Election Date and Postal Service Advertising Inquiries
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court considered a motion to change the National Council election date to September and another motion concerning the competitive neutrality of public postal service advertising. For the election date motion, the court converted it to an inquiry, recognizing that shifting the election date to September could be problematic due to holidays and legislative schedules, and required further investigation. Regarding the advertising motion, the court also converted it to an inquiry, acknowledging that while the postal service should be competitive-neutral, its advertising nature and partnerships often necessitate promoting specific products or services, making strict neutrality difficult to achieve without significantly limiting public information.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 27 Motion, Art. 27 al. 3bis BV; Election Date and Postal Service Advertising Inquiries: For the election date motion, the court converted it to an inquiry, recognizing that shifting the election date to September could be problematic due to holidays and legislative schedules, and required further investigation. Regarding the advertising motion, the court also converted it to an inquiry, acknowledging that while the postal service should be competitive-neutral, its advertising nature and partnerships often necessitate promoting specific products or services, making strict neutrality difficult to achieve without significantly limiting public information.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis provision is cited in the motion text to be amended regarding the date of the National Council elections.
This constitutional provision regarding the school year start is mentioned as a factor influencing the election date.
Volltext
23.Juni 1988 N 891 Motion Hafner Rudolf
hende Instrumentarium zur Unterstützung von Erneuerun- gruppe einzusetzen, welche dieses und verschiedene
gen an bestehenden Wohnbauten kleiner und mittlerer Bau- andere Probleme der Rechtsanwendung des Bundesgeset-
ernbetriebe im Talgebiet verbessert werden kann. zes über die politischen Rechte untersuchen und Vor-
Der Auftrag der vom Eidgenössischen Volkswirtschaftsde- schläge erarbeiten soll.
partement eingesetzten Expertenkommission für Fragen der Dass der zweitletzte Oktobersonntag heute ein ungünstiger
öffentlichen Förderung der Altbausanierung umfasst auch Wahltermin ist, ist erkannt. Er fällt nicht nur in verschiede-
die Prüfung dieses Anliegens. nen Kantonen in die Ferienzeit, sondern erschwert den
Der gegenwärtige Stand der Abklärungen erlaubt keine ver- aktiven Parlamentariern wegen der unmittelbar vorangehen-
bindliche Zusage über die Vorlage eines Gesetzesentwurfes. den Herbstsession auch das Eingreifen in den Wahlkampf.
Eine Vorverschiebung des Termins droht freilich Behörden
Schriftliche Erklärung des Bundesrates und Parteien angesichts der je nach Landesgegend stark
Déclaration écrite du Conseil fédéral variierenden Sommerferien in arge Nöte zu bringen, derweil
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- ein Wahltermin im November zufolge der Erwahrungs- und
wandeln. Beschwerdefristen zwangsläufig auch die Verlegung des
Legislaturbeginns nach sich ziehen müsste. Eine Verschie-
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat bung des Wahltermins erheischt daher mannigfache Abklä-
rungen.
Der Bundesrat beantragt daher, die Motion in ein Postulat
umzuwandeln, weil ihre Vorgabe des September-Wahlter-
#ST# 88.310 mins sich als zu starr erweisen könnte. Gerade die neue
Vereinheitlichung des Schuljahrbeginns durch Artikel 27
Motion Scheidegger Absatz 3bis BV («zwischen Mitte August und Mitte Septem-
ber») ist zu flexibel, als dass sich der Wahltermin gefahrlos
Nationalratswahlen. Termin ohne nähere Abklärungen bereits fix auf den September
Election du Conseil national. vorverschieben liesse.
Modification de la date
Schriftliche Erklärung des Bundesrates
Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu-
wandeln.
Wortlaut der Motion vom 29. Februar 1988
Der Bundesrat wird beauftragt, den eidgenössischen Räten Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
eine Vorlage zu unterbreiten, worin Artikel 19 des Bundes-
gesetzes über die politischen Rechte vom 17. Dezember
1976 (SR 161.1) dahingehend abgeändert wird, dass die
Wahlen für die ordentliche Gesamterneuerung des National- #ST# 88.432
rates bereits im Monat September stattfinden.
