Radioactive Waste Disposal Project "Gewähr 85" and Nuclear Power Plant Licenses
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe government addressed an interpellation concerning the "Gewähr 85" project for radioactive waste disposal, where the proof of concept for disposal and safety had been established for low and intermediate-level waste, and safety for high-level waste, but not a suitable site. The government explained that operating licenses for nuclear power plants would remain valid until a final decision on disposal, as withdrawing them would be disproportionate given the progress made and international comparisons. They clarified that while a new deadline was not set due to the long timeframe required for site investigation, research would continue under specified conditions, and the safety proofs were based on realistic assumptions, not vague notions.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 66 al. 1 LTF; Radioactive Waste Disposal Project "Gewähr 85" and Nuclear Power Plant Licenses: The government explained that operating licenses for nuclear power plants would remain valid until a final decision on disposal, as withdrawing them would be disproportionate given the progress made and international comparisons. They clarified that while a new deadline was not set due to the long timeframe required for site investigation, research would continue under specified conditions, and the safety proofs were based on realistic assumptions, not vague notions.
Schlagwörter
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertCited in the dispositive for the allocation of costs.
Volltext
16. Dezember 1988 N 1959 Interpellation Mauch Ursula
1991 sowie nach den gemäss Voranschlag und Finanzplan 6. Wie ist es zu verstehen, dass der Bundesrat das Projekt
verfügbaren Mitteln zugeteilt. «Gewähr 85» recht positiv bewertet, gleichzeitig aber für die
6. Im Rahmen des Möglichen grundsätzlich ja. Einzelheiten hochradioaktiven Abfälle die Untersuchung auch anderer
können erst beurteilt werden, wenn ein konkretes Projekt geologischer Formationen fordert?
vorliegt. 7. Bedarf es nicht einer klaren Begründung gegenüber der
7. Die Beiträge werden nach erfolgter Prüfung gestützt auf Oeffe.ntlichkeit, wieso entgegen den Verfügungen des EVED
das vom Bundesrat genehmigte Hauptstrassen-Mehrjahres- vom 29. September 1978 und vom 15. Februar 1984 und
programm 1988-1991 sowie nach den gemäss Voranschlag entgegen den Versprechen des Bundesrats im Vorfeld der
und Finanzplan verfügbaren Mitteln zugesichert. Ausserdem Abstimmung über die Atominitiative von 1979 die Betriebs-
ist es nicht möglich, mehr Bundesbeiträge zu leisten, wenn bewilligungen für die Atomkraftwerke weiterhin in Kraft blei-
der Kanton das Projekt wegen dem Kantonsanteil zurück- ben, obwohl kein Projekt vorliegt und auch in absehbarer
stellen muss. Zeit kein Projekt vorliegen wird, das für die sichere, dau-
ernde Entsorgung und Endlagerung radioaktiver Abfälle
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- Gewähr bietet?
rates teilweise befriedigt.
Texte de l'interpellation du 21 septembre 1988
Dans sa décision du 3 juin 1988 relative au projet «Garantie
85», le Conseil fédéral constate qu'on a fourni la preuve de
#ST# 88.587 la possibilité d'éliminer les déchets faiblement et moyenne-
ment radioactifs, ainsi que la preuve de la sécurité en ce qui
Interpellation Mauch Ursula concerne les déchets hautement radioactifs, mais pas la
preuve de l'existence d'un emplacement approprié. En
Projekt »Gewähr» outre, les autorisations d'exploitation restent valables pour
Projet «Garantie» toutes les autres centrales nucléaires jusqu'à ce que le
Conseil fédéral prenne une nouvelle décision. Me référante
la décision du 3 juin, je pose les questions suivantes:
1. Les autorisations d'exploitation restant-valables jusqu'à la
nouvelle décision du Conseil fédéral, soit pour une durée
Wortlaut der Interpellation vom 21. September 1988 indéterminée, et, d'autre part, la décision du DFTCE du
Im Beschluss vom 3. Juni 1988 stellt der Bundesrat in bezug 29 septembre 1978 prévoyant simplement une prorogation
auf das Projekt «Gewähr 85» fest, dass für die schwach-und raisonnable du délai, qui est d'ailleurs expiré depuis 1985,
mittelradioaktiven Abfälle der Entsorgungsnachweis und für comment le gouvernement justifie-t-il l'inobservation de
die hochradioaktiven Abfälle der^Sicherheitsnachweis, nicht cette décision? Quand et dans quelles conditions a-t-il l'in-
aber der Standortnachweis erbracht seien. Zudem werden tention de prendre une décision?
