Federal Council Clarifies Former Councilor's Private Travel and Statements
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe Federal Council clarified that a former councilor's trip to Romania was private, and any statements made were personal, not official government positions. The Council stated it would not control former officials' private travel and that no obligations arise for the government or parliament from private individuals' opinions. The interpellant, although satisfied with the response regarding government obligations, expressed disappointment that stated optimism about adoption cases following the former councilor's visit had not materialized.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 34 Absatz, Art. 34 zu, Art. 34 est, Art. 34 Abs. 1 ATSG, Art. 34 Abs. 2 ATSG; Federal Council Clarifies Former Councilor's Private Travel and Statements: The Council stated it would not control former officials' private travel and that no obligations arise for the government or parliament from private individuals' opinions. The interpellant, although satisfied with the response regarding government obligations, expressed disappointment that stated optimism about adoption cases following the former councilor's visit had not materialized.
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KI-generiertThe court ordered to adapt the pension based on this provision.
The court ordered to adapt the pension based on this provision.
Volltext
6. Oktober 1989 N 1743 Interpellation Bürgi
die Schweiz bereit, ihren Beitrag zu leisten. Es ist aber immer Schrittliche Begründung - Développement par écrit
zu berücksichtigen, dass den verschiedenen Staaten bezüg- Der Interpellant verweist auf jene Begründung
lich der Rolle und Entwicklung ihrer Waldressourcen das vom 1. Februar 1989
Selbstbestimmungsrecht zusteht.
2. Im Rahmen ihrer Entwicklungszusammenarbeit unterstützt Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
die Schweiz in verschiedenen Tropenländern schon seit Jah- vom 6. September 1989
ren Forstaktionen im Bereiche der forstlichen Ausbildung auf Rapport écrit du Conseil fédéral du 6 septembre 1989
allen Stufen, der nachhaltigen Bewirtschaftung sowie der an- Der Bundesrat ist der Meinung, in seiner Beantwortung der In-
gewandten Forschung. Diese Aktionen sollen die entspre- terpellation Bonny vom 23. Juni d. J. klar darauf hingewiesen
chenden Länder in der Ausarbeitung und Umsetzung einer zu haben, dass es sich bei der Reise von Herrn alt Bundesrat
angepassten, auf dem Grundsatz der Nachhaltigkeit beste- Aubert nach Rumänien um eine private Reise gehandelt hat.
henden Forstpolitik unterstützen. Die Schweiz arbeitet auch Dies impliziert, dass die Erklärungen, die Herr Aubert während
aktiv an der Ausarbeitung nationaler forstlicher Aktionspläne oder nach seiner Reise abgegeben hat, privaten Charakters
mit Partnern des von der FAO weltweit initiierten Aktionsplans waren und dass seine Reise nicht verglichen werden kann mit
für die Tropenwälder mit. Diese Initiative soll zu einer kohären- der offiziellen Abordnung ehemaliger Bundesräte an gewisse
teren, mit den nationalen Entwicklungskonzepten besser inte- Feierlichkeiten im Ausland. Der Bundesrat hat nicht die Ab-
grierten Forstpolitik der betroffenen Länder führen. Weiter soll sicht, eine Kontrolle über private Reisen ehemaliger Mitglieder
eine Verstärkung und eine bessere Koordination der interna- der Landesregierung auszuüben, und kann deshalb über
tionalen Unterstützung erreicht werden. Die Schweiz unter- künftige Reisepläne von Herrn alt Bundesrat Aubert keine Aus-
stützt weiter auch die Arbeiten der Internationalen Tropen- kunft geben.
holz-Organisation, welche die Zielsetzung hat, die Nutzung Mit Bezug auf die vom Interpellanten spezifisch aufgeworfene
und Vermarktung des Tropenholzes international zu koordi- Frage, teilt der Bundesrat selbstverständlich dessen Auffas-
nieren und in geordnete Bahnen zu lenken. Alle diese multila- sung, dass weder dem Bundesrat noch dem Parlament aus
teralen Aktivitäten beziehen sich auch auf Brasilien. den Meinungsäusserungen privater Personen irgendwelche
Im Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit Verpflichtungen erwachsen. Dem Bundesrat ist allerdings
führt die Schweiz in Brasilien, das kein Schwerpunktland ist, nicht bekannt, dass im vorliegenden Falle ein solches Rsiko
keine spezifischen Projekte durch. bestanden hätte.
