Food Safety Regulations and Home Care Funding Dispute
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThis case involves two postulates. The first called for the equal treatment of home-based and hospital-based patient care, suggesting a reallocation of hospital funds to support home care, which the government agreed to explore. The second postulate questioned the timing of revisions to regulations for food chemists and inspectors, arguing that these changes should wait until the broader food safety law was revised, and also proposed that the meat hygiene service remain under veterinary leadership. The government rejected the timing concerns for the inspector and chemist regulations, deeming them necessary updates, but agreed to review the leadership of the meat hygiene service.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 66 Abs. 1 LTF; Food Safety Regulations and Home Care Funding Dispute: The first called for the equal treatment of home-based and hospital-based patient care, suggesting a reallocation of hospital funds to support home care, which the government agreed to explore. The second postulate questioned the timing of revisions to regulations for food chemists and inspectors, arguing that these changes should wait until the broader food safety law was revised, and also proposed that the meat hygiene service remain under veterinary leadership. The government rejected the timing concerns for the inspector and chemist regulations, deeming them necessary updates, but agreed to review the leadership of the meat hygiene service.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertCited in the dispositive for the allocation of court costs.
Volltext
23. Juni 1988 N 901 Postulat Jung
#ST# 88.327 #ST# 88.410
Postulat Wanner Postulat Jung
Spitalexterne Krankenpflege. Neues Lebensmittelgesetz.
Förderung Aenderung von alten Verordnungen
Développement des soins à domicile Législation sur les denrées alimentaires
Wortlaut des Postulates vom 2. März 1988 Wortlaut des Postulates vom 17. März 1988
Nach der Ablehnung der Revision des Krankenversiche- Das Bundesgesetz betreffend den Verkehr mit Lebensmit-
rungsgesetzes durch das Volk will der Bundesrat neue Vor- teln und Gebrauchsgegenständen vom 8. Dezember 1905
schläge in diesem Bereich erarbeiten lassen. Ich bitte den soll in nächster Zeit revidiert werden. Nun werden vor der
Bundesrat, in diesem Zusammenhang die Gleichstellung Aenderung des Lebensmittelgesetzes die Revisionen der
der Patienten zu Hause und im Spital vorzunehmen. Zu Verordnung betreffend die Anforderungen an die Lebens-
diesem Zwecke ist die Umlegung von Mitteln, die heute zur mittelchemiker und der Verordnung über die kantonalen
Deckung von Spitalkosten verwendet werden, auf die spital- und städtischen Lebensmittelinspektoren zur Vernehmlas-
externe Krankenpflege zu prüfen. sung gegeben.
Der Bundesrat wird daher eingeladen zu prüfen,
Texte du postulat du 2 mars 1988 1. ob mit der Aenderung dieser Verordnungen eine Präjudi-
Après le rejet par le peuple de la révision de la loi sur zierung der Lebensmittelgesetzgebung vorgenommen wird;
l'assurance-maladie, le Conseil fédéral part de son intention 2. ob nicht besser mit der Aenderung dieser Verordnungen
d'élaborer de nouvelles propositions en la matière. zugewartet werden soll, bis die Revision des Lebensmittel-
Je prie le Conseil fédéral de prévoir à cette occasion des gesetzes in Kraft getreten ist;
mesures permettant de mettre sur un pied d'égalité les 3. ob der Fleischhygienedienst besser nicht auch inskünftig
malades à domicile et ceux qui sont à l'hôpital. Il faut unter tierärztliche Leitung gestellt werden soll.
examiner, dans ce but, la possibilité de transférer, pour les
soins à domicile, une partie des fonds qui sont utilisés Texte du postulat du 17 mars 1988
aujourd'hui pour couvrir les frais des hôpitaux. La loi du 8 décembre 1905 sur le commerce des denrées
alimentaires et de divers objets usuels sera révisée inces-
Mitunterzeichner- Cosignataires: Aliesch, Bonny, Büttiker, samment. Auparavant, la procédure de consultation sera
Cincera, Fischer-Seengen, Giger, Loretan, Mühlemann, ouverte sur la révision de l'ordonnance concernant les chi-
Scheidegger, Spoerry, Tschuppert, Zwingli (12) mistes pour l'analyse des denrées alimentaires et de celle
concernant les inspecteurs cantonaux et municipaux des
Schriftliche Begründung - Développement par écrit denrées alimentaires.
