Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 88-528 KI-generiert

Federal Council Recommends Postponing Sunday Advertising, Approving Increased Ad Time

Geschäftsnummer VPB 88-528
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The motion requested an increase in television advertising time by one-third and permission for Sunday advertising. The Federal Council proposed converting the motion to an postulate, arguing that while increased advertising time was necessary due to high demand and to align with European standards, Sunday advertising should wait for the new Radio and Television Law to be deliberated. The Council also noted that the current advertising time was set through a compromise involving media stakeholders.

Legislator-Regeste

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Art. 55bis Abs. 4 BV, Art. 55bis rungen, Art. 24 Absatz; Federal Council Recommends Postponing Sunday Advertising, Approving Increased Ad Time: matisierung in nicht mit Personal besetzte Haltestellen um- per il servizio passeggeri a semplici fermate prive di personale.

Schlagwörter

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Medienrecht Werbedienstleistungen vergleichende Werbung Sonntagsarbeitsbewilligung Reduzierung der Wochenarbeitstage Abstimmungs- und Wahlkampf
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Volltext

Motion Früh 696 N 23 mars 1990

Die mittleren Jahreserträge werden sinken (1989: ca. 20 Pro- #ST# 88.528

zenttiefere Weizenerträge in integrierten Betrieben).

Es entsteht ein Mehraufwand (hacken statt spritzen). Vertrags-

produzenten sollen zudem Hecken, Streuobstbau, Uferge- Motion Früh

hölze, Magerwiesen und Nassstandorte pflegen. Die Abgel- Verlängerung

tung sollte gestützt auf den Mehraufwand und buchhalteri- der Fernseh-Werbezeit

sche Vergleichszahlen pro Betrieb oder pro Arbeitskraft erfol-

gen. Fläche und Viehbestand dürfen keine Bemessungskrite- Publicité à la télévision.

rien für die Abgeltung sein, damit keine negative Beeinflus- Temps d'antenne

sung des Pacht- und Bodenmarktes oder der Produktions-

mengeerfolgt.

(Die an die Fläche gebundenen Direktzahlungen im Tal- und

im Berggebiet führen vielerorts dazu, dassdieVerpächter oder

Eigentümer des Bodens auf diese Beiträge indirekt Anspruch Wortlaut der Motion vom 22. Juni 1988

erheben, sei es in Form höherer Pachtzinse oder höherer Ver- Der Bundesrat wird ersucht, die jetzt geltende Fernseh-Werbe-

kaufspreise bei Handänderungen.) zeit von durchschnittlich 23 Minuten pro Tag um einen Drittel

6. Kontrolle der Einhaltung der Verträge zu erhöhen und die Sonntagswerbung im Fernsehen zu erlau-

Da es sich um privatrechtliche zweiseitig unterzeichnete Ver- ben.

träge handelt, welche als Grundlage für inskünftige Umweltab-

geltungen herangezogen werden sollen, ist deren Kontrolle Texte de la motion du 22 juin 1988

doppelt wichtig. Die Einhaltung der Verträge ist den zuständi- Le Conseil fédéral est chargé d'augmenter d'un tiers le temps

gen Stellen und Organisationen für naturnahen Landbau zu d'antenne qui peut être réservé à la publicité télévisée selon le

übertragen. Der hierfür notwendige Aufwand wird sich in Gren- droit actuel (23 minutes par jour en moyenne) et d'autoriser la

zen halten. télévision à diffuser de la publicité le dimanche.

Der Vertragsproduzentenorganisation steht die Möglichkeit

offen, mit der Zeit ein Punktierungssystem als Massstab für die Mitunterzeichner - Cosignataires: Aliesch, Aregger, Cincera,

Beurteilung der Umweltleistung der Vertragsbetriebe einzu- Eisenring, EppenbergerSusi, Frey Walter, Leuenberger-Solo-

führen. thurn, Loeb, Reimann Maximilian, Rüttimann, Stucky, Weber-

Schwyz, Zwingli (13)

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

vom 28. Februar 1990 Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Rapport écrit du Conseil fédéral du 28 février 1990 1. Gemeinsamkeiten und Verschiedenheiten von Presse, Ra-

Der Motionär verlangt eine Förderung jener Landwirtschafts- dio und Fernsehen

betriebe mittels Beiträgen, «welche vertraglich ihre gesamte Informationen und Unterhaltungen werden insbesondere

