Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 88-400 KI-generiert

Land Price Increase in Switzerland

Geschäftsnummer VPB 88-400
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The interpellation concerned the sharp increase in land prices in Switzerland, particularly for buildable plots, and requested immediate and medium-term measures. The Federal Council responded that while data on price development and causes are insufficient, existing legal frameworks limit direct intervention. However, they indicated that proposed revisions to tax laws and agricultural land regulations, along with the establishment of an interdepartmental working group to study property rights and investment, would address aspects of the issue. The Council noted that fundamental changes might require constitutional amendments and that legislative processes could take time.

Legislator-Regeste

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Art. 5 Absatz, Art. 22quater BV, Art. 1 StHG; Land Price Increase in Switzerland: En Suisse, le prix des terrains et des parcelles déjà bâties a ten, aber auch das allgemeine Mietzinsniveau in die Höhe.

Schlagwörter

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Grundstückspreis Agrarpreise landwirtschaftliches Grundstück Bauträger Liegenschaftssteuer Eigentumsrecht

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Volltext

Interpellation Loretan 950 N 23 juin 1988

tion pourra entamer cette matière complexe au terme de Mitunterzeichner- Cosignataires: Auer, Büttiker, Eppenber-

cette révision seulement. ger Susi, Fäh, Kohler, Mauch Rolf, Müller-Meilen, Nabholz,

Petitpierre, Scheidegger, Schule, Wanner, Wyss Paul (13)

Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes-

rates teilweise befriedigt. Schriftliche Begründung - Développement par écrit

1. Man könnte dem Interpellanten entgegenhalten, sein Vor-

stoss renne «offene Türen» ein, nachdem der bundesrätli-

che Raumplanungsbericht 1987 vor dem Parlament liegt

und nachdem ein ebenfalls dem Parlament unterbreitetes

Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steu-

#ST# 88.400 ern der Kantone und Gemeinden (Steuerharmonisierungs-

gesetz) Gelegenheit bietet, die entsprechenden Anträge zu

Interpellation Loretan stellen.

Ansteigen der Bodenpreise 2. Leider spricht sich der bundesrätliche Raumplanungsbe-

richt ausgerechnet zur brisantesten Frage, die gegenwärtig

Augmentation du prix des terrains den Vollzug des Raumplanungsrechtes von Bund, Kantonen

und Gemeinden erschwert, zur explosionsartigen Entwick-

lung der Baulandpreise, nur sehr am Rande aus. Insbeson-

dere wird das Problem der Baulandhortung allzu behutsam

angegangen. Solange es sich sehr wohl lohnt, in baureife,

Wortlaut der Interpellation vom 16. März 1988 unüberbaute Parzellen zu investieren, und solange diese

In der Schweiz sind in den letzten paar Jahren die Preise für Geldanlage erst noch steuerlich begünstigt ist, solange ist

unüberbaute wie überbaute Grundstücke sowohl im Bauge- wohl gegen die Baulandhortung kein Kraut gewachsen.

biet als auch im Nichtbaugebiet stark gestiegen, explosions- Dagegen können auch Gemeinden nicht aufkommen, die an

artig aber vorab für baureife, noch unüberbaute Parzellen in sich erschliessungswillig sind und über die nötigen Finan-

Bauzonen. Die in verschiedener Beziehung sehr problemati- zen zurvorschussweisen Bezahlung dieser Erschliessungen

sche Entwicklung dauert an. verfügen. Anstelle von gesetzlichen Ueberbauungszwängen

Ich bitte daher den Bundesrat, die folgenden Fragen zu sollte der Weg über das «Portemonnaie», das heisst über

beantworten. das Steuerrecht des Bundes und der Kantone, gesucht

1. Was gedenkt der Bundesrat kurzfristig, d. h. in diesem werden.

und im kommenden Jahr, unter voller Ausschöpfungseiner 3. Die Entwürfe für die neuen Bundesgesetze über die Har-

Verordnungskompetenzen, vorzukehren, damit der unheil- monisierung der direkten Steuern sowie über die direkte

vollen, explosionsartigen Entwicklung der Bodenpreise Bundessteuer bekunden im Parlament offensichtlich Mühe,

raschmöglichst Einhalt geboten werden kann? und es wird voraussichtlich noch Jahre dauern, bis auch die

2. Welchen Kurs gedenkt der Bundesrat bei der anstehen- Schlussabstimmungen in den Räten überstanden sind. Je

den Revision des Bundesgesetzes über die Raumplanung nach Ausgestaltung der zentralen, umstrittenen Artikel in

