Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 88-410 KI-generiert

Food Safety Regulations and Home Care Funding Dispute

Geschäftsnummer VPB 88-410
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

This case involves two postulates. The first called for the equal treatment of home-based and hospital-based patient care, suggesting a reallocation of hospital funds to support home care, which the government agreed to explore. The second postulate questioned the timing of revisions to regulations for food chemists and inspectors, arguing that these changes should wait until the broader food safety law was revised, and also proposed that the meat hygiene service remain under veterinary leadership. The government rejected the timing concerns for the inspector and chemist regulations, deeming them necessary updates, but agreed to review the leadership of the meat hygiene service.

Legislator-Regeste

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Art. 66 Abs. 1 LTF; Food Safety Regulations and Home Care Funding Dispute: The first called for the equal treatment of home-based and hospital-based patient care, suggesting a reallocation of hospital funds to support home care, which the government agreed to explore. The second postulate questioned the timing of revisions to regulations for food chemists and inspectors, arguing that these changes should wait until the broader food safety law was revised, and also proposed that the meat hygiene service remain under veterinary leadership. The government rejected the timing concerns for the inspector and chemist regulations, deeming them necessary updates, but agreed to review the leadership of the meat hygiene service.

Schlagwörter

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Lebensmittel – Hygiene Sicherheitsbedenken häusliche Pflege Gesundheitsrecht Fondsreglement rechtsgleiche Behandlung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 66 Abs. 1 LTF

Cited in the dispositive for the allocation of court costs.

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Volltext

23. Juni 1988 N 901 Postulat Jung

#ST# 88.327 #ST# 88.410

Postulat Wanner Postulat Jung

Spitalexterne Krankenpflege. Neues Lebensmittelgesetz.

Förderung Aenderung von alten Verordnungen

Développement des soins à domicile Législation sur les denrées alimentaires

Wortlaut des Postulates vom 2. März 1988 Wortlaut des Postulates vom 17. März 1988

Nach der Ablehnung der Revision des Krankenversiche- Das Bundesgesetz betreffend den Verkehr mit Lebensmit-

rungsgesetzes durch das Volk will der Bundesrat neue Vor- teln und Gebrauchsgegenständen vom 8. Dezember 1905

schläge in diesem Bereich erarbeiten lassen. Ich bitte den soll in nächster Zeit revidiert werden. Nun werden vor der

Bundesrat, in diesem Zusammenhang die Gleichstellung Aenderung des Lebensmittelgesetzes die Revisionen der

der Patienten zu Hause und im Spital vorzunehmen. Zu Verordnung betreffend die Anforderungen an die Lebens-

diesem Zwecke ist die Umlegung von Mitteln, die heute zur mittelchemiker und der Verordnung über die kantonalen

Deckung von Spitalkosten verwendet werden, auf die spital- und städtischen Lebensmittelinspektoren zur Vernehmlas-

externe Krankenpflege zu prüfen. sung gegeben.

Der Bundesrat wird daher eingeladen zu prüfen,

Texte du postulat du 2 mars 1988 1. ob mit der Aenderung dieser Verordnungen eine Präjudi-

Après le rejet par le peuple de la révision de la loi sur zierung der Lebensmittelgesetzgebung vorgenommen wird;

l'assurance-maladie, le Conseil fédéral part de son intention 2. ob nicht besser mit der Aenderung dieser Verordnungen

d'élaborer de nouvelles propositions en la matière. zugewartet werden soll, bis die Revision des Lebensmittel-

Je prie le Conseil fédéral de prévoir à cette occasion des gesetzes in Kraft getreten ist;

mesures permettant de mettre sur un pied d'égalité les 3. ob der Fleischhygienedienst besser nicht auch inskünftig

malades à domicile et ceux qui sont à l'hôpital. Il faut unter tierärztliche Leitung gestellt werden soll.