Produktion auf naturnahe umweltschonende Landbaumetho- durch Presse, Radio und Fernsehen vermittelt, wobei sich die

den» umstellen. drei Medien weitgehend ergänzen. - Je nach betriebswirt-

Die vom Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement ein- schaftlichen und rechtlichen Gegebenheiten erfolgt die Finan-

gesetzte Expertenkommission «Direktzahlungen» prüft zur- zierung des einzelnen Mediums entweder durch Werbung

zeit, wie in Zukunft die verschiedenen agrarpolitischen Ziele in oder Gebühren oder durch beides.

optimaler Weise verwirklicht werden können. Dabei wird auch Viele kleinere Zeitungen sind in den letzten Jahren eingegan-

die von der Motion angestrebte Förderung der naturnah und gen respektive in grössere Presseverlage integriert worden,

umweltfreundlich produzierenden Landwirtschaftsbetriebe hauptsächlich wegen der Vorzüge spezialisierter Redaktions-

behandelt. Der Bericht der Kommission, der demnächst vor- teams für die Qualität der Informationsleistung. Dieser Ausle-

liegt, wird es dem Bundesrat, dem Parlament und den interes- seprozess, der mit Radio und Fernsehen nichts zu tun hat, hin-

sierten Kreisen erlauben, verschiedene Optionen der künfti- dert nicht, dass die Schweiz das Land mit der grössten Zei-

gen Landwirtschaftspolitik auf der Grundlage fundierter Ab- tungsdichte pro Einwohner ist. Eine pluralistische Meinungs-

klärungen zu diskutieren. bildung ist gewährleistet. -Zeitungsabonnemente und Hand-

Der Bundesrat selbst wird nach eingehender Prüfung des Be- verkauf decken die Kosten zu 20 bis 30 Prozent, den über-

richts seine Vorschläge zur Agrarpolitik formulieren und eine wiegenden Rest bringt die Werbung auf.

Anpassung der Rechtsgrundlagen vorschlagen. Wie diese Der Presse stehen Radio und Fernsehen gegenüber, die in 97

Vorschläge und Anträge im einzelnen aussehen werden, lässt Prozent respektive 87 Prozent der 2,6 Millionen Haushalte ver-

sich im gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht sagen. Auch ver- treten sind. Das Radio der SRG wird nur durch Gebühren, Lo-

mag sich der Bundesrat jetzt noch nicht darüber auszuspre- kalradios werden nur durch auf 20 Minuten pro Tag staatlich

chen, ob er dem vom Motionär aufgezeigten Weg in der vorge- beschränkte Werbung, das Fernsehen zu knapp einem Drittel

schlagenen Weise folgen kann. Nötigenfalls wird der Bundes- durch staatlich beschränkte Werbung und zu zwei Dritteln mit

rat dem Parlament eine entsprechende Ergänzung des Land- Gebühren finanziert.

wirtschaftsgesetzes vorschlagen. Bezüglich der Finanzierungsmöglichkeiten von Qualitätsver-

besserungen in der Informations- und Unterhaltungsleistung

Schriftliche Erklärung des Bundesrates unterliegt die Presse den Gesetzen des Marktes. Vergleichs-

Déclaration écrite du Conseil fédéral weise bessere Leistungen werden mit der Zeit durch mehr

Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan- Abonnemente/Verkäufe, mehr Werbeaufträge und im Rahmen

deln. der Konkurrenzsituation durch höhere Inseratenpreise hono-

riert.

Ueberwiesen als Postulat- Transmis comme postulat Da die Anzahl der TV- und Radio-Konzessionäre stagniert, fällt

eine Erhöhung der Werbepreise ausser Betracht. Ausserdem

ist das Volumen der Werbung beim Fernsehen plafoniert.

Mehreinnahmen zur Finanzierung von Programmverbesse-

rungen sind ohne Erhöhung der Werbezeiten nicht möglich.

Zweifellos besteht jedoch allgemein der Wunsch nach noch

besseren Programmen angesichts der Sehbeteiligung unse-

rer Bevölkerung an ausländischen Sendern.

2. Die Rolle des Fernsehens für die Wirtschaft

Die Werbung als Motor der Wirtschaft spielt für unser Land

eine wichtige Rolle. Sie bestreitet gegenwärtig mit etwa 4 Milli-

arden Franken Ausgaben pro Jahr 1,5 Prozent unseres Brutto-

23. März 1990 N 697 Motion Früh

Sozialproduktes. Weitaus am meisten wird bei uns in der fenstern, an Sportveranststaltungen, die auch am Fernsehen

Presse geworben, gegenwärtig 51 Prozent des Gesamtauf- übertragen werden, am Sonntag geworben werden darf und

wandes. Die Fernsehwerbung beansprucht 4,3 Prozent, das bei den elektronischen Medien nicht.

