Cross-border Youth Sports Program Denied
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court considered a motion to allow children aged 12 and 13 to participate in the "Youth and Sport" program and to permit program activities abroad for residents of border regions. The court denied the motion, reasoning that the program's primary goal is to support youth sports after compulsory schooling, and that allowing cross-border activities would disrupt the program's structure and the principle of federalism by overriding cantonal autonomy in setting age limits and the value of promoting domestic travel.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 107 Absatz, Art. 107 cpv 2 LAINF, Art. 107 Abs. 2 LAA; Cross-border Youth Sports Program Denied: The court denied the motion, reasoning that the program's primary goal is to support youth sports after compulsory schooling, and that allowing cross-border activities would disrupt the program's structure and the principle of federalism by overriding cantonal autonomy in setting age limits and the value of promoting domestic travel.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
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KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis provision from the Federal Act on Accident Insurance (LAA) serves as the model for the proposed change in the Health Insurance Act (KVG) regarding the jurisdiction for appeals by cross-border commuters.
Volltext
29. November 1988 763 Postulat Bührer
bei ungefähr fünf bis sieben Jahren liegt. Der Zeitbedarf für ten Text der Motion steht -, welche über die Beiträge des
kongruentes Reagieren über die verschiedenen beteiligten Bundes an industrienahe Projekte zu entscheiden hat, ist die
Stufen hinweg-Berufslehre, HTL, Hochschule-übersteigt Möglichkeit einzuräumen, sich in begründeten Fällen erheb-
aber in der Regel diese Halbwertzeit bei weitem. lich mehr an den Kosten zu beteiligen und auch die For-
Zu denken geben muss auch, dass die wesentlichen Innova- schungsanstrengungen kleiner und mittlerer Unternehmen
tionen der jüngeren Zeit in der schweizerischen Industrie- direkt zu unterstützen.
landschaft in erster Linie durch Ingenieure und Techniker Bei den EG-Programmen zur Förderung von Mobilität und
zustande gebracht wurden, die aus dem Ausland kamen, Weiterbildung, beispielsweise Erasmus, Comet, Stimulation
weil die schweizerischen Hochschulen in diesen Bereichen tritt der technologische Aspekt zugunsten bildungspoliti-
zu wenig Absolventen haben. Die Erkenntnis ist vonnöten, scher und integrationspolitischer Gesichtspunkte in den
dass die staatliche Gemeinschaft in der Ausbildung weit Hintergrund. Aber auch hier gilt es, einer drohenden Isolie-
wirkungsvoller Wirtschaftspolitik betreiben kann als in rung der Schweiz durch eine aktive Beteiligung entgegenzu-
anderen Bereichen. Hinzu kommt als zweite Erkenntnis, wirken.
dass die Investition in die heranwachsende Generation den Hiezu sind landesinterne und auch internationale Massnah-
besten Beitrag zur Verhütung von Arbeitslosigkeit und zur men zur Verbesserung der Mobilität der Studierenden wie
Erhaltung der sozialen Wohlfahrt darstellt. Vor diesem Hin- auch der Dozenten und des wissenschaftlichen Nachwuch-
tergrund erhält neben der Ausbildung namentlich die Wei- ses erforderlich.
terbildung grossie Bedeutung. Die Strukturen, Ausbildungs- Es ist unbestreitbar, dass Staat und Wirtschaft bei aller
ziele, Studienpläne, Ausbildungsprogramme für die Berufs- Unabhängigkeit und Eigenverantwortlichkeit in ihrer Auf-
lehre, für die höheren Fachschulen - insbesondere HTL und gabe inskünftig vermehrt auf eine flexible und effiziente
ETH - sind daher analog den dauernden kantonalen Bestre- Zusammenarbeit angewiesen sind. Meine Motion bezweckt,
bungen einer periodischen, umfassenden Ueberprüfung zu das vielfältige Instrumentarium auf Seiten des Staats hierzu
unterziehen. zu verbessern.
