Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 88-405 KI-generiert

Improving Cultural Data Access and Documentation

Geschäftsnummer VPB 88-405
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The postulator requested measures to improve the overview of Switzerland's diverse cultural development, close documentation gaps, and facilitate access to cultural information and data, particularly for those working in the cultural sector. The court acknowledged the need for better cultural information dissemination, citing previous reports and initiatives. While recognizing the issue and the federal government's awareness, the court also noted that concrete action had been lacking. The court decided to accept the postulation, acknowledging the complexity of the task, the role of cantons, and the potential for decentralized solutions leveraging modern telecommunications, while emphasizing the need for concrete action.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Art. 24sexies haben, Art. 24sexies Absatz, Ziff. 3-Ch.3; Improving Cultural Data Access and Documentation: The court acknowledged the need for better cultural information dissemination, citing previous reports and initiatives. While recognizing the issue and the federal government's awareness, the court also noted that concrete action had been lacking. The court decided to accept the postulation, acknowledging the complexity of the task, the role of cantons, and the potential for decentralized solutions leveraging modern telecommunications, while emphasizing the need for concrete action.

Schlagwörter

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Informationszugang Auskunftsverlangen E-Government Kulturgüter Mitwirkungsbeistandschaft Recht auf Kultur
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Ziff. 3-Ch.3

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Volltext

16.Juni 1988 297 Postulat Onken

Darf ich aber ein letztes Wort sagen, damit auch bezüglich Gadient behandelt würde, das Postulat zur Stärkung unse-

der damaligen Information klare Verhältnisse geschaffen rer nationalen Identität, das wir gerade überwiesen haben.

werden? Es mag sein, dass vielleicht nicht immer die abso- Mein Vorstoss zielt in gewisser Weise in die gleiche Rich-

lut beste Information gegeben worden ist. Aber Gewähr tung, allerdings geht er das Problem nicht so umfassend an.

bieten für eine bessere Information, dass die Zeitungen Er ordnet sich gleichsam in das grössere Konzept ein, das

einen eindeutigen Skandal, der einigen von ihnen gefällt, Herr Gadient anvisiert hat. Er beschlägt im speziellen die

nicht wieder hochspielen - von «Killer»-Käsen zehnmal Kulturinformation.

zehn Tage lang schreiben -, können wir nicht. Ich möchte Wie schon Herr Gadient festgestellt hat, ist das kulturelle

noch erwähnen: Die Information war viel besser, als das, Leben in der Schweiz sehr reichhaltig, sehr vielgestaltig.

was man ab und zu aus ihr gemacht hat. Darüber können wir uns sicher uneingeschränkt freuen.

Aber diese grosse, überquellende Vielfalt kultureller Aktivitä-

Ziff. 1 -Ch. 1 ten schafft auch gewisse Probleme, Probleme der Ueber-

Abgelehnt - Rejeté sicht nämlich, der Dokumentation, auch der Vermittlung.

Hier möchte nun dieses Postulat einhaken, um dem Bundes-

Ziff. 2-Ch.2 rat erneut einen beförderlichen Impuls zu geben. Ich sage

Abgeschrieben - Classé erneut, denn an und für sich ist dieser zentrale Punkt einer

jeden Kulturförderung vom Bund schon seit langem erkannt

Ziff. 3-Ch.3 worden. Bereits im vielzitierten Clottu-Bericht des Jahres

Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat 1976 wird ein nationales Dokumentatiòns- und Studienzen-

trum vorgeschlagen, das - wie es dort heisst - nicht zu

einem «sterilen Organ» und nicht zu einem «Informations-

friedhof» werden dürfe, sondern sich an den praktischen

#ST# 88.405 Bedürfnissen der kulturellen Animation orientieren müsse.

Auch in der Botschaft zur eidgenössischen Kulturinitiative

Postulat Onken vom 18. April 1984 ist die Idee einer Informationsstelle

enthalten, eine Anlaufstelle, «.... gespiesen aus zahlreichen

Kulturinformation bereits vorhandenen, teils erst zu erschliessenden Quellen,

Information dans le domaine die Kulturinformationen zugänglich machen und zu deren

de la culture Nutzung einladen soll».