Lokalradio 0,9 Prozent. Entscheidungskriterien für den Einsatz 4. Die ausländische Konkurrenz

des Werbefrankens sind Reichweiten, Kontaktchancen und Wenn wir bei uns in der Schweiz nicht mehr Werbezeit zur Ver-

spezielle Eigenschaften des Mediums (Zeitung, TV usw.). Die fügung stellen, werden noch mehr einheimische und beson-

Art der Werbung und die Wahl der Medien hängen aber auch ders internationale Firmen mit Tochtergesellschaften in der

vom Produktcharakter, der Werbebotschaft und der anvisier- Schweiz einen immer grösseren Anteil der Werbung via aus-

ten Zielgruppe ab. Nicht jedes Medium eignet sich gleich gut ländische Sender (Satelliten und andere) und erst noch mit

für alles. weniger Restriktionen in unser Land einstrahlen lassen. Da-

Bei den Zeitungen unterscheiden wir zwischen überregiona- durch könnte auch sukzessive die Spotproduktion vermehrt

ler, regionaler und lokaler Verbreitung, während die SRG auf- ins Ausland abwandern. Eine solche Situation können wir uns

grund der Kleinheit des Landes, der Kostenstruktur und des nicht wünschen.

Informationsanfalls sprachregional arbeitet. Deshalb erreicht 5. Die Motion im Lichte des in Kommissionsberatung stehen-

man mit Fernsehwerbung als Basisträger am meisten Leute. den Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG)

Will oder muss man gleich viele Personen via Inserat errei- Ein Inkrafttreten des RTVG wird vor 1991 - auch ohne Referen-

chen, also ohne Ton und bewegtes Bild, so benötigt man dafür dum - kaum möglich sein. Es ist darum für die SRG, die werbe-

sechs bis acht verschiedene Zeitschriften mit sprachregiona- treibende Wirtschaft, für das Image der Werbung, aber auch

ler Verbreitung oder allenfalls, sofern der Charakter der Werbe- im Hinblick auf fehlgeleitete Medienmarktentwicklungen drin-

aufgabe es zulässt, mindestens zwanzig verschiedene Tages- gend notwendig, dass die Werbezeiten im Fernsehen im ver-

zeitungen mit regionalem oder Agglomerationscharakter. langten Sinn umgehend erhöht werden. Nachdem der Entwurf

Trotzdem würde sich keine werbetreibende Unternehmung zum RTVG die Sonntagswerbung richtigerweise nicht verbie-

nur mit TV-Werbung begnügen. tet, ist sie jetzt im Sinn der Motion ausdrücklich zu gewähren,

3. Die Werbemarktsituation wobei an bestimmten Feiertagen (Karfreitag, Ostern, Auffahrt,

Aufgrund der bisherigen Feststellungen leuchtet es ein, dass Pfingsten, Heiligabend und Weihnachten) darauf zu verzich-

der Zudrang zur Fernsehwerbung gross ist. Auf Antrag der AG ten ist.

für das Werbefernsehen, die zu 80 Prozent von der Fernseh- 6. Die Motion im Lichte der neuesten Entwicklung

Holding (Zeitungs- und Zeitschriftenverleger sowie Annon- Für das Projekt «European Business Channel AG» (VR-Präsi-

cenagenturen) und der SRG beherrscht wird, wurde ab 1. No- dent Leo Schürmann), das vom Bundesrat bereits am 11. Mai

vember 1985 die Fernsehwerbung vom Bundesrat im Jahres- 1988 konzessioniert wurde, sind schon 8 Werbeminuten pro

durchschnitt auf 23 Minuten pro Tag festgelegt. So steht für Sendestunde bewilligt worden. Dies entspricht 13,3 Prozent

1988 ein fixes Jahresangebot von 7130 Minuten zur Verfü- der Sendestunden. Die Motion verlangt mit einem Drittel mehr

gung. Diesen stand eine Nachfrage von 12 829 Minuten ge- Werbezeit sowie der Sonntagswerbung eine Steigerung von

genüber. Der Nachfrageüberhang verschärfte sich in unvor- 2,7 auf 3,8 Prozent Werbung pro Sendestunde für die SRG. Ein

hersehbarer Weise von Jahr zu Jahr: 1985 34 Prozent, 198641 Grund mehr, der Motion zu entsprechen!

