Road Transport Regulations and Penal Code Reform Interpellation and Postulate
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThis document discusses two legislative matters: road transport regulations and penal code reform. Firstly, an interpellation addresses concerns about allowing heavy road transports exceeding 28 tons in border areas, arguing that current practices lead to unbearable situations, environmental damage, and increased road traffic, while suggesting stricter enforcement of regulations and a shift to rail transport. The response indicates that while acknowledgements of the nuisance exist, the current border zone regulation is necessary due to differing international weight limits and the lack of viable alternatives for certain goods like gravel, and that existing rules are being followed. Secondly, a postulate proposes reforming the penal code's provisions on suspended sentences to allow for "partial suspension," enabling judges to impose a sentence where a portion is served and another is suspended, and to allow for partial revocation of suspensions, arguing this would provide more flexibility and better balance punitive and rehabilitative goals, citing foreign legal systems as examples.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 99 OR, Art. 716a eher, Art. 754 Absatz, Art. 9 Absatz, Art. 80 Absatz, Art. 9 SVG; Road Transport Regulations and Penal Code Reform Interpellation and Postulate: Firstly, an interpellation addresses concerns about allowing heavy road transports exceeding 28 tons in border areas, arguing that current practices lead to unbearable situations, environmental damage, and increased road traffic, while suggesting stricter enforcement of regulations and a shift to rail transport. The response indicates that while acknowledgements of the nuisance exist, the current border zone regulation is necessary due to differing international weight limits and the lack of viable alternatives for certain goods like gravel, and that existing rules are being followed. Secondly, a postulate proposes reforming the penal code's provisions on suspended sentences to allow for "partial suspension," enabling judges to impose a sentence where a portion is served and another is suspended, and to allow for partial revocation of suspensions, arguing this would provide more flexibility and better balance punitive and rehabilitative goals, citing foreign legal systems as examples.
Schlagwörter
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertCited as the legal basis for granting exceptions for vehicles requiring higher masses and weights due to their special purpose, and to determine if the current approval practice violates this provision.
Volltext
26. September 1988 529 Interpellation Onken
tungsratsmitglieder und der Geschäftsführer gegenüber Abstimmung - Vote
Aktionären und Gläubigern auf Vorsatz und auf grobe Fahr-
lässigkeit beschränkt. Für den Antrag der Mehrheit 9 Stimmen
Wir ersuchen Sie, diesen Kommissionsbeschluss abzuleh- Für den Antrag der Minderheit (Streichen) 27 Stimmen
nen und dem Minderheitsantrag zuzustimmen, der den
neuen Absatz Ibis streichen will. Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Der Kommissionsbeschluss ist dem Anliegen der Aktien-
rechtsrevision - wie dies Herr Küchler zu Recht betont hat - Für Annahme des Gesetzentwurfes 34 Stimmen
diametral entgegengesetzt. Er durchbricht das schweizeri- (Einstimmigkeit)
sche .Haftpflichtsystem und würde den Unternehmens-
schutz, den Gläubigerschutz und den Aktionärsschutz Abschreibung - Classement
wesentlich schwächen.
Der Kommissionsbeschluss würde, wie gesagt, erstens Präsident: Der Bundesrat beantragt gemäss Seite 1 der
unser schweizerisches Haftpflichtsystem durchbrechen. Botschaft die Abschreibung der Motion 78.566 Aktienrecht.
Dieses geht in Artikel 41 und in Artikel 99 OR vom Grundsatz
aus, dass der Schädiger grundsätzlich für jedes Verschul- Zustimmung - Adhésion
den einzustehen hat. Auch der Arbeitnehmer ist dem Arbeit-
geber für den Schaden, den er absichtlich oder fahrlässig
verursacht hat, verantwortlich. Es gibt noch eine ganze An den Nationalrat - Au Conseil national
Menge andere Beispiele, die ich Ihnen jetzt nicht noch
aufzählen möchte.
Der Beschluss schwächt zweitens den Unternehmens- und
den Gläubigerschutz. Erfahrungsgemäss scheut der Verwal- #ST# 88.489
tungsrat davor zurück, gegen fehlbare Organe vorzugehen,
besonders dann, wenn diese Organe selber Mitglied des Interpellation Onken
Verwaltungsrates sind. In solchen Fällen hilft einzig die
Klage des Aktionärs auf Geltendmachung des sogenannt Strassentransporte mit mehr als 28 Tonnen
mittelbaren Schadens, d. h. die Klage auf Leistung von Transports routiers supérieurs à 281
Schadenersatz an die Gesellschaft. Es liegt im Interesse des
Unternehmens und der Gläubiger, dass diese Klagemöglich-
keit nicht noch zusätzlich erschwert wird. Denn die Aus-
übung dieses Klagerechtes ist sowieso ein altruistisches
Unterfangen, weil der Aktionär von einem allfälligen Pro- Wortlaut der Interpellation vom 16. Juni 1988
zesserfolg nicht direkt profitieren kann. 1. Ist dem Bundesrat bekannt, dass die Bewilligungspraxis
Die Argumente, die für diesen Beschluss ins Feld geführt für Massengütertransporte mit mehr als 28 Tonnen im
wurden, halten wir für nicht stichhaltig. So wird geltend grenznahen Verkehr zu teilweise untragbaren Situationen
gemacht, die Vorlage auferlege den Organen unrealistische geführt hat?