Ueberdies hat der Bundesrat mit seinem Auftrag vom

3. Oktober 1983 an den Nationalfonds zur Durchführung

eines Forschungsprogramms «Kulturelle Vielfalt und natio-

nale Identität» bewiesen, dass er dem Aufbau einer solchen

Wortlaut des Postulates vom 16. März 1988 umfassenden Dokumentation im Kulturbereich grosse

Der Bundesrat wird ersucht, den Ueberblick über die vielge- Bedeutung zumisst.

staltige kulturelle Entwicklung in der Schweiz zu verbes- Es fehlt also nicht an der Erkenntnis, am Problembewusst-

sern, bestehende Dokumentationslücken zu schliessen und sein als solchem, wohl aber-bisher jedenfalls-am konkre-

vor allem den Zugriff auf Kulturinformationen und -daten zu ten Handeln. Dabei stelle ich durchaus in Rechnung, dass

erleichtern. Seine Massnahmen sollen sich vorab an den die Bestrebungen des Bundes einer noch selbstbewusste-

praktischen Bedürfnissen der Kulturschaffenden, der Kul- ren, stärker ausstrahlenden Kulturpolitik in der Schweiz zum

turvermittler und der Kulturorganisationen orientieren. Durchbruch zu verhelfen, durch die Ablehnung des Kultur-

Dabei ist zu prüfen, ob eine eigene Kulturinformationsstelle artikels einen Dämpfer erlitten haben. Dieser Rückschlag

eingerichtet werden soll, ob sich eine solche Stelle in enger darf uns allerdings nicht lahmen! Er darf vor allem nicht

Zusammenarbeit mit interessierten Partnern ermöglichen dazu führen, dass eine wesentliche Aufgabe, die sinnvoll nur

lässt, oder ob der Weg dank der neuen Möglichkeiten der vom Bund erfüllt werden kann, weiterhin brachliegt.

Telekommunikation gar über eine vernetzte dezentrale In der Tat wächst die Unübersichtlichkeit. Die Orientierung

Lösung führen kann. über das kulturelle Geschehen fällt den Kulturschaffenden

und den Kulturorganisationen, fällt aber auch den For-

Texte du postulat du 16 mars 1988 schern und den Behörden zunehmend schwerer. Eine Viel-

zahl von Instanzen und Fachstellen, über das ganze Land

Le Conseil fédéral est prié de prendre les mesures qui verstreut, beschäftigt sich mit Einzelfragen oder sammelt

s'imposent pour permettre aux personnes intéressées Daten zu begrenzten Bereichen. Doch die Koordination all

d'avoir une meilleure vue d'ensemble des multiples facettes dieser wertvollen Anstrengungen, die Systematisierung des

de la culture en Suisse ainsi que de la manière dont elle vorhandenen Materials, die Erleichterung auch des Zugangs

évolue. Nous lui demandons aussi de combler les lacunes zu den Informationsquellen, all diese Dinge liegen immer

qui subsistent en matière de documentation et avant tout de noch im argen.

faciliter l'accès aux informations et aux données relatives à Ausserdem gibt es- das darf man ebenfalls nicht übersehen

la culture. Il serait bon que ces mesures soient déterminées - Dokumentationslücken, die geschlossen werden müssen.

essentiellement en fonction des besoins de ceux qui oeu- Es gibt auch mancherlei zaghafte Ansätze, die ermutigt und

vrent dans le domaine culturel, qu'ils soient créateurs ou ausgebaut werden sollten.

diffuseurs, ainsi que des besoins des organisations cultu- Kurz: Die heterogene Vielfalt und die mangelnde Transpa-

relles. renz im Kulturbereich, die so augenfällig sind wie kaum

Il convient d'examiner s'il est nécessaire de créer un organe anderswo, fordern die Vermittlung, die Koordination, auch

d'information culturelle propre à la Confédération, si un tel die Förderung des Bundes förmlich heraus. Das ist nun

organe pourrait éventuellement être constitué en étroite tatsächlich keine Aufgabe, die von den Kantonen oder gar

collaboration avec des partenaires intéressés ou si, grâce von einem Kanton wahrgenommen werden könnte. Auch

aux nouvelles techniques de télécommunication, la meil- ein privater Träger allein wäre damit wohl überfordert. Es

leure solution ne consisterait pas à créer un réseau d'infor- braucht hier die helfende, die lenkende Hand des Bundes.

mation décentralisé. Sie mögen aus meiner Wortwahl ersehen, dass ich die

Aufgabe mit einer gewissen Zurückhaltung interpretiere.

