschärfen ist? sich in seiner Glaubensüberzeugung verletzt fühle, frei,

Strafanzeige gegen die Verantwortlichen einzureichen. Sie

Texte de l'interpellation du 21 septembre 1988 wissen aber - wie ich - um die Wirkung dieser Mittel. Das

Avec la sortie prochaine du film «La dernière tentation du Bundesgericht hat bekanntlich nicht den Mut, Artikel 261

Christ» sur les écrans suisses, on cherche une nouvelle fois des Strafgesetzbuches in dem vom Gesetzgeber gewollten

à présenter, sous le couvert de la liberté d'expression artisti- Sinn anzuwenden. Ich habe dies bereits in meinem letzten

que, un produit blasphématoire, qui offense les convictions Vorstoss gegen den^Film «Das Gespenst» ausführlich

religieuses de la majorité des citoyens suisses et les tourne begründet. Ich verzichte hier auf eine Wiederholung.

en dérision. Damit ist aber letztlich auch die Frage der Filmzensur m

C'est pourquoi je demande au Conseil fédéral: Frage gestellt, denn: Wer will sich schon aufs blanke Eis

1. Quelle est la position du Conseil fédéral face à de tels wagen, wenn er weiss, dass ihm kein Schutz zuteil wird?

procédés et que pense-t-il entreprendre contre cet abus? Meines Erachtens bleibt daher keine andere Lösung als eine

2. Le Conseil fédéral n'est-il pas aussi d'avis qu'il faudrait entschiedene Verschärfung des Artikels 261 des Strafge-

renforcer la disposition de l'article 261 du code pénal suisse setzbuches, die das Bundesgericht zur Anwendung dieser

relative à la sauvegarde de la paix religieuse? Bestimmung zwingt.

Lassen Sie mich mit einem Zitat schliessen, nicht mit einem

Zitat eines Kirchenmannes, sondern - ich tue das all jenen,

Mitunterzeichner - Cosignataires: Affolter, Béguin, Cottier, die mich belächeln, zuliebe - mit einem Zitat des erklärten

Danioth, Delalay, Dobler, Gautier, Hefti, Jagmetti, Jelmini, Atheisten Michail Gorbatschow, der in seiner «Perestroika»

Küchler, Kündig, Lauber, Meier Hans, Reichmuth, Reymond, auf Seite 271 über der europäischen Kultur eine ernsthaft

Ruesch, Schmid, Simmen, Uhlmann, Villiger, Weber, Zieg- drohende Gefahr sieht und erklärt: «Man kann sich in der

ler, Zimmerli, Zumbühl (25) Tat wundern, dass eine starke, zutiefst intelligente und von

Natur aus humane europäische Kultur zurückweicht vor

dem primitiven Trubel von Gewalt und Pornographie und

Schönenberger: In der Frühjahrssession 1987 habe ich in der Flut von billigen Gefühlen und niedrigen Gedanken.»

diesem Saal den Film «Das Gespenst» von Herbert Achtern- Einen unverfänglicheren Zeugen für meine Ausführungen

busch beanstandet und insbesondere dem Bundesgericht könnte ich Ihnen wohl kaum vorstellen. So bitte ich Sie, Herr

vorgeworfen, seine Aufgabe nicht wahrgenommen und Arti- Bundesrat, meine in der Interpellation gestellten Fragen zu

kel 261 des Strafgesetzbuches falsch ausgelegt zu haben. beantworten.

Von dem damals Gesagten nehme ich kein Wort zurück.

Heute bringe ich meine Kritik am Scorsese-Film «Die letzte Bundesrat Cotti: Es hat wirklich diesen Film gebraucht,

Versuchung Christi» an. Ich habe mir diesen Film ange- ' damit Herr Schönenberger zu einem Zitat von Gorbatschow

schaut und bin zutiefst davon überzeugt, dass er die Glau- gelangen konnte. Das ist aber das einzige, was ich zu dieser

bensüberzeugung der Mehrheit des Schweizervolkes ver- Frage mit einem Lächeln sage. Sie werden mir aber erlau-

letzt. Die Pseudotheologen verteidigen ihn zwar mit dem ben, mit einer so leichten Einführung das Thema anzu-

Hinweis auf seinen angeblich künstlerischen Wert und mit packen.

der scheinheiligen Darlegung, er befasse sich mit dem Die materiellen Inhalte Ihrer Ausführungen, Herr Schönen-

