Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 88-463 KI-generiert

Federal Council Clarifies Former Councilor's Private Travel and Statements

Geschäftsnummer VPB 88-463
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The Federal Council clarified that a former councilor's trip to Romania was private, and any statements made were personal, not official government positions. The Council stated it would not control former officials' private travel and that no obligations arise for the government or parliament from private individuals' opinions. The interpellant, although satisfied with the response regarding government obligations, expressed disappointment that stated optimism about adoption cases following the former councilor's visit had not materialized.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Art. 34 Absatz, Art. 34 zu, Art. 34 est, Art. 34 Abs. 1 ATSG, Art. 34 Abs. 2 ATSG; Federal Council Clarifies Former Councilor's Private Travel and Statements: The Council stated it would not control former officials' private travel and that no obligations arise for the government or parliament from private individuals' opinions. The interpellant, although satisfied with the response regarding government obligations, expressed disappointment that stated optimism about adoption cases following the former councilor's visit had not materialized.

Schlagwörter

KI-generiert
Adoption Pflichten des Beamten Regierungserklärung subjektive Nachfluchtgründe E-Government Freizügigkeitsrechte
KI-generiert

Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Art. 34 Abs. 1 ATSG

The court ordered to adapt the pension based on this provision.

Art. 34 Abs. 2 ATSG

The court ordered to adapt the pension based on this provision.

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Volltext

6. Oktober 1989 N 1743 Interpellation Bürgi

die Schweiz bereit, ihren Beitrag zu leisten. Es ist aber immer Schrittliche Begründung - Développement par écrit

zu berücksichtigen, dass den verschiedenen Staaten bezüg- Der Interpellant verweist auf jene Begründung

lich der Rolle und Entwicklung ihrer Waldressourcen das vom 1. Februar 1989

Selbstbestimmungsrecht zusteht.

2. Im Rahmen ihrer Entwicklungszusammenarbeit unterstützt Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

die Schweiz in verschiedenen Tropenländern schon seit Jah- vom 6. September 1989

ren Forstaktionen im Bereiche der forstlichen Ausbildung auf Rapport écrit du Conseil fédéral du 6 septembre 1989

allen Stufen, der nachhaltigen Bewirtschaftung sowie der an- Der Bundesrat ist der Meinung, in seiner Beantwortung der In-

gewandten Forschung. Diese Aktionen sollen die entspre- terpellation Bonny vom 23. Juni d. J. klar darauf hingewiesen

chenden Länder in der Ausarbeitung und Umsetzung einer zu haben, dass es sich bei der Reise von Herrn alt Bundesrat

angepassten, auf dem Grundsatz der Nachhaltigkeit beste- Aubert nach Rumänien um eine private Reise gehandelt hat.

henden Forstpolitik unterstützen. Die Schweiz arbeitet auch Dies impliziert, dass die Erklärungen, die Herr Aubert während

aktiv an der Ausarbeitung nationaler forstlicher Aktionspläne oder nach seiner Reise abgegeben hat, privaten Charakters

mit Partnern des von der FAO weltweit initiierten Aktionsplans waren und dass seine Reise nicht verglichen werden kann mit

für die Tropenwälder mit. Diese Initiative soll zu einer kohären- der offiziellen Abordnung ehemaliger Bundesräte an gewisse

teren, mit den nationalen Entwicklungskonzepten besser inte- Feierlichkeiten im Ausland. Der Bundesrat hat nicht die Ab-

grierten Forstpolitik der betroffenen Länder führen. Weiter soll sicht, eine Kontrolle über private Reisen ehemaliger Mitglieder

eine Verstärkung und eine bessere Koordination der interna- der Landesregierung auszuüben, und kann deshalb über

tionalen Unterstützung erreicht werden. Die Schweiz unter- künftige Reisepläne von Herrn alt Bundesrat Aubert keine Aus-

stützt weiter auch die Arbeiten der Internationalen Tropen- kunft geben.

holz-Organisation, welche die Zielsetzung hat, die Nutzung Mit Bezug auf die vom Interpellanten spezifisch aufgeworfene

und Vermarktung des Tropenholzes international zu koordi- Frage, teilt der Bundesrat selbstverständlich dessen Auffas-

nieren und in geordnete Bahnen zu lenken. Alle diese multila- sung, dass weder dem Bundesrat noch dem Parlament aus

teralen Aktivitäten beziehen sich auch auf Brasilien. den Meinungsäusserungen privater Personen irgendwelche

Im Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit Verpflichtungen erwachsen. Dem Bundesrat ist allerdings

führt die Schweiz in Brasilien, das kein Schwerpunktland ist, nicht bekannt, dass im vorliegenden Falle ein solches Rsiko

keine spezifischen Projekte durch. bestanden hätte.

Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- Präsident: Der Interpellant ist von dieser Antwort befriedigt,

rates befriedigt. möchte aber eine kurze persönliche Erklärung abgegeben.

Bonny: Ich danke dem Bundesrat für die Antwort, die er auf

die zweite Interpellation gegeben hat. Ich musste ja damals

beanstanden, dass der Bundesrat in der ersten Antwort sehr

ausführlich zu Fragen Stellung nahm, die ich gar nicht gestellt

#ST# 89.550 hatte. In diesem Rahmen sagte er damals, der Besuch von

Herrn Bundesrat Aubert bei Herrn Ceausescu habe doch Er-

Interpellation Bonny folge gezeitigt, weil gewisse Adoptionsfälle wohl geregelt wer-

Staatspräsident Ceausescu den könnten. Ich muss nun leider nach einem Jahr feststellen,

und alt Bundespräsident Aubert dass dieser Optimismus absolut nicht gerechtfertigt war. Auf

eine entsprechende Frage in der Kommission für auswärtige

Visite de M. Aubert, Angelegenheiten des Nationalrats hat mir der Vorsteher des

ancien Président de la Confédération, EDA mitgeteilt, dass in der Zwischenzeit überhaupt nichts pas-

au Président Ceaucescu siert sei!

Wortlaut der Interpellation vom 22. Juni 1989

(Interpellation vom 1. Februar 1989,2. Auflage)

Ich danke dem Bundesrat für die ausführliche Beantwortung #ST# 88.463

jener Fragen, die ich nicht gestellt habe. Demgegenüber stelle

ich fest, dass auch bei grosszügiger Interpretation verschie- Interpellation Bürgi

dene Fragen nicht oder nur ungenügend beantwortet sind. Ich Bundesamt für Forstwesen

möchte dem Bundesrat nochmals Gelegenheit bieten, wenig- und Landschaftsschutz

stens die wichtigste zu beantworten:

- Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass primär Herr Office fédéral des forêts

Aubert auf die offizielle Haltung des Bundesrates und Parla- et de la protection du paysage

mentes in Sachen Rumänien Rücksicht nehmen sollte und

nicht umgekehrt Bundesrat und Parlament auf die offenbar ab-

weichende Auffassung Auberts?

Texte de l'interpellation du 22 juin 1989 Wortlaut der Interpellation vom 8. Juni 1988

(Interpellation du 1 er février 1989,2e édition) Im Zuge der Verwaltungsreorganisation beabsichtigt der Bun-

Je remercie le Conseil fédéral d'avoir bien voulu répondre ex- desrat, das Bundesamt für Forstwesen und Landschafts-

haustivement aux questions que je n'avais pas posées. En re- schutz aufzulösen und die heutige Hauptabteilung Wald in

vanche, je constate que malgré une interprétation généreuse, das Bundesamt für Umweltschutz zu integrieren. Da der Wald

certaines questions n'ont pas été abordées ou n'ont reçu nicht nur eine Schutzfunktion hat, sondern auch einen Wirt-

qu'une réponse insuffisante. Je voudrais donner au Conseil schaftsfaktor darstellt, frage ich den Bundesrat:

fédéral une nouvelle occasion de s'exprimer sur les plus im- 1. Was denkt der Bundesrat zu unternehmen, damit durch die

portantes d'entre elles: Unterstellung des Forstwesens unter das Bundesamt für Um-

- Le .Conseil fédéral n'est-il pas d'avis que M. Aubert doit weltschutz der Stellenwert der Waldwirtschaft nicht sinkt?

d'abord tenir compte de la position officielle du Conseil fédéral 2. Wie gedenkt der Bundesrat die Interessen der wirtschaft-

et du Parlement vis-à-vis de la Roumanie et non leur imposer lichen Waldnutzer zu berücksichtigen, die ja ebenfalls viel zum

sa propre manière de voir qui s'en écarte sensiblement? Schutz des Waldes beitragen?