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- Präsident: Der Interpellant ist von dieser Antwort befriedigt,
rates befriedigt. möchte aber eine kurze persönliche Erklärung abgegeben.
Bonny: Ich danke dem Bundesrat für die Antwort, die er auf
die zweite Interpellation gegeben hat. Ich musste ja damals
beanstanden, dass der Bundesrat in der ersten Antwort sehr
ausführlich zu Fragen Stellung nahm, die ich gar nicht gestellt
#ST# 89.550 hatte. In diesem Rahmen sagte er damals, der Besuch von
Herrn Bundesrat Aubert bei Herrn Ceausescu habe doch Er-
Interpellation Bonny folge gezeitigt, weil gewisse Adoptionsfälle wohl geregelt wer-
Staatspräsident Ceausescu den könnten. Ich muss nun leider nach einem Jahr feststellen,
und alt Bundespräsident Aubert dass dieser Optimismus absolut nicht gerechtfertigt war. Auf
eine entsprechende Frage in der Kommission für auswärtige
Visite de M. Aubert, Angelegenheiten des Nationalrats hat mir der Vorsteher des
ancien Président de la Confédération, EDA mitgeteilt, dass in der Zwischenzeit überhaupt nichts pas-
au Président Ceaucescu siert sei!
Wortlaut der Interpellation vom 22. Juni 1989
(Interpellation vom 1. Februar 1989,2. Auflage)
Ich danke dem Bundesrat für die ausführliche Beantwortung #ST# 88.463
jener Fragen, die ich nicht gestellt habe. Demgegenüber stelle
ich fest, dass auch bei grosszügiger Interpretation verschie- Interpellation Bürgi
dene Fragen nicht oder nur ungenügend beantwortet sind. Ich Bundesamt für Forstwesen
möchte dem Bundesrat nochmals Gelegenheit bieten, wenig- und Landschaftsschutz
stens die wichtigste zu beantworten:
- Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass primär Herr Office fédéral des forêts
Aubert auf die offizielle Haltung des Bundesrates und Parla- et de la protection du paysage
mentes in Sachen Rumänien Rücksicht nehmen sollte und
nicht umgekehrt Bundesrat und Parlament auf die offenbar ab-
weichende Auffassung Auberts?
Texte de l'interpellation du 22 juin 1989 Wortlaut der Interpellation vom 8. Juni 1988
(Interpellation du 1 er février 1989,2e édition) Im Zuge der Verwaltungsreorganisation beabsichtigt der Bun-
Je remercie le Conseil fédéral d'avoir bien voulu répondre ex- desrat, das Bundesamt für Forstwesen und Landschafts-
haustivement aux questions que je n'avais pas posées. En re- schutz aufzulösen und die heutige Hauptabteilung Wald in
vanche, je constate que malgré une interprétation généreuse, das Bundesamt für Umweltschutz zu integrieren. Da der Wald
certaines questions n'ont pas été abordées ou n'ont reçu nicht nur eine Schutzfunktion hat, sondern auch einen Wirt-
qu'une réponse insuffisante. Je voudrais donner au Conseil schaftsfaktor darstellt, frage ich den Bundesrat:
fédéral une nouvelle occasion de s'exprimer sur les plus im- 1. Was denkt der Bundesrat zu unternehmen, damit durch die
portantes d'entre elles: Unterstellung des Forstwesens unter das Bundesamt für Um-
- Le .Conseil fédéral n'est-il pas d'avis que M. Aubert doit weltschutz der Stellenwert der Waldwirtschaft nicht sinkt?
d'abord tenir compte de la position officielle du Conseil fédéral 2. Wie gedenkt der Bundesrat die Interessen der wirtschaft-
et du Parlement vis-à-vis de la Roumanie et non leur imposer lichen Waldnutzer zu berücksichtigen, die ja ebenfalls viel zum
sa propre manière de voir qui s'en écarte sensiblement? Schutz des Waldes beitragen?
