Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 88-444 KI-generiert

Federal Council Clarifies Telephone Surveillance Regulations

Geschäftsnummer VPB 88-444
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The Federal Council addressed an interpellation regarding telephone surveillance, clarifying that while technical capabilities exist to monitor communications, such actions in Switzerland are strictly regulated by law and require a written request from judicial or police authorities for specific criminal investigations. The Council denied any plans to expand surveillance capabilities to monitor 20,000 simultaneous communications, stating that current capacities are limited and will remain so, adhering to fundamental freedoms. The Council also explained that new digital telephone exchanges record call data for billing purposes upon customer request, but access to this data is restricted and subject to strict data protection guidelines.

Legislator-Regeste

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Federal Council Clarifies Telephone Surveillance Regulations: The Council denied any plans to expand surveillance capabilities to monitor 20,000 simultaneous communications, stating that current capacities are limited and will remain so, adhering to fundamental freedoms. The Council also explained that new digital telephone exchanges record call data for billing purposes upon customer request, but access to this data is restricted and subject to strict data protection guidelines.

Schlagwörter

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Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis Datenschutz Verfahren vor dem Untersuchungsrichter behördliche Datenübermittlung Missbrauch einer Fernmeldeanlage Regulierung der digitalen Dienste
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Artikel 7 des Telegrafen- und Telefon-Verkehrsgesetzes vom 14. Oktober 1922

This provision outlines the conditions under which telephone secrecy can be breached, requiring a written request from a competent judicial or police authority for the investigation or prevention of specific criminal offenses. This was cited by the Federal Council in response to the interpellation regarding telephone tapping.

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Volltext

Interpellation Hefti 368 22 juin 1988

#ST# 87.056 in Anbetracht ihres Ausmasses mit den freiheitlichen Grund-

sätzen unseres Staatswesens unvereinbar?

PTT. Voranschlag 1988. Nachtrag l

Texte de l'interpellation du 18 mars 1988

PTT. Budget 1988. Supplément l Je prie le Conseil fédéral de bien vouloir répondre aux

questions suivantes:

Botschaft und Beschlussentwurf vom 13. April 1988 1. Quelles sont les possibilités techniques qui existent

Message et projet d'arrêté du 13 avril 1988 actuellement pour surveiller systématiquement et évaluer

Bezug bei der Generaldirektion PTT, Viktoriastrasse 21, Bern les communications téléphoniques et par telefax ainsi que

S'obtiennent auprès de la Direction générale des PTT, Viktoria-

strasse 21, Berne les transmissions de données? Comment utilise-t-on ces

possibilités en Suisse et à l'étranger, notamment pour ce qui

Beschluss des Nationalrates vom 21. Juni 1988

Décision du Conseil national du 21 juin 1988 est de relations entre les banques et avocats en Suisse d'une

part et leurs clients à l'étranger d'autre part? Que pense le

Conseil fédéral, le cas échéant, d'une telle pratique du point

de vue du droit suisse et du droit international, ainsi que

dans l'optique des intérêts suisses?

Eintreten ist obligatorisch 2. Est-il exact que, depuis la mise en service des nouveaux

L'entrée en matière est acquise de plein droit centraux numériques des PTT, le numéro de sélection ou

d'appel, la date et la durée de toutes les communications

Detailberatung - Discussion par articles téléphoniques et par telefax ainsi que des communications

de données sont automatiquement enregistrés et que même

Titel und Ingress, Art. 1 bis 4 les personnes qui n'y sont pas autorisées peuvent avoir, de

Antrag der Kommission l'extérieur, accès à de telles données?

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates 3. Est-il exact que les installations d'écoutes téléphoniques

existant aux PTT ont été agrandies à tel point que l'on peut

Titre et préambule, art. 1 à 4 surveiller en même temps quelque 20 000 communications

Proposition de la commission téléphoniques? Dans l'affirmative, est-ce la législation sur

Adhérer à la décision du Conseil national les opérations d'initiés qui a été à l'origine de cette mesure?

Même dans ce cas, cette mesure, au vu de son ampleur,

Angenommen - Adopté n'est-elle pas incompatible avec nos principes de liberté?

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Hefti: Meine Fragen sind klar. Ich bin über die Sache nicht

orientiert und bitte deshalb den Herrn Bundesrat, die Fragen

Für Annahme des Beschlussentwurfes 25 Stimmen zu beantworten.

