Switzerland on Human Rights in Turkey
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe Swiss Federal Council addressed concerns regarding human rights in Turkey, acknowledging its ratification of the European Convention on Human Rights and Turkey's recognition of individual complaints. While domestic remedies are theoretically available, their practical application has been limited. The Council stated that most Turkish asylum seekers come to Switzerland for economic reasons, not solely due to human rights issues. Regarding specific allegations of torture and lawyer-client communication restrictions, the Council indicated that federal authorities have intervened diplomatically in numerous cases. The Council deemed a joint action with other signatory states to enforce the convention or exclude Turkey from the Council of Europe unsuitable at that time, citing a past state complaint that led to improvements.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 24 EMRK, Art. 46 EMRK, Art. 25 EMRK; Switzerland on Human Rights in Turkey: While domestic remedies are theoretically available, their practical application has been limited. The Council stated that most Turkish asylum seekers come to Switzerland for economic reasons, not solely due to human rights issues. Regarding specific allegations of torture and lawyer-client communication restrictions, the Council indicated that federal authorities have intervened diplomatically in numerous cases. The Council deemed a joint action with other signatory states to enforce the convention or exclude Turkey from the Council of Europe unsuitable at that time, citing a past state complaint that led to improvements.
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KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThe court referenced the specific article concerning individual complaints to the European Court of Human Rights, which Turkey recognized.
The court cited the article related to the jurisdiction of the European Court of Human Rights, noting Turkey's non-recognition of it.
The court mentioned the article concerning interstate applications to the European Court of Human Rights as a means of enforcing the convention.
Volltext
16. Dezember 1988 N 1963 Interpellation Stappung
sen Diensten. Der Bundesrat muss bei dieser Gelegenheit 7. Wie beurteilt der Bundesrat die Weigerung der Türkei,
betonen, dass Reisen in Konfliktgebiete-wie übrigens jede Delegierte des IKRK zur Betreuung und Hilfeleistung an
Reise ins Ausland - auf eigenes Risiko unternommen wer- kurdische Flüchtlinge aus Irak einreisen zu lassen?
den. Der oder die Reisende trägt dafür selbst die Verantwor- 8. Wie beurteilt der Bundesrat die Vorgänge, über welche
tung. Herrn Weis'. Reisepläne waren uns nicht bekannt. Er eine schweizerische Delegation von Juristen, die sich zur
muss sich der Gefahren bewusst gewesen sein, als er El Beobachtung zweier Prozesse in Ankara aufgehalten hat,
Salvador im Auftrag des Zentralamerika-Sekretariates be- berichtet hat, nämlich
reiste. a) dass in türkischen Gefängnissen nach wie vor Gefangene
Der Bundesrat hat schon mehrmals seine Haltung zur Lage gefoltert werden;
in Zentralamerika dargelegt: Entsprechend seiner Ueber- b) dass der Verkehr zwischen Angeklagten und Anwälten
zeugung, dass Streitigkeiten auf friedlichem Weg beigelegt auf 15 Minuten via Telefon, das abgehört und aufgezeichnet
werden sollten, begrüsste er die im August 1987 erfolgte wird, beschränkt ist;
Unterzeichnung des Abkommens von Esquipulas. Er hat c) dass ein Gerichtspräsident Angeklagten in offener Ver-
damals auch seine Bereitschaft für gute Dienste im Rahmen handlung androht, sie einer «Spezialbehandlung» im
dieses Abkommens angekündigt. Der Bundesrat verurteilt Geständnislabor der Staatssicherheitspolizei unterziehen zu
jegliche Gewaltanwendung in der festen Meinung, dass die lassen ;
Wiederherstellung des Friedens nur durch Verhandlungen d) dass Akten der Delegation, die sich vorübergehend in der
herbeigeführt werden kann. Er verfolgt die Entwicklung der Obhut ihrer türkischen Dolmetscherin befunden haben, von
Lage in El Salvador mit grosser Besorgnis, und er verurteilt Sicherheitskräften beschlagnahmt, durchsucht und nur
alle Angriffe auf Leben, Integrität und Freiheit der Men- unvollständig zurückerstattet worden sind, wobei eine Quit-
schen, von wem auch immer diese Angriffe ausgehen. Er tung für vollständige Rückgabe erzwungen worden ist?
hatte wiederholt die Möglichkeit, seine Besorgnis gegen- 9. Welche Demarchen hat der Bundesrat gegenüber der
über den salvadorianischen Behörden zum Ausdruck zu Türkei seit ihrem Beitritt zur EMRK unternommen, um deren
bringen, und er wird dies, wenn nötig, auch in Zukunft tun. Respekt gegenüber der EMRK zu verbessern?