Dies bedeutet beispielsweise für die Berufsbildung die Not-
wendigkeit, die Grundausbildung und die Weiterbildung als Bundesrat Cotti: Die Motion von Herrn Danioth entspricht
zusammenhängendes Ganzes zu betrachten und verstärkt voll und ganz den Zielsetzungen des Bundesrates. Ich will
zu fördern. Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang aber die Punkte der Motion nicht einzeln durchgehen. Ich kann
auch der vom Biga selber als notwendig anerkannte Abbau aber sagen, dass in jedem Bereich, wo eine Bundeskompe-
der übertriebenen Regelungsdichte der meisten Ausbil- tenz vorliegt, tatsächlich in die Richtung vorgegangen wird,
dungsreglemente für die Berufslehren, damit Freiraum für die Herr Danioth unterstrichen hat. Ich möchte besonders
eine flexiblere Anpassung an die Bedürfnisse des Berufsall- betonen, dass unsere Hochschulen - ich denke selbstver-
tages, aber auch für eine verstärkte Allgemeinbildung ständlich in diesem Rahmen besonders an die Bundeshoch-
gewonnen werden kann. schulen, an die beiden ETH - gegenüber der Wirtschaft eine
Die Höheren Technischen Lehranstalten HTL, welche auf wichtigere Rolle übernehmen sollen. Das ist eine Aufgabe,
der Berufsbildung aufbauen und eine äusserst wertvolle die auch mir persönlich entscheidend scheint. Es ist absolut
Rolle zwischen der Meisterlehre und der Hochschulbildung notwendig, dass - ich habe das.übrigens in letzter Zeit
einnehmen, sind durch aktive Förderung der Zusammenar- einige Male gesagt - hier die Oeffnung schrankenlos wird,
beit mit den Eidgenössischen Technischen Hochschulen zu selbstverständlich ohne dass die Qualität der Bildungsauf-
stärken. Auch auf der Ebene der ETH ist der Allgemeinbil- gabe irgendwelche Einbussen erleidet. Die Oeffnung gegen-
dung und dem vernetzten Denken mehr Gewicht beizumes- über der Wirtschaft, die sich ja tatsächlich in gemeinsamen
sen. Die künftigen Ingenieure müssen vor allem auch darauf Programmen auswirkt, muss stark gefördert werden.
vorbereitet werden, ihre weitreichende Verantwortung für Herr Danioth, ich weise Sie noch darauf hin, dass wir daran
den Lebensraum unserer und künftiger Generationen wahr- sind, unsere internen Strukturen im EDI zu bereinigen und
zunehmen. auch hier-die Verantwortungen zu straffen und zu ver-
Unser Rat wird demnächst Gelegenheit haben, bei der Bera- einheitlichen.
tung des ETH-Gesetzes sich insbesondere auch mit diesen Die Motion entspricht voll und ganz der politischen Zielset-
grundsätzlichen Fragen auseinanderzusetzen. zung des Bundesrates auf diesen Gebieten. Der Bundesrat
Die klassische Arbeitsteilung zwischen Staat und Wirtschaft ist bereit, die Motion entgegenzunehmen.
auf dem Gebiet der Forschung - der Staat berappt die
Grundlagenforschung und die Wirtschaft finanziert die Ueberwiesen - Transmis
angewandte Forschung selber- kann nach Auffassung der
Fachleute nicht mehr aufrechterhalten werden. Die
moderne Wirtschaft und Wissenschaft verwischen die Gren-
zen dieser beiden Felder immer mehr. Entsprechende Initia- #ST# 88.505
tiven der beiden ETH auf diesem Gebiet sind vom Bund
bewusst zu fördern und zu verstärken. Den Höheren Techni- Postulat Bührer
schen Lehranstalten fällt im Bereich der angewandten For-
schung wegen ihrer Nähe zur Praxis eine besonders wich- Förderung von »Jugend und Sport»
tige Rolle zu, gerade auch für kleinere und mittlere Unterr Promotion de «Jeunesse et sport»
nehmen, welche sich keine teure eigene Forschungsabtei-
lung leisten können.