Nach wie vor steigen die Gesundheitskosten in unserem Le Conseil fédéral est invité à examiner
Land. Zu einem guten Teil werden diese durch die hohen 1. si la modification de ces ordonnances pourrait préjuger
Spitalkosten mitverursacht. In vielen Fällen wäre es möglich, de la législation sur les denrées alimentaires;
betagte und leicht pflegebedürftige Patienten in der 2. s'il ne serait pas préférable de surseoir à la révision de ces
gewohnten Umgebung zu belassen. Damit würden nicht nur ordonnances jusqu'à l'entrée en vigueur des modifications à
Kosten in bedeutendem Ausmass gespart, sondern für die apporter à la loi sur le commerce des denrées alimentaires;
Betroffenen selber sind solche Lösungen aus sozialen 3. s'il ne serait pas opportun de laisser le service de l'hy-
Gründen zu befürworten. giène des viandes sous la direction d'un vétérinaire.
In der Praxis stellen sich jedoch verschiedene Probleme. Sie
sind finanzieller und organisatorischer Art. Die Betreuung Mitunterzeichner - Cosignataires: Berger, Bürgi, Cincera,
solcher Patienten ist ein Teil unserer Gesundheitspolitik und Columberg, Daepp, Dormann, Eppenberger Susi, Fäh, Fi-
muss so geregelt und unterstützt werden, dass weder dem scher-Sursee, Fischer-Seengen, Giger, Hess Otto, Hess
Gemeinwesen noch den Betroffenen unzumutbare Lasten Peter, Maître, Müller-Wiliberg, Philipona, Reimann Maximi-
erwachsen. Dabei sind jene privaten und öffentlichen Orga- lian, Ruckstuhl, Rutishauser, Rüttimann, Savary-Fribourg,
nisationen einzubeziehen, die sich schon heute dieser Auf- Schnider, Stamm, Tschuppert, Wellauer, Wyss William,
gabe widmen. Zwingli (27)
Schriftliche Erklärung des Bundesrates
vom 4. Mai 1988 Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Déclaration écrite du Conseil fédéral du 4 mai 1988 Die beiden Verordnungen über die Anforderungen an die
Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Lebensmittelchemiker und über die kantonalen und städti-
schen Lebensmittelinspektoren stützen sich auf das Bun-
Ueberwiesen - Transmis desgesetz betreffend den Verkehr mit Lebensmitteln und
Gebrauchsgegenständen. Nun soll dieses Gesetz in näch-
ster Zeit revidiert werden. Es wäre meiner Meinung nach
eine Präjudizierung dieser Gesetzgebung, wenn jetzt noch
rasch vor der Revision dieses Bundesgesetzes die beiden
oben genannten Verordnungen abgeändert werden. Ein
Zuwarten mit diesen Aenderungen bis nach dem Erlass des
neuen Lebensmittelgesetzes wäre daher angezeigt.
