Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 88-503 KI-generiert

Federal Government Lacks Authority to Block Grimsel Reservoir Project

Geschäftsnummer VPB 88-503
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The court considered a proposal to prevent the construction of a new pumped-storage reservoir at Grimsel. The proposal argued that the project would destroy a significant natural landscape, including an ancient pine forest and a moorland, and would degrade the Aare Gorge. It also raised concerns about the project's energy policy implications, suggesting it would rely on imported nuclear power and create a demand for more nuclear energy. The court, however, ruled that the federal government lacked the legal authority to intervene in the cantonal concession process for water power utilization. While acknowledging the importance of nature and landscape protection, the court stated that the cantons are primarily responsible for these matters, and the federal government's review power is limited to ensuring the efficient use of water resources. The court also noted that the federal government could intervene later if the cantonal decision did not adequately consider landscape protection, but at this stage, federal intervention was premature.

Legislator-Regeste

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Art. 22 WRG, Art. 5 Abs. 3 WRG, Art. 16 NHG, Art. 18a ff. NHG, Art. 25bis Verordnung zum Forstpolizeigesetz, Art. 9 USG; Federal Government Lacks Authority to Block Grimsel Reservoir Project: The proposal argued that the project would destroy a significant natural landscape, including an ancient pine forest and a moorland, and would degrade the Aare Gorge. It also raised concerns about the project's energy policy implications, suggesting it would rely on imported nuclear power and create a demand for more nuclear energy. The court, however, ruled that the federal government lacked the legal authority to intervene in the cantonal concession process for water power utilization. While acknowledging the importance of nature and landscape protection, the court stated that the cantons are primarily responsible for these matters, and the federal government's review power is limited to ensuring the efficient use of water resources. The court also noted that the federal government could intervene later if the cantonal decision did not adequately consider landscape protection, but at this stage, federal intervention was premature.

Schlagwörter

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Wassernutzung Natur- und Heimatschutz Natürliche ressourcen Energiepolitik Entscheidungsbefugnis Baupolitik
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 5 Abs. 3 WRG

The Federal Council's ability to influence the concession process is limited to its examination rights under this article.

Art. 16 NHG

The federal government can place federally recognized natural landscapes of national importance under protection through temporary measures if they are endangered.

Art. 18a ff. NHG

These articles are cited in relation to the canton's obligations in landscape protection.

Art. 25bis Verordnung zum Forstpolizeigesetz

This article governs the authority for clearing permits for significant areas, which falls under the Federal Department of the Interior.

Art. 22 WRG

This article allows for an appeal to the Federal Council regarding the consideration of landscape protection interests by the canton.

Art. 9 USG

This article mandates environmental impact assessments (UVP) for significant projects, and the Federal Council designates the projects subject to it.

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Volltext

9. März 1989 N 381 Grimsel. Persönliche Vorstösse

Tür, bis hin zur Grossveranstaltung mit Beteiligung von gletschers, «die Wiege der gletscherkundlichen For-

ausländischen militärischen Kunstflugformationen. Probleschung». Nach vorsichtigen Schätzungen würden in zehn

matisch könnten allenfalls die letzteren, die militärischen Jahren 50 Millionen Kubikmeter Eis abschmelzen. Welche

Kunstflugformationen, werden. Gefahren dabei entstehen, ist nicht bekannt. Die berühmte

Wir glauben, dass ein generelles Verbot unverhältnismässig Aareschlucht würde im Sommer zu einem dünnen Restwas-

wäre. Auch zahlreiche andere Veranstaltungen sind mit gleiserbächlein mit einem Viertel der Wassermenge von heute.

