Industrial Alcohol Ban in Hospitals and Associated Costs
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe Federal Council responded to an interpellation concerning the ban on industrial alcohol for human use in hospitals, explaining that this practice lacked a legal basis under the Alcohol Law. Hospitals were consequently required to use more expensive pharmaceutical alcohol or untaxed isopropanol. The Council stated that the cost increase for hospitals was approximately 500,000 Swiss francs annually, which it did not believe would significantly impede healthcare cost containment efforts. Regarding environmental concerns, the Council clarified that isopropanol is biodegradable and not ecologically harmful, and that while it is petrochemical-based, so is some imported industrial alcohol.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 23 Absatz, Art. 23 Abs. 3 des Epidemiengesetzes, Art. 3 des Verantwortlichkeitsgesetzes, Art. 3 des Epidemiengesetzes; Industrial Alcohol Ban in Hospitals and Associated Costs: Hospitals were consequently required to use more expensive pharmaceutical alcohol or untaxed isopropanol. The Council stated that the cost increase for hospitals was approximately 500,000 Swiss francs annually, which it did not believe would significantly impede healthcare cost containment efforts. Regarding environmental concerns, the Council clarified that isopropanol is biodegradable and not ecologically harmful, and that while it is petrochemical-based, so is some imported industrial alcohol.
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KI-generiertThis provision governs compensation for damages resulting from vaccinations, which is relevant to the grounds for the interpellation.
This provision establishes federal liability for damages caused by officials in the exercise of their duties, which is pertinent to the compensation claims mentioned.
This provision is cited as the legal basis for the issuance of parent information sheets and media spots regarding vaccinations.
Volltext
Interpellation Bircher 942 N 23 juin 1988
erstmals vom BAG 1984 einberufen. Entschädigt werden die #ST# 88.396
Experten gemäss den Bundesrichtlinien.
2. In Anbetracht der Zusammensetzung der Expertengruppe Interpellation Bircher
für Impffragen erachtete das BAG es nicht als notwendig,
zusätzlich weitere Kreise in die Ausarbeitung der Kampagne Industriesprit
einzubeziehen. Alcool industriel
3. Die Arbeiten für Radio- und TV-Spots wurden bereits im
Mai 1987 begonnen, ca. 4 Monate bevor definitiv bekannt
war, dass die Universität Bern eine vertiefte Literaturstudie
vornehmen wird.
4. Gemäss Artikel 23 Absatz 3 des Epidemiengesetzes lei- Wortlaut der Interpellation vom 16. März 1988
sten die Kantone bei behördlich angeordneten oder emp- Die Eidgenössische Alkoholverwaltung hat seit Anfang die-
fohlenen Impfungen Entschädigungen für den Schaden aus ses Jahres Spitälern, Alters- und Pflegeheimen sowie Sana-
Impffolgen, soweit er nicht anderweitig gedeckt wird. torien die Bewilligung zum Bezug von Industriesprit für die
Der Bund haftet sodann aufgrund von Artikel 3 des Verant- Verwendung an Menschen entzogen. Seither ist der fast
wortlichkeitsgesetzes für den Schaden, den ein Beamter in fünfmal so teure normale Alkohol zu verwenden. In diesem
Ausübung seiner amtlichen Tätigkeit Dritten widerrechtlich Zusammenhang frage ich den Bundesrat:
zufügt. Schadenersatzansprüche sind beim Bund geltend zu 1. Stimmt es, dass die Aenderung des Verwendungszwecks
machen. Gegenüber dem Fehlbaren hat der Geschädigte von Industriesprit nach entsprechender Druckausübung aus
keinen Anspruch. Kreisen der chemischen Industrie erfolgt ist?
5. Bei einem nicht erkannten Immunmangelsyndrom könn- 2. Gemäss Alkoholgesetz soll aus gesundheitspolitischen
ten, allerdings in sehr seltenen Fällen, Komplikationen nach Gründen der Konsum von gebrannten Wassern besteuert
einer Impfung auftreten. Dieses Risiko ist aber durch eine werden. Warum wird nun aber plötzlich eine Fiskalabgabe
natürliche Masernerkrankung um einiges grösser. Eine auf eine Anwendung von Alkohol erhoben, die nichts mit der
generelle Testung der zu Impfenden wäre viel zu aufwendig Zweckbestimmung des Alkoholgesetzes zu tun hat? Indu-
und bei der Seltenheit unerkannter Immunschwächen auch striesprit ist gemäss übereinstimmender Meinung in der
nicht gerechtfertigt. Anwendung für Körperdesinfektion, Wickel und Umschläge
6. Der Hinweis auf einen wahrscheinlich lebenslangen Impf- bestimmt nicht gesundheitsgefährdend, und durch den
schutz wurde in der Zwischenzeit abgeändert (und durch Zusatz von Keton ist eine missbräuchliche Verwendung zum
«dauerhaft» ersetzt), da der endgültige Beweis dazu Trinken ausgeschlossen.