Aufgaben. Das Gegenteil trifft zu. Der Entwurf hat die Pflich- 2. Sind die betroffenen Kantone in dieser Sache je angehört
ten des Verwaltungsrates in Artikel 716a eher gemildert. worden, und befriedigt die Koordination insgesamt?
Wenn Sie den Katalog der sogenannt unübertragbaren Auf- 3. Aus welchem Grund werden die unmissverständlichen
gaben mit dem geltenden Recht vergleichen, sehen Sie, Voraussetzungen für Ausnahmebewilligungen von überge-
dass er nichts enthält, was nicht schon das geltende OR wichtigen Strassentransporten, wie sie etwa in der Ergän-
direkt oder indirekt vorschreibt. Die Stellung des Geschäfts- zung vom 3. Juni 1985 zu den «Weisungen des EJPD vom
führers wird in Artikel 754 Absatz 2 des Entwurfs zudem S.Juni 1980 über den grenzüberschreitenden Verkehr mit
wesentlich erleichtert, indem er bei befugter Kompetenzde- nicht gesetzeskonformen Fahrzeugen» umschrieben sind,
legation nur noch für die notwendige Sorgfalt bei der Aus- nicht konsequent durchgesetzt?
wahl, Instruktion und Ueberwachung haftet. Diese schon 4. Ist dem Bundesrat bekannt, dass selbst die Bestimmung
gemilderte Haftung darf nun nicht noch zusätzlich über den «Umschlagplatz im grenznahen Gebiet» elegant
beschränkt werden, sonst wäre es wirklich so, wie Peter Noli umgangen wird, und wie nachhaltig ist die vorgesehene
in seinem satirischen Büchlein «Der kleine Macchiavelli» «notwendige Ueberwachung», für die das Bundesamt für
über die Manager schreibt, nämlich dass deren Verantwor- Polizeiwesen in Zusammenarbeit mit Dritten zu sorgen hat?
tung eine Legende sei. 5. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass der
Der Entwurf verlangt von den Verwaltungsräten und den Gesetzesauftrag gemäss Artikel 9 Absatz 8 Strassenver-
Geschäftsführern nichts Unmögliches. Professor Forstmo- kehrsgesetz (Ausnahmen nur für Fahrzeuge, «die wegen
ser beurteilt in seinem Buch «Die aktienrechtliche Verant- ihres besonderen Zweckes unvermeidbar höhere Masse und
wortlichkeit» die Haftungsanforderungen folgendermassen: Gewichte erfordern») von dieser largen Bewilligungspraxis
«Betrachtet man die aufgeführten Regeln, dann kann man für Massengütertransporte glatt unterlaufen wird?
feststellen, dass vom Verwaltungsrat nichts Unzumutbares
verlangt wird. Gefordert ist, dass das getan wird, was auch Texte de l'interpellation du 16 juin 1988
ein sorgfältiger Einzelunternehmer tun würde.» 1. Le Conseil fédéral sait-il que la pratique voulant que l'on
Schliesslich darf ich Ihnen in Erinnerung rufen, was Profes- autorise des véhicules de plus de 28 tonnes pour le trans-
sor Walter Hug bereits 1934 gesagt hat: «Die Kompetenz port des marchandises en vrac dans la zone frontalière
und Verfügungsmacht findet ihr natürliches Korrelat in der conduit par endroits à des situations intenables?
Verantwortlichkeit, und je grössere Werte dem Geschäfts- 2. A-t-on consulté les cantons touchés et veillé suffisam-
führer anvertraut sind, um so grösser muss die Verantwort- ment à la coordination?
lichkeit sein. Gerade von den Mitgliedern der Verwaltung 3. Pourquoi ne respecte-t-on pas plus strictement les condi-
einer Aktiengesellschaft, die zum Treuhänder über fremdes tions mises à l'octroi de l'autorisation exceptionnelle de
Vermögen bestellt sind, muss verlangt werden, dass sie die convois lourds, telles qu'elles sont clairement formulées
ihnen übertragenen Pflichten mit der Sorgfalt eines ordentli- dans le complément du 3 juin 1985 aux directives du Dépar-
chen Geschäftsmannes erfüllen und für jede schuldhafte tement de justice et police du 5 juin 1980 concernant le
Versäumung oder Verletzung derselben haftbar gemacht trafic transfrontalier au moyen de véhicules non conformes
werden können.» aux prescriptions légales?