chen oder ähnlichen Risiken und Umweltbelastungen im Zweck des geplanten Stausees ist letztlich nicht die Produk- Sinne der Motionäre behaftet. Ich erinnere an die Katastrotion von mehr Strom. Er wird beinahe gleich viel Strom

phe und die zahlreichen Toten im Fussballstadion von Brüsproduzieren wie heute - nur eben im Winter. Der Pumpspei-

sel oder an die jeweiligen Umweltbelastungen durch den chersee wird im Sommer mit Pumpen gefüllt (Energieverlust

Individualverkehr bei Ausstellungen, Festivals, Weltcuprenrund 30 Prozent), um dann im Winter teure Spitzenenergie

nen und anderem mehr. Würden wir hier ein Verbot aussprezu produzieren. Vertreter des Grimselvereins haben dabei

chen, wäre das ungerecht gegenüber denjenigen, die weiberechnet, dass das Werk nur wirtschaftlich arbeiten kann,

terfahren dürfen. Wir haben bereits sehr viele Verbote, wenn wenn die Pumpen mit billigstem, aus Frankreich importier-

wir vergleichen, was bei uns noch möglich ist und was im tem Atomstrom betrieben werden können. Der teure Winter- Ausland problemlos durchgeführt werden kann. strom kann dann gewinnbringend ins Ausland exportiert

Ich bitte Sie, nicht drakonische Mittel im Sinne eines genewerden. Das Projekt ist energiepolitisch äusserst fragwür-

rellen Verbotes anzustreben. Der Bundesrat ist nicht untätig dig. Untragbar ist, dass mit derartigen «Atomstrom-Spei-

gewesen. Die bestehende Unterstellung der Flugmeetings cherseen» Sachzwänge für eine aggressive AKW-Politik unter die Bewilligungspflicht genügt nach Auffassung des geschaffen werden. Die einzige Alternative besteht heute Bundesrates, um die Risiken im Griff zu behalten. Wir haben aber in Energiesparmassnahmen und in einer dezentralen gerade in Ecuvillens feststellen können, dass es von der Energieversorgung. Die Pumpspeicherseen stellen für die Sicherheit her nach wie vor möglich ist, solche Meetings betroffene Bevölkerung unzumutbare Risiken dar und brindurchzuführen, wenn man die geforderten Massnahmen gen eine nicht wieder gut zu machende Naturzerstörung mit kontrolliert und durchsetzt. sich. Ich bitte Sie, die Motion abzulehnen.

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Abstimmung - Vote vom 7. September 1988 Rapport écrit du Conseil fédéral du 7 septembre 1988 Für Ueberweisung der Motion 39 Stimmen 1. Aufgrund der verfassungsmässigen Zuständigkeitsord- Dagegen 63 Stimmen nung und der ausführenden Bundesgesetzgebung hat der Bundesrat derzeit keine rechtliche Handhabe, um im Sinne des Postulates tätig zu werden und auf das kürzlich beim Kanton Bern eingeleitete Konzessionsverfahren entspre- #ST# 88.503 chend einzuwirken: Sowohl das Verfügungsrecht über die Gewässer als grundsätzlich auch die Verantwortung für den Postulat Leutenegger Oberholzer Landschaftsschutz fallen in erster Linie in den Kompetenzbereich der Kantone. Naturschutzgebiete auf der Grimsel 2. Die Zuständigkeit zur Konzessionserteilung auf dem Réserve naturelle du Grimsel Gebiet der Wasserkraftnutzung liegtausserbei internationalen Fällen bei den Kantonen bzw. den vom kantonalen Recht bezeichneten Gemeinwesen. Einwirkungsmöglichkeiten auf ein hängiges Konzessionsverfahren werden dem Bundesrat nur im Umfang seines Planprüfungsrechts (Art. 5 Abs. 3 des Wortlaut des Postulates vom 21. Juni 1988 Bundesgesetzes über die Nutzbarmachung der Wasser-

