Export of Light Aircraft to Burma and Export Risk Guarantees
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe interpellation concerned the export of light aircraft to Burma and whether these exports were supported by export risk guarantees. The government stated that the aircraft in question were training planes, not war material, and that export risk guarantees are considered on a case-by-case basis, taking into account development policy principles and the specific circumstances of the destination country. The government also clarified its policy on exporting materials that could be used for military purposes, differentiating between items that are strictly war material and those that have dual civilian and military uses.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 2 RPG, Art. 24 RPG, Art. 37 RPG, Art. 2 RPG resp. RPV, Art. 15 NHG, Art. 16 NHG; Export of Light Aircraft to Burma and Export Risk Guarantees: The government stated that the aircraft in question were training planes, not war material, and that export risk guarantees are considered on a case-by-case basis, taking into account development policy principles and the specific circumstances of the destination country. The government also clarified its policy on exporting materials that could be used for military purposes, differentiating between items that are strictly war material and those that have dual civilian and military uses.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
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KI-generiertThe court uses this article to determine if the approval process meets planning requirements.
The court uses this article for the interest balancing in the cantonal concession procedure.
The court is considering precautionary protection measures under this article.
The court is considering precautionary protection measures under this article.
The court is considering precautionary protection measures under this article.
The court is considering precautionary protection measures under this article.
The court considers ordering a land use zone under this article.
Volltext
Interpellation Bär 1970 N 16decerrbre 1988
vorbehalten waren, dürften zu einer Stärkung der vorhande- #ST# 88.580
nen Kräfte beitragen. Wie der Bundesrat in seinem Bericht
über das Rechtsetzungsprogramm «Gleiche Rechte für Interpellation Bär
Mann und Frau» angekündigt hat, werden Vorschriften
erlassen, nach denen der Grundsatz der Gleichstellung von Leichtflugzeugexporte nach Burma.
Mann und Frau bei der Anstellung des Bundespersonals zu Exportrisikogarantie
verwirklichen ist. Mit dieser Förderungsmassnahme hofft Avions légers vendus à la Birmanie.
der Bundesrat, eine stärkere Beteiligung der Frauen auch in Garantie contre les risques à l'exportation
höheren Kaderfunktionen zu erreichen.
Der Bundesrat fördert gemäss seinem Leitbild der Personal-
politik ferner durch eine fortschrittliche Sozialpolitik das
Wohlergehen und die soziale Sicherheit der Mitarbeiterin-
nen und Mitarbeiter und ihrer Angehörigen. Die von den Wortlaut der Interpellation vom 20. September 1988
eidgenössischen Räten genehmigten Statuten der EVK Seit Monaten versucht das burmesische Volk, auf friedli-
gehen davon aus, dass der eintretende Versicherte die versi- chem Weg das Joch einer 26 Jahre dauernden Militärdik-
cherungsmathematisch berechnete Einkaufssumme selbst tatur abzuschütteln. Der autoritäre Charakter der Flegierung
bezahlen muss. Der Bundesrat kann sich in besonderen war seit vielen Jahren bekannt, und Burma musste deshalb
Fällen (Gewinnung von Arbeitskräften) am Einkauf beteili- schon lange als Spannungsgebiet eingestuft weiden. Nun
gen. Der Einkauf ist freiwillig. Entsprechend ist die Tabelle haben die Pilatus-Werke bekanntgegeben, dass sio noch bis
für jedes Eintrittsalter ab 20 berechnet. Der Bund kann sich vor zwei Jahren PC-7 und PC-9 nach Burma geliefert hätten,
allenfalls zur Hälfte am Einkauf auf das 25. Altersjahr beteili- nachdem schon in den siebziger Jahren rund zwei Dutzend
gen. Ein zusätzlicher Einkauf, damit der Züger vorzeitig in PD-6 und PC-7 der burmesischen Militärregierung verkauft
den Ruhestand treten kann, geht ausschliesslich zu seinen worden waren. Die militärische Verwendung der gelieferten
Lasten. Wie stark ein Züger von der Einkaufssumme, wie sie Flugzeuge in diesem zu den ärmsten Ländern der Welt
von der EVK verlangt wird, belastet ist, hängt abgesehen von zählenden Staat steht ausser Zweifel. Ich frage deshalb den
einem entsprechenden Entscheid des Bundesrates, von der Bundesrat an:
eingebrachten Freizügigkeitsleistung ab. Als taugliches 1. Sind die Flugzeugexporte der Pilatus-Werke nach Burma
Instrument zur Realisierung der vollen Freizügigkeit (der mit der Exportrisikogarantie staatlich gefördert worden?