examiner, dans ce but, la possibilité de transférer, pour les

soins à domicile, une partie des fonds qui sont utilisés Texte du postulat du 17 mars 1988

aujourd'hui pour couvrir les frais des hôpitaux. La loi du 8 décembre 1905 sur le commerce des denrées

alimentaires et de divers objets usuels sera révisée inces-

Mitunterzeichner- Cosignataires: Aliesch, Bonny, Büttiker, samment. Auparavant, la procédure de consultation sera

Cincera, Fischer-Seengen, Giger, Loretan, Mühlemann, ouverte sur la révision de l'ordonnance concernant les chi-

Scheidegger, Spoerry, Tschuppert, Zwingli (12) mistes pour l'analyse des denrées alimentaires et de celle

concernant les inspecteurs cantonaux et municipaux des

Schriftliche Begründung - Développement par écrit denrées alimentaires.

Nach wie vor steigen die Gesundheitskosten in unserem Le Conseil fédéral est invité à examiner

Land. Zu einem guten Teil werden diese durch die hohen 1. si la modification de ces ordonnances pourrait préjuger

Spitalkosten mitverursacht. In vielen Fällen wäre es möglich, de la législation sur les denrées alimentaires;

betagte und leicht pflegebedürftige Patienten in der 2. s'il ne serait pas préférable de surseoir à la révision de ces

gewohnten Umgebung zu belassen. Damit würden nicht nur ordonnances jusqu'à l'entrée en vigueur des modifications à

Kosten in bedeutendem Ausmass gespart, sondern für die apporter à la loi sur le commerce des denrées alimentaires;

Betroffenen selber sind solche Lösungen aus sozialen 3. s'il ne serait pas opportun de laisser le service de l'hy-

Gründen zu befürworten. giène des viandes sous la direction d'un vétérinaire.

In der Praxis stellen sich jedoch verschiedene Probleme. Sie

sind finanzieller und organisatorischer Art. Die Betreuung Mitunterzeichner - Cosignataires: Berger, Bürgi, Cincera,

solcher Patienten ist ein Teil unserer Gesundheitspolitik und Columberg, Daepp, Dormann, Eppenberger Susi, Fäh, Fi-

muss so geregelt und unterstützt werden, dass weder dem scher-Sursee, Fischer-Seengen, Giger, Hess Otto, Hess

Gemeinwesen noch den Betroffenen unzumutbare Lasten Peter, Maître, Müller-Wiliberg, Philipona, Reimann Maximi-

erwachsen. Dabei sind jene privaten und öffentlichen Orga- lian, Ruckstuhl, Rutishauser, Rüttimann, Savary-Fribourg,

nisationen einzubeziehen, die sich schon heute dieser Auf- Schnider, Stamm, Tschuppert, Wellauer, Wyss William,

gabe widmen. Zwingli (27)

Schriftliche Erklärung des Bundesrates

vom 4. Mai 1988 Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Déclaration écrite du Conseil fédéral du 4 mai 1988 Die beiden Verordnungen über die Anforderungen an die

Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Lebensmittelchemiker und über die kantonalen und städti-

schen Lebensmittelinspektoren stützen sich auf das Bun-

Ueberwiesen - Transmis desgesetz betreffend den Verkehr mit Lebensmitteln und

Gebrauchsgegenständen. Nun soll dieses Gesetz in näch-

ster Zeit revidiert werden. Es wäre meiner Meinung nach

eine Präjudizierung dieser Gesetzgebung, wenn jetzt noch

rasch vor der Revision dieses Bundesgesetzes die beiden

oben genannten Verordnungen abgeändert werden. Ein

Zuwarten mit diesen Aenderungen bis nach dem Erlass des

neuen Lebensmittelgesetzes wäre daher angezeigt.