Motion Hafner Rudolf
Texte de la motion du 29 février 1988 Werbung der PTT. Wettbewerbsneutralität
Le Conseil fédéral est chargé de soumettre aux Chambres
un projet de modification de l'article 19 de la loi fédérale du Publicité des PTT.
17 septembre 1976 sur les droits politiques (RS 161.1) afin Neutralité au plan de la concurrence
d'avancer la date des élections ordinaires pour le renouvel-
lement intégral du Conseil national au mois de septembre.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Butti ker, Leuenberger-
Solothurn, Nabholz, Wanner (4) Wortlaut der Motion vom 18. März 1988
Der Bundesrat wird wie folgt beauftragt:
Schriftliche Begründung - Développement par écrit I.Die PTT haben die laufende Werbekampagne (Schlag-
Die Nationalratswahlen finden heute jeweils Mitte Oktober zeile: Das Shoppyland hat jetzt ein grosses PLUS) derart zu
statt. Somit fallen die Wahlen, insbesondere nach dem koor- ändern, dass sie wettbewerbsneutral wird, bzw. weder direkt
dinierten Schulbeginn, mitten in die Herbstferien. Wie nun noch indirekt ein Grosseinkaufszentrum begünstigt.
die allgemeine Erfahrung zeigt, haben sich die Ferienge- 2. In den Werberichtlinien der PTT ist die Wettbewerbsneu-
wohnheiten der Schweizer Bevölkerung in letzter Zeit verän- tralität ausdrücklich zu verankern und deren Einhaltung zu
dert. Die Schweizer verreisen vermehrt in den Herbstferien. überwachen.
Somit haben die veränderten Feriengewohnheiten sicher
ihre Auswirkungen auf die Wahlbeteiligung. Dies darf aus Texte de la motion du 18 mars 1988
staatspolitischen Gründen nicht einfach hingenommen wer- Le Conseil fédéral est chargé:
den. Deshalb sollen die Nationalratswahlen nicht mehr wie 1. d'ordonner aux PTT de modifier leur campagne publici-
bisher im Monat Oktober, sondern bereits einen Monat taire en cours (slogan: «Das Schoppyland hat jetzt ein
früher, im Monat September stattfinden. Dadurch könnte ein grosses PLUS»; trad. «Le Shoppyland vous offre maintenant
Beitrag zur Bekämpfung der Wahlabstinenz geleistet wer- un avantage de PLUS») afin d'en assurer la neutralité sur le
den. Die Wahlen in den Ständerat sind zwar Sache der plan de la concurrence et d'éviter ainsi qu'un grand centre
Kantone. Es darf aber damit gerechnet werden, dass die d'achat soit directement ou indirectement privilégié.
Kantone - wie dies heute fast überall der Fall war - die 2. de faire inscrire expressément le principe de la neutralité
Ständeratswahlen weiterhin zusammen mit den National- au plan de la concurrence dans les directives des PTT en
ratswahlen stattfinden lassen. matière de publicité et de garantir le respect de ces direc-
tives.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
vom 13. April 1988 Mitunterzeichner-Cosignataires: Bär, Diener, Fierz, Meier-
Rapport écrit du Conseil fédéral du 13 avril 1988 Glattfelden, Rebeaud (5)
Der Bundesrat hat sich am 17. Februar 1988 bereit erklärt,
ein Postulat Bonny (87.990) entgegenzunehmen, welches Schriftliche Begründung - Développement par écrit
einen Bericht über die Möglichkeiten anderer Wahltermine Bundesrat Ogi hat in der Fragestunde vom 7. März 1988
verlangt, und die Bundeskanzlei ermächtigt, eine Arbeits- erklärt, eine direkte Werbung der PTT für das Shoppyland
Motion du groupe démocrate-chrétien 892 N 23 juin 1988
werde nicht geduldet. In den laufenden Inseraten nimmt Schriftliche Erklärung des Bundesrates
jedoch die Schlagzeile - Das Shoppyland hat jetzt ein Déclaration écrite du Conseil fédéral
grosses PLUS - den halben Raum ein. Dies wird vom Leser Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu-
zweifellos als eine direkte Werbung für das Shoppyland wandeln.