Leben Jesu, der ja schliesslich auch das Recht gehabt habe, berger, enthalten über unsere kulturgeschichtliche Entwick-

ein Mann zu sein. Dieser Film ist nichts anderes als eine lung einige Aussagen, die uns alle zum Nachdenken führen

einzigartige Blasphemie, d. h. eine Gotteslästerung. Chri- müssten. Zum Film selber, den ich nicht gesehen habe und

stus wird als armseliger Schwächling dargestellt, der seine über den ich mir kein Urteil anmasse, aber vor dessen Inhalt

Botschaft und Mission nicht versteht und von Judas Ischa- ich genau so Schaudern empfinde wie Sie, sagt man auch -

riot, als seinem engsten und vertrautesten Berater, geleitet entgegen der Meinung der von Ihnen zitierten Theologen -,

und gelenkt wird. Weiter zeigt er Christus in einer halbstün- er sei sogar künstlerisch ausserordentlich diskutabel. In

digen Träumerei als Mann, der mit Maria Magdalena, seiner allen diesen Fragen gehe ich mit Ihnen absolut einig.

Frau, sexuelle Beziehungen pflegt, der nach dem Tod von Die Frage ist jene der - das haben Sie schon in Ihrer

Maria Magdalena in seiner Phantasie Maria, die Schwester Feststellung erwähnt - allfälligen positiv-rechtlichen Sank-

der Martha, heiratet und darauf mit Martha die Ehe bricht. tion solcher Werturteile. Sie wissen, dass wir auf Bundes-

Die christlichen Grundwahrheiten werden völlig verzeichnet ebene über keine Möglichkeit verfügen, irgendwelche admi-

und verfälscht wiedergegeben und damit in hohem Masse nistrative Zensur festzulegen. Das ist auch richtig so. In

verspottet. einem Land, wo die Sensibilitäten an sich so verschieden

Wir stehen heute leider vor der Tatsache, dass wir jede sind, ist es normal, dass dieses Gebiet, nämlich die admini-

Dreckerei und jede Schmiererei hinnehmen, in der Meinung, strativ-präventive Zensur, Sache der Kantone bleibt.

das widerspiegle unsere Aufgeschlossenheit in religiösen In der Tat stellt man fest, dass die allermeisten Kantone

Dingen. Aber geht es denn, dass wir den Gottessohn ver- inzwischen entweder schon aufgrund ihrer Gesetzgebung

spotten lassen, selbst, wenn es auch unter dem Deckmantel oder mindestens in der Praxis die präventive Zensur so gut

künstlerisch-freiheitlichen Schaffens geschieht? wie nicht mehr anwenden. Darüber habe ich keine Kommen-

Ich danke den fünfundzwanzig Mitunterzeichnern meiner tare zu geben.

Interpellation, die diese Frage verneint haben. Wir scheinen Es gibt aber noch die strafrechtliche Sanktion, die unseren

tatsächlich kapituliert zu haben. Wie könnten wir es sonst Gerichten übertragen ist. Eine spezifische strafrechtliche

hinnehmen, dass eine schweizerische Boulevardzeitung das Massnahme betrifft den von Ihnen erwähnten Artikel 261

Volk täglich mit Sexgeschichten vollstopft, aber in ein Weh- des Strafgesetzbuches. Diesen Artikel, Herr Schönenberger,

geschrei ausbricht, wenn ein fehlgeleiteter Leser gegen die haben die Gerichte anzuwenden. Zur Anwendung durch die

Würde der Frau verstösst? Wie könnten wir es hinnehmen, Gerichte, die Sie zum Teil bis auf Bundesebene beanstandet

dass unser Fernsehen in frivolster Art und Weise eine haben, möchte sich der Bundesrat ebenfalls nicht äussern.

geschmacklose Sexsendung ausstrahlt, den Papst in undif- Eines scheint dem Bundesrat trotz dieses bedauerlichen

ferenzierter Art und Weise als Buhmann abstempelt und Vorfalles objektiv nicht notwendig: eine Verschärfung von

eine ganze Volksgruppe der Lächerlichkeit preisgibt? Arti- Artikel 261 StGB mit der Zielsetzung, den öffentlichen Frie-

kel 49 der Bundesverfassung lautet: «Die Glaubens- und den in Glaubenssachen zu gewährleisten. Wir glauben, dass

Gewissensfreiheit ist unverletzlich.» der religiöse Frieden oder der öffentliche Frieden in Glau-

29. November 1988 773 Interpellation Jaggi

benssachen zum Glück in diesem Lande seit Jahren gewähr- gliedschaft der vier erwähnten Dachorganisationen bei der

leistet ist, trotz der Vorfälle, die Sie erwähnen. Wir sind auch Schweizerischen Bundesfeierspende und der Tatsache,

der Auffassung, dass die heute zur Verfügung stehenden dass sie einmal mehr als einzige Nutzniesser eines Beitrags

Mittel ausgeschöpft werden müssen, um allfällige uner- zugunsten «der Frau im Dienste des Volkes» sind?

wünschte Auswüchse zu bekämpfen.