Die schweizerische Beteiligung an grenzüberschreitender
Forschungszusammenarbeit im europäischen Rahmen war Wortlaut des Postulates vom 21. Juni 1988
bisher schwergewichtig auf die Grundlagenforschung aus- Der Bundesratwird eingeladen zu prüfen, ob es sinnvoll und
gerichtet. Besonders bei Eureka, aber auch bei den EG- wünschenswert wäre, die Tätigkeit von «Jugend und Sport»
Forschungsprogrammen wie Esprit und Brite handelt es zu fördern und zu stärken, indem
sich um stark praxisorientierte Technologieprogramme. Die 1. die Möglichkeit geschaffen wird, 12- und 13jährige
bisher bei solchen Projekten verwendeten Unterstützungs- Jugendliche einzubeziehen, analog den Anschlussprogram-
regeln sind zu einschränkend, verlangen sie doch eine men, wie sie in einigen Kantonen bereits beschlossen
Begrenzung der Beteiligung des Bundes auf 50 Prozent der wurden;
Gesamtkosten. Zudem dürfen diese Mittel nur öffentlichen 2. das Erfordernis der Durchführung innerhalb der Landes-
Forschungsinstitutionen zufliessen. Der verwaltungsinter- grenzen zumindest für die Bewohner der grenznahen Regio-
nen Kommission zur Förderung der wissenschaftlichen For- nen fallengelassen wird, so dass J+S Kurse auch dann
schung - und nicht der parlamentarischen Kommission für unterstützt werden können, wenn sie innerhalb einer Grenz-
Wissenschaft und Forschung, wie versehentlich im gedruck- zone im nahen Ausland durchgeführt werden.
Postulat Bührer 764 29 novembre 1988
Texte du postulat du 21 juin 1988 Abend mit dem Bus nach Hause zurück und fahren am
Le Conseil fédéral est invité à examiner s'il est judicieux et anderen Morgen wieder aufs Sportgelände in Deutschland.
souhaitable, en vue d'encourager et d'accroître les activités Diesem Unsinn sollte mit einer etwas grosszügigeren Ord-
de «Jeunesse et sport», de prendre les mesures suivantes: nung ein Ende gesetzt werden. Selbstverständlich dürfte
1. Créer la possibilité d'y faire participer les jeunes de 12 à sich der Einbezug des Auslandes nur auf ein begrenztes
13 ans comme le prévoient les programmes annexes Gebiet beziehen. Es geht um einen sinnvollen Einbezug der
adoptés dans un certain nombre de cantons. unmittelbaren ausländischen Nachbarschaft. Ich bitte Sie,
2. Renoncer, au moins dans les régions frontalières, à meinem Postulat und damit der Möglichkeit eines beschei-
l'obligation de limiter ces activités au territoire suisse, de denen Ausbaus der Leistungen von «Jugend und Sport»
façon à permettre le subventionnement des cours J+S qui zuzustimmen.
se déroulent dans une zone voisine, à l'étranger.
Mitunterzeichner- Cosignataire: Seiler (1) Bundesrat Cotti: Ich bedaure, Frau Bührer, Ihrem Postulat
nicht zustimmen zu können. Die Gründe werde ich Ihnen
Frau Bührer: Mein Postulat bittet den Bundesrat zu prüfen, jetzt im Namen des Bundesrates angeben.
ob die Tätigkeit von «Jugend und Sport» auf die zwölf- bis Bei der Frage der Herabsetzung des Alters darf man nicht
dreizehnjährigen Jugendlichen ausgedehnt werden könnte von der eigentlichen Zielsetzung dieser schönen und bedeu-
und ob das Erfordernis der Durchführung innerhalb der tungsvollen Institution «Jugend und Sport» ausgehen. (Ueb-
Landesgrenzen für die grenznahen Regionen gelockert wer- rigens freue ich mich, dass «Jugend und Sport» einmal im
den könnte. Parlament zur Sprache kommt). Diese sehr wichtige Institu-
Vor kurzem hat der Kanton Schaff hausen ein Anschlusspro- tion arbeitet im ganzen Land mit grossem Verdienst und
gramm für Jugend und Sport eingerichtet, das auch die wird ab und zu nicht genügend anerkannt. Die Hauptzielset-
Zwölf- bis Dreizehnjährigen einbezieht. Die Vorlage für die- zung ist, den Sportbetrieb der Jugendlichen nach Abschluss
ses Anschlussprogramm segelte unter dem Etikett für eine des Schulobligatoriums zu fördern. Diese Zielsetzung ist
sinnvolle und wertvolle Freizeitbeschäftigung von Jugendli- aufgrund der Revisionen, die kürzlich im Rahmen der Aufga-
chen. Sie fand in Schaffhausen eine sehr gute Aufnahme, benteilung zwischen Bund und Kantonen stattgefunden
denn «Jugend und Sport» hat einen guten Ruf. haben, noch einmal bekräftigt worden, so dass die Kantone
Die Schaffhauser sind nicht die ersten und nicht die einzi- eine Reihe von Kompetenzen wieder übernommen haben,
gen, die ein Anschlussprogramm ohne Bundesbeiträge unter anderem auch diejenige, eventuell das Alter vorzuzie-
notabene für die Zwölf- bis Dreizehnjährigen eingerichtet hen, was gewisse Kantone gemacht haben. Dass jetzt
haben. Vermutlich sind sie aber die einzigen, die dafür das gewisse Kantone das tun und andere nicht, ist noch kein
Volk bemühen mussten. Für uns und für einige andere Grund, Frau Bührer, eine neue Bundeskompetenz herzustel-
Kantone ist diese Frage also gelöst. Trotzdem, meine ich, len. Wenn wir alle Kantone einander gleich machen würden,
erübrigt sich das Postulat nicht. Es wäre wünschenswert, wäre es mit unserem Föderalismus vorbei. An den Kompe-
wenn landesweit diese Altersgruppe einbezogen werden tenzen darf nicht gerüttelt werden, besonders dann nicht,
könnte. Die untere Altersgrenze von 14 Jahren ist recht wenn das Parlament diese vor wenigen Jahren geordnet hat.