gezwungenermassen noch fehlt. Die längste Zeitspanne, für 3. Für- die Spitäler und das Gesundheitswesen insgesamt
die der Masern-Impfschutz eindeutig nachgewiesen ist, bedeutet die neue Regelung der Eidgenössischen Alkohol-
beträgt aber immerhin schon 21 Jahre. verwaltung Mehrkosten von rund 2 Millionen Franken jähr-
In Schweden wurden die Wiederholungsimpfungen in erster lich - die Alkoholverwaltung bestreitet die Mehrkosten in
Linie zur Erfassung der nicht Geimpften und der primären dieser Grössenordnung. Wie hoch sind die Mehrkosten
Impfversager eingeführt und nicht, um einem, mit der Zeit zulasten des Gesundheitswesens und der Krankenkassen
abnehmenden Impfschutz zu begegnen. nun wirklich? Lassen sie sich mit dem Ziel der Kostendämp-
7. Der Bundesrat ist nicht der Meinung, dass die Informatio- fung im Gesundheitswesen in Uebereinstimmung bringen,
nen des BAG eine unnötige Angst vor Kinderkrankheiten einem Ziel, dem jedenfalls auch von Bundesseite eine zen-
beziehungsweise deren Komplikationen hervorrufen. Die trale Bedeutung beigemessen wird?
Impfstoffe können aufgrund der heutigen Kenntnisse als 4. Neben der rechtlichen und finanziellen Fragwürdigkeit
wirksam und sicher bezeichnet werden. der Verfügung stellt sich schliesslich die Frage, ob es
Der französische Slogan «Qui aime bien, vaccine bien» ist zutrifft, dass nun von den Krankenhäusern vermehrt auf das
zugegebenermassen in der Auslegung des Interpellanten als billigere Isopropanol, das leicht toxisch ist, umgestellt wird,
übertrieben anzusehen. Der Slogan wurde von einem fran- womit einem petrochemischen Produkt gegenüber dem
zösischen Sprichwort abgeleitet und hat unseres Wissens in natürlichen Alkohol der Vorzug gegeben würde. Ist das
der Romandie kaum derartige moralisierende Reaktionen ökologisch sinnvoll, oder stimmen diese Befürchtungen
hervorgerufen. nicht?
Die Erfahrungen in den USA zeigen, dass auch mit Durch-
impfungsraten, welche für eine Elimination noch ungenü- Texte de l'interpellation du 16 mars 1988
gend sind, eine wesentliche Reduktion der Erkrankungs- Depuis le début de cette année, la Régie fédérale des alcools
häufigkeit, auch bei den über 15jährigen erreicht werden a retiré aux hôpitaux, aux foyers médicalisés ou non pour
kann (über 90 Prozent gegenüber der Vorimpfära). personnes âgées ainsi qu'aux sanatoriums l'autorisation de
8. Der Bundesrat hat bereits in seiner Antwort auf die se procurer de l'alcool industriel pour l'utilisation sur
Anfrage Grendelmeier zur Thematik eines allfälligen l'homme. Depuis lors, ces établissements doivent acheter de
Entwicklungsfortschritts Stellung genommen. Es gibt keine l'alcool normal qui coûte près de cinq fois plus cher. A ce
Hinweise, dass Kinder, die gegen Masern geimpft wurden, sujet, je prie le Conseil fédéral de répondre aux questions
später eine weniger günstige Entwicklung durchmachen, suivantes:
als solche, die nicht geimpft wurden und an Masern er- 1. Est-il exact que la décision de modifier le but d'utilisation
krankten. de l'alcool industriel a été prise après que les milieux de
9. Die Herausgabe von Elternmerkblättern, Radio- und TV- l'industrie chimique eurent exercé une pression sur les
Spots stützt sich auf Artikel 3 des Epidemiengesetzes ab. autorités concernées?
10. Es bestehen für unsere Kinder noch andere, teilweise 2. Selon la loi sur l'alcool, la consommation des boissons
schwerwiegendere Gesundheitsprobleme, wie z. B. die distillées est soumise à un impôt pour des raisons relevant
Unfälle im Strassenverkehr. Das BAG unterstützt diesbezüg- de la santé publique. Pourquoi donc, tout à coup, a-t-on
liche Bestrebungen im Rahmen seiner Möglichkeiten und décidé de prélever une redevance sur l'alcool utilisé dans un
gesetzlichen Befugnisse. but qui n'a rien à voir avec les objectifs de la loi sur l'alcool?