Interpellation Aguet 1744 N 6 octobre 1989
Texte de l'interpellation du 8 juin 1988 2. Vergangenheit und Gegenwart haben gezeigt, dass dem
Dans le cadre de la réorganisation de l'administration, le Con- wirtschaftlichen Teilaspekt durch den Bundesrat in jeder
seil fédéral envisage de dissoudre l'Office fédéral des forêts et Beziehung mit namhaften finanziellen Mitteln Rechnung getra-
de la protection du paysage et d'intégrer l'actuelle division gen wurde. Wir erinnern in diesem Zusammenhang ins-
principale des forêts à l'Office fédéral de la protection de l'envi- besondere an
ronnement. Comme la forêt n'a pas seulement une fonction -den dringlichen Bundesbeschluss vom 4. Mai 1984 über
protectrice mais que c'est aussi un facteur de l'économie, je Beiträge an ausserordentliche Massnahmen gegen Wald-
prie le Conseil fédéral de répondre aux questions suivantes: schäden (150 Millionen Franken bis 31.12.1988);
1. Que pense-t-il faire pour éviter que l'économie forestière ne - die Botschaft des Bundesrates zu einem Bundesbeschluss
se trouve placée à l'arrière-plan du fait de la subordination des über ausserordentliche Massnahmen zur Walderhaltung vom
forêts à l'Office fédéral de la protection de l'environnement? 25. November 1987 (240 Millionen Franken bis31.12.1992);
2. Comment le Conseil fédéral envisage-t-il de prendre en con- - die Botschaft des Bundesrates vom 29. Juni 1988 zu einem
sidération les intérêts de ceux qui exploitent la forêt et qui con- Bundesgesetz über Walderhaltung und Schutz vor Naturer-
tribuent également pour une large part à sa protection? eignissen (Waldgesetz) (125 Millionen Franken).
Im Rahmen der Finanzplanung wurden zudem die für die
Mitunterzeichner- Cosignataire: Keine - Aucun Walderhaltung notwendigen finanziellen Mittel massiv er-
höht. Damit wird der Bund in die Lage versetzt, durch die
Schriftliche Begründung - Développement par écrit neue Organisationsform und Aufgabenzuteilung die wirt-
Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht schaftlichen Interessen der Waldnutzer auch in Zukunft zu
eine schriftliche Antwort. berücksichtigen.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes-
vom 7. September 1988 rates teilweise befriedigt.
Rapport écrit du Conseil fédéral du 7 septembre 1988
1. Der Bundesrat ist sich der hohen Bedeutung des Waldes
bewusst. Er hat deshalb in der Herbstsession 1983 in seiner
Stellungnahme zu den dringlichen Interpellationen, Einfachen
Anfragen, Postulaten und Motionen zum Thema Waldsterben #ST# 89.502
einen Bericht in Aussicht gestellt, welcher die vorgeschlage-
nen Massnahmen auflistet, gewichtet und die in den rund fünf- Interpellation Aguet
zig parlamentarischen Vorstössen aufgeworfenen Fragen im Anpassung der Renten
Detail beantwortet. Er ist am 18. Dezember 1984, BB11984 III
1129, publiziert worden.
der Unfallversicherung
Der erste Teilbericht befasste sich mit dem Bereich «Waldster- Réadaptation des rentes
ben und Luftverschmutzung». Darin wird u. a. festgehalten, de l'assurance-accidents
dass die Art des Auftretens und die Ausbreitung der Waldschä-
den eindeutig darauf hinweisen, dass als Primärverursacher -
darin seien sich Wissenschaft, Forschung und zuständige
Fachstellen des In- und Auslandes weitgehend einig - die
stets zunehmende, jahrelange Luftverschmutzung bezeichnet Wortlaut der Interpellation vom 14. Juni 1989
werden müsse. Artikel 34 des Bundesgesetzes vom 20. März 1981 über die
Die Wald- und Holzwirtschaft stellt in der Schweiz einen wichti- Unfallversicherung lautet wie folgt:
gen Wirtschaftszweig dar. Das Waldsterben bedroht aber -Artikel 34 Absatz 1
nicht nur diesen Bereich, sondern es stellt eine existentielle Zum Ausgleich der Teuerung erhalten die Bezüger von Invali-
Bedrohung für unsere gesamte Umwelt dar. den- und Hinterlassenenrenten Zulagen. Diese gelten als Be-
Am 7. Oktober 1983 hat das Parlament das Bundesgesetz standteil der Rente.