(RPG) einzuschlagen? den beiden Gesetzen könnte es noch zu einem oder ver-

3. Was hält der Bundesrat von der Besteuerung von baurei- schiedenen Referenden kommen. Das Schicksal der beiden

fen, unüberbauten Parzellen zum vollen Verkehrswert? Gesetzesentwürfe muss heute als ungewiss bezeichnet wer-

4. Ist der Bundesrat bereit, im Rahmen seiner mittelfristigen den. Auf ihr Inkrafttreten kann zur Lösung der mit der

Massnahmen Mietern, Mietergemeinschaften, Wohnbauge- Interpellation aufgeworfenen Probleme nicht gewartet

nossenschaften, entsprechenden Stiftungen und politi- werden.

schen Gemeinden unter gewissen Voraussetzungen ein Vor- 4. Die Probleme im Zusammenhang mit dem anlagesuchen-

kaufsrecht an Mehrfamilienhäusern einzuräumen? den Kapital von Einrichtungen der 2. Säule sind erkannt und

5. Ist der Bundesrat bereit, Vorkehren auch im Bereiche der harren der Lösung.

Zinsgestaltung bei Baurechten gemäss Zivilgesetzbuch zu 5. Von der unheilvollen Explosion der Bodenpreise werden

treffen? nicht nur Bauwillige betroffen, sondern auch das grosse

Volk der Mieter, immer mehr auch solche aus dem Mittel-

Texte de l'interpellation du 16 mars 1988 stand. Hohe Bodenpreise treiben die Mietzinse in Neubau-

En Suisse, le prix des terrains et des parcelles déjà bâties a ten, aber auch das allgemeine Mietzinsniveau in die Höhe.

énormément augmenté au cours des dernières années, Ein grosser Teil der Bevölkerung kann sich heute schon

aussi bien dans les zones destinées à la construction qu'ail- (und erst recht morgen und übermorgen) solche Mietzinse

leurs; c'est tout particulièrement le cas pour les terrains déjà nicht mehr leisten. Sie wird in weniger günstige Wohnlagen

équipés. Cette évolution, qui est fâcheuse à bien des égards, abgedrängt. Es kann auf das Postulat Früh (87.565) verwie-

se poursuit. sen werden.

Je prie le Conseil fédéral de répondre aux questions sui- Im weiteren steigt der Druck auf Einzonung von noch relativ

vantes: günstig zu erwerbendem Land im Uebergangsbereich zwi-

1. Qu'entend-il entreprendre à brève échéance, c'est-à-dire schen Bauzonen und Nichtbaugebiet.

cette année et l'année prochaine, en faisant entièrement 6. Fast überflüssig beizufügen, dass die endliche Durchset-

usage de sa compétence de légiférer par voie d'ordon- zung des Raumplanungsrechtes auf allen drei Stufen unse-

nances, afin de stopper aussitôt que possible l'énorme et res Bundesstaates in der Umweltschutzpolitik einen hohen

regrettable progression du prix des terrains? Stellenwert einnehmen muss. Der Bundesrat führt in seinem

2. Quelle attitude a-t-il l'intention d'adopter lors de la pro- Raumplanungsbericht 1987 richtigerweise aus: «Raumpla-

chaine révision de la loi sur l'aménagement du territoire? nung muss vermehrt im Dienste der Umweltvorsorge ste-

3. Que pense-t-il de l'imposition à la valeur marchande inté- hen.» Er fährt weiter: «Wenn die ökologischen Belange und

grale des terrains équipés mais non encore bâtis? die umweltrelevanten Ziele und Grundsätze des RPG bei

4. Est-il prêt, dans le cadre des mesures à moyen terme qu'il Planung und Interessenabwägung den nötigen Stellenwert

a l'intention de prendre, à accorder à certaines conditions erhalten, wird Raumplanung vermehrt vorbeugender

aux locataires, aux communautés de locataires, aux coopé- Umweltschutz.» Im heute stark vernetzten System gegensei-

ratives de construction de logements, aux autres fondations tiger Abhängigkeiten kommt also der Lösung der Boden-

de ce genre et aux communes politiques un droit de preisfrage in einem freiheitlichen, auf die Zielsetzungen der

préemption sur les immeubles locatifs? sozialen Marktwirtschaft ausgerichteten Sinne eine hohe

5. Est-il prêt à prendre également, comme le lui permet le umweit- und allgemein politische Bedeutung zu. Der Bun-

code civil, des mesures concernant les intérêts sur les droits desrat hat dies an sich erkannt; er möge nun auch danach

de superficie? handeln.