Mitunterzeichner-Cosignataires: Bührer, Jaggi, Miville, Pil- Der Bund soll nichts an sich reissen, was andere bereits zur

ler (4) allgemeinen Zufriedenheit erfüllen. Aber er muss ergänzen

und Bestehendes verknüpfen, er muss die Schwachstellen

Onken: Als ich dieses Postulat einreichte, war nicht voraus- stärken und «weisse Flecken» zum Verschwinden bringen.

zusehen, dass es kurz nach dem Postulat von Herrn Kollege Er sollte den Ueberblick gewinnen-auch er selbst-und ihn

Interpellation Schoch 298 16 juin 1988

auch weitervermitteln können. Besonders wichtig scheint #ST# 88.418

mir dabei, dass nicht allein das Bestehende, das bereits

Realisierte dokumentiert wird, sondern dass man auch dem Interpellation Schoch

Neuen nachspürt, dem Geplanten, dem sich Vorbereiten-'

den, und auch dieses zu erfassen sucht. Moore und Moorlandschaften.

Das Wie, das lasse ich hier ausdrücklich offen. Das will ich Ausführungsbestimmungen

nicht vorschreiben. Ob unter den heute gegebenen Umstän- Marais et zones humides.

den auf die ambitiöse Konzeption einer eigentlichen schwei- Dispositions d'exécution

zerischen Informationsstelle für Kulturfragen, die das Bun-

desamt für Kulturpflege ja schon 1980 in Umrissen erarbeitet

hat, zurückgegriffen werden kann, das wage ich eher zu

bezweifeln. Doch es bieten sich ja auch genügend andere

Möglichkeiten an. Zu denken ist etwa an die enge Koopera- Wortlaut der Interpellation vom 17. März 1988

tion mit direkt interessierten Partnern aus dem Kulturbe- Der durch Volk und Stände am 6. Dezember 1987 angenom-

reich, die zu einer wirksamen Trägerschaft zusammenge- mene Text der «Volksinitiative zum Schutz der Moore -

schlossen werden können. Möglich wäre auch eine priva- Rothenthurm-lnitiative» bezeichnet «Moore und Moorland-

trechtliche Stiftung, vielleicht sogar ohne direkte Mitträger- schaften von besonderer Schönheit'und von nationaler

schaft des Bundes. Prüfenswert sind aber sicher auch die Bedeutung» als Schutzobjekte und legt fest, dass innerhalb

wachsenden Vernetzungsmöglichkeiten, die die moderne dieser Schutzobjekte «weder Anlagen gebaut noch Boden-

Telekommunikation uns heute anzubieten in der Lage ist. veränderungen irgendwelcher Art vorgenommen werden»

Doch wie gesagt: Denken, prüfen, erwägen, das ist das Eine, dürfen. Die Uebergangsbestimmung, der Volk und Stände

und man kann fürwahr nicht sagen, dass es in den letzten zusammen mit dem Initiativtext zugestimmt haben, schreibt

zwölf Jahren - seit Erscheinen des Clottu-Berichtes - nicht überdies vor, dass Anlagen, Bauten und Bodenveränderun-

ausgiebig getan worden wäre. Aktiv werden, konkretisieren, gen, welche dem Zweck der Schutzgebiete widersprechen

handeln, das ist das andere, und daran hat es bisher gefehlt. und nach dem 1. Juni 1983 erstellt worden sind, «zulasten

Ich bitte Sie deshalb, dieses Postulat im Sinne einer Ermuti- der Ersteller abgebrochen und rückgängig gemacht wer-

gung zum Handeln und einer Aufforderung zur Verbesse- den» müssen.

rung und zur Förderung der Kulturvermittlung an den Bun- Ausführungsbestimmungen zur neuen Verfassungsnorm

desrat zu überweisen. gibt es nicht. Der Bundesrat hat zwar kürzlich die durch die

eidgenössischen Räte beschlossene (und ursprünglich als

Bundesrat Cotti: Ich darf Ihnen erklären, dass der Bundesrat indirekter Gegenvorschlag gedachte) Revision des NHG in

bereit ist, das Postulat anzunehmen. Ich will die lange Kraft gesetzt. Diese Revision nimmt indessen in keiner

Geschichte seit dem Bericht Clottu nicht wiederholen. Sie Weise Bezug auf den neuen Absatz 5 von Artikel 24sexies

haben sie in den grossen Zügen erwähnt, von der sogenann- BV und noch viel weniger auf dessen «Uebergangsbestim-

ten Schweizerischen Informationsstelle für Kulturfragen, die mung».

dann fallen gelassen worden ist, bis zur heutigen Initiativen Wir fragen den Bundesrat daher an, ob er nicht auch der

des Stapferhauses. Dort versucht man zusammen mit der Meinung sei, Artikel 24sexies Absatz 5 BV und die dazu

