European Community and Switzerland: Biotechnology Regulation and Cooperation
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe European Community (EC) intends to regulate biotechnology, particularly genetic engineering, to ensure safety and foster market opportunities for its companies, acknowledging that living organisms do not respect borders. Switzerland, while currently having less economic reliance on genetic technology, sees its future importance for research, medicine, and industry, and possesses favorable conditions for its development, with its existing framework for genetic engineering aligning with international recommendations. The Swiss government views collaboration with the EC on safety research and information exchange as beneficial, but also emphasizes the need to consider competition from the US and Japan and potentially harmonize regulations beyond EC proposals, focusing on worker protection, product safety, and risk assessment for organism release, while also considering patent law revisions to encourage new technologies responsibly.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 34sexies chen; European Community and Switzerland: Biotechnology Regulation and Cooperation: trächtige Biotechnologie, die auch für die Schweiz bedeu- Vielzahl von Lebens- und Tätigkeitsbereichen entwickelt.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertVolltext
17. März 1989 N 603 Interpellation Spalti
#ST# 88.512 Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
vom 22. Februar 1989
Rapport écrit du Conseil fédéral du 22 février 1989
Interpellation Spalti Die Absicht der EG, auf biotechnologischem Gebiet gesetz-
geberisch tätig zu werden, soll in erster Linie die Sicherheit
Biotechnologie
gentechnologischer Arbeiten und Produkte gewährleisten.
Génie biologique Die folgenden Ausführungen konzentrieren sich deshalb auf
die Gentechnologie und ihre Anwendungen in der Biotech-
nologie.
I.Die Biotechnologie als technische Anwendung von
Mikroorganismen und pflanzlichen und tierischen Gewebe-
Wortlaut der Interpellation vom 22. Juni 1988 zellen sowie Teilen davon hat sich im Laufe der zivilisatori-
Die Europäische Gemeinschaft will offenbar die zukunfts- schen Entwicklung zu einem integralen Bestandteil einer
trächtige Biotechnologie, die auch für die Schweiz bedeu- Vielzahl von Lebens- und Tätigkeitsbereichen entwickelt.
tende Zukunfts- und Entwicklungsperspektiven aufzeigt, Traditionelle Anwendungen von grösserer wirtschaftlicher
gesetzlichen Vorschriften unterwerfen. Dies wird damit Bedeutung finden sich in der Lebensmitteltechnologie, der
begründet, dass lebendige Organismen keine Landesgren- Landwirtschaft, der pharmazeutischen und chemischen
zen kennen und sich entsprechend ausbreiten können. Industrie und im Umweltschutz. Fortschritte wurden bis in
Damit will man einerseits den modernsten Erkenntnissen die siebziger Jahre vor allem durch die Nutzung neuer
bezüglich der Gefahren der Biotechnologie begegnen und Erkenntnisse auf den Teildisziplinen Mikrobiologie inklusive
andererseits mit einer entsprechenden Gesetzgebung Rege- Genetik, Biochemie und Verfahrenstechnik erzielt.
lungen finden, um den Biotechnologiefirmen im EG-Raum Mit der Entwicklung der Molekularbiologie und ihrer
die bestmöglichen Marktchancen zu eröffnen, damit sie ihre Anwendung in der Gentechnologie seit anfangs des letzten
Produkte ohne Behinderungen in diesem Einheits-Markt Jahrzehnts haben sich der Biotechnologie bedeutende neue
absetzen können. Heute bestehen in den einzelnen EG- Möglichkeiten eröffnet. Durch gezielte Eingriffe in die Erb-
Staaten sehr unterschiedliche Gesetzesbestimmungen über anlagen der Organismen lassen sich neue Produkte herstel-
die Biotechnologie. len und bestehende Verfahren effizienter gestalten. DieGen-
Gleichzeitig lässt die EG erkennen, dass sie in dieser Frage technolgie ist damit eine Schlüsseldisziplin der modernen
bereit sei, mit Drittstaaten zusammenzuarbeiten. Biotechnolgie geworden. Sie kann aber auch auf den Gebie-
1. Wie beurteilt der Bundesrat die wirtschaftliche Bedeu- ten von Pflanzenzüchtung und Tierzucht sowie beim Men-
tung der Biotechnologie, deren Entwicklungsmöglichkeiten schen eingesetzt werden.