wahrgenommen. Erst im kleinen Text wird ersichtlich, dass
sich das PLUS auf eine neue Zahlungsmethode bezieht. Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
Der Grosse Rat des Kantons Bern hat am 12. Mai 1987 einen
Grundsatzbeschluss (Motion Hafner; Walderhaltung, Mass-
nahmen zur Verringerung des Einkaufsverkehrs) gefasst,
wonach im Kanton Bern Massnahmen zur Verringerung des #ST# 88.367
Einkaufsverkehrs durchgeführt werden müssen. Im Inter-
esse einer Reduktion des Einkaufsverkehrs bzw. der Luftver- Motion
schmutzung muss die Beachtung des kantonalen Beschlus- der christlichdemokratischen Fraktion
ses gefordert werden. Ferner kann es nicht Aufgabe der PTT
sein, die Wirtschaftsstrukturen (Förderung der Grossein- Wohneigentumsförderung
kaufszentren bzw. Ladensterbens) einseitig zu beeinflussen. Motion
du groupe démocrate-chrétien
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Accès à la propriété de logements
vom 25. Mai 1988
Rapport écrit du Conseil fédéral du 25 mai 1988
1. Bei der im Shoppyland durchgeführten Werbekampagne
für Postomat Plus handelte es sich um eine zeitlich
beschränkte und in dieser Form einmalige Aktion. Sie ist in Wortlaut der Motion vom 9. März 1988
der Zwischenzeit abgeschlossen worden. Die vom Motionär Der Bundesrat wird eingeladen, gestützt auf Artikel 34quater
verlangte Aenderung ist damit gegenstandslos geworden. Absatz 6 und Artikel 34sexies der Bundesverfassung, Vor-
2. Die PTT stehen in vielen Dienstleistungsbereichen immer schläge für neue und die Verbesserung bisheriger Massnah-
mehr im Wettbewerb; um dieser Situation weiterhin men zur Wohneigentumsförderung von Privaten vorzule-
gewachsen zu sein, müssen sie auch Werbung betreiben. gen, insbesondere
Werbung aber kann von ihrem Wesen her nie «wettbewerbs- 1. Vorschläge bei der Revision des Raumplanungsgesetzes
neutral» im eigentlichen Sinn des Worts sein. zur besseren Nutzung bestehender Bausubstanz sowie zur
Für die Werbung der PTT sind zudem folgende spezifische Erhöhung der Ausnutzungsziffern bis zu deren Freigabe in
Gegebenheiten zu berücksichtigen: den Kernzonen. Die Gesetzesänderung soll darauf zielen,
- Die PTT arbeiten in vielen Dienstleistungsbereichen eng die Ausscheidung, Erschliessung und Verfügbarmachung
mit der Privatwirtschaft (z. B. Geräteherstellern) zusammen, von zweckmässigem Bauland zu verbessern und dessen
indem sie Produkte eines Dritten übernehmen und vermark- haushälterische Nutzung sicherzustellen.
ten. Diese Lieferanten haben ein Recht darauf, dass die 2. Vorschläge für eine bessere Nutzbarmachung der
Herkunft des Produkts in der Werbung der PTT nicht ver- Vorsorgegelder auch im vor- und überobligatorischen
schwiegen wird. Die Kunden andererseits besitzen einen Bereich für den Wohneigentumserwerb durch vorzeitige
Anspruch darauf zu erfahren, wer hinter einer Dienstleistung Revision des BVG und Anpassungen im OR. Dabei soll vor
oder einem Produkt steht. allem eine bessere Verpfändbarkeit der Vorsorgeansprüche
- Bei gewissen PTT-Dienstleistungen stellen die PTT die sowie der gezielte Einsatz der Vorsorgemittel für Hypothe-
Infrastruktur als Dienstleistung zur Verfügung, während das kardarlehen oder Amortisationsleistungen auf bestehenden
mit dieser Infrastruktur zu verbindende Produkt (z. B. Teil- Hypotheken unter gleichzeitiger Verbesserung der Freizü-
nehmergerät) durch Dritte vermarktet wird. In die Werbung gigkeitsregelung erreicht werden.