Ich ersuche Sie deshalb nochmals eindringlich, dem Min- 4. Le gouvernement sait-il que l'on tourne avec élégance la
derheitsantrag von Frau Jaggi zuzustimmen und zum bun- disposition relative aux places de transbordement proches
desrätlichen Konzept zurückzukehren. de la frontière? Exerce-t-on avec le soin nécessaire la sur-
Interpellation Onken 530 26 septembre 1988
veillance qui incombe en la matière à l'Office fédéral de la Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements vom
police, en collaboration avec des tiers? S.Juni 1980 über den grenzüberschreitenden Verkehr mit
5. Le Conseil fédéral n'est-il pas d'avis que la pratique très nichtgesetzeskonformen Fahrzeugen, in denen das Nähere
libérale adoptée pour le transport des marchandises en vrac und die Zuständigkeiten geregelt werden. Und es gibt dazu
viole l'article 9, alinéa 8 de la loi sur la circulation routière, die Weisungen, die das Eidgenössische Justiz- und Polizei-
qui ne permet des dérogations qu'en faveur de véhicules departement am S.Juni 1985 zu erlassen sich veranlasst
qui, en raison de l'usage spécial auxquels ils sont destinés, sah, weil nämlich die Auswirkungen dieser Aufweichung des
doivent nécessairement avoir des dimensions ou des poids gesetzlichen Auftrages und der gar lockeren Bewilligungs-
supérieurs? praxis allmählich sieht- und auch spürbar wurden.
Diese Weisung muss ich nun etwas ausführlicher zitieren.
Mitunterzeichner-Cosignataires: Bubrer, Jaggi, Miville, Pil- Der erste Satz lautet: «Fahrten mit Uebermassen und
ler, Seiler, Uhlmann (6) Uebergewichten sind nach Artikel 9 Absatz 8 des Strassen-
verkehrsgesetzes auf das Unerlässliche zu beschränken.»
Onken: Ich möchte vorausschicken, dass das Problem, das Schon da müsste man eigentlich sagen: Stop! Sie sind nicht
ich hier anschneide, kein regionales Problem ist. Es stellt auf das Unerlässliche zu beschränken, sondern sie sind auf
sich fast überall entlang der Grenze, wenn auch mit unter- jene Fahrten zu beschränken, die wegen ihres besonderen
schiedlicher Schärfe. Es macht etwa dem Kanton Schaff- Zweckes unvermeidbar höhere Masse und Gewichte erfor-
hausen zu schaffen, es belastet die Grenzregion des Kan- dern. Das ist bereits eine sehr wichtige Nuance; belassen wir
tons Zürich, wo zu eben diesem Thema eine Interpellation es aber beim «Unerlässlichen». Weiter wird in dieser Wei-
im Kantonsrat eingereicht worden ist, und es belastet insbe- sung unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass kein
sondere die Grenzregion des Kantons Thurgau, und zwar Rechtsanspruch auf solche Ausnahmebewilligungen
mit einer Schärfe, die so nicht länger hingenommen werden bestehe und dass sie insbesondere dann verweigert werden
kann. Ich spreche von den Ausnahmebewilligungen für können, wenn
übergewichtige Strassentransporte, namentlich für Massen- 1. die Transporte erheblich stören (es wird gesagt: «infolge
gütertransporte mit mehr als 28 Tonnen im grenznahen Ver- ihrer Häufigkeit») - das ist bei den geschilderten Fällen und
kehr. namentlich im Kanton Thurgau natürlich in höchstem Masse
Betrachten wir zunächst einmal die Situation, wie sie sich im der Fall - und die Wahl eines anderen Verkehrsmittels, zum
Raum Kreuzungen, den ich natürlich besonders gut kenne, Beispiel Bahn oder Schiff, möglich ist. Dies gilt - so wird
darstellt. Da fahren also täglich bis zu 170 übergewichtige beigefügt - insbesondere für häufige Transporte von Mas-
Lastenzüge durch die Stadt Konstanz, passieren die Grenze sengütern.
