Married Women's Sole Proprietorships: Article 945 Amendment Resolves Inequality
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertA motion proposed that the federal government address the unequal treatment of married women in establishing sole proprietorships. The Federal Council and a parliamentary commission agreed that the issue was already resolved by a recent amendment to Article 945, Paragraph 2 of the Civil Code, which eliminated the unequal treatment. Therefore, the motion was considered fulfilled and closed.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 945 Absatz, Art. 945 donne, Art. 945 Absatz 2 OR; Married Women's Sole Proprietorships: Article 945 Amendment Resolves Inequality: The Federal Council and a parliamentary commission agreed that the issue was already resolved by a recent amendment to Article 945, Paragraph 2 of the Civil Code, which eliminated the unequal treatment. Therefore, the motion was considered fulfilled and closed.
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KI-generiertThis provision was amended as requested by the motion, thereby fulfilling its objective.
Volltext
Code pénal et Code pénal militaire. Révision 78 5 mars 1991 aus der letzten, sondern aus der vorletzten Legislatur. Warum #ST# 88.500 soll man den Kantonen diese Befugnis nehmen, die diese Börsengesetzgebung bisher gemacht haben und nahe am Geschehen sind - das Geschehen also sehr genau kennen -, die Motion des Nationalrates im übrigen in der Lage sind, ihre Ordnungen aufeinander ab- (Spoerry) zustimmen und miteinander in Uebereinstimmung zu bringen, Ungleiche Behandlung der Ehefrauen damit der Börsenplatz Schweiz als solcher funktioniert, wenn bei der Bildung der Einzelfirma sie doch willens und in der Lage sind, das modernere Recht zu Motion du Conseil national schaffen? (Spoerry) Ich bitte Sie also, es bei der kantonalen Börsengesetzgebung zu belassen. Wie gesagt, gegen die Uebernahmeregelung auf Raisons individuelles. Inégalité de eidgenössischer Ebene habe ich nichts einzuwenden. traitement de la femme mariée
Schmid, Berichterstatter: Ich glaube, es ist in diesem Saal unbestritten und bekannt, dass ich ein Föderalist bin. Ich verstehe die Aussagen von Herrn Kollege Jagmetti. Ich hätte es Wortlaut der Motion vom 7. Oktober 1988
auch nicht gern, wenn der Bund beginnen würde, mein kanto- Der Bundesrat wird beauftragt, die ungleiche Behandlung der
nales Alpbüchlein 4,6 zu einem Bundesgesetz zu machen. Ehefrauen zu beseitigen, welche bei der Bildung der Einzel-
Nur, dazu hat der Bund keine Veranlassung. Aber ein kantonafirma (Handelsname) gemäss Artikel 945 Absatz 2 OR noch
les Börsengesetz durch eidgenössisches Recht zu ersetzen, immer gilt. dafür wird in Zukunft alle Veranlassung bestehen. Wir glauben nicht daran, dass sich die Börsen als kantonale Börsen wer- Texte de la motion du 7 octobre 1988
den halten können. Es wird eine «Börse Schweiz» geben. Ob Le Conseil fédéral est chargé de supprimer l'inégalité de traite-
nun in Zürich, in Basel, in Genf die Börsen weiter bestehen ment dont sont encore victimes les femmes mariées qui sou-
bleiben, ob sie technisch zusammengehängt werden, es wird haitent créer leur propre entreprise en ce qui concerne le choix
einen «Börsenplatz Schweiz» geben. Für diesen Börsenplatz de la raison de commerce (art. 945,2ème al. CO). Schweiz wird es eine einheitliche, eine eidgenössische Regelung brauchen. Antrag der Kommission
Es ist undenkbar, dass in einer derart bedeutenden und wichti- Mit der von den Räten beschlossenen Aufhebung des entspre-
gen volkswirtschaftlichen Angelegenheit entscheidende Elechenden Absatzes von Artikel 945 ist das Anliegen der Motion