für diese Dienstleistungen muss deshalb auch der Anbieter 3. Vorschläge für eine Revision des Stockwerkeigentums-
des Produkts miteinbezogen werden. rechts. Zielrichtung der Revision soll die Besserstellung des
- PTT-Partner beziehen die PTT vielfach in ihre Werbung Stockwerkeigentümers, die Erleichterung des Zugangs zu
ein; dies geschieht dadurch, dass das Signet in der Wer- Stockwerkeigentum sowie die Anpassung der gesetzlichen
bung mitverwendet wird. Dem Kunden wird damit die Bestimmungen an die neue Rechtsprechung sein.
Gewissheit gegeben, dass das Angebot den Qualitätsanfor- 4. Erhöhung der Bundesdarlehen zur jährlichen Aeufnung
derungen der PTT entspricht. des Fonds de roulement gemäss Wohnbau- und Eigentums-
- Die PTT arbeiten bei der Einführung neuer Dienstleistun- förderungsgesetz. Entsprechend der Erhöhung der Bundes-
gen oft eng mit ausgewählten Partnern zusammen, indem beiträge sind auch die Leistungen von Kantonen und
sie mit diesen Pilotprojekte mit einem beschränkten Benut- Gemeinden anzuheben.
zerkreis durchführen. In der Werbung für diese Pilotprojekte
müssen deshalb auch die Partner miteinbezogen werden. Texte de la motion du 9 mars 1988
Diese Gegebenheiten schliessen eine strikte Wettbewerbs- Le Conseil fédéral est invité à soumettre au Parlement, en
neutralität in der Werbung der PTT aus. Sollten die PTT dazu vertu de l'article 34quater, alinéa 6, et de l'article 34sexies,
verpflichtet werden, käme dies praktisch einem Werbever- de la Constitution fédérale, des propositions concernant
bot gleich; in jedem Fall würden aber die Werbemöglichkei- l'adoption de nouvelles mesures et l'amélioration des dispo-
ten und damit die Information der Oeffentlichkeit über das sitions en vigueur relatives à l'encouragement de l'acces-
Produkt- und Dienstleistungsangebot der PTT einge- sion de particuliers à la propriété de logements, et surtout:
schränkt. 1. des propositions relatives à la révision de la loi sur l'amé-
Die PTT als öffentliches Dienstleistungsunternehmen sind nagement du territoire, destinées à améliorer l'exploitation
sich vollauf bewusst, dass sich ihr Marketing von dem der des bâtiments existants et à augmenter les coefficients
Privatwirtschaft unterscheiden muss. Dies bedeutet, dass d'utilisation des parcelles jusqu'à ce que l'on renonce à les
auch in der Werbung die Auflagen, die sich aus dem gesetz- appliquer dans les zones centrales. La révision de la loi doit
lichen Auftrag und dem Charakter als öffentliche Unterneh- avoir pour objet d'améliorer la délimitation des terrains
mung ergeben, zu berücksichtigen sind. Dies heisst u. a., particulièrement .aptes à la construction, de les équiper
dass die Dienstleistungen und Produkte der PTT grundsätz- mieux et de les mettre à disposition dans de meilleures
lich jedermann zugänglich sein müssen und nicht einzelne conditions, notamment de façon à en assurer une exploita-
Gruppierungen im privaten oder geschäftlichen Bereich tion ménagère.
bevorzugt werden dürfen. Die Werbung soll deshalb soweit 2. des propositions visant à permettre d'utiliser davantage
als möglich dem Erfordernis der Wettbewerbsneutralität les fonds de prévoyance des secteurs préobligatoires et
Rechnung tragen. surobligatoires au profit de la propriété de logements, par
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Hafner Rudolf Werbung der PTT. Wettbewerbsneutralität
Motion Hafner Rudolf Publicité des PTT. Neutralité au plan de la concurrence
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1988
Année
Anno
Band II
Volume
Volume
Session Sommersession
Session Session d'été
Sessione Sessione estiva
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 14
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 88.432
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 23.06.1988 - 08:00
Date
Data
Seite 891-892
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Ref. No 20 016 417
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