10. Ist der Bundesrat bereit, sich mit den anderen Unter-
Präsident: Die Interpellantin ist von der Antwort des Bun- zeichnerstaaten der EMRK darüber zu unterhalten, ob diese
desrates nicht befriedigt. Sie beantragt Diskussion. bereit sind, zusammenzuwirken, um allenfalls durch Staa-
tenklagen nach Artikel 24 EMRK dafür zu sorgen, dass die
Abstimmung - Vote EMRK in der Türkei entweder im bisher in Westeuropa
üblichen Umfange durchgesetzt oder aber dass die Türkei
Für den Antrag auf Diskussion 55 Stimmen aus dem Europarat und damit aus dem Kreise der westeuro-
Dagegen 30 Stimmen päischen demokratischen Länder ausgeschlossen wird?
Texte de l'interpellation du 21 septembre 1988
Les nouvelles qui nous arrivent de Turquie suscitent de
sérieuses inquiétudes au sujet de la manière dont on y
#ST# 88.586 applique les dispositions concernant les droits de l'homme.
Aussi le Conseil fédéral est-il prié de répondre de façon
Interpellation Stappung circonstanciée aux questions suivantes et d'exposer la poli-
Menschenrechtspolitik tique qu'il entend suivre en l'occurrence:
gegenüber der Türkei 1.A quelle date la Convention européenne des droits de
l'homme est-elle entrée en vigueur pour la Turquie?
Respect des droits de l'homme 2. Depuis quelle date la Turquie reconnaît-elle le droit des
en Turquie particuliers de porter plainte conformément à l'article 25 de
la convention?
Dans quelle mesure reconnaît-elle ce droit?
3. Comment les particuliers vivant en Turquie peuvent-ils
porter devant les autorités turques les cas de violations de la
convention commises dans ce pays?
Wortlaut der Interpellation vom 21, September 1988 4. Combien de plaintes déposées par des particuliers sont-
Die aus der Türkei in der Schweiz einlaufenden Nachrichten elles en suspens devant la Commission européenne des
müssen in bezug auf die Situation der Menschenrechte in droits de l'homme? Quels sont les faits incriminés?
diesem Land beunruhigen. Der Bundesrat wird deshalb 5. Que pense le Conseil fédéral de l'interdiction faite en
gebeten, zu folgenden Punkten ausführlich Stellung zu neh- Turquie d'utiliser la langue kurde en public, compte tenu de
men und seine künftige Politik in diesem Zusammenhang la convention?
darzulegen: 6. Dans quelle mesure, selon lui, la façon dont la garantie
1. Seit wann ist die Europäische Menschenrechts-Konven- des droits de l'homme reconnus par la convention euro-
tion (EMRK) für die Türkei verbindlich? péenne y relative est effectivement appliquée en Turquie
2. Seit wann und in welchem Umfange anerkennt die Türkei influe-t-elle sur le fait que le gros des réfugiés arrivant en
das Klagerecht für Individualklagen nach Artikel 25 der Suisse proviennent de ce pays?
EMRK? 7. Que pense-t-il du refus de la Turquie de permettre aux
3. Welche Möglichkeiten bestehen für Personen gegenüber délégués du CICR d'entrer dans le pays pour porter aide et
der Türkei, in der Türkei die Verletzung der EMRK vor assistance aux réfugiés kurdes venus de l'Irak?
dortigen nationalen Instanzen zu rügen? 8. Que pense-t-il des faits suivants, rapportés par une délé-
4. Wieviele Indiyidualklagen sind gegenwärtig gegen die gation de juristes suisses qui ont séjourné à Ankara pour
Türkei bei der Europäischen Menschenrechtskommission assister à deux procès, à savoir:
hängig, und welche Sachverhalte betreffen sie? a) que l'on continue à torturer les détenus dans les prisons
5. Wie beurteilt der Bundesrat das in der Türkei bestehende turques;
Verbot, in der Oeffentlichkeit die kurdische Sprache zu b) que les accusés ne peuvent s'entretenir avec leurs avo-
sprechen, im Zusammenhang mit der EMRK? cats que quinze minutes et par téléphone, la conversation
6. Wie beurteilt der Bundesrat den Einfluss der tatsächli- étant écoutée et enregistrée;
chen Verhältnisse im Bereiche der Respektierung der euro- c) que le président d'un tribunal a ouvertement menacé les
päisch garantierten Menschenrechte in der Türkei auf die accusés de les soumettre à une procédure spéciale dans un
Tatsache, dass das Gros der in der Schweiz einreisenden local du service de sécurité de l'Etat servant à l'obtention
Flüchtlinge aus der Türkei stammt? d'aveux;
Interpellation Stappung 1964 N 16 décembre 1988
d) que des documents de la délégation qui se trouvaient seit kurzem unter gewissen Umständen auch in den Gefäng-
temporairement aux mains de leur interprète turque, ont été nissen geduldet wird.