Offenbar besteht die Absicht, den Fleischhygienedienst ins-

künftig dem Kantonschemiker zu unterstellen. Der Lebens-

mittelchemiker braucht als Analytiker für die Beurteilung der

Endprodukte fixe Normen. Bei Fleisch handelt es sich aber

um ein Lebensmittel, dessen Normierung schwierig ist. Der

tierärztliche Fleischhygienedienst sieht die Probleme aus

biologisch-medizinischer Sicht. Viele Befunde sind epide-

miologisch zu interpretieren. Vorbeugenden Kontrollen und

Postulat Fischer-Sursee 902 N 23 juin 1988

Massnahmen sollen die Produzenten vor unnötigen Verlu- #ST# 87.919

sten schützen und dem Konsumenten den Schutz vor

gesundheitlicher Gefährdung gewährleisten. Postulat Fischer-Sursee

Der Fleischhygienedienst sollte deshalb auch in Zukunft

unter tierärztlicher Leitung stehen und nicht dem Kantons- Denkmalpflege und Zentenarfeier 1991

chemiker unterstellt werden. Conservation des monuments historiques

et festivités de 1991

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

vom 11. Mai 1988

Rapport écrit du Conseil fédéral du 11 mai 1988

Die Verordnung betreffend die Anforderungen an die

Lebensmittelchemiker und die Verordnung über die kanto- Wortlaut des Postulates vom 9. Oktober 1987

nalen und städtischen Lebensmittelinspektoren sind Aus- Der Bundesrat wird eingeladen zu prüfen, ob die Weisung

führungserlasse zum Lebensmittelgesetz. Sie werden vom des eidgenössischen Departementes des Innern über die

Bundesrat erlassen. Als reine Prüfungsverordnungen regeln Förderung der Denkmalpflege (Dringlichkeitsordnung) vom

sie die Zulassungsvoraussetzungen, den Inhalt und Umfang 1. Mai 1978 in dem Sinne zu lockern bzw. abzuändern sei,

der Prüfungen und die Zusammensetzung der Prüfungsex- dass der Bund auch Baubeiträge an die Restaurierung von

perten. Lebensmittelchemiker oder Lebensmittelinspektor ausgewählten Baudenkmälern leistet, die sich im Besitze

kann nur sein, wer die diesbezügliche Prüfung bestanden der Kantone oder finanzstarker Gemeinden etc. befinden,

hat und im Besitz eines eidgenössischen Diploms ist. Das sofern die Restaurierung solcher im Räume der Zentral-

Erfordernis eines eidgenössischen Fähigkeitsausweises für schweiz gelegenen Bauten im Hinblick auf bzw. als Beitrag

kantonale Vollzugsorgane garantiert einen gewissen ein- an die Zentenarfeier 1991 erfolgt.

heitlichen Vollzug der Lebensmittelgesetzgebung in den

Kantonen. Texte du postulat du 9 octobre 1987

Die Verordnung betreffend die Anforderungen an Lebens- Le Conseil fédéral est invité à examiner si l'on pourrait

mittelchemiker stammt aus dem Jahre 1919 und die Verord- assouplir ou modifier les instructions du Département fédé-

nung über die kantonalen und städtischen Lebensmittelin- ral de l'intérieur du 1er mai 1978 concernant l'encourage-

spektoren aus dem Jahre 1966. Beide Verordnungen sind ment de la conservation des monuments historiques (ordre

demnach schon recht alt. Sie stammen aus einer Zeit, da der d'urgence) de sorte que la Confédération accorde égale-

Verkehr mit Lebensmitteln noch nicht so umfangreich und ment des contributions pour la restauration de certains

das Bewusstsein der Konsumenten weniger ausgeprägt war. monuments historiques qui se trouvent en possession des

Heute müssen die Vollzugsorgane einerseits neue Erkennt- cantons ou de communes à forte capacité financière, etc.,

nisse berücksichtigen und anderseits den geänderten dans la mesure où la restauration de tels monuments situés

Bedürfnissen des Konsumentenschutzes Rechnung tragen. en Suisse centrale est entreprise en vue ou au titre des

Das Anforderungsprofil an den Lebensmittelchemiker und festivités prévues pour 1991.

an den Lebensmittelinspektor hat im Laufe der Zeit geän-

dert. Aus diesem Grunde ist es nötig, die Prüfungen neu zu Mitunterzeichner - Cosignataires: Aregger, Biel, Blunschy,

gestalten und in den Verordnungen neu zu umschreiben. Bürer-Walenstadt, Camenzind, Cantieni, Columberg, Hum-