und die Rahmenbedingungen in der Schweiz? Gemessen an den zur Zeit auf der Basis gentechnologischer
2. Wie beurteilt der Bundesrat die Möglichkeiten und Methoden produzierten Gütern und Dienstleistungen, ist die
Gefahren von Unfällen und Katastrophen durch künstlich Gentechnologie für die Schweiz heute noch von geringer
geschaffene Organismen, und in welcher Richtung gehen wirtschaftlicher Bedeutung. Angesichts der breitgefächer-
allfällige gesetzliche Regelungen? ten Anwendungsmöglichkeiten und des durch sie zu erwar-
3. Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat, in diesen tenden Erkenntnisfortschritts ist ihr für die Zukunft eine
Fragen im Interesse der Forschung und Entwicklung und stark steigende Bedeutung zuzumessen. Die Methoden der
der Konkurrenzfähigkeit der schweizerischen Biotechnolo- Gentechnologie bilden heute bereits einen unverzichtbaren
gie mit der EG zusammenzuarbeiten? Bestandteil moderner biologischer und medizinischer For-
schung und haben an unseren Hochschulen und in der
Texte de l'interpellation du 22 juin 1988 pharmazeutischen und agrochemischen Industrie ihren
La Communauté européenne s'apprête à légiférer en festen Platz.
matière de génie biologique, discipline pleine d'avenir, aussi Der längerfristige wirtschaftliche Beitrag der Gentechnolo-
pour notre pays. Cette démarche communautaire est justi- gie wird nicht nur im Zugang zu neuen Produkten und
fiée par le fait que les organismes vivants ne connaissent Verfahren, sondern vor allem auch im Beitrag zum besseren
pas de frontières. On veut ainsi conjurer les dangers que Verständnis der Lebens- und Krankheitsvorgänge liegen.
peut comporter la biotechnologie, compte tenu des con- Dadurch können sich insbesondere für die Diagnose, Vor-
naissances les plus récentes, et offrir aux entreprises de ce beugung und Heilung von Krankheiten bei Mensch, Tier und
secteur les meilleures chances d'accès au marché euro- Pflanzen neue Lösungsansätze ergeben. Nicht ausgeschlos-
péen, afin qu'elles puissent écouler leurs produits sans sen sind neue Entwicklungen in der Informatik (Bio-lnforma-
entraves sur l'ensemble du marché unique. Une réglementa- tik) und der chemischen Katalysen mit Hilfe massgeschnei-
tion commautaire est d'autant plus judicieuse que les divers derter Enzyme.
Etats de la Communauté connaissent aujourd'hui des légis- Die Rahmenbedingungen zur Weiterentwicklung und Nutz-
lations fort disparates en la matière. La Communauté euro- barmachung der Gentechnologie in der Schweiz sind bisher
péenne ayant par ailleurs laissé entendre qu'elle est dispo- günstig, obschon die eingesetzten Mittel gegenüber den
sée à collaborer avec des pays tiers en ce domaine, je pose entsprechenden Aufwendungen anderer Staaten sich
au Conseil fédéral les questions suivantes: bescheiden ausnehmen. Dank der Qualität der Arbeit der
1. Quelles sont selon lui la portée économique de la bio- beteiligten Hochschulinstitute und des Einsatzes der einhei-
technologie, ses perspectives de développement, et ses mischen chemischen Industrie gilt die Schweiz bisher auf
chances d'implantation en Suisse? dem Gebiet der Gentechnologie als international konkur-
2. Comment voit-il les potentialités et les risques d'accident renzfähig.
ou de catastrophe liés aux organismes obtenus artificielle- 2. Die Biotechnologie verwendet häufig aus der Natur iso-
ment, et quels doivent être les objectifs des dispositions lierte oder durch Mutation oder natürliche Kreuzung
légales qui pourraient être adoptées en la matière? erzeugte Leistungsstämme. Bei der Anwendung derartiger
