Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 88-560 KI-generiert

Parliamentary Request Regarding Fessenheim Nuclear Power Plant Closure

Geschäftsnummer VPB 88-560
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The parliamentarian requested the government to urge French authorities to close the Fessenheim nuclear power plant due to safety concerns and to encourage Swiss companies involved with the plant to cease business relations. The government's reasoning for rejecting the request was that the responsibility for safety lies with the operator and host country's authorities, and they had no grounds to doubt the diligence of French authorities or the safety standards of the plant, especially since any accident would primarily affect French territory.

Legislator-Regeste

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Art. 66 al. 1 LTF; Parliamentary Request Regarding Fessenheim Nuclear Power Plant Closure: The government's reasoning for rejecting the request was that the responsibility for safety lies with the operator and host country's authorities, and they had no grounds to doubt the diligence of French authorities or the safety standards of the plant, especially since any accident would primarily affect French territory.

Schlagwörter

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Sicherheitsbedenken Betriebsschliessung E-Government Strahlenschutz Energierecht Auskunftsverlangen

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 66 al. 1 LTF

Cited in the dispositive for the allocation of costs.

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Volltext

Politique de l'énergie. Interventions personnelles 1194 N 26 septembre 1988

jenen Mitgliedern ab, die aus der Bundesverwaltung selbst #ST# 88.560

stammen - gerade noch von fünf externen Experten getra-

gen, deren Spezialgebiet teilweise bisher gar nicht im Postulat Leutenegger Oberholzer

Energiesektor angesiedelt war.

Betrachtet man die heute vorliegenden Materialien der Stillegung des Atomkraftwerkes Fessenheim

Eges, kommt man um den Eindruck nicht herum, dass Arrêt de la centrale nucléaire

wesentliche Fragen von der Kommission nicht oder nur de Fessenheim

ungenügend behandelt worden sind. Unbefriedigend sind

auch verschiedene Vorgänge bei der Erarbeitung der Unter-

lagen. Der Eges-Bericht allein genügt deshalb für die Festle-

gung der energiepolitischen Marschrichtung nicht.

1. Der Bundesrat hat sich mit dem Einbezug des BEW in die

Eges die Möglichkeit genommen, die Arbeiten der Eges Wortlaut des Postulates vom 23. Juni 1988

verwaltungsintern durch kompetente Fachleute überprüfen Der Bundesrat wird eingeladen,

und allenfalls eigene Szenarien entwickeln zu lassen. In der - sich wegen der Gefährlichkeit der beiden Reaktoren und

gegenwärtigen Situation würde diese Ueberprüfung durch der übrigen Anlagen des Atomkraftwerkes Fessenheim bei

die gleichen Leute erfolgen, welche auch den Eges-Bericht den französischen Behörden für eine raschestmögliche Stil-

mitgeprägt und in wesentlichen Teilen gar selbst verfasst legung der gesamten Anlage einzusetzen;

haben. - bei Schweizer Firmen, die am Atomkraftwerk Fessenheim

2. Zur Ueberprüfung des Eges-Berichts käme beispielsweise beteiligt sind oder dort elektrische Energie beziehen, auf

eine Gruppe von ETH- respektive Universitätsprofessoren in Auflösung geschäftlicher Beziehungen im Zusammenhang

Frage, die allerdings mit der bisherigen Erarbeitung der mit dem AKW Fessenheim hinzuwirken.