23. Juni 1988 N 951 Interpellation Loretan

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Durch zweckmässige Nutzungszuweisungen können wirt-

vom 25. Mai 1988 schaftlich unterschiedlich leistungsfähige Teilmärkte von-

Rapport écrit du Conseil fédéral du 25 mai 1988 einander getrennt werden, ohne dass innerhalb der so fest-

Allgemeine Hinweise: gelegten Nutzungszonen die Preise ihrer Funktionen

Meldungen über besonders krasse Einzelfälle und Ergeb- beraubt würden. Durch zeitgerechte Erschliessung könnte

nisse von einzelnen Untersuchungen und Umfragen bestäti- das Angebot an baureifem Land in den - gesamthaft gese-

gen überdurchschnittliche Preissteigerungen in letzter Zeit hen immer noch zu gross dimensionierten - Bauzonen

sowohl bei landwirtschaftlichen Grundstücken als auch bei vergrössert werden. Auch durch den noch weitgehend aus-

Bauland und bei Wohn- und Geschäftsliegenschaften. stehenden angemessenen Ausgleich für erhebliche Vor-

National vollständige, differenzierte und vergleichbare und Nachteile, die durch Planungen entstanden sind, Hes-

Daten über Boden- und Liegenschaftspreise liegen jedoch sen sich Marktberuhigungen unterstützen. Die Kantone

nicht vor. Eine umfassende Bodenstatistik soll erst aufge- haben ihren Auftrag nach Artikel 5 Absatz 1 RPG noch nicht

baut werden (vgl. Motion Ruffy, 86.938). oder nur teilweise erfüllt.

Ebenso unzureichend sind die Kenntnisse über die vielfälti- Zudem hat der Bundesrat einer Expertenkommission unter

gen Ursachen der Preissteigerungen und deren gegensei- der Leitung von Ständerat Jagmetti den Auftrag erteilt, Vor-

tige Abhängigkeiten; damit fehlen auch die Voraussetzun- schläge für eine Revision des RPG zum besseren Vollzug

gen für eine widerspruchsfreie Ursachenbekämpfung. Im der Raumplanung zu entwickeln. Die Kommission wird dem

Rahmen des Nationalen Forschungsprogrammes «Nutzung EJPD noch in diesem Sommer Vorschläge abliefern.

des Bodens» und in der darauf aufzubauenden Ressortfor- 3. Im erwähnten Bericht über die Weiterentwicklung des

schung (vgl. Raumplanungsbericht, Kapitel 362) werden ein- Bodenrechts werden die MöglichkeiteVi des Fiskalrechts,

zelne Untersuchungen zu diesem Thema durchgeführt, den Bodenmarkt zu beeinflussen, dargestellt. In der Interpel-

wobei es auch darum geht, Preissteigerungen in längerfri- lation wird die Vermögenssteuer als Mittel angesprochen,

stige Entwicklungsreihen einzuordnen. auf den Bodenmarkt einzuwirken. Da der Bund seit 1959 für

Ursächlich und vorwiegend geht es wohl nicht nur um die die natürlichen Personen keine Vermögenssteuer mehr

Preisentwicklung in unÜberbauten, neu erschlossenen oder kennt, ist diese seither ausschliesslich Sache der Kantone

noch zu erschliessenden Bauzonen. Die absolute Knappheit und Gemeinden. Im massgeblichen Artikel 17 des Entwurfes

des Angebotes im Verhältnis zum Bedarf und vor allem zum zu einem Bundesgesetz über die Harmonisierung der direk-

anlagesuchenden Kapital führt- nach den «Gesetzen» des ten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG), wie er

Marktes - bei den bestehenden Liegenschaften und beim zurzeit vor den eidgenössischen Räten liegt, ist der Grund-

guten Land Wirtschaftsboden zu beschleunigten Preissteige- satz aufgestellt, wonach das Vermögen zum Verkehrswert

rungen. Deren Auswirkungen schlagen damit beispielsweise bewertet werden soll. Land- und forstwirtschaftlich genutzte

auf dem ganzen Wohnungsmarkt durch und nicht nur auf Grundstücke sind dagegen zum Ertragswert zu bewerten.

jene rund 1 1/2 Prozent, um die der Wohnungsbestand zur Allerdings kann das kantonale Recht bestimmen, dass bei

Zeit jährlich zunimmt. der Bewertung der Verkehrswert mitberücksichtigt wird

Mit Artikel 22quater BV wurden Bund und Kantone beauf- oder im Falle der Veräusserung oder Aufgabe der land- oder

tragt, eine derzweckmässigen Nutzung des Bodens und der forstwirtschaftlichen Nutzung des Grundstückes eine Nach-

geordneten Besiedlung des Landes dienende Raumplanung besteuerung für die Differenz zwischen Ertrags- und Ver-

zu schaffen. Raumplanung hat also dafür zu sorgen, dass kehrswert erfolgt. Der Ständerat hat Artikel 1 StHG unverän-

eine Nutzungsvielfalt erhalten bleibt; sie gibt eine differen- dert belassen. Zurzeit ist der Gesetzentwurf zur Beratung in

zierte Nutzungsordnung vor, die unter Berücksichtigung der der Nationalratskommission; die Vorlage wird wohl noch

wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und ökologischen dieses Jahr im Nationalrat behandelt werden. Der Interpel-

Bedürfnisse das Wo und Wie der verschiedenen Nutzungs- lant wird dann Gelegenheit haben, weitergehende Anträge

arten regelt. einzubringen.