Prozent, 1987 57 Prozent, 1988 80 Prozent. Für das laufende

Jahr steht also der Wirtschaft nur etwa die Hälfte der für die Er- Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

reichung der Werbeziele erforderlichen Werbezeit zur Verfü- vom 19. Oktober 1988

gung, wobei die effektiven Bedürfnisse der Wirtschaft bedeu- Rapport écrit du Conseil fédéral du 19 octobre 1988

tend höher waren, aber angesichts der Plafonierung gar nicht Die tägliche Gesamtdauer der Werbesendungen wurde letzt-

zum Ausdruck kamen. mals am 22. Oktober 1985 um drei Minuten erhöht. Sie beträgt

Der Zugang zum Werbefernsehen ist laut Artikel 11 der Wei- seither im Jahresdurchschnitt für jede Fernsehprogrammkette

sungen des Bundesrates über die Fernsehwerbung vom 15. 23 Minuten. Der Bundesrat entsprach damit einem Begehren

Februar 1984 für Neu-lnteressenten offen zu halten. Das hat der AG für das Werbefernsehen (AGW) vom 30. April 1985.

zur Folge, dass selbst bei allgemeinem Wirtschaftswachstum Die letztmalige Erhöhung der Werbezeit am Schweizer Fern-

die bisher Fernsehwerbung treibenden Firmen von Jahr zu sehen erfolgte, wie in allen vorhergegangenen Fällen, gestützt

Jahr weniger Werbezeit zugesprochen erhalten. Dies bedeu- auf ein Gesuch der AGW. Dies hat seinen guten Grund. Die im

tet, dass jährlich, mangels Konstanz und Freiheit im Medien- Radio- und Fernsehartikel der Bundesverfassung verlangte

angebot, die Werbestrategien neu formuliert werden müssen, Rücksichtnahme auf andere Medien und insbesondere auf die

und zwar in bezug auf Produkte, Werbefrequenzen, Spotlän- Presse (Art. 55bis Abs. 4 BV) ist gerade bei der Festlegung der

gen und Medienauswahl. Diese Hektik wird mit der Zeit der Werbezeit am Fernsehen zu praktizieren. Die betroffenen Me-

Qualität der Werbung und damit der Konsumenteninformation dien und ihre Verbände sind in geeigneter Weise einzubezie-

schaden. Das ist unerwünscht. hen.

Heute stehen nicht einmal 3 Prozent der Sendezeit der SRG für Diese Idee wurde in der AGW gewissermassen institutionali-

Werbung zur Verfügung. Der noch dieses Jahr zu unterzeich- siert. Wie die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft

nende Konventionsentwurf des Europarates sieht 15 Prozent (SRG) halten auch die Zeitungs- und Zeitschriftenverleger

der gesamten Sendezeit für Werbung vor. Mit dem verlangten über ihre Fernseh-Holding AG 40 Prozent des Aktienkapitals

zusätzlichere Drittel, inklusive Sonntagswerbung, stehen wir der AGW. Die restlichen 20 Prozent verteilen sich auf den

mit 3,8 Prozent immer noch weitaus zu unterst auf der europäi- Schweizerischen Gewerbeverband, den Schweizerischen

schen Skala. Es dürfte deshalb klar sein, dass dereinst für das Bauernverband, den Verband Schweizer Journalisten, den

private Fernsehen noch genügend Nachfrage nach Werbezeit Vorort, die Promarca und den Schweizerischen Inserenten-

verbleiben wird. verband. Aufgrund dieser Zusammensetzung bildeten Forde-

Die verlangte Ausweitung der Werbezeiten wird Artikel 55bis rungen der AGW auf Aenderung der Weisungen überdie Fern-

BV (Presseschutz) nicht tangieren, um so weniger, als heute sehwerbung und im speziellen auf Erhöhung der Werbezeit je-

hauptsächlich die Zeitschriften und nicht die dafür vorgese- weils das Resultat eines Kompromisses.

hene politisch-meinungsbildende Tagespresse von der Wer- Sollte es sich aber zeigen, dass dieser Interessenausgleich in-

bebeschränkung im Fernsehen profitieren. Bei einem Wachs- nerhalb der AGW künftig nicht mehr möglich ist, würde eine

tum der jährlichen Netto-Werbeumsätze von weit über 5 Pro- neue Situation entstehen. In diesem Falle ist nicht auszu-

zent seit 1982 sind Befürchtungen, es würden der wichtigen schliessen, dass der Bundesrat eine Erhöhung der Werbezeit