Züger muss für die Wahrung seiner erworbenen Ansprüche 2. Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass ganz generell der
keine Einkaufssumme bezahlen), kommt einzig ein Freizü- Export von direkt militärisch einsetz- und leicht umrüstba-
gigkeitsabkommen in Frage. Um tragfähig zu sein, muss es ren Leichtflugzeugen den Grundsätzen der schweizerischen
den verschiedenen Finanzierungsbedürfnissen der öffentli- Entwicklungspolitik widerspricht und demzulolge die
chen und gegebenenfalls privaten Vorsorgeeinrichtungen Gewährung der ERG für ärmere EntwicklungslEinder von
gerecht werden. Das setzt aber eine gegenseitige Informa- Gesetzes wegen verweigert werden muss?
tion der beteiligten Vorsorgeeinrichtungen über ihre Finan- 3. Gibt es ERG-Richtlinien, oder ist es zumindest Praxis,
zierungs- und Leistungsmodalitäten voraus. Die laufende beim Export von zivilen Gütern, deren militärische Verwen-
Revision des Freizügigkeitsabkommens mit öffentlichen dung eindeutig ist (z. B. Aluminiumlieferungen nach Iran),
Pensionskassen wird die Uebertrittsmöglichkeiten günstig auf die Förderung durch die ERG zu verzichten?
beeinflussen. 4. In der Sommersession hat der EMD-Vorsteher bekanntge-
Es ist aber nicht zu verkennen, dass die neue Einkaufsrege- geben, dass bei eindeutig ziviler Verwendung von Kriegsma-
lung des Bundes gemäss den revidierten Statuten der EVK terial (Sprengmittel) Exportbewilligungen auch für Span-
eine gewisse Erschwerung der Kaderrekrutierung mit sich nungsgebiete wie Marokko erteilt werden. Ist der Bundesrat
bringen kann. Nach Feststell u ng der Departemente trifft dies bereit, eine Revision des Kriegsmaterialgesetzes einzuleiten,
bisher - das heisst seit Inkrafttreten der neuen Statuten am damit umgekehrt bei nachgewiesenermassen militärischer
1. Januar dieses Jahres- in 53 belegten Fällen zu. Sodann Verwendung von zivilen Gütern der Export einur Bewilli-
bleibt abzuwarten, inwieweit die beschriebene, im Gange gungspflicht unterstellt und allenfalls untersagt werden
befindliche Neuregelung der Aemterklassifikation ausreicht, kann?
um die Probleme der Kaderrekrutierung zu lösen. Der Bun-
desrat hofft, mit den vorstehend aufgezeigten, aus dem Texte de l'interpellation du 20 septembre 1988
Leitbild der Personalpolitik fliessenden Massnahmen auch Depuis des mois le peuple birman s'efforce de secouer par
inskünftig die Rekrutierung von qualifiziertem Personal für voie pacifique le joug de la dictature militaire qui pèse sur lui
Chefpositionen auf dem Arbeitsmarkt sicherstellen zu kön- depuis 26 ans. L'autoritarisme du gouvernement était connu
nen. Er zählt dabei auf das Verständnis des Parlamentes, depuis des années, de sorte que la Birmanie était classée
welches über seine zuständigen Gremien bei Personalent- depuis longtemps parmi les «points chauds» de la planète.
scheidungen betreffend das obere Kader mitwirkt. Der Bun- Or voici que les ateliers de fabrication des avions Pilatus ont
desrat ist auch bereit, die Frage zu prüfen, ob im Rahmen fait savoir qu'ils ont livré à ce pays jusqu'à il y a deux ans des
einer Flexibilisierung des Personalrechts des Bundes für PC 7 et PC 9. Déjà dans les années septante, deux dou-
bestimmte Spitzenfunktionen Sonderregelungen getroffen zaines de ces appareils avaient été livrés au gouvernement
werden können. Sollten indessen die mit den erwähnten birman. Il ne fait pas de doute que ces avions sont réservés à
Massnahmen verfolgten Ziele nicht erreicht werden, so wäre des usages militaires, dans ce pays qui compte pourtant
eine neue Lagebeurteilung vorzunehmen. parmi les plus pauvres du monde.
Cela étant, je pose au Conseil fédéral les questions sui-
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- vantes:
rates teilweise befriedigt. Er beantragt Diskussion. 1. Les livraisons d'avions Pilatus à la Birmanie ont-elles été
couvertes par la garantie contre les risques à l'exportation
Abstimmung - Vote (GRE)?