Unterlagen nichts zu tun haben dürften. Denkbar wäre auch

der Beizug ausländischer Experten. Ganz besondere Bedeu- Texte du postulat du 23 juin 1988

tung bei dieser Ueberpüfung kommt der Frage zu, ob die Le Conseil fédéral est prié

volkswirtschaftlichen Kosten von Energie- respektive Elek- - d'intervenir auprès des autorités françaises et de faire tout

trizitätssparmassnahmen richtig berechnet und berücksich- ce qui est en son pouvoir pour obtenir la fermeture de toute

tigt wurden. Diesem Umstand wäre bei der Auswahl der l'installation dans les plus brefs délais. On sait en effet que

Experten Rechnung zu tragen. les deux réacteurs ainsi que les autres équipements de la

3. Nach den vorliegenden Informationen muss die Art und centrale nucléaire de Fessenheim sont dangereux;

Weise, wie Wirtschaftskreise in die Erarbeitung der Unterla- - d'intervenir auprès des entreprises suisses qui détiennent

gen einbezogen waren, als Alibi-Uebung bezeichnet wer- des parts de la centrale nucléaire de Fessenheim ou qui s'y

den. Eine Verknappung und Verteuerung der Elektrizität als procurent de l'électricité pour les convaincre de cesser

Produktionsfaktor hätte in verschiedenen Branchen äus- toute relation d'affaires avec la direction de la centrale.

serst negative Auswirkungen, die nicht bagatellisiert werden

dürfen. Mitunterzeichner - Cosignataires: Fankhauser, Fetz, Herc-

4. Vertiefter behandelt werden sollten internationale Fragen, zog.Thur, Weder-Basel (5)

insbesondere auch im Hinblick auf die marktpolitischen

Veränderungen im EG-Raum ab 1992. Eine wesentliche Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Frage in diesem Zusammenhang ist beispielsweise, ob die Seit der Inbetriebnahme des Atomkraftwerks Fessenheim

Schweiz allein «aussteigt» oder ob man gewissermassen reissen die Pannen und Notabschaltungen nicht ab. Zwar

eine zumindest europäische Signalwirkung erwartet und mit versichern die französischen Behörden, dass sie den beste-

den entsprechenden Beschlüssen in anderen Ländern rech- henden Problemen ihre volle Aufmerksamkeit schenken.

net. Ungenügend bearbeitet wurden auch Fragen im Zusam- Damit sind die Lecks und Risse im Kühlsystem sowie die

menhang mit der wirtschaftlichen Landesvorsorge und der Bruchstellengefährdung bei Reaktorstutzen nicht beseitigt.

militärischen Landesverteidigung. Bis heute ist es nicht gelungen, die beiden Reaktorblöcke in

5. Schon das Referenzszenarium geht von zwei neuen Ver- Fessenheim so zu sanieren, dass sie wenigstens den Rah-

fassungsbestimmungen aus: Energieartikel und Grundlage men der für Fessenheim vorgesehenen Betriebssicherheit

für eine Energiesteuer. Ausserdem sind gesetzliche Erlasse erfüllen würden. Allerdings entsprechen die Sicherheitsan-

vorgesehen, die zumindest teilweise referendumsträchtig forderungen, die Frankreich an Fessenheim stellt, in keiner

sind. Das Moratorium und die verschiedenen Ausstiegssze- Weise mehr dem europäischen oder amerikanischen Stan-

narien erfordern noch sehr viel stärkere gesetzgeberische dard.

Eingriffe, die ein Referendum kaum überstehen würden. Ein Nun hat die Electricité de France (EDF) angekündigt, dass

klares Konzept für den Fall des Scheiterns dieses staatlichen sie Fessenheim weit über die vorgesehene Laufzeit hinaus

Dirigismus muss deshalb vorbereitet und zur Diskussion betreiben und überdies zwei weitere Blöcke erstellen will.

gestellt werden. Ein wichtiger Grund für den Widerstand der Region Nord-

westschweiz/Elsass/Baden gegen das geplante AKW Kaiser-

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates augst ist die einmalige Ballung von Atomkraftwerken am

vom September 1988 Oberrhein. Dieser Grund hat seine Gültigkeit m gleicher

Rapport écrit du Conseil fédéral de septembre 1988 Weise für das geplante Atomkraftwerk in Wyhl wie für Fes-

Wir verweisen auf Teil II, Ziffer 5.1. senheim.