Interpellation Aguet 1744 N 6 octobre 1989

Texte de l'interpellation du 8 juin 1988 2. Vergangenheit und Gegenwart haben gezeigt, dass dem

Dans le cadre de la réorganisation de l'administration, le Con- wirtschaftlichen Teilaspekt durch den Bundesrat in jeder

seil fédéral envisage de dissoudre l'Office fédéral des forêts et Beziehung mit namhaften finanziellen Mitteln Rechnung getra-

de la protection du paysage et d'intégrer l'actuelle division gen wurde. Wir erinnern in diesem Zusammenhang ins-

principale des forêts à l'Office fédéral de la protection de l'envi- besondere an

ronnement. Comme la forêt n'a pas seulement une fonction -den dringlichen Bundesbeschluss vom 4. Mai 1984 über

protectrice mais que c'est aussi un facteur de l'économie, je Beiträge an ausserordentliche Massnahmen gegen Wald-

prie le Conseil fédéral de répondre aux questions suivantes: schäden (150 Millionen Franken bis 31.12.1988);

1. Que pense-t-il faire pour éviter que l'économie forestière ne - die Botschaft des Bundesrates zu einem Bundesbeschluss

se trouve placée à l'arrière-plan du fait de la subordination des über ausserordentliche Massnahmen zur Walderhaltung vom

forêts à l'Office fédéral de la protection de l'environnement? 25. November 1987 (240 Millionen Franken bis31.12.1992);

2. Comment le Conseil fédéral envisage-t-il de prendre en con- - die Botschaft des Bundesrates vom 29. Juni 1988 zu einem

sidération les intérêts de ceux qui exploitent la forêt et qui con- Bundesgesetz über Walderhaltung und Schutz vor Naturer-

tribuent également pour une large part à sa protection? eignissen (Waldgesetz) (125 Millionen Franken).

Im Rahmen der Finanzplanung wurden zudem die für die

Mitunterzeichner- Cosignataire: Keine - Aucun Walderhaltung notwendigen finanziellen Mittel massiv er-

höht. Damit wird der Bund in die Lage versetzt, durch die

Schriftliche Begründung - Développement par écrit neue Organisationsform und Aufgabenzuteilung die wirt-

Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht schaftlichen Interessen der Waldnutzer auch in Zukunft zu

eine schriftliche Antwort. berücksichtigen.

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes-

vom 7. September 1988 rates teilweise befriedigt.

Rapport écrit du Conseil fédéral du 7 septembre 1988

1. Der Bundesrat ist sich der hohen Bedeutung des Waldes

bewusst. Er hat deshalb in der Herbstsession 1983 in seiner

Stellungnahme zu den dringlichen Interpellationen, Einfachen

Anfragen, Postulaten und Motionen zum Thema Waldsterben #ST# 89.502

einen Bericht in Aussicht gestellt, welcher die vorgeschlage-

nen Massnahmen auflistet, gewichtet und die in den rund fünf- Interpellation Aguet

zig parlamentarischen Vorstössen aufgeworfenen Fragen im Anpassung der Renten

Detail beantwortet. Er ist am 18. Dezember 1984, BB11984 III

1129, publiziert worden.

der Unfallversicherung

Der erste Teilbericht befasste sich mit dem Bereich «Waldster- Réadaptation des rentes

ben und Luftverschmutzung». Darin wird u. a. festgehalten, de l'assurance-accidents

dass die Art des Auftretens und die Ausbreitung der Waldschä-

den eindeutig darauf hinweisen, dass als Primärverursacher -

darin seien sich Wissenschaft, Forschung und zuständige

Fachstellen des In- und Auslandes weitgehend einig - die

stets zunehmende, jahrelange Luftverschmutzung bezeichnet Wortlaut der Interpellation vom 14. Juni 1989

werden müsse. Artikel 34 des Bundesgesetzes vom 20. März 1981 über die

Die Wald- und Holzwirtschaft stellt in der Schweiz einen wichti- Unfallversicherung lautet wie folgt:

gen Wirtschaftszweig dar. Das Waldsterben bedroht aber -Artikel 34 Absatz 1

nicht nur diesen Bereich, sondern es stellt eine existentielle Zum Ausgleich der Teuerung erhalten die Bezüger von Invali-

Bedrohung für unsere gesamte Umwelt dar. den- und Hinterlassenenrenten Zulagen. Diese gelten als Be-

Am 7. Oktober 1983 hat das Parlament das Bundesgesetz standteil der Rente.