De l'avis unanime, l'alcool industriel, utilisé pour la désinfec-
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- tion, les enveloppements et les compresses ne présente
rates nicht befriedigt. absolument aucun danger pour la santé et, par le fait qu'on
lui adjoint de la cétone, il est exclu que l'on puisse en faire
une utilisation abusive, par exemple le boire.
3. A en croire les hôpitaux et les responsables de la santé
publique, cette nouvelle réglementation de la Régie fédérale
des alcools entraînera des frais supplémentaires de l'ordre
23. Juni 1988 N 943 Interpellation Mauch Ursula
de 2 millions de francs par an. La Régie fédérale des alcools der Schweiz als giftklassefrei einzustufen. Isopropanol, das
conteste ce chiffre. A combien se montent réellement les für pharmazeutische Verwendungszwecke den strengen
frais supplémentaires'qui incomberont à la santé publique et Reinheitsvorschriften der Pharmakopoea Helvetica entspre-
aux caisses-maladie? Peut-on justifier une telle décision au chen muss, wird seit vielen Jahren in mehreren grossen
vu des efforts entrepris pour mettre un frein à l'augmenta- Spitälern des In- und Auslandes mit Erfolg zur Desinfektion
tion des coûts en matière de santé, objectif auquel la Confé- am menschlichen Körper eingesetzt. Die Interkantonale
dération affirme attacher elle aussi une grande importance? Kontrollstelle für Heilmittel (IKS) hat denn auch eine Vielzahl
4. S'il apparaît que cette décision est contestable de par ses von Präparaten zur Körper- und Händedesinfektion, die Iso-
effets juridiques et financiers, il faut en plus se demander s'il propanol enthalten, zugelassen und als Heilmittel registriert.
est exact que les hôpitaux utilisent désormais davantage Das zu diesem Zweck eingesetzte Isopropanol ist tatsächlich
l'Isopropanol qui est légèrement toxique mais moins cher, petrochemischen Ursprungs. Das kann übrigens auch für
donnant ainsi la préférence à un produit pétrochimique einen Teil des Industriesprits, den die Eidg. Alkoholverwal-
plutôt qu'à l'alcool naturel. Est-ce judicieux du point de vue tung importiert, zutreffen. Da jedoch Isopropanol in der
écologique ou bien ces craintes sont-elles infondées? Natur im mikrobiellen Stoffwechsel auftritt und verschie-
dene Mikroorganismen die Fähigkeit besitzen, diese Sub-
Schriftliche Begründung - Développement par écrit stanz, sei sie petrochemischen Ursprungs oder nicht, gut
abzubauen, sind die ökologischen Befürchtungen des Inter-
Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht pellanten nicht begründet.
eine schriftliche Antwort.
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes-
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates rates nicht befriedigt.
vom 1. Juni 1988
Rapport écrit du Conseil fédéral du 1er juin 1988
Das Alkoholgesetz kennt drei Kategorien von Sprit (Aetha-
nol): fiskalisch stark belasteten Trinksprit, massig belasteten
pharmazeutisch-kosmetischen Sprit (sogenannten verbillig- #ST# 87.578
ten Sprit) und unbelasteten Industrie- und Brennsprit. Die
Verwendungszwecke dieser Spritsorten sind im Alkoholge- Interpellation Mauch Ursula
setz genau umschrieben. Entgegen der bestehenden Vor- Grenzüberschreitende
schrift erhielten die Spitäler seinerzeit die Bewilligung, Indu-
striesprit auch für Haut- und Händedesinfektion sowie für
Umweltbelastungen
Wickel und Umschläge zu gebrauchen. Weil dieser Praxis Nuisances transfrontalières
aber die Rechtsgrundlage fehlt, muss die Alkoholverwaltung
die Spitäler den übrigen Spritbezügern gleichstellen. Somit
haben die Spitäler, sofern sie nicht auf den nicht dem
Alkoholmonopol unterstellten und daher nicht besteuerten
Isopropanol ausweichen, den massig belasteten pharma- Wortlaut der Interpellation vom 1. Oktober 1987
zeutisch-kosmetischen Sprit anstatt des unbelasteten Indu- 1. Ist der Bundesrat bereit, alles in seiner Macht stehende zu
striesprits zu verwenden (Verkaufspreis Fr. 5.27 anstatt tun, damit zwischen der Schweiz und den Nachbarstaaten
Fr. 1.13 pro Liter 100 Prozent). ein Angleichen der gesetzlichen Immissionsgrenzwerte für
Verschiedene Spitäler haben gegen den Entscheid der Eidg. Luftschadstoffe und Lärm erreicht wird?