mit einer Ausnahmebewilligung, die sie am Zoll einholen, Mit anderen Worten: Weder die den Gesetzesspielraum aus-
winden sich durch die Stadt Kreuzungen, kriechen den weitenden Interpretationen des Eidgenössischen Justiz- und
Seerücken hoch und fahren dann ins Innere unseres Kan- Polizeidepartementes in seinen Weisungen noch die trok-
tons. Ebenso viele Lastenzüge kehren natürlich auch wieder kene Bestimmung im Strassenverkehrsgesetz selbst decken
zurück, scheppernd und quietschend, meist am Geschwin- die Tatsache, dass in dem geschilderten Beispiel von Kreuz-
digkeitslimit oder darüber, breitspurige, auftrumpfende ungen täglich 150, 160, ja bis zu 170 übergewichtige und
Kolosse, denen kein Schleichweg verborgen bleibt. überdimensionierte Fuhren Kies über die Grenze gekarrt
Diese Lastwagen führen Kies aus dem süddeutschen Raum werden. Und wir fragen uns alle in der Region, sehr geehrte
in die Schweiz ein. Im vergangenen Jahr sollen es 27 000 - Frau Bundesrätin, weshalb diese Plage denn nicht endlich
man muss sich diese Zahl einmal vergegenwärtigen! - die- abgestellt wird.
ser übergewichtigen, also bis zu 40 Tonnen schweren Ich denke, es gibt keine Rechtfertigung dafür. Die einzige,
Lastenzüge gewesen sein, die die Kreuzlinger Grenzüber- die sich finden liesse, wäre vielleicht die Frage nach der
gänge passiert haben. Sie haben rund eine halbe Million Alternative. Dass die Transporte in Zukunft mit den zugelas-
Tonnen Kies, Sand, Splitt und anderes auf diese Weise senen 28-tönnigen Fahrzeugen noch häufigen werden, ist
importiert. Die Chauffeure arbeiten sozusagen im Akkord. natürlich auch keine akzeptable Alternative; das sieht jeder
Für rücksichtsvolles Fahren bleibt natürlich keine Zeit. Die ein. Die einzige Lösung ist die Verlagerung auf die Schiene.
Motoren heulen, die Auspuffrohre qualmen, es wird voll Solche Transporte müssen mit der Bahn durchgeführt wer-
drauflosgeblocht. den: sicher, störungsfrei und umweltschonend. Und diese
So werden Strassentransporte zur modernen Plage. Sie Lösung ist auch möglich! Wo sie nicht möglich ist, ist sie
belästigen die Bevölkerung - kein Zweifel - mit Lärm und schleunigst zu verwirklichen. Doch - wie gesagt - selbst
Gestank, sie verängstigen Schulkinder durch ihr rücksichts- diese Hintergrundüberlegung, die noch eine gewisse Plausi-
loses Fahren, sie verstopfen Strassen und behindern den bilität hat, würde die meines Erachtens eindeutige Rechts-
Verkehr, sie lassen ganze Quartiere erzittern und verursa- lage an und für sich nicht ändern. Im übrigen muss klar
chen zunehmend und nachprüfbar Gebäudeschäden. festgehalten werden, dass das Unterbinden der wirtschaft-
Sie denken vielleicht, ich übertreibe. Ich, übertreibe nicht, es lich günstigeren Transporte mit 40-Tonnen-Lastwagen den
ist genau so, wie ich es hier beschrieben habe. Und die Strassentransport verteuern würde und damit die Bahn wirt-
Belastung von Menschen und auch von Umwelt hat hier schaftlich attraktiver und konkurrenzfähiger machen
eine Form angenommen, die, wie gesagt, von der Bevölke- könnte.
rung so nicht länger akzeptiert wird. Nun könnte man ver- Die übrigen Fragen meiner Interpellation sind klar und
muten, dass die Bevölkerung diese «Heimsuchung» einfach bedürfen keiner näheren Begründung. Besonders interes-
hinnehmen muss, etwa weil die gesetzliche Bestimmungen siert mich, wie in dieser Sache die Koordination mit den
eine andere Bewilligungspraxis für solche übergewichtigen Kantonen funktioniert, nachdem das Bundesamt für Polizei-
Transporte gar nicht zulassen. wesen ja im Einvernehmen mit den befahrenen Kantonen zu
Das Bundesgesetz für den Strassenverkehr vom 19. Dezem- entscheiden hat. Und ich möchte wissen, wie die «genü-
ber 1958 sieht in Artikel 9 Absatz 8 vor, dass der Bundesrat gende polizeiliche Ueberwachung» zum Tragen gebracht
nach Anhören der Kantone Ausnahmen von diesen Höchst- wird und worauf sie sich überhaupt bezieht. Etwa darauf,
massen und Höchstgewichten, die dort umschrieben sind, dass die Distanz der Fahrten und die Beachtung dieser
nur für jene Fahrzeuge vorsehen kann, die «wegen ihres Radialzonen kontrolliert wird? Es ist nämlich offensichtlich
besonderen Zweckes unvermeidbar» - auf dieses Wort ist und jedermann weiss es, dass die Chauffeure, weil sie wis-
vor allem Wert zu legen: «unvermeidbar» - höhere Masse sen, dass nicht kontrolliert wird, immer wieder über diese
und Gewichte erfordern. Radialzonen hinaus fahren. Oder etwa auf verschärfte
Zur Auslegung dieser gesetzlichen Bestimmung, die an und Geschwindigkeitkontrollen entlang dieser Transportach-
für sich schon recht eindeutig ist, gibt es einerseits die sen? Oder darauf, dass beispielsweise die Lastenzüge bis an
Ver.odnung über die Strassenverkehrsregeln vom die Radialzone fahren, dort den Anhänger stehen lassen,
13. November 1962 und andererseits die Weisungen des nachher mit dem Lastwagen weiterfahren, entladen zurück-
26. September 1988 531 Interpellation Onken
kommen und den Anhänger nachschleppen? Auch eine Erreichen der gleichen Transportleistung etwa doppelt so
solche Umgehung der ursprünglichen Idee müsste doch viele Lastwagen eingesetzt.