bis zu einem weiteren Entscheid des Bundesrates die 2. En ce qui concerne les déchets faiblement et moyenne-
Betriebsbewilligungen für alle Atomkraftwerke in Kraft ment radioactifs, la démonstration de la possibilité de les
belassen. Im Zusammenhang mit diesem Beschluss stelle éliminer sur l'emplacement type de l'Oberbauenstock a été
ich dem Bundesrat folgende Fragen: faite. Comment peut-on concilier cela avec la décision du
1. Die Betriebsbewilligungen bleiben bis zu einem weiteren Conseil fédéral du 29 avril 1981 relative à l'autorisation d'ex-
Entscheid des Bundesrates, also unbefristet, in Kraft. Die ploiter la centrale nucléaire de Gösgen? On y réclame
Verfügung des EVED vom 29. September 1978 sieht ledig- expressément un projet d'entreposage final, soumis à une
lich eine angemessene Verlängerung der Frist vor, die aber autorisation générale et devant être examiné en procédure
bereits 1985 abgelaufen ist. Wie begründet der Bundesrat d'autorisation.
die Missachtung dieser Verfügung? Wann und unter wel- 3. Tant les décisions des 29 septembre 1978 et 15 février
chen Voraussetzungen gedenkt er zu entscheiden? 1984 du DFTCE que l'arrêté fédéral du 6 octobre 1978 con-
2. Für die schwach- und mittelradioaktiven Abfälle ist der cernant la loi sur l'énergie atomique exigent un projet
Entsorgungsnachweis aufgrund des Modellstandorts Ober- offrant toute garantie pour une élimination et un entrepo-
bauenstock erbracht worden. Wie ist dies mit dem sage final, durables et sûrs, des déchets radioactifs. Dans sa
Entscheid des Bundesrates vom 29. April 1981 zur Betriebs- décision du 3 juin 1988, le Conseil fédéral ne parle que de la
bewilligung für das Atomkraftwerk Gösgen zu vereinbaren? preuve de la possibilité d'éliminer les déchets. Comment
Darin wird ausdrücklich ein Projekt für die Endlagerung faut-il interpréter la référence à des notions aussi diverses?
gefordert, welches einer Rahrnenbewilligung bedarf und im Ne court-on pas le risque d'atténuer la force de la garantie et
entsprechenden Bewilligungsverfahren zu prüfen ist. de son introduction dans la nouvelle loi sur l'énergie nuclé-
3. In den Verfügungen des EVED vom 29. September 1978 aire?
und vom 15. Februar 1984 sowie im Bundesbeschluss zum 4. La constatation selon laquelle la preuve de la possibilité
Atomgesetz vom 6. Oktober 1978 wird ein Projekt gefordert, d'éliminer les déchets faiblement et moyennement radioac-
welches für die dauernde, sichere Entsorgung und Endlage- tifs a été apportée signifie-t-elle que la CEDRA peut renon-
rung der radioaktiven Abfälle Gewähr bietet. In seinem cer à la recherche, exigée le 30 septembre 1985 par le
Beschluss vom 3. Juni 1988 spricht der Bundesrat nur noch Conseil fédéral, d'un quatrième emplacement?
von Entsorgungsnachweis. Wie ist die Verwendung dieser 5. Que vaut la preuve de la sécurité pour les déchets haute-
sehr unterschiedlichen Begriffe zu verstehen? Wird damit ment radioactifs lorsqu'elle repose sur des hypothèses si
ein Präjudiz geschaffen für eine Verwässerung des Gewähr- fragiles qu'il a été impossible, jusqu'ici, de trouver un empla-
begriffs und dessen Festschreibung im neuen Kernenergie- cement convenable pour l'entreposage final? Toute preuve
gesetz? de la sécurité n'est-elle pas liée inéluctablement à un empla-
4. Bedeutet die Feststellung, der Entsorgungsnachweis für cement?
die schwach- und mittelradioaktiven Abfälle sei erbracht, 6. Comment comprendre le fait que le Conseil fédéral juge
dass die Nagra auf die vom Bundesrat am 30. September très favorablement le projet «Garantie 85», mais qu'il
1985 geforderte Untersuchung eines vierten Standorts ver- demande en même temps qu'on examine encore d'autres