Fehlende Grundlagen über Preisentwicklungen und deren 4./5. Für den Siedlungsbereich ist die Einsetzung einer ver-

Bestimmungsgründe hindern indessen den Bundesrat nicht waltungsinternen Arbeitsgruppe geplant, die konkrete Vor-

daran, im Rahmen seiner Kompetenzen Massnahmen zu schläge zum Thema der Kapitalanlage institutioneller Anle-

treffen oder einzuleiten. Massnahmen, die beitragen sollen, ger auf dem Bodenmarkt sowie zur möglichen Weiterent-

die Boden- und Liegenschaftsmärkte dort zu entlasten, wo wicklung der Eigentums- und Nutzungsrechte erarbeiten

durch staatliche Vorschriften die Nachfrage bisher noch wird (Auftrag des Bundesrates an das EJPD vom 28. August

gefördert oder wo das Angebot durch nicht vollzogene 1985). Die Arbeitsgruppe wurde noch nicht eingesetzt, weil

Vorschriften künstlich verknappt wurde. Zahlreiche solcher gegenwärtig (bis zur Verabschiedung der Botschaft bäuerli-

Massnahmen sind im Bericht einer interdepartementalen ches Bodenrecht) die nötigen Kapazitäten fehlen.

Arbeitsgruppe über die Weiterentwicklung des Bodenrechts Die Arbeitsgruppe wird im Rahmen der Eigentums- und

vom Dezember 1985, der vom Bundesrat veröffentlicht Nutzungsrechte (unter anderem) sicher die Frage des Vor-

wurde, dargestellt. kaufsrechts der Mieter oder Mietergemeinschaften prüfen.

Bestehendes Bodenrecht und die geltende Aufgabenteilung Ein solches Vorkaufsrecht nützt aber nur dann etwas, wenn

zwischen Bund und Kantonen setzen seinem Handeln im es zu akzeptablen Bedingungen faktisch auch ausgeübt

Zielkonflikt zwischen haushälterischer Bodennutzung, werden kann. Die juristischen und politischen Probleme, die

Sicherstellung der Nutzungsvielfalt und Eigentumsförde- damit verbunden sind, bedürfen noch genauer Abklä-

rung jedoch klare Grenzen. rungen.

Zu den einzelnen Fragen: Aehnliches lässt sich zur Gestaltung der Baurechtszinse

1. Der «explosionsartigen Entwicklung der Bodenpreise» - sagen. Gegenwärtig fehlen die rechtlichen Grundlagen für

und damit auch der Liegenschaftspreise - kann nicht im bundesrechtliche Vorkehren. Denkbar wäre die Schaffung

Rahmen der bundesrätlichen Verordnungskompetenz einer Missbrauchsgesetzgebung analog zum Mietrecht.

«raschmöglichst Einhalt» geboten werden. Eine Diskussion Dies wird ebenfalls von der erwähnten Arbeitsgruppe unter-

über die Lenkungs- und Verteilungsfunktion der Boden- und sucht werden.

Liegenschaftspreise ist nur im Rahmen einer Aenderung der

Verfassungsgrundlagen möglich. Jedoch kann der Bundes- Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes-

rat, wie eingangs erwähnt, Wege zur Entlastung von Boden- rates nicht befriedigt.

märkten vorschlagen. Eine solche Entlastung wird zum Bei-

spiel mit dem Gesetzentwurf zum bäuerlichen Bodenrecht

für den landwirtschaftlichen Bodenmarkt angestrebt. Der

Bundesrat wird die entsprechende Botschaft voraussicht-

lich im Herbst 1988 verabschieden.

2. In erster Linie gilt es, das geltende RPG zu vollziehen.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Loretan Ansteigen der Bodenpreise

Interpellation Loretan Augmentation du prix des terrains

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1988

Année

Anno

Band II

Volume

Volume

Session Sommersession

Session Session d'été

Sessione Sessione estiva

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 14

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 88.400

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 23.06.1988 - 08:00

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Data

Seite 950-951

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Ref. No 20 016 483

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