eigentlich kontrolliert werden. Wird sie es, oder wird nicht Zur zweiten Frage: Vor der Einführung der Grenzzonenrege-
kontrolliert? lung im Jahre 1960 und bei jeder Revision der Weisungen
Schliesslich möchte ich noch darauf hinweisen, dass gerade des Departementes wurde jeweils bei sämtlichen Grenzkan-
das Problem der Kiestransporte auch eine ökologische tonen eine Vernehmlassung durchgeführt. Die Koordination
Komponente hat. Für die rücksichtslose Ausbeutung im zwischen den beteiligten Stellen - Bundesamt für Polizeiwe-
süddeutschen Raum werden ganze Wälder abgeholzt, und sen, Oberzolldirektion und Grenzkantone - befriedigt in
wenn zu tief gebaggert wird, was teilweise der Fall ist, kann allen Teilen.
sogar das Grundwasser gefährdet werden. Wir dürfen auch Zu Punkt 3: Die Voraussetzungen für die Erteilung von
davor nicht die Augen verschliessen und eine Sankt-Flo- Grenzzonenbewilligungen für überschwere Strassentrans-
rians-Politik betreiben, die vorab aus ökonomischen Interes- porte, wie sie in der Ergänzung vom S.Juni 1985 zu den
sen den Schwarzen Peter unseren deutschen Nachbarn Weisungen des EJPD über den grenzüberschreitenden Ver-
zuspielt. kehr mit nicht gesetzeskonformen Fahrzeugen umschrieben
sin.d, werden tatsächlich durchgesetzt. Eine Verweigerung
von Bewilligungen für Massenguttransporte ist nach dieser
Bundesrätin Kopp: Die Ausführungen von Herrn Onken und Ergänzung nur statthaft, wenn unter anderem die Wahl
seine schriftlichen Fragen veranlassen mich, zunächst ein- eines anderen Verkehrsmittels - Bahn oder Schiff - möglich
mal einige einleitende Erläuterungen zu der schweizeri- ist. Entsprechende Anträge sind dem zuständigen Bundes-
schen Grenzzonenregelung zu machen und nachher auf die amt für Polizeiwesen bisher nicht eingereicht worden.
einzelnen Fragen einzugehen. Zu Punkt 4: Dem Bundesrat ist nicht bekannt, dass die
Nach Artikel 80 Absatz 4 der Verordnung über die Strassen- Bestimmung über den Umschlagplatz im grenznahen Gebiet
verkehrsregeln können im grenzüberschreitenden Verkehr bei Massengütertransporten umgangen wird. Dem Bundes-
Ausnahmen bis zu den im Ausland zulässigen Massen und amt für Polizeiwesen wurden weder von den Kantonen noch
Gewichten bewilligt werden für Fahrten zwischen der vom Zoll missbräuchliche Umgehungen dieser Vorschriften
Grenze und einer Umlade- oder Lagerstelle innerhalb eines gemeldet. Hingegen wurde bei Polizeikontrollen schon fest-
grenznahen Gebietes, das vom Eidgenössischen Justiz- und gestellt, dass Fahrzeugführer mit anderen Gütern bisweilen
Polizeidepartement umschrieben wird. Unsere Grenzzonen- vorschriftswidrig ins Landesinnere fahren, anstatt die
regelung beruht auf der Tatsache, dass in unseren Nachbar- Ladung im grenznahen Gebiet abzuladen. Das Eidgenössi-
staaten durchwegs höhere Gesamtgewichte für Fahrzeug- sche Justiz- und Polizeidepartement hat in den Weisungen
kombinationen zulässig sind als in der Schweiz und mit dem über die Grenzzonenregelung die notwendigen Anordnun-
Ausland ein reger Güteraustausch auf der Strasse statt- gen für die Kontrollen getroffen. Die Hälfte der Gebühren für
findet. Sonderbewilligungen geht an die Grenzkantone zur Abgel-
Herr Onken, es ist in vielen Fällen leider nicht so, dass ein tung des Kontrollaufwandes. In Zusammenarbeit mit dem
Transport auf der Schiene möglich ist. Gerade was den Kies Bundesamt für Polizeiwesen hat die Arbeitsgemeinschaft
angeht - ich nehme an, dass die Kiestransporte ein speziel- der Chefs der Verkehrspolizeien der Schweiz und des Für-
ler Dorn in Ihrem Auge sind, Sie haben dieses Beispiel auch stentums Lichtenstein ein Konzept für die Ueberwachung
speziell erwähnt -, gehen diese Transporte zu einzelnen des Schwerverkehrs erarbeitet, um Umgehungen der Grenz-
Baustellen, die in der Regel nicht für die Bahn erschlossen zonenregelung systematisch und wirksam zu begegnen.