zichten kann? formations géologiques en vue de l'entreposage de déchets
5. Welchen Wert hat der sogenannte Sicherheitsnachweis hautement radioactifs?
für die hochradioaktiven Abfälle, wenn er auf so unrealisti- 7. N'est-il pas nécessaire d'exposer clairement et publique-
schen Modellannahmen beruht, dass bisher kein entspre- ment pourquoi, contrairement aux décisions des 29 sep-
chender Endlagerstandort gefunden werden konnte? Ist tembre 1978 et 15 février 1984 du DFTCE et aux promesses
nicht jeder Sicherheitsnachweis unabdingbar mit einem faites par le Conseil fédéral avant la votation de 1979 sur
Standort verknüpft? l'initiative antinucléaire, les autorisations d'exploiter des
Interpellation Mauch Ursula 1960 16 décembre 1988
centrales atomiques sont toujours valables, en l'absence de Der Bundesrat will auch künftig durch seine Entscheide
tout projet offrant les garanties requises pour une élimina- dafür sorgen, dass die Entsorgungsarbeiten zielstrebig vor-
tion et un entreposage final, durables et sûrs, des déchets angetrieben werden. Ueber den Standortnachweis wird er
radioactifs? entscheiden, sobald genügend Erkenntnisse dafü' vorhan-
den sind.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann, Bäumlin 2. Jedes Endlagerprojekt bedarf vor seiner Ausführung einer
Richard, Béguelin, Borei, Braunschweig, Bundi, Carobbio, Rahmenbewilligung und hat demzufolge vorgängig ein
Danuser, Eggenberg-Thun, Euler, Fankhauser, Hubacher, entsprechendes Bewilligungsverfahren zu durchlaufen, wie
Jeanprêtre, Lanz, Ledergerber, Leuenberger-Solothurn, dies im Entscheid des Bundesrates zur Betriebsbewilligung
Leuenberger Moritz, Longet, Morf, Pitteloud, Reimann Fritz, des Kernkraftwerks Gösgen festgehalten ist. Dies wäre auch
Ruffy, Stappung, Uchtenhagen, Ulrich (26) für das Projekt Oberbauenstock der Fall, wenn a-\ diesem
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Standort ein Endlager gebaut werden sollte. Für das bis
Die Urheberin verzichtet auf eine Begründung und wünscht Ende 1985 einzureichende Projekt wurde aber nie die
eine schriftliche Antwort. Durchführung eines Rahmenbewilligungsverfahrens ver-
langt.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates 3. Die beiden Begriffe «Projekt, welches für die dauernde
vom 23. November 1988 sichere Entsorgung Gewähr bietet» und «Entsorgungsnach-
Rapport écrit du Conseil fédéral du 23 novembre 1988 weis» werden seit Jahren als Synonyme verwendet; die
Die materielle Beurteilung, welche zum Entscheid des Bun- Kurzform kam schon in einer 1979 erteilten Antwort auf eine
desrates vom 3. Juni 1988 zum Projekt Gewähr führte, stützt parlamentarische Anfrage zur Anwendung. Von einer Ver-
sich vorwiegend auf die Gutachten und Stellungnahmen der wässerung im Hinblick auf das neue Kernenergiegesetz
Fachexperten. Diesen Meinungsäusserungen ist zu entneh- kann keine Rede sein.
men, dass in den letzten Jahren grosse Fortschritte im 4. Die Auflage im Bundesratsentscheid vom 30. Soptember
Hinblick auf die Entsorgung der radioaktiven Abfälle erzielt 1983, welche ein Gesuch für vorbereitende Handlungen an
worden sind. mindestens einem weiteren Standort verlangt, ergab sich
Berechnungen der HSK haben ergeben, dass die sehr aus der diesbezüglichen Stellungnahme der ruklearen
strenge Schutzziellimite mit entsprechender Auslegung der Sicherheitsbehörden. Diese äusserten Zweifel, ob an den
technischen Barrieren auch in einem schweizerischen drei beantragten Standorten auch erhöhte Anforderungen
Endlager für hochaktive Abfälle eingehalten werden könnte an die Geologie, wie sie für die Einlagerung langlebiger
und dies während mindestens einiger zehntausend Jahre, mittelaktiver Abfälle erforderlich sind, erfüllt werden kön-
sogar an einem ungünstigen Standort, der selbst kaum nen. Im Entscheid zum Projekt Gewähr werden die aus der
etwas zur Rückhaltung der radioaktiven Nuklide beiträgt. Wiederaufarbeitung stammenden langlebigen alphahaltigen
Während dieser Zeit sinkt die Gefährlichkeit der Abfälle Abfälle den hochaktiven Abfällen gleichgestellt. Die Forde-
wegen des radioaktiven Zerfalls entscheidend ab. Falls die rung nach der Untersuchung eines vierten Standorts wird
Nagra die Suche nach einem geeigneten Standort im Kristal- durch die Aussagen zu den übrigen schwach- und mittelak-
lin und in anderen Gesteinen genügend breit und flexibel tiven Abfällen nicht beeinflusst.
fortsetzt, ist beim heutigen Stand der Kenntnisse kein Grund Nach heutiger Arbeitsplanung der Nagra fällt die Untersu-
ersichtlich, weshalb die sichere Endlagerung auch der chung eines vierten Standorts mit den Untersuchungen in
hochaktiven Abfälle nicht machbar sein sollte. Sedimentgesteinen zusammen, welche dazu dienen, die
Aufgrund eines ähnlichen Projekts wie Gewähr hat im Jahre Eignung solcher Gesteine für die Endlagerung hochaktiver
1984 die schwedische Regierung anerkannt, dass der Nach- Abfälle abzuklären.