Der Bundesrat wird gebeten, sich nach Kräften für die Erhalkräfte, WRG, SR 721.80) vorbehalten. Ansonsten ist der

tung der grossartigen Landschaft auf der Grimsel einzuset- Bund auf die Ausübung der Aufsicht über den Vollzug des

zen und dahingehend zu wirken, dass der geplante neue WRG durch die Kantone beschränkt. Pumpspeichersee auf der Grimsel nicht gebaut wird. Im Rahmen der genannten Planprüfung kann der Bundesrat ein Kraftwerkprojekt nur daraufhin überprüfen, ob es in Texte du postulat du 21 juin 1988 seiner generellen Anlage eine haushälterische und zweck-

Le Conseil fédéral est prié de faire tout son possible pour mässige Nutzung der vorhandenen Wasserkräfte gewährlei-

préserver le magnifique paysage du Grimsel et, à cette fin, stet. Die Wahrung der übrigen bei einer Konzessionierung

de prendre les mesures nécessaires pour empêcher la conszu berücksichtigenden Belange fällt dagegen vorwiegend in

truction du nouveau bassin d'accumulation par pompage die Verantwortung der zur Konzessionsentscheidung qui y est prévue. zuständigen kantonalen Behörde.

Solange ein Verfahren beim Kanton hängig ist und gegen Mitunterzeichner - Cosignataires: Bär, Fetz, Fierz, Hafner das Konzessionsvorhaben auf kantoanler Ebene noch

Rudolf, Herczog, Meier-Glattfelden, Rebeaud, Stocker, Thür, ordentliche Rechtsmittel zur Verfügung stehen, sind Auf-

Wiederkehr (10) sichtsmassnahmen des Bundes verfrüht. Im Fall der Grimsel-Kraftwerke ist das Konzessionsverfahren seit kurzem im Schriftliche Begründung - Développement par écrit Gang. Die bernischen Behörden sind daran, die erforderli- Die Kraftwerke Oberhasli planen auf der Grimsel den Bau chen Abklärungen vorzunehmen. Für eine Intervention des eines neuen Stausees mit einer über 200 m hohen Beton- Bundes ist deshalb keine sachliche Veranlassung gegeben.

mauer. Der neue Stausee soll viermal so viel Wasser aufneh- Nach Ausschöpfung aller kantonaler Rechtsmittel ist gegen

men wie der heutige Grimselsee. Er wäre der grösste Staudie Erteilung einer Konzession die Beschwerde an den Bun-

see der Schweiz. desrat möglich. Dieser überprüft, ob der Kanton die Anlie-

Die Grimsel ist das grösste Naturschutzgebiet des Kantons gen des Landschaftsschutzes gebührend berücksichtigt hat

Bern und trotz der bestehenden Kraftwerkbauten in das (Art. 22 WRG). Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von 3. Im Bereich des Naturund Landschaftsschutzes sind Bunnationaler Bedeutung aufgenommen worden. Nach dem desinterventionen als vorsorgliche Massnahmen zur Erhal- Bau des neuen Stausees wird wenig Schützenswertes mehr tung und Bewahrung besonders schützenswerter Landübrig bleiben. schaften zulässig. Nach Artikel 16 des Bundesgesetzes über Ueberflutet würden u. a. ein einzigartiger Arvenwald, ein den Naturund Heimatschutz (NHG, SR 451) kann der Bund, Moorgebiet in Hanglage und ein grosser Teil des Unteraarsofern einer Naturlandschaft von nationaler Bedeutung Grimsel. Interventions personnelles 382 N 9 mars 1989

Gefahr droht, diese durch befristete Massnahmen unter Interpellation Bär #ST#

seinen Schutz stellen. Beim Grimsel-Projekt hat aber der Bundesrat im jetzigen Zeitpunkt keinen Grund zur Bau eines Pumpspeicherwerkes Annahme, der Kanton Bern komme seinen Verpflichtungen auf der Grimsel in bezug auf den Landschaftsschutz, insbesondere auch Aménagement par pompage nach Artikel 18a ff. NHG, nicht nach. au Grimsel