sind. Gerade beim Kies ist man auf die Strassentransporte Zu Punkt 5: Der Bundesrat teilt die Meinung des Interpellan-
angewiesen, und das hohe Preisgefälle zwischen den Kies- ten nicht, dass durch die Bewilligungspraxis für Massengut-
vorhaben in Süddeutschland und in der Schweiz- im Ver- transporte der Gesetzesauftrag gemäss Artikel 9 Absatz 8
hältnis 1 zu 4 - führt natürlich dazu, dass Kies sehr oft in des Strassenverkehrsgesetzes - Ausnahmen für Fahrzeuge,
Süddeutschland eingekauft wird. die wegen ihres besonderen Zweckes unvermeidbar höhere
Die im Jahre 1960 nach einer Vernehmlassung bei sämtli- Masse und Gewichte erfordern - unterlaufen wird. Solange
chen Grenzkantonen eingeführte Regelung will verhindern, Transportalternativen fehlen, ist die Grenzzonenregelung im
dass die aus dem Ausland kommenden überschweren Fahr- allgemeinen und für Massengüter im besonderen nach den
zeuge bei den Grenzzollämtern auf das schweizerische verfassungsrechtlichen Prinzipien der Handels- und Gewer-
Gewicht von 28 Tonnen entladen müssen, was zu erhebli- befreiheit sowie der Rechtsgleichheit auf in- und ausländi-
chen Spannungen mit unseren Nachbarstaaten geführt sche Transporteure anzuwenden. Von einem Verbot wäre
hätte und bei den meisten Zollstellen mangels Infrastruktur eine Verdoppelung der Massengütertransporte mit geset-
gar nicht möglich gewesen wäre. Die Grenzzollämter sind zeskonformen Fahrzeuggewichten zu befürchten. Diese
zudem nicht in der Lage, sämtliche Verzollungen vorzuneh- Praxis entspricht Artikel 9 Absatz 8 SVG. Schon in der Bot-
men, so dass ein beträchtlicher Teil davon in den sogenann- schaft vom 26. Mai 1971 zur Aenderung von Artikel 9 SVG
ten rückwärtigen Verzollungszentren bzw. Zollfreilagern hat der Bundesrat darauf hingewiesen, dass sich die Aus-
erfolgt. Die schweizerische Grenzzone dient daher gewisser- nahmekompetenzen in diesem Artikel unter anderem auch
massen als Pufferzone, wo in- und ausländische Fahrzeuge auf die grenzüberschreitenden Transporte in- und ausländi-
mit den internationalen Gewichten ein- und ausfahren dür- scher Fahrzeuge von und nach den grenznahen Gebieten
fen und wo allenfalls ein Teilablad erfolgen kann. Die Grenz- beziehen müssen. Dies wurde damals vom Parlament nicht
zone umfasst grundsätzlich eine Radialzone von 10 km nach bestritten.
Grenzübergang - unter Vorbehalt gewisser Abweichungen. Soweit meine Antworten zu den von Ihnen aufgeworfenen
Nun zu den einzelnen Fragen, die Sie in Ihrer Interpellation Fragen. Ich bin mir bewusst, Herr Onken, dass diese Sie
aufgeworfen haben. nicht befriedigen. Ich hätte Ihnen gerne gesagt, dass wir
Zum ersten Punkt: Dem Bundesrat ist bekannt, dass der sofort dafür sorgen werden, dass diese Transporte im grenz-
grenzüberschreitende Schwerverkehr zu Belästigungen der nahen Gebiet aufhören. Ich glaube, Ihnen aber genügend
in der Nähe von Strassenzollämtern wohnenden Bevölke- dargelegt zu haben, dass das, was im Rahmen des gelten-
rung führen kann. Er glaubt'indessen nicht, dass die Grenz- den Rechtes möglich ist, getan wird und dass mehr nicht
zonenregelung die massgebliche Ursache des teilweise star- getan werden kann.
ken Verkehrs ist. Gerade beim Transport von Massengütern
wie Kies und ähnlichem ist der Hauptgrund vielmehr im Präsident: Der Interpellant kann erklären, ob er von der
starken Preisgefälle gegenüber dem Ausland zu suchen. Die Antwort des Bundesrats befriedigt ist.