willkürlich. Bereits die Zwölf- bis Dreizehnjährigen interes- Die zweite Frage wird vom Bundesrat auch negativ beant-
sieren sich lebhaft für sportliche Aktivitäten. Sie sind ganz wortet. Es gibt verschiedene Gründe, die dafür plädieren,
besonders lern- und begeisterungsfähig. dass «Jugend und Sport» innerhalb der Schweizer Grenzen
Dazu kommt - und das ist ein sehr wichtiger Punkt -, dass seine sportlichen Tätigkeiten ausübt. Gewisse formelle
nicht nur die Sportvereine im Rahmen von «Jugend und Gründe sind schon auf den ersten Blick verständlich, z. B.
Sport» tätig sind. Spitzenreiter der vielfältigen Aktivitäten die Tatsache, dass die Militärversicherung auch das Gebiet
von «Jugend und Sport» waren bei uns das Fach Wandern «Jugend und Sport» abdeckt, und die Tatsache, dass es
und Geländesport. Diese Aktivitäten werden nebst den doch wertvoll ist, wenn unsere Jugend eine etwas längere
Sportvereinen auch von Pfadfinderabteilungen und von Reise unternimmt und eine andere Gegend der Schweiz
kirchlichen Jugendgruppen wie Blauring und'Jungwacht besucht. Man spricht immer von fehlender Mobilität.
durchgeführt. Gerade in diesen Organisationen sind die «Jugend und Sport» kann tatsächlich die Mobilität fördern.
Zwölf- bis Dreizehnjährigen stark vertreten. Es ist nicht uninteressant, wenn ein junger Schaffhauser
Der Einbezug der Zwölf- bis Dreizehnjährigen ist eine Erwei- einmal in Airolo Ski fährt oder im Obergoms Langlauf treibt
terung des Angebots. Natürlich kann man sich auf den statt im ebenfalls sehr schönen Schwarzwald. Deshalb sind
Standpunkt stellen, die Kantone sollten diese Lücke selber wir der Auffassung, dass das gut organisierte «Jugend und
und allein schliessen. Das haben ja auch einige getan, wie Sport»-Systern zurzeit keine Aenderung braucht.
Schaffhausen und Zürich. Ich möchte Ihnen aber sagen, dass das zweite Thema, das
Und die Jugendlichen der anderen Kantone? So leicht soll- Sie erwähnt haben, von mir im Rahmen der Tätigkeiten der
ten wir es uns nicht machen. «Jugend und Sport» ist ein ETS Magglingen noch näher überprüft wird.