Pro Helvetia und dem BAK, sich hierüber Gedanken zu gehörige Uebergangsbestimmung könnten nur dann vollzo-

machen. Uebrigens sollte man sich zuerst über die Inhalte gen werden, wenn entsprechende Ausführungsbestimmun-

einer solchen umfassenden Kulturinformation im klaren gen erlassen werden. Zu regeln wären in diesem Sinne

sein. Dabei müsste man natürlich auch den föderalistischen insbesondere die folgenden Probleme:

Bedenken Rechnung tragen. Deshalb steht überhaupt noch - Inventar der unter Schutz gestellten «Moore'und Moor-

nicht fest, ob sich der Bund hier in irgendeiner Form - landschaften von besonderer Schönheit und von nationaler

ausser bei der Ueberlegungs- und Denkarbeit, die jetzt ange- Bedeutung».

stellt wird - engagieren will. - Ueberprüfung der Frage, ob im Bereich von Schutzobjek-

Wir sind bereit, das Postulat entgegenzunehmen. ten seit dem I.Juni 1983 Anlagen, Bauten oder Bodenverän-

derungen, welche dem Zweck der Schutzgebiete widerspre-

Hefti: Aus den Ausführungen von Herrn Onken schliesse chen, erstellt worden sind.

ich, da der Kulturartikel abgelehnt worden ist, wolle man - Erlass der für den Vollzug der Uebergangsbestimmung

jetzt auf diesem Wege doch noch zum selben'Ziele gelan- erforderlichen Verfahrensvorschriften.

gen. Ich war gegen den Kulturartikel, und zwar gerade aus

Gründen der Kultur. Die Kultur ist bei uns in erster Linie Texte de l'interpellation du 17. mars 1988

Sache der Kantone, der Regionen und der Sprachgebiete. L'initiative populaire «pour la protection des marais», dite

Ich glaube nicht, dass sich Kultur mit Reglementierungen aussi «Initiative de Rothenthurm», qui a été acceptée le 6

und mit Zentralisierungen fördern lässt. Kultur muss in décembre 1987 par le peuple et les cantons, vise à protéger

Gemeinschaften, wie es die Kantone noch sind, aus sich «les marais et sites marécageux d'une beauté particulière et

selber kommen. Es lässt sich nicht bestreiten, dass die présentant un intérêt national.» Le texte de l'article 24sexies,

Kantone im allgemeinen auf diesem Gebiet sehr viel unter- 5e alinéa qui a été ainsi adopté précise: «Dans ces zones

nehmen. Wenn es einige noch nicht können oder wollen, protégées, il est interdit d'aménager des installations de

liegt es an ihnen selber, die Verhältnisse zu ändern. quelque nature que ce soit ou de modifier le terrain sous

Nachdem der Bundesrat das Postulat, wie ich den Ausfüh- une forme ou sous autre.» Enfin, la disposition transitoire

rungen des Departmentsvorstehers entnehme, mit etwel- acceptée avec l'initiative prescrit ce qui suit: «II y aura lieu

cher Zurückhaltung behandelt und sich noch nicht festge- de démanteler toute installation ou construction et de

legt hat, möchte ich nicht den Antrag auf Ablehnung stellen. remettre dans son état d'origine tout terrain modifié, aux

Verschütten wir aber nicht die lebendigen Wurzeln der Kul- frais du responsable, lorsque ces ouvrages ou ces modifica-

tur durch zu viele zentralistisch-etatistische Eingriffe. tions sont contraires au but visé par la protection et entre-

prises après le 1er juin 1983, ...»

Ueberwiesen - Transmis Cette norme constitutionnelle n'a pas donné lieu à des

dispositions d'exécution. Le Conseil fédéral a, il est vrai, mis

récemment en vigueur la révision de la loi sur la protection

de la nature et du paysage (LPN), initialement conçue

comme contre-projet indirect et ultérieurement approuvée

par l'Assemblée fédérale. Or cette révision ne fait aucune

référence au nouvel alinéa constitutionnel adopté par le vote

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Postulat Onken Kulturinformation

Postulat Onken Information dans le domaine de la culture

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1988

Année

Anno

Band II

Volume

Volume

Session Sommersession

Session Session d'été

Sessione Sessione estiva

Rat Ständerat

Conseil Conseil des Etats

Consiglio Consiglio degli Stati

Sitzung 08

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 88.405

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 16.06.1988 - 08:00

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Seite 297-298

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Ref. No 20 016 586

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