über den Umweltschutz verabschiedet. Damit erteilte es dem -Artikel 34 Absatz 2

Bundesrat den Auftrag, Menschen, Tiere und Rlanzen, ihre Der Bundesrat setzt die Zulagen aufgrund des Landesindex

Lebensgemeinschaften und Lebensräume gegen schädliche der Konsumentenpreise fest. Die Zulagen werden in der Regel

oder lästige Einwirkungen zu schützen und die Fruchtbarkeit alle zwei Jahre jeweils auf Beginn des Kalenderjahres der

des Bodens zu erhalten. Was das Waldsterben anbelangt, bie- Teuerung angepasst. Die Anpassung erfolgt früher, wenn der

tet das Umweltschutzgesetz die Handhabe, um geeignete Ab- Landesindex der Konsumentenpreise innerhalb eines Jahres

wehrmassnahmen zu treffen. Der Bundesrat hat sich in die- um mehr als acht Prozent, und später, wenn er innerhalb von

sem Zusammenhang bereit erklärt, alle Anstrengungen zu un- zwei Jahren um weniger als fünf Prozent angestiegen ist.

ternehmen, um die Luftverschmutzung möglichst rasch ab- Die letzte vom Bundesrat beschlossene Anpassung geht auf

zubauen. den 9. Dezember 1985 zurück. Der Grund dafür liegt in der nur

Vor diesem Hintergrund erweist sich ein koordiniertes Vorge- massig angestiegenen Inflation. Trotz allem ist diese Situation

hen zur Bewältigung dieser primären Staatsaufgabe als uner- nicht normal und für die Bezüger der oft ohnehin bescheide-

lässlich. Dem innern Sachzusammenhang zwischen Luftver- nen Renten nicht zufriedenstellend. Seit einiger Zeit scheint

schmutzung und Waldsterben muss mit einer entsprechen- die Inflation zudem wieder anzusteigen.

den Aufgabeninterpretation und Organisationsform Rech- Wäre es daher nicht angezeigt, Artikel 34 zu überprüfen und

nung getragen werden. Hiefür bietet sich dem Bundesrat Arti- eine regelmässigere Anpassung der Renten vorzusehen?

kel 61 des Bundesgesetzes über die Organisation und die Ge- Wäre es nicht sinnvoll, dabei von einem ähnlichen System wie

schäftsführung des Bundesrates und der Bundesverwaltung bei der Anpassung der Löhne auszugehen?

(VwOG) vom 19. September 1978 an, der festlegt, dass der Mit allem Nachdruck stelle ich dem Bundesrat die folgenden

Bundesrat die Organisation der Departemente und Gruppen Fragen:

sowie der Aemter bestimmt und ihre grundlegenden Aufga- 1. Beabsichtigt er, für 1990 die Renten anzupassen?

ben umschreibt. Im Falle der Zusammenlegung von Bundes- 2. Ist er bereit, die Vorschriften über die Anpassung der Renten

amt für Umweltschutz (BUS) und Bundesamt für Forstwesen der Unfallversicherung neu zu überprüfen?

und Landschaftsschutz (BFL) -eine Unterstellung des BFLun-

ter das BUS, wie der Interpellant sie befürchtet, war nicht beab- Texte de l'interpellation du 14 juin 1989

sichtigt - hat der Bundesrat von dieser Kompetenz Gebrauch La loi fédérale sur l'assurance-accident est datée du 20 mars

gemacht. Der Stellenwert der Waldwirtschaft wird wesentlich 1981. Son article 34 est libellé comme suit:

durch die in die Wege geleiteten Massnahmen zur Stärkung Art. 34, al. 1

dieses Zweiges der Volkswirtschaft erhöht. Les bénéficiaires de rentes d'invalidité et de survivants reçoi-

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Bürgi Bundesamt für Forstwesen und Landschaftsschutz

Interpellation Bürgi Office fédéral des forêts et de la protection du paysage

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1989

Année

Anno

Band IV

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 16

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 88.463

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 06.10.1989 - 08:00

Date

Data

Seite 1743-1744

Page

Pagina

Ref. No 20 017 827

Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung.

Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale.

Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.