Preisunterschiede sind so hoch, dass selbst die Verteuerung
des Transportes durch eine Beschränkung auf 28 Tonnen Onken: Frau Bundesrätin Kopp hat meine Antwort bereits
Gesamtgewicht die Differenz nicht auszugleichen ver- selbst gegeben. Ich bin in der Tat von der Antwort nicht
möchte. Anstelle der schweren Fahrzeuge würden zum befriedigt. Die Bevölkerung meines Heimatkantones und
Postulat Béguin 532 26 septembre 1988
vielleicht auch anderer Grenzgebiete wird es ebenfalls nicht un sursis même si la condamnation est ancienne et si entre-
sein. Es wird zu überlegen sein, was nun bewirkt werden temps le délinquant s'est ressaisi et a déjà opéré de lui-
kann. Die Rechtslage war mir durchaus bekannt. Ich inter- même une réinsertion sociale méritoire. La législation fran-
pretiere sie aber ganz anders, als sie jetzt von Ihnen ausge- çaise permet, dans des cas de ce genre, de ne révoquer
legt wurde. qu'une partie de la peine.
Compte-tenu de ce qui précède et des expériences favora-
bles faites dans plusieurs pays de la communauté euro-
péenne, il conviendrait d'étudier la réforme de l'article 41 du
#ST# 88.563 code pénal suisse. Le Conseil fédéral est donc invité à
présenter un rapport allant dans le sens souhaité ou à
Postulat Béguin transmettre le présent postulat à la commission qui sera
Strafvollzug. vraisemblablement bientôt chargée de la révision de la par-
tie générale du code pénal suisse.
Aenderung von Artikel 41 StGB
Sursis. Révision de l'article 41 CP Mitunterzeichner-Cosignataires: Cavadini, Cottier, Delalay,
Ducret, Flückiger, Gadient, Gautier, Hänsenberger, Jaggi,
Jelmini, Rhinow, Roth, Weber, Zimmerli (14)
Wortlaut des Postulates vom 23. Juni 1988 M. Béguin: Le sursis partiel n'est pas une idée neuve en
Zahlreiche Praktiker des Strafrechts, seien es Behörden Suisse. Il a été envisagé notamment lors des discussions qui
oder Anwälte, beklagen sich zu Recht darüber, dass die ont précédé la révision de la partie générale du code pénal
geltenden Bestimmungen über die Gewährung oder die entré en vigueur le 1er juillet 1971. Il avait été question, à
Verweigerung des Aufschubs des Strafvollzugs zu wenig l'époque, de porter la quotité de la peine compatible avec le
Differenzierungsmöglichkeiten zulassen. sursis d'un an à deux ans, et d'aucuns que cette perspective
Um diesem schweren Nachteil zu begegnen, haben einige inquiétait avaient envisagé comme remède le recours à la
ausländische Gesetzgeber den Begriff des «teilweisen Auf- peine fractionnée. Toutefois, cette idée ne fut pas retenue,
schubs des Strafvollzugs» eingeführt. Dieser gestattet dem en raison de l'opposition marquée d'une grande partie de la
Richter, eine Strafe auszusprechen, die allen Umständen doctrine aux peines de courte durée qui, selon elle, ignore
des jeweiligen Falles gerecht wird. Danach kann ein Teil der les vertus curative et resocialisante que le législateur avait
Strafe als fest, ein anderer als dem Aufschub unterliegend pieusement attribuées à l'article 37 du code pénal, qui pro-
erklärt werden, eine Lösung, welche die Forderungen der clame que «la réclusion et l'emprisonnement seront exé-
Strafverfolgung und jene der Wiedereingliederung miteinan- cutés de manière à exercer sur le détenu une action éduca-
der in Einklang bringt. Der «teilweise Aufschub des Straf- tive et à préparer son retour à la vie libre». Le professeur
vollzugs» ist insbesondere im niederländischen (Recht vom Hans Schultz, notamment, adversaire déclaré des courtes
12.06.1915, vom 25.06.1929 und vom 15.06.1951), im belgi- peines, est opposé, aujourd'hui encore, à l'introduction du
schen (Recht vom 29.06.1964) und im französischen Recht sursis partiel.