4. Auf dem Gebiet des Forstwesens bedürfen Rodungen einer Bewilligung, die nur unter restriktiven Voraussetzun- Siehe Jahrgang 1988, Seite 1971 - Voir année 1988, page 1971 gen erteilt wird. Bei Rodungsflächen im Ausmass, wie sie das Grimsel-Projekt bedingt, liegt die Zuständigkeit für die Rodungsbewilligung beim Eidgenössischen Departement des Innern (vgl. Art. 25bis der Vollziehungsverordnung zum Forstpolizeigesetz, SR 921.01). Dieses hat vor seinem Diskussion - Discussion Entscheid die Stellungnahme der Eidgenössischen Naturund Heimatschutzkommission einzuholen.

Frau Leutenegger Oberholzer: Ich ersuche Sie mit meinem

5. Die Bundesgesetze über den Schutz der Gewässer gegen Postulat, den Bundesrat zu beauftragen, sich für den Schutz Verunreinigung (SR 814.20) sowie über die Fischerei (SR der Grimsel einzusetzen. Das Postulat hat zwei Stossrich- 923.0) stellen wohl Randbedingungen in bezug auf den tungen, nämlich eine landschaftsschützerische und eine Schutz der Landschaft und der Umwelt auf, die es bei einer energiepolitische. Konzessionierung zu beachten gilt. Sie bieten jedoch kei- Zuerst zum Landschaftsschutz: Auf der Grimsel soll - wie nerlei Möglichkeit, ein Kraftwerkprojekt von vornherein zu Sie sicher alle wissen - ein gigantischer Stausee gebaut verhindern.

werden, der grösste Stausee der Schweiz. Dadurch würde

6. Ob die mit einem Kraftwerkvorhaben verbundene unvereine Landschaft von nationaler Bedeutung zerstört oder meidliche Umweltbelastung jeweils noch vertretbar ist, massiv beeinträchtigt. Dem würden zum Opfer fallen: ein muss bei bedeutenden Anlagen gemäss Artikel 9 des einzigartiger, 100jähriger Arvenwald - 62 Hektaren sollen Umweltschutzgesetzes (SR 814.01) anhand einer Umweltgerodet werden -, eine bis dahin unter Schutz stehende verträglichkeitsprüfung (UVP) nachgewiesen werden. Dem Moorlandschaft, die Aareschlucht, die zu einem mickrigen Bundesrat obliegt es, diese Anlagen zu bezeichnen. Auf die Restwasserbächlein degradiert würde. Ertränkt würde das Durchführung einer UVP bei der zuständigen kantonalen grösste Naturschutzgebiet des Kantons Bern. Zudem soll Behörde kann er jedoch keinen Einfluss nehmen. Immerhin der Unteraargletscher überstaut werden. Die Folgen lassen wird die Fachstelle des Bundes im Zusammenhang mit der sich kaum abschätzen. UVP angehört. Der Entscheid der kantonalen Behörde Praktisch sämtliche Umweltschutzorganisationen haben ergeht übrigens nicht in Porrti eines Vorentscheides, songegen das Projekt Stellung bezogen: WWF, Greinastiftung, dern ist Teil des im Rahmen einer umfassenden Interes- Naturschutzbund, Berner Jäger, Heimatund Landschaftssenabwägung vorzunehmenden Gesamtentscheides über schutz, Grimselverein und viele mehr. das Vorhaben. Dabei ist zu beachten, dass keinem der Worum geht es nun energiepolitisch bei diesem überdimen- Interessen von Gesetzes wegen a priori Vorrang gebührt.