Dass diese Frage allerdings mit den allgemeinen Problemen Texte de l'interpellation du 6 octobre 1988

der Meinungs-, Glaubens- und Gewissensfreiheit in Verbin- Lors de sa 78e Assemblée générale, tenue le 28 mars 1988 à

dung steht und dass man die beiden Interessen immer Sarnen, l'Association du Don suisse de la Fête nationale a

wieder gegeneinander abwägen muss, ist dem Bundesrat décidé de consacrer le produit de la vente des insignes du

klar. Zweifelsohne glaubt er, dass Vorführungen von Filmen 1er août 1989 et des timbres-poste Pro Patria 1989 au sou-

wie jenem, den Sie erwähnt haben, nicht dazu führen dür- tien financier de «La femme au service du peuple», déjà

fen, verstärkte gesetzliche Massnahmen einzuführen, die bénéficiaire d'une contribution analogue en 1970 et 1979.

sich objektiv aufgrund einer allgemeinen Beurteilung der Ainsi, l'Aide suisse aux mères recevra la moitié du montant

gesellschaftlichen Lage nicht aufdrängen. attendu (soit plus de 3 millions de francs), tandis que l'autre

Persönlich bin ich der Auffassung, dass die Freiheit und der moitié sera partagée entre une Communauté de travail pour

Pluralismus in diesem Lande oft auch Kosten erfordern, die les questions de formation et de profession d'une part, et

der einzelne oder sogar Gruppen zu tragen haben. Ich bin d'autre part quatre organisations faîtières soit: l'Alliance des

sogar der Auffassung, hätte man über diesen Film etwas sociétés féminines suisses, la Fédération suisse des femmes

weniger gesprochen, hätten ihn wahrscheinlich auch weni^ protestantes, la Ligue suisse des femmes catholiques et la

ger Leute besucht. Société d'utilité publique des femmes suisses.

Ich glaube, dass dadurch wider Willen für einen wertlosen Le Conseil fédéral, auquel il revient chaque année de confir-

Film gar manche Propaganda gemacht worden ist. mer le choix du Don suisse de la Fête nationale, est prié de

répondre aux questions suivantes:

Schönenberger: Ich freue mich, dass Herr Bundesrat Cotti . - Est-il juste que seules les quatre organisations faîtières

materiell mit mir einig geht in der ganzen Angelegenheit der . précitées méritent un soutien pour leur action en vue d'en-

Beurteilung des Filmes. Ich bin zutiefst befriedigt darüber, courager les femmes à prendre des responsabilités publi-

dass der Bundesrat hier ein klares Wort gesprochen hat. Ich ques et à accomplir des tâches à titre bénévole?

bin daher in bezug auf die erste Frage befriedigt. - L'Association suisse pour les droits de la femme ne contri-

In bezug auf die zweite Frage bin ich natürlich nicht befrie- bue-t-elle pas au moins aussi efficacement à inciter les

digt. Das ist ganz klar. Ich würde sagen, wenn der religiöse femmes à s'engager au service de la collectivité?

Friede in der Schweiz herrscht oder gewährleistet ist, dann - Faut-il établir un lien entre la qualité de membre collectif

nur deswegen, weil man es einem grossen Volksteil einfach de l'Association du Don suisse de la Fête nationale que

zumutet, sich laufend beleidigen zu lassen. Hier hätte mei- revêtent les quatre organisations faîtières précitées, et le fait

nes Erachtens eben der Gesetzgeber die Aufgabe, die qu'elles se trouvent seules bénéficiaires, une fois de plus,

Bestimmung zu verschärfen und das Bundesgericht zu d'une subvention au titre de «La femme au service du

zwingen, im Sinne des Gesetzgebers Recht zu sprechen. peuple»?