Der Bundesrat hat Verhandlungen mit Frankreich angekün-

digt, damit Informationsmängel beseitigt werden können.

Das hat seine Bedeutung. Auf die Atomanlage Fessenheim

bezogen, kann aber auch eine optimale Information die

Problematik der Sicherheit nicht verbessern.

Eine Region mit über einer Million Einwohnerinnen und

Einwohnern kann nicht evakuiert werden. Die Atomanlage

Fessenehim liegt derart nahe bei den bevölkerungsdichten

Gebieten des Oberrheins, dass nur schon ein grösserer

Unfall verheerende Folgen hätte.

Die Reaktorkatastrophe von Tschernobyl hat über Tausende

von Kilometern Auswirkungen gehabt. Daraus nüssen die

Lehren in der Praxis gezogen werden. Für Fessenheim kann

dies nur die vollständige Stillegung bedeuten.

26. September 1988 N 1195 Energiepolitik. Persönliche Vorstösse

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Mitunterzeichner - Cosignataires:

vom September 1988 Bär, Fetz, Fierz, Günter, Hafner Rudolf, Herczog, Meier-

Rapport écrit du Conseil fédéral de septembre 1988 Glattfelden, Rebeaud, Schmid, Spielmann, Stocker, Thür,

Wir verweisen auf Teil II, Ziffer 5.3. Weder-Basel, Wiederkehr (14)

Schriftliche Erklärung des Bundesrates Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Déclaration écrite du Conseil fédéral Die Postulantin verzichtet auf eine Begründung und

Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen. wünscht eine schriftliche Antwort.

Antrag Leutenegger Oberholzer Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

Ueberweisung als Postulat vom September 1988

Rapport écrit du Conseil fédéral de septembre 1988

Proposition Leutenegger Oberholzer Die Verantwortung für die Sicherheit einer Kernanlage

Adopter sous forme de postulat obliegt deren Betreiber und den Behörden des Staats, in

welchem sich die Anlage befindet. Für den Bund bestehen

keine Zweifel an der Sorgfalt und der Gewissenhaftigkeit der

zuständigen französischen Stellen und somit keine Gründe,

eine Stillegung zu verlangen. Es ist offensichtlich, dass ein

schwerer Unfall in erster Linie französisches Territorium

#ST# 87.948 betreffen würde. Die französischen Behörden haben selber

alles Notwendige für den Schutz ihrer eigenen Bevölkerung

Postulat Leutenegger Oberholzer vorzukehren.

Schneller Brüter von Creys-Malville. Ueber die Sicherheit von Superphénix hat das Bundesamt

für Energiewirtschaft im Herbst 1986 einen Bericht veröf-

Stillegung

fentlicht. Darin wurde insbesondere festgestellt, dass kein

Mise hors service du surgénérateur Grund zur Annahme bestehe, ' dass der Superphénix ein

de Creys-Malville grösseres Risiko bilde als moderne Leichtwasserreaktoren

und dass für das Gebiet der Schweiz auf Notfallmassnah-

men, welche weiter gehen als die für Zone 3 der Kernkraft-

werke (diese Zone umfasst das mehr als 20 krn von Kern-

kraftwerken entfernte Gebiet) zu treffenden Vorkehrungen,

Wortlaut des Postulates'vom 10. Dezember 1987 verzichtet werden könne. Demgemäss geht vom Superphé-

Der französische Brutreaktor Superphénix von Creys-Mal- nix keine unzumutbare Gefährdung des schweizerischen

ville bedeutet eine ausserordentliche Gefahr, nicht nur für Territoriums aus. Der Bundesrat hat keinen Grund, diese

die unmittelbare Umgebung, sondern für weite Teile Euro- Aussagen zu bezweifeln.