Die vorgesehene Aenderung und Anpassung der Prüfungs- bel, Iten, Jung, Keller, Kühne, Lanz, Maeder-Appenzell,

verordnungen trägt den geänderten Verhältnissen und Oehen, Risi-Schwyz, Röthlin, Schärli, Schnider-Luzern, Sei-

Bedürfnissen Rechnung. Sie ist dringend notwendig und ler, Stamm Judith, Stucky, Weber-Schwyz, Wick, Widmer,

kann nicht noch weiter hinausgeschoben werden. Sie hat Zwygart (26)

keinerlei Einfluss auf das Lebensmittelrecht oder kantonale

Vollzugsstrukturen. Sie schafft deshalb auch kein Präjudiz Schriftliche Begründung - Développement par écrit

für die künftige Lebensmittelgesetzgebung. Gemäss der Dringlichkeitsordnung vom 1. Mai 1978 des

Der Fleischhygienedienst dagegen muss im künftigen eidgenössischen Departementes des Innern über die Förde-

'Lebensmittelgesetz neu geregelt und abgegrenzt werden. rung der Denkmalpflege sind Baubeiträge des Bundes für

Seine Neuregelung ist ein Revisionspunkt des materiellen die Restaurierung von Baudenkmälern unter anderem abzu-

Lebensmittelrechts. Seine Unterstellung unter tierärztliche lehnen, wenn sie sich im Besitze der Kantone oder finanz-

Leitung ist an sich nicht bestritten; dennoch wird sie über- starker politischer Gemeinden etc. befinden. Diese Dring-

prüft und diskutiert werden müssen. lichkeitsordnung wurde in der Zeit angespannter Finanzlage

des Bundes erlassen und soll auf 1989 aufgehoben werden.

Schriftliche Erklärung des Bundesrates Nachdem die CH 91 wegen des ablehnenden Entscheides

Déclaration écrite du Conseil fédéral der Stimmbürger der zentralschweizerischen Kantone nicht

Der Bundesrat beantragt, Ziffer 1 und 2 des Postulates abzu- verwirklicht werden kann, wäre es sinnvoll und begrüssens-

lehnen. Dagegen ist er bereit, Ziffer 3 entgegenzunehmen. wert, wenn als Beitrag zur Zentenarfeier 1991 im Räume der

Zentralschweiz einige bleibende Werte geschaffen werden

Ziff. 1 und 2-Ch. t et 2 könnten.

Abgelehnt - Rejeté Im Vordergrund steht dabei die Restaurierung ausgewählter

Baudenkmäler von nationaler Bedeutung. Dabei ist unter

Ziff. 3-Ch. 3 anderem an Ratshäuser zu denken, in welchen sich seiner-

Ueberwiesen - Transmis zeit das politische Geschehen abgespielt hat und die

geschichtlich und kunsthistorisch von Bedeutung sind und

einen hohen Stellenwert haben, so zum Beispiel das an der

Reuss gelegene historische Rathaus Luzern. Damit aber

solche Bauten auf 1991 fertig restauriert sind, muss mög-

lichst bald - spätestens 1988 - mit den Arbeiten begonnen

werden können.

Müsste bis 1989 zugewartet werden, wäre die Restauration

1991 nicht beendet, sondern die Bauten befänden sich mit-

ten in der Restaurierungsphase und wären noch eingerü-

stet. Das wäre im Hinblick auf die Zentenarfeier bedauerlich.

Die Behörden der politischen Gemeinden können aber ihren

Stimmbürgern nicht zumuten, jetzt schon einen Restaurie-

rungskredit unter Verzicht auf die Bundesbeiträge zu bewil-

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Postulat Jung Neues Lebensmittelgesetz. Aenderung von alten Verordnungen

Postulat Jung Législation sur les denrées alimentaires

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1988

Année

Anno

Band II

Volume

Volume

Session Sommersession

Session Session d'été

Sessione Sessione estiva

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 14

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 88.410

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 23.06.1988 - 08:00

Date

Data

Seite 901-902

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Ref. No 20 016 429

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