confisqués par des agents de la sécurité, qui les ont exa- Es obliegt der Europäischen Menschenrechtskommission
minés et ne les ont que partiellement restitués, après avoir und dem Ministerkomitee (die Türkei hat die Gerichtsbarkeit
obtenu par la contrainte une quittance-attestant que toutes des Gerichtshofs nicht anerkannt, Art. 46 EMRK;, gegebe-
les pièces avaient été rendues? nenfalls die Vereinbarkeit der in der Türkei geltenden Ein-
9. Quelles démarches le Conseil fédéral a-t-il faites auprès schränkungen des Gebrauchs der kurdischen Sprache mit
de la Turquie depuis l'adhésion de ce pays à la Convention der EMRK zu beurteilen.
européenne des droits de l'homme, pour obtenir que celui- ad 6 Eine sehr grosse Anzahl der türkischen Asylbewerber-
ci respecte mieux ces droits? die Mehrheit von ihnen stammt aus einer ganz besonders
10. Le gouvernement est-il prêt à demander à d'autres armen Gegend - kommt aus wirtschaftlichen Gründen in die
signataires de la convention, s'ils acceptent de collaborer, le Schweiz; die in der Türkei herrschende Lage im Bereich der
cas échéant par le dépôt de plaintes conformément à l'arti- Menschenrechte ist folglich nur in einem geringen Ausmass
cle 24 de la convention, pour obtenir que ladite convention der Grund für den Zustrom dieser Menschen in unser Land,
soit appliquée en Turquie dans la même mesure que dans ad 7 Vom 18. September 1988 an hat eine Delegation des
les autres Etats d'Europe occidentale ou que ce pays soit IKRKdie Lager besuchen können, in denen ungefähr 60 000
exclu du Conseil de l'Europe et, partant, du groupe des pays kurdische Flüchtlinge aus Irak untergebracht sind, die die
démocratiques de notre continent? Türkei aus humanitären Gründen aufgenommen hat.
ad 8 a), b), c) und 9 In den letzten Jahren, ganz besonders
Mitunterzeichner - Cosignataires: Aguet, Ammann, Bär, unter der Militärregierung nach dem Putsch von 1980 und
Bäumlin Richard, Béguelin, Bodenmann, Borei, Braun- auch unter der Herrschaft des Kriegsrechts nach der Rück-
schweig, Brügger, Bundi, Carobbio, Danuser, Euler, Fank- kehr einer Zivilregierung an die Macht, sind die Bundesbe-
hauser, Haller, Hubacher, Jeanprêtre, Lanz, Ledergerber, hörden in zahlreichen Fällen - im allgemeinen auf dem
Leuenberger-Solothurn, Leuenberger Moritz, Mauch Ursula, diplomatischen Weg-zugunsten von Personen eingeschrit-
Pitteloud, Rechsteiner, Reimann Fritz, Ruffy, Uchtenhagen, ten, deren Rechte schwer verletzt worden waren. Alle diese
Ulrich, Züger (29) Schritte wurden aufgrund der EMRK unternommen, die für
die Türkei und für die Schweiz verbindlich ist.