weis der technischen Machbarkeit und der Langzeitsicher- 5. Das Projekt Gewähr der Nagra stützt sich für dio Katego-
heit für die Endlagerung der radioaktiven Abfälle erbracht rie der hochaktiven Abfälle auf die Ergebnisse einar einzel-
werden konnte. Nur wenige Länder kennen Entsorgungsfor- nen Sondierbohrung. Dies machte es erforderlich, zur Beur-
derungen im Sinne von Gewähr; die meisten Länder gehen teilung des Entsorgungsnachweises zwei Fragen ;;u beant-
davon aus, dass geeignete Lagerstätten in der zur Verfü- worten. Mit der Frage nach dem Sicherheitsnachwois wurde
gung stehenden Zeit gefunden werden können. Im interna- überprüft, ob die Sicherheit eines Endlagers an einem
tionalen Vergleich lässt sich feststellen, dass die Entsor- Standort mit den aus der Sondierbohrung abgeleiteten
gungsarbeiten in der Schweiz weit fortgeschritten sind. Eigenschaften gewährleistet ist. Die Standortfrage sollte
Unter Berücksichtigung dieser Erwägungen und in der darüber Auskunft geben, ob es einen genügend ausgedehn-
Gegenüberstellung mit vergleichbaren zivilisatorischen ten Gesteinskörper mit den im Sicherheitsnachwei» verwen-
Tätigkeiten, welche keine ähnlich strengen Anforderungen deten Eigenschaften gibt.
wie die Gewährsforderung für die radioaktiven Abfälle ken- Die Frage nach dem Sicherheitsnachweis wurde aufgrund
nen, kam der Bundesrat zum Schluss, dass es unverhältnis- realistischer, sich auf konkrete Bohrergebnisse stützender
mässig wäre, wegen des noch nicht vorliegenden Standort- Annahmen beantwortet.
nachweises für ein Endlager hochaktiver Abfälle den beste- 6. Die Suche nach einem genügend ausgedehnten, geeigne-
henden Kernkraftwerken die Betriebsbewilligungen zu ten Standort für ein Endlager hochaktiver Abfälle dürfte,
entziehen. infolge der mit den bisherigen Untersuchungen erkannten
1. Die heute vorliegenden Resultate aus den geologischen komplexen Struktur des kristallinen Grundgebirges, recht
Untersuchungen zeigen, dass die komplexe Struktur des aufwendig und schwierig ausfallen. Der Bundesrat ist der
nordschweizerischen Grundgebirges es nicht zulässt, auf- Ansicht, dass mit einem breit abgestützten, flexiblen Vorge-
grund einer einzigen Bohrung die Eignung eines bestimm- hen die Erfolgschancen wesentlich erhöht werder können.
ten Gebiets für ein Endlager nachzuweisen. Für die Detailer- Dies ist der Grund, dass neben dem bisher erforschten
kundung des Endlagerbereichs, welche zur Beantwortung Kristallin auch Sedimentgesteine auf ihre Eignung für die
der Standortfrage erforderlich ist, muss aufgrund der bishe- Erstellung eines Endlagers für hochaktive Abfälle unter-
rigen Erfahrungen mit einem Zeitbedarf von mindestens sucht werden sollen.
zehn bis fünfzehn Jahren gerechnet werden. 7. Die wesentlichen Entscheidungsunterlagen wurden vor
Weil eine über mehr als ein Jahrzehnt hinausgehende Frist- dem Beschluss des Bundesrates veröffentlicht. Dio Beweg-
erstreckung unter Berücksichtigung der einleitend darge- gründe des Entscheides waren deshalb für die Bevölkerung
legten Beurteilung des erreichten Wissensstands nicht sinn- nachvollziehbar. Eine zusätzliche, über die Erklärungen des
voll wäre, beschloss der Bundesrat, keine neue Frist anzu- Bundesrates vom 3. Juni 1988 hinausgehende öffentliche
setzen. Er entkoppelte die Betriebsbewilligungen der beste- Begründung des Entscheides ist nicht vorgesehen.
henden Kernkraftwerke de facto vom Entsorgungsnach-
weis, versah aber die Bewilligungen mit Auflagen für die Präsident: Die Interpellantin ist von der Antwort des Bun-
Weiterführung der Forschungsarbeiten. desrates nicht befriedigt.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Mauch Ursula Projekt "Gewähr"
Interpellation Mauch Ursula Projet "Garantie"
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1988
Année
Anno
Band IV
Volume
Volume
Session Wintersession
Session Session d'hiver
Sessione Sessione invernale
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 88.587
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 16.12.1988 - 08:00
Date
Data
Seite 1959-1960
Page
Pagina
Ref. No 20 017 006
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung.
Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale.
Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.