(Einstimmigkeit)

Bundesrat Ogi: Von einer speziellen Ueberwachung des

An den Bundesrat - Au Conseil fédéral Fernmeldeverkehrs schweizerischer Banken und Anwälte

kann, Herr Ständerat Hefti, keine Rede sein. Wie diesbezüg-

lich im Ausland vorgegangen wird, entzieht sich der Kennt-

nis des Bundesrates. Technisch können Telefon, Telefax

und zum Teil auch Datenverbindungen zwar grundsätzlich

#ST# 88.444 überwacht und ausgewertet werden. Das verfassungsrecht-

lich gewährleistete Post- und Telegrafengeheimnis, das

Interpellation Hefti auch das Telefongeheimnis in sich schliesst, kann jedoch

nur bei Vorliegen der Bedingungen gemäss Artikel 7 des

Telefonabhörung Telegrafen- und Telefon-Verkehrsgesetzes vom 14. Oktober

Ecoutes téléphoniques 1922 durchbrochen werden. Danach hat ein schriftliches

Gesuch einer zuständigen eidgenössischen oder kantona-

len Justiz- oder Polizeibehörde vorzuliegen. Das Begehren

muss im Zusammenhang mit der Verfolgung oder der Ver-

hinderung bestimmter strafbarer Handlungen gestellt

Wortlaut der Interpellation vom 18. März 1988 werden.

Der Bundesrat wird eingeladen, folgende Fragen zu beant- Die schweizerischen Justiz- und Polizeibehörden machen

worten. von der Möglichkeit der Ueberwachung - in der Regel

I.Weiche technischen Möglichkeiten bestehen heute zur werden nur Gesuche um Telefonüberwachung gestellt -

systematischen Ueberwachung und Auswertung von Tele- sehr zurückhaltend Gebrauch, was auch aus der Antwort

fon-, Telefax- und Datenverbindungen? Wie wird von diesen des Bundesrates vom 16. März 1987 auf die Einfache

Möglichkeiten in der Schweiz und vom Ausland her, Anfrage Rechsteiner hervorgeht.

namentlich beim Verkehr zwischen Schweizer Banken und Keine amtliche Ueberwachung liegt vor, wenn Private, die

Anwälten mit deren ausländischen Kunden bzw. Klienten, aufgrund eines Pick-up-Zeichens dazu berechtigt sind, auf

Gebrauch gemacht? Wie beurteilt der Bundesrat gegebe- ihrem Anschluss geführte Telefongespräche aufnehmen.

nenfalls einen solchen Gebrauch im Hinblick auf die natio- Diese Aufnahmepraxis im privaten Geschäftsleben ist für

nale und internationale Rechtslage sowie die schweizeri- Behörden und sonstige Dritte denn auch nicht erfassbar.

schen Interessen? Zu Ihrer zweiten Frage: In den neuen digitalen Telefonzen-

2. Ist es richtig, dass nach Inbetriebnahme der neuen digita- tralen werden die Taxeinheiten pro Anschlussnummer auf

lisierten PTT-Zentrale Telefon-, Telefax- und Datenverbin- Magnetspeichern aufgezeichnet. Aus diesen Aufzeichnun-

dungen bezüglich Anwahl- bzw. Anrufnummer, Datum und gen ist nicht ersichtlich, mit welchem Telefonanschluss und

Dauer automatisch registriert werden und auch unautori- zu welchem Zeitpunkt eine Verbindung stattgefunden hat.

sierte Personen die Möglichkeit haben, solche Daten von Da aber immer mehr Kunden eine detaillierte Fernmeldeab-

aussen her abzurufen? rechnung wünschen, wird nun in den digitalen Zentren für

3. Ist es richtig, dass die bei den PTT bestehenden Abhöran- etwa 20 Prozent der Anschlüsse die Möglichkeit geschaffen,

lagen derweise erweitert werden, dass rund 20 000 Telefon- je Verbindung die entsprechenden Daten, also Datum,

verbindungen gleichzeitig überwacht werden können? Tageszeit, Gesprächsdauer und angerufene Nummer aufzu-

Wenn ja, gab die Insidergesetzgebung Anlass zu dieser zeichnen.