sionierten Projekt? Es geht nicht um eine höhere Strompro-

7. Wie die vorstehenden Ausführungen zeigen, ist der Bunduktion; denn nach dem Ausbau soll praktisch gleichviel desrat aus rechtlichen Gründen nicht befugt, auf das im Strom produziert werden wie heute, nur eben im Winter. Der Kanton Bern laufende Verfahren einzuwirken. Auch von der Pumpspeichersee wird im Sommer mit Pumpen gefüllt, um Sache her könnte er sich nicht ohne weiteres zu den im dann im Winter teure Spitzenenergie zu produzieren, mit Postulat verfolgten Absichten bekennen. Der Bundesrat einem Energieverlust von rund 30 Prozent. Rentabel ist das erinnert daran, dass es sich bei der Wasserkraft um die ganze Werk nur, wenn die Pumpen mit billigem, aus Frankeinzige ergiebige, regenerierbare einheimische Energiereich importiertem Atomstrom betrieben werden. quelle handelt, und dass deren Nutzung angesichts der sich Es geht auch nicht um die Wintersicherheit der Energieverabzeichnenden Energieprobleme grundsätzlich erwünscht sorgung; denn sie ist heute schon gewährleistet. Es geht ist. Auch die Verlagerung der Energie vom Sommer in den allein um das Geschäft mit der Energie, mit dem elektri- Winter entspricht in Anbetracht der labilen Versorgungssischen Strom. Billiger Atomstrom wird im Sommer imporcherheit während des Winterhalbjahres einem nationalen tiert, in den Pumpspeicherseen gespeichert und dann im Interesse (ab Mitte der 90er Jahre sind Versorgungslücken Winter bis zu 100 Prozent teurer wieder ins Ausland verzu befürchten). Andererseits ist der Bundesrat auch der kauft. Meinung, dass Landschaft und Umwelt als wertvolle Güter Die Alpentäler werden zu Strombatterien für ausländischen nach Möglichkeil zu schützen sind und deshalb Zurückhal- Atomstrom und die Schweiz zu einer Drehscheibe der eurotung beim Bau weiterer Kraftwerke angezeigt ist.

päischen Energiepolitik. Mit dem Bau der geplanten Spei- Der Bundesrat ist überzeugt, dass der Kanton Bern eine cherseen - es geht nicht nur um die Grimsel - wird zudem sorgfältige und umfassende Interessenabwägung vornehüber Jahre hinaus eine Atomimportstrompolitik zementiert. men wird.

Dieses Parlament hat gestern Kaiseraugst und damit den weiteren AKW-Bau in der Schweiz endgültig begraben. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Schaffen wir nun nicht neue Sachzwänge für den Atom- Déclaration écrite du Conseil fédéral strom mit dem Bau von Pumpspeicherseen, zumal energie- Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.

politisch keinerlei Notwendigkeit dafür besteht!

Der Bundesrat will das Postulat offenbar ablehnen. Er bemerkt dazu, er sei aus rechtlichen Gründen nicht befugt, in das laufende Verfahren in Bern einzugreifen. Aber es dürfte doch unbestritten sein, dass der Schutz der Umwelt nicht allein Sache der Kantone sein kann, sondern dass der Bund seine Verantwortung wahrnehmen muss. Es kann doch nicht bestritten werden, dass z. B. der Schutz des Waldes - hier sollen 62 Hektaren gerodet werden - von grossem nationalen Interesse ist, dies um so mehr, als über

50 Prozent des Gebirgswaldes krank sind.

Dann soll die Interessenwahrung - wie der Bundesrat sagtvon diesem nationalen Naturschutzobjekt ausgerechnet allein vom Kanton Bern wahrgenommen werden, der selber Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Postulat Leutenegger Oberholzer Naturschutzgebiete auf der Grimsel

Postulat Leutenegger Oberholzer Réserve naturelle du Grimsel

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1989 Année Anno

Band II Volume Volume

Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile

Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 10 Séance Seduta

Geschäftsnummer 88.503 Numéro d'objet Numero dell'oggetto

Datum 09.03.1989 - 08:00 Date Data

Seite 381-382 Page Pagina

Ref. No 20 017 218

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