pas. Im Falle eines grossen Unfalles des Superphénix müs- Auch der Zwischenfall mit dem Natrium-Leck im doppelwan-

ste mit der radioaktiven Verseuchung von riesigen Landstri- digen Lagerbehälter für Brennelemente hat die nukleare

chen gerechnet werden. Sicherheit nicht beeinträchtigt. Der lange Stillstand der

Infolge eines Lecks des Natriumtanks musste die Anlage Anlage dient der genaueren Untersuchung des Lagerbehäl-

stillgelegt werden. Auf Ende 1988 ist - Pressemeldungen ters. Eine Wiederinbetriebnahme der Anlage wird zurzeit

zufolge - eine Wiederaufnahme des Betriebes vorgesehen. geprüft und hängt von der Erfüllung gewisser Bedingungen

Die Bevölkerung der Region Genf fühlt sich durch den respektive den Ergebnissen technischer Prüfungen ab.

schnellen Brüter besonders bedroht. Die Genfer Behörden Der Bundesrat ist sich indessen auch der vor allem aus der

haben sich gegen die Wiederinbetriebnahme der Anlage Region Genf vorgebrachten Bedenken bewusst und setzt

ausgesprochen. sich für eine Erweiterung und Systematisierung der grenz-

Der Bundesrat wird gebeten, sich bei den französischen überschreitenden Information ein. Wie bereits in der Ant-

Behörden dafür einzusetzen, dass der schnelle Brüter von wort auf die Interpellation Petitpierre vom 18. Juni 1987

Creys-Malville nicht mehr in Betrieb genommen wird. Abge- (87.485) ausgeführt wurde, war die französische Information

klärt werden sollte insbesondere auch, ob auf international- Im Zusammenhang mit dem Natrium-Leck im Frühjahr 1987

rechtlicher Ebene Schritte eingeleitet werden können, mit korrekt. Auch über die geforderten Prüfungen vor einer

denen eine Wiederinbetriebnahme verhindert und die defini- allfälligen Wiederinbetriebnahme wurde die Schweiz früh-

tive Stillegung des Superphénix erreicht werden kann. zeitig und korrekt informiert. Frankreich ist im übrigen

bereit mit der Schweiz über eine Regelung des Informa-

Texte du postulat du 10 décembre 1987 tionsaustausches betreffend grenznahe Kernanlagen zu ver-

Le surgénérateur français «Superphénix» de Creys-Malville handeln. Wir können darum erwarten, künftig systematisch

représente un danger énorme non seulement pour les envi- und noch ausführlicher als bisher informiert zu werden.

rons immédiats, mais également pour de vastes régions

d'Europe. En cas d'accident grave à «Superphénix», il fau- Schriftliche Erklärung des Bundesrates

drait s'attendre à ce que la contamination radioactive Déclaration écrite du Conseil fédéral

s'étende à des territoires immenses. Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.

En raison d'une fuite dans le réservoir de sodium, il a fallu

arrêter l'installation. Selon des articles parus dans la presse, Antrag Leutenegger Oberholzer

il est prévu de reprendre l'exploitation à la fin de l'année Ueberweisung als Postulat

1988.

La population genevoise se sent particulièrement menacée Proposition Leutenegger Oberholzer

par la présence du surgénérateur. Les autorités genevoises Adopter sous forme de postulat

se sont prononcées contre la remise en marche de l'installa-

tion.

Le Conseil fédéral est par conséquent invité à intervenir

auprès des autorités françaises afin que le surgénérateurde

Creys-Malville ne soit plus remis en marche. Il faudrait

notamment examiner s'il est possible d'entreprendre des

démarches sur le plan international afin d'empêcher que

«Superphénix» ne soit remis en marche et que cette installa-

tion soit définitivement désaffectée.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Postulat Leutenegger Oberholzer Stillegung des Atomkraftwerkes Fessenheim

Postulat Leutenegger Arrêt de la centrale nucléaire de Fessenheim

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1988

Année

Anno

Band III

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 06

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 88.560

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 26.09.1988 - 14:30

Date

Data

Seite 1194-1195

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Ref. No 20 016 679

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