Gemeinschaftswerk, das von Bund, Kantonen und den Ver-
bänden gemeinsam getragen wird. Wenn Sie am Gedanken
des Gemeinschaftswerkes festhalten, sollte auch die untere Frau Bührer: Ich bin verständlicherweise enttäuscht dar-
Altersgrenze innerhalb des Systems festgesetzt werden. Ich über, dass Sie mein Postulat nicht entgegennehmen kön-
meine, sie sollte gesenkt werden. Es gibt keinen Grund, nen. Ich bin der Meinung, dass die Argumentation nicht
beim Einbezug der Zwölf-und Dreizehnjährigen vom Grund- ganz überzeugend ist. Die Altersgrenze für «Jugend und
satz des Gemeinschaftswerkes abzurücken. Dass ein Sport» ist heute bei 14 Jahren festgelegt. Es ist nicht so,
Bedürfnis nach einer Erweiterung besteht, beweisen diejeni- dass «Jugend und Sport» sich ausschliesslich mit den
gen Kantone, die bereits selber aktiv geworden sind. Schulentlassenen beschäftigt. Diese Altersgrenze könnte
Der zweite Punkt des Postulates betrifft die besondere Situa- gesenkt werden, ohne dass man die Kompetenzen verän-
tion der Grenzkantone: Die Leistungen von «Jugend und dert. Das wäre eine Flexibilisierung nach unten, nach der
Sport» werden nur für Aktivitäten innerhalb der Schweiz offenbar ein Bedürfnis besteht. Das haben ja die Kantone
und in Liechtenstein ausgerichtet. Kurse im Ausland, z. B im bewiesen. Ich hoffe, dass in dieser Frage das letzte Wort
benachbarten Schwarzwald, werden nur dann einbezogen, noch nicht gesprochen ist.
wenn es sich um Tageskurse handelt. Für die Grenzkantone Ich freue mich, dass Sie die Frage des «nahen Auslandes»
im Norden unseres Landes liegt das wunderbare Wander- noch weiter prüfen wollen. Wenn schon Tageskurse im
und Skigebiet des Schwarzwaldes vor der Türe. Anstatt das Ausland durchgeführt werden, wäre der Schritt, auch Lager
Angebot dieser nahe gelegenen Gebiete ausnützen zu kön- einzubeziehen, nicht allzu gross. Ich wäre dankbar, wenn
nen, verreisen unsere Schüler in weit entfernte Gegenden, Sie diese gute Sache «Jugend und Sport» weiterhin wohl-
oder - was sehr häufig praktiziert wird - sie kehren jeden wollend prüfen und ausbauen würden.
29. November 1988 765 Motion Jelmini
Abstimmung - Vote En matière d'assurance-accidents, la loi accorde à l'assuré
domicilié à l'étranger la faculté d'exercer son droit de
Für den Antrag Bührer (Ueberweisung) 6 Stimmen recours devant le tribunal du canton de domicile de son
Für den Antrag des Bundesrates 18 Stimmen dernier employeur.
Etant donné
- les avantages évidents qu'offre la procédure établie pour
l'assurance-accidents
-et le fait que le Tribunal fédéral est d'avis que la règle
#ST# 88.506 applicable en matière d'assurance-accidents pourrait égale-
ment être adoptée pour l'assurance-maladie, nous deman-
Motion Jelmini dons que l'on introduise, à l'article 30bis, alinéa 2 de la loi
Grenzgänger und Krankenversicherung. sur l'assurance-maladie des dispositions analogues à celles
Beschwerderecht de l'article 107, alinéa 2, LAA (Loi fédérale sur l'assurance-
accidents).
Mozione Jelmini
Frontalieri e assicurazione malattia. Mitunterzeichner - Cofirmatari - Cosignataires: Béguin,
Diritto di ricorso Delalay, Ducret, Roth (4)
Motion Jelmini
Les frontaliers et l'assurance-maladie. M. Jelmini: Si tratta di una questione abbastanza semplice,
ossia del diritto di ricorrere contro le decisioni contestate
Droit de recours dell'assicurazione malattia da parte delle persone domici-
liate all'estero e in particolare dei frontalieri.
Secondo l'attuale situazione della legge sull'assicurazione
malattia, chi contesta una decisione del Tribunale di una
cassa malati deve .adire il tribunale della sede dell'assicura-
Wortlaut der Motion vom 21. Juni 1988
zione, ossia, per esempio, l'assicurato che abita a Como
Nach der geltenden Gesetzgebung können Grenzgänger,
deve andare a Lucerna rispettivamente a Zurigo o a Berna.
die gegen Verfügungen auf dem Gebiet der Krankenversi-
E' un grave inconveniente specialmente per coloro che,
cherung Beschwerde erheben wollen, einzig die Gerichtsbe-
dovendo essere presenti per le questioni di carattere proce-
hörde desjenigen Kantons anrufen, in dem die Kranken-
durale, devono affrontare una lunga trasferta.
kasse ihren Zentralsitz hat.