(Gesetz vom 17.07.1970) eingeführt. Cette opinion me paraît très théorique et éloignée de la
Ein ähnliches Problem stellt sich beim Widerruf des Auf- réalité. Comme le relevait Paul-Eugène Rochat dans un
schubs des Strafvollzugs. Heute kann der Richter in der remarquable article publié dans la Revue pénale suisse de
Schweiz nur den Aufschub des Strafvollzugs ganz widerru- 1978, «les critiques que l'on peut faire à rencontre de la
fen oder auf den Widerruf verzichten. Bisweilen ist der courte peine ne sont pas infondées, mais ces défauts ne
Richter von Gesetzes wegen gezwungen, einen Aufschub zu paraissent pas aussi importants qu'on l'a dit. On peut d'ail-
widerrufen, auch wenn die Verurteilung weit zurückliegt und leurs se demander si les malédictions dont la courte peine
wenn sich der Verurteilte in der Zwischenzeit wieder aufge- est l'objet ne trouvent pas leur origine, d'une part, dans l'état
fangen und sich in verdienstvoller Weise und mit Erfolg um qui était celui des maisons d'arrêt d'autrefois et, d'autre part,
seine soziale Wiedereingliederung bemüht hat. Die französi- dans une croyance qui n'est plus de mise dans les effets
sche Gesetzgebung gestattet es, in solchen Fällen nur einen rééducateurs des longues peines. Ces reproches sont
Teil des Aufschubes zu widerrufen. aujourd'hui démodés».
Gestützt auf die genannten Gründe und auf die guten Erfah- Il convient de relever, au surplus, qu'à l'heure actuelle les
rungen in mehreren Ländern Europas wäre es angezeigt, peines d'emprisonnement et de détention jusqu'à six mois
eine Revision von Artikel 41 des StGB zu prüfen. Der Bun- peuvent être exécutées de manière facilitée, dans le cadre
desrat wird eingeladen, einen Bericht in diesem Sinne zu de la semi-détention, ainsi que cela résulte de l'ordon-
unterbreiten oder das vorliegende Postulat der Kommission nance 3 relative au code pénal du 16 décembre 1985.
zu überweisen, welche voraussichtlich demnächst mit der Nombre de praticiens du droit pénal, qu'ils soient magistrats
Revision des allgemeinen Teiles des StGB beauftragt wird. ou avocats, qui sont quotidiennement confrontés à la délin-
quance et aux déliquants, estiment que le système actuel est
Texte du postulat du 23 juin 1988 insatisfaisant.
De nombreux praticiens du droit pénal, qu'ils soient magis- Selon l'article 41 du code pénal, l'octroi du sursis est possi-
trats ou avocats, se plaignent à juste titre du manque de ble jusqu'au prononcé d'une peine de 18 mois de privation
souplesse des règles régissant l'octroi ou le refus du sursis. de liberté. Pour une peine supérieure, il est exclu. La rigidité
Pour pallier cet inconvénient majeur, des législations étran- de cette règle conduit parfois les tribunaux à ne prononcer
gères ont introduit la notion de «sursis partiel» qui permet qu'une peine de 18 mois, afin que le sursis puisse être
au juge de prononcer une peine adaptée à toutes les cir- octroyé, alors que la gravité objective et subjective des
constances du cas d'espèce et d'en déclarer une partie infractions retenues eût appelé une peine supérieure qui,
ferme et une autre assortie du sursis, solution qui concile les elle, n'aurait pu être que ferme. Placés devant ce que cer-
impératifs de la répression et ceux de la réinsertion. L'insti- tains ont appelé le tout ou rien, les tribunaux sont donc
tution du «sursis partiel» est notamment connue des législa- contraints, dans certains cas, de choisir le rien, c'est-à-dire
tions néerlandaise (lois des 12.06.1915, 25.06.1929 et une peine de 18 mois avec sursis.
15.06.1951), belge (loi du 29.06.1964) et française (loi du Certes, en droit et en bonne doctrine, une condamnation,
17.07.1970). fût-elle avec sursis, reste une condamnation. Mais, pour
Un problème similaire se pose en ce qui concerne la révoca- bien des délinquants comme pour l'opinion publique, elle
tion du sursis. Actuellement, le juge suisse ne peut que est ressentie comme une sorte d'absolution, pour ne pas
révoquer l'entier de la peine qui avait été assortie du sursis dire comme une manière d'encouragement. Les témoi-
ou y renoncer. Parfois, le juge est obligé par la loi à révoquer gnages des praticiens sont nombreux sur ce point.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Onken Strassentransporte mit mehr als 28 Tonnen
Interpellation Onken Transports routiers supérieurs à 28 t
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1988
Année
Anno
Band III
Volume
Volume
Session Herbstsession
Session Session d'automne
Sessione Sessione autunnale
Rat Ständerat
Conseil Conseil des Etats
Consiglio Consiglio degli Stati
Sitzung 05
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 88.489
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 26.09.1988 - 17:00
Date
Data
Seite 529-532
Page
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Ref. No 20 016 846
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