Massnah me? Wäre dieselbe aber nicht auch in diesem Falle Auch in den konventionellen Telefonzentralen, die voraus-

22. Juni 1988 369 EFTA. Notifikationsverfahren

sichtlich noch für mindestens fünf Jahre im Betrieb bleiben, Bestimmungen auf Zurückhaltung. 1986 gaben die Europäi-

wird die Möglichkeit einer entsprechenden Datenerfassung schen Gemeinschaften den EFTA-Ländern zu verstehen,

für etwa zehn Prozent der Anschlüsse geschaffen. Eine dass eine Verknüpfung der beiden Notifikationsverfahren

detaillierte Fernmelderechnung wird dem Kunden in der nur möglich wäre, wenn auf beiden Seiten gleiche Rechte

Folge nur auf ausdrückliches Verlangen hin ausgeliefert. und Pflichten bestünden, was eine Ersetzung des bisherigen

Gegenwärtig wird abgeklärt, ob eine detaillierte Datenerfas- freiwilligen EFTA-Systems durch ein verbindliches bedingen

sung für alle Telefonanschlüsse eingeführt werden soll, mit würde.

Löschung der gespeicherten Daten nach ungefähr einem Im Dezember 1987 beschloss der EFTA-Ministerrat die Ein-

halben Jahr. Dasssolchermassen gespeicherte Daten nur im führung einer gegenseitigen Informationspflicht im Zusam-

Rahmen der bundesrätlichen Richtlinien für die Bearbeitung menhang mit geplanten neuen technischen Vorschriften,

von Personendaten in der Bundesverwaltung bearbeitet was eine Revision der EFTA-Konvention nötig machte.

werden, versteht sich von selbst. Der PTT-interne Zugriff Gleichzeitig erklärten sich die Minister zur Aufnahme von

steht allein den dem Amtsgeheimnis unterworfenen PTT- Verhandlungen mit den EG betreffend die Schaffung eines

Bediensteten offen, und diesbezügliche Angaben gegen gegenseitigen Informationsverfahrens bereit. Die EG sind

aussen werden ausschliesslich gegenüber dem Abonnenten zur Zusammenarbeit mit den EFTA-Ländern bereit. Voraus-

gemacht. setzung dazu ist jedoch eine Anpassung des EFTA-Verfah-

Zur dritten Frage: Es trifft nicht zu, dass eine Erweiterung rens. Das bisher freiwillige Informationssystem muss durch

der bei den PTT-Betrieben bestehenden Kapazitäten an ein verbindliches ersetzt werden, denn nur so ist den EFTA-

Abhöranlagen in dem Sinne geplant wäre oder auch nur zur Ländern ein Brückenschlag zu den EG auf der Basis glei-

Diskussion stünde, dass gleichzeitig 20 000 Anschlüsse cher Rechte und Pflichten möglich. Dassel vom Standpunkt

überwacht werden könnten. Die heutige Kapazität umfasst der umfassenden Harmonisierung im gesamteuropäischen

nur einen kleinen Bruchteil dieser Zahl, die sich auch in Raum sehr wünschbar, denn damit könne der Erlass von

Zukunft nur unwesentlich verändern wird. Eine allfällige international abgestimmten Vorschriften besser gewährlei-

Kapazitätsanpassung richtet sich nach der durchschnittli- stet werden, fasst die Botschaft zusammen.

chen Anzahl der bewilligten Ueberwachungsgesuche der Die Aussenminister der Europäischen Gemeinschaften

eidgenössischen und kantonalen Justiz- und Polizeibehör- haben soeben in Luxemburg die EG-Kommission zu Ver-

den. Es besteht kein Anlass, anzunehmen, dass sich die handlungen mit den EFTA-Staaten in zwei Bereichen

Verfolgung von strafbaren Handlungen, welche unter den ermächtigt. Das eine Verhandlungsmandat für die EG-Kom-

neuen Insider-Artikel fallen werden, auf die Anzahl der mission betrifft die gegenseitige Information zwischen EG-

bestehenden Abhöranlagen auswirken wird. und EFTA-Staaten im Bereich dieser technischen Vorschrif-

Die freiheitlichen Grundsätze unseres Staatswesens werden ten. Danach sollen neue Projekte für solche Vorschriften

aufgrund des Gesagten nicht in Frage gestellt. jeweils der anderen Seite notifiziert werden. Diese kann

dann ihre Bemerkungen dazu abgeben.