2. Le Gouvernement est-il d'avis que, d'une façon tout à fait
Für den Antrag auf Diskussion offensichtliche Mehrheit générale, la livraison d'avions'légers facilement convertibles
Dagegen Minderheit et d'avions directement utilisables à des fins militaires
contrevient aux principes de la politique suisse d'aide au
développement et, partant, que l'octroi de la GRE pour des
exportations destinées à des pays en développement les
plus pauvres doit être refusé en vertu même de la loi?
3. Existe-t-il des directives, ou au moins une pratique,
tendant à refuser l'octroi de la GRE pour l'exportation de
16. Dezember 1988 N 1971 Interpellation Bär
marchandises destinées à un usage civil mais manifeste- Abstimmung - Vote
ment utilisées à des fins militaires (par exemple les livrai-
sons d'aluminium à l'Iran)? Für den Antrag auf Diskussion offensichtliche Mehrheit
4. Le chef du DMF a fait savoir lors de la session d'été qu'en Dagegen Minderheit
cas d'emploi civil avéré de matériel de guerre (explosifs),
des autorisations d'exportation sont accordées même pour
des zones conflictuelles comme le Maroc. Le Gouvernement
est-il prêt à faire réviser la loi sur le matériel de guerre de #ST# 88.569
manière à soumettre à autorisation et le cas échéant à
interdire l'exportation de biens civils manifestement utilisés Interpellation Bär
à des fins militaires? Bau eines Pumpspeicherwerkes
auf der Grimsel
Mitunterzeichner- Cosignataire: Keine - Aucun Aménagement par pompage au Grimsel
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Die Urheberin verzichtet auf eine Begründung und wünscht
eine schriftliche Antwort. Wortlaut der Interpellation vom 19. September 1988
Im Grimselgebiet haben die Kraftwerke Oberhasli den Bau
eines der grössten Pumpspeicherwerke geplant. Dadurch
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
würde eine Landschaft von nationaler Bedeutung BLN-
vom 14. November 1988
Objekt 1507 «Berner Hochalpen» zum Teil zerstört und zum
Rapport écrit du Conseil fédéral du 14 novembre 1988
Teil nachhaltig beeinträchtigt. Ueberflutet würden der
1. Die zuständigen parlamentarischen Kommissionen wer-
Unteraargletscher, eine besonders schöne Landschaft mit
den über alle relevanten Aspekte der ERG-Politik eingehend
einzigartigen Arvenwald-Beständen und mehreren schüt-
informiert, so dass sie ihre Kontrolltätigkeit wahrnehmen
zenswerten Moorbiotopen, geschützten Pflanzen und Tie-
können. Der Anspruch der Garantienehmer auf Wahrung
ren; zerstört würden auch geomorphologisch wertvolle
des Geschäftsgeheimnisses steht demgegenüber der Veröf-
Strukturen und wichtige Teilstücke des historischen Pass-
fentlichung von Angaben zu Einzelgeschäften im Weg. Für
weges. Durch das in der Folge veränderte Abflussregime der
Burma besteht lediglich ein geringes Garantieengagement
Aare und ihrer Zuflüsse würden auch ausserhalb des BLN-
auf dem Bewässerungssektor.
Objektes geschützte Ufervegetation und Auenwälder in
2. Die ERG-Organe haben von Gesetzes wegen bei Exporten
ihrem Bestand in hohem Masse gefährdet und das KLN-
nach ärmeren Entwicklungsländern die Grundsätze der
Objekt «Aareschlucht» in seiner Erscheinung beeinträchtigt.
schweizerischen Entwicklungspolitik mitzuberücksichtigen.
Ein grundsätzlicher Widerspruch zwischen Militärausgaben Der kantonale Richtplan ist seinerzeit vom Bund genehmigt
worden mit dem Vorbehalt, dass für die in der Planung
und Entwicklungspolitik existiert nicht, da vom Recht eines
stehenden Wasserkraftwerke Koordinationsblätter zu erstel-
Staats auf angemessene Verteidigungsanstrengungen aus-
len sind. Inzwischen ist das Konzessionsgesuch beim Regie-
gegangen wird. Die entwicklungspolitische Würdigung
rungsrat des Kantons Bern eingereicht worden mit dem
kann nur im Einzelfall erfolgen unter Berücksichtigung der
Auftrag, dass neben dem eigentlichen Konzessionsent-
Gegebenheiten im Bestimmungsland und des Exportguts,
scheid auch über die grundlegenden Fragen zu allen ändern
für das die Garantie beantragt wird.
massgeblichen Bewilligungsverfahren zu befinden sei. Ins-
3. Voraussetzung für die Gewährung der ERG ist eine zufrie-
besondere wird verlangt, dass für die neuen Bauwerke kein
denstellende Beurteilung des politischen und Transferrisi-
separates Baubewilligungsverfahren nötig sei.