3. Dans quelle mesure estime-t-il possible de collaborer Organismen sind bis jetzt nie Probleme aufgetaucht.
avec la Communauté en matière de biotechnologie, afin de Was gentechnologisch modifizierte Organismen («künstlich
favoriser la recherche et le développement dans notre pays geschaffene Organismen») anbelangt, so gilt es zu evalu-
et la compétitivité de la Suisse en ce domaine? ieren, ob andere Kriterien Geltung haben. Bei der Beurtei-
lung von Organismen, die mit Hilfe der in vitro-DNA-Rekom-
Mitunterzeichner- Cosignataire: Keine - Aucun binanten-Technik hergestellt worden sind und die geneti-
sches Material von Organismen enthalten, die in der Natur
Schriftliche Begründung - Développement par écrit ihr genetisches Material nicht austauschen (oder für die ein
Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht Austausch nicht bekannt ist), müssen folgende Kriterien
eine schriftliche Antwort. berücksichtigt werden: Natur des Empfängerorganismus,
Interpellation Allenspach 604 N 17 mars 1989
Charakteristik des zusätzlich eingeführten genetischen koordiniertes Vorgehen, wenn immer möglich, als sinnvoll
Materials und Stabilität der Konstruktion. Bei Verwendung erscheint. Ohne Zweifel wäre eine Teilnahme der Schweiz
geeigneter Organismen und definierter DNA-Segmente an Projekten der EG auf dem Gebiet der Sicherheitsfor-
bestehen in der Regel kaum Bedenken. schung und der Informationsvermittlung sinnvoll.
Wird hingegen mit einem wenig definierten oder pathoge- Indessen sollte die Schweiz bei einer- an sich wünschbaren
nen Organismus gearbeitet, könnte das eingeführte Material - Weiterentwicklung ihrer Richtlinien eine Harmonisierung
zur Bildung giftiger Stoffe führen; für diesen Fall, oder wenn über den Rahmen der EG hinaus anstreben und insbeson-
andere Bedenken auftreten, sind besondere Sicherheits- dere die Situation in den USA und Japan, den beiden stärk-
massnahmen zu treffen. Diese unterscheiden sich aber im sten Konkurrenten auf dem Gentechnologie-Gebiet, berück-
Prinzip nicht von Massnahmen, wie sie im Umgang mit sichtigen. Die Schweiz hat sich national wie international im
krankheitserregenden oder nicht umweltneutralen Organis- Rahmen der OECD und europäischen Institutionen aktiv an
men üblich sind. Der jahrzehntelange Umgang mit hochge- der Lösung der Sicherheitsproblematik beteiligt.
fährlichen natürlichen Krankheitskeimen bei der Impfstoff- Allfällige gesetzgeberische Massnahmen der Schweiz soll-
herstellung hat gezeigt, dass auch solche Organismen ten darauf abzielen, sicherheitsrelevante Rahmenbedingun-
sicher gehandhabt werden können. gen zu schaffen, die eine verantwortungsbewusste For-
Die Kenntnisse über systemare Zusammenhänge in Oekosy- schung, Entwicklung und Produktion weiterhin ermögli-
stemen sind noch gering. Allfällige Folgen der Freisetzung chen.
von Organismen auf derartige Systeme sind deshalb nicht
oder nicht sicher absehbar. In Anbetracht der für bestimmte Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes-
Bereiche noch bestehenden Unsicherheit werden zur Zeit rates befriedigt.
auch in der Schweiz alle Arbeiten auf diesem Gebiet nach
international anerkannten Richtlinien durchgeführt und
registriert. Diese Registrierung entspricht insbesondere der
Empfehlung 84.16 des Europarates vom 25. September #ST# 88.581
1984. Die Richtlinien basieren im wesentlichen auf den
Empfehlungen des NIH (US National Institute of Health) und Interpellation Allenspach
der OECD. Sie werden für die Schweiz von der interdiszipli-
nären schweizerischen Kommission für die biologische Eigentumsförderung
Sicherheit in Forschung und Technik (SKBS) empfohlen, und Eigenmietwert
und ihre Einhaltung wird auch durch diese Organisation Accès à la propriété
gefördert. Im Falle von kommerziellen Nutzungen ist die et valeur locative
Koordinationsstelle der Bewilligungsverfahren für die
Anwendung von R-DNA-Organismen des Bundes für die
Behandlung der Anfragen zuständig. Die SKBS ist das wis-
senschaftliche Beratungsorgan der Koordinationsstelle.
Was die Frage nach gesetzlichen Regelungen anbelangt, so Wortlaut der Interpellation vom 20. September 1988
sollten diese, nach heutiger Auffassung, im Bereiche des Mit Weisung vom 5. September 1988 hat die Eidgenössische
Arbeitnehmerschutzes und des Inverkehrbringens von Pro- Steuerverwaltung verfügt, dass im Kanton Zürich der Eigen-
dukten genügen, die zwar mit gentechnologischen Metho- mietwert von Einfamilienhäusern und Stockwerkeigentum
den hergestellt wurden, aber selbst keine vermehrungsfähi- für die Erhebung der direkten Bundessteuer für die Veranla-
gen Organismen mehr enthalten. Dagegen finden sich im gungsperiode 1989/1990 um 40 Prozent erhöht wird.