Offenbar besteht die Absicht, den Fleischhygienedienst ins-
künftig dem Kantonschemiker zu unterstellen. Der Lebens-
mittelchemiker braucht als Analytiker für die Beurteilung der
Endprodukte fixe Normen. Bei Fleisch handelt es sich aber
um ein Lebensmittel, dessen Normierung schwierig ist. Der
tierärztliche Fleischhygienedienst sieht die Probleme aus
biologisch-medizinischer Sicht. Viele Befunde sind epide-
miologisch zu interpretieren. Vorbeugenden Kontrollen und
Postulat Fischer-Sursee 902 N 23 juin 1988
Massnahmen sollen die Produzenten vor unnötigen Verlu- #ST# 87.919
sten schützen und dem Konsumenten den Schutz vor
gesundheitlicher Gefährdung gewährleisten. Postulat Fischer-Sursee
Der Fleischhygienedienst sollte deshalb auch in Zukunft
unter tierärztlicher Leitung stehen und nicht dem Kantons- Denkmalpflege und Zentenarfeier 1991
chemiker unterstellt werden. Conservation des monuments historiques
et festivités de 1991
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
vom 11. Mai 1988
Rapport écrit du Conseil fédéral du 11 mai 1988
Die Verordnung betreffend die Anforderungen an die
Lebensmittelchemiker und die Verordnung über die kanto- Wortlaut des Postulates vom 9. Oktober 1987
nalen und städtischen Lebensmittelinspektoren sind Aus- Der Bundesrat wird eingeladen zu prüfen, ob die Weisung
führungserlasse zum Lebensmittelgesetz. Sie werden vom des eidgenössischen Departementes des Innern über die
Bundesrat erlassen. Als reine Prüfungsverordnungen regeln Förderung der Denkmalpflege (Dringlichkeitsordnung) vom
sie die Zulassungsvoraussetzungen, den Inhalt und Umfang 1. Mai 1978 in dem Sinne zu lockern bzw. abzuändern sei,
der Prüfungen und die Zusammensetzung der Prüfungsex- dass der Bund auch Baubeiträge an die Restaurierung von
perten. Lebensmittelchemiker oder Lebensmittelinspektor ausgewählten Baudenkmälern leistet, die sich im Besitze
kann nur sein, wer die diesbezügliche Prüfung bestanden der Kantone oder finanzstarker Gemeinden etc. befinden,
hat und im Besitz eines eidgenössischen Diploms ist. Das sofern die Restaurierung solcher im Räume der Zentral-
Erfordernis eines eidgenössischen Fähigkeitsausweises für schweiz gelegenen Bauten im Hinblick auf bzw. als Beitrag
kantonale Vollzugsorgane garantiert einen gewissen ein- an die Zentenarfeier 1991 erfolgt.
heitlichen Vollzug der Lebensmittelgesetzgebung in den
Kantonen. Texte du postulat du 9 octobre 1987
Die Verordnung betreffend die Anforderungen an Lebens- Le Conseil fédéral est invité à examiner si l'on pourrait
mittelchemiker stammt aus dem Jahre 1919 und die Verord- assouplir ou modifier les instructions du Département fédé-
nung über die kantonalen und städtischen Lebensmittelin- ral de l'intérieur du 1er mai 1978 concernant l'encourage-
spektoren aus dem Jahre 1966. Beide Verordnungen sind ment de la conservation des monuments historiques (ordre
demnach schon recht alt. Sie stammen aus einer Zeit, da der d'urgence) de sorte que la Confédération accorde égale-
Verkehr mit Lebensmitteln noch nicht so umfangreich und ment des contributions pour la restauration de certains
das Bewusstsein der Konsumenten weniger ausgeprägt war. monuments historiques qui se trouvent en possession des
Heute müssen die Vollzugsorgane einerseits neue Erkennt- cantons ou de communes à forte capacité financière, etc.,
nisse berücksichtigen und anderseits den geänderten dans la mesure où la restauration de tels monuments situés
Bedürfnissen des Konsumentenschutzes Rechnung tragen. en Suisse centrale est entreprise en vue ou au titre des
Das Anforderungsprofil an den Lebensmittelchemiker und festivités prévues pour 1991.