Schriftliche Begründung - Développement par écrit ad 8 d) Das EDA hat sofort bei den türkischen Behörden
Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht interveniert, um sicherzustellen, dass die Delegation von
eine schriftliche Antwort. schweizerischen Juristen, die sich nach Ankara begeben
hatte, um zwei Prozessen beizuwohnen, bis zu ihrer Abreise
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates aus der Türkei nicht mehr beeinträchtigt werde,
vom 23. November 1988 ad 10 Der Bundesrat hält einen solchen Schritt aus folgen-
Rapport écrit du Conseil fédéral du 23 novembre 1988 den Gründen nicht für geeignet. In Uebereinstirrmung mit
ad 1 Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) Artikel 24 EMRK haben 1982 fünf Staaten des Eiuroparats
wurde von der Türkei am 18. Mai 1954 ratifiziert und ist für eine Staatenbeschwerde bei der Europäischen Menschen-
dieses Land am gleichen Tag in Kraft getreten, rechtskommission gegen die Türkei eingereicht und dabei
ad 2 Am 28. Januar 1987 hat die Türkei das Recht auf Indivi- verschiedene Verletzungen der EMRK angeführt (Art. 3,5,6,
dualbeschwerden vor der Europäischen Menschenrechts- 9 bis 11 und 15). Das Verfahren wurde im Dezember 1985
kommission gemäss Artikel 25 der EMRK für eine Dauer von durch eine gütliche Einigung beendet; diese sah namentlich
drei Jahren anerkannt. Bei dieser Gelegenheit hat die türki- vor, dass sich die türkischen Behörden verpflichteten, die
sche Regierung eine Erklärung in fünf Punkten abgegeben, Kommission über die zur Wahrung der Menschenrechte
deren Uebereinstimmung mit der EMRK von der Kommis- getroffenen Massnahmen zu informieren und sich einem
sion bei der Behandlung einer gegen die Türkei gerichteten Kontrollverfahren bezüglich ihrere Pflichten aus der EMRK
Individualbeschwerde geprüft werden kann, zu unterwerfen. Die Erledigung dieses Verfahrens, die nur
ad 3 Nach unseren Informationen ist es grundsätzlich mög- möglich war, weil die Türkei nicht aus dem Europa rat ausge-
lich, vor den türkischen Gerichten eine Verletzung der schlossen worden ist, hat zur Verbesserung der Menschen-
EMRK geltend zu machen, insoweit als diese seit ihrer rechtssituation in der Türkei beigetragen, die siwar auch
Ratifikation zur türkischen Rechtsordnung gehört. Dies heute noch in verschiedenen Punkten zu Kritik Anlass gibt.
scheint jedoch bis heute in der Praxis nicht der Fall gewesen Die Türkei hat im übrigen ihre diesbezüglichen internationa-
zu sein. Die im Jahre 1987 erfolgte Anerkennung des Indivi- len vertraglichen Verpflichtungen verstärkt, indem sie vor
dualbeschwerderechts durch die Türkei und die sich im kurzem das Uebereinkommen der Vereinten Nationen von
Gefolge der ersten gegen dieses Land gerichteten 1984 gegen die Folter und das Europäische Uebereinkom-
Beschwerden entwickelnde Rechtsprechung der Organe in men von 1987 zur Verhütung von Folter ratifiziert hat. Das
Strassburg könnten die EMRK in der Türkei besser bekannt Inkrafttreten dieses letzterwähnten Uebereinkornmens im
machen und Privatpersonen dazu ermuntern, sich vor den nächsten Februar sollte im besonderen dazu beitragen, dass
nationalen Gerichten auf sie zu berufen, Personen, denen in der Türkei die Freiheit entzogen ist,
ad 4 Seit dem 28. Januar 1987 sind acht gegen die Türkei besser gegen Folter und unmenschliche Behandlungen
gerichtete Individualbeschwerden eingereicht worden, die geschützt sind, da es dem internationalen Komitee, das im
vor der Europäischen Menschenrechtskommission hängig Uebereinkommen vorgesehen ist, erlaubt sein wird, zu jeder
sind. Angesichts der zu diesem Zeitpunkt vertraulichen Zeit jeden Ort zu besuchen, wo sich solche Personen be-
Natur der Beschwerden ist es nicht möglich, die von den finden.
Klägern geltend gemachten Verletzungen zu kennen,
ad 5 Die Verfassung vom 9. November 1982 schreibt den Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes-
ausschliesslichen Gebrauch der türkischen Sprache inner- rates nicht befriedigt. Er beantragt Diskussion.
halb der Verwaltung, der Gerichte und der Lehranstalten
vor. Ein Gesetz vom 22. Oktober 1983 schliesst praktisch Abstimmung - Vote
jegliche Veröffentlichung auf kurdisch aus und sieht
Gefängnisstrafen und Bussen für Uebertretungen vor. Für den Antrag auf Diskussion 63 Stimmen
Gemäss unseren Informationen wird diese Gesetzgebung Dagegen 0 Stimmen
praktisch nur in denjenigen Fällen kurdischer Schriftstücke
angewandt, die den Charakter politischer Propaganda
haben. Im übrigen ist das Kurdische in der Tat die Umgangs-
sprache, die in den südöstlichen Provinzen Anatoliens
gesprochen wird und deren Gebrauch von den Behörden
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Stappung Menschenrechtspolitik gegenüber der Türkei
Interpellation Stappung Respect des droits de l'homme en Turquie
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1988
Année
Anno
Band IV
Volume
Volume
Session Wintersession
Session Session d'hiver
Sessione Sessione invernale
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 88.586
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 16.12.1988 - 08:00
Date
Data
Seite 1963-1964
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Pagina
Ref. No 20 017 008
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