Tagespresse Mittel in unzumutbarem Mass entzogen, unbe- am Schweizer Fernsehen beispielsweise auch auf Ersuchen

gründet. Bezüglich Sonntagswerbung ist darauf hinzuweisen, eines oder mehrerer Aktionäre der AGW in Erwägung ziehen

dass sie mit Ausnahme von ARD und ZDF praktisch alle west- könnte.

europäischen Länder erlauben, und sie folglich auch in die Es ist indessen mit Nachdruck darauf hinzuweisen,-dass im

Schweiz eingestrahlt wird. Es fällt daher schwer einzusehen, Entwurf für ein Bundesgesetz über Radio und Fernsehen

weshalb in Sonntagszeitungen, auf Plakatwänden, in Schau- (RTVG), der dem Parlament zur Beratung zugeleitet wurde,

Motion Carobbio 698 N 23 mars 1990

auch die Möglichkeit der Zulassung von weiteren, werbefinan- come Arbedo-Castione, Bodio, Balerna, Taverne-Torricella,

zierten Fernsehveranstaltern vorgesehen ist. Es ist nicht aus- Tenero, Magadino-Vira.

zuschliessen, dass durch die in der Motion verlangte beträcht- La misura è in contrasto con la politica di potenziamento dei

liche Erhöhung der Werbezeit beim Schweizer Fernsehen die traffici pubblici solleva problemi di sicurezza. Essa penalizza

Chancen allfälliger weiterer Veranstalter von vornherein stark inoltre zone periferiche e di valle.

kompromittiert würden. Der Bundesrat vertritt deshalb die Auf- I sottoscritti chiedono al Consiglio federale di intervenire

fassung, dass zuerst die Beratung der RTVG in den Räten ab- presso le FFS affinchè rinuncino al piano di ristrutturazione e

gewartet werden muss. Dies schliesst aber eine vorgezogene, risparmio citato. In particolare prioritari nella'decisione circa il

massvolle Erhöhung der Werbezeit bei der SRG nicht aus. mantenimento o meno di una stazione FFS servita da perso-

Die Einführung der Sonntagswerbung beim Schweizer Fern- nale devono essere solo fattori di carattere sociale e di politica

sehen scheint dem Bundesrat zum heutigen Zeitpunkt nicht dei traffici e regionale.

angebracht zu sein. Bekanntlich schliesst der vom Parlament

am 18. Dezember 1987 verabschiedete Bundesbeschluss

über den Satellitenrundfunk in Artikel 24 Absatz 2 Buchstabe c Texte de la motion du 20 septembre 1989

den Sonntag als Werbetag aus. Es ist deshalb in diesem Punkt Un programme des CFF visant à réorganiser ceux-ci tout en

in besonderem Masse angezeigt, die Beratung des RTVG in réalisant des économies prévoit notamment que les gares

den eidgenössischen Räten abzuwarten. dont le chiffre d'affaires annuel du trafic voyageurs n'atteint

pas 400 000 francs seront déclassées, c'est-à-dire devien-

Schriftliche Erklärung des Bundesrates dront de simples stations et seront privées de personnel,

Déclaration écrite du Conseil fédéral lequel sera remplacé par un processus d'automatisation.

Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan- Au Tessin seulement, 19 gares sont concernées, parmi les-

deln. quelles certaines touchent des centres importants comme Ar-

bedo-Castione, Bodio, Balerna, Taverne, Torricella, Tenero,

Le président: En outre, M. Schmid combat la motion Früh. Là Magadino-Vira.

également la discussion est renvoyée à une date ultérieure. Cette mesure contraste avec la politique de développement

des transports publics et pose des problèmes de sécurité. En

Verschoben - Renvoyé outre, elle pénalise les zones périphériques et les vallées avoi-

sinantes.

Les soussignés demandent au Conseil fédéral d'intervenir

auprès des CFF pour qu'ils renoncent à leur programme de

réorganisation et d'économies. Seuls des facteurs de carac-

#ST# 89.604 tère social ou relevant de la politique régionale et de celle des

transports doivent avoir la priorité lorsqu'il s'agit de prendre

Motion Carobbio une décision quant au maintien ou à la suppression d'une

Aufhebung von SBB-Stationen gare CFF desservie par du personnel.