Bereiche der Freisetzung vermehrungsfähiger Organismen Diese Massnahme bedrängt in erster Linie Rentner und
Lücken im geltenden Recht. Im Zusammenhang mit der Familien mit kleinerem Einkommen, passt also ausgespro-
Revision des Patentgesetzes hat sich der Bundesrat grund- chen schlecht in unsere sozialpolitische Landschaft. Zudem
sätzlich für die Förderung der neuen Technik ausgespro- steht sie im eindeutigen Gegensatz zu der in Artikel 34sexies
chen. Er wird daher nicht darum herum kommen, auch dem der Bundesverfassung verankerten Aufgabe des Bundes,
Aspekt der Sicherheit vermehrte Aufmerksamkeit zu schen- Massnahmen zur Förderung des Erwerbs von Wohnungs-
ken. Konkret ist an die Verpflichtung zur Registrierung und Hauseigentum zu treffen.
entsprechender Versuchsprojekte sowie an die Regelung Deshalb ersuche ich den Bundesrat um Beantwortung fol-
des Verkehrs (einschliesslich Freisetzung) mit möglicher- gender Fragen:
weise gesundheits- oder umweltgefährdenden Organismen Teilt er die Meinung, dass der Staats- und sozialpolitisch
zu denken. wichtige Verfassungsauftrag, die Eigentumsbildung zu för-
3. Die EG bearbeitet im Bereich der Bio- und Gentechnolo- dern, nicht durch rigorose Fiskalmassnahmen beeinträch-
gie eine Reihe von Teilaspekten. Erwähnt seien Forschungs- tigt werden sollte?
förderung, Harmonisierung der Patentsysteme, Verwertung Besteht nicht Gefahr, dass die Erhöhung des Eigenmiet-
landwirtschaftlicher Ueberschüsse und Sicherheit. Auf dem werts der Konzentration des Immobilienbesitzes in anony-
Gebiet der Sicherheit sind zur Zeit mehrere Erlasse in Vorbe- men Händen Vorschub leistet?
reitung. Sind Steuererleichterungen für Personen mit bescheidenem
Sie befassen sich mit dem Schutz der Arbeitnehmer, der Einkommen vorgesehen, die durch die Erhöhung des Eigen-
Sicherheit bei der Verwendung gentechnologisch veränder- mietwerts übermässig getroffen werden?
ter Organismen in Forschung und Industrie und der Sicher-
heit beim Einsatz gentechnologisch veränderter Organis- Texte de l'interpellation du 20 septembre 1988
men in der Umwelt. Die EG-Vorschläge halten sich in sachli- Par décision du 5 septembre 1988, l'Administration fédérale
cher Hinsicht weitgehend an die Empfehlungen der OECD, des contributions a décidé d'augmenter de 40 pour cent la
gehen allerdings davon aus, dass die Mitgliedsländer die valeur locative des maisons individuelles et des apparte-
EG-Erlasse auf spezifische Gentechnologie-Gesetze abstüt- ments en propriété dans le canton de Zurich, en vue du
zen werden und dass alle Arbeiten registriert werden müs- calcul de l'impôt fédéral direct pour la période de taxation
sen. Die OECD vertrat demgegenüber eine flexiblere Hal- 1989/1990.
tung. Einzelne EG-Länder wie die Bundesrepublik Deutsch- Cette mesure, qui est un coup dur surtout pour les retraités
land bereiten gegenwärtig derartige Gesetzeserlasse vor. et les familles à ressources modestes, cadre fort mal avec
Wie rasch innerhalb der EG Einigkeit über die geplante notre politique sociale. De plus, elle est en contradiction
Rechtssetzung erzielt wird, ist ungewiss. flagrante avec l'article 34sexies de la Constitution fédérale
Die EG-Kommission hat der Schweiz den Vorschlag qui donne mandat à la Confédération de prendre des
gemacht, ein Gespräch über ihre Richtlinienentwürfe zu mesures visant à encourager l'accès à la propriété d'un
führen; dieses soll demnächst aufgenommen werden, da ein logement ou d'une maison.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Spälti Biotechnologie
Interpellation Spälti Génie biologique
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1989
Année
Anno
Band II
Volume
Volume
Session Frühjahrssession
Session Session de printemps
Sessione Sessione primaverile
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 17
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 88.512
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 17.03.1989 - 08:00
Date
Data
Seite 603-604
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Ref. No 20 017 289
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