Alkoholverwaltung bei der Eidg. Alkoholrekurskommission 2. Ist er bereit, darauf hinzuwirken, dass die Klagelegitima-
Beschwerde eingereicht. Diese Instanz wird über die Recht- tion hinsichtlich Umweltbelastungen in den Grenzregionen
mässigkeit des Verwaltungsentscheides befinden. Im übri- so angepasst bzw. ausgeweitet wird, dass es für die Betrof-
gen ist eine parlamentarische Initiative hängig, welche die fenen keine Rolle spielt, ob sich die Belastungsquelle in der
Rechtsgrundlage für die Weiterführung der bisherigen Pra- Schweiz oder im benachbarten Ausland befindet?
xis der Eidg. Alkoholverwaltung schaffen soll. 3. Die Grenzregion am Rhein stellt wegen der beidseitigen
Zu den einzelnen Fragen des Interpellanten: hohen Industrialisierung besondere Probleme. Ist der Bun-
I.Von privatwirtschaftlicher Seite wurde die Rechtsun- desrat daher ferner bereit, einen Staatsvertrag mit der Bun-
gleichheit in bezgg auf die Verwendung von Sprit zwischen desrepublik Deutschland vorzubereiten, welcher die Grund-
Spitälern und anderen Verbrauchern beanstandet. Es wur- lagen schafft für die direkte Regelung von grenzüberschrei-
den Beschwerden bei der Eidg. Alkoholrekurskommission tenden Umweltproblemen durch die deutschen Grenzländer
eingereicht. Von der Rechtsungleichheit betroffen waren und die angrenzenden Schweizer Kantone?
vor allem Hersteller von Desinfektionsmitteln, aber auch
Aerzte, Apotheker, Drogisten sowie Konsumenten, die im Texte de l'interpellation du 1er octobre 1987
Handel Sprit oder alkoholhaltige Produkte kauften. 1. Le Conseil fédéral est-il prêt à user de toute son influence
2. Verbilligter Sprit ist von Gesetzes wegen mit einer Steuer pour parvenir à un rapprochement des limites légales d'im-
belegt. Im Gegensatz zum stark belasteten Trinksprit sind mission pour les polluants atmosphériques et le bruit entre
nicht unmittelbar gesundheitspolitische Ueberlegungen für la Suisse et les pays voisins?
diese Steuer massgebend. Vielmehr war der Gesetzgeber 2. Entend-il oeuvrer pour qu'il soit possible de porter plainte
der Meinung, die pharmazeutischen und kosmetischen Pro- contre des pollutions dans les régions frontalières, que la
dukte könnten ohne weiteres mit einer massigen Fiskalab- source polluante soit sise en Suisse ou dans les pays limi-
gabe belastet werden. Sie beträgt 3.80 Franken gegenüber trophes?
30.50 Franken je Liter 100 Prozent Alkohol beim Trinksprit. 3. Envisage-t-il en outre, vu les problèmes particuliers liés à
3. Genaue Abklärungen der Eidg. Alkoholverwaltung in la forte industrialisation des rives du Rhin, de'négocier avec
sämtlichen Spitälern haben gezeigt, dass sich die Mehrko- la République fédérale d'Allemagne un traité permettant le
sten, die durch diese Umstellung hervorgerufen werden, auf règlement direct de problèmes écologiques transfrontaliers
rund 500 000 Franken im Jahr belaufen. Die Mehrkosten entre les Etats fédérés (Länder) allemands et les cantons
werden geringer sein, wenn die Spitäler teilweise auf Isopro- suisses situés de part et d'autre de la frontière?
panol umstellen. Das Ziel, die Kosten im Gesundheitswesen
zu dämpfen, wird angesichts der übrigen, wesentlich wichti- Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann-St. Gallen,
geren Teuerungsfaktoren nicht beeinträchtigt. Bäumlin Richard, Bircher, Braunschweig, Bundi, Euler,
4. Die geringe Toxizität des Isopropanols, dessen desinfizie- Leuenberger-Solothurn, Leuenberger Moritz, Meyer-Bern,
rende Wirkung bekannt und unbestritten ist, erlaubte es Neukomm, Rechsteiner, Reimann, Rubi, Stamm Walter,
dem Bundesamt für Gesundheitswesen, diese Substanz in Stappung, Uchtenhagen, Wagner, Weber-Arbon (18)
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Bircher Industriesprit
Interpellation Bircher Alcool industriel
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Jahr 1988
Année
Anno
Band II
Volume
Volume
Session Sommersession
Session Session d'été
Sessione Sessione estiva
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 14
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 88.396
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 23.06.1988 - 08:00
Date
Data
Seite 942-943
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Ref. No 20 016 477
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