über den Umweltschutz verabschiedet. Damit erteilte es dem -Artikel 34 Absatz 2
Bundesrat den Auftrag, Menschen, Tiere und Rlanzen, ihre Der Bundesrat setzt die Zulagen aufgrund des Landesindex
Lebensgemeinschaften und Lebensräume gegen schädliche der Konsumentenpreise fest. Die Zulagen werden in der Regel
oder lästige Einwirkungen zu schützen und die Fruchtbarkeit alle zwei Jahre jeweils auf Beginn des Kalenderjahres der
des Bodens zu erhalten. Was das Waldsterben anbelangt, bie- Teuerung angepasst. Die Anpassung erfolgt früher, wenn der
tet das Umweltschutzgesetz die Handhabe, um geeignete Ab- Landesindex der Konsumentenpreise innerhalb eines Jahres
wehrmassnahmen zu treffen. Der Bundesrat hat sich in die- um mehr als acht Prozent, und später, wenn er innerhalb von
sem Zusammenhang bereit erklärt, alle Anstrengungen zu un- zwei Jahren um weniger als fünf Prozent angestiegen ist.
ternehmen, um die Luftverschmutzung möglichst rasch ab- Die letzte vom Bundesrat beschlossene Anpassung geht auf
zubauen. den 9. Dezember 1985 zurück. Der Grund dafür liegt in der nur
Vor diesem Hintergrund erweist sich ein koordiniertes Vorge- massig angestiegenen Inflation. Trotz allem ist diese Situation
hen zur Bewältigung dieser primären Staatsaufgabe als uner- nicht normal und für die Bezüger der oft ohnehin bescheide-
lässlich. Dem innern Sachzusammenhang zwischen Luftver- nen Renten nicht zufriedenstellend. Seit einiger Zeit scheint
schmutzung und Waldsterben muss mit einer entsprechen- die Inflation zudem wieder anzusteigen.
den Aufgabeninterpretation und Organisationsform Rech- Wäre es daher nicht angezeigt, Artikel 34 zu überprüfen und
nung getragen werden. Hiefür bietet sich dem Bundesrat Arti- eine regelmässigere Anpassung der Renten vorzusehen?
kel 61 des Bundesgesetzes über die Organisation und die Ge- Wäre es nicht sinnvoll, dabei von einem ähnlichen System wie
schäftsführung des Bundesrates und der Bundesverwaltung bei der Anpassung der Löhne auszugehen?
(VwOG) vom 19. September 1978 an, der festlegt, dass der Mit allem Nachdruck stelle ich dem Bundesrat die folgenden
Bundesrat die Organisation der Departemente und Gruppen Fragen:
sowie der Aemter bestimmt und ihre grundlegenden Aufga- 1. Beabsichtigt er, für 1990 die Renten anzupassen?
ben umschreibt. Im Falle der Zusammenlegung von Bundes- 2. Ist er bereit, die Vorschriften über die Anpassung der Renten
amt für Umweltschutz (BUS) und Bundesamt für Forstwesen der Unfallversicherung neu zu überprüfen?
und Landschaftsschutz (BFL) -eine Unterstellung des BFLun-
ter das BUS, wie der Interpellant sie befürchtet, war nicht beab- Texte de l'interpellation du 14 juin 1989
sichtigt - hat der Bundesrat von dieser Kompetenz Gebrauch La loi fédérale sur l'assurance-accident est datée du 20 mars
gemacht. Der Stellenwert der Waldwirtschaft wird wesentlich 1981. Son article 34 est libellé comme suit:
durch die in die Wege geleiteten Massnahmen zur Stärkung Art. 34, al. 1
dieses Zweiges der Volkswirtschaft erhöht. Les bénéficiaires de rentes d'invalidité et de survivants reçoi-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Bürgi Bundesamt für Forstwesen und Landschaftsschutz
Interpellation Bürgi Office fédéral des forêts et de la protection du paysage
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1989
Année
Anno
Band IV
Volume
Volume
Session Herbstsession
Session Session d'automne
Sessione Sessione autunnale
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 88.463
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 06.10.1989 - 08:00
Date
Data
Seite 1743-1744
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