mente des Funktionierens solcher Instrumente gesamterfüllt. Die Kommission beantragt deshalb, die Motion abzuschweizerisch, landesübergreifend dem Zufall kantonaler Koschreiben. operation oder eben Nichtkooperation überlassen werden können. Proposition de la commission Die «Börsengesetzgebung Schweiz» wird kommen, und sie La décision des Chambres d'abroger l'alinéa y relatif de muss kommen. Das ist der Sinn dieser Motion. l'article 945 donne suite à la motion. C'est la raison pour laquelle la commission propose de classer la motion. Hunziker: Ich teile die Meinung des Kommissionspräsiden-
ten. Was Herr Kollege Jagmetti ausführt, gilt, wenn man einer- Schmid, Berichterstatter: Wir haben die Motion im Rahmen
seits die Probleme anschaut, die sich innerhalb unseres Landieser Revision bereits erfüllt, indem wir Artikel 945 Absatz 2
des und vielleicht noch zwischen den Börsen innerhalb unsegeändert haben. Die Motion kann zufolge Erfüllung im Proto-
res Landes ergeben. Aber im Hinblick auf die europäischen koll abgeschrieben werden. Entwicklungen und die schon vorhandenen Börsengesetzgebungen in den EG- und zum Teil in den Efta-Ländern hätte ich Angenommen -Adopté Mühe zu sagen, man brauche kein Börsengesetz. Gerade wenn man Fragen, wie sie heute angeschnitten wurden - Uebernahmekodex usw. -, vergleicht, stellt man fest, dass in anderen Ländern drei legislatorische Bereiche ineinandergreifen: das Gesellschaftsrecht (das Aktienrecht, wie wir es heute verabschieden), das Börsenrecht und das Kartellrecht. Ich bin 85.047 überzeugt, dass wir schon in einer nächsten Revisionsrunde, #ST#
die in diesem Jahrzehnt unter Dach kommen muss, gezwungen sein werden, gewisse Anpassungen an europäisches Strafgesetzbuch Recht und europäische Gepflogenheiten vorzunehmen. Unter und Militärstrafgesetzbuch. Revision anderem werden dort typisch börsenrechtliche Fragen zu lö- Code pénal et Code pénal militaire. sen sein. Deshalb hat es mir eingeleuchtet, dass der National- Révision rat diese Motion überweisen will. Ich bin ebenfalls dazu bereit.
Differenzen - Divergences Bundesrat Koller: Sie wissen, der Bundesrat ist bereit, die Mo-
tion entgegenzunehmen. Auch wir sind überzeugt, dass es Siehe Jahrgang 1987, Seite 386 - Voir année 1987, page 386
heute angesichts der Harmonisierung der Finanzmarktregulie- Beschluss des Nationalrates vom 12. Dezember 1990 Décision du Conseil national du 12 décembre 1990 rungen in ganz Europa und im Rahmen der OECD für föderalistische Lösungen in unserem kleinen Land keinen Raum mehr gibt. Bezüglich des Tempos, Herr Ständerat Jagmetti, darf ich Sie beruhigen. Wie ich bereits ausführte, hat die Expertenkommis-
B. Schweizerisches Strafgesetzbuch. Militärstrafgesetz sion bereits einen Entwurf verabschiedet. Er wird demnächst (Strafbare Handlungen im Sexualbereich) vom Bundesrat behandelt werden. Nachher ist es an Ihnen,
B. Code pénal suisse. Code pénal militaire das Tempo der Beratungen zu bestimmen.
(Infractions d'ordre sexuel)
Abstimmung - Vote Frau Weber, Berichterstatterin: Wir stehen in der Differenzbe- Für Ueberweisung der Motion 24 Stimmen reinigung zu den Entwürfen B und C des Strafgesetzbuches Dagegen 6 Stimmen und des Militärstrafgesetzes. Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion des Nationalrates (Spoerry) Ungleiche Behandlung der Ehefrauen bei der Bildung der Einzelfirma
Motion du Conseil national (Spoerry) Raisons individuelles. Inégalité de traitement de la femme mariée
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1991 Année Anno
Band II Volume Volume
Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile
Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati
Sitzung 02 Séance Seduta
Geschäftsnummer 88.500 Numéro d'objet Numero dell'oggetto
Datum 05.03.1991 - 08:00 Date Data
Seite 78-78 Page Pagina
Ref. No 20 019 862
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