Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 88-512 KI-generiert

European Community and Switzerland: Biotechnology Regulation and Cooperation

Geschäftsnummer VPB 88-512
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The European Community (EC) intends to regulate biotechnology, particularly genetic engineering, to ensure safety and foster market opportunities for its companies, acknowledging that living organisms do not respect borders. Switzerland, while currently having less economic reliance on genetic technology, sees its future importance for research, medicine, and industry, and possesses favorable conditions for its development, with its existing framework for genetic engineering aligning with international recommendations. The Swiss government views collaboration with the EC on safety research and information exchange as beneficial, but also emphasizes the need to consider competition from the US and Japan and potentially harmonize regulations beyond EC proposals, focusing on worker protection, product safety, and risk assessment for organism release, while also considering patent law revisions to encourage new technologies responsibly.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Art. 34sexies chen; European Community and Switzerland: Biotechnology Regulation and Cooperation: trächtige Biotechnologie, die auch für die Schweiz bedeu- Vielzahl von Lebens- und Tätigkeitsbereichen entwickelt.

Schlagwörter

KI-generiert
Genom Internationale Zusammenarbeit wirtschaftlicher Wettbewerb Forschung und Entwicklung europäisches Patent europäische Gesellschaft
KI-generiert

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Volltext

17. März 1989 N 603 Interpellation Spalti

#ST# 88.512 Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

vom 22. Februar 1989

Rapport écrit du Conseil fédéral du 22 février 1989

Interpellation Spalti Die Absicht der EG, auf biotechnologischem Gebiet gesetz-

geberisch tätig zu werden, soll in erster Linie die Sicherheit

Biotechnologie

gentechnologischer Arbeiten und Produkte gewährleisten.

Génie biologique Die folgenden Ausführungen konzentrieren sich deshalb auf

die Gentechnologie und ihre Anwendungen in der Biotech-

nologie.

I.Die Biotechnologie als technische Anwendung von

Mikroorganismen und pflanzlichen und tierischen Gewebe-

Wortlaut der Interpellation vom 22. Juni 1988 zellen sowie Teilen davon hat sich im Laufe der zivilisatori-

Die Europäische Gemeinschaft will offenbar die zukunfts- schen Entwicklung zu einem integralen Bestandteil einer

trächtige Biotechnologie, die auch für die Schweiz bedeu- Vielzahl von Lebens- und Tätigkeitsbereichen entwickelt.

tende Zukunfts- und Entwicklungsperspektiven aufzeigt, Traditionelle Anwendungen von grösserer wirtschaftlicher

gesetzlichen Vorschriften unterwerfen. Dies wird damit Bedeutung finden sich in der Lebensmitteltechnologie, der

begründet, dass lebendige Organismen keine Landesgren- Landwirtschaft, der pharmazeutischen und chemischen

zen kennen und sich entsprechend ausbreiten können. Industrie und im Umweltschutz. Fortschritte wurden bis in

Damit will man einerseits den modernsten Erkenntnissen die siebziger Jahre vor allem durch die Nutzung neuer

bezüglich der Gefahren der Biotechnologie begegnen und Erkenntnisse auf den Teildisziplinen Mikrobiologie inklusive

andererseits mit einer entsprechenden Gesetzgebung Rege- Genetik, Biochemie und Verfahrenstechnik erzielt.

lungen finden, um den Biotechnologiefirmen im EG-Raum Mit der Entwicklung der Molekularbiologie und ihrer

die bestmöglichen Marktchancen zu eröffnen, damit sie ihre Anwendung in der Gentechnologie seit anfangs des letzten

Produkte ohne Behinderungen in diesem Einheits-Markt Jahrzehnts haben sich der Biotechnologie bedeutende neue

absetzen können. Heute bestehen in den einzelnen EG- Möglichkeiten eröffnet. Durch gezielte Eingriffe in die Erb-

Staaten sehr unterschiedliche Gesetzesbestimmungen über anlagen der Organismen lassen sich neue Produkte herstel-

die Biotechnologie. len und bestehende Verfahren effizienter gestalten. DieGen-

Gleichzeitig lässt die EG erkennen, dass sie in dieser Frage technolgie ist damit eine Schlüsseldisziplin der modernen

bereit sei, mit Drittstaaten zusammenzuarbeiten. Biotechnolgie geworden. Sie kann aber auch auf den Gebie-

1. Wie beurteilt der Bundesrat die wirtschaftliche Bedeu- ten von Pflanzenzüchtung und Tierzucht sowie beim Men-

tung der Biotechnologie, deren Entwicklungsmöglichkeiten schen eingesetzt werden.