Mozione Carobbio

Piano di smantellamento delle stazioni FFS. Mitunterzeichner - Cofirmatari - Cosignataires: Aguet, Am-

Rinuncia mann, Bodenmann, Braunschweig, Brügger, Bundi, Danuser,

Euler, Jeanprêtre, Ledergerber, Leuenberger-Solothurn, Lon-

Motion Carobbio get, Matthey, Ott, Pitteloud, Rechsteiner, Reimann Fritz, Ruffy,

Désaffectation de gares CFF Spielmann, Stappung, Zölch, Züger (22)

Schriftliche Begründung - Motivazione scritta -

Développement par écrit

Wortlaut der Motion vom 20. September 1989 Le FFS, a quanto sembra anche su richiesta del Consiglio fe-

Einem Umstrukturierungs- und Sparplan der SBB zufolge ist derale, hanno messo a punto un piano di ristrutturazione e di

u. a. vorgesehen, Bahnhöfe mit einem Jahresumsatz im Per- risparmio che prevede il declassamento delle stazioni FFS che

sonenverkehr von weniger als 400 000 Franken durch Auto- non raggiungono una cifra d'affari annua di 400 000 franchi

matisierung in nicht mit Personal besetzte Haltestellen um- per il servizio passeggeri a semplici fermate prive di personale.

zuwandeln. Questo attraverso un processo di automazione.

Allein im Kanton Tessin sind 19 Bahnhöfe von der Massnahme La misura riguarderà in particolare stazioni di zone periferiche

betroffen, darunter die Bahnhöfe von so bedeutenden Zentren e delle valli. Nel Cantone Ticino, sulla linea del Goliardo, sono

wie Arbedo-Castione, Bodio, Baierna, Taverne-Torricella, Te- 19 le stazioni interessate. Alcune riguardano centri importanti

nero, Magadino-Vira. come quelli di Castione-Arbedo, Balerna, Bodio, Magadino-

Die Massnahme steht im Widerspruch zur Politik der Förde- Vira, Taverne-Torricella, Tenero.

rung des öffentlichen Verkehrs und stellt Sicherheitspro- Senza essere per principio contrari a misure di razionalizza-

bleme. Ueberdies werden durch sie die Randgebiete und die zione contestiamo però che lo stesso debba considerare ele-

Täler benachteiligt. menti finanziari come è il caso del piano di ristrutturazione e

Die Unterzeichner ersuchen den Bundesrat, bei den SBB vor- risparmio in esame.

stellig zu werden, damit diese auf den erwähnten Umstruktu- Altri elementi devono essere considerati prioritariamente: di

rierungs- und Sparplan verzichten. Insbesondere dürfen beim politica dei trasporti, di politica regionale, di sicurezza, sociali.

Entscheid über die Erhaltung eines mit Personal besetzten Nel caso del piano di smantellamento delle stazioni FFS le mi-

SBB-Bahnhofs nur Faktoren sozialer sowie Verkehrs- und re- sure ventilate appaiono in contrasto con una politica di poten-

gionalpolitischer Natur ausschlaggebend sein. ziamento dei traffici pubblici, nella misura in cui riducono le

prestazioni agli utenti, che sarebbero privati di ogni tipo di in-

Testo della mozione del 20 settembre 1989 formazione personalizzata. Sollevano inoltre interrogativi con-

Secondo un piano di ristrutturazione e di risparmio delle FFS cernenti la sicurezza, nella misura in cui si tratta di stazioni in

si prevede tra l'altro che le stazioni ferroviare che non raggiun- centri importanti sui piazzali delle quali spesso gravitano nu-

gono una cifra d'affari annuali di 400 000 franchi per il servizio merosi i bambini. E per finire le misure proposte penalizzano

passeggeri debbano essere declassate a semplici fermate e zone periferiche e di valle in genere non già molto favorite per i

venir private del personale di servizio attraverso un processo collegamenti con i traffici pubblici. Una rinuncia a un tale piano

di automazione. si impone e in ogni caso la considerazione prioritaria nella de-

Nel solo Canton Ticino sono 19 le stazioni interessate al prov- cisione di parametri che non siano essenzialmente quelli fi-

vedimento, fra quali alcune che riguardano centri importanti nanziari.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Früh Verlängerung der Fernseh-Werbezeit

Motion Früh Publicité à la télévision. Temps d'antenne

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1990

Année

Anno

Band II

Volume

Volume

Session Frühjahrssession

Session Session de printemps

Sessione Sessione primaverile

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 16

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 88.528

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 23.03.1990 - 08:00

Date

Data

Seite 696-698

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Ref. No 20 018 429

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