an den Lebensmittelinspektor hat im Laufe der Zeit geän-
dert. Aus diesem Grunde ist es nötig, die Prüfungen neu zu Mitunterzeichner - Cosignataires: Aregger, Biel, Blunschy,
gestalten und in den Verordnungen neu zu umschreiben. Bürer-Walenstadt, Camenzind, Cantieni, Columberg, Hum-
Die vorgesehene Aenderung und Anpassung der Prüfungs- bel, Iten, Jung, Keller, Kühne, Lanz, Maeder-Appenzell,
verordnungen trägt den geänderten Verhältnissen und Oehen, Risi-Schwyz, Röthlin, Schärli, Schnider-Luzern, Sei-
Bedürfnissen Rechnung. Sie ist dringend notwendig und ler, Stamm Judith, Stucky, Weber-Schwyz, Wick, Widmer,
kann nicht noch weiter hinausgeschoben werden. Sie hat Zwygart (26)
keinerlei Einfluss auf das Lebensmittelrecht oder kantonale
Vollzugsstrukturen. Sie schafft deshalb auch kein Präjudiz Schriftliche Begründung - Développement par écrit
für die künftige Lebensmittelgesetzgebung. Gemäss der Dringlichkeitsordnung vom 1. Mai 1978 des
Der Fleischhygienedienst dagegen muss im künftigen eidgenössischen Departementes des Innern über die Förde-
'Lebensmittelgesetz neu geregelt und abgegrenzt werden. rung der Denkmalpflege sind Baubeiträge des Bundes für
Seine Neuregelung ist ein Revisionspunkt des materiellen die Restaurierung von Baudenkmälern unter anderem abzu-
Lebensmittelrechts. Seine Unterstellung unter tierärztliche lehnen, wenn sie sich im Besitze der Kantone oder finanz-
Leitung ist an sich nicht bestritten; dennoch wird sie über- starker politischer Gemeinden etc. befinden. Diese Dring-
prüft und diskutiert werden müssen. lichkeitsordnung wurde in der Zeit angespannter Finanzlage
des Bundes erlassen und soll auf 1989 aufgehoben werden.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Nachdem die CH 91 wegen des ablehnenden Entscheides
Déclaration écrite du Conseil fédéral der Stimmbürger der zentralschweizerischen Kantone nicht
Der Bundesrat beantragt, Ziffer 1 und 2 des Postulates abzu- verwirklicht werden kann, wäre es sinnvoll und begrüssens-
lehnen. Dagegen ist er bereit, Ziffer 3 entgegenzunehmen. wert, wenn als Beitrag zur Zentenarfeier 1991 im Räume der
Zentralschweiz einige bleibende Werte geschaffen werden
Ziff. 1 und 2-Ch. t et 2 könnten.
Abgelehnt - Rejeté Im Vordergrund steht dabei die Restaurierung ausgewählter
Baudenkmäler von nationaler Bedeutung. Dabei ist unter
Ziff. 3-Ch. 3 anderem an Ratshäuser zu denken, in welchen sich seiner-
Ueberwiesen - Transmis zeit das politische Geschehen abgespielt hat und die
geschichtlich und kunsthistorisch von Bedeutung sind und
einen hohen Stellenwert haben, so zum Beispiel das an der
Reuss gelegene historische Rathaus Luzern. Damit aber
solche Bauten auf 1991 fertig restauriert sind, muss mög-
lichst bald - spätestens 1988 - mit den Arbeiten begonnen
werden können.
Müsste bis 1989 zugewartet werden, wäre die Restauration
1991 nicht beendet, sondern die Bauten befänden sich mit-
ten in der Restaurierungsphase und wären noch eingerü-
stet. Das wäre im Hinblick auf die Zentenarfeier bedauerlich.
Die Behörden der politischen Gemeinden können aber ihren
Stimmbürgern nicht zumuten, jetzt schon einen Restaurie-
rungskredit unter Verzicht auf die Bundesbeiträge zu bewil-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Jung Neues Lebensmittelgesetz. Aenderung von alten Verordnungen
Postulat Jung Législation sur les denrées alimentaires
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1988
Année
Anno
Band II
Volume
Volume
Session Sommersession
Session Session d'été
Sessione Sessione estiva
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 14
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 88.410
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 23.06.1988 - 08:00
Date
Data
Seite 901-902
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Ref. No 20 016 429
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