C'è anche un altro inconveniente: i tribunali di determinati
Bei der Unfallversicherung gestattet das Gesetz dem Versi-
Cantoni vedono aumentare il loro lavoro per questioni che
cherten, der seinen Wohnsitz im Ausland hat, beim Versi- non si svolgono nella loro giurisdizione.
cherungsgericht desjenigen Kantons Beschwerde zu erhe- La questione è stata esaminata, discussa e risolta dal Parla-
ben, in dem sein letzter schweizerischer Arbeitgeber Wohn- mento nell'ambito della revisione dell'assicurazione contro
sitz hat. gli infortuni,, nel senso che si può adire il Tribunale del
Das für die Unfallversicherung geltende Verfahren bietet Cantone dove ha sede l'assicurazione ma anche del Can-
offensichtliche Vorteile. Das Bundesgericht hält es für tone dove è stato domiciliato l'assicurato che poi si è trasfe-
erwünscht, dass die für die Unfallversicherung geltende rito all'estero, oppure del Cantone dove è domiciliato l'ul-
Regelung auch für die Krankenversicherung eingeführt timo datore di lavoro.
wird. In questo senso si propone di adeguare anche questo tipo di
Wir ersuchen darum den Bundesrat, Artikel SObis Absatz 2 assicurazione a quello dell'assicurazione contro gli infor-
des Krankenversicherungsgesetzes in dem Sinn zu ändern, tuni.
dass Bestimmungen eingeführt werden, die denjenigen in lo ritengo che in questa sessione, nella 3a settimana, ci sarà
Artikel 107 Absatz 2 des Unfallversicherungsgesetzes la possibilità di risolvere questo problema, inserendo nella
entsprechen. nuova revisione questa nuova disposizione, a meno che il
Consiglio federale non dia la sua adesione.
Testo della mozione del 21 giugno 1988
La legislazione vigente dispone che i lavoratori frontalieri Cotti, consigliere federale: In effetti l'on. Jelmini chiede che
che intendono ricorrere contro decisioni in materia di assi- anche in materia di assicurazione malattia il problema del
curazione malattia possono adire esclusivamente l'autorità foro di competenza per le azioni cui fa riferimento la
giudiziaria del Cantone in cui la Cassa malati ha la sede mozione sia risolto come nel caso dell'assicurazione infor-
centrale. tuni.
In materia di assicurazione contro gli infortuni, la legge E' ben vero che vi sono probabilmente diverse origini nella
consente all'assicurato domiciliato all'estero di esercitare il realizzazione di due fori diversi e, in particolare per quanto
diritto di ricorso davanti al Tribunale del Cantone di domici- riguarda gli infortuni, il legame fra l'infortunio e il luogo di
lio dell'ultimo datore di lavoro. lavoro è particolarmente sentito. Molto meno sentito è nel
Constatando campo della malattia; tuttavia il problema posto dall'on.
-gli evidenti vantaggi insiti nella procedura stabilita per Jelmini è visto positivamente dal Consiglio federale per cui il
l'assicurazione infortuni Consiglio federale dichiara di accettare la mozione.
- il parere espresso dal Tribunale federale, che ritiene auspi-
cabile l'adozione per l'assicurazione malattia della norma Ueberwiesen - Transmis
valida per l'assicurazione infortuni si chiede:
la revisione dell'articolo SObis cpv 2 della legge sull'assicu-
razione contro le malattie, nel senso di introdurre disposi-
zioni analoghe a quelle previste nell'articolo 107 cpv 2
LAINF.
Texte de la motion du 21 juin 1988
La législation en vigueur prévoit que les travailleurs fronta-
liers qui entendent recourir contre des décisions en matière
d'assurance-maladie doivent s'adresser exclusivement à
l'autorité judiciaire du canton dans lequel la caisse-maladie
a son siège central.
3-S
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Bührer Förderung von "Jugend und Sport"
Postulat Bührer Promotion de "Jeunesse et sport"
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1988
Année
Anno
Band IV
Volume
Volume
Session Wintersession
Session Session d'hiver
Sessione Sessione invernale
Rat Ständerat
Conseil Conseil des Etats
Consiglio Consiglio degli Stati
Sitzung 02
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 88.505
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 29.11.1988 - 08:00
Date
Data
Seite 763-765
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Pagina
Ref. No 20 017 084
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