Hefti: Ich entnehme den bundesrätlichen Ausführungen, für Die einzelnen Bestimmungen: Die Verpflichtung zur Notifi-

die ich bestens danke, dass der privaten Geheimsphäre alle kation erstreckt sich nicht nur auf Entwürfe für technische

Beachtung geschenkt wird. Ich habe keinen Anlass, diese Vorschriften, sondern auch auf Entwürfe für obligatorische

Ausführungen zu bezweifeln, und erkläre mich befriedigt. Zertifizierungssysteme sowie auf alle diesbezüglichen Aen-

derungen. Ein notifizierender Staat ist verpflichtet, den noti-

fizierten Entwurf während einer Dauer von drei Monaten

nach erfolgter Notifikation nicht zu verabschieden. Es han-

#ST# 88.013 delt sich um eine sogenannte Stillhaltepflicht. Während die-

ser Frist können die anderen am Verfahren beteiligten Staa-

EFTA. Notifikationsverfahren ten eine Stellungnahme zum notifizierten Entwurf abgeben.

Diese Stillhaltepflicht kann in der Folge um weitere drei

über technische Vorschriften Monate bis auf maximal sechs Monate verlängert werden,

AELE. Procédure de notification wenn ein anderer Mitgliedstaat in einer ausführlichen Stel-

des projets de règles techniques lungnahme darlegt, dass die geplante technische Vorschrift

geändert werden sollte, um allfällige Handelshemmnisse zu

Botschaft und Beschlussentwürfe vom 30. März 1988 (BBIII, 373) verhindern oder soweit als möglich zu begrenzen. Diese

Message et projets d'arrêté du 30 mars 1988 (FF II, 380) Stillhaltepflicht ist die einzige neue Verpflichtung für die

Beschluss des Nationalrates vom 20. Juni 1988 EFTA-Länder, die über die bereits im Gatt-Rahmen beste-

Décision du Conseil national du 20 juin 1988 henden Pflichten hinausgeht. Mit der Uebernahme der Still-

haltepflicht durch die EFTA-Staaten ist auch die oben

erwähnte Symétrie von Rechten und Pflichten im Verhältnis

mit der EG hergestellt. Aus dringenden Gründen, zum Bei-

spiel zum Schutz der Gesundheit, kann von der Stillhalte-

Antrag der Kommission pflicht abgegangen werden. Eine gleiche Ausnahmerege-

Eintreten und Zustimmung zum Beschluss des National- lung besteht im EG-System.

rates Kein Staat ist verpflichtet, die zu seinem Entwurf eingegan-

Proposition de la commission genen Kommentare zu berücksichtigen. Hingegen besteht

Entrer en matière et adhérer à la décision du Conseil na- eine Verpflichtung, Bericht zu erstatten, in welchem Umfang

tional er den eingegangenen Stellungnahmen Rechnung tragen

konnte beziehungsweise aus welchen Gründen dies nicht

Gadient, Berichterstatter: Am 9. April 1984 beschlossen die oder nur teilweise möglich war. Beim Vorliegen eines aus-

Handelsminister der EFTA- und der EG-Staaten in Luxem- führlichen Kommentars kann der betroffene Staat bilaterale

burg die Schaffung eines einheitlichen, dynamischen Wirt- Expertengespräche verlangen oder allfällige Meinungsver-

schaftsraumes und räumten dabei dem Abbau der techni- schiedenheiten auch dem Ausschuss, der die Einhaltung

schen Handelshemmnisse oberste Priorität ein. Schon vor des Abkommens zu überwachen hat, unterbreiten. Dieser

diesem Treffen diskutierten die EFTA-Länder mit den Euro- Ausschuss ist befugt, dem EFTA-Ministerrat diesbezügliche

päischen Gemeinschaften über die Möglichkeit der Schaf- Empfehlungen vorzulegen. Solche Empfehlungen können

fung eines die gesamte europäische Freihandelszone nur mit Einstimmigkeit verabschiedet werden.

abdeckenden gegenseitigen Informationsverfahrens für Der Uebergang vom heute freiwilligen Notifikationssystem

Entwürfe von technischen Vorschriften. Dabei stiessen sie auf ein obligatorisches Verfahren und die spätere Auswei-

auf EG-Seite wegen der Freiwilligkeit ihres Systems im tung dieses Systems auf den EG-Raum wird im Bundesamt

Gegensatz zu den diesbezüglichen verbindlichen EG- für Aussenwirtschaft beträchtliche Auswirkungen zeitigen.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Hefti Telefonabhörung

Interpellation Hefti Ecoutes téléphoniques

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1988

Année

Anno

Band II

Volume

Volume

Session Sommersession

Session Session d'été

Sessione Sessione estiva

Rat Ständerat

Conseil Conseil des Etats

Consiglio Consiglio degli Stati

Sitzung 11

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 88.444

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 22.06.1988 - 08:00

Date

Data

Seite 368-369

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Ref. No 20 016 601

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