kos. Die Garantie wird auch davon abhängig gemacht, dass
Ich bitte um die Beantwortung folgender Fragen:
die schweizerischen Ausfuhrbestimmungen und die Ein-
1. Ist der Bundesrat bereit zu prüfen, ob neben dem erwähn-
fuhrvorschriften des Importlands beachtet werden. Die
ten BLN-Objekt weitere Objekte von nationaler Bedeutung
Endbestimmung der Güter, die Gegenstand der Garantie
betroffen würden, deren Inventarisierung in Vorbereitung
bilden, wird mitberücksichtigt, soweit feststellbar und für
steht, oder ob sogar Moore und Moorlandschaften von
das Risiko der ERG erheblich.
besonderer Schönheit und nationaler Bedeutung zerstört
4. So wie sie in der Schweiz hergestellt und exportiert wer-
würden?
den, sind der PC-7 und der PC-9 Trainingsflugzeuge für die
2. Ist der Bundesrat bereit, zum vorsorglichen Schutz des
fortgeschrittene Ausbildung von Zivil- und Militärpiloten. Die
BLN-Objektes und der verschiedenen schützenswerten
Flugzeuge sind weder bewaffnet noch mit Vorrichtungen für
Biotope unter Berücksichtigung von Artikel 18 und 21 NHG
militärische Verwendung versehen und gelten daher nicht
eine vorsorgliche Unterschutzstellung nach Artikel 15 und
als Kriegsmaterial. Wie der Bundesrat wiederholt erklärt hat,
16 NHG oder andere geeignete Schutzmassnahmen zu
beeinflussen Aenderungen, die im Ausland an den Flugzeu-
prüfen?
gen vorgenommen werden können, ihre rechtliche Qualifi-
3. Ist der Bundesrat bereit, gestützt auf die verlangten Koor-
kation nicht.
dinationsblätter und einem gesamtschweizerischen Be-
Aus Gründen der Rechtssicherheit ist es nicht erwünscht,
darfsnachweis eine Abstimmung unter den verschiedenen
die rechtliche Qualifikation eines Guts an die möglichen
geplanten Pumpspeicherwerken vorzunehmen, um dem
Absichten seines Verwenders zu binden; diese Absichten
Kanton die Grundlagen zu liefern für den Abstimmungs-
sind nicht durchwegs eindeutig ersichtlich und sind zudem
nachweis des geplanten Werkes am vorgesehenen Standort
leicht zu vertuschen. Der Begriff des Kriegsmaterials muss
im Gegenteil einer präzisen Rechtsdefinition entsprechen, im Grimselgebiet?
4. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass der Abstimmungs-
die ausschliesslich auf objektiven Tatbeständen beruht. Die
nachweis gemäss Artikel 2 RPG resp. RPV und die Interes-
Praxis hinsichtlich der Sprengstoffe für zivile Zwecke recht-
senabwägung gemäss Artikel 24 RPG auch im kantonalen
fertigt sich, weil der überwiegende Teil der aus der Schweiz
Konzessionsverfahren sachgerecht und unter Beachtung
exportierten Sprengstoffe tatsächlich für zivile Zwecke
bestimmt ist (1987 80 Prozent). Die als Kriegsmaterial ausge- der Vorgaben des Bundes durchgeführt werden können,
führten Sprengstoffe machen im übrigen nur einen unbe- oder wird er vom Kanton ein separates Baubewilligungsver-
deutenden Teil unserer Kriegsmaterialexporte aus (1987 fahren verlangen, damit die Anliegen der Raumplanung
1 Prozent). gemäss Artikel 24 RPG erfasst werden können?
5. Ist der Bundesrat bereit, die Anordnung einer Nutzungs-
zone nach Artikel 37 RPG zu prüfen, falls der Abstimmungs-
Präsident: Die Interpellantin ist von der Antwort des Bun- nachweis nicht oder nicht den Bundeserlassen oder dem
desrates nicht befriedigt. Sie beantragt Diskussion. genehmigten Richtplan entsprechend erbracht wird?
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Bär Leichtflugzeugexporte nach Burma. Exportrisikogarantie
Interpellation Bär Avions légers vendus à la Birmanie. Garantie contre les risques à
l'exportation
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1988
Année
Anno
Band IV
Volume
Volume
Session Wintersession
Session Session d'hiver
Sessione Sessione invernale
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 88.580
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 16.12.1988 - 08:00
Date
Data
Seite 1970-1971
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