Mme Jaggi: Depuis plus d'un siècle, le 1er août est jour de

la Fête nationale. Depuis 1910, ce jour est aussi l'occasion,

#ST# 88.773 pour le peuple suisse, de manifester sa solidarité envers

diverses causes sociales et culturelles et d'appuyer concrè-

Interpellation Jaggi tement les organisations d'importance nationale qui servent

Bundesfeierspende 1989 ces mêmes causes.

Il est bien connu que le soutien concret du peuple suisse à

Don suisse ces causes peut se faire par l'achat d'insignes et depuis

de la Fête nationale 1989 1938, par l'achat de timbres-poste avec supplément. C'est la

fameuse série d'été des timbres Pro Patria, émise conformé-

ment à l'ordonnance du 19 février 1975 concernant l'émis-

sion de timbres-poste spéciaux par l'Entreprise des PTT.

Le Don suisse de la Fête nationale, qui est une association

Wortlaut der Interpellation vom 6. Oktober 1988 au sens des articles 60 et suivants du code civil, tire la quasi

Am 28. März hat die Schweizerische Bundesfeierspende an totalité de ses revenus du produit de la vente des insignes

ihrer 78. Generalversammlung in Samen beschlossen, wie (un tiers du total environ) et des timbres Pro Patria (environ

schon in den Jahren 1970 und 1979 mit dem Verkaufserlös deux tiers du total de ces recettes).

des 1. August-Abzeichens 1989 und der Pro Patria Briefmar- Après diverses déductions dûment prévues dans une

ken 1989 «Die Frau im Dienste des Volkes» zu unterstützen. convention signée par l'Association du Don national suisse

Die Hälfte des erwarteten Betrages (mehr als 3 Millionen avec l'Entreprise des PTT, convention entrée en vigueur le

Franken) wird an die Schweizerische Mütterhilfe gehen, die 17 mars 1978 avec l'approbation du Département fédéral

andere Hälfte wird aufgeteilt zwischen einer Arbeitsgemein- des transports et communications et de l'énergie, il reste,

schaft für hauswirtschaftliche Bildungs- und Berufsfragen bon an mal an, des recettes nettes de l'ordre de 3 à 4 mil-

einerseits und vier Dachorganisationen anderseits (Bund lions à distribuer, très exactement 4 115 805,72 francs pour

schweizerischer Frauenorganisationen, Evangelischer Frau- 1987. Cette distribution se fait à raison d'un quart environ

enbund der Schweiz, Schweizerischer Katholischer Frauen- par versement à trois fonds culturels, «de secours» et pour

bund und Schweizerischer Gemeinnütziger Frauenverein). la protection des monuments historiques; les trois quarts

Da der Bund jedes Jahr die Zweckbestimmung der Schwei- vont à une ou plusieurs oeuvres d'importance nationale qui

zerischen Bundesfeierspende genehmigen muss, bitten wir servent les causes culturelles et sociales précitées.

ihn, folgende Fragen zu beantworten: Cette dernière affectation représentait à elle seule 4 millions

- Ist es gerechtfertigt, dass nur die vier erwähnten Dachor- par an dans les années 80 à 82, et recueille encore plus de

ganisationen Unterstützung verdienen für ihre Arbeit, die 3 millions par an malgré une baisse régulière des recettes

Frauen zu ermuntern, öffentliche Aufgaben zu übernehmen ces dernières années.

und gemeinnützige Arbeit zu leisten? Pour les subsides financés par prélèvement sur les trois

- Trägt der Schweizerische Verband für Frauenrechte nicht fonds précités, le comité central de l'association décide

mindestens ebenso wirkungsvoll dazu bei, die Frauen für définitivement. Il s'agit de montants dont chacun ne dépasse

den Dienst an der Allgemeinheit.zu motivieren? guère 20 000 francs pour un total supérieur au demi-million.

- Besteht ein Zusammenhang zwischen der Kollektivmit- Pour la principale attribution de l'année, soit 3,2 millions en

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Schönenberger Schutz des religiösen Friedens

Interpellation Schönenberger Protection de la paix religieuse

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1988

Année

Anno

Band IV

Volume

Volume

Session Wintersession

Session Session d'hiver

Sessione Sessione invernale

Rat Ständerat

Conseil Conseil des Etats

Consiglio Consiglio degli Stati

Sitzung 02

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 88.593

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 29.11.1988 - 08:00

Date

Data

Seite 771-773

Page

Pagina

Ref. No 20 017 089

Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung.

Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale.

Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.