und die Rahmenbedingungen in der Schweiz? Gemessen an den zur Zeit auf der Basis gentechnologischer

2. Wie beurteilt der Bundesrat die Möglichkeiten und Methoden produzierten Gütern und Dienstleistungen, ist die

Gefahren von Unfällen und Katastrophen durch künstlich Gentechnologie für die Schweiz heute noch von geringer

geschaffene Organismen, und in welcher Richtung gehen wirtschaftlicher Bedeutung. Angesichts der breitgefächer-

allfällige gesetzliche Regelungen? ten Anwendungsmöglichkeiten und des durch sie zu erwar-

3. Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat, in diesen tenden Erkenntnisfortschritts ist ihr für die Zukunft eine

Fragen im Interesse der Forschung und Entwicklung und stark steigende Bedeutung zuzumessen. Die Methoden der

der Konkurrenzfähigkeit der schweizerischen Biotechnolo- Gentechnologie bilden heute bereits einen unverzichtbaren

gie mit der EG zusammenzuarbeiten? Bestandteil moderner biologischer und medizinischer For-

schung und haben an unseren Hochschulen und in der

Texte de l'interpellation du 22 juin 1988 pharmazeutischen und agrochemischen Industrie ihren

La Communauté européenne s'apprête à légiférer en festen Platz.

matière de génie biologique, discipline pleine d'avenir, aussi Der längerfristige wirtschaftliche Beitrag der Gentechnolo-

pour notre pays. Cette démarche communautaire est justi- gie wird nicht nur im Zugang zu neuen Produkten und

fiée par le fait que les organismes vivants ne connaissent Verfahren, sondern vor allem auch im Beitrag zum besseren

pas de frontières. On veut ainsi conjurer les dangers que Verständnis der Lebens- und Krankheitsvorgänge liegen.

peut comporter la biotechnologie, compte tenu des con- Dadurch können sich insbesondere für die Diagnose, Vor-

naissances les plus récentes, et offrir aux entreprises de ce beugung und Heilung von Krankheiten bei Mensch, Tier und

secteur les meilleures chances d'accès au marché euro- Pflanzen neue Lösungsansätze ergeben. Nicht ausgeschlos-

péen, afin qu'elles puissent écouler leurs produits sans sen sind neue Entwicklungen in der Informatik (Bio-lnforma-

entraves sur l'ensemble du marché unique. Une réglementa- tik) und der chemischen Katalysen mit Hilfe massgeschnei-

tion commautaire est d'autant plus judicieuse que les divers derter Enzyme.

Etats de la Communauté connaissent aujourd'hui des légis- Die Rahmenbedingungen zur Weiterentwicklung und Nutz-

lations fort disparates en la matière. La Communauté euro- barmachung der Gentechnologie in der Schweiz sind bisher

péenne ayant par ailleurs laissé entendre qu'elle est dispo- günstig, obschon die eingesetzten Mittel gegenüber den

sée à collaborer avec des pays tiers en ce domaine, je pose entsprechenden Aufwendungen anderer Staaten sich

au Conseil fédéral les questions suivantes: bescheiden ausnehmen. Dank der Qualität der Arbeit der

1. Quelles sont selon lui la portée économique de la bio- beteiligten Hochschulinstitute und des Einsatzes der einhei-

technologie, ses perspectives de développement, et ses mischen chemischen Industrie gilt die Schweiz bisher auf

chances d'implantation en Suisse? dem Gebiet der Gentechnologie als international konkur-

2. Comment voit-il les potentialités et les risques d'accident renzfähig.

ou de catastrophe liés aux organismes obtenus artificielle- 2. Die Biotechnologie verwendet häufig aus der Natur iso-

ment, et quels doivent être les objectifs des dispositions lierte oder durch Mutation oder natürliche Kreuzung

légales qui pourraient être adoptées en la matière? erzeugte Leistungsstämme. Bei der Anwendung derartiger

3. Dans quelle mesure estime-t-il possible de collaborer Organismen sind bis jetzt nie Probleme aufgetaucht.

avec la Communauté en matière de biotechnologie, afin de Was gentechnologisch modifizierte Organismen («künstlich

favoriser la recherche et le développement dans notre pays geschaffene Organismen») anbelangt, so gilt es zu evalu-

et la compétitivité de la Suisse en ce domaine? ieren, ob andere Kriterien Geltung haben. Bei der Beurtei-

lung von Organismen, die mit Hilfe der in vitro-DNA-Rekom-

Mitunterzeichner- Cosignataire: Keine - Aucun binanten-Technik hergestellt worden sind und die geneti-

sches Material von Organismen enthalten, die in der Natur

Schriftliche Begründung - Développement par écrit ihr genetisches Material nicht austauschen (oder für die ein

Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht Austausch nicht bekannt ist), müssen folgende Kriterien

eine schriftliche Antwort. berücksichtigt werden: Natur des Empfängerorganismus,

Interpellation Allenspach 604 N 17 mars 1989

Charakteristik des zusätzlich eingeführten genetischen koordiniertes Vorgehen, wenn immer möglich, als sinnvoll

Materials und Stabilität der Konstruktion. Bei Verwendung erscheint. Ohne Zweifel wäre eine Teilnahme der Schweiz

geeigneter Organismen und definierter DNA-Segmente an Projekten der EG auf dem Gebiet der Sicherheitsfor-

bestehen in der Regel kaum Bedenken. schung und der Informationsvermittlung sinnvoll.

Wird hingegen mit einem wenig definierten oder pathoge- Indessen sollte die Schweiz bei einer- an sich wünschbaren

nen Organismus gearbeitet, könnte das eingeführte Material - Weiterentwicklung ihrer Richtlinien eine Harmonisierung

zur Bildung giftiger Stoffe führen; für diesen Fall, oder wenn über den Rahmen der EG hinaus anstreben und insbeson-

andere Bedenken auftreten, sind besondere Sicherheits- dere die Situation in den USA und Japan, den beiden stärk-

massnahmen zu treffen. Diese unterscheiden sich aber im sten Konkurrenten auf dem Gentechnologie-Gebiet, berück-

Prinzip nicht von Massnahmen, wie sie im Umgang mit sichtigen. Die Schweiz hat sich national wie international im

krankheitserregenden oder nicht umweltneutralen Organis- Rahmen der OECD und europäischen Institutionen aktiv an

men üblich sind. Der jahrzehntelange Umgang mit hochge- der Lösung der Sicherheitsproblematik beteiligt.

fährlichen natürlichen Krankheitskeimen bei der Impfstoff- Allfällige gesetzgeberische Massnahmen der Schweiz soll-

herstellung hat gezeigt, dass auch solche Organismen ten darauf abzielen, sicherheitsrelevante Rahmenbedingun-

sicher gehandhabt werden können. gen zu schaffen, die eine verantwortungsbewusste For-

Die Kenntnisse über systemare Zusammenhänge in Oekosy- schung, Entwicklung und Produktion weiterhin ermögli-

stemen sind noch gering. Allfällige Folgen der Freisetzung chen.

von Organismen auf derartige Systeme sind deshalb nicht

oder nicht sicher absehbar. In Anbetracht der für bestimmte Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes-

Bereiche noch bestehenden Unsicherheit werden zur Zeit rates befriedigt.

auch in der Schweiz alle Arbeiten auf diesem Gebiet nach

international anerkannten Richtlinien durchgeführt und

registriert. Diese Registrierung entspricht insbesondere der

Empfehlung 84.16 des Europarates vom 25. September #ST# 88.581

1984. Die Richtlinien basieren im wesentlichen auf den

Empfehlungen des NIH (US National Institute of Health) und Interpellation Allenspach

der OECD. Sie werden für die Schweiz von der interdiszipli-

nären schweizerischen Kommission für die biologische Eigentumsförderung

Sicherheit in Forschung und Technik (SKBS) empfohlen, und Eigenmietwert

und ihre Einhaltung wird auch durch diese Organisation Accès à la propriété

gefördert. Im Falle von kommerziellen Nutzungen ist die et valeur locative

Koordinationsstelle der Bewilligungsverfahren für die

Anwendung von R-DNA-Organismen des Bundes für die

Behandlung der Anfragen zuständig. Die SKBS ist das wis-

senschaftliche Beratungsorgan der Koordinationsstelle.

Was die Frage nach gesetzlichen Regelungen anbelangt, so Wortlaut der Interpellation vom 20. September 1988

sollten diese, nach heutiger Auffassung, im Bereiche des Mit Weisung vom 5. September 1988 hat die Eidgenössische

Arbeitnehmerschutzes und des Inverkehrbringens von Pro- Steuerverwaltung verfügt, dass im Kanton Zürich der Eigen-

dukten genügen, die zwar mit gentechnologischen Metho- mietwert von Einfamilienhäusern und Stockwerkeigentum

den hergestellt wurden, aber selbst keine vermehrungsfähi- für die Erhebung der direkten Bundessteuer für die Veranla-

gen Organismen mehr enthalten. Dagegen finden sich im gungsperiode 1989/1990 um 40 Prozent erhöht wird.

Bereiche der Freisetzung vermehrungsfähiger Organismen Diese Massnahme bedrängt in erster Linie Rentner und

Lücken im geltenden Recht. Im Zusammenhang mit der Familien mit kleinerem Einkommen, passt also ausgespro-

Revision des Patentgesetzes hat sich der Bundesrat grund- chen schlecht in unsere sozialpolitische Landschaft. Zudem

sätzlich für die Förderung der neuen Technik ausgespro- steht sie im eindeutigen Gegensatz zu der in Artikel 34sexies

chen. Er wird daher nicht darum herum kommen, auch dem der Bundesverfassung verankerten Aufgabe des Bundes,

Aspekt der Sicherheit vermehrte Aufmerksamkeit zu schen- Massnahmen zur Förderung des Erwerbs von Wohnungs-

ken. Konkret ist an die Verpflichtung zur Registrierung und Hauseigentum zu treffen.

entsprechender Versuchsprojekte sowie an die Regelung Deshalb ersuche ich den Bundesrat um Beantwortung fol-

des Verkehrs (einschliesslich Freisetzung) mit möglicher- gender Fragen:

weise gesundheits- oder umweltgefährdenden Organismen Teilt er die Meinung, dass der Staats- und sozialpolitisch

zu denken. wichtige Verfassungsauftrag, die Eigentumsbildung zu för-

3. Die EG bearbeitet im Bereich der Bio- und Gentechnolo- dern, nicht durch rigorose Fiskalmassnahmen beeinträch-

gie eine Reihe von Teilaspekten. Erwähnt seien Forschungs- tigt werden sollte?

förderung, Harmonisierung der Patentsysteme, Verwertung Besteht nicht Gefahr, dass die Erhöhung des Eigenmiet-

landwirtschaftlicher Ueberschüsse und Sicherheit. Auf dem werts der Konzentration des Immobilienbesitzes in anony-

Gebiet der Sicherheit sind zur Zeit mehrere Erlasse in Vorbe- men Händen Vorschub leistet?

reitung. Sind Steuererleichterungen für Personen mit bescheidenem

Sie befassen sich mit dem Schutz der Arbeitnehmer, der Einkommen vorgesehen, die durch die Erhöhung des Eigen-

Sicherheit bei der Verwendung gentechnologisch veränder- mietwerts übermässig getroffen werden?

ter Organismen in Forschung und Industrie und der Sicher-

heit beim Einsatz gentechnologisch veränderter Organis- Texte de l'interpellation du 20 septembre 1988

men in der Umwelt. Die EG-Vorschläge halten sich in sachli- Par décision du 5 septembre 1988, l'Administration fédérale

cher Hinsicht weitgehend an die Empfehlungen der OECD, des contributions a décidé d'augmenter de 40 pour cent la

gehen allerdings davon aus, dass die Mitgliedsländer die valeur locative des maisons individuelles et des apparte-

EG-Erlasse auf spezifische Gentechnologie-Gesetze abstüt- ments en propriété dans le canton de Zurich, en vue du

zen werden und dass alle Arbeiten registriert werden müs- calcul de l'impôt fédéral direct pour la période de taxation

sen. Die OECD vertrat demgegenüber eine flexiblere Hal- 1989/1990.

tung. Einzelne EG-Länder wie die Bundesrepublik Deutsch- Cette mesure, qui est un coup dur surtout pour les retraités

land bereiten gegenwärtig derartige Gesetzeserlasse vor. et les familles à ressources modestes, cadre fort mal avec

Wie rasch innerhalb der EG Einigkeit über die geplante notre politique sociale. De plus, elle est en contradiction

Rechtssetzung erzielt wird, ist ungewiss. flagrante avec l'article 34sexies de la Constitution fédérale

Die EG-Kommission hat der Schweiz den Vorschlag qui donne mandat à la Confédération de prendre des

gemacht, ein Gespräch über ihre Richtlinienentwürfe zu mesures visant à encourager l'accès à la propriété d'un

führen; dieses soll demnächst aufgenommen werden, da ein logement ou d'une maison.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Spälti Biotechnologie

Interpellation Spälti Génie biologique

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1989

Année

Anno

Band II

Volume

Volume

Session Frühjahrssession

Session Session de printemps

Sessione Sessione primaverile

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 17

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 88.512

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 17.03.1989 - 08:00

Date

Data

Seite